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Prof. Dr. Speitkamp

08.12.2023 Sitzungen 7/124

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die Durchführung des lehrplangerechten Sportunterrichts sind für die Schulen in und um Bad Salzungen gute Voraussetzungen geschaffen worden. An allen Schulstandorten befindet sich eine geeignete Sporthalle zur Durchführung der hallenspezifischen Lernbereiche. Für den verbindlichen Lernbereich Leichtathletik wird eine entsprechende Außensportanlage je nach Schulart benötigt. Die Mehrzahl der Schulen in Bad Salzungen hat eine solche Anlage an der Schule oder sie benutzt dazu das WerraEnergie-Stadion. Die Regelschule Tiefenort besitzt seit Jahren eine moderne Zweifelder-Sporthalle. Zur Durchführung des Lernbereichs Leichtathletik steht der Rasenplatz vor der Sporthalle zur Verfügung. Eine Weitsprung- oder Kugelstoßanlage ist nicht vorhanden. Die Nutzung des WerraEnergie-Stadions ist aufgrund der Entfernung für die tägliche Nutzung im Schulsport ungeeignet. Zu Frage 2: Das ist Aufgabe des Schulträgers, also die Verantwortung, geeignete Anlagen bereitzustellen. Zu Frage 3: Das zuständige Schulamt arbeitet in Fragen der Abstimmung zur Durchführung des Sportunterrichts kontinuierlich mit dem Landratsamt zusammen. Mit der Planung und Realisierung von Außensportanlagen stimmen sich die Schulverwaltung und die Verantwortlichen im Schulamt ab, um die Sportstätten schulartbezogen und lehrplangerecht zu bauen. Bei der letzten Aktualisierung des Sportstättenleitplans wurde das Schulamt ebenfalls einbezogen und die Belange des Schulamts, sofern möglich, berücksichtigt. Der Landkreis ist in den letzten Jahren besonders bei der Suche nach Ersatzlösungen bezüglich der Organisation und Durchführung des Anfangsschwimmunterrichts auf das Schulamt zugekommen. Der Schwimmunterricht für die Schüler der 3. Klasse ist verbindlich. Hat ein Schwimmbad wegen technischer oder baulicher Maßnahmen geschlossen, dann muss der Unterricht in anderen Bädern durchgeführt werden. Als Beispiel ist die zweijährige Baumaßnahme im Schwimmbad der Bundeswehrkaserne in Bad Salzungen aufzuführen. Die Kinder wurden in dieser Zeit im Schwimmbad in Brotterode beschult. Ein weiteres Beispiel ist die Sanierung des Schwimmbads in Dorndorf 2014. Der Schwimmunterricht musste auf andere Bäder verteilt werden. Weitere Absprachen mit dem Landkreis, um notwendige Ersatzlösungen für die Durchführung des lehrplangerechten Sportunterrichts zu organisieren, gab es bisher nicht. Notwendige Absprachen wurden zwischen der Schulverwaltung und den Schulleitungen getätigt. Zu Frage 4: In Absprache mit der Schulverwaltung wird zum Beispiel der Schwimmunterricht an anderen Standorten bzw. in anderen Schwimmhallen durchgeführt. Dazu findet jährlich eine enge Abstimmung mit den Verantwortlichen der Schulverwaltung statt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulverwaltung ist in einer solchen Situation zwingend notwendig. Danke schön.

Protokoll ↗