Karawanskij
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sie haben offensichtlich das Waldgesetz nicht gelesen bzw. sind Ihnen Waldflächen nicht bekannt. Selbstverständlich gehören Kalamitätsflächen auch zu Waldflächen, auch wenn da keine Bäume stehen. Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, was den Ausschluss von Windkraftanlagen bzw. den Ausschluss von Nutzungsartenartenänderungen
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Den pauschalen!) – genau, den pauschalen Ausschluss von Nutzungsartenänderungen – versagt. Aber im Landesplanungsentwurf – und das habe ich gerade ausgeführt – sind insofern, weil wir auch Waldflächen entsprechend der Bundesgesetzgebung, die einen Flächenbedarf von 2,2 Prozent in ganz Thüringen für den Ausbau der Erneuerbaren vorsieht bzw. gesetzlich vorschreibt, eben nicht die bewaldeten Waldflächen in den Blick zu nehmen, sondern tatsächlich die Kalamitätsflächen, die Waldflächen im Sinne des Rechts sind, aber gerade temporär ohne Bäume bzw. in der Naturverjüngung sind. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
