Herz
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fragen des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Statistische Daten über Verfahren des Betreuungsgerichts bei den Thüringer Amtsgerichten werden auf der Grundlage der bundesweit einheitlich abgestimmten Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts, die sogenannte B-Statistik, verfahrensbezogen erhoben. Eine statistische Zuordnung zu konkreten Personen findet nicht statt. Infolgedessen ist die Zahl der Betreuungsbestellungen nur unabhängig davon bekannt, ob die einzelnen Betreuer als Personen in einem oder in mehreren Verfahren bestellt wurden. Folgende Daten sind bekannt: In Thüringen waren am 30. Juni 2023 in 33.560 fortdauernden Betreuungen insgesamt 35.904 Betreuungsbestellungen erfolgt. Dabei handelt es sich um 10.754 Betreuungsbestellungen bei Familienangehörigen des Betreuten, bei 2.348 Betreuungsbestellungen um sogenannte ehrenamtliche Betreuer ohne familiären Bezug, bei 1.404 Betreuungsbestellungen um Rechtsanwälte, die als Berufsbetreuer tätig sind, bei 18.233 Betreuungsbestellungen um sonstige Personen, die als Berufsbetreuer tätig sind, und bei 3.150 Betreuungsbestellungen um Vereinsbetreuer. In 15 Verfahren waren ein Verein, ein Behördenbetreuer oder eine Behörde als Betreuer bestellt. Zu Frage 2: Für die Inflationsausgleichszahlungen würden aus dem Landeshaushalt schätzungsweise 4 Millionen Euro aufzuwenden sein, die verteilt auf zwei Jahre auszuzahlen wären. Dabei ist berücksichtigt, dass die Staatskasse lediglich in den Verfahren für die Ansprüche der Betreuer aufkommen muss, in denen die Betreuten mittellos im Sinne des Gesetzes sind. Als Antwort auf die Frage 3: Zunächst hängt das Inkrafttreten des Gesetzes noch von der Zustimmung des Bundesrats ab. Das in Rede stehende Inflationsausgleichgesetz sieht vor, die Sonderzahlungen im Zusammenhang mit der laufenden Vergütung auszubezahlen. Es ist zu begrüßen, dass damit der Umsetzungsaufwand für die Thüringer Gerichte auf das Nötigste reduziert werden kann und damit kein Problem beim Gesetzesvollzug entsteht. Auch im Übrigen sehe ich derzeit keine Probleme, die sich aus dem Gesetz zwangsläufig ergeben würden. Mit Blick auf die im Haushaltsentwurf für 2024 veranschlagten 39 Millionen Euro für Betreuervergütung und Aufwandsentschädigung bleibt zunächst die Ausgabenentwicklung abzuwarten. Dabei weise ich darauf hin, dass dem Ansatz nur grobe Bedarfsschätzungen zugrunde liegen können. Sofern sich im Jahresverlauf Mehrbedarfe ergeben, stehen haushaltsrechtliche Instrumente zur Verfügung, um hierauf zu reagieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
