Markus Gleichmann
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Zum Zweiten ist es bemerkenswert, dass keiner der bisherigen Rednerinnen und Redner der Fraktionen, die das befürworten, darauf eingegangen ist, wie es um die Verfassungsmäßigkeit dieses Antrags steht.
