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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 08.12.2023 Sitzungen 7/124

Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, das Krebsregister ist ein medizinisch und epidemiologisch wichtiges Instrument, um Kenntnisse zu erlangen, wie Tumorerkrankungen erfolgreich begegnet werden kann. Krebserkrankungen stellen in Deutschland nach den HerzKreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Es gibt Handlungsbedarf, weil das bisherige Thüringer Krebsregistergesetz vom Dezember 2017 seine Gültigkeit verloren hat, wie schon meine Vorredner feststellen konnten. Die bisherigen Regelungen waren veraltet, fehlerhaft und unvollständig. Seit dem 1. Januar dieses Jahres besteht keine rechtliche Sicherheit mehr und auch die Vergütung ist nicht vollumfänglich geregelt. Was sich mir auch nicht erschließt, ist die Tatsache, warum das Gesundheitsministerium in Kenntnis des notwendigen Handlungsbedarfs nicht rechtzeitig tätig geworden ist, aber der Herr König hat es ja gerade erläutert. Wenn ein bisheriges Gesetz zum Jahresende ausläuft, dann wäre die logische Konsequenz für ein gut funktionierendes Ministerium, ein aktuelles Gesetz zu erarbeiten und nahtlos bereitzustellen. Nichts passiert. Nun hat die Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf zum Thüringer Krebsregistergesetz bereitgestellt. Zu begrüßen ist, dass in § 31 vorgeschlagen wird, dies rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten zu lassen, dadurch können nämlich Nachteile für Leistungsberechtigte ausgeschlossen werden. Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde außerdem vor wenigen Tagen ein gemeinsamer Änderungsantrag von der Gruppe selbst und von Rot-Rot-Grün vorgelegt, in den viele Änderungsbedarfe eingearbeitet wurden, die sich aus der zwischenzeitlich durchgeführten Anhörung ergeben haben. Mir ist es wichtig, auf einen Punkt hinzuweisen: den Datenschutz. Bereits in der Anhörung hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf erforderliche Änderungen hingewiesen, die zum Teil im vorliegenden Änderungsantrag auch umgesetzt wurden. Es muss absolut sichergestellt und auch regelmäßig kontrolliert werden, dass keine nicht unmittelbar benötigten Daten erhoben und gespeichert werden und mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten sorgfältig umgegangen wird. Ein Datenleck oder gar Missbrauch dieser Daten würde das Vertrauen der Patienten in die medizinischen Bereiche grundlegend und dauerhaft erschüttern. Aus meiner Sicht wäre daher eine erneute Begutachtung des Änderungsantrags durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erforderlich, bevor über diesen Gesetzentwurf abgestimmt werden kann. Aber da die Zeit ja drängt, wird es sicher nicht noch mal zu einer Ausschussüberweisung kommen, der wir zugestimmt hätten. In der jetzigen Form können wir uns mit unseren Stimmen zu diesem Gesetzentwurf nur enthalten. (Beifall AfD)

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