Christian Tischner
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will noch mal mit zwei Geschichten aufräumen, die jetzt hier von Herrn Schaft verbreitet wurden. Das erste ist das Beispiel Schleswig-Holstein. Wenn Sie sich mit Schleswig-Holstein beschäftigt hätten, dann hätten Sie herausgefunden, dass SchleswigHolstein die Gymnasiallehrerausbildung wieder eingeführt hat, nachdem sie das sogenannte Gemeinschaftsschullehramt, was Sie dann als Stufenlehramt bezeichnen würden, eingeführt haben. So ist es in Schleswig-Holstein eben so, dass man an einer Universität, nämlich in Flensburg, das Gemeinschaftsschullehramt studieren kann, aber gleich an drei Universitäten das Lehramt für Gymnasien. Die zweite Mähr ist – und deswegen bin ich jetzt sehr gespannt, wenn die Staatssekretärin spricht –: Sie behaupten immer, es gibt keine Einschränkungen für den Master of Education Regelschule an der Universität Erfurt. Dann empfehle ich Ihnen mal den Blick in die Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt in der Fassung vom 4. Mai 2023, wo in § 4 Abs. 2 steht: „Die fachspezifische Eignung ist erfüllt“ – also die Zulassung letztendlich –, „wenn die Bewerberin*der Bewerber einen einschlägigen Abschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 mit der Note 2,5 oder besser [hat]“. Das heißt schlichtweg, wir leisten es uns in Thüringen, Leute in Erfurt nicht weiterstudieren zu lassen, die eine 2,6, 2,7, 2,8 im Bachelor haben. Ich finde, das muss endlich aufhören. Wir brauchen keine Zugangsvoraussetzungen für Lehrämtler in Thüringen. Wir brauchen jeden, der sich beweist. Vertrauen wir darauf, dass dann die Universitäten und die Professoren schon wissen, wen sie zum Staatsexamen oder zum Masterexamen zulassen oder wen nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
