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Robert-Martin Montag

FDP 08.12.2023 Sitzungen 7/124

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Verwaltungsgebühren für Personal im Thüringer Bildungsbereich Im Rahmen von Verwaltungsleistungen fallen in Thüringen Gebühren für bestimmte staatliche Aufgaben an. Dies ist auch im Bereich der schulischen Bildung, wie bei der Anerkennung von Kenntnissen und Abschlüssen für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit an Thüringer Schulen, der Fall. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Zusammenhang erhebt der Freistaat Thüringen in welcher Höhe für angehende und beschäftigte Lehrkräfte – sowohl regulär als auch im Seiteneinstieg – und weiteres schulisches Personal im Rahmen der rechtlich notwendigen Vorgänge, zum Beispiel bei Anerkennungsverfahren, Verwaltungsgebühren – bitte nach Gebührenhöhe, dem jeweiligen Gebührentatbestand und Rechtsgrundlage für die Verwaltungsgebühren aufschlüsseln? 2. Bestehen Ausnahmen von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren bzw. welche Ermessensspielräume haben die zuständigen Stellen für die in Frage 1 genannten Fälle? 3. Wie viele Einnahmen, die wie haushaltsrechtlich etatisiert werden, wurden im Rahmen der in Frage 1 erhobenen Verwaltungsgebühren in den Haushaltsjahren seit dem Jahr 2019 generiert – bitte mit entsprechenden Haushaltsstellen aufschlüsseln pro Haushaltsjahr –? Vielen Dank.

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