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Prof. Dr. Speitkamp

08.12.2023 Sitzungen 7/124

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage der Abgeordneten Baum, vorgetragen vom Abgeordneten Montag, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Jeder Antrag auf Anerkennung seiteneinsteigerinnen-/seiteneinsteiger- und lehramtsbezogener Abschlüsse, die im In- und Ausland erworben wurden, wird gebührenpflichtig bearbeitet – unabhängig davon, ob der Antragssteller oder die Antragstellerin dann in den Thüringer Schuldienst eingestellt wird oder schon beschäftigt ist. Die Berechnung und Erhebung der Verwaltungskosten, Gebühren und Auslagen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der einschlägigen Verordnung für die Ersten Staatsprüfungen der einzelnen Lehrämter in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Höhe der im Einzelfall zu ermittelnden und erhebenden Verwaltungskosten bewegt sich in einer Spanne von 27 Euro für die Anerkennung einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, bis hin zu 250 Euro für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Frage 2: Es gibt Ausnahmen bei Antragstellenden mit Bezug von Bürgergeld oder BAföG. Die Bewilligung muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Nach § 16 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes wird von einer Gebührenerhebung abgesehen, wenn von dem Antragsteller/der Antragstellerin eine Bescheinigung über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, jetzt Bürgergeld, oder eine Bescheinigung über die Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anerkennung von einer im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikation nachgewiesen wird, dass Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII oder Analogleistungen zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in dem für die Kostenerhebung maßgeblichen Zeitraum bezogen wurden. Daneben ist eine Stundung der Verwaltungskosten in Form von Ratenzahlungen möglich. Frage 3, wie viele Einnahmen also etatisiert werden: Buchungen von Einnahmen im Rahmen von den in Rede stehenden Anerkennungen erfolgen im Kapitel 04 01 Titel 111 11. Eine Auswertung des Titels zum Stichtag 05.12.2023 ergab die folgenden Einnahmen in den letzten fünf Jahren: 2019 47.130,23 Euro, 2020 55.356,33 Euro, 2021 47.150,84 Euro, 2022 54.029,47 Euro, 2023 50.534,50 Euro. Die Einnahmen für das Jahr 2023 müssen noch unter Vorbehalt betrachtet werden, da das laufende Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen ist. Danke schön.

Protokoll ↗