Robert-Martin Montag
Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringer Krebsregistergesetz. Ein wesentlicher Teil des aktuellen Krebsregistergesetzes bezieht sich auf eine nicht mehr aktuelle Rechtslage und die epidemiologische Krebsregistrierung generell mit dem Verweis auf den Staatsvertrag über das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Wir wissen, der wurde bereits zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Darüber hat auch die Landesregierung dem Landtag am 13. April 2021 berichtet. Allerdings, was fehlt, war, dass die Landesregierung dann auch entsprechend ein neues Gesetz einbringt, um Rechtssicherheit herzustellen und die Finanzierung zu sichern. Aber dafür haben Sie ja die Freien Demokraten hier im Landtag, dass wir solche Dinge für Sie ausbessern und dass Sie dann unsere Lösung zur Debatte stellen. Es ist zentral, dass dieses Gesetz heute in geänderter Fassung auch verabschiedet wird. Denn das Krebsregister hat die Förderkriterien der Krankenkassen, welche die Krebsregistrierung durch sogenannte fallbezogene Krebsregisterpauschalen finanzieren, für das Jahr 2022 schon nicht bestanden und eine Übergangsfrist – Nachbesserungsund Bewährungszeit – bis Ende Dezember 2023 bekommen. Insofern ist heute allerhöchste Eisenbahn, dass wir das heilen. Denn unter anderem geht es darum, dass die Krebsregistrierung auch auf den Stand ergänzt wird, den das Bundesgesetz beispielsweise vorgibt, beispielsweise mit ICD-10C-44- und D-04-Regelungen, die wir auch entsprechend in den §§ 5 und 10 ergänzt haben. Dass wir das heute geschafft haben – und ich sage, das war ein Ritt auf der Rasierklinge, dazu komme ich vielleicht noch mal –, rettet im Prinzip die Krebsregistrierung, das Thüringer Krebsregister vor der Pleite oder aber das Land vor einem Schaden. Nämlich allein für 2023 wäre der Schaden von 2,6 bzw. 2,8 Millionen Euro entweder vom Land zu tragen gewesen und der Schaden hätte sich auch auf das Jahr 2024 in selbiger Höhe erstreckt, sodass wir insgesamt von einem potenziellen Schaden von 5,6 Millionen Euro für die Landeskasse sprechen. Da wundere ich mich schon, dass es die FDP ist, die hier einen solchen Gesetzentwurf einbringen musste. Wir schließen also nun die aktuellen Regelungslücken, unter anderem die Berücksichtigung und Reformermöglichung der Thüringer Strukturen, die die teuersten sind, durch fünf Strukturstellen, die Umsetzung der Digitalisierung der elektronischen Meldung, wir stellen Datenschutz sicher, regeln die epidemiologische Krebsregistrierung und integrieren die Meldungen von prognostisch ungünstigen, nicht melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien. Auf gut Deutsch: Wir tun endlich das, was wir schon längst hätten tun sollen. Dass wir das heute beraten, ist, wie gesagt, keine Selbstverständlichkeit, aber von einem breiten Konsens getragen, weil die Konsequenzen die gewesen wären, dass wir am Ende des Tages keine funktionierende Krebsregistrierung hier im Land Thüringen gehabt hätten. Ich schaue einmal ins Rund und da fällt mir auf, dass das Ministerium fehlt. Das ist nicht nur bei dieser Frage ein Problem, nicht nur, dass so etwas im Ministerium selbst nicht auffällt – jetzt wird mich gleich wieder Herr Dittes zur Ordnung rufen, dass ich doch das Ministerium nicht kritisieren möge –,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Richtig!) aber auch in der Beratung war das Ministerium nicht ansprechbar. Auch die haben keine Position dazu abgegeben, sondern es war sehr mühsam, die Änderungen nachrangig tatsächlich so zu formulieren, dass sie am Ende auch das Problem lösen helfen. Beim letzten Mal war die Frauenbeauftragte in der Sondersitzung.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ich vertrete das Ministerium!) Mag sein, dass andere Termine heute auf der Agenda stehen, aber ich hätte mir schon gewünscht, dass wenigstens die Staatssekretärin hier am Verfahren teilnimmt – nicht nur sitzend, sondern vielleicht auch heute hier, wo es beschlossen wird –, denn, das will ich sagen, wir haben Ihnen mit unserer proaktiven Einbringung dieses Gesetzes wieder mal ein Problem vom Tableau geschafft. Insofern ist es heute mal, kräftig Danke an uns selbst zu sagen.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
ja was ganz Neues bei dir!)
