Dr. Thadäus Rudolf König
Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream und auf der Besuchertribüne, meine Vorredner haben, glaube ich, schon die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs der FDP herausgestrichen. Wenn man auf die Historie schaut, dann ist es so, dass seit 2003 für Ärzte und Zahnärzte bundesweit die Pflicht zur Registrierung bösartiger Tumorkrankheiten besteht. Mit diesem bevölkerungsweiten Register konnten erstmals Erkenntnisse über das Auftreten und die Häufigkeit verschiedener Krebserkrankungen gesammelt werden. Das ist besonders wichtig, da Krebsfrüherkennungsprogramme durch die Zahlen bewertet und gezielt verbessert werden können. Alles in allem ist das Krebsregister ein ganz enorm wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung der heimtückischen Krebskrankheit, also wirklich eine sehr gute Sache. Aber es ist zu nennen, das hat auch mein Vorredner, Herr Montag, schon gesagt, dass diese Pflicht, dieses Krebsregister zu führen, seit 342 Tagen auf keiner stabilen Rechtsgrundlage mehr steht. Denn mit der Aufkündigung des Staatsvertrags am 31. Dezember 2022 ist die rechtliche Grundlage hierfür weggebrochen. Seither steht Thüringen – übrigens als einziges Land deutschlandweit – ohne klare Regelung und Gesetzesgrundlage da. Leider haben wir diese Problematik auch bei anderen Themen. Es ist also höchste Zeit, dass ein neues Gesetz beschlossen wird, und das sage ich auch ganz deutlich. Deswegen haben wir uns in den Ausschussberatungen auch nie verschlossen und gerade in den letzten ein, zwei Wochen, was die Geschwindigkeit anging, diesen Gesetzentwurf noch rechtssicher durchzubringen, auch immer ein offenes Ohr gehabt. Denn, das weiß auch der eine oder andere, wir haben am Dienstag eine Sonderausschusssitzung gehabt, da wurde noch mal ein umfangreicher Änderungsantrag eingebracht mit dem Hinweis, dass wir auch noch mal die kommunalen Spitzenverbände anhören müssen. Die sollten sich, glaube ich, bis gestern melden, sodass wir heute das Gesetz beschließen können. Da sieht man schon, welche Geschwindigkeit wir hier an den Tag gelegt haben. Und das haben wir als Opposition mitgetragen, weil uns dieses Thema wirklich enorm wichtig ist. In dem Zusammenhang ist, glaube ich, zu sagen – inhaltlich haben meine Vorredner schon relativ viel gesagt, was jetzt verändert wurde –, dass eine neue stabile rechtliche Grundlage geschaffen wird. Aber wichtig ist für uns auch, noch mal die Kostenkomponente herauszustreichen, und was passiert wäre, wenn wir uns jetzt als Opposition dem Thema verweigert hätten. Dann hätten wir das Gesetz nicht beschließen können und die Kosten – das hat Herr Montag schon gesagt – von 5,6 Millionen Euro wären zulasten des Freistaats entstanden. In dem Zusammenhang stellt sich doch die Frage – es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier einen Staatsvertrag aufgekündigt haben. Wir haben bei einem so wichtigen Thema wie dem Krebsregister keine Rechtsgrundlage mehr. Dann passiert das vielleicht einmal. Wenn wir jetzt an die letzten Ausschüsse zurückdenken: Normalerweise ist auch das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein Thema, das die Landesregierung zu behandeln hat. Da muss nicht die FDP kommen und als die kleinste Oppositionspartei einen Gesetzentwurf hier einbringen. Das ist Sache der Landesregierung. Wir hatten Sie auch dazu aufgefordert. Das muss mal wieder eine Fraktion übernehmen, Rot-Rot-Grün hängt sich dran. Krebsregister – hat die FDP dankenswerterweise wieder übernommen. Dann haben wir das Chancengleichheitsförderungsgesetz, wieder mit verfassungsrechtlichen Bedenken, auch von der Minderheitskoalition eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Verfassungsrechtliche Bedenken, Frau Wahl: Raten Sie mal, warum Sie fünf, sechs Seiten Änderungsantrag gemacht haben, das kommt doch nicht von ungefähr.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Sie
haben verfassungsrechtliche Bedenken!) Für mich stellt sich dann schon die Frage – lassen Sie mich doch bitte mal ausreden –, welche Prioritäten hier im Sozialministerium gesetzt werden, wenn solche wichtigen Themen nicht behandelt werden, sondern an die Fraktionen hier im Landtag abgegeben werden müssen, wenn eine kleine Oppositionspartei so wichtige Gesetzentwürfe einbringen muss; darum geht es doch hier.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wie gesagt, wir heilen das jetzt. Normalerweise ist das Sache der Landesregierung. Das ist hier nicht passiert. Wir verweigern uns dem Thema nicht. Wir sind froh, dass es jetzt hier eine Einigung zum Gesetzentwurf der FDP gibt, dass wir im nächsten Jahr das Krebsregister rechtssicher führen können, weil ich keinem auf der Straße irgendwo hätte erklären können, dass wegen Nichttätigkeit der Landesregierung oder jemand anderem dieses Krebsregister eingestellt wird. Dafür ist das Thema zu wichtig. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
