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Schenk

08.12.2023 Sitzungen 7/124

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich mit den bislang vorliegenden Erkenntnissen im Zusammenhang: Die Thüringer Polizei wurde am 20. November 2023 um 18.18 Uhr über den polizeilichen Notruf über eine Auseinandersetzung von einer größeren Gruppe von Personen in Erfurt im Bereich der Weidengasse informiert. Beim Eintreffen der unverzüglich eingesetzten Polizeibeamten war die mitgeteilte Auseinandersetzung bereits beendet. Aus dem sofort vorgenommenen Ermittlungen ergeben sich die bisher erlangten vorläufigen Erkenntnisse. Am frühen Abend des 20. November 2023 hielt sich im Bereich des Parks „Klein Venedig“ in Erfurt eine Gruppe von mehreren jugendlichen Personen auf. Hier entwickelte sich zuerst eine verbale Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe von Jugendlichen. Nach einem vorläufigen Ende dieses verbalen Streits trennten sich beide Gruppen. Dabei wurden Flaschen in Richtung der späteren Opfergruppe geworfen, wobei diese keine Personen trafen. Die spätere Opfergruppe bewegte sich in Richtung der Erfurter Weidengasse zurück. Kurze Zeit später kehrte die andere Personengruppe zurück und griff Personen aus der Gruppe in der Weidengasse an. Dabei wurden vier Personen verletzt, davon ein Opfer durch Tritte gegen den Oberkörper und den Kopf. Dieses Opfer wurde nach einer Behandlung im Krankenhaus aus diesem am gleichen Tag wieder entlassen. Danach trafen sich die Personengruppen erneut. Mit dem Eintreffen der Polizeibeamten wurden unmittelbare Maßnahmen zur medizinischen Versorgung veranlasst und die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. Im Zuge der sofort eingeleiteten Verhandlungsmaßnahmen wurden Hinweise auf die Identität von zwei jugendlichen Tatverdächtigen erlangt. Es wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Das Ergebnis der Ermittlungen zu den beteiligten Tatverdächtigen, den Opfern, den Umständen der Tat sowie dem Einsatz von Tatmitteln bleibt abzuwarten. Dies gilt ebenso für die Festlegung eines möglichen politischen Tatmotivs. Ich komme jetzt zu Frage 4: Sechs der bislang polizeilich bekannten Opfer zum sogenannten Sachverhalt am 20. November 2023 sind als Geschädigte bzw. Zeugen in anderen Ermittlungsverfahren erfasst. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, sofern dass noch nicht geschehen ist, das vorliegende Video und gegebenenfalls weitere Zeugenangaben den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗