René Aust
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin, dass ich noch mal das Wort erhalte. Lassen Sie mich noch mal zwei, drei Aspekte aus der Diskussion aufnehmen. Das Erste ist: Unser Antrag stammt vom 07.12.2022. Der Gesetzentwurf wurde am 24.10.2023 eingebracht. Mit anderen Worten, wir haben damals mit unserem Antrag bereits den Impuls gesetzt, dass es überhaupt jetzt diesen Gesetzentwurf gibt und dass das jetzt im Ausschuss diskutiert wird.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Im Juni ha-
ben wir den Gesetzentwurf eingebracht!) Im Übrigen, Herr König, genau das Gleiche haben Sie ja gerade eben auch von hier vorn noch mal bestätigt bei der Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsfachberufen. Wir haben damals mit unserem Antrag den Impuls gesetzt, den die CDU – glücklicherweise, gar keine Frage – aufgenommen hat. Auch hier haben wir den Impuls gesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann wurde das Thema „Inklusion“ auch noch mal angesprochen. Ich möchte das wirklich noch mal hier erwähnen. Es geht nicht darum, dass man beispielsweise Kindern mit Behinderungen den Zugang zu regulären Schulen verbieten möchte oder ihnen nicht gewähren möchte. Das, was wir möchten, ist, dass die Eltern gemeinsam mit den Kindern und den Lehrern entscheiden, was das Beste für das Kind ist.
(Unruhe DIE LINKE)
Das ist das, was wir möchten. Darauf haben sie auch ein Recht, aber dazu braucht es Wahlfreiheit. Wenn Sie die Förderschulen abschaffen, gibt es eine De-facto-Pflicht, dass diese Kinder an die Regelschulen müssen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Keine
einzige ist abgeschafft worden, das sind Lügen! Herr Aust, hören Sie auf zu lügen!) Das lehnen wir ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Dann möchte ich noch mal auf einen letzten Aspekt eingehen, weil Frau Rothe-Beinlich gerade eben wieder einmal unglücklicherweise den vergifteten Vorwurf eines NS-Vergleichs in eine solche Debatte hineingebracht hat. Erstens, diejenigen, die die Inklusion kritisieren,
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sie kritisie-
ren sie nicht, Sie wollen sie abschaffen, Herr Aust, das ist ein Unterschied!) haben keinerlei ideologische Nähe zu dem fürchterlichen und verbrecherischen Regime des Nationalsozialismus. Dass Sie hier diejenigen, die die Inklusion, wie Sie das machen, in diese Nähe stellen und damit ganze Teile dieser Gesellschaft in dieser Art und Weise diffamieren, ist wirklich unmöglich.
(Beifall AfD)
Herr Klonovsky hat aus meiner Sicht dazu das Passende gesagt, das möchte ich an dieser Stelle zitieren: „Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff ‚Nazi‘ gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser und aus intellektueller Sicht eine Null.“
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
sehen Gerichte anders, Herr Aust!)
