Karawanskij
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Nein, ich möchte erst mal zu Ende reden und dann können wir das zum Schluss klären. Genau die Ziffer 3 Ihres Entschließungsantrags beinhaltet nämlich ein pauschales Verbot und ich möchte das ausdrücklich noch mal mit der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts in Zusammenhang bringen, das ganz klar gesagt hat, dass hier die Gesetzgebungskompetenzen des Landes überschritten werden, wenn es hier ein Verbot gibt. Ich möchte noch mal ganz kurz auf den Zustand des Waldes zurückkommen und das, was das eigentlich für eine Landesforstanstalt bedeutet. Seit 2018 ist es nicht nur eine unglaubliche Kraftanstrengung und Herausforderung, die hier sämtliche Försterinnen und Förster vollziehen, auch sämtliche Waldbesitzenden, ob jetzt Privatwald, Kommunalwald oder eben Staatsforst, nicht nur was geldliche Sorgen betrifft – zwischendurch war der Holzpreis auch im Keller –, sondern auch was das tatsächlich an Herausforderungen, an Kraft bedeutet, denn das Holz muss natürlich auch herausgenommen werden. Die Kosten steigen für Pflegearbeiten, die Kosten steigen natürlich auch für die Wiederbewaldung und es ist folgerichtig, dass man natürlich auch schaut, dass man nicht nur denjenigen entsprechend Geld zur Verfügung stellt auch im Sinne von Förderung, die mit der Wiederaufforstung unseres Waldes beschäftigt sind, sondern dass man darüber hinaus natürlich auch eine Risikostreuung vornimmt. Ich muss sagen, ein Aspekt, der hier zu kurz kommt und den Sie einfach so in der Debatte wegwischen: Es ist doch nicht nur unsere Landwirtschaft, die wir auch im Hinblick auf die Zukunft unserer Wälder bzw. auf die Zukunft unserer Kinder schützen müssen, sondern es geht natürlich auch darum, dass wir eine Lösung für die Dekarbonisierung der Wirtschaft finden müssen. Wir haben 70 Prozent der thüringischen Industrie, die von fossilen Energieträgern abhängig sind. Es sind 1.700 Unternehmen, die 40.000 Arbeitsplätze schaffen, die danach fragen: Wie können wir umbauen? Wie können Sie uns entsprechend dabei helfen, uns von den fossilen Energieträgern unabhängig zu machen?
(Beifall DIE LINKE)
Sie sagen ganz konkret vor ihrer Haustür, vor ihren Unternehmen: Bitte zeigen sie uns einen Weg auf, arbeiten wir doch gemeinsam, damit wir zügig, flächendeckend erneuerbare Energien bereitstellen, damit wir vor allen Dingen auch in Zukunft ein Garant für die wirtschaftliche Entwicklung und vor allen Dingen auch für die Sicherstellung des Wohlstands in Thüringen sein können. Das heißt, wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit wir tatsächlich auch in Zukunft unsere Möglichkeiten nicht beschneiden, damit Thüringen auch in Zukunft sowohl grünes Herz Deutschlands bleibt, aber sich tatsächlich auch als Standortfaktor die Dekarbonisierung mit zuschreibt und damit Thüringen auch nicht hinter der Entwicklung anderer zurückbleibt. Aus diesem Zusammenhang ist es nicht nur die Sicht der Landesregierung, sondern auch der Wissenschaftliche Dienst hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Hat er nicht!) Diese Bedenken bestehen auch weiterhin und konnten auch jetzt in der Debatte hier nicht aufgelöst werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie heute nicht ideologisch vorgehen – das Bundesverfassungsgericht hat schon mal entsprechend geurteilt –, sondern Sie sollten klug und rechtssicher handeln und hier diesen Gesetzentwurf nicht verabschieden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ma-
chen wir!) Es ist rechtsunsicher und es ist ideologisch und im Sinne auch der Zukunft Thüringens, denke ich, falsch. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
