Robert-Martin Montag
Fragestunde
Inflationsausgleich für Betreuer Berufsbetreuerinnen und ‑ betreuer sowie Betreuungsvereine tragen auch im Freistaat Thüringen dazu bei, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner Situation, ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben führen kann. Die starke Inflation seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine führt auch bei selbstständigen beruflichen Betreuerinnen und Betreuern und auch bei Betreuungsvereinen zu wirtschaftlichen Notlagen, da sich dadurch ihre Kosten, insbesondere in den Bereichen „Personal“, „Mobilität“ sowie „Miet- und Sachkosten“ gravierend erhöht haben. Der Deutsche Bundestag hat daher am 17.11.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes – Drucksache 20/8864 – angenommen. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 15.12.2023 zu diesem Gesetzentwurf beraten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer sind in Thüringen mit insgesamt wie vielen Betreuungen betraut? 2. Welche Kosten würden durch die Umsetzung des oben genannten Gesetzes für Thüringen entstehen? 3. Welche Probleme sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes?
