Heike Werner
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wurde gebeten, es möglichst kurz zu halten. Aber ich schau mal zu den PGF der Fraktionen. Wenn ich jetzt kurz vor 18.00 Uhr mit meiner Rede fertig wäre, würde doch kein neuer Punkt aufgerufen werden? Deswegen will ich es wirklich kurz machen. Es wurde schon angedeutet, Herr Montag, Herr Dr. König, wir werden im Ausschuss sicherlich sehr ausführlich über die verschiedenen Punkte reden können und wir als Landesregierung können Ihnen natürlich auch eine ganze Menge an Datenmaterial zur Verfügung stellen. Aber lassen Sie mich trotzdem noch eine Sache voranstellen, weil es wichtig ist, und dann würde ich, wie gesagt, zu den konkreten Sachen gern im Ausschuss berichten wollen. Was oft vergessen wird – und das muss uns allen klar sein und das hat auch zur Diskussion beispielsweise bei der Niederlassungsverordnung geführt –, ist, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung nicht beim Land liegt, sondern dieser Sicherstellungsauftrag liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das heißt, diese haben nach § 75 SGB V die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Auch die für die Sicherstellung zu ergreifenden Maßnahmen sind gesetzlich geregelt. Da es heißt, nach § 105 SGB V sind dies „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen“, die die Sicherstellung gewährleisten, verbessern oder fördern. Im weiteren Gesetzestext werden diese Maßnahmen konkretisiert, aber nicht begrenzt. Den finanziellen Rahmen für die Maßnahmen bietet dabei der aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen gebildete Strukturfonds. Klar, für die pharmazeutische Sicherstellungsversorgung gibt es so ein Sicherstellungsauftrag nicht. Aber das heißt, bei allen Maßnahmen, die wir hier als Land planen, darf zum einen nicht in den Sicherstellungsauftrag eingegriffen werden und zum anderen müssen natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. An der Stelle muss ich auch sagen, dass die FDP leider in diesem Jahr eher von sparen, sparen, sparen ausgeht, statt hier entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Das nur kurz erläutert und, wie gesagt, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
