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Ute Bergner

fraktionslos 08.12.2023 Sitzungen 7/124

Aufhebung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Landtags zu der Petion E-453/22 ti

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich habe den Widerspruch deshalb eingebracht, weil mir das Studium der Aktenlage inklusive der Protokolle des Bildungsausschusses zeigen, dass hier bei der Entscheidung ein gewaltiger Irrtum zugrunde liegt und ich verhindern möchte, dass die Abgeordneten des 7. Thüringer Landtags mit so einer gravierenden Fehlentscheidung in die Geschichtsbücher eingehen. Die Petition hat nie eine Aufhebung der Schulpflicht gefordert, so wie es in allen Petitionsdokumenten nachzulesen ist. Die Ablehnung der Petition wird genau mit der Ablehnung der Aufhebung der Schulpflicht begründet. Damit erfolgt eine Ablehnung einer Sache, die niemals beantragt wurde. Das ist schlicht und einfach sachlich falsch. Im Gegenteil, die Petentin regt an, die Umsetzung des Thüringer Bildungsplans zu unterstützen, zum Beispiel indem dieser bei der Auslegung des Schulgesetzes wirklich berücksichtig wird, und genau das ist in § 2 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Schulgesetz auch vorgesehen. Somit wird auch die Grundgesetzkonformität des Thüringer Schulgesetzes gewährleistet. Ministerielle Empfehlungen oder Erlasse können im ersten Schritt für Rechtsklarheit sorgen. In einem weiteren Schritt kann und sollte das auch gesetzlich fixiert sein. In § 17 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Pflicht zum Besuch einer Schule auf Antrag der Eltern ruht, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen. Dabei geht es um die Auslegung des Begriffs „zwingende Gründe“. Zwingende Gründe sollten es einem jungen Menschen ermöglichen, die Bildung nicht zwingend in einem vorgeschriebenen Schulgebäude zu erwerben, wenn es bessere Möglichkeiten gibt, die den Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen entsprechen. In der Anhörung wurden viele Möglichkeiten genannt, die bei den Abgeordneten offensichtlich zur Verwirrung führten. Es wurde unter anderem angeregt, dass das in Thüringen bereits ausgearbeitete Konzept „nelecom“ unter wissenschaftlicher Begleitung mittels einer experimentellen Zulassung erprobt wird. Den Protokollen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport habe ich entnommen, dass in den Köpfen der Ausschussmitglieder viele offene Fragen existieren. Ich denke, dass offene Frage nicht ein Grund als „sachlich falsch“ Ablehnen sein dürfen. Stattdessen sollten die Petentin und die Experten noch mal in den Ausschuss eingeladen werden, um die Unklarheiten der Abgeordneten mit ihnen im Gespräch zu klären. Konstruktiver Dialog mit engagierten Bürgern sollte das Wesen unserer Politik in Thüringen darstellen. Hier können wir zeigen, dass unsere Worte mit Taten untersetzt werden. Aktuell laufen einige Prozesse zu diesen Themen an den Thüringer Verwaltungsgerichten, die Kraft, Nerven und Zeit kosten. Auch am Verwaltungsgericht ist man der Meinung, dass die Politik hier handeln muss. Ebenso ist dies vonseiten der Rechtswissenschaften zu hören. Die Schulpflicht geht keineswegs in der Pflicht zum Besuch einer Schule auf, wird dort immer stärker betont. Informelle Bildungsmöglichkeiten zu etablieren, entspricht nicht nur dem Bildungsverständnis des Thüringer Bildungsplans, sondern gewährleistet auch, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gelingenden Lernens wirklich gewürdigt werden. Wir haben hier mit dem Expertenteam eine Chance an die Hand bekommen, die wir ergreifen und nicht wegschlagen sollten. Deshalb bitte ich das Parlament, meinen Antrag zu unterstützen und einer konstruktiven Mitarbeit der Experten, Eltern und Lehrer zu diesem Thema eine Chance zu geben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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