Astrid Rothe-Beinlich
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Aust hat jetzt gerade so getan, als ob dieses Problem nur bei der AfD erkannt und angegangen worden wäre. Das ist aber mitnichten der Fall. Ich will noch mal auf das eingehen, was im Antrag tatsächlich steht und was inzwischen längst passiert ist. Der Antrag der AfD fordert verschiedene Maßnahmen, um die schulische Ausbildung der Heilerziehungspfleger attraktiver zu gestalten. Da geht es darum, den Fachkräftebedarf zu decken und Menschen, die sich für eine Ausbildung entscheiden, finanziell zu entlasten. Das hört sich auch erst einmal ganz sinnvoll an. Doch gerade bei dieser speziellen Berufsgruppe wird deutlich, wie populistisch und unglaubwürdig die vorgebliche Sachpolitik ist. Schauen wir uns den Antrag doch einfach mal im Detail an. Sie fordern die Schulgeldfreiheit für Heilerziehungspflegerinnen, die Vergütung für das vierte Praxismodul, also das Abschlusspraktikum, und eine praxisintegrierte und vergütete Ausbildung analog zur entsprechenden Erzieherinnenausbildung PiA. Ich will auf diese Punkte auch ganz sachlich eingehen. Im Tagesordnungspunkt 13 der letzten Plenarsitzung – für alle, die es sich noch mal anschauen wollen – haben wir bereits in unserem Alternativantrag „Ausbildung in Thüringen attraktiver machen – Berufsbildung und berufliche Orientierung modern gestalten“, das ist die Drucksache 7/7855, in Punkt II Nr. 11 die Landesregierung gebeten, das Schulgeld für genau diese Berufe abzuschaffen, aber nicht nur für die Heilerziehungspfleger, sondern für alle in der sozialen Arbeit; da geht es um haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheitsund Erziehungsberufe. Damit ist unser bereits in den Ausschuss überwiesener Antrag weiterführender als der Ihrige und pickt sich eben nicht nur opportun eine Berufsgruppe heraus. Aber dazu gleich noch mehr.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir die von Ihnen geforderte Vergütung für das Abschlusspraktikum der Heilerziehungspflegerinnen bereits im Juli auf den Weg gebracht haben, und zwar mit dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Auch das ist hier übrigens im Haus in erster Lesung diskutiert worden. Zu Ihrem dritten Punkt: Vielleicht hat es sich noch nicht bis zu Ihnen herumgesprochen, aber in Thüringen ist die praxisintegrierte Ausbildung für Heilerziehungspflegerinnen bereits möglich. Und zwar wurde schon 2019 in § 37 Abs. 3 der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen eine entsprechende Änderung vorgenommen. Und für Sie noch einmal zum Mitlesen oder ‑ hören, dort heißt es im zweiten Satz: „In der praxisintegrierten Ausbildungsform finden im ersten Schuljahr ein Praxismodul mit einer Dauer von 45 Arbeitstagen, im zweiten Schuljahr zwei Praxismodule mit einer Dauer von 40 und 20 Arbeitstagen und im sechsten Schulhalbjahr ein Abschlusspraktikum mit einer Dauer von 95 Arbeitstagen statt.“ An der Medizinischen Fachschule in Saalfeld können Sie sich das auch ganz praktisch anschauen. Dort ist diese Ausbildung nämlich genau so längst möglich. Wir haben es also leider statt mit einem konstruktiven Antrag mit einer opportunistischen Scheindebatte der AfD zu einem eigentlich wichtigen Thema zu tun. Was aber meine ich damit? Schauen wir uns beispielsweise mal an, was Heilerziehungspflegerinnen eigentlich machen. Dafür lohnt sich ein Blick auf die Internetseite des Berufsverbands Heilerziehungspflege. Dort finden wir unter dem Stichwort „Bildung/Teilhabe“ folgenden Eintrag: „Die Heilerziehungspflege setzt sich für personale, materielle, strukturelle, soziale, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein, die Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen. Durch ständige Reflektion [sic] entwickelt die Heilerziehungspflege ein ganzheitliches und akzeptierendes Menschenbild, das den Prinzipien der Selbstbestimmung, der Teilhabe und der Inklusion aller Menschen folgt.“ Ich weiß nicht, ob Sie gerade zugehört haben, aber Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion sind demnach zentrale Prinzipien der Arbeit von Heilerziehungspflegerinnen. Jetzt muss ich Sie leider an das Sommerinterview von Herrn Höcke am 9. August 2023 erinnern, dort sagte er: „Unter anderem müssen wir das Bildungssystem auch befreien von Ideologieprojekten, beispielsweise der Inklusion […].“
(Beifall AfD)
Die Inklusion als Quasi-Ideologieprojekt: Hier geht es um ein Menschenrecht von Kindern mit Behinderungen. Das müssen Sie vielleicht den Menschen erst mal erklären, wie Sie sich hier als Vorkämpfer der Heilerziehungspfleger hochstilisieren, deren Selbstverständnis genau die Umsetzung der Ihrer Meinung nach Ideologieprojekte ist. Perfide ist Ihr vorgeblicher Einsatz für die Interessen der Heilerziehungspflegerinnen jedoch deshalb, weil die AfD ganz klar eine Politik der Ausgrenzung betreibt, einer Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen – Sie sollen nämlich keine – in Anführungszeichen – regulären Schulen besuchen –, von Menschen mit Migrationshintergrund oder ‑ erfahrung oder allgemein von Menschen, die einen anderen Lebensstil wählen als den, der von ihnen als der vermeintlich deutsche oder richtige erachtet wird. Deutlich wird dies beispielsweise auch durch die Sprache Ihres vorliegenden Antrags. Sie sprechen in der Begründung von – in Anführungszeichen – Behinderten und Menschen, die ohne Hilfe nicht leben können, also Menschen auf der einen Seite und von Ihnen so benannte Behinderte auf der anderen Seite. Mehr Ausgrenzung geht sprachlich bald nicht. Da mag man sich die reale Ausgrenzung und Abwertung, für die Ihre politische Haltung steht, gar nicht ausmalen. Obwohl: Sich ausmalen muss man das auch gar nicht. Da genügt ein Blick in die deutsche Geschichte: Hunderttausende Menschen mit Behinderungen – Kinder und Erwachsene – wurden während der NS-Herrschaft vergiftet, vergast, weggesperrt, zwangsbehandelt oder zwangssterilisiert. Und warum? Weil Ihre, von der AfD, geistigen Vordenker meinten, man könne Menschen in Kategorien wie lebenswertes und lebensunwertes Leben aufteilen. Ihrem Antrag werden wir – wenig überraschend – nicht zustimmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber nicht, weil er heuchlerisch und verlogen ist, sondern auch deshalb, weil er, wie ich eingangs ausgeführt habe, überholt und sachlich falsch ist.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
eine Verschwörungstheorie!)
(Beifall AfD)
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit Verschwörungstheorien kennen Sie sich ja aus, genau.
