thueringer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Speitkamp

08.12.2023 Sitzungen 7/124

Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuletzt ist eher über Inklusion gesprochen worden und es liegt nahe, dass wir unsere Position dazu noch mal deutlich machen. Ich fürchte aber, es geht hier um ein unterschiedliches Bildungsverständnis, ein unterschiedliches Menschenbild und ein unterschiedliches Bild von einer menschenwürdigen Gesellschaft. Und da werden wir nicht zusammenkommen, sehr geehrte Herren von der AfD. – Das war ein generisches Maskulinum. Ich komme also zur Sache, nämlich zum Antrag der AfD. Die Berufsausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger beinhaltet – es wurde jetzt auch schon vereinzelt angesprochen – ein Praxismodul von 19 Wochen. Viele von Ihnen haben sicherlich bei der Diskussion im Hinterkopf, dass die Praxisorientierung beim Erlernen des Berufs wichtig ist. In der Zeit der Praktika haben die Fachschülerinnen und Fachschüler einen Praktikantenstatus. Daraus können, müssen aber nicht, Schwierigkeiten erwachsen. Wie kann man also damit umgehen, wie heilt man das? Die Fallkonstellation ist nicht ohne Weiteres übertragbar bzw. nicht ohne Weiteres vergleichbar mit anderen Berufsfeldern, die das hier ausführen. Auch – und darauf möchte ich hinweisen – der Weg, den Sie vorgeschlagen haben, dieser Weg ist nicht gangbar, nicht nachvollziehbar. Sie fordern die Regierung auf, ein Gesetz zu ändern, nämlich Anlage 3 zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft, und das ist offenkundig ein Problem oder ein Fehler. Gesetze ändert der Landtag und nicht die Regierung. Aber selbst wenn Sie diesen Fehler nicht gemacht hätten, gibt es schon den nächsten Fehler, das nächste Problem. Der Beruf Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger ist kein definierter Gesundheitsfachberuf. Die definierten Gesundheitsfachberufe sind bundesgesetzlich geregelt. Ein Beruf, der kein Gesundheitsfachberuf in diesem Sinne ist, kann nicht ohne Weiteres in der Anlage 3 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft aufgenommen werden. Laut § 18 Abs. 2 Satz 6 dieses Gesetzes können das nur Gesundheitsfachberufe sein. So weit zur politischen Methodik. Schauen wir uns nun an, wo diese Fachschülerinnen und Fachschüler das Praktikum absolvieren. Da stellt sich heraus, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob man einen sozialen Politikansatz verfolgt, der auch für die Vergütung von Praktika plädiert, oder ob einem solche sozialen Fragen eher einerlei sind. Vergütete Praktika, also die Frage der vergüteten Praktika, wofür sich unter anderem Die Linke seit je eingesetzt hat, sind eine Frage der Tarifautonomie. Deshalb ist es gut, wenn solche Fragen in Tarifverträgen erstritten und geregelt werden. Für den öffentlichen Dienst gibt es so einen Tarifvertrag und der dürfte für etliche Fachschülerinnen und Fachschüler zum Tragen kommen, denn viele machen ihr Praktikum in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, die oft in kommunaler Trägerschaft sind bzw. ähnliche Tarifregelungen haben. Wir sind aber noch nicht am Ende, denn alle Fachschülerinnen und Fachschüler im Praktikum sollten ein Einkommen haben, damit sie dieses Praktikum auch machen können. Hier ist aus unserer Sicht zunächst der Bund gefragt, diese Sache im BAföG oder im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zu regeln. Was Vergütungsregeln auf Landesebene angeht, so fehlt es bisher an einer gesetzlichen Grundlage. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Implementierung von praxisintegrierten Ausbildungen gibt es aber bereits. So sollten Sie sich die Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen anschauen. Dort heißt es in § 3 Abs. 1: „Die Vollzeitform kann mit überwiegend fachtheoretischem Unterricht in den ersten fünf Ausbildungshalbjahren und abschließender berufspraktischer Ausbildung in Blockform im letzten Ausbildungshalbjahr (konsekutive Ausbildungsform) oder mit durchgängig abwechselnden Unterrichts- und Praxisphasen im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (praxisintegrierte Ausbildungsform) durchgeführt werden.“ Sie sehen also, wir sind in Thüringen längst viel weiter, als Sie denken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗