thueringer-landtag.de ↗

Torben Braga

AfD 08.12.2023 Sitzungen 7/124

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, die Fachpolitiker haben jetzt schon aus der forstpolitischen, aus der waldpolitischen, aus der infrastrukturpolitischen, energiepolitischen Perspektive zu diesem Antrag gesprochen. Ich möchte einen anderen Aspekt in meiner Rede beleuchten, nämlich den formellen Aspekt und die Frage der Verfassungswidrigkeit, die hier teilweise behauptet wird. Dieses Gesetz stammt ausweislich der Drucksache vom 7. Dezember 2022. Es liegt seit geraumer Zeit im zuständigen Infrastrukturausschuss. Dort wurde es ausweislich der Berichterstattung in fünf oder sechs verschiedenen Sitzungen behandelt – ich kann mich jetzt nicht ganz genau erinnern –, jedenfalls ausführlich nach dem, was uns aus diesem Ausschuss berichtet wird. Die Beschlussempfehlung, die mehrheitlich erging, empfiehlt die Annahme, datiert vom 19. Oktober dieses Jahres. Wenige Tage später wurde im Ältestenrat über die Aufstellung der Tagesordnung der vergangenen Plenarsitzungswoche gesprochen und es wurde dort der Antrag beschlossen, den Wissenschaftlichen Dienst mit einer Begutachtung zu beauftragen, die klären sollte, ob der Landtag sich dieses Gesetzes überhaupt annehmen dürfte, ob dieses Gesetz überhaupt beschlossen werden dürfte. Meine Damen und Herren, dieses Vorgehen sollte uns als Parlamentarier – das gilt eigentlich über Parteigrenzen hinweg – die Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Warum sage ich das? Weil der Landtag, die Legislative, die Aufgabe hat, die Gesetze zu geben, und die Exekutive die Aufgabe hat, diese Gesetze umzusetzen. Hier wurde aus meiner Sicht in bedenklicher Art und Weise ein Stück weit dort eingegriffen, indem von möglicherweise interessierter Seite schlicht die Tatsache umgangen wird, dass das Gesetz dem Landtag jetzt über ein Jahr vorliegt. Zu keinem Zeitpunkt hat ein Abgeordneter den Wissenschaftlichen Dienst angerufen und um eine Begutachtung gebeten. Das steht jedem Abgeordneten dieses Hauses nach § 4 der Anlage 4 zur Geschäftsordnung zu. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat der Ältestenrat getan!) Der Ältestenrat hat das getan mit einem behaupteten, befürchteten Gegeneinander-Ausspielen von Verfassungsorgangen, das überhaupt nicht droht. Die Organe und die Institutionen unseres Rechtsstaates sind stark. Die Verfassung sieht Möglichkeiten vor, falls die Verfassungsgemäßheit bestimmter Gesetze angezweifelt wird, dagegen vorzugehen. Der Landtag sollte dieses Gesetz selbstbewusst behandeln – das hat er meines Erachtens in dieser Sitzung heute getan – und darüber Beschluss fassen, wie es die Mehrheit dieses Hauses für richtig hält. Er sollte sich nicht beeinflussen lassen, wie es in beachtenswerter Art und Weise durch eine Verwaltung versucht wird, die sogar

Alle Reden von Torben Braga Protokoll ↗