Ralf Plötner
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende und Zuhörende, das war ja schon wieder ein bitteres Trauerspiel, was wir hier von der AfD erleben mussten. Es ist natürlich die Fortführung dessen, was wir auch in den Hochphasen der Pandemie leider erleben mussten. Sie schreiben es auch in Ihrem Antrag so – Zitat –: „vor einem vorgeblichen ‚Killervirus‘“. Mit Stand des vorgestrigen Tages sind 8.565 Menschen in Thüringen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Die Sterblichkeitsrate liegt bei nahezu 1 Prozent. Wie Sie dann nur von einem „vorgeblichen ‚Killervirus‘“ sprechen können, ist einfach nur zurückzuweisen. Es ist schwer, wenn man keine gemeinsame Grundlage hat, überhaupt Aufarbeitung und eine Debatte zu betreiben, wenn Sie im Grunde genommen die Existenz dieses Virus leugnen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Stimmt
doch gar nicht!) Klar laufen wir nicht alle den ganzen Tag mit Mikroskopen durch die Gegend und können sozusagen auch erkennen, dass dieses Coronavirus da ist. Aber das Zutrauen in die Wissenschaft und die Auseinandersetzung mit neuen Erkenntnissen muss doch erlaubt sein, das ist doch wichtig, und sich dementsprechend auch mit den bitteren Folgen auseinanderzusetzen, die das alles mit sich gebracht hat. Es ist auch niemandem leichtgefallen, Eindämmungsmaßnahmen zu betreiben. Wir haben es doch hier auch im Gesundheitsausschuss im Landtag permanent kritisch mitbegleitet. Was haben wir stundenlang über die Eindämmungsmaßnahmen diskutiert, über Kinderschuhgeschäfte, über Teilnehmendenzahlen von Veranstaltungen, über Inzidenzen, über Ausgangsbeschränkungen usw. usf. Es gab auch dann immer einen hohen parlamentarischen Beteiligungsprozess, damit auch wir tatsächlich Maßnahmen kommunizieren können und auch hier im Hohen Haus noch mal Abwägungen über die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus getroffen werden konnten. Was Sie hier wieder Diffamierendes über die Impfkampagne gesagt haben – ich finde, das beste Beispiel ist der Umgang mit dem Impfstoff AstraZeneca, dass man sehen konnte, dass permanent auch eine kritische Begleitung der Maßnahmen existiert hat, der wurde nämlich im März 2021 ausgesetzt. Die Grundlage dessen war, dass es leider sieben schwerwiegende Zwischenfälle gab. Es gab Hirnvenenthrombosen und leider sind auch drei Menschen verstorben. Das ist unglaublich bitter. Es gab aber dann die Auseinandersetzung damit. 1,6 Millionen Menschen haben bis dato diese Impfung bekommen. Die Ständige Impfkommission hat daraufhin auch ihre Impfempfehlungen angepasst und geändert und man hat hier wirklich kontinuierlich evaluiert und das kritisch begleitet. Wie gesagt: Eine Impfkampagne mit einem konkreten Impfstoff wurde erst mal gestoppt, weil man sich unsicher war, ob nicht doch die Risiken dieser Impfung überwiegen könnten. Nach einer gründlichen Abwägung hat man dann auch noch mal die Impfempfehlungen angepasst und konnte mit diesem Impfstoff dann auch weiter Menschen schützen und hat es die ganze Zeit kritisch begleitet. Genauso ist es doch in einem Rechtsstaat – und das wissen Sie genauso gut –, dass permanent auch gerichtliche Überprüfungen stattgefunden haben. Na klar gab es auch die Möglichkeit, vor Gericht Klärungen herbeizuführen. Na klar haben es sich die Gerichte auch nicht leicht gemacht und ständig abgewogen, ob Grundrechtseinschränkungen angezeigt waren. Gerade in den Hochphasen der Pandemie sind sie doch eigentlich immer einhellig darauf gekommen, dass es zwar sicherlich schwierige Maßnahmen sind, die hier getroffen worden sind, aber aus Gesundheitsschutzgründen gegenüber der Bevölkerung angezeigt, und dass dieser Gesundheitsschutz, der auch ein Grundrecht von uns allen ist, hier im Vordergrund stand. Das ist einfach richtig so. Ich möchte auch noch gern erwähnen – das haben Sie jetzt hier gar nicht postuliert –: Es war ja auch immer die große Rede von Ausgangssperren, als wenn hier ständig alle Menschen von früh bis spät eingesperrt gewesen seien. Es war so, dass es im Grunde genommen in einer Zwischenphase sieben Stunden in der Nacht von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gab. Und wie man auch erkennen kann, dass es sich die Landesregierung logischerweise auch nicht leicht gemacht hat und auch hier eine Grundrechtsabwägung erfolgt ist, sieht man in den Ausnahmen der triftigen Gründe, wann diese Ausgangsbeschränkungen nicht gegolten haben: die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, medizinische Notfälle insbesondere bei akuter körperlicher oder seelischer psychischer Erkrankung, bei Verletzung oder bei Niederkunft, notwendige Pflege und Unterstützung kranker und hilfsbedürftiger Menschen sowie die notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen, die Begleitung sterbender Menschen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Wahrnehmung eines Umgangs- und Sorgerechts, der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, dienstliche, amtliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten insbesondere der Feuerwehr und der Rettungsdienste, aber zum Beispiel auch die freiwilligen Feuerwehren waren darunter gefasst, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen einschließlich auch erforderlicher Wege zur Notbetreuung, die Abwendung von Gefahren für Besitz und Eigentum, die notwendige Versorgung von Tieren sowie veterinärmedizinische Notfälle, die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die Durchfahrt durch Thüringen im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen, die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften anlässlich hoher Feiertage, der Schutz vor Gewalterfahrung sowie weitere wichtige und unabweisbare Gründe.
(Beifall DIE LINKE)
Sicherlich noch mal eine Aufzählung hier von vielen Punkten, aber das ist doch der Beleg, dass auch damals die Maßnahmen höchst ausgewogen getroffen worden sind und man logischerweise auch Ausnahmefälle identifiziert hat und eben nicht von Ausgangssperren sprechen kann, sondern von Beschränkungen. Und sie waren zur damaligen Zeit angezeigt und richtig und sind deswegen auch im Blick der damaligen Erkenntnisse auch zu vertreten. Das ist doch immer die Leitfrage gewesen, die wir uns hier immer zur Grundlage gemacht haben, die sich die Landesregierung zur Grundlage gemacht hat, aber auch die Gerichte: Waren die Entscheidungen aufgrund aller bekannten Kenntnisse und unter Abwägung der Rechtsgüter richtig getroffen? Dieses Leitbild besteht natürlich weiterhin. So anstrengend diese Phase wirklich für uns alle war, so dankbar bin ich denen, die sich hier wirklich solidarisch verhalten haben. Solche Anträge und solch eine Diffamierung, als hätte es das alles in dieser Form gar nicht gegeben, sind wirklich ein Schlag ins Gesicht derer, die in den Arztpraxen, in den Pflegeheimen, in den Krankenhäusern, aber auch an den Supermarktkassen gestanden, gearbeitet und sich ständig auch einem hohen Risiko ausgesetzt haben. Also bitte lassen Sie uns gemeinsam sachlich auf diese Zeit zurückblicken, hier nicht die ganze Zeit Fake News verbreiten und – was wir die ganze Zeit gefordert haben und was der richtige Weg ist – solidarisch durch solche Krisensituationen und solche gesundheitlichen Bedrohungen gehen. Das ist der richtige Weg und dafür kann ich nur appellieren. Deswegen ist auch dieser Antrag zurückzuweisen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
