Ralf Plötner
Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)
Herzlichen Dank an das Präsidium. Werte Anwesende, sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt ein bisschen bedauerlich, dass Kollege Montag das hier im Plenum wieder so genutzt hat, um noch mal mit allen hart ins Gericht zu gehen. Für mich und, ich glaube, die vielen Beteiligten ist das hier durchaus ein positives Beispiel für gelungenen Parlamentarismus, die Zusammenarbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei wichtigen Anliegen. Es wird wirklich auch dem Thema gerecht, wenn wir uns dem dann so nähern. Wir haben ca. 15.000 neue Krebserkrankungen jedes Jahr in Thüringen, eine Situation, bei der es wichtig ist, dass wir das Krebsregister mit einer hohen Wissenschaft und natürlich auch mit einer hohen Rechtssicherheit absichern und stärken. Auch was die Sterbefälle angeht: In Thüringen ist es so, dass fast jeder fünfte Mensch, der verstirbt, das leider an Krebs tut. Dementsprechend müssen wir mit dem Thema auch würdig umgehen, auch mit dem heute zu beschließenden Gesetz. Es wurde angesprochen, dass der Staatsvertrag ausgelaufen ist. Das ist tatsächlich auch ein sehr langes Konstrukt gewesen, dass schon 1952 die DDR ein ordentliches Krebsregister aufgelegt hat, dessen Fortführung dann über die Jahrzehnte hinweg und auch über Staatsverträge abgesichert worden ist. Nun braucht es aber auch eine neue Grundlage, um diese angesprochene Rechtslücke zu schließen und vor allen Dingen auch Finanzierungssicherheit und eine gute Forschung und Bekämpfung von Krebs hier abzusichern. Es ist angestrebt, die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung durch eine fortlaufende und flächendeckende Datensammlung und ‑ erhebung der Krebserkrankungen hier in Thüringen sicherzustellen. Es geht um die Absicherung davon und auch um die Absicherung von regionalen Registrierungsstellen in Thüringen. Die Anhörung im Gesundheitsschuss hatte gezeigt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf noch einige Lücken enthielt bzw. einigen Überarbeitungsbedarf aufwies. Dem haben wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen mit der einbringenden Gruppe der FDP gewidmet – auch unter Einbeziehung des Gesundheitsministeriums, das mit seiner Fachexpertise sehr gern hier bereitgestanden hat. Wenn man so ein Gesetz anfasst, dann ist – das muss, denke ich, auch zur Wahrheit und Vollständigkeit dazugehören – Rechtssicherheit ein Punkt, der durchaus manchmal etwas Zeit braucht. Dass dieser Gesetzentwurf am 7. September 2023 eingebracht worden ist und heute am 8. Dezember zur Beschlussfassung vorliegt, zeigt, glaube ich, dass dieses Argument, dass es hier irgendwie Verzögerungen gab, ins Leere läuft und wir uns alle dem wichtigen Thema hier widmen. Was haben wir als Rot-Rot-Grün zusammen mit der Gruppe der FDP im Wesentlichen noch geändert? Die Patientenauflistung haben wir noch vervollständigt, deren Daten dann ins Krebsregister eingespeist werden sollen, durchaus auch noch mal redaktionelle Änderungen vorgenommen. Und ich kann jetzt gleich ankündigen, dass auch der Änderungsantrag heute noch mit letzten redaktionellen Änderungen anzunehmen ist, um dann das Gesetz zu beschließen. Die Spezifizierung der Zuständigkeit bei der Beleihungsregel war noch ein Thema, die Regelung für die Fach- und Rechtsaufsicht und – auch immer sehr wichtig, das hat mit Gesetzesinterpretation und dann auch ‑ umsetzung zu tun – die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten wurde herbeigeführt. Dementsprechend bitte ich darum, diesem Gesetz heute zu folgen, es zu beschließen. Die evidenzbasierte Medizin ist zu stärken, die rechtliche Absicherung muss funktionieren, die finanzielle Absicherung muss funktionieren und das wird damit gelingen. Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
