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Prof. Dr. Speitkamp

08.12.2023 Sitzungen 7/124

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Landesregierung hat erst durch die Presseberichterstattung im November 2023 von der Schließung der Rehaklinik in Bad Colberg erfahren. Eine Einbindung der Landesregierung hat weder im Vorfeld dieser Entscheidung noch danach stattgefunden. Dies ist aber auch nicht zu beanstanden, da für den Betrieb oder den Bereich der Rehakliniken nur eine sehr eingeschränkte Zuständigkeit des Thüringer Gesundheitsministeriums besteht. Rehabilitationsträger sind beispielsweise die GKV, die Rentenversicherer und die gesetzliche Unfallversicherung. Es ist ihre Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die fachlichen und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Abstimmungen in diesem Bereich erfolgen unmittelbar zwischen den Trägern sowie den Rehaeinrichtungen selbst. Jetzt zur Beantwortung der konkreten Fragen. Frage 1: Die Landesregierung hat durch die Presseberichterstattung am 21. und 22. November 2023 von der geplanten Schließung erfahren. Frage 2: Die Antwort ist Nein. Frage 3: Die Antwort ist Nein. Frage 4: Die Antwort ist Nein.

Protokoll ↗