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Plenarprotokoll 7/108

27.04.2023 · 247 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)CDU (23)FDP (13)Die Linke (13)GRÜNE (10)SPD (8)fraktionslos (4)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, in dem Falle die Teilnehmerinnen des heutigen Tages „Girls und Boys‘Day“. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! Es ist heute Morgen schon etwas bunter geworden. (Beifall im Hause) Ich begrüße ebenfalls die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute Geburtstage. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Abgeordneten Jankowski (Beifall AfD) und Herrn Abgeordneten Wolf. (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Beier, Frau Ministerin Denstädt und Herr Minister Stengele zeitweise. Die Hinweise zur Tagesordnung – bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Tagesordnungspunkt 1 wird morgen als erster Punkt aufgerufen, die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b werden morgen als Zweites aufgerufen. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 3 soll in erster und zweiter Beratung beraten werden, sofern er nicht an einen Ausschuss überwiesen wird. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 14 wird heute gemeinsam mit den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15 und 17 bis 21 nach der Mittagspause aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 27 und 28 werden in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen. Zu Tagesordnungspunkt 2 a wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/7852 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu den Tagesordnungspunkten 15, 43 und 48 wurden bzw. werden Neufassungen der jeweiligen Anträge elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7851 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 25 wird ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7853 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 39 wird ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7855 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 43 wird ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7854 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 44 wird eine zweite Neufassung des Antrags elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Hinweise? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend. Die Tagesordnung hat der Landtag festgestellt. Damit komme ich zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7709 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Das Wort hat Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion.

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Jörg Kellner CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Frau Präsidentin, schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen auf der Tribüne und an alle, die uns am Livestream zu dem heutigen Tagesordnungspunkt „Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag ‚Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen‘“ folgen! Der Ministerpräsident hat den Vertrag bereits am 17.03. dieses Jahres unterzeichnet. Heute ist es unsere Aufgabe, diesen hier im Hohen Hause letztendlich zu unterstützen bzw. zu beschließen, damit er auch volle Wirksamkeit entfalten kann. Die Regeln im Vertrag sollen neu geordnet werden bzw. nicht die grundsätzliche Frage des Vertrags wird erörtert, sondern lediglich die finanzielle Zuweisung an die Jüdische Landesgemeinde soll verstetigt werden. Die einzelnen Regelungen im Vertrag: Der Zuwendungsvertrag ist seit 1993 Rechtsgrundlage für die sogenannte Landesleistung. Diese Landesleistung wurde nunmehr in Summe angepasst und entsprechend auf die bereits 1993 festgelegten jährlichen Steigerungen bezogen. Letztendlich wird das Materielle geregelt, die Unterstützung, die die Jüdische Landesgemeinde zukünftig erhält. Seit 1993 ist dieser Vertrag in Kraft, worin auch festgelegt wurde, dass entsprechende Anpassungen vorzunehmen sind, wenn sich Veränderungen ergeben, und das erfahren wir ja überall, dass die Kosten eher steigen und demzufolge auch hier nachgesteuert werden muss. Vor allem die Leistungen zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen jüdischen Kulturlebens sollen damit gefördert werden durch die Beteiligung des Freistaats an den Ausgaben der Jüdischen Landesgemeinde für religiöse, kulturelle Bedürfnisse und für Verwaltungsausgaben der Jüdischen Landesgemeinde. Zusätzlich werden hierfür 80.000 Euro in Artikel 1 des Vertrags hinzukommen, um mithilfe einer dauerhaften Personalstelle für Kulturmanagement bei der Landesgemeinde die bisherige Projektmanagementförderung zu verstetigen. Bisher erfolgte das über Projektmittel. Das soll jetzt verstetigt und auch auf Dauer gefördert werden. Das jüdische Leben und die jüdische Kultur in Thüringen sollen weiterhin öffentlichkeitswirksam dauerhaft entsprechende Breitenwirkung präsentieren. Positive Erfahrungen und Effekte des Themenjahres „900 Jahre jüdisches Leben in Thüringen“ – wir hatten letztes Jahr 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, 900 Jahre in Thüringen. Das hat gezeigt, dass es doch positive Effekte mit sich gebracht hat. Zum Beispiel sollen auch die Jüdisch-israelischen Kulturtage damit verstetigt und finanziert werden. Ich denke, es ist wichtig, dass wir dieses Thema heute als ersten Tagesordnungspunkt diskutieren. Wenn wir die erste und zweite Lesung zusammen durchführen, zeigt mir das auch, dass es dem Parlament wichtig ist, dass es schnell auf den Weg gebracht wird. Es ist nicht alltäglich, dass erste und zweite Lesung zusammengefasst werden, das ist nur in Ausnahmefällen möglich bzw. wird in Ausnahmefällen erfolgen. Hier sieht man auch deutlich das Zeichen nach außen, dass wir bemüht sind, die Mittel schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, damit die Jüdische Landesgemeinde ihre Aufgaben wahrnehmen kann und letztendlich das jüdische Kulturleben in Thüringen sichtbar wird. Mit der Bereitstellung der Mittel soll sichergestellt werden, dass dieses auch zukünftig in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert einnimmt. Ich würde mir wünschen, dass sich viele beteiligen, dass viele Besucher bei diesen Veranstaltungen dabei sind. Es soll auch ein Ziel sein, dass das in diesem Land wieder eine gewisse Normalität darstellt. Ich würde mir wünschen, dass hier keine Polizei mehr vor den Synagogen stehen muss, wie man das in ganz Deutschland hat. In Berlin, aber auch in Thüringen ist das mittlerweile leider Alltag. Es soll dazu dienen, dass diese Ressentiments abgebaut werden, dass gegen Antisemitismus ein Zeichen gesetzt wird, dass es zu unserer Geschichte gehört. „900 Jahre jüdisches Leben in Thüringen“ hat eindrucksvoll bewiesen, dass die jüdische Kultur in unserer Gesellschaft über Jahrhunderte einen festen Platz hat. In diesem Sinne wünsche ich mir und bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, damit schnellstmöglich die Förderung freigegeben werden kann und letztendlich die Jüdische Landesgemeinde damit arbeiten und letztendlich auch in der Gesellschaft Zeichen setzen kann. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kellner hat vieles Inhaltliche schon dazu gesagt, deswegen will ich mich einmal ein Stück weit von einer anderen Seite nähern, zumindest zu Beginn meiner Rede. Sie sehen mich bei einer solchen Thematik doch immer wieder auch leise sein, denn es ist in Anbetracht unserer Geschichte und unserer Verantwortung, die wir tragen, gerade was das „Nie wieder“ betrifft, etwas Besonderes, dass wir hier im Landtag über einen solchen Staatsvertrag und das gemeinsame Tun und die gemeinsame Verantwortung auch für unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sprechen. Deswegen werden Sie – und es nimmt nicht wunder – heute natürlich Zustimmung der Freien Demokraten zu diesem Staatsvertrag bekommen, denn – und das ist mir wichtig von diesem Pult aus mal festzuhalten –, jüdisches Leben ist schon lange Teil Thüringens, Deutschlands und Europas. Vieles, was wir heute diskutieren, gründet sich auf kulturelle Bestandteile und Errungenschaften der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, und es soll auch so bleiben. Deswegen ist gerade die Änderung des Staatsvertrags, dass man nämlich sagt, man gibt zusätzlich 80.000 Euro für die Stelle eines Kulturmanagers, von zentraler Bedeutung, weil auch ich – wie Kollege Kellner – der Meinung bin, dass Begegnung, Offenheit, Sichkennenlernen einen Raum braucht, und kein Raum ist besser dafür geeignet als der des kulturellen Miteinanders. Insofern spiegelt das Themenjahr „900 Jahre jüdisches Leben in Thüringen“ genau das wider. Es ist richtig, wichtig und gut. Insofern sei auch noch einmal der Hinweis von diesem Pult aus gestattet, wie verwirrend das für jemanden wie mich und für viele andere ist, dass wir tatsächlich noch über Antisemitismus sprechen müssen, über Vorfälle, über Ressentiments, über absurdeste Verschwörungstheorien, wo man selbst fassungslos davorsteht. Deswegen ist das auch noch einmal ein starkes Signal, dass wir Antisemitismus jeden Tag aufs Neue deutlich entgegentreten müssen. Weil ich selbst dem Kulturausschuss angehöre, freue ich mich, dass gerade diese Mittelerhöhung dem Begegnungsraum des kulturellen Raums vorbehalten ist, denn nichts baut Vorurteile so stark ab, wie sich gemeinsam zu begegnen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf das Wort.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Teilnehmerinnen des Girls and Boys‘Day und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! Es ist fast unvorstellbar, wenn man sich überlegt, dass wir es im Jahr 2023 – ich sage einmal – gesellschaftlich fast immer noch für normal und akzeptiert halten, wenn Menschen, und zwar nicht nur in Kneipen und an Stammtischen, Witzchen erzählen, die einen krassen antisemitischen Hintergrund haben, die Jüdinnen und Juden als Menschen zweiter Klasse betiteln und behandeln, und dass wir, wenn wir nicht selbst aufpassen, fast Gefahr laufen, zu desensibilisieren, wenn wir erneut von antisemitischen Angriffen und Beleidigungen sowie antisemitischer Verfolgung hören. Ich finde, es ist eine Schande, im Jahr 2023 in Deutschland noch immer mit genau diesen Problemen in dieser Gesellschaft zu tun zu haben. (Beifall DIE LINKE, SPD) Umso mehr bin ich froh und auch sehr dankbar, dass der Freistaat Thüringen dem seit 1993 mit einem Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde entgegenwirkt, und zwar nicht nur, weil es den rechtlich finanziellen Rahmen für die Zuwendungen an die Jüdische Landesgemeinde regelt, sondern weil – und das ist hier auch schon gesagt worden – es natürlich vor allem auch um Zusammenarbeit, den Abbau von Vorurteilen, das Bekämpfen von Antisemitismus geht. Der Vertrag schafft einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und der Jüdischen Gemeinde, um die jüdische Kultur und Geschichte in Thüringen zu fördern und zu bewahren und Begegnungen und Austausch zu ermöglichen. Er trägt damit maßgeblich zur kulturellen Vielfalt dieses Landes bei. In diesem Zuge ist auch zu begrüßen, dass der Vertrag eine Klarstellung im Hinblick auf die staatliche Verpflichtung zur Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe beinhaltet. Denn mit dieser Verpflichtung würdigt der Freistaat nicht nur die historischen Wurzeln der Jüdischen Gemeinde in Thüringen, sondern schützt auch einen wichtigen Teil des kulturellen Erbes unseres Freistaats. Es geht aber nicht nur um den Schutz der Vergangenheit, sondern auch um die Gegenwart. Darauf bin ich eben schon mal kurz eingegangen. Denn es ist, wie gerade schon gesagt, immer noch ein erschreckend hohes Maß an Antisemitismus, Angriffen und Bedrohungen zu erleben, weshalb ich hier auch noch mal in diesem Rund die Zeit nutzen möchte, an uns alle zu appellieren, dass wir auch den vermeintlich kleinsten Witz, der ja gar nicht so gemeint ist, dass wir dem entschieden entgegentreten und uns auch immer wieder aufs Neue trauen zu sagen: Entschuldigung, auch wenn du das jetzt nicht hören willst, aber das ist antisemitischer Müll, und das musst du nicht vor mir abladen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesem Vertrag und auch dem Schutz und der Sichtbarmachung der Jüdischen Gemeinde durch den Freistaat ist somit auch ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verpflichtung getan, die wir uns auch rechtlich im Rahmen „Nie wieder!“ deutschlandweit gegeben haben – es ist ja auch schon gesagt worden –, an jeder Stelle gegen Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit und das Verletzen der Menschenwürde eines jeden Menschen in dieser Gesellschaft entgegenzutreten. Damit setzt die Weiterführung dieses Staatsvertrags ein wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus und für die Anerkennung der jüdischen Kultur und Geschichte als lebendiger Teil unseres Freistaats. Ich wünsche vor allem auch den nachfolgenden Generationen – ich muss feststellen, dass ich mittlerweile auch alt bin, zumindest wahrscheinlich für Sie da oben –, dass es nicht unwichtig ist, zu begreifen und immer wieder darüber auch zu lernen, dass die jüdische Kultur viel älter ist und ihre Wurzeln auch in Thüringen bis heute sichtbar gemacht werden müssen und dass Jüdinnen und Juden Menschen sind wie du und ich, die es verdient haben, auch als solche wahrgenommen zu werden – gerade und nicht nur weil es eine moralische Verpflichtung aufgrund der Geschichte des Terrors und der Vernichtung ist, die von Deutschland ausgegangen sind, immer wieder im Dialog, in der Begegnung zu bleiben. Bleiben Sie neugierig und arbeiten Sie mit uns gemeinsam daran, dass Antisemitismus endlich aus der Gesellschaft verschwindet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Frau Abgeordnete Marx hat sich für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es geht nicht nur um kulturelle Vielfalt – auch –, es geht auch nicht nur um historische Verantwortung – natürlich auch –, es geht auch schlicht und einfach um Religionsausübung. Wir haben einen säkularen Staat. Das bedeutet aber nicht, dass wir frei von Religion sind, sondern frei für Religion. Dazu gehört natürlich die Vielfalt der Religionen. Deswegen ist auch der Staatsvertrag – und das muss hier auch noch mal, denke ich, herausgehoben werden – mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen zuallererst auch ein Vertrag über die Gewährleistung der Freiheit der Religionsausübung. Wie gesagt, säkularer Staat heißt nicht, der Staat hat mit Religion nichts zu tun, sondern der Staat schreibt seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht vor, welcher oder ob sie überhaupt einer religiösen Anschauung folgen wollen. Aber die Ausübung von Religionen steht unter dem grundgesetzlichen Schutz und auch unter dem Schutz der Thüringer Verfassung und deswegen hat sie auch mit der besonderen Sorge unserer Regierung zu tun und es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Deswegen haben wir, wie gesagt, eine doppelte Bedeutung auch dieses hier vorliegenden Staatsvertrags: einmal, dass wir die Staatsleistungen anpassen, wie es auch in den letzten Staatsverträgen schon verankert worden ist, und dass wir die Religionsausübung garantieren. Dass das im Fall der Jüdischen Landesgemeinde natürlich besonders wichtig ist, wurde schon vielfach betont. Aus den Gründen des Menschheitsverbrechens, was vor allen Dingen auch gegen Jüdinnen und Juden verübt worden ist, sind die jüdischen Gemeinden heute kleiner, als sie es historisch hätten werden und sein sollen. Dennoch hat sich hier in Thüringen in den letzten Jahren wieder eine sehr lebendige Jüdische Landesgemeinde etabliert und sie ist stärker geworden. Ich freue mich sehr darüber, dass zum Beispiel in dem städtischen Leben Erfurts das Chanukka-Fest inzwischen als selbstverständliches Stadtereignis wieder seinen Platz zurückerobert hat. Deswegen haben wir hier neben der reinen Finanzgarantie oder der Finanzzuweisung für die Religionsausübung richtigerweise auch einen Schwerpunkt in diesem Vertrag darin, dass zur kulturellen Vielfalt beigetragen und diese unterstützt wird – aber wie gesagt, das ist ein Nebenzweck aus meiner Sicht. Die jüdische Religion ist nicht irgendetwas Fremdes, sie ist die Mutterreligion der christlichen Religionen. Nicht zuletzt haben wir gerade Ostern gefeiert, und das ist das Fest der Auferstehung des Königs der Juden; als solcher wurde er hingerichtet und ermordet. Das möchte ich auch an dieser Stelle noch mal gesagt haben. Die Alltäglichkeit der jüdischen Religionsausübung ist noch lange nicht wieder zurückgekehrt in unser Land; es sind immer noch sehr wenige, aber es werden wieder mehr. Wir haben leider auch immer noch Antisemitismus, wir brauchen leider immer noch Polizeischutz für die Synagoge. Aber die 900Jahr-Feiern der jüdischen Kultur in Thüringen haben eindrucksvoll gezeigt, welche Fröhlichkeit und welcher Reichtum auch von der jüdischen Kultur für unser Land immer vorhanden gewesen sind und weiter erhalten werden müssen. Deswegen ist es natürlich auch richtig, dass besonders der kulturelle Schatz und die Unterstützung jetzt noch mal neu in diesen Staatsvertrag aufgenommen werden. Aber ich wiederhole es noch einmal: Durch die Sichtbarmachung von jüdischem Leben, jüdischer Kunst und Kultur soll nicht nur zum besseren Verständnis beigetragen und gesellschaftlicher Dialog unterstützt und weltoffene Einstellung gefördert werden, wie es in der Protokollerklärung steht, es geht um die Freiheit der Religionsausübung. Das möchte ich, wie ich es am Anfang gesagt habe, am Schluss noch mal betonen. Das ist eine der wichtigsten Freiheitsrechte unseres Staates. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Das Wort hat für die Landesregierung Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die vorhergehenden Aussagen der Abgeordneten. Wir haben seit vielen Jahren einen Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde. Dieser Staatsvertrag dient dazu – und das ist deutlich gemacht worden –, auch den Jüdinnen und Juden in Thüringen die Rahmenbedingungen für eine ungehinderte Religionsausübung zur Verfügung zu stellen. Wir stehen – und auch das ist von den Abgeordneten deutlich gemacht worden – in einer besonderen historischen Verantwortung gegenüber der Jüdischen Gemeinde, jeder Jüdin und jedem Juden in unserem Freistaat. Insofern ist auch durch die Abgeordneten deutlich gemacht worden, dass wir insbesondere in dem Themenjahr, das sich coronabedingt angenehmerweise in diesem Fall über deutlich länger als ein Jahr hingezogen hat, über neun Jahrhunderte jüdisches Leben nicht nur gesprochen haben, sondern diese neun Jahrhunderte jüdisches Leben in das öffentliche Bewusstsein gehoben, wir in diesem öffentlichen Bewusstsein deutlich gemacht haben, darauf ist abgestellt worden, dass ein großer Teil unseres kulturellen Gedächtnisses, unserer Sprache, auch unserer Kultur jüdischen Einflüssen unterliegt, durch jüdische Kultur geprägt wurde, Sprachbilder, mit denen wir alltäglich agieren. Wir haben ganz bewusst von neun Jahrhunderten jüdischen Lebens gesprochen, weil es keine ungebrochene Geschichte von neun Jahrhunderten gibt, sondern die Geschichte jüdischen Lebens in Thüringen wie in Deutschland insgesamt, wie auch weltweit immer auch davon geprägt ist, dass Jüdinnen und Juden mit maßloser Diskriminierung und Gewalt konfrontiert waren und auch sind, weil sie Jüdinnen und Juden sind. Ich habe hier in einer Regierungserklärung im Zusammenhang mit dem Thüringen-Monitor deutlich gemacht, dass von Ressentiments über Jüdinnen und Juden zu sprechen schon deshalb falsch ist, weil Ressentiments gemeinhin eine Erfahrung voraussetzen. Aber beim Antisemitismus handelt es sich um ein Vorurteil über Jüdinnen und Juden ohne Kenntnis eines einzigen Juden, sondern es ist das Vorurteil, was man glaubt, über Jüdinnen und Juden zu wissen. Und in diesen Vorurteilen gegenüber Jüdinnen und Juden werden maßlose Überdimensionierungen vorgenommen. Sich damit auseinanderzusetzen ist unsere staatliche Aufgabe, weil die Aufgabe der Jüdischen Landesgemeinde zunächst nicht mehr und weniger darin besteht, als schlicht ihre Religion ungestört ausüben zu dürfen, sondern darüber hinaus auch all diejenigen sozial fürsorgerischen Tätigkeiten wahrnehmen zu können, die zu einem Gemeindeleben gehören. In diesem Staatsvertrag oder dem Gesetz zur Änderung des Staatsvertrags werden im Wesentlichen drei Dinge geregelt: Das Erste ist – darauf hat Abgeordneter Kellner, darauf hat Abgeordnete Mitteldorf hingewiesen –, die kulturelle oder weitere Befähigung der Jüdischen Landesgemeinde, jüdische Kultur insbesondere im Zusammenhang mit den Jüdisch-Israelischen Kulturtagen strukturierter und planvoller durchführen zu können, indem wir durch eine Erhöhung der Zuweisung an die Jüdische Landesgemeinde im Volumen von 80.000 Euro der Jüdischen Landesgemeinde die Möglichkeit geben, dem Intendanten der Jüdisch-Israelischen Kulturtage unter dem Dach der Jüdischen Landesgemeinde finanzieren und auch tätig werden lassen zu können. Das Zweite ist eine Rechtsanpassung. Es gibt verwaiste jüdische Friedhöfe, darum kümmern sich öffentliche Körperschaften. Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts gab es Unklarheiten, was das jetzt für die öffentlichen Körperschaften bedeutet. Insofern ist hinsichtlich § 2b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz hier in diesem Änderungsgesetz zum Staatsvertrag eine Klarstellung gemacht worden, um diese Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Und das Dritte: Es wird ein Verwaltungsabkommen für Sicherheitsleistungen geschlossen, präventiv, aber präventiv im Hinblick auf dramatische Erfahrungen, die wir gemacht haben. Die eine oder der andere wird sich daran erinnern, dass es im Jahr 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle gegeben hat. Dass dort nicht in großer Zahl Menschen zu Tode gekommen sind, lag schlicht und einfach an der Tatsache, dass es dem Täter nicht gelungen ist, die massive Tür der Synagoge zu durchbrechen. Insofern haben Bund und Länder gemeinsam klargestellt: Wir als Staat sind für die Sicherheit der jüdischen Einrichtungen zuständig. Dieses Verwaltungsabkommen wird in diesem Gesetz geklärt und klargestellt und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Ich bin dankbar, dass diejenigen, die aus den Fraktionen und der Gruppe gesprochen haben, deutlich gemacht haben, dass sie in erster und zweiter Lesung diesem Gesetz zum Staatsvertrag zustimmen wollen, und bedanke mich für dieses klare Zeichen an die Jüdische Landesgemeinde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da keine Ausschussüberweisung beantragt wurde, beende ich die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Gibt es Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit beende ich auch die Aussprache zur zweiten Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/7709 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum, wie ich das sehe. Die Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind ebenfalls die Abgeordneten des gesamten Plenums. Vielen Dank. Der Form halber frage ich nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. (Zuruf Abg. Vogtschmidt, DIE LINKE: Doch!) Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen. Dann bitte. Das Wort zur Begründung erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt für die Fraktion Die Linke.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und natürlich auch hier im Hohen Hause oben auf der Tribüne, bereits in der letzten Sitzung des Thüringer Landtags hat die rot-rot-grüne Regierungskoalition angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes zur heutigen Plenarsitzung einzureichen. Dieser Entwurf liegt Ihnen nun in Drucksache 7/7780 zur ersten Beratung hier vor. Er enthält mehrere Regelungsbereiche. Zum einen die telenotärztliche Versorgung, die nun auf rechtssichere Füße gestellt wird. Dabei werden die Aufgabenträgerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen präzisiert und auch Befugnisse und Aufgaben festgeschrieben. Vor allem wollen wir in diesem Gesetzentwurf die Regelungen zur Aufzeichnung und Löschung von Bild- und Tondaten schaffen und es erfolgt auch eine gesetzliche Verankerung der künftig landesweiten Lehrleitstelle samt Kostenübernahme durch den Freistaat. Außerdem haben wir noch die Einführung einer Expe ­ rimentierklausel verankert, um neue innovative An ­ sätze erproben zu können nd das auch technik u ­ offen zu gestalten, das heißt, egal ob nun eine Ersthelferalarmierung per App oder andere Neue ­ rungen dort festgeschrieben werden. Ebenso wird dann auch die Refinanzierung der Kosten für eine einheitliche mobilelektronische Einsatzdokumenta ­ tion unter den Benutzungsentgelten für die Notfall ­ rettung und den Krankentransport verankert, ge ­ nauso wie die Zusammensetzung des Landesbei ­ rats für das Rettungswesen angepasst wird, damit die kommunalen Spitzenvertreterinnen und -vertre ­ ter dort angemessen vertreten sein sollen. Die Stimmpar tät soll dadurch natürlich nicht angefasst i werden. Künftig sollen den Leitstellen nicht nur lau ­ fend die Anzahl der freien Betten, sondern auch die Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser und anderer für die Versorgung geeigneter Behand ­ lungseinrichtungen gemeldet werden. In den Gesetzentwurf sind dann auch jene Anforderungen und Diskussionen mit eingeflossen, die von der Fachebene selbst und dem Landesbeirat für das Rettungswesen bereits im Herbst 2022 diskutiert und erarbeitet wurden. Ziel des Gesetzes ist es also, eine qualitativ hochwertige und vor allem schnelle Versorgung für die Menschen in Notsituationen zu schaffen, gerade auch dann, wenn kurzfristig und großflächig auftretende Notarztausfälle auftreten sollten. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Herr Abgeordneter Zippel erhält für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün vorliegen, der im Wesentlichen aus drei Komponenten besteht. Es soll eine zusätzliche Lehrleitstelle geschaffen werden, es sollen die rechtlichen Grundlagen für den Telenotarzt geschaffen werden und es sollen gesetzliche Schranken zur Einführung neuer Versorgungssysteme fallen. Dazu kommen kleinere Änderungen wie temporäre Regeln für eine geänderte Zusammensetzung des Landesbeirats für das Rettungswesen, die Meldung nicht nur der Betten, sondern auch der Versorgungskapazitäten von Krankenhäusern oder die Refinanzierung einer einheitlichen mobilelektronischen Einsatzdokumentation. Klingt alles erst mal so weit vernünftig. Doch es ist, glaube ich, nicht unwichtig, sich einmal die Genese des Ganzen anzuschauen und in die Tiefe einzusteigen. Also wollen wir doch mal das Pferd von hinten aufzäumen. Zunächst einmal habe ich große Sympathie für die Einführung neuer Versorgungssysteme und auch eine von Ihnen sogenannte Experimentierklausel für temporäre Abweichungen kann durchaus Sinn machen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Landeskrankenhausplanung, in der die Frage des Transports von Patienten zukünftig eine größere Rolle spielen muss und spielen sollte. Trotzdem gilt: Der Rettungsdienst ist kein Experimentierfeld. Ich bin sehr gespannt auf die Rückmeldungen der Praktiker in der Anhörung dazu. Wie weit die Liebe zu Experimenten geht, wird sich zeigen, und ich werde dann auch meine Position daran orientieren. Stärker hinterfragen sollten wir jedoch den Vorschlag einer neuen Lehrleitstelle. Bedarf es tatsächlich einer neuen Leitstelle? Angesichts einer laufenden Leitstellenreform mit dem erklärten Ziel, die regionalen Leitstellen zu reduzieren, wirkt der Aufbau einer völlig neuen Lehrleitstelle beinahe anachronistisch. Dazu kommt, dass auch eine neu aufzubauende Lehrleitstelle zusätzlichen Personals bedarf; Personal, das nur aus dem regulären Rettungsdienst rekrutiert werden kann, da wir ohnehin einen Fachkräftemangel in diesem Bereich haben. Positiv an Ihrem Vorschlag ist, dass zumindest eindeutig die Kostenträgerschaft des Landes für den Betrieb und die Errichtung der Leitstelle benannt wird. Beim Telenotarzt hingegen liegt der Fall etwas anders: Nachdem bereits CDU und FDP einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, unter anderem zur Einführung des Telenotarztes in Thüringen, liegt nun auch ein Entwurf der rot-rot-grünen Fraktionen vor. Ich freue mich darüber, dass Rot-Rot-Grün damit auch endlich die Notwendigkeit des Telenotarztes in Thüringen anerkennt, nachdem unsere Fraktionen diesen bereits seit 2021 im Rahmen parlamentarischer Initiativen fordern. Sie haben also nur geschmeidige zwei Jahre für diesen Erkenntnisprozess gebraucht. (Beifall CDU) Darüber hinaus ist es Rot-Rot-Grün gelungen, unter anderem die Notwendigkeit und in Teilen die Bestimmungen zu Aufgabebefugnissen aus dem Gesetzentwurf meiner Fraktion erfolgreich zu übernehmen. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall CDU) Ich muss Ihnen aber sagen: Das hätten Sie alles schneller haben können, denn der Original-CDUGesetzentwurf liegt bereits im Innenausschuss und enthält darüber hinaus auch Regelungen, die in Ihrem Gesetzentwurf nicht enthalten, jedoch essenziell sind. Ich will diese beispielhaft anführen. Zunächst die Ausformulierung der Qualifikation und damit einhergehend die korrekte Definition des Telenotarztes: Dies ist in Ihrem Entwurf nur kursorisch angerissen. Zweitens die Aufgabenbeschreibung des Telenotarztes: Der CDU-Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Aufgaben wie beispielsweise die telemedizinische Patientenerklärung, die Unterstützung von Notärzten durch telenotfallmedizinisches Konzil und die telemedizinische Patientenverlegung, die in Ihrem Gesetzentwurf leider vollkommen fehlen. Drittens die technischen Voraussetzungen für den Telenotarzt: Dies ist im CDU Gesetzentwurf sehr ‑ klar definiert und fehlt im Gesetzentwurf der rot ‑ rot ‑ grünen Fraktionen vollständig. Und viertens, und das ist besonders fatal und deswegen will ich es genau hervorheben: In Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Festlegung, dass die telenotärztliche Versorgung ein ergänzendes Strukturelement des Rettungsdiensts ist und damit die Pflicht zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz nicht aufgehoben wird. Vor diesem Hintergrund wäre Ihr Entwurf für den ländlichen Raum fatal. Wenn ein Notarzt durch den Telenotarzt ersetzt wird, ist dies keine strukturelle Verbesserung der Versorgungssicherheit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Natürlich käme der Telenotarzt ersetzend eher in jenen Regionen zum Einsatz, in denen die Arztdichte geringer ist, und nicht eben entlang der Thüringer Perlenkette entlang der A4. Wir haben den Telenotarzt als ergänzendes Instrument, als Unterstützung für den Notarzt vor Ort. Sie wollen die Möglichkeit schaffen, dass der Notarzt vor Ort komplett ersetzt wird. Bitte schauen Sie sich hier Ihren Gesetzentwurf noch mal ganz genau an. Entweder ist Ihnen das beim Abschreiben durchgefallen oder Sie haben hier ganz bewusst einen Strukturfehler eingebaut. Insofern wünschte ich, Sie hätten einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf eingereicht oder wenigstens vollständig abgeschrieben, dann hätte ich gern darüber hinweggesehen, dass Ihre Fraktionen die Anhörung der Gesetzentwürfe von CDU und FDP auch mit Unterstützung der AfD im Innen- und Kommunalausschuss blockiert haben, um dann mit diesem Entwurf der rot-rot-grünen Fraktionen gemeinsam anhören zu können. Wenn ich Ihren Entwurf nun insgesamt lese, dann muss ich letztendlich sagen: Sie haben leider zu spät einen Entwurf vorgelegt, der zwar einige innovative Ideen enthält, aber insgesamt wesentlichste Strukturelemente vergessen hat. Dafür haben Sie aber wiederum die Einführung des Telenotarztes erneut verzögert. Dafür fehlt mir persönlich das Verständnis. Trotzdem trage ich im Sinne einer konstruktiven Lösung die Ausschussüberweisung mit und hoffe auf eine zügige Einführung des Telenotarztes für Thüringen – eine Forderung, die wir als CDU-Fraktion, wie gesagt, seit zwei Jahren stellen, und ich freue mich, dass Sie diesem Weg nun auch endlich folgen. Danke schön. (Beifall CDU, SPD)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer eine wahre Freude, Herrn Zippel zuzuhören, (Beifall CDU) – Hashtag „Ironie“ – insbesondere dann, wenn (Unruhe CDU) – ja, jetzt habe ich Sie wieder enttäuscht, das tut mir leid, aber das wird heute auch nicht besser werden – (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Alles gut!) man vorher mit ihm in internen Beratungsrunden saß und weiß, warum bestimmte Dinge erst dann kommen, wenn sie kommen. Wir erinnern uns an die Runde, als wir das letzte Mal zum Rettungsdienstgesetz gesprochen haben: Da war die CDU mit diesem ganzen Telenotarztding in der gesetzlichen Formulierung auch noch ein bisschen überfordert, deswegen hat es einen Moment gedauert, und vor allen Dingen hatten sich die Gremien, die dazu zu entscheiden haben, auch noch nicht positioniert. Also, Herr Zippel, deswegen würde ich empfehlen, auch um der Sachlichkeit zu dienen, den Ball an dieser Stelle ein Stück weit flachzuhalten, wenn es nicht darum geht, den Regierungsfraktionen jetzt vorzuwerfen, dass sie zu spät sind, sondern vielleicht einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass wir jetzt an dem Punkt sind, wo wir vielleicht tatsächlich ernsthaft darüber reden können. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Um noch ein bisschen abzuschreiben! Ist schon klar!) Ach her Zippel, mit dem Abschreiben, wissen Sie, wenn ich anfange aufzuzählen, was die CDU alles abgeschrieben hat, meine Güte, (Unruhe CDU) dann können wir in dieses Plenum schauen und dann sehen wir, dass Sie schon wieder was aus Bayern abgeschrieben haben, und wenn wir das Jugendkunstschulgesetz nehmen, dann sehen wir, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben doch von uns abgeschrieben!) dass Sie das einfach von den Verbänden geklaut haben. Also ganz ehrlich: Über das Urheberrecht in der Politik zu diskutieren, ist ein bisschen müßig, das wissen Sie aber auch selbst. Von daher, glaube ich, ist das kein besonders gutes Argument. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur ganz kurz noch – weil Kollegin Vogtschmidt im Prinzip schon zum Inhalt des Ganzen ganz viel gesagt hat – möchte ich hier noch anführen, dass wir jetzt natürlich das dritte Gesetz in den Ausschuss geben wollen. Ich will auch noch ganz kurz auf das Thema „Experimentierklausel“ eingehen, weil ich diese Experimentierklausel – natürlich hört sich das immer blöd an, wenn man im Rettungsdienstgesetz, einem Bereich, wo man ungern experimentieren möchte, da gebe ich Ihnen ja sogar Recht, Herr Zippel, von einer Experimentierklausel spricht. Natürlich wollen wir da nicht ausprobieren, wie es wäre, wenn der Notarzt erst in zwei Stunden kommt. Das ist uns, glaube ich, hier auch allen klar. Aber was beispielsweise in so eine Experimentierklausel reinkönnte, wäre die Frage nach der Ersthelfer-App, die unter anderem auch Kollege Montag hier mit angebracht hat, damit man eine rechtliche Grundlage hat, in der man so eine Ersthelfer-App tatsächlich auch erst mal testen, schauen kann, wie läuft es, wie viele Menschen die nutzen. Dafür wäre so eine Experimentierklausel sehr wohl sinnvoll. Wir arbeiten dann in so einer Experimentierklausel auch mit wissenschaftlichen Evaluationen, können uns das genau ansehen. Das ist vor allen Dingen fundiert im Gesetz nachlesbar, man kann sich auf etwas berufen und muss das nicht im luftleeren Raum machen. Dafür ist so eine Experimentierklausel sehr wohl sehr sinnvoll. Zur Lehrleitstelle: Na ja, die steht im Konzept zu den Leitstellen mit drin, und das ist jetzt das, was wir hier in das Gesetz gießen. Von daher, Herr Zippel, kommt das nicht gerade wie Kai aus der Kiste, sondern hat im Konzept seinen Niederschlag. Es muss aber dann auch im Gesetz stehen, wenn wir das wollen. Das ist der Punkt, warum es hier mit angebracht wird. Und dann sind natürlich auch so Fragen wie – da haben wir ja heute oder in den nächsten Tagen noch einen Antrag zum Katastrophenschutz draufstehen – diese Lehrleitstelle im Land, die in Gera errichtet und betrieben und auch verankert werden soll. Das kann auch genutzt werden, um Ausfälle zu kompensieren. Und dann werden wir bei dem Antrag der CDU zum Katastrophenschutz noch darüber reden müssen, ob dann die geforderte Beschaffung von mobilen Einsatzzentralen zur Übernahme von Leitstellenfunktionen in Krisengebieten überhaupt notwendig wäre. Also auch da müssen wir noch mal verknüpft darüber reden, weil Sie da auch unterschiedliche Sachen auf den Tisch gelegt haben. Und es gibt noch ein paar weitere Anpassungen: Die betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Landesbeirats, die Meldung von Versorgungskapazitäten an die Leitstellen. Ich freue mich, dass wir das im Ausschuss dann auch fundiert diskutieren, da auch sehr wahrscheinlich natürlich eine gemeinsame Anhörung dazu durchführen werden, und bitte um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, damit wird dann tatsächlich zu einem gemeinsamen und sehr guten Rettungsdienstgesetz kommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Czuppon das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir brauchen nicht eine Vielzahl von Gesetzentwürfen, die das Thüringer Rettungsdienstgesetz ändern wollen, und jetzt ganz speziell hier die Änderungen oder die Einführung von elektronischen Rettungsmitteln. Neben den Gesetzentwürfen von FDP und CDU kommen jetzt auch die Regierungsfraktionen mit der Einführung eines Telenotarztes aus der Deckung. Zwar macht bekanntlich Wiederholung den Meister, aber der Rettungsdienst in unserem Thüringen krankt bereits seit Jahren. Traurig stimmt mich in diesem Zusammenhang eine Presseveröffentlichung der „Ostthüringer Zeitung“ vom 1. Februar dieses Jahres, nach der nach einem medizinischen Notfall in Bad Lobenstein keinerlei Rettungswagen oder Notarzt zur Verfügung stand. Auch die sofort angerückte freiwillige Feuerwehr konnte nicht helfen, weil sie über keinen automatisierten externen Defibrillator verfügte, der bei Herzrhythmusstörungen üblicherweise zur Anwendung gelangt. Hätte denn da ein Telenotarzt helfen können, wenn schon gar kein Rettungswagen mit Rettungssanitätern rechtzeitig vor Ort gekommen ist? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: War das eine rhetorische Frage?) Digitalisierung hin oder her: Das Allheilmittel unserer Probleme ist sie jedenfalls nicht, wie es die FDP zu glauben scheint. Dies ist bestenfalls eine gute Notlösung. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Da kann ich gar nicht zuhören!) Das ist ein trauriges Ergebnis der bisherigen Regierungspolitik im Rettungswesen, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da müssen Sie einen zweiten Rettungswagen in Lobenstein stationieren!) Leider sind Sie viel zu oft fachlich unqualifizierte Parteisoldaten wie Ihre Minister und Staatssekretäre, die außer ihrem Portemonnaie und ihrem Parteibuch keinen Bezug zu Thüringen haben. (Beifall AfD) Zu den Telenotärzten, was ja das Thema hier ist: Eine solche präklinische Patientenversorgung kann doch nur funktionieren, wenn zeitnah Rettungsdienste in Thüringen beim Patienten vor Ort sind. Denn das Team des Rettungswagens kontaktiert dann den Telenotarzt, wenn kein Notarzt rechtzeitig vor Ort ist. Wie aber viele Anfragen der Kollegen von der CDU ergeben haben, werden in Thüringen die Rettungsdienstfristen oftmals nicht eingehalten. Unternommen hat die Landesregierung hier bislang aber nichts. Genau hier ist nach Meinung meiner Fraktion zuerst anzusetzen. Schaut man nun mal auf die Bundesländer, die ja diesen Telenotarzt schon erfolgreich eingeführt haben, also Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, werden dort die Hilfsfristen der Rettungswagen regelmäßig eingehalten, was in Thüringen, wie gesagt, oftmals nicht der Fall ist. Man hat dort auch nicht, wie Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, das wollen, das Rettungsdienstgesetz durch zusätzliche Regelungen und Experimentierklauseln überfrachtet. Vielmehr wurde dies dort mit zwei, drei Sätzen im bestehenden Rettungsdienstgesetz schon vor Jahren erreicht. Ihr verworrener Gesetzentwurf, der die Ursachen des kränkelnden Rettungswesens in Thüringen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur, weil Sie überfordert sind, ist er nicht verworren!) nämlich fehlende und gut ausgestattete Rettungswachen, aus dem Blick verliert oder gar nicht erst anspricht, trifft nicht den Kern des Problems. Wir werden einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss aber zustimmen, um ihn gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von FDP und CDU zu beraten, denn die Rettung von Menschenleben in lebensbedrohlichen Notsituationen ist vordringlichste Aufgabe des Rettungswesens. In diesem Sinne: alles für Thüringen. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Czuppon, das war so ein bisschen verworren. Wir haben hier heute gerade auch junge Menschen an Bord. Googeln Sie einfach mal Herrn Czuppon, dann wissen Sie alles, was Sie wissen müssen. (Beifall SPD) Wir kommen jetzt zum Thüringer Rettungsdienstgesetz zurück. Herr Zippel, ich bin wirklich ein bisschen enttäuscht – das ist nicht nur eine rhetorische Floskel –, dass Sie jetzt hier wieder so eine Feindesstruktur aufbauen. Wir haben uns im Innenausschuss, denke ich, immer sehr seriös mit diesem ganzen Problem auseinandergesetzt und es bestand Übereinstimmung, dass wir gemeinsam die verschiedenen Gesetzentwürfe anhören und zum Wohle der Rettungsdienste dann das Beste herausfiltern wollen. Das ist ein ehrenhaftes Anliegen, denke ich, von uns allen. Warum es bei uns ein bisschen länger gedauert hat, das haben wir auch vielfach erklärt, weil nämlich noch bestimmte Anhörungsrunden mit den Betroffenen am Laufen waren. Das ist auch ein zentrales Anliegen für das, was wir hier neu regeln wollen, dass das natürlich diejenigen, die es dann auch umsetzen sollen, auch mittragen können und auch ihre Erfahrungswerte hergeben, damit wir hier ein positives Meinungsbild der Fachkreise und deren Gremien haben. Den Austausch mit denjenigen, die es in der Praxis umsetzen müssen, kann man im Anhörungsverfahren machen, kann man aber auch im Vorfeld eines Gesetzentwurfs machen. Das sind jetzt alles keine Dinge, die uns grundsätzlich zu bösen oder nur guten Menschen machen. Jetzt sind wir so weit und beim Telenotarzt gibt es eben noch sehr viel mehr Regelungsbedarf als in den bisher vorliegenden Entwürfen. Das machen wir. Die Empfehlung von bundesweiten Fachgremien und auch jetzt unserem Landesbeirat für das Rettungswesen liegen auf dem Tisch. Wir sollten künftig in ganz Thüringen Notärzte per Videoschaltung zu Einsätzen hinzuziehen können, um Patienten bestmöglich zu versorgen. Dafür geben wir den Telenotärzten ausdrücklich die Befugnis, die sie bisher nicht haben, noch vor dem Eintreffen des physischen Notarztes die Rettungskräfte vor Ort zu ärztlichen Maßnahmen anweisen zu dürfen. Neben diesem klassischen Fall bietet der Telenotarzt die Chance, auch bei Patientenverlegungen zwischen Kliniken die bekanntlich begrenzten Kapazitäten unserer Ärztinnen und Ärzte sinnvoll einzusetzen. Ein zugeschalteter Telenotarzt kann deswegen unnötige Fahrten von Notärzten vermeiden, aber es geht auch um umsichtige Folgeregelungen, letztendlich auch zur Frage, was mit Bild- und Tondaten geschieht, die bei der Zuschaltung von Telenotärzten entstehen. Das sind Dinge, die bei der medizinischen Versorgung immer wichtig sind. Genau solche Aspekte sind in unserem Entwurf geregelt. Den Telenotarzt testet die Kassenärztliche Vereinigung bereits seit 2021. Weil wir aber auch danach den Weg für Weiterentwicklungen in der Notfallversorgung absichern wollen, ist es gut, dass wir mit diesem Entwurf auch eine sogenannte Experimentierklausel vorsehen. Das ist jetzt nicht einfach etwas, was zusätzlich Menschen verunsichern soll, sondern wir sind in einem Fluss, weil sich das Rettungswesen in einem stetigen Wandel befindet. Wir haben nicht nur die Herausforderung, dass die Fälle, die Versorgungsnotwendigkeiten durch unsere alternde Bevölkerung quasi zunehmen, sondern wir haben zunehmenden Personalmangel bei der Suche nach Fachkräften wie Ärzten, Notfallsanitätern und all den anderen wichtigen Berufsgruppen, die unsere Notfallversorgung am Laufen halten. Da müssen wir verstärkt Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, mit denen wir an ganz unterschiedlichen Stellen der Rettungskette potenziell gewisse Fortschritte machen können. Andere Länder sind da schon sehr viel weiter. Ich verweise hier auf Dänemark. Dort haben wir sogar schon eine sprachund geräuschbasierte KI, künstliche Intelligenz, die Leitstellendisponenten schnellstmöglich dabei unterstützen soll zu erkennen, ob bei einem Patienten tatsächlich ein möglicher präklinischer Herzstillstand vorliegt. Solche Mittel hätten natürlich vor Jahrzehnten gar nicht zur Verfügung gestanden. Es gibt viele spannende solcher Technologien. Deswegen werden wir jetzt hoffentlich zusammen – ich denke, das werden wir im Innenausschuss in der gebotenen und eigentlich auch gewohnten Sachlichkeit hinbekommen – zu einer guten Regelung kommen und müssen auch künftig immer sehen, was wir noch brauchen. In dem Zusammenhang möchte ich auch zurückweisen, dass die Lehrleitstelle irgendein Unfug sei. Natürlich ist das gerade bei den enger werdenden Personalressourcen und neuen Anforderungen sinnvoll, dass man zentral eine Lehrleitstelle einrichtet, bei der man auch das Leitstellenpersonal auf die neuen Einsatznotwendigkeiten und Herausforderungen zentral vorbereitet und damit auch Personalreserven vorhalten kann, um bei kurzfristigen Personalausfällen oder Ausfällen ganzer Rettungsleitstellen praktisch weiter am Start zu sein. Was war noch bei Ihnen, Herr Zippel, was Sie angeblich so furchtbar fanden? Bei der Experimentierklausel haben Sie keinen Vorschlag. Sie ist sinnvoll, denn wir haben da zum Beispiel Möglichkeiten zur Abweichung von Vorgaben zur Besetzung von Leitstellen. Es ist nämlich die Frage: Wenn wir sie nicht komplett besetzen können, wird sie dann ganz abgeschaltet oder geht es vielleicht auch einmal etwas kleiner? Das Vorhalten von Rettungsmitteln in Rettungswachen und auch die Besetzung von Fahrzeugen werden auch vermehrt zum Problem. Da gibt es auch immer mal die Frage: Ist das eine oder andere wirklich erforderlich? Wie gesagt, das Wichtigste ist – und das, denke ich, wissen wir alle und das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger von uns –, dass die Einsatzzeit wirklich möglichst kurz ist und Hilfe dann sehr schnell eintrifft. Dafür müssen die ganzen Dinge ineinandergreifen und deswegen bin ich zuversichtlich, dass mit einer gemeinsamen Anhörung unsere verschieden akzentuierten Vorschläge zu einer guten Lösung kommen werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will heute mal so anfangen, etwas ungewöhnlich für einen Vertreter der Opposition: Ich will Sie für diesen Gesetzentwurf loben. Da bricht mir auch kein Zacken aus der Krone, weil ich mich und auch den Vorschlag der FDP damit im Prinzip selber lobe. (Heiterkeit im Hause) (Beifall Gruppe der FDP) Wer den Gesetzentwurf liest, der erkennt doch erhebliche Ähnlichkeiten zwischen den Entwürfen. Das zeigt aber nur eines: nicht nur, dass die Opposition gute Arbeit macht, sondern dass sie auch zuhört. Ich bin mir sehr sicher, dass wir gemeinsam einen Weg finden werden, am Ende des Tages medizinische Versorgung – notfallmedizinische Versorgung – in diesem Land tatsächlich voranzubringen, denn das ist notwendig. Ich will gar nicht so viel zum Gesetzentwurf selbst sagen, weil natürlich ist es notwendig, die gesetzgeberische Grundlage zu schaffen, den Telenotarzt einzusetzen. Das ist auch nichts Neues, auch wenn die lieben Kolleginnen und Kollegen der AfD immer noch nicht verstanden haben, wozu das gut ist. Sobald da das Wort „Digitalisierung“ fällt, scheint ja irgendwie der Untergang des Abendlandes programmiert. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn es nach Ihnen geht, würden wir immer noch mit Pferd und Kutsche von Haus zu Haus ziehen, statt Menschen schnell medizinisch zu versorgen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Da kommen wir wieder hin!) Ein weiterer Punkt, was auch im Entwurf steht, ist natürlich die Frage der Kapazitäten, Meldung und Prüfung. Wir haben es häufig genug, und das ist auch eine Frage der Patientensicherheit, dass dem Anfahren an ein Krankenhaus, nämlich dem nächsten Krankenhaus im eintretenden Notfall, und einer potenziellen Versorgung manchmal die Kapazität und die Versorgungsmöglichkeit des Krankenhauses entgegensteht, das heißt, sogenannte Fehlanfahrt. Man muss dann als Krankenwagen, als RTW weiterfahren und sich das nächste Krankenhaus suchen. Das wird damit verhindert. Das ist zugegebenermaßen in Thüringen kein riesen Problem, da hat man in urbanen Räumen wie Berlin, Frankfurt usw. sehr viel größere Probleme. Aber solche Systeme gibt es und wir können das übernehmen. Da will ich auch gleich sagen, dass wir dort noch ein Stück weit eine Präzisierung sehen. Sie sprechen von Krankenhausbetten recht allgemein, aber entscheidend ist – die Debatte hatten wir während der Coronapandemie schon mal –, dass die Kapazität vor allem die betreibbaren Betten sind, also dort, wo nicht nur ein Bett vorhanden ist, sondern wo man tatsächlich auch Patienten versorgen kann. Das liegt an vielerlei Punkten. Da haben wir auch noch Nachholbedarf. Ich gebe zu, im Wort, in der Ergänzung mag das gering scheinen, aber in der Versorgungsrealität ist das ein ganz entscheidender Unterschied. Wir haben dann – Frau Marx hat es gesagt, die Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt, Frau Vogtschmidt hat es gesagt – die Experimentierklausel. Ja, mein Gott, das ist richtig! Davor muss man keine Angst haben, dass demnächst ein Patient mit Herzinfarkt digital versorgt werden soll – das geht nämlich nicht, zumindest noch nicht –, sondern es ist natürlich richtig, dass wir den Strukturen, die wir haben, die sich zwar jahrzehntelang bewährt haben, aber die unter erheblichem Reformdruck stehen, hier auch die Möglichkeit geben, einfach mal Dinge auszuprobieren, bei Strukturfragen. Das ist richtig, das ist auch nichts Neues. Gerade die smartphonbasierte Ersthelferalarmierung ist etwas, was wir uns vorstellen können, was eine der ersten Experimentierfragen sein könnte, denn auch da hat man andernorts schon Erfahrungen gesammelt. Mein Fazit ist: Es ist ein richtiger Gesetzentwurf. Er kommt auch jetzt endlich. Wir warten, auch wenn uns das selbst nicht gefällt, das wissen Sie auch, aber wir haben auch darauf gewartet, dass das geht. Wir freuen uns dazu auf die weitere Debatte im Ausschuss. Sollte dies – nach Anhörung natürlich, nach Debatte im Ausschuss – Gesetz werden, kann ich von diesem Pult aus sagen, hat das Innenministerium mehr für die Versorgung der Menschen mit Gesundheitsleistungen in diesem Land getan als das Gesundheitsministerium seit 2014. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch wieder auf der Tribüne, wie in der Einbringung von mir schon dargestellt wurde, legt die rot-rot-grüne Regierungskoalition heute den Gesetzentwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vor. Wesentliche Regelungsgehalte hatte ich bereits in der Einbringung skizziert. Schwerpunkte sind unter anderem die telenotärztliche Versorgung, eine Experimentierklausel und auch die Lehrleitstelle. Auch CDU und FDP hatten in den letzten Sitzungen eigene Änderungsvorschläge zum Rettungsdienstgesetz eingereicht, die wir im März erörtert hatten. Die Anträge hatten aber einige offene Fragen aufgeworfen. Das ist hier jetzt auch schon öfter angeklungen. Deswegen möchte ich gern noch mal auf diese drei Schwerpunkte von uns eingehen. Zum einen die telenotärztliche Versorgung: Bereits im letzten Jahr waren mein Kollege Ralf Plötner und ich zu Besuch bei der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen der Auswertung des Pilotprojekts. Da haben wir uns davon überzeugen lassen, dass die telenotärztliche Versorgung der richtige Weg für Thüringen ist, um im Ernstfall bei kurzfristigen und auch großflächigen Ausfällen dennoch eine hohe Versorgungsqualität für alle Thüringer und Thüringerinnen abzusichern. Sowohl CDU als auch FDP haben im Gesetzentwurf Schwächen vorzuweisen; es ist vorhin auch schon angeklungen. Ja, bei uns hat es ein bisschen länger gedauert, aber ich möchte nur mal skizzieren: Der CDU-Gesetzentwurf hat 6 Seiten, der FDP-Entwurf hat 5 Seiten und der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün hat 15 Seiten. Deswegen gehen wir natürlich inhaltlich sehr gut auf diese ganzen Schwächen ein. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das muss ja nichts heißen!) Aber keiner von beiden befasst sich bisher intensiv ... (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) Ach, Herr Zippel. Wenn Sie jetzt reinrufen müssen – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Aber nur weil jetzt irgendwie eine Frau widerspricht, müssen Sie jetzt nicht lauter reinrufen. Keiner von den beiden Gesetzentwürfen von CDU oder FDP hat sich bisher mit der Frage beschäftigt, wie denn genau mit den hochsensiblen Patientinnendaten umgegangen werden soll, mit Bildern, Videos oder Tonspuren Verletzter oder dann tatsächlich auch leider teilweise entkleideter Menschen, was aus dem Rettungswagen dann übertragen werden soll. Das ist datenschutzrechtlich wirklich eine sehr schwierige Sache. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün regelt nun, unter welchen Bedingungen überhaupt Aufzeichnungen und Übertragungen stattfinden sollen. Der regelt, dass die Patientinnen und Patienten ein Mitspracherecht haben sollen, inwieweit die Aufzeichnungen überhaupt erfolgen sollen. Er regelt auch, dass eine vorherige Aufklärung stattfinden soll, soweit das im konkreten Fall möglich ist, und dass die Daten auch gelöscht werden bzw. unter welchen Voraussetzungen sie wann gelöscht werden. In der Regel haben wir da diese Sechs-Monats-Frist, was auch als Höchstgrenze so best practice – nenne ich es mal – ist, dort aufgenommen. Es ist auch klar definiert, wer Telenotarzt oder Telenotärztin ist und welche Aufgaben diese haben. Und, Herr Zippel, diese Behauptung, dass der Notarzt komplett durch einen Telenotarzt oder ‑ ärztin ersetzt werden soll, ist einfach grundsätzlich falsch. Das steht auch nicht in unserem Gesetzentwurf. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist aber die Konsequenz daraus!) Vor allem haben wir aber auch die Aufgabenträgerschaft bei uns geregelt. Bei der CDU wird kein solcher Aufgabenträger oder keine solche ‑ trägerin benannt. Stattdessen heißt es relativ lapidar, dass die Ministerien das schon irgendwie richten sollen. Als Gesetzgeber haben wir uns dabei aber bei dieser wichtigen Frage nicht die Zügel aus der Hand nehmen lassen, denn wir definieren klar, dass die KVT – also die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen –, welche auch schon die notärztliche Versorgung in dem bodengebundenen Rettungsdienst innehat, auch die telenotärztliche Versorgung übernehmen soll. So viel dazu. Zur Lehrleitstelle: Ich habe persönlich auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion unterschiedliche Leitstellen und Feuerwehrstrukturen besucht. Das Ziel, das wir als Rot-Rot-Grün ja bereits vor einigen Jahren formulierten, nämlich eine zukunftssichere Leitstellenstruktur mit modernster Technik zu schaffen, ist weiterhin richtig und vor allem auch wichtig. Ich kann nur an alle Landkreise, kreisfreien Städte und alle weiteren kommunalen Verantwortlichen appellieren, diesen Kurs auch im Sinne eines aufeinander abgestimmten Verbundes weiterzuverfolgen. Gerade bei der Umstellung bei der Thüringer Polizei wurde auch gezeigt, dass es für ein Notrufmanagement der Zukunft keine kostspielige Unterhaltung von mehr als über einem Dutzend Parallelleitstellen benötigt. Wichtig sind in diesem Fall einfach wirklich Erreichbarkeit, bewährte Systeme, Redundanzen, ausreichend fittes und motiviertes Personal sowie ein adäquates Einsatzleitsystem. Genau für einen solchen Leitstellenbetrieb auf hohem Niveau im Rettungsdienst braucht es eine Lehrleitstelle, die wir nun in § 14 Abs. 5 Thüringer Rettungsdienstgesetz neu verankern, und eine Finanzierung, die auch anteilig auf Landesebene liegen soll. Herr Zippel, die Lehrleitstelle ist bereits seit 2018 im Leitstellen- und Standortkonzept verankert. Das ist seit fünf Jahren öffentlich, das heißt, das ist kein neues Konzept, das wir jetzt vorweisen. Eigentlich werden fast in jedem Jahr die Mitglieder im Innenund Kommunalausschuss informiert, so auch mit einem Gutachten vom 15. September 2020. Das heißt, es ist bekannt, dass auch diese Lehrleitstelle in Gera sein soll. Wenn Sie das Thema interessiert, können Sie sich gern mit Ihren Mitgliedern im Innen- und Kommunalausschuss darüber austauschen, aber das haben wir da auch schon behandelt. Die FDP hat im Antrag von einer Experimentierklausel gesprochen bzw. der Retter-App; das ist schon oft angesprochen worden. Ich möchte hier noch mal ganz kurz auf die Frage eingehen, wie man neuen Formen bei der Notfallversorgung gesetzgeberisch begegnen kann. Die FDP hat hier erst den Antrag formuliert, eine smartphonebasierte Ersthelferinnen-App zu erproben. Danach hat sie diese digitale Anwendung für mobile Endgeräte durch externe Dienstleister – so hieß das damals in dem Antrag – in einen Gesetzentwurf genommen, um vollendete Tatsachen zu schaffen, und anschließend dann aber den Antrag auf Erprobung von der Tagesordnung des Landtags zurückgezogen, sonst hätten wir den auch noch wieder behandelt. Ich hatte damals im Märzplenum auch schon gesagt, dass ich das für den falschen Weg halte, den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen, um quasi erst feste Tatsachen zu schaffen, und sich dadurch irgendwie was zu verbauen. Der Entwurf von Rot-Rot-Grün sieht also nun diese Experimentierklausel vor, die solche Erprobungen technikoffen ermöglicht. Das Einvernehmen von den Akteuren ist auch in diesem Fall weiterhin herzustellen, egal von welcher Seite dann der Impuls kommt. Die Zustimmung des zuständigen Ministeriums ist auch hier erforderlich. Anhand gesetzlich klar definierter Regelungen und Kriterien haben wir bei dieser Erprobung die Erprobungsfrist auf maximal zwei Jahre angelegt. Eine wissenschaftliche Begleitung soll auch hierbei weiterhin ein Muss sein. Das Antragsverfahren ist festgeschrieben. Auch der für das Rettungswesen zuständige Ausschuss muss über die Evaluierung informiert werden, damit wir weiterhin mit dieser digitalen Umstrukturierung weiter vorangehen können. Damit wir aber auch gesetzgeberisch den Vorstellungen aus der Praxis deutlich flexibler näherkommen können und gleichermaßen seitens Regierung und Parlament die Kontrollrechte wahren, haben wir das alles in diesen wunderschönen Gesetzentwurf genommen. Das weitere Verfahren, wie aus einem Pilotversuch dann ein Regelbetrieb werden kann, wird dabei auch beschrieben. Unser Ziel als rot-rot-grüne Regierungskoalition ist es – also vorbehaltlich der Überweisung –, natürlich beide Gesetzentwürfe von CDU und FDP auch mit am Freitag im Innen- und Kommunalausschuss in eine gemeinsame Anhörung zu legen, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Versorgungssicherheit der Menschen in Thüringen, aber auch um gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für die Einsatzkräfte herauszuholen. Für die fachkundige Unterstützung bedanke ich mich auch seitens unserer Fraktionen ganz herzlich bei den Mitgliedern des Landesbeirats für das Rettungswesen sowie bei den Mitarbeitenden des Referats 24 im Thüringer Innenministerium. Ich möchte es hier noch mal sagen: Wir beantragen natürlich auch die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann für die Landesregierung, Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.

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Georg Maier

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Ich freue mich über junge Teilnehmerinnen, aber ich freue mich auch ganz besonders, Angehörige der Bundeswehr hier begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es wirklich kurz machen, weil die Themen hier schon umfänglich angesprochen wurden. Mit dem Gesetzentwurf soll der Rettungsdienst in Thüringen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden und es sollen die Möglichkeiten für eine perspektivische Weiterentwicklung eingeräumt werden. Als wesentliche Änderungen sind vorgesehen, Regelungen zur künftigen Lehrleitstelle am Standort der Regionalleitstelle Gera aufzunehmen, den ergänzenden Einsatz von Telenotärzten im Thüringer Rettungsdienst zuzulassen und eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer zukunftsfähiger Vorhaben einzuführen. Darüber hinaus soll die Meldepflicht der Krankenhäuser an die zentralen Leitstellen präzisiert und sollen die Regelungen zur Refinanzierung der Kosten für eine einheitliche mobilelektronische Einsatzdokumentation im Rettungsdienst aufgenommen werden. Schließlich soll den kommunalen Spitzenverbänden im Landesbeirat für das Rettungswesen als Beratungsgremium des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales in grundsätzlichen Angelegenheiten ein höheres Gewicht beigemessen werden. Viele dieser Änderungen wurden bereits im Landesbeirat mit allen beteiligten Verbänden und Organisationen auf der Landesverbandsebene eingehend erörtert. Der Gesetzentwurf greift die Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlungen des Landesbeirats auf und berücksichtigt zugleich die von den Verbänden und Organisationen vorgeschlagenen experimentierwürdigen Vorhaben zur potenziellen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes. Ich kann enden mit dem Satz: Im Namen der Landesregierung unterstütze ich vollumfänglich den Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vorgeschlagen. Weitere Überweisungen habe ich nicht vernommen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Ich sehe das gesamte Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen und ich schließe die Beratung für heute und damit auch den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6271 - Neufassung Wird die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann, Herr Dr. Lauerwald, haben Sie für die AfDFraktion das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, die Bürger verlassen sich im Vertrauen zum Staat auf die Einhaltung von Recht und Gesetz, insbesondere wenn es sich um das Thema „Gesundheit“ handelt. Über Jahrzehnte entwickelte Deutschland gesetzliche Grundlagen für die Einhaltung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln. Der Hintergrund ist, dass diese Maßnahmen mögliche gesundheitliche Schäden, die durch Arzneimittel ausgelöst werden können, weitgehend minimieren sollen. Das Bundesministerium für Gesundheit war nach § 5 Abs. 2 Satz 4 Infektionsschutzgesetz ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sichern, solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Am 25. Mai 2020 wurde die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) durch die Bundesregierung ohne die Beteiligung des Deutschen Bundestags in Kraft gesetzt. Diese Verordnung wurde, obwohl die epidemische Lage von nationaler Tragweite bereits am 25. November 2021 nicht mehr bestand, am 9. März 2022 geändert und fortgeführt. Als Grund musste eine neue Definition herhalten namens: während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (§ 1 Abs. 1 MedBVSV). Die MedBVSV sollte nun am 25. November 2022 außer Kraft treten, wurde allerdings bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Der Grund für die Verlängerung sind allein die bis dahin geltenden Beschaffungsverträge für Impfstoffe gegen COVID-19. Es geht also weniger um Sicherheit und Gesundheit als um Beschaffung und Verteilung der Impfstoffe. Die MedBVSV regelt zahlreiche Ausnahmen für Produkte des medizinischen Bedarfs vom Arzneimittelgesetz sowie von weiteren Gesetzen und Verordnungen. Dabei waren die COVID-19-Impfstoffe, für die wohl die MedBVSV geschaffen wurde, erst etwa ein halbes Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung für Patienten verfügbar. Die in Deutschland verwendeten COVID-19-Impfstoffe hatten alle eine bedingte Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA erhalten, damit sie schnell für Patienten angewendet werden konnten. Das neue experimentelle Prinzip der mRNA-Impfstoffe – treffender ist der Begriff Gentherapeutika – wurde noch nie am Menschen eingesetzt. Dabei hätte es nach wissenschaftlichen und medizinischen Kriterien besonders hoher Hürden zur Wirkung und Sicherheit bedurft. Für eine vollständige Zulassung müssten die Hersteller umfangreiche Studien mit großen Teilnehmerzahlen einreichen, welche die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit belegen. (Beifall AfD) Eine vollständige Zulassung der Gentherapeutika durch die EMA gibt es bisher nur bedingt. Die durch die MedBVSV ermöglichten Ausnahmen erhöhen die Intransparenz, senken die Arzneimittelsicherheit oder bergen Missbrauchspotenzial. Zahlreiche Ausnahmen von den bewährten medizinischen Sicherheits- und Qualitätsstandards wurden definiert und in das Ermessen des Bundesministeriums für Gesundheit gestellt. Durch die MedBVSV gelten rechtlich für die COVID-19-Gentherapeutika folgende Ausnahmen: Verwendung nach dem Ablaufdatum möglich, keine Packungsbeilage erforderlich, keine Fachinformation erforderlich, keine Zulassung erforderlich, keine staatliche Chargenprüfung erforderlich, Umgehung von Apotheken möglich, Import ohne Einfuhrerlaubnis und ohne Einfuhrzertifikate möglich, Export ohne Genehmigung möglich, Aufhebung der Preisbindung, Haftungsausschluss der Hersteller, Produktion ohne Herstellungserlaubnis und ohne Sachkenntnis möglich, Qualitätsmanagementsystem und Good-Manufacturing-Practices können umgangen werden, Inverkehrbringen ohne Kennzeichnungspflicht, ohne qualitative Überprüfung und ohne Freigabe möglich und Personen, die geimpft wurden, dürfen Blut spenden. Es werden durch die Beibehaltung dieser Ausnahmeregelungen alle qualitativ hochwertigen medizinischen Standards im Umgang mit Arzneimitteln für die Pharmaindustrie, den Großhandel, Ärzte, Apotheker und Patienten umgangen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung MedBVSV unverzüglich außer Kraft gesetzt wird. (Beifall AfD) Nur damit können alle hohen Sicherheitsstandards im Arzneimittelbereich wieder zur Anwendung kommen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Frau Abgeordnete Pfefferlein hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Wir sind in der Aussprache.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste hier im Thüringer Landtag, ja, wir haben schon einige Anträge aus den Oppositionsfraktionen gehört, die sich im engeren oder im weiteren Sinn mit Forderungen nach dem Aussetzen von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie befassten. Aber der Antrag von der AfD hier heute – er ist ja schon länger hier auf der Tagesordnung – toppt so ziemlich alles. Davon abgesehen, dass die Hälfte der Forderungen schon überholt ist, hätten Sie den Antrag theoretisch auch zurückziehen können, aber es war sicherlich auch viel Arbeit darin, um die falschen Behauptungen unter dem Mäntelchen scheinwissenschaftlicher Zusammenhänge zusammenzutragen. Erinnern wir uns: Millionen Menschen weltweit sind im Verlauf der Coronapandemie verstorben. Das führt in vielen Ländern zu einer Übersterblichkeit, auch in Deutschland. Das zeigen realistisch bewertete Zahlen. Es ist so. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Reden Sie doch mal zur Sache!) Ich fange gerade an. Wir leben in einem demokratisch regierten Land. Das Hinterfragen, auch das Kritisieren von Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung ist völlig legitim. Was Sie hier vorlegen, bewegt sich zwar auf dem Boden dieser Legitimität, geht aber mit der Erzeugung vermeintlicher Zusammenhänge in meinen Augen eindeutig am Rahmen einer der Sache angemessenen, wissenschaftlichen Betrachtung vorbei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie stellen die Wirksamkeit der Impfkampagne, den Einsatz und die Verfügbarkeit der Impfstoffe und die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz an den Pranger Ihrer Eitelkeiten – in der Hoffnung, dass Sie mal wieder als die wahre Opposition wahrgenommen werden. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sind wir doch auch!) Das macht es nicht besser. Es ist wieder schön hier heute. Ich werde hier ganz sicher nicht auf Ihre Auslassungen, Forderungen und Rückschlüsse eingehen. Aber vielleicht mal ein paar Fakten zu Ihren gefürchteten Impfstoffen: Bislang wurden mehr als 190 Millionen Coronaimpfungen in Deutschland verabreicht – mehr als 190 Millionen. Bei einer solchen Menge verabreichter Impfungen müssten doch – wenn Ihre Behauptungen zu den Risiken der Impfung gegen COVID-19 stimmen würden – jede Menge Anträge auf Entschädigung wegen schwerer unerwünschter Nebenwirkungen gestellt werden. Das ist aber bislang nicht passiert. Die „Welt am Sonntag“ hat eine bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder durchgeführt und vermeldete in der vergangenen Woche: 1.808 Anträge wurden in den Ländern den Angaben zufolge abgelehnt, 3.968 Anträge sind derzeit bei den Ländern noch in Bearbeitung und in 253 Fällen wurden Entschädigungen wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Impfung bewilligt. Das sind verschwindend geringe Zahlen bei der Menge der verabreichten Impfdosen. Ich sage nicht, dass es kein Risiko gibt. Fast jede medizinische Behandlung birgt ein Risiko. Aber auch wenn sich die anfängliche Hoffnung auf einen weitestgehend sterilen Impfschutz gegen das Coronavirus nicht bewahrheitet hat, so ist doch die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen um ein Vielfaches geringer als bei den nicht geimpften Personen. Das ist doch so. Die Impfung hat wesentlich dazu beigetragen, COVID-19 zu besiegen. Alle anderen in Ihrem Antrag angeführten Punkte wären ebenso mit solchen datenbasierten und überprüfbaren Fakten zu widerlegen. Dazu fehlt mir leider die Zeit. Deshalb ist Ihr Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Das Wort erhält Frau Dr. Bergner, fraktionslos.

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Ute Bergner fraktionslos

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Arzneimittelsicherheit ist ein höchst brisantes Thema in unserer modernen Welt. Mit dem Contergan-Skandal Anfang der 60erJahre rückten die Gefahren von Arzneimitteln in das Interesse der Öffentlichkeit und dem weit verbreiteten Fortschrittsglauben an die Pharmazie wurde der Spiegel der negativen Kehrseite vor Augen gehalten. Und trotzdem dauerte es bis 1976, bis ein neues, modernes Arzneimittelsicherheitsgesetz rechtskräftig wurde. Mit der Coronapandemie und der Notfallzulassung für die Impfstoffe, der damit verordneten berufsbezogenen Impfpflicht und der mittlerweile hohen Zahl an Impfschäden ist das Thema der Arzneimittelsicherheit wieder in aller Munde. Die Gesundheit der Menschen sollte höchstes Primat bei der Entwicklung von pharmazeutischen Produkten sein und nicht – wie wir erneut bitter erfahren mussten – die Gewinne der Pharmakonzerne. Nichteinhaltung von Zulassungsprozessen, politischer Druck auf Wissenschaftler, korrupte Politiker, Profitgier der Pharmakonzerne und die gesellschaftliche Ächtung von Fachmeinungen, die nicht dem Mainstream entsprachen, haben dazu geführt, dass viele Menschen sterben mussten oder jetzt nachhaltige Schäden erlitten haben bzw. auch noch erleiden werden. Das Vertrauen in die etablierten Qualitätsprozesse ist damit bei mir und bei vielen Menschen nicht nur verloren gegangen, sondern nachhaltig zerstört. Viele Fakten liegen auf dem Tisch, andere müssen noch bestätigt oder ausgeräumt werden. Dennoch ist es kein originäres Landesthema, sondern der Bund und die EU haben für die Sicherheit zu sorgen. Diese beiden Ebenen haben in der Pandemie absolut versagt. Und nun kommt die Landesregierung ins Spiel. Wenn sich das Thüringer Sozialministerium wie bei Corona nur als verlängerter Arm und Ausführungsgehilfe für Gesetze und Verordnungen von Bund und EU begreift, anstatt seiner Obhutspflicht für die Thüringer Bevölkerung nachzukommen, stelle ich hier die Frage, wozu wir dann überhaupt ein Ministerium brauchen. Warum stelle ich diese Frage? (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Keine Ahnung!) Schon frühzeitig waren Meldungen über Nebenwirkungen und Gefahren der Impfstoffe bekannt. Es gab Hinweise auf Korrelation zwischen Impfquote und Übersterblichkeit. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Hat doch keiner bestritten!) Stattdessen startete das Thüringer Sozialministerium eine als Informationskampagne verkaufte staatliche Werbeoffensive für die angeblich sicheren und hochwirksamen Impfungen. Bereits im Juni 2021 habe ich eine durch Studien belegte Strategie zur Coronaprophylaxe insbesondere für Bewohner in Alten- und Pflegeheimen mit Vitamin D3 an das Ministerium herangetragen, die jedoch in der Schublade verschwand, was vielen Menschen das Leben kostete. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wirklich unfassbar, was Sie da behaupten!) Wenn das Ministerium seine Arbeit gemacht hätte, wäre Thüringen ganz anders durch die Pandemie gekommen. Und genau dafür brauchen wir einen Gesundheitsminister, dem das Wohl der Thüringer wirklich am Herzen liegt und der hinterfragt, wenn sich Widersprüche auftun, und nicht billiges Werkzeug ist. Wenn das Ministerium das nicht leisten kann oder will, ist es allerdings die Steuergelder nicht wert, die es verbraucht. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Man kann nicht glauben, dass das soeben eine Wissenschaftlerin war!)

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Birgit Pommer

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Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Tagesordnungspunkt relativ kurz behandeln. Wir haben schon gehört, dass einige Dinge auch schon abgelaufen sind. Es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht und verschiedene andere Dinge. Ich denke, da müssen wir nicht in die Tiefe gehen. Der Antrag der AfD-Fraktion – das wurde auch schon von Kollegin Pfefferlein dargestellt – ist, so lässt es sich zusammenfassen, gegen Impfen, gegen Testen, gegen Masken, also gegen alles, was in irgendeiner Art und Weise Schutz darstellen könnte. So ist Ihr Antrag gespickt mit Falschaussagen und Verschwörungsthesen und enthält verschiedenste Aufforderungen zum Rechtsbruch. Deswegen werden wir als CDU-Fraktion den natürlich ablehnen. Ich will allerdings auf zwei Punkte noch mal kurz eingehen, weil sie mich bei Ihren Reden immer so beschäftigen. Das eine ist, Herr Dr. Lauerwald: Sie sind offensichtlich kein großer Fan der mRNATechnologie. Das kann man hinnehmen, das kann man akzeptieren, dass man sich von diesen Impfstoffen nicht schützen lassen möchte. Was mich jedoch interessieren würde, ist: Wir sind in der Wissenschaft so weit, dass uns klar ist, dass diese Technologie die Grundlage dafür stellen wird, dass wir in den nächsten 10 bis 15 Jahren den Krebs besiegen werden. Die mRNA-Technologie wird dafür die Grundlage sein. Mich persönlich würde tatsächlich nur interessieren, ob Sie dann auch so konsequent Nein sagen, wenn in 10, 15 Jahren diese Hilfe gebraucht würde und auf Grundlage dieser Technologie meine Lieben vom Krebs geheilt werden könnten. Ob Sie dann genauso konsequent ablehnen, müsste man dann noch mal diskutieren. Aber ich bin mir relativ sicher, dass es dann vielleicht in Zukunft einige geben wird, die Sie an so manche Rede hier im Landtag erinnern werden. Von daher: Ich kann Vorsicht gegenüber neuen Technologien nachvollziehen. Aber wir haben hier eine inzwischen doch sehr gut erforschte Technologie und sie wird immer besser erforscht und wir werden sie in den verschiedensten Bereichen immer mehr sehen in der Medizin und sie wird für extreme Fortschritte sorgen. Das Zweite ist – und da muss ich noch mal auf einen Punkt in Ihrem Antrag eingehen –: Sie sprechen in Punkt III.3 von ungeprüften Gesundheitsmaßnahmen und zählen da unter anderem Masken und Testpflicht auf. Gut, über die Tests, ich bin fest davon überzeugt, dass sie geholfen haben. Aber bei den Masken muss ich ganz ehrlich fragen: Wie kommt man darauf, Masken als ungeprüfte Gesundheitsmaßnahme zu bezeichnen? Masken werden seit Jahrzehnten im Gesundheitsbereich eingesetzt. Erklären Sie das mal irgendeinem Operateur oder irgendjemandem im Rettungsdienst, wenn Sie mit schwer infektiösen Patienten arbeiten! Das habe ich selbst auch hinter mir, ich war dankbar, dass ich die Maske hatte. Und dann wollen Sie uns erklären, dass das eine ungeprüfte Gesundheitsmaßnahme ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Vollkommen unbegreiflich. Ich habe mir den großen Spaß mal gegönnt – leider haben Sie den Antrag dann irgendwann mal zurückgezogen. Sie hatten so einen schönen Antrag in Drucksache 7/4535 „Intensivmedizinische Kapazitäten erhöhen, medizinisches Fachpersonal zurückgewinnen, Gesundheitskompetenz steigern“, den haben Sie mehrfach in Neufassungen formuliert, die schönen Sachen haben Sie trotzdem nicht rausgenommen, aber irgendwann haben Sie ihn dann gestrichen. Da gab es die schöne Formulierung, dass Sie die Bevölkerung in der Gesundheitskompetenz stärken und über die eigenen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz vor Infekten aufklären wollen. Da denke ich mir, Schutz vor Infekten, das klingt sehr nach Maske. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Wollen Sie Leute vor Infekten schützen und ihnen sagen, das, was wir hier seit Jahrzehnten als klassische konservative Erkenntnis haben, das schützt uns vor Infekten, das wollen wir den Leuten beibringen? (Unruhe AfD) Oder sind das jetzt ungeprüfte Gesundheitsmaßnahmen? Es ist wieder mal ganz klassisch, mit welchen Widersprüchen Sie hier arbeiten. Wie gesagt, Sie können ja gegen alles sein, aber bitte seien Sie nicht noch gegen die Sachen, bei denen wir seit Jahrzehnten wissen, dass sie helfen, die auch mich persönlich schon vor schweren Infektionen geschützt haben, wenn ich am Patienten gearbeitet habe. Sie können ja darauf verzichten, aber das ist Ihre eigene Entscheidung. Ich danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

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Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte führen wir schon sehr lange, deswegen bin ich mittlerweile emotional recht entspannt, was das anbetrifft, und will mich mal auf Kollegin Bergner konzentrieren. Ich muss wirklich sagen: Es zeigt, es wird ein breites Meinungsbild wiedergegeben in dem Parlament. Das ist auch gut so. Ich würde mich nur freuen, wenn man für sich in Anspruch nimmt, Wähler zu vertreten, dass man sich nicht hier vorn hinstellt und wirklich glatte Lügen verbreitet. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und das tut Kollegin Bergner. Ich will das mal an einem Beispiel deutlich machen. Sie spricht immer von Notfallzulassungen bei den mRNA-Impfstoffen, und zwar mit dem Impetus, dass dadurch Patientensicherheit gefährdet sei. Das ist falsch. Ich will Ihnen mal sagen, was eine Notfallzulassung bedeutet. Ich mache es für diejenigen, vielleicht auch für Frau Dr. Bergner, mal deutlich an etwas, womit sie sich vielleicht eher auskennen. Nehmen wir beispielsweise ein Produktionsverfahren, das Sie durch staatliche Stellen zulassen müssen. Da gibt es ein normales Verfahren, das aufeinander aufbauende, nachfolgende Prüfschritte vorsieht, das für jeden Prüfschritt eine Qualität der Daten, der Nachweispflichten vorsieht. Wenn Sie jetzt in einer Sondersituation dazu kommen, dass Sie von diesem Verfahren abweichen und eine Notfallzulassung beantragen, bedeutet das nichts anderes, als dass diese einzelnen Schritte, das heißt die Prüfung dieser einzelnen Zulassungsschritte, plötzlich parallel vonstattengehen können. Da wird nicht in irgendeiner Art und Weise Qualität der Daten, der aufeinander aufbauenden Studienlage abgeschichtet, sondern es wird einfach parallel geprüft. Das können Sie sogar nachlesen, wenn man das tun würde – weil Sie den Kopf schütteln, Herr Kollege Höcke. Aber ich kann Ihnen die Wahrheit nicht ersparen, wenn man sich mit den Zulassungsverfahren auskennt, ist das natürlich die Grundlage, wenn man hier ans Pult tritt und sich der politischen Debatte stellt. Da hilft manchmal weniger Emotion, sondern mehr Information. (Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP) Insofern haben Sie wieder ein Thema aufgemacht, bei dem Überschrift und Inhalt nur sehr wenig miteinander zu tun haben. (Beifall Gruppe der FDP) Das heißt dann übrigens nicht – und diese Kritik kennen Sie von uns als Freien Demokraten sehr genau, auch in der Coronadebatte –, die Frage, welche Konsequenzen man aus den Debatten und vor allen Dingen der Art und Weise, wie man in diesem Land miteinander umgegangen ist, zu ziehen hat. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ja, allerdings!) Diese Kritik kennen Sie, die wir genauso haben wie andere in dieser Republik. Denn die Frage, wie man miteinander umgeht, die hat nicht dazu beigetragen, dass man respektvoll Positionen des Anderen als legitim zunächst erachtet, wenn sie tatsächlich auf Informationen gründen. Ich habe gerade dargestellt, dass das bei Kollegin Bergner nicht der Fall war. (Beifall Gruppe der FDP) Ich hätte mir gewünscht, wenn es um Arzneimittel geht, dass wir hier die Frage Arzneimittelknappheit diskutieren, dass es um die Frage Bürokratieabbau geht. Denn eines – will ich auch noch sagen – lernen wir im Übrigen und nehmen wir Positives mit in der Versorgungsstruktur, in der Versorgungsdebatte aus der Coronapandemie: Dort gab es ein vereinfachtes Abgabeverfahren, ein entbürokratisiertes Abgabeverfahren für Medikamente, was Arbeitsschritte, Prüfschritte zwischen Apotheker und Arzt vermieden hat. Das ist nicht nur verlängert worden, sondern das soll jetzt zukünftig dauerhaft so gehen, weil man gemerkt hat, dass die Pharmazeuten das tun, wofür sie ausgebildet sind, nämlich die Frage der Mittelabgabe zu prüfen und für ihre Patientensicherheit im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit Sorge zu tragen. Da sollten wir bei dieser Frage, den Experten nämlich mehr zuzutrauen, vorangehen. Das sollten wir mitnehmen. Man kann es den Menschen auch einfach machen, und damit steigt auch die Versorgungssicherheit. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Doch!) Dann bitte, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kollegen Abgeordnete! Frau Pfefferlein, ich muss sagen, Sie haben hier irgendwie das Thema verfehlt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Sie befinden sich noch in der Anfangsphase von Herrn Lauterbach. Selbst der hat in zwei Jahren einen Wandel durchgemacht. Das haben Sie bisher noch nicht geschafft. Herr Zippel, wir haben eine Neufassung unseres Antrags eingebracht. Da ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht rausgenommen worden, weil die zum 31.12. ausgelaufen ist. Das müssen Sie doch gelesen haben. Die mRNAKrebstherapie, die Sie angeführt haben: Ich hoffe, dass das nicht ein Reinfall wird, denn nur medizinisch validierte Studien garantieren eine Sicherheit, und das kann man nicht voraussehen. Da kann man keine Prognosen abgeben. Nur wenn die Studien erfolgreich waren, kann man sich ein Urteil erlauben. (Beifall AfD) Und Masken schützen nicht vor Viren. Da muss man zwischen OP-Masken und dem Maskentragen, das uns hier aufoktroyiert wurde, unterscheiden. Nun zu meiner weiteren Ausführung. Aus den Medien wissen wir aus leidvollen Erfahrungen, dass wenige Medikamente erst nach Wochen, Monaten oder gar Jahren Nebenwirkungen erkennen ließen, oftmals mit fatalen Folgen. Frau Dr. Bergner hat es schon angeführt. Ein Beispiel dafür war ein millionenfach verkauftes Beruhigungs- und Schlafmittel. Es war ohne Rezept frei verkäuflich. Es hieß Thalidomid. Der Handelsname war Contergan. Im Hinblick auf Nebenwirkungen galt es als besonders sicher. Es wirkte unter anderem auch gegen die typische morgendliche Schwangerschaftsübelkeit in der frühen Schwangerschaftsphase und wurde daher gezielt Schwangeren empfohlen. Das Medikament war vier Jahre auf dem Markt, bis es verboten wurde. Die Bilanz war erschütternd, denn es traten teils schwere Fehlbildungen bei Neugeborenen auf. Der Contergan-Skandal hatte umfassende Auswirkungen auf das Arzneimittelrecht, die Produkthaftung und die Zulassung von Medikamenten, denn erst jetzt wurde der Nachweis für die therapeutische Wirksamkeit von Arzneimitteln gefordert, die mittels kontrollierter Studien nachzuweisen war.

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Birgit Pommer

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Herr Lauerwald, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Hartung?

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

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Nein, jetzt nicht. Ein weiteres Beispiel, bei dem ein Arzneimittel erst nach Jahren als schädigend identifiziert wurde, war der Cholesterinsenker Lipobay. Lipobay war von Bayer Anfang August 2001 nach fünf Jahren wegen ungewöhnlich häufiger Nebenwirkungen und 50 Todesfällen – 50 Todesfälle weltweit – vom Markt genommen worden. Dies unterstreicht die Bedeutung langfristiger unabhängiger Studien zur Sicherheit von Arzneimitteln, die es bei den Coronaimpfstoffen vor der bedingten Zulassung nicht gab. (Beifall AfD) Der Lipobay-Skandal unterstreicht aber auch die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik, die die Interessen der Pharmaindustrie nicht über das Gesundheitsinteresse der Bevölkerung stellt. (Beifall AfD) Das Arzneimittelgesetz, das Transfusionsgesetz, die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und weitere Verordnungen sollen vor solchen Gefahren schützen. Nun haben wir aktuell die Situation, dass selbst diese wichtigen Schutzmechanismen ab 2020 gezielt außer Kraft gesetzt wurden. Warum? Man wollte die schnelle Beschaffung und Nutzung einer großen Menge an Impfstoffen und Medizinprodukten. Da waren diese Sicherheitsgesetze hinderlich. Die nur bedingte Notzulassung der mRNA-Impfstoffe, einer vollkommen neuartigen Impftechnologie gegen einen Atemwegsvirus, hat nicht etwa zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung geführt. Im Gegenteil, die Sicherheitsmaßnahmen wurden ausgehebelt. Welch ein unverantwortlicher Leichtsinn! (Beifall AfD) Es gab nur ein Ziel der Bundespolitik und auch des Freistaats Thüringen: ab Dezember 2020 die rasche und komplette Durchimpfung der Bevölkerung. Es wurden frühzeitig solch unfassbare Mengen an Impfdosen bestellt, die ausreichten, jedem Bürger zehnmal die Coronaspritze zu verpassen. Abgesehen von ökonomischen Kriterien: Was verbirgt sich medizinisch hinter solch einer Planung? Inzwischen wird deutlich, dass die Coronagentherapie entgegen der ursprünglichen Aussage des Bundesgesundheitsministers weder nebenwirkungsfrei noch nebenwirkungsarm ist, sondern ein noch unbekanntes, hohes Ausmaß an gesundheitlicher Schädigung in der Bevölkerung verursacht. Mittlerweile windet sich Herr Lauterbach fast täglich und versucht mit peinlich verbalen Verrenkungen, seine Lügen zu rechtfertigen. Laut den Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse mit ihren 11 Millionen Versicherten haben 437.593 Personen im Jahr 2021 eine behandlungsbedürftige Nebenwirkung erlitten. Ein Jahr vorher, im Jahr 2020 ohne Coronagentherapien, waren es mit 15.044 Personen noch 29-mal weniger Geschädigte. Der EMA wurden mit Stand 9. September 2022 in Europa 2.075.283 Personen mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen gemeldet. Laut BundesKV wurden im Jahr 2021 insgesamt 2.478.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen behandelt. Das sind auch deutlich mehr als die 50.145 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen, die das PaulEhrlich-Institut bis Ende Oktober 2022 für alle gespritzten Personen in Deutschland angegeben hat. Die gemeldeten Fälle entsprechen wohl nur einem Zehntel der tatsächlichen Impfnebenwirkungen. Die Dunkelziffer ist sehr groß, da es keine Anreize für Meldungen gibt. Der Sicherheitsbericht des PaulEhrlich-Instituts berichtete Ende 2022 von 70 Neugeborenen mit einer Impfnebenwirkung, weil ihre Mütter die Coronaspritzen erhalten hatten. Wir haben in zahlreichen Ländern, aber auch in Deutschland und in Thüringen eine deutliche Übersterblichkeit sowie seit dem Jahr 2021 einen Geburtenrückgang. Was sind die Ursachen? Ist es das Klima? Sind es Hass und Hetze im Internet? Der riesengroße rosarote Elefant steht mitten im Raum, aber niemand will ihn sehen. Es schreit nach Aufklärung. (Beifall AfD) Auf den Prüfstand gehört auch die Rolle des PaulEhrlich-Instituts, das seiner Aufgabe der Bewertung der Sicherheit der Coronagentherapeutika augenscheinlich nicht nachkommen will, sondern sich allein auf Herstellerangaben der Pharmakonzerne und Vorgaben der Europäischen Arzneimittelagentur verlässt. Aber das Bundesgesundheitsministerium ist desinteressiert und befeuert mittels steuerfinanzierter Werbung die nächsten Booster. Die Pharmaindustrie freut sich und verdient sich weiterhin eine goldene Nase. Laut Statista hat die BioNTech AG mit Sitz in Mainz allein im Jahr 2021 – also mit Impfbeginn der Bevölkerung – rund 10,3 Milliarden Euro Gewinn gemacht. Hoffnung gibt es: Auch einzelne Staatsmedien versuchen, der Wahrheit zu ihrem Recht zu verhelfen, wie gelegentlich der MDR. Wir fordern die umgehende Wiedereinsetzung aller Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung. Es geht nicht nur um die experimentellen mRNA-Gentherapeutika. Seit dem 25. Mai 2020 fallen auch andere, neu auf den Markt gekommene Arzneimittel unter diese unselige Verordnung. Es wird höchste Zeit, dass alle gesetzlichen Grundlagen über die Einhaltung der Qualität, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln wieder greifen. Wir fordern die sofortige Aufhebung der sogenannten Medizinischer Bedarf Versorgungssicherheitsstellungsverordnung – MedBVSV. Machen Sie im Bundesrat Druck! Verhindern wir einen neuen Medizinskandal in der Hoffnung, dass es dazu nicht schon zu spät ist. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

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Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Hartung, bitte schön.

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Thomas Hartung SPD

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, da mir Herr Lauerwald die Zwischenfrage nicht gestattet hat, muss ich noch mal nach vorn und dann doch noch mal mit drei Punkten aufräumen. Herr Lauerwald, Masken helfen nicht gegen Viren, das ist eine sehr steile These von einem Mediziner. Wenn Sie mal in ein Buch schauen, wo die Spanische Grippe abgehandelt wird, da sehen Sie Menschen, ganz normale Zivilisten auf der Straße mit Masken rumlaufen, weil es damals schon eine Empfehlung oder eine Erkenntnis gegeben hat, dass Masken gegen Grippeviren schützen. Ich habe es eben schon gesagt. Ich könnte Sie jetzt fragen, wodurch die Grippe ausgelöst wird, und wenn Sie mir jetzt antworten Bakterien, dann würde ich jetzt ein großes Problem mit Ihrer Zulassung haben. Aber egal, wir wollen das gar nicht vertiefen. Also das war schon mal eine Falschaussage, Herr Lauerwald – Falschaussage Nummer 1. (Beifall DIE LINKE) Zum Zulassungsverfahren hat Herr Montag schon einiges gesagt, zum richtigen und falschen. Ich will nur darauf aufmerksam machen: Vor den Impfungen gegen Corona war die letzte größere Impfung, die zugelassen wurde, die HPV-Impfung. Auch hier wurden neue gentechnische Verfahren angewandt, um den Impfstoff zu gewinnen. Bei der HPV-Impfung sind nur halb so viele Personen in der Testphase geimpft worden als bei jedem einzelnen Coronaimpfstoff – nur halb so viele Personen. Das heißt, bevor dieses Zulassungsverfahren mit den parallel durchgeführten Einzelschritten eingeleitet worden ist, waren für jeden einzelnen Impfstoff doppelt so viele Personen geimpft worden wie bei der HPV-Impfung und damit fast viermal so viele wie vorgeschrieben. Das ist ein ganz normales Verfahren gewesen. Drittens, Herr Lauerwald, ich muss mich wirklich wundern. Sie reden hier von Gentherapie. Gentherapie heißt, RNA oder DNA in eine Körperzelle einzuschleusen, um einen Gendefekt zu behandeln. Das wird ausdrücklich nicht getan. Wir behandeln keinen Gendefekt, sondern wir produzieren in den Körperzellen ein körpereigenes Eiweiß mit dieser Impfung. Das passiert dort. Und wenn Sie nicht mal die grundlegenden wissenschaftlichen Fakten hier referieren können, dann disqualifiziert Sie das nicht nur als Redner, sondern den gesamten Antrag als Unsinn. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

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Weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, bitte.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Es wurde bis jetzt nie der Beweis gebracht, dass diese Maßnahmen – auch die Masken – irgendetwas geholfen hätten. Das ist eine Theorie. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das ist lächerlich!) Ihnen wird sicher nicht bekannt sein, dass bei der Zulassung, bei den Studien, gerade in Argentinien, massiv Studien gefälscht worden sind. Es wurden Studiendaten verfälscht. Das steht in der „Welt“. Das ist ein Artikel der „Welt“. Das können Sie nachlesen, nachprüfen, das habe ich mir nicht ausgedacht. Das zeichnet nur das Bild, dass hier bei der Zulassung von diesem Medikament nicht alles sauber abgelaufen ist. Das wollte ich nur noch mal in Erinnerung bringen, dass wir hier nicht gutgläubig alles, was die Pharmaindustrie liefert, eins zu eins übernehmen können, sondern dass die Fakten – und das ist die Sterblichkeit, die Übersterblichkeit seit 2021 – nicht zu negieren sind. Erklären Sie mir doch mal bitte, woher die kommt. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

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Herr Abgeordneter Dr. Hartung noch mal. Bitte schön.

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Thomas Hartung SPD

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Herr Lauerwald, es dauert keine 20 Sekunden, um Sie erneut zu widerlegen. Im „Deutschen Ärzteblatt“ vom Februar 2022 wird die Studie aus dem Morbidity and Mortality Weekly Report der USA zitiert. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine drei Jahre alte Studie! Die nennen Sie?) Ein Jahr alt. Es geht um Masken. Wissen Sie, das Witzige dabei ist, eine Maske schützt, egal ob ich den Schutz heute oder in zehn Jahren nachweise, das ist doch genau das Problem. (Beifall Gruppe der FDP) Eine Studie besagt, dass Masken gegen Viren dieser Größe schützen, die schützen auch noch in hundert Jahren gegen Viren dieser Größe. Das ist der Punkt. Das bleibt gleich, egal wann ich die Studie mache. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Herr Lauerwald, was die Übersterblichkeit angeht – ich habe mir gar nicht die Mühe gemacht, das hier weiter zu referieren –, könnte es möglicherweise sein, dass die Übersterblichkeit der letzten Jahre an der Coronapandemie gelegen hat? Wäre das vielleicht auch noch eine Option? Könnte es möglicherweise sein, dass die Überlastung des Gesundheitswesens durch einen massiven Anstieg von Infektionsfällen hervorgerufen wurde? Sie tun hier so, als wäre die Pandemie gar nicht existent, sondern nur die Impfungen, als hätten wir aus Jux und Tollerei geimpft. Also wirklich – das ist eine Schande. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Aust, ich weiß nicht, ob noch Redezeit vorhanden ist, ich frage mal nach. – 2 Sekunden. Nein. Weitere Wortmeldungen? Dann hat jetzt Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort. Bitte. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Frau Werner, sprechen Sie mal länger! Wir brauchen noch Redezeit!)

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Heike Werner

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Aber Sie wissen, wer dann die Redezeit auch bekommt. Deswegen: Ich würde vorschlagen, ich halte mich mal an die Redezeiten. (Beifall DIE LINKE) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will mich sehr bei den Abgeordneten des Landtags bedanken, die hier versucht haben, die Argumente, die von Frau Bergner und von der AfD-Fraktion kamen, noch mal richtigzustellen, darauf einzugehen. Auch wenn wir das seit vielen Monaten immer wieder probieren, bin ich auch etwas erschüttert, dass hier scheinbar gar kein Wille zur Wahrheitsfindung besteht. Deshalb werde ich mich an dieser Stelle auch relativ kurzfassen und nur die wichtigsten Punkte hier noch mal darlegen. Ich will aber noch mal darauf hinweisen, auch weil heute sehr viele Menschen hier sind und zuhören: Das Problem, das wir immer wieder in diesen Debatten haben, ist, dass sich Artikel rausgesucht werden und einzelne, sehr kleine Studien. Man will an diesen seine eigenen Argumente immer wieder darlegen und nimmt nicht zur Kenntnis, dass es zum Teil Minderheitsmeinungen sind oder dass beispielsweise falsche Auswertungen stattfinden. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wissenschaft ist keine Meinung, das sind Fakten!) Es gibt natürlich schon – ich will der Presse jetzt hier nicht zu nahetreten – in dem einen oder anderen Fall auch mal eine Falschbewertung einer Studie, die aber dann durch Faktencheck und Ähnliches auch richtiggestellt wurde. Aber das sind alles Dinge, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen, und das ist wirklich sehr traurig und ich will am Schluss noch mal sagen, warum das auch etwas Gefährliches ist. Aber lassen Sie mich ganz kurz auf den Antrag eingehen. Der Antrag suggeriert in I.1, 2, 3 und 5, dass Produkte in den Verkehr gebracht wurden, die abweichend von den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt seien und deren Qualität damit gemindert sei. Was in der Antragstellung aber fehlt oder bewusst weggelassen wurde: Es bedarf in jedem Einzelfall der expliziten Genehmigung der Abweichung von den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen durch die zuständige Behörde für das spezielle Arzneimittel unter den von den Behörden festgelegten Bedingungen. Derartige Genehmigungen wurden nur im Einzelfall auf der Grundlage der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung erteilt, die in Kraft ist, um zum Beispiel schwer COVID-Erkrankten eine Therapieoption mit Rekonvaleszentenplasma zu ermöglichen, als noch keine spezifischen Antikörper oder antivirale Wirkstoffe verfügbar waren. Es ist zum Zweiten nicht nachvollziehbar, warum im Antrag in I.8, 9, 10 suggeriert wird, mit der bedingten Zulassung würden die Hersteller von Covid-Impfstoffen ermächtigt, nicht wirksame und ungeprüfte Arzneimittel in den Verkehr zu bringen. Die bedingten Zulassungen für die mRNA- und Vektorimpfstoffe zur Immunisierung gegen SARSCoV-2 wurden in Übereinstimmung mit den geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen durch die EUKommission mit Auflagen erteilt und beispielsweise – das wurde vorhin auch schon dargestellt – aufgrund eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses, der Tatsache, dass die Impfstoffe auf ein ungedecktes medizinisches Problem abzielen, im Rahmen eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingesetzt usw. Laut aktuellem Monitoring des Covid-19-Impfgeschehens in Deutschland vom 2. März 2023 wurden seit Beginn der Impfkampagne insgesamt 192 Millionen Impfungen verabreicht. Dagegen stehen 50.000 schwere Nebenwirkungen, die gemeldet wurden. Ja, die schweren Nebenwirkungen sind natürlich Nebenwirkungen, mit denen man sich beschäftigen muss. Ich will noch mal ganz deutlich sagen, dass jede Nebenwirkung, die auftritt, die vor allem eine schwere Nebenwirkung ist, von den Ärztinnen und Ärzten gemeldet werden muss; die sind dazu verpflichtet. (Unruhe AfD) Natürlich wird das gemacht. Es ist auch eine Unterstellung zu sagen, dass das die Ärztinnen und Ärzte nicht tun. Das ist unmöglich und tut diesem Stand der Ärztinnen und Ärzte, in dem ja auch der eine oder andere in Ihrer Fraktion sitzt, einfach keinen Gefallen. (Beifall DIE LINKE) Natürlich werden diese Nebenwirkungen gemeldet und es wird sich dann damit auseinandergesetzt. Aber Sie sehen an den Zahlen auch: Die Menschen haben das Impfangebot sehr gut angenommen. Die Erkenntnisse aus den klinischen Prüfungen der mRNA-Impfstoffe wurden nun veröffentlicht und belegen den Schutz vor Infektionen und schwerer Erkrankung, auch zum Zeitpunkt der bedingten Zulassung. Die von der europäischen Zulassungsbehörde erteilten Auflagen wurden inzwischen erfüllt, sodass am 16. September 2022 inzwischen die dauerhafte Zulassung für die mRNA-Impfstoffe zur Grundimmunisierung erteilt wurde. Das heißt, Wirksamkeit und Sicherheit der verfügbaren COVID-19Impfstoffe wurden im Rahmen der Zulassungsverfahren anhand validierter Verfahren nachgewiesen. Das sollten Sie auch endlich einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Und zu den Coronamaßnahmen, Frau Bergner, Ihre Unterstellungen, man wäre hier ein verlängerter Arm: Es gibt viele Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus, die sich gemeinsam mit uns natürlich sehr gründlich damit beschäftigt haben, welche Maßnahmen notwendig und wichtig sind. Wir haben mit vielen Akteuren darüber gesprochen und immer wieder abgewogen, welche Auswirkungen welche Maßnahme hat. Insofern sehe ich uns und mich hier nicht als verlängerten Arm, sondern ganz im Gegenteil haben wir uns natürlich auch immer wieder kritisch – und Sie kennen das Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium geäußert, wenn wir Maßnahmen nicht mehr als angemessen empfunden haben. Was mich aber – und das will ich zum Schluss noch sagen – nicht nur besorgt, sondern auch betroffen macht – und Herr Montag, ich bin an der Stelle so gar nicht entspannt, weil das Problem mit den Lügen und Halbwahrheiten, die von Impfgegnern und Querdenkern hier in die Diskussion gebracht wurden, ist ja, dass Menschen auf die Lügen hereingefallen und deswegen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Das sehen wir an den Zahlen in den Regionen, beispielsweise in Sachsen oder auch in Thüringen, aber auch in den USA. Und diese fortgesetzte Verbreitung dieser Halb- oder Unwahrheiten und auch Lügen kann eben dazu führen, dass die Impfbereitschaft der Menschen auch in Zukunft abnimmt, und das ist fatal. Das ist fatal, weil damit wieder unnötige Infektionskrankheiten auftreten können, die wir schon lange bewältigt hatten. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe AfD) Und das heißt, Ihr Gerede hat echte, handfeste Konsequenzen. Und daran sollten und daran werden wir Sie auch in Zukunft erinnern. (Beifall DIE LINKE) Insofern will ich hier jetzt nicht weiter darauf eingehen. Ich bedanke mich auf jeden Fall bei denjenigen, die hier konstruktiv und kritisch gemeinsam in den letzten Monaten und Jahren versucht haben, der Coronapandemie etwas entgegenzusetzen. Dafür herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass der Vorwurf, dass hier jemand Leben auf dem Gewissen hat, sicherlich nicht diesem Hohen Haus entspricht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Selbstver- ständlich gehört der hierher! Wo gehört er denn sonst hin?) Herr Möller, ich glaube nicht, dass Sie hier das Präsidium dahin gehend kritisieren sollten. Ich finde den Vorwurf sehr hart, jemandem vorzuwerfen, er hätte Leben auf dem Gewissen. Und wenn Sie das nicht akzeptieren, können wir das auch anders klären. Aber ich glaube, das ist nicht in Ordnung. (Beifall DIE LINKE) So, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hatte sich noch Abgeordneter Aust zu Wort gemeldet, allerdings hat die AfD-Fraktion nur noch 2 Sekunden. Dann stelle ich jetzt fest, ich habe keine Ausschussüberweisung wahrgenommen. Antrag dazu? Bitte schön. Eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wir stimmen das jetzt erst mal ab. Okay? Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen und Gruppen des Hauses. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der AfD. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Noch mal zur Probe: Enthaltungen? Sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Entschuldigung, die fraktionslosen Abgeordneten haben dem Antrag zustimmt. (Zwischenruf Abg. Gröning, fraktionslos: Ent- haltung!) 1 Zustimmung, 1 Enthaltung. Okay. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6304 Das Wort zur Begründung hat Abgeordneter Schaft. Bitte schön.

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Christian Schaft Die Linke

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen hier auf der Tribüne sowie am Livestream, mit dem Antrag „Lehrerinnenbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerinnenbildung“ widmen wir uns als Koalitionsfraktionen einer zentralen Frage, die uns sicherlich auch in der aktuellen Zeit umtreibt, nämlich wie wir es auf der einen Seite schaffen können, Unterrichtsqualität ...

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Entschuldigung, Herr Schaft. Darf ich um etwas mehr Ruhe bitten, damit der Redner hier vorn auch verstanden wird? Das wäre sehr hilfreich. Danke schön.

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Christian Schaft Die Linke

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit dem vorliegenden Antrag schauen wir natürlich auf eine Situation, auf ein Thema, was uns alle umtreibt, nämlich die Frage, wie wir auch in Zukunft Lehrkräfte in den Regionen gewinnen, halten, binden und ihnen aber auch das notwendige Rüstzeug in einer sich ändernden Welt mit an die Hand geben können. Eine Diskussion, die aber mit Blick auf die Situation oder die Frage der Lehrerinnenbildung auch nicht ganz neu ist. Seit mehreren Jahren – wir als Fraktion Die Linke seit 2017, aber auch wir als Koalitionsfraktionen haben uns mit verschiedenen Fragen der Lehrerinnenbildung in verschiedenen Gesprächen auseinandergesetzt. Wir haben nicht nur die Papiere und Konzepte gelesen, wir haben auch in Gesprächen mit den Thüringer Universitäten, mit den Vertreterinnen der Lehramtsstudierenden, mit denjenigen, die in der Lehrerinnenausbildung tätig sind, gesprochen, wir haben die Studienseminare, auch das ThILLM zu Gesprächen eingeladen und mit ihnen die Situation und die Handlungsoptionen in der Lehrerinnenbildung besprochen. Dabei begegnete uns immer wieder ein Hauptgedanke: Es gibt in diesem Feld einen großen Reformbedarf. Aber nicht nur der Hinweis auf diesen Reformbedarf kam, sondern das Beste war, dass wir als Ergebnis aus diesen Gesprächen immer auch mitnehmen konnten, dass die Praktikerinnen in der Lehrerinnenbildung – und die Studierenden da auch mit eingenommen – ziemlich klare Vorstellungen davon haben, was sich ändern müsste, um die Lehrerinnenbildung zukunftsfähig aufzustellen. Deshalb wollen wir als Koalitionsfraktion heute mit diesem Antrag konkrete Vorschläge vorlegen. Viele Ideen aus diesen genannten Gesprächen sind dort eingeflossen. Unser Antrag bezieht sich auf die zweite Phase der Lehrerinnenbildung, beispielsweise konkret das Referendariat, und auch auf die dritte Phase, in der es natürlich mit der Frage der Fort- und Weiterbildung im Beruf auch entsprechende Bildungsangebote gibt und braucht, aber auch natürlich auf die Frage, wie wir Seiten- und Quereinsteigende bestmöglich auf den Beruf vorbereiten können. Unsere Vorschläge beinhalten aber auch strukturelle Fragestellungen, beispielsweise wie wir die Studienseminare in der Fläche des Landes aufstellen. Auch hier hat das Thüringer Bildungsministerium bereits konkrete Schritte eingeleitet, worüber wir sicherlich auch in der Debatte noch mal sprechen werden. Es geht um die Frage der Nachwuchssicherung, der Erneuerung des Arbeitsrahmens der Fachleiterinnen und Fachleiter, die als Lehrkräfte konkret im Praxisbezug ausbilden. Wir wollen schauen, wo in der Einstellungspraxis, in der Ausbildung von Seiten- und Quereinsteigenden noch Stellschrauben zu drehen sind, aber natürlich auch, welche Handlungsfelder es noch gibt. Wir alle reden immer über die großen Handlungsfelder, die da auf dem Tisch liegen, die spielen hier natürlich auch eine Rolle, nicht nur die Digitalisierung, sondern auch andere Fragen wie Demokratiebildung oder beispielsweise auch der Umgang mit der Heterogenität und Vielfalt. Um mehr Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in diesem Bereich gewinnen zu können und sie bestmöglich zu unterstützen, plädieren wir dafür, die Reform mit den entsprechenden Maßnahmen weiter anzugehen, und freuen uns auf die gemeinsame Diskussion unseres Antrags hier im Plenum, sowie dann sicherlich auch im Ausschuss, um die bestmögliche Aufstellung einer zukunftsfähigen Lehrerinnenbildung in der zweiten und dritten Phase in Thüringen auf den Weg zu bringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Jankowski für die Fraktion der AfD das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, natürlich auch liebe Gäste auf der Tribüne, von unserer Seite aus gibt es keinen großen Diskussionsbedarf zu diesem Antrag und ich kann jetzt schon sagen, dass wir einer Ausschussüberweisung zustimmen werden. Der Antrag enthält unter anderem Forderungen zur Struktur der Studienseminare und deren personeller Entwicklung, zur Fort- und Weiterbildung von Lehrern oder auch zu Aufgaben von Fachleitern. Diese Forderungen können wir alle mittragen und sie gehen für uns auch in die richtige Richtung. Auch der Forderung zur Ausbildung und Qualifizierung von Seiteneinsteigern können wir zustimmen, wir hatten da schon im vorletzten Plenum eine umfassende Diskussion zu den Anträgen von der CDU und zu unserem Antrag zum Thema „Seiteneinsteiger“. Da wurde auch schon deutlich, dass bei der Betreuung und Qualifizierung der Seiteneinsteiger dringender Verbesserungsbedarf existiert. Mittlerweile sind 23 Prozent der neuen Lehrkräfte in Thüringen über den Weg des Seiteneinstiegs an unsere Schulen gekommen. Aber leider werden sie oftmals nicht ausreichend qualifiziert und auch ihre Betreuung ist nicht immer gewährleistet, wodurch die Seiteneinsteiger nur unzureichend auf den Einsatz im Unterricht vorbereitet sind und nicht die nötige Unterstützung erfahren. Auch wir forderten in unserem Antrag, dass sichergestellt werden muss, dass Seiteneinsteiger nur an Schulen eingesetzt werden, an denen auch Mentoren bereitstehen. Deswegen ist es nicht überraschend, dass wir die Forderung in diesem Antrag auch unterstützen und ebenso die Einführung eines Mentorenprogramms. Genauso unterstützen wir die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung im Bereich der Nachqualifizierung. Seiteneinsteiger sind momentan eine wichtige Stütze zur Absicherung des Unterrichts an unseren Schulen. Deswegen muss alles Nötige getan werden, damit sie gut auf die Unterrichtssituation vorbereitet werden, sie die nötige Betreuung und Unterstützung für ihre wichtige Aufgabe erfahren, damit sie uns möglichst lange und motiviert im Schuldienst erhalten bleiben. Aber kommen wir nun zum Punkt „Verbesserung der Einstellungspraxis von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern“. Ich muss gestehen, hier konnte ich mir ein leichtes Lachen nicht verkneifen. Es wird unter anderem gefordert, dass die Einstellungsverfahren endlich beschleunigt werden sollen. Und da muss ich schon sagen: Es ist schon echt innovativ, das muss ich Ihnen wirklich lassen. Die Diskussion dazu gibt es hier schon seit fast zehn Jahren. In unzähligen Ausschusssitzungen wurde das immer wieder angesprochen, auch dutzende Male hier im Plenum. Und ich glaube, das ist auch einer der wenigen Punkte, wo sich alle Fraktionen hier im Rund einig sind. Nur passiert ist da in den letzten Jahren nichts. Um das zu ändern, braucht es aber nicht diesen Antrag hier, denn hier ist ganz allein das Ministerium in der Pflicht, das endlich auch in der Praxis umzusetzen. Was die Einstellungsverfahren für Lehrer angeht, ist es reine Sache der Exekutive, es ist reines Verwaltungshandeln und die Landesregierung könnte das jederzeit einfach so umsetzen. Dazu braucht es keinen Beschluss des Landtags. (Beifall AfD) Nur leider kommen da vom Ministerium nur neue Beteuerungen, dass man da dran ist. Aber passieren tut seit Jahren nichts. Und anscheinend hat selbst Rot ‑ Rot ‑ Grün langsam das Vertrauen in die eigene Regierung verloren, denn anders kann ich mir nicht erklären, dass es nun zum wiederholten Male hier in einem Antrag gefordert wird. Das Gleiche gilt für die Forderung, dass allen Lehramtsanwärtern ein Einstiegsangebot unterbreitet wird. Auch das ist richtig, aber auch das könnte das Ministerium jederzeit umsetzen, auch das ist reines Verwaltungshandeln. Punkt 3. c) bei den Forderungen schießt dann doch in meinen Augen den Vogel endgültig ab. Da wird doch tatsächlich gefordert, dass nach abgegebener Bewerbung die Kommunikation der Schulämter – ich zitiere –: „in grundsätzlich gewinnender Kommunikationsweise“ erfolgen soll. Da kann man sich doch schon fragen: Wie denn sonst? Dass wir einen gravierenden Lehrermangel haben, sollte sich nun mittlerweile auch in den Schulämtern rumgesprochen haben, genauso dass wir jeden Lehrer händeringend brauchen. Aber auch bei mir kommen immer wieder Beschwerden von Bewerbern an, dass die Antworten vom Schulamt kurz und ruppig sind, dass man nicht den Eindruck hat, dass man wirklich gebraucht wird, usw. Aber da hilft es auch nicht, wenn wir hier beschließen, dass die Schulämter doch bitte freundlicher kommunizieren sollen. Was wollen wir denn noch alles Schönes beschließen? Vielleicht: Grüßt immer ganz freundlich! Oder warum nicht gleich: Wenn‘s klingelt, nehmt doch mal den Hörer vom Telefon ab! Die Forderung von Rot-Rot-Grün in dem Antrag ist ein Offenbarungseid und zeigt, dass diese Landesregierung ihre eigene Verwaltung nicht im Griff hat. Und vor allem zeigt dieser Antrag sehr deutlich die Situation der Schulämter nach nun mittlerweile acht Jahren Rot-Rot-Grün in Regierungsverantwortung. Es hilft nicht zu beschließen, dass die Mitarbeiter der Schulämter doch bitte mal freundlicher sein sollen. Die Ursachen liegen doch ganz woanders. Wir haben bei den Schulämtern ein gewaltiges strukturelles Problem: Die Reduzierung der Schulämter auf nur noch fünf Standorte war ein Fehler. Die Zuständigkeitsgebiete sind einfach zu groß und obendrein ist die personelle Ausstattung der Schulämter katastrophal. Die Mitarbeiter dort sind oftmals komplett überarbeitet und am Rande ihrer Belastungsgrenze. Und genau deswegen leidet oft die Kommunikation, da noch Tausend andere Dinge gleichzeitig erledigt werden müssen. Wenn dieses Problem nicht angegangen wird, kann man hier noch tausendmal im Landtag beschließen, seid doch bitte mal freundlich zu den Bewerbern, es wird sich nichts ändern. Zusammengefasst enthält der Antrag viele gute Forderungen, die wir unterstützen können, ja, auch einige Forderungen, die ein Armutszeugnis für diese Landesregierung darstellen und bei denen es einen schon wundert, dass man solche Dinge hier überhaupt noch mal in einem Antrag fordern muss. Aber nichtsdestotrotz gehen die Forderungen im Antrag in die richtige Richtung und wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen. Ich bin schon gespannt, lieber Herr Wolf, ob Sie dann im Bildungsausschuss Vorschläge bringen, wie man denn darauf hinwirken kann, dass die Mitarbeiter in den Schulämtern zukünftig freundlicher kommunizieren. Darauf bin ich auf jeden Fall sehr gespannt. Aber wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Interessierte, unser vorliegender Antrag macht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Thüringer Lehrerbildung. Das ist ein Thema, das uns im Ausschuss auch schon lange beschäftigt. Hier geht es uns ganz besonders um die sogenannte zweite und dritte Phase, also den Vorbereitungsdienst und die Fortbildung bzw. die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften. Einen weiteren Antrag, der sich mit den Herausforderungen gerade der ersten Phase der Lehrerbildung beschäftigt, haben wir ebenfalls eingebracht. Dort liegt der Fokus dann eher auf der schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung, die aus unserer Sicht jedenfalls dringend notwendig ist, um einen breiteren Einsatz der Lehrkräfte zu gewährleisten, wo ich mir endlich auch ein Umdenken der CDU wünsche. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Ja, Nein kann man immer laut rufen, aber ich dachte, wir sind hier im Diskurs oder im Dialog oder wie man das nennt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sind wir!) Wie wichtig die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften ist, muss ich sicherlich nicht besonders betonen. Gerade auch angesichts des Generationenwechsels, den wir im Moment erleben, brauchen wir flexiblere Strukturen, die sowohl den Quer- und Seiteneinstieg, aber auch die Nachqualifizierung und die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung verlässlich gewährleisten. Was aber schlagen wir nun vor? Unser Antrag enthält zahlreiche Punkte, auf einige möchte ich kurz eingehen: Zum einen schlagen wir vor, die Studienseminare und Seminarschulverbünde so neu zu ordnen, dass wir tatsächlich in jedem Schulamtsbereich einen Standort für die Lehrerbildung vor Ort haben. Bisher gibt es in Thüringen nämlich nur zwei Studienseminare, eins in Erfurt und eins in Gera, und ergänzend verschiedene Seminarschulverbünde in Worbis, Eisenach, Nordhausen und Nordthüringen. Zukünftig wollen wir eine einheitliche Struktur mit vergleichbaren Rahmenbedingungen, mit kurzen Wegen und auch verbesserten Unterstützungsmöglichkeiten schaffen. Auch das Unterstützungssystem selbst wollen wir neu aufstellen, indem wir das ThILLM, das Lehrerbildungsinstitut, zu einem Zentrum für Schulqualität weiterentwickeln und als übergreifende Institution für alle Phasen der Lehrerinnenbildung benennen. Wir wollen die Schulentwicklung unterstützen, indem wir natürlich auch die Fort- und Weiterbildungsformate stetig an Erkenntnisse der Bildungsforschung anpassen. Außerdem geht es darum, die Schulevaluation zu unterstützen, die Fachberatung wirksam aufzustellen und auch die Digitalität der Lehrerbildung umzusetzen. Wir müssen uns aber auch in der Fortbildung digital besser aufstellen, beispielsweise mit einem landeseigenen Bildungsserver, der alle Fortbildungsangebote zugänglich macht, und natürlich auch die Schulcloud immer wieder weiter ausbauen. Auch für die Gewinnung und Nachqualifizierung von Quer- und Seiteneinsteigerinnen möchten wir mit unserem Antrag Impulse setzen. So sehen wir die Chancen der Neuordnung der Nachqualifizierungslehrgänge, der Verlängerung der Ausbildung für ein Fach von 12 auf 16 Monate, ein verstärktes Mentoring sowie verringerte Deputatsvorgaben während der Nachqualifizierung. Schließlich geht es ja auch um die Frage der Verbindlichkeit bei der Lehrerinnenfortbildung. So soll die Einführung einer Fortbildungsverpflichtung geprüft werden – wohl wissend, dass natürlich auch die personellen Rahmenbedingungen ganz oft die sind, die über die Möglichkeit einer Teilnahme entscheiden. Unser Antrag reiht sich also in eine Menge von Reformvorschlägen ein, die wir bereits in den Landtag eingebracht haben. Ich will hier auch noch einmal auf das Schulgesetz hinweisen, mit dem wir neben der Entlastung von Lehrkräften insbesondere inhaltliche Aspekte wie die Praxisorientierung, digitale Lehr- und Lernformen sowie die Schulentwicklung deutlich voranbringen wollen. Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, der Einführung der stufenbezogenen Lehramtsausbildung wollen wir dringend auf die notwendige Flexibilität beim Lehrkräfteeinsatz hinwirken und die schulartübergreifende Zusammenarbeit von Anfang an fördern. Dementsprechend ist es auch nur logisch, dass wir nun auch die Fort- und Weiterbildungsstrukturen in den Blick nehmen, denn die kontinuierliche Schulentwicklung braucht über die gesamte Bildungsbiografie unserer pädagogischen Profession gute Rahmenbedingungen. Diese wollen wir schaffen und ich freue mich auf eine gute fachliche Diskussion im Ausschuss dazu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Tischner für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christian Tischner CDU

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kollegen auf der Tribüne, die ihr uns zuschaut! Ihr habt den guten Moment erwischt, in dem der Landtag wieder mal – aber auch gestern erst – über Bildung diskutiert. Wir diskutieren jetzt gerade über etwas sehr Grundlegendes, um den Lehrermangel einigermaßen in den Griff zu bekommen, den wahrscheinlich auch Sie/ihr in den Schulen haben/habt und erlebt, nämlich das Thema der Lehrerbildung. Die Lehrerbildung ist zu unterscheiden – die Lehrer wissen das, die Schüler vielleicht nicht unbedingt – in eine erste Phase und eine zweite Phase. Die erste Phase – darauf hat Frau Rothe-Beinlich jetzt einen großen Teil ihrer Rede verwendet, aber darum geht es eigentlich gar nicht – ist das, was an den Universitäten passiert, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie gut, dass Sie immer alles besser wissen!) und die zweite Phase ist das, was dann im Studienseminar mit den Referendarinnen und Referendaren passiert, die wahrscheinlich auch ihr an den Schulen des Öfteren erlebt. Ich sage das auch noch mal so deutlich, dass wir als CDU ablehnen – aber darum soll es, wie gesagt, in der Rede gar nicht gehen –, dass man das Regelschullehramt und das Gymnasialstufenlehramt zu einem Einheitsschullehramt zusammenlegt, weil doch die Anforderungen an einen Gymnasiallehrer andere sind als an einen Regelschullehrer, der mit einer hohen pädagogischen Vielfalt auf die Heterogenität reagieren muss. Wir sind eher dafür, dass es eine bessere Durchlässigkeit gibt, dass es beispielsweise auch möglich ist – so wie in Sachsen oder Sachsen-Anhalt –, dass zwischen den Schularten hinund hergewechselt werden kann. Aber das ist eine Frage des Besoldungsrechts und nicht der Ausbildung an den Universitäten. Jetzt zur Frage der zweiten Phase der Lehrerbildung – und die dritte Phase, das sind dann Fortund Weiterbildungen, die die Lehrerinnen und Lehrer auch immer machen sollen –, aber vor allem zur zweiten Phase, darum dreht sich ja der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün: Ich habe gestern meine Rede mit der Forderung geschlossen: Wir müssen endlich Spitzenreiter bei den Einstellungsterminen in Deutschland werden – wir sind leider immer noch Bummelletzter –, damit wir den Lehrermangel in den Griff bekommen, wir müssen mehr ausbilden, mehr einstellen, vor allem müssen wir bedarfsgerecht einstellen und ausbilden. Wenn jedes Jahr 1.000 Lehrer in Rente gehen und letztes Jahr auch wieder nur 600 mit ihrem Referendariat fertig werden, dann sind das eben jedes Jahr – und das baut sich auf – 400 zu wenig. Und da helfen leider auch die Seiteneinsteiger nur zum Teil. Und drittens müssen wir uns um die Seiteneinsteiger kümmern, müssen diese qualifizieren und unterstützen. Leider wird das in Thüringen auch sehr halbherzig getan. Nicht selten werfen die Seiteneinsteiger ihre Flinte ins Korn, weil sie schlicht scheitern und mit all den Anforderungen nicht klarkommen, weil zu wenig Unterstützung da ist. Grundlegend dafür, dass wir mehr ausbilden, mehr Seiteneinsteiger unterstützen, ist, dass wir eine funktionierende Struktur in der zweiten Lehrerbildungsphase haben. Unsere Strukturen und Regularien, die wir in Thüringen derzeit noch sehen, stammen aus einer Zeit, wo wir einen Lehrerüberhang hatten, wo wir eigentlich kaum Lehrer brauchten, eine Zeit, die ich auch als Lehrer durchlaufen habe, als Referendar, wo sich das Land im Grunde auch jeden aussuchen konnte und jeder Referendar, der irgendwie eingestellt wurde, auch das machen musste, was das Land wollte, und dann auch hunderte Kilometer jeden Tag zum Studienseminar oder zur Schule gefahren ist. Das war so. Die Zeiten sind vorbei, wir stehen im massiven Wettbewerb mit all den angrenzenden Bundesländern. Wir brauchen hier moderne und effiziente Strukturen. Deshalb hat meine Fraktion – und das war mir immer ein sehr wichtiges Anliegen in den letzten Jahren – immer wieder auch Vorschläge hier in den Landtag eingebracht, um gerade in der zweiten Phase der Lehrerbildung etwas zu tun. Kollege Schaft hat es schon beschrieben: Wir sind alle als Politiker im Gespräch – fast alle wahrscheinlich – mit den Verbänden, die in diesem Bereich etwas zu sagen haben. Auch wir haben schon vor sechs, sieben Jahren Vorschläge vorgelegt, wie im Bereich der zweiten, dritten Phase der Lehrerbildung etwas passieren kann. Ich bin deshalb dankbar, dass jetzt, nach nun neun Jahren, auch mal so ein Gesamtkonzept von Rot-Rot-Grün vorliegt, wie sie sich denn die zweite und dritte Phase der Lehrerbildung vorstellen können. Ich will nur daran erinnern, was in den letzten anderthalb Jahren durch unsere Fraktion in diesem Bereich vorangetrieben worden ist, und wir sind dankbar, dass es dann dafür hier im Landtag eine Mehrheit gab. So war es die CDU-Fraktion, die vor zwei Jahren eine Änderung des Besoldungsgesetzes gefordert hat – eine Änderung des Besoldungsgesetzes dahin gehend, dass wir das Funktionsamt für die Fachleiterinnen und Fachleiter, also die Kollegen, die an den Studienseminaren arbeiten, auch wieder eingeführt haben. Leider hat es sehr lange gedauert, bis das umgesetzt wird – wir sind immer noch dabei –, aber vor anderthalb Jahren sind wir diesen Schritt gemeinsam hier im Parlament gegangen. Und wir als CDU-Fraktion haben es in den Haushaltsverhandlungen vor zwei Jahren bereits hinbekommen – natürlich auch dank der Unterstützung der anderen Fraktionen –, dass Gelder für die Schaffung von drei zusätzlichen Studienseminaren eingestellt werden, nämlich in West-, Nord- und Südthüringen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, aber leider ist inzwischen erheblich viel Zeit vergangen und die Umsetzung stockt. Die Umsetzung stockte massiv bei den Fachleiterinnen und Fachleitern. Es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis uns – nicht der Bildungsminister – die zuständigen Mitarbeiter in seinem Ministerium sagen konnten, wie viele Fachleiterinnen und Fachleiter wir überhaupt in Thüringen haben – es ist schon spannend, dass es im zuständigen Referat nicht bekannt war – und vor allem, wie viele Studierende oder Lehramtsanwärter dann auch von den Fachleitern betreut werden, sodass wir dann nach einer nochmaligen Gesetzesänderung auch dazu gekommen sind, die Funktionsämter einzuführen, wobei die Ausschreibungen – vielleicht kann Herr Minister das gleich noch mal ein bisschen konkretisieren – für die Besetzung der Funktionsämter in der zweiten Phase, was ja auch Rot-Rot-Grün hier noch mal in ihren Antrag reinschreibt, immer noch nicht geschehen sind. Genauso verhält es sich jetzt mit der so dringend notwendigen und auch hier im Haus breit geteilten zusätzlichen Schaffung von weiteren Studienseminaren. Wir als CDU-Landtagsfraktion verstehen nicht, was daran das Riesenproblem ist, dass wir es vielleicht dieses Jahr wieder nicht hinkriegen und dann vielleicht – Fragezeichen, Herr Minister – in dieser Legislatur nicht hinbekommen, dass wir die Struktur bei den Studienseminaren so umstellen, dass sie dem gerecht wird, was wir als CDULandtagsfraktion seit Jahren hier fordern, was wir mehrfach mit Landtagsbeschlüssen auch hier im Landtag gemeinsam dokumentiert haben. Der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün – ich habe es eben schon gesagt – ist ein gutes Sammelsurium und mal ein Überblick über all das, was sich Rot-Rot-Grün vorstellen kann. Viele dieser Punkte teilen wir, haben wir zum Teil auch hier im Landtag schon beraten, haben wir manches Mal auch schon beschlossen. Das ist durchaus ein gutes und notwendiges Gesprächsangebot. Ich glaube, es ist wirklich sehr wichtig, dass wir uns im Landtag – und dazu liegt ja bereits auch ein Antrag der CDU-Landtagsfraktion im zuständigen Bildungsausschuss – zum Thema „Seiteneinsteiger“ noch mal verständigen. Da haben die Fachleiterinnen und Fachleiter und das Thüringer Lehrerbildungsinstitut natürlich eine große Relevanz, einen großen Anteil daran und wir kriegen täglich die Rückmeldungen, wie schwierig es ist, als Seiteneinsteiger eingestellt zu werden. Das ist das eine Problem. Aber wir kriegen auch täglich die Rückmeldungen, wie schwierig es ist, dass die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Unterstützung in den Schulen erfahren, weil Seiteneinsteiger meistens in den Schulen eingestellt werden, wo der Lehrermangel schon riesengroß ist, und dort, wo der Lehrermangel schon riesengroß ist, gibt es selten Kolleginnen und Kollegen, die dann auch ausreichend Zeit haben, sich um den Seiteneinsteiger zu kümmern. Da müssen wir unbedingt ran. Ich will deswegen meine Rede in diesem Bereich, Herr Minister, noch mal mit einer Forderung enden lassen – eine Forderung, die wir nicht auf die lange Bank schieben sollten. Sie haben dankenswerterweise das Programm „Grau macht schlau“ entwickelt und stellen das auch immer voran. Wir lesen in den Antworten, die Sie uns auf die Kleinen Anfragen geben, dass dieses Programm „Grau macht schlau“ nicht unbedingt zuhauf genutzt wird und wenn, dann mal mit wenigen Stunden. Das müssen wir auch verstehen, weil viele Kolleginnen und Kollegen, wenn sie dann im Rentenalter sind, auch einfach ausgebrannt, fertig sind. Die wollen nicht mehr diese ganzen Korrekturen, die wollen nicht mehr den ganzen Aufwand, die Verantwortung, die wollen weniger. Aber bitte, Herr Minister, ich habe es schon mal gefordert: Bewerben Sie aktiv das Programm „Grau macht schlau“ dahin gehend, dass diese älteren Kolleginnen und Kollegen sich vielleicht als Hospitanten, als Unterstützer um die Seiteneinsteiger kümmern. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die älteren Kollegen in die Schule gehen, vielleicht einmal, zweimal in der Woche, sich in den Unterricht des Seiteneinsteigers hineinsetzen und den riesigen Erfahrungsschatz, den diese Lehrerinnen und Lehrer haben, dann auch an die Neuen weitergeben. Wenn wir das ein bisschen mehr nach vorn treiben und die Angebote machen und den Schulleitern sagen, geht aktiv auf die Kollegen zu, die jetzt im August in Rente gehen, glaube ich, dann können wir sehr viel erreichen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster erhält Abgeordneter Hartung für die Fraktion der SPD das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf den Tribünen, es geht in diesem Antrag eigentlich um die zweite und dritte Phase der Lehrerausbildung, auch wenn offensichtlich der größte Streitpunkt die erste Phase ist, wie Sie hier erkennen. Eigentlich wollte ich mich gar nicht daran beteiligen, weil es ja offensichtlich geworden ist, dass wir da unterschiedliche Auffassungen haben. Aber lieber Christian Tischner, ich muss trotzdem zwei Sätze darüber verlieren – ich habe mich gerade noch mal kurz mit Volker Emde unterhalten. Du forderst, die Ausbildung der Lehrer bedarfsgerecht zu gestalten. Das ist eine Forderung, die unterschreibe ich sofort. Die versuchen wir aber spätestens seit 2009 – so lange mache ich da nämlich mit. Wir haben da Runden mit einer schwarz-roten Koalition gehabt – Christian Schaft war in einer völlig anderen Funktion auch beteiligt – und wir haben es nicht geschafft, auch damals schon nicht aus ganz unterschiedlichen Gründen. Wir werden es auch einfach nicht schaffen, wenn wir nicht grundlegend andere Wege gehen, den erheblichen Überhang an Gymnasiallehrern – ich will das jetzt mal vorsichtiger formulieren –, die wesentlich höhere Bereitschaft, das Gymnasiallehramt gegenüber dem Regelschullehramt zu studieren, nicht dadurch, sage ich mal, verändern, dass wir sagen: Es wäre aber schön, wenn ihr Regelschullehrer werdet. Sondern wir werden andere Schritte gehen müssen. Das offen zu diskutieren, steht uns noch bevor. Denn wir haben auch einen Antrag zur ersten Phase der Lehrerbildung. Aber jetzt zum Gegenstand des heutigen Antrags. Es ist schon gesagt worden: Ein Kernpunkt ist, dass wir die Studienseminare dezentraler gestalten wollen. Das heißt, in den einzelnen Schulamtsbezirken wird es Seminare geben. Das heißt, es wird Seminare in Eisenach, Meiningen, Erfurt, Nordhausen und Gera geben. Das bedeutet, dass Referendare nicht mehr so viel fahren müssen wie bisher. Sie können in ihrer Region bleiben. Sie können auch in ihrer Region ausgebildet werden. Dadurch erhoffen wir uns eine höhere Effizienz der Lehrerausbildung. Und auf diese höhere Effizienz durch Dezentralisierung setzen wir noch eins drauf, indem wir sagen: Okay, wenn sie dann an den Schulen sind, sollen die Schulen erheblich mehr Mitsprache bei der Einstellung dieser Referendare bekommen. Denn – und da möchte ich durchaus an die Vorredner anschließen – es kann nicht sein, dass es in anderen Ländern möglich ist, dass die Schulen sich da wesentlich besser einbringen und beteiligen können, und in Thüringen ist es das nicht. Denn wir brauchen diese höhere Beteiligung. (Beifall Gruppe der FDP) Wir brauchen das Werben um die Lehrkräfte. Wir brauchen die Möglichkeit, dass Menschen in der Schule, in der sie ihr Referendariat ableisten, in der sie sich vielleicht wohlfühlen, auch eine Perspektive bekommen, so es dort freie Stellen gibt – und ich bin da sehr zuversichtlich, dass es an fast allen Schulen, wo Referendare tätig sind, freie Stellen gibt. Also, dass wir diesen Menschen einfach den Weg ebnen, dass wir wesentlich mehr darum kämpfen, dass wir sie behalten, und alles, was dazu nutzt, sollten wir aktivieren, das sollten wir in Erwägung ziehen. Deswegen wollen wir im Prinzip hier die Möglichkeit schaffen, dass Menschen deutlich besser betreut werden, deutlich besser umworben und dann dazu motiviert werden, an der Schule, an der sie sich wohlfühlen, auch eine Stelle zu bekommen. Ein anderer Schwerpunkt – auch das ist schon angesprochen worden –, ist der Einsatz von Seiteneinsteigern. Auch hier brauchen wir das MentoringProgramm. Viele Seiteneinsteiger schmeißen hin, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Das können wir uns eigentlich nicht erlauben. Wer in der Lage ist, den Lehrberuf auszuüben, der sollte auch so betreut werden, dass er im Hinschmeißen keine Alternative sehen muss, sondern dass er sich tatsächlich wertgeschätzt, sich aufgenommen fühlt und wir diese Lehrkräfte dann auch in den Unterricht bekommen. Kurz und gut: Ich glaube, hier ist ein Sammelsurium von Vorschlägen zusammengetragen, die wir umsetzen sollten. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Ich bin mir sehr sicher, dass wir uns im demokratischen Spektrum auf eine Variante einigen können, die wir dann hier verabschieden können. Ich bin mir auch sehr sicher, dass wir über das Thema „Lehrermangel“ nicht das letzte Mal reden. Ich glaube, wir werden noch sehr viele andere Maßnahmen ergreifen müssen, weil es eine Aufgabe ist, die uns noch eine Weile begleiten wird, denn wir haben dieses Problem zu lange nicht lösen können. Ich habe es vorhin angesprochen, mich begleitet es seit fast 15 Jahren, und insofern wird es nicht mit einem Antrag, mit einer Gesetzesänderung erledigt sein, aber wir sollten die ersten Schritte tun. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Gruppe der FDP erhält jetzt Abgeordnete Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher, unter anderem vom Heinrich-MannGymnasium – hallo! –, man muss, wenn man bei Bildungspolitik die Strukturen anfasst, immer ein bisschen aufpassen, dass man sich am Ende nicht verstrickt und die Unterstützungssysteme irgendwie außer Kraft setzt. Denn das ist das, wovon Schulen profitieren sollten, dass es ein funktionierendes Unterstützungssystem gibt, das Schule überhaupt möglich macht. Die Gefahr besteht auch ein Stück weit hier, wenn wir über die Erweiterung der Studienseminare sprechen. Wir als Freie Demokraten können grundsätzlich dem etwas abgewinnen, die Studienseminare in die Fläche zu verteilen, um die Wege auch für die Lehrkräfte und für die Fachleiter an der Stelle zu verkürzen. Es ist aber aus meiner Sicht durchaus bezeichnend, dass das Vorhaben, das mittlerweile durch das Ministerium eigentlich schon angeschoben wurde, aktuell stockt. Es scheint juristisch durchaus einige Herausforderungen zu geben, das in der Form umzusetzen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es dadurch gelingt, die Lehramtsanwärter tatsächlich in der Fläche zu halten. Aber das ist an der Stelle ein Thema, das wir sicher diskutieren können. Für uns als Freie Demokraten ist es wichtig, dass das Unterstützungs- und Ausbildungssystem im Bildungssystem in Thüringen handlungsfähig bleibt und auch durch die Veränderungen hinweg, die vor uns liegen, und dass es am Ende nicht mehr Verwaltungsaufwand und vor allem nicht mehr Personal bindet, als eigentlich notwendig ist. (Beifall Gruppe der FDP) Denn wir müssen die Personalbedarfe aus unserer Sicht immer von der Schule her denken. Wir haben in Thüringen wie in ganz Deutschland ein sehr großes Loch, was noch vor uns liegt, was die Ausstattung mit Lehrkräften an den Schulen angeht, die wir dann möglichst nicht alle in Verwaltungsbereiche verteilen. Grundsätzlich befürworten wir den Ansatz, den Schulen die Möglichkeit zu geben, die Lehramtsanwärter schon während ihres Referendariats vorfristig zu binden. Wir würden gern noch einen Schritt weitergehen und noch ein bisschen mehr Eigenverantwortung bei den Schulen lassen und die Schulleitung grundsätzlich intensiver in die Personalplanung einbinden. (Beifall Gruppe der FDP) Denn wir werden die Modernisierung des Bildungssystems nur durch viele kluge Ideen vieler kluger Köpfe erreichen können und da müssen diese auch in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Deswegen ist der Seiteneinstieg aus unserer Sicht für die Deckung des Lehrermangels nicht nur ein aktuelles kurzfristiges Mittel, sondern es muss langfristig darum gehen, den Unterricht weiterzuentwickeln und auch die Vielfalt in der Schule darzustellen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir begrüßen das Programm im Antrag, die Mentoring-Programme zu stärken und auch die Fortbildung für den Quer- und Seiteneinsteiger intensiver anzugehen. Aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht können wir auch noch einen Schritt weitergehen. In Sachsen-Anhalt werden momentan Lehrkräfte auch ohne akademischen Abschluss eingestellt. Da muss man jetzt überlegen, wie weit man da gehen möchte. Aber wir haben in dieses Hohe Haus einen Antrag mit dem Vorschlag eingebracht, für diejenigen, die intrinsisch motiviert sind, aber einen anderen Berufsweg eingeschlagen haben, die Möglichkeit zu schaffen, über ein berufsbegleitendes duales Aufstiegsstudium in den Lehrerberuf einsteigen zu können, und zwar auf dem Niveau eines jeden Lehramtsstudenten. Wichtig wäre, die digitalen Möglichkeiten einzubinden. Regionale Netzwerke sind ein guter Ansatz für den Austausch zwischen den Lehrkräften untereinander. Gerade was die Lehrerfortbildung angeht, könnten wir uns vorstellen, da auch über die Landesgrenzen hinauszugehen und tatsächlich ein Netzwerk mit den anderen Bundesländern aufzubauen, damit die interessanten Ideen und Vorschläge, die in den anderen Bundesländern in den Instituten für Schulqualität entwickelt werden, auch anderen Bundesländern zugutekommen, unter anderem Thüringen. (Beifall Gruppe der FDP) Grundlegend diskutieren wir den Antrag sehr gern im Bildungsausschuss. Ich gehe davon aus, dass er dahin überwiesen werden wird. Wir würden gern unsere Vorschläge selbst noch mit einbringen. Einen Antrag habe ich eben genannt, der schon auf der Tagesordnung steht, aber wahrscheinlich in dieser Sitzung hier nicht behandelt wird. Bei der ganzen Thematik „Fortbildung und Entwicklung von Schulqualität“ geht es auch – das kommt mir in dem Antrag noch ein Stück zu kurz – um die Festigung der Schulleitung, was ihre Kompetenzen angeht. Da geht es auch um Leadership-Trainings, die jetzt nicht direkt mit pädagogischen oder in einer Schule umsetzbaren Fachinhalten zu tun haben. Es gibt eine ganze Reihe Vorschläge, die wir da gern auch noch mit einbringen wollen. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Bildungsausschuss und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und natürlich auch herzlich willkommen von meiner Seite aus und von meiner Fraktion den Schülerinnen und Lehrerinnen hier im Hohen Haus! Um das von vornherein auch als letzter Redner noch mal deutlich zu machen: Die Erstellung eines Antrags bedarf einer gewissen Zeit. Wir arbeiten schon seit Anfang letzten Jahres intensiv mit den Vertreterinnen der Studienseminare, der Schulämter, des ThILLM, der Fachwissenschaft und natürlich auch des Ministeriums zusammen an diesem Antrag. Eingebracht wurde er am 14.09. letzten Jahres. Da sieht man mal – weil vonseiten des Kollegen Tischner so dargestellt wurde, dass wir jetzt auch irgendwann mal etwas einbringen würden –, wir lesen es heute erst. Er ist am 14.09. eingebracht worden und wir lesen es heute erst. Ich bin dankbar, dass die Landesregierung, das Ministerium und die Studienseminare keine Zeit verloren haben und es heute schon umsetzen, was wir heute hier in diesem Antrag schwerpunktmäßig verankert haben. Dass das keine Banalität ist, Kollegin Baum, ist völlig klar. Das ist die größte Reform wenigstens der letzten 20 Jahre im Bereich der zweiten und dritten Phase der Lehrerinnenbildung – also dritte Phase ist dann die Fortbildung. Da braucht es intensive Diskussionen und Vorbereitung auch auf Ebene der entsprechenden Institutionen. Da müssen viele mit eingebunden werden. Das macht das Ministerium, das machen die Studienseminare derzeit ganz vorbildlich. Natürlich gibt es da auch mal das eine oder andere, wo es mal knirscht – das ist doch völlig klar –, aber die Richtung stimmt. Ich höre ausschließlich – und das auch heute hier: Die Richtung stimmt. Und darum geht es doch, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen. Es ist auch kein Sammelsurium, wie es hier schon vereinzelt angesprochen worden ist. Ein Sammelsurium sind ungebundene, nicht aufeinander bezogene Teilstücke von irgendetwas. Nein, unser Antrag hat sieben Punkte, in denen wir klare Vorstellungen vorgeben, abgestimmt mit dem Ministerium, wie wir es uns als Koalition vorstellen. Natürlich hat auch die CDU im letzten Plenum einen Antrag zum Seiteneinstieg gehabt mit vielen Man-könnte-mal. Wir sagen ganz klar, wie es sein sollte. Warum machen wir das? Weil die Situation eine besondere ist. Wir brauchen vor allen Dingen gut ausgebildete Lehrkräfte. Wir wollen sie als originär ausgebildete Lehrkräfte gewinnen, also mit einem grundständigen Lehramtsstudium versehen und hier in Thüringen halten, deswegen auch die Reform in der zweiten Phase der Lehrerinnenbildung. Da geht es vor allen Dingen darum, dass wir alle Schulen in allen Regionen mit ausreichenden Möglichkeiten versehen, indem wir die Studienseminare in den Regionen etablieren, parallel zur Schulamtsstruktur, damit jeder und jede, der/die sich vorstellen kann, in Thüringen die Ausbildung in der zweiten Phase, also zum vollständigen Lehrer/Lehrerin, zu Ende zu bringen, das auch an der Wahlschule machen kann und die Schulen dort auch sagen: Unser zukünftiger Lehrer, unser/e zukünftige/r Kollegin/Kollege muss dann keine weiten Wege auf sich nehmen, sondern kann die Ausbildung vor Ort gestalten und abschließen. Wir machen das jetzt natürlich auch, damit wir beste Bedingungen für den Seiteneinstieg haben. Alle Bundesländer – das ist keine Thüringenspezifik – brauchen Lehrkräfte. Alle Bundesländer sind derzeit – wie soll ich es sagen – in der Versuchsphase: Wie gelingt es uns am besten, junge Menschen oder überhaupt Menschen auch aus anderen Berufen für den Beruf des Lehrers/der Lehrerin zu interessieren? Da gibt es verschiedene Vorschläge und Erfahrungen. Diese Erfahrungen aufzunehmen und zu sagen – und das tun wir mit unserem Antrag –, es kommt nicht nur darauf an, dass du in den Schulen arbeitest, sondern es kommt darauf an, dass du ankommst, dass du bestmöglich deine Qualifizierung durchläufst, dass dein Stundendeputat, das du zu arbeiten hast, wofür du bezahlt wirst, erst in Stufen steigt, also der Anteil der Qualifizierung zum Anfang besonders hoch ist, und dass uns dann – da machen wir auch einen ganz konkreten Vorschlag, dass sich die Ausbildungsdauer verlängert – wirklich eine motivierte, gesunde und eine an dieser Schule verankerte Lehrkraft dauerhaft erhalten bleibt, das ist unser Anliegen, wenn es darum geht, Seiteneinstieg und Quereinstieg bestmöglich zu gestalten. Natürlich – das hat Kollege Schaft in der Einbringung schon gesagt – geht es auch darum, die besonderen Anforderungen, die heutzutage an Schule gestellt werden, abzubilden. Schule ist wie ein Brennglas unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Lehrkräfte haben es tagtäglich mit besonderen Herausforderungen zu tun. Lehrkräfte sind nicht nur dafür da, Wissen zu vermitteln, sondern auch, um für ihre Schülerinnen und Schüler mit all ihren Problemen in der jeweiligen Entwicklungsphase da zu sein. Da braucht es viel Aufmerksamkeit, da braucht es gute Netzwerke und es braucht natürlich auch das Wissen um neuere Entwicklungen. Ich sage jetzt mal zum Beispiel allein im Bereich der künstlichen Intelligenz, also Digitalität im Bereich der künstlichen Intelligenz: Das ist letztes Jahr im Herbst als besondere Form aufgekommen. Das Ministerium hat – dafür bin ich sehr dankbar – diese Woche eine entsprechende Empfehlung, einen Handlungsleitfaden für die Lehrkräfte auf den Weg gebracht. Das ist aber keine abgeschlossene Aufgabe. Lehrerinnen und Lehrer werden besonders in der eigenen Fortbildung gefördert. Auch die wollen wir stärker regionalisieren und auch da wollen wir Schwerpunkte bilden, damit einmal über digitale Möglichkeiten, aber natürlich auch über die direkte Fortbildungssituation unter Einbindung der Fachleiterinnen und Fachleiter und der Kapazitäten vor Ort die dritte Phase noch mal gestärkt wird. Lassen Sie mich zusammenfassen: Ja, es kommt darauf an, dass wir die verschiedenen Anträge im Bildungsausschuss gut abgestimmt zusammenführen. Ich habe heute viel gehört, dass es uns gelingt, die verschiedenen Perspektiven in diesem Bereich auch noch mal aufzunehmen und möglichst – das wäre mein Wunsch – noch vor Beginn des neuen Schuljahres einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Ich denke, da gehört gar nicht mehr viel dazu, weil so weit sind wir gar nicht auseinander. Das Ministerium, die Studienseminare, die Schulämter und vor allen Dingen die Schulen haben unser aller Einsatz verdient, damit wir bestmöglichste Bildung über die höchste Qualität im Lehrerberuf sicherstellen können. Unser Vorschlag liegt seit September letzten Jahres vor, den haben wir heute gelesen, lassen Sie uns den gemeinsam im Ausschuss beraten, und zwar zügig. Ich danke Ihnen für die weitestgehende Einigkeit bei diesem wichtigen Thema und freue mich auf die Auseinandersetzung bzw. Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für das Bildungsministerium hat sich Minister Holter zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Holter

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe weitere Zuschauerinnen und Zuschauer, wie die Debatte gezeigt hat, kann man ein Einzelthema im Bereich der Bildungspolitik aufmachen und doch über alles reden. Das ist auch gut so, dass man über alles redet, das will ich gar nicht kritisieren. Damit wird, liebe Schülerinnen und Schüler, auch deutlich, dass Bildungspolitik ein vielfältiges, komplexes Thema ist. Man kann sich die einzelnen Themen herauspicken, man kann aber auch über alles reden. Da will ich deutlich sagen: Wenn man über alles redet, dann muss man auch deutlich machen, dass seit 2017 – seitdem bin ich hier Bildungsminister – vieles in Thüringen passiert ist. Wir haben erstens den Stellenabbau eingestellt, zweitens über 1.000 Lehrerinnen und Lehrer jährlich eingestellt, davon – Herr Jankowski, wir kommen in der Fragestunde noch mal darauf zurück – 1.350 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger seit dem Schuljahr 2018/2019. Einige davon sind wieder abgesprungen, das machen wir dann, wie gesagt, in der Fragestunde konkreter, aber sie ergänzen uns. Insgesamt fehlen im Thüringer Schulbereich zwei Lehrergenerationen: die einen, die jetzt systematisch in den Ruhestand eintreten, und die anderen, die in der Vergangenheit nicht eingestellt wurden. Das ist meine Herausforderung. Das ist unsere gemeinsame Herausforderung, das abzusichern. Wenn Ihr an Euren Schulen sicherlich Unterrichtsausfall habt und wir heute hier über Lehrermangel sprechen, dann meine ich, sollten wir viel mehr darüber reden, wie wir die Qualität Eures Unterrichts und jede Stunde absichern. Das ist das Ziel meiner Politik. Hinzu kommt, dass wir natürlich Schülerprognosen haben. Aber wir haben über die Prognosen hinaus aktuell 6.000 bis 7.000 Schülerinnen und Schüler mehr im Schulsystem. Diejenigen, die aus Erfurt oder aus Gera kommen – ich weiß jetzt nicht, wo die Schülerinnen und Schüler im Einzelnen herkommen, die oben auf den Zuschauerrängen sitzen –, wissen, dass wir gemeinsam mit den Schulverwaltungsämtern Sondermaßnahmen einleiten müssen, um alle Schülerinnen und Schüler zu beschulen. Diese Maßnahmen werden auch umgesetzt. Wir werden hier ganz konkret die fünf Tage, die fünf Werktage in Anspruch nehmen, wir werden auch diejenigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, in Vorklassen so beschulen, dass sie ihr Deutsch so beherrschen, dass sie am Unterricht teilnehmen können, und viele andere Dinge mehr. Wenn ich dann gestern in der Zeitung lese, dass die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer die Pensionskasse des Landes belastet, dann ist das eine Konsequenz daraus, dass wir gesagt haben, wir müssen das Bildungsland Thüringen attraktiver machen – Verbeamtung gehört dazu. (Beifall DIE LINKE) Nun kann man viel über Verbeamtung reden, das will ich aber gar nicht. Aber es ist ein Baustein im Wettbewerb der Länder um mehr Lehrerinnen und Lehrer. Und wenn ich da aus Bayern höre, dass Markus Söder und den Kollegen Dr. Piazolo, das ist der dortige Bildungsminister, das alles nicht interessiert und sie auf Kannibalisierung setzen und aus anderen Ländern die Lehrerinnen und Lehrer gewinnen wollen und das auch mit kräftigen Zulagen bzw. Bezahlung von Umzugskosten, da muss ich sagen: Wir haben schon längst die A13 für alle Lehrerinnen und Lehrer, also alle Lehrerinnen und Lehrer werden gleich bezahlt, im Einstiegsamt. (Beifall DIE LINKE) Das ist ein Ergebnis unserer Politik. Bayern hat zum Beispiel für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer die A13 noch gar nicht eingeführt, das wollen sie erst nach der Landtagswahl machen. Da bin ich der Überzeugung: Thüringen setzt Beispiele und ist vorn dran, was die Bekämpfung des Lehrermangels betrifft. Und, liebe Frau Baum, in Bezug auf das, was Sachsen-Anhalt gemacht hat: Ja, wir haben die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, das wissen Sie auch, und wir stellen auch Fachhochschulabsolventinnen und ‑ absolventen ein und wir sind in der Diskussion mit den Fachhochschulen hier in Thüringen, dass wir keine Einzelfallprüfung mehr machen, sondern dass wir bestimmte – und das sind 16 Studiengänge in Thüringen – allgemein anerkennen: Damit hast du die Voraussetzung, als Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerin in unseren Schuldienst zu kommen. Natürlich können wir schneller werden, aber wir haben ein Karriereportal aufgebaut. Das Bildungsministerium hat für die gesamte Landesregierung das Karriereportal gemeinsam mit der Staatskanzlei entwickelt und wir haben Onlinebewerbungen. Über tausend Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, ist ein Massengeschäft. Die Briefe und E-Mails, die Sie bekommen – ich bekomme auch solche Briefe –, sind alles die Beispiele, wo es nicht funktioniert. Jeder Einzelfall ist es wert, im Einzelnen betrachtet zu werden, und in jedem Einzelfall gibt es irgendeine Hürde, irgendeine Baustelle, an die wir ranmüssen. Deshalb bin ich der Überzeugung, wir müssen an unser Regelwerk ran. Wenn wir an das Regelwerk nicht rangehen, dann werden wir es nicht schaffen, diejenigen, die Ihnen schreiben, die mir schreiben, in unser System zu holen. Da sage ich Ihnen deutlich: Mir ist es lieber, jemanden mit zehn Jahren Berufserfahrung zu haben, der im Ausland den Abschluss gemacht hat, aber nicht alle Leistungspunkte nachweisen kann, die an einer deutschen Universität erreicht werden. Es ist doch wichtiger, den Unterricht mit erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern abzusichern, als zu sagen, weil wir in den Formularen nicht drei Kreuze machen können, musst du draußen bleiben. Ich sage mir: Lieber rein und damit den Unterricht absichern mit engagierten Lehrerinnen und Lehrern, die auch noch empathisch mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten. Das ist mir wichtig. Jeder ist mir wichtig und jeder ist auch wertvoll für unser System. Ich will hier eine Lanze brechen für die Kolleginnen und Kollegen in den Schulämtern. Natürlich stehen die unter Druck. Die stehen unter mehrfachem Druck: auf der einen Seite durch die Bewerberinnen und Bewerber, auf der anderen Seite durch das Ministerium, durch Sie hier als Parlament, durch diejenigen, die im Schulbereich arbeiten sowieso. Aber die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit Hochdruck genau an diesen Themen, weil sie wissen: Für die Kinder, für die Jugendlichen ist es das Beste, was wir konkret leisten können. Ja, Herr Tischner, ich teile ihre Auffassung: Lehramtsausbildung ist der Dreh- und Angelpunkt, vollkommen richtig. Da können wir uns über verschiedene Wege streiten, streiten jetzt im positiven Sinne des Argumentenaustauschs. Das halte ich auch für wichtig, dass man darüber spricht und die Argumente auf den Tisch packt. Wenn es uns aber nicht gelingt, auch in der ersten Phase der Lehramtsausbildung Veränderungen zu erreichen, um tatsächlich den jungen Leuten den Weg zum Lehramt zu eröffnen, egal welche Fächerkombination, dann wird das meines Erachtens nichts. Und da sind wir auch in Gesprächen mit den Universitäten, das halte ich für richtig und notwendig. Und ja, Frau Baum, wir werden den Weg des dualen Studiums gehen, das haben wir hier in Erfurt vorbereitet und wir wollen 2024 damit anfangen. Und wir wollen auch für diejenigen, die ein Studium abgeschlossen haben, nicht nur die Möglichkeit für den Vorbereitungsdienst eröffnen, den klassischen Weg zu gehen. Dazu werde ich auch gleich noch mal was sagen. Wir wollen auch hier ein duales Angebot machen. Das hat einfach damit zu tun, die Bindekräfte zu erhöhen und auch denen den Einstieg in den Lehrerberuf zu ermöglichen, die möglicherweise auch aufgrund ihrer familiären Situation, ihrer Einkommenssituation das für sich ausschließen müssen. Ich will damit deutlich machen: Die Situation, die im Bildungsbereich besteht, ist so komplex, dass praktisch viele Bausteine, kleine Bausteine, große Bausteine, zusammengetragen werden müssen, um tatsächlich dann dorthin zu kommen, um dann auch jeden und jede, die/der befähigt ist, Lehrerin und Lehrer zu sein, in unseren Schuldienst aufzunehmen. In der Debatte, meine Damen und Herren, ist es schon deutlich geworden: Wir stellen nicht infrage, dass wir die drei Phasen der Lehramtsausbildung brauchen. Erste Phase ist das Studium, zweite Phase der Vorbereitungsdienst, manchmal auch Referendariat genannt, und die dritte Phase ist dann die Fortbildung, wenn jemand oder wenn alle tatsächlich im Schuldienst sind. Was aber passiert? Wir haben in Thüringen Studienseminare in Erfurt und Gera und wir haben Seminarschulverbünde für die zweite Phase, also für den Vorbereitungsdienst. Das ändern wir jetzt und das werden wir auch, Herr Tischner, jetzt zu Beginn des neuen Schuljahres ändern. Wir haben uns entschieden, ein Gesamtstudienseminar in Thüringen aufzubauen, das wird hier in Erfurt sein, und wir werden fünf Außenstellen, fünf Regionalstellen einrichten: Erfurt, Gera, Meiningen, Nordhausen und Eisenach. Dort werden diese Studienseminare angesiedelt sein. Wir werden das auch so regeln, dass diejenigen, die für bestimmte Fächerkombinationen für bestimmte Schulämter ausgebildet sind, dann ihren Vorbereitungsdienst in der Region haben. Sie sollen sich möglichst dort auch in der Region heimisch fühlen, dazu können alle einen Beitrag leisten. Sie sollen nicht nur in der Schule ankommen, sie sollen auch vor Ort, im Dorf, in der kleinen Stadt ankommen, sich im Verein organisieren, sich sesshaft machen, damit sie dann nach dem Vorbereitungsdienst auch ihren Lebensmittelpunkt und ihre Arbeit an einer Schule in der Region tatsächlich fortsetzen. Es geht also darum, die Bindekräfte und die Anbindung junger Leute gleich im Vorbereitungsdienst so zu entwickeln, dass sie dann auch in den ländlichen Regionen tatsächlich zu Hause sind. Dazu – das hat Herr Tischner ausgeführt, ja, das war Ihr Vorschlag –: Wir haben die Gelder bereits im Haushalt eingestellt und werden sie auch ganz konkret einsetzen und werden damit beginnen, die Stellen für die Fachleiterinnen und Fachleiter auszuschreiben, die dann an diesen Arbeitsorten notwendig sind. Fachleiterinnen und Fachleiter – für euch noch mal gesagt – sind diejenigen, die die jungen Leute anlernen und auf ihrem Weg in dieser zweiten Phase begleiten. Wir werden diese dann also an das Studienseminar Erfurt abordnen – so heißt das jetzt formal technisch –, aber ihr Arbeitsort wird die Regionalstelle im Norden, Süden, Westen, Osten und in der Mitte sein. Das halte ich auch für richtig. Das ist genau der Weg, den wir in diesem Zusammenhang gehen. Wenn wir jetzt – wie Torsten Wolf das gesagt hat – diese Neustrukturierung der Studienseminare vornehmen, fallen die bisherigen Studienseminare und die 17 anderen Untergruppen, die wir da alle haben in Thüringen – das muss man sich mal vorstellen, 17 Strukturen, die wir haben –, das fällt alles weg, und wir haben eine klare einheitliche Struktur und bauen damit eine zukunftsfähige Struktur der Studienseminare für die zweite Phase der Lehramtsausbildung auf. Damit, meine Damen und Herren, bin ich der Überzeugung, werden wir mit dem Schuljahr 2023/2024 einen riesengroßen Reformschritt gehen, um tatsächlich dann die zweite Phase der Lehramtsausbildung so auf den Weg zu bringen, dass sie genau diese Effekte bringt, junge Leute, Studierende oder dann schon Absolventen besser gesagt und zukünftige Lehrerinnen und Lehrer in die Regionen zu bringen. Letzter Satz, den ich sagen will: Lieber Herr Tischner, ja, wir diskutieren auch über die zweite und dritte Phase, wir wollen ja bei diesem Schritt jetzt nicht stehenbleiben. Wir haben ein Konzept entwickelt, wie wir die zweite und dritte Phase dann zusammenführen können. Wir haben aber den Handlungsbedarf in Bezug auf die Studienseminare so groß gesehen, dass wir diesen als ersten gehen. Wir wollen dann die zweite und dritte Phase zusammenführen, um das dann tatsächlich noch viel komplexer anzugehen, zentral zu steuern, aber regional auch tatsächlich verankert zu sein. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und ich wünsche uns gemeinsam alles Gute und freue mich auf die interessante Diskussion im Ausschuss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung

Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Ich habe vernommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden ist. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gegenstimmen, Stimmenthaltungen? Sehe ich beides nicht. Dann ist diese Überweisung getätigt und wir können auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6305 - Neufassung Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, legt man das energiepolitische Dreieck Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit wie eine Schablone über die Energiepolitik des Landes, des Bundes und der EU, dann kommt jeder ohne ideologische Brille zu der Erkenntnis, dass Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit keine Zielkoordinaten der energiepolitischen Wirklichkeit dieser Regierungspolitik sind. (Beifall AfD) Ergänzt man diese drei Ziele noch um den Faktor Technologieoffenheit, wird die Schräglage der Energiepolitik der letzten Jahre noch einmal deutlicher, denn technologieoffen ist daran nichts. Schließlich werden grund- und spitzenlastfähige Erzeugungsarten abgeschaltet, während nicht grund- und spitzenlastfähige forciert werden. Fangen wir mit der Versorgungssicherheit an: Es wird Gründe geben, weshalb das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe seit 2021 zunehmend über großflächige Stromausfälle informiert. Zu diesen Gründen gehören die Folgen der Energiewende/Energietransformation, die immer mehr volatile Erzeugungsträger vorsieht, was entsprechende Netzmanagementmaßnahmen nach sich zieht, die ein Netz an der Grenze der Belastbarkeit stabilisieren müssen, so die Bundesnetzagentur. (Beifall AfD) Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dies nicht mehr gelingt. Das Thema „Blackout“ hat unsere Fraktion deshalb schon vor einiger Zeit beschäftigt. Dass das Stromnetz durch immer mehr Eingriffe in den vergangenen Jahren reguliert werden musste und welche gewaltigen Summen dadurch auf der Rechnung der Verbraucher landeten – im Jahr 2021 2,3 Milliarden Euro –, erwähnte ich bereits einmal. Das Energieimportland Thüringen kann es sich jedenfalls nicht leisten, auf Energieerzeugungsarten zu verzichten, die dann Energie bereitstellen, wenn sie tatsächlich auch gebraucht wird. Die Regierung des Freistaats versucht es aber andersrum, nämlich mit Erzeugungsarten, die Energie dann liefern, wenn das Wetter stimmt, und die Regierung fährt so das Bundesland mit Fanfaren an die Wand. (Beifall AfD) Denn im alles andere als windstarken Thüringen spielt es keine Rolle, ob 850 Windkraftanlagen auf 0,4 Prozent der Landesfläche oder 4.000 Anlagen auf 2,2 Prozent der Landesfläche gebaut werden und sich nicht drehen. Es wird einfach kein Strom produziert, wenn sie sich nicht drehen. (Beifall AfD) Obendrauf auf das selbst verursachte Dilemma kommt dann noch die Sanktionspolitik im Zuge des Ukrainekriegs unterstützt durch Rot-Rot-Grün und den Ministerpräsidenten Ramelow, dem entfallen ist, dass die Linke sich einmal als Friedenspartei verkauft hat. (Beifall AfD) Erdgas aus Russland wird nun ersetzt und unter anderem aus den USA importiert, wobei ich bei der Bezahlbarkeit bin. Vervielfachten sich die Energie ­ preise in Deutschland in den letzten Jahren, weil die Verbraucher die EEG-Planwirtschaft mitbezah ­ len mussten, stiegen sie in jüngster Vergangenheit auf Weltrekorde. Die Kopplung des Strompreises an den Gaspreis und der Import von Flüssiggas verstärken dies noch einmal. Derzeit beträgt der Strompreis 34 Cent die Kilowattstunde, vor zehn Jahren waren es 24 Cent und vor 20 Jahren 17 Cent, basierend auf Netzmanagementmaßnahmen, Netzentgelten, Stromsteuer, Mehrwertsteuer und einer Stromerzeugung, die auf wetterabhängigen Zufallsstrom setzt. Dieser Preis ist als Lenkungswirkung auch politisch gewollt. Die dadurch entstehenden finanziellen Probleme für Privatverbraucher und Industrie sorgen unter anderem für eine Zunahme von Stromsperren und die Abwanderung energieintensiver Unternehmen. (Beifall AfD) Das alles ist politisch eigens verursacht und kann bestenfalls kurzfristig durch Preisbremsen kaschiert werden. Dieser Preis wird dem Land aufgebürdet, weil eine ehemalige Kanzlerin, deren Klatschhasen und Ideologen an der Energiepolitik herumpfuschten und es noch immer tun. Wie irrsinnig und widersinnig das ist, erkennt man inzwischen daran, dass die eben noch diffamierte Kohleverstromung durch linksgrüne Energiepolitik stetig ansteigt und CO in 2 die Welt pustet, womit ich bei der Umweltverträglichkeit bin. Denn nicht nur der Import von Flüssiggas, das unter enormem Energieverbrauch erst einmal verflüssigt werden muss, dann auf Schiffe verbracht wird, die mit Schweröl schippern, offenbart den angeblichen Klimaschutz als teure Ausrede. Die Bilanz der Kohleverstromung in Deutschland spricht für sich und gegen die linksgrünen Märchen, denn diese Kohleverstromung steigt deswegen an, weil man aus der CO -freien Kernkraft aussteigt 2 und sich dabei noch einbildet, der globale Vorreiter zu sein, während unsere Nachbarländer und die Länder darüber hinaus genau auf diese Kernkraft setzen. Schluss mit dem Irrsinn! (Beifall AfD) Wir fordern die Beendigung der einseitigen Ausrichtung auf nicht grundlastfähige Energien wie Windund Solarkraft – wenn schon erneuerbar, dann grundlastfähig wie Biogas. Wir fordern die Gewährleistung der technologieoffenen Energiepolitik unter Berücksichtigung des energiepolitischen Dreiecks. Wir fordern, dass der Dekarbonisierungsbonus des Freistaats zur effektiven Krisenbewältigung eingesetzt werden muss. (Beifall AfD) Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Merit-OrderRegelung ausgesetzt und durch eine geeignete alternative Regelung ersetzt wird, durch die der Strompreis vom Gaspreis entkoppelt und stabilisiert wird, dass regelbare und grundlastfähige konventionelle Kraftwerke am Netz bleiben und die verbliebenen Kernkraftwerke in Deutschland weiterbetrieben werden können, (Beifall AfD) dass die Gasversorgung durch die Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 gewährleistet wird, indem diese repariert und in Betrieb genommen werden, dass eine Korrektur der Politik der Bundesregierung gegenüber Russland im Sinne einer Entschärfung der Sanktionsspirale erfolgt, dass Flüssiggaslieferungen einer umweltpolitischen Bilanz unterzogen werden, dass die wirtschaftsfeindliche Hochbesteuerung der fossilen Energieträger beendet wird, dass die Mehrwertsteuer auf Energie auf den geringstmöglichen Wert abgesenkt wird, dass die Energiesteuern mindestens bis zum Ende der Energiekrise abgeschafft werden und die CO 2 Steuer abgeschafft wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

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Denny Möller SPD

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen hier auf der Besuchertribüne und am Livestream, auch den lieben Gästen, hallo! Meine Damen und Herren, wir sprechen – wie in den letzten Monaten oftmals in diesem Hohen Haus – über das Thema „Energiepolitik“, jetzt allerdings zu einem Antrag, der nicht nur völlig aus der Zeit gefallen ist, sondern uns noch mal die Gelegenheit geben soll, über die Grundsätze der Energiepolitik sprechen zu können oder auch nicht. Ich will es an dieser Stelle nicht tun, schlichtergreifend weil die Polemik und die einseitige Argumentation der AfD dazu keine Substanz, null Substanz lässt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will das auch ganz kurz noch mal erläutern und begründen. Die Rede, die wir gerade gehört haben, ist austauschbar, sie ist nicht auf den heutigen Tag gemünzt, sie ist nicht konkret, sondern sie könnte jederzeit überall wieder gehalten werden, weil es schlichtergreifend darum geht, eine Zukunftsentwicklung zu kritisieren – das mag noch korrekt sein, das mag möglich sein –, aber auch zu diffamieren, die null, aber auch null eigene Vorstellungen formuliert, wie sich unsere Gesellschaft, wie sich unsere Welt, wie sich unsere Zukunft entwickeln soll. Ausschließlich zu sagen: Nein, das geht so nicht, und das dann noch zu paaren mit: Die, die es machen, sind gerade dumm und müssen deswegen weg, ist natürlich ein falscher Weg. Dass der destruktiv ist, will ich ganz kurz noch mal erläutern. Wir steigen in Deutschland aus der fossilen Energie aus. Und dass wir das tun müssen, haben uns Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit 50 Jahren ins Stammbuch geschrieben. Dass die fossilen Energieträger der Vergangenheit angehören – Herr Kemmerich, Sie lachen darüber, aber es ist eine Tatsache, bleiben Sie doch bitte einfach bei den Tatsachen; lassen Sie uns bei den Tatsachen bleiben und bei den Grundlagen und lassen Sie uns nicht immer alles miteinander vermischen! Der entscheidende Punkt ist nämlich: Wir müssen aus den fossilen Energieträgern aussteigen. An diesem Grundsatz werden wir auch festhalten, weil die fossilen Energieträger mehrere Probleme mit sich bringen: Erstens: Sie sind umwelt-, klima- und zukunftstechnisch eine Katastrophe, sie führen uns und diesen Planeten in die Katastrophe. Zweitens: Fossile Energieträger sind sehr teuer. Durch die Art und Weise, wie wir hier wirtschaften und wie bei fossilen Energieträgern Geld gemacht wird – das verursacht nur einen kleinen Anteil der Kosten, der größere Anteil bleibt bei der Gesellschaft hängen –, haben wir in der Vergangenheit immer gedacht, Energie ist billig. Solange es billig ist, ist es uns eigentlich auch egal, wo es herkommt, ist es uns eigentlich auch egal, ob wir viel oder weniger verbrauchen. Das ist ein riesiges Problem. Das ist unser Grundproblem, mit dem wir als fortschrittliche Gesellschaft umgehen müssen, weil wir vom Energieverbrauch runterkommen müssen. Wir brauchen so viel Energie, weil wir innerhalb eines halben Jahres schon so viel Energie verbrauchen, wie der Planet uns für ein ganzes Jahr zur Verfügung stellt. Das ist die Realität und das sind keine Meinungen, das sind keine bloßen Vermutungen, das sind Fakten. Und aufgrund dieser Fakten hat sich Politik seit vielen Jahren darauf verständigt, aus der fossilen Energie auszutreten. Das ist richtig und alternativlos. Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, bilden die aktuellen Krisen, die wir erleben. Das ist die Energiekrise, die ausgelöst durch einen verheerenden Krieg Putins gegenüber der Ukraine, die überfallen wurde, hier nach Europa gebracht wurde. Wir müssen als Politik sagen – und das haben sich in den letzten Monaten viele eingestanden –: Wir haben einen extremen Fehler gemacht, weil wir uns bei der Gaslieferung, bei der Übergangstechnologie – weil wir in Deutschland eigentlich aus der fossilen Energie aussteigen wollten – zu sehr auf das Gas verlassen haben. Es war billig, es kam aus Russland. Wir haben uns abhängig gemacht von einem Land und von einem sehr billigen – im ersten Moment denkbar billigen – Energieträger. Zur Folge hat das jetzt, dass wir aus einer Zeit der hohen Krisen kommen, aus der Frage, dass wir vor einem halben Jahr hier noch miteinander diskutiert haben, wo keiner wusste, ob wir über den Winter genügend Energie zur Verfügung stehen haben, um alles aufrechterhalten zu können. Es war also wirklich von Themen die Rede, ob wir Dinge abschalten müssen oder nicht. Politik muss sich beweisen, wenn die Krise am größten ist. Und wir können jetzt feststellen, ein halbes Jahr später: Wir haben diesen Winter gut überstanden. Das hat mehrere Faktoren. Natürlich auch das Glück des Wetters, aber auch das konsequente Handeln der Bundesregierung und auch dieser Landesregierung. Zum einen: Es ist bei der Gaslieferung nicht zum Stillstand gekommen, weil mit Höchstgeschwindigkeit Alternativen zum russischen Gas gefunden wurden, obwohl Putin uns das Gas abgestellt hat. (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Frackinggas!) Und wir haben es auch geschafft, durch einen ergiepreisdeckel die sozialen Themen abzufe En ­ dern. Das heißt, wir sind nicht in der Situation, dass wir alle überbelasten. Auf Dauer ist aber auch klar geworden: Wir haben jetzt mit dem Energiepreis ­ deckel Energiepreise aufgerufen, die insbesondere für den sozialen Frieden eine Herausforderung sind. Hier gilt es im nächsten Schritt – und dafür sind die Erneuerbaren der Schlüssel –, günstigen Strom, günstige Energie vor Ort in Thüringen zu produzie ­ ren. Dafür müssen wir jetzt alles tun. Wir müssen Windräder aufstellen. Wir müssen das Solar voran ­ treiben. Wir werden dafür hier in den nächsten Mo ­ naten Gesetze vorlegen und das ist der richtige Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling GRÜNE

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, ich frage mich manchmal bei den Kollegen von der AfD, wie solche Anträge entstehen. Ob die dann im stillen Kämmerlein sitzen und sich selbst schlapplachen über diese Sachen, die hier reingeschrieben sind. Sie haben es wirklich geschafft, hier in diesem Papier einige Kracher unterzubringen, die schon ziemlich erstaunlich sind. Das fängt gleich am Anfang an mit so einer Aussage unter I.1, dass die Energiepreisexplosion infolge der sogenannten Energiewende und Sanktionspolitik gegenüber Russland entstanden wäre. Das ist natürlich absolut an den Haaren herbeigezogen, weil es genau umgedreht ist. Dass wir diese Energiepreisexplosion haben, ist gerade auf das Agieren Russlands zurückzuführen. Was wir bei Russland beobachtet haben, ist, dass die Manipulation der Gaspreise, die bei uns den wesentlichen Teil der Energiepreiskrise ausgemacht hat, tatsächlich schon lange vor der Kriegshandlung begonnen hat. Das hat schon mal damit angefangen, dass sie die Infrastruktur erworben haben, auch in Deutschland – Gasspeicher, Raffinerien, Pipelines. Und da muss man schon sagen, das ist natürlich eine Sache, die wir auch zugelassen haben und zu der man auch kritisch hinterfragen muss, ob das Sinn ergibt. Wir haben natürlich damals aus dem Impuls heraus gehandelt, dass wir gesagt haben, über eine wirtschaftliche Verbindung halten wir den Dialog mit Russland offen. Aber in der Realität hat sich gezeigt, dass das ein Fehler war, uns so abhängig zu machen. Denn Russland hat genau diese Infrastruktur ausgenutzt. Gazprom hat den größten Gasspeicher in Deutschland in Rehden gekauft und hat schon im April 2021 angefangen – also ein Jahr vor Kriegsbeginn –, diesen Gasspeicher leerlaufen zu lassen. Dann haben sie das Spiel getrieben, was natürlich damit zusammenhängt, dass auch die Analysten an den Märkten gesehen haben, dass der Speicher nicht gefüllt ist, dass sie immer wieder die Lieferungen über die Pipelines reduziert haben. Es gab alle zwei, drei Wochen neue Nachrichten, warum es reduziert werden muss. Da ist mal ein Aggregat ausgefallen usw. usf. Das hat schon lange, bevor der Krieg angefangen hat, den Gaspreis hochgetrieben, um höhere Einnahmen für Russland zu generieren bei geringeren Mengen, die geliefert wurden. Stück für Stück wurden dann die Lieferungen eingestellt. Das ist eine russische Entscheidung gewesen, ein russisches Agieren und hat mit den Sanktionen gar nichts zu tun. Dann hatten wir den Eintritt in den Krieg, der auch globale Auswirkungen hatte, insbesondere über den Anstieg der Rohstoffpreise. Auch das hat nichts mit den Sanktionen zu tun, sondern ist global auf der ganzen Welt spürbar gewesen. Die Sanktionen spielen bei der Preisentwicklung tatsächlich eine untergeordnete Rolle und insbesondere beim Gas, was unser Hauptproblem ist, gar keine Rolle, weil die Entscheidung, kein Gas zu liefern, ausschließlich von Russland getroffen wurde. Dann haben Sie natürlich noch so eine Knallerformulierung hier reingebracht, die wirklich sehr amüsant ist. Unter Punkt II.3 schreiben Sie, dass der Landtag irgendwie feststellen sollte, dass die von der EU, der Bundes- und der Landesregierung forcierte Ausrichtung auf sogenannte erneuerbare Energien die Abhängigkeit von Energieimporten erhöht und Preiserhöhungen verstärkt. Das ist natürlich ein Witz sondergleichen, denn wir sind natürlich extrem abhängig in unseren Energieimporten, aber das betrifft in erster Linie tatsächlich die Energieträger, die wir importieren – Kohle, Öl und Gas. Nur um es einmal zu sagen, die Importquoten 2021 für unser Energiesystem: bei Steinkohle 100 Prozent, bei Mineralöl 98,1 Prozent, bei Erdgas 94,8 Prozent, bei Uran 100 Prozent. Die einzige Ausnahme, die wir in Deutschland haben, ist die Braunkohle, die wir tatsächlich im eigenen Land abbauen. Aber es ist natürlich klar, dass bei den erneuerbaren Energien zwar technologische Komponenten hier und da auch importiert werden müssen, aber die eigentlichen Energieträger, die müssen natürlich nicht importiert werden. Das heißt, der Wind, die Sonne, das Wasser, Biomasse, Geothermie, das sind alles Dinge, die funktionieren ohne Import eines Energieträgers. Deswegen ist es natürlich absolut eigenartig, wenn Sie hier schreiben, dass wir bei einer Steigerung der erneuerbaren Energien die Abhängigkeit von Energieimporten irgendwie erhöhen würden. Was natürlich ab und zu passiert, ist, dass wir im europäischen Stromnetz einen Austausch haben – natürlich. Aber ich verstehe gar nicht, wo das Problem dabei sein soll. Es ist doch in Ordnung, wenn wir Strom aus Frankreich, Tschechien, Belgien importieren und im Gegenzug an anderen Tagen Strom auch wieder exportieren. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die Preise! Importpreise, Exportpreise!) Das Entscheidende, die Aufgabe, der sich die Europäer stellen müssen, ist, dass die entsprechenden fossilen Energieträger Stück für Stück insgesamt in der Energieproduktion sinken müssen. Aber der Austausch im europäischen Stromnetz ist ein etabliertes Verfahren, das wir schon immer hatten und das nach wie vor Sinn macht. Deswegen ist es überhaupt nicht sinnvoll, an den Ländergrenzen irgendwelche Grenzen zu errichten. Sie haben dann noch die Merit-Order-Regel angesprochen und gesagt, dass das mindestens für die Dauer der Energieverknappung ausgesetzt werden muss. Das ist durchaus ein einleuchtender Gedanke, aber man muss immer dazu sagen: Die Merit-Order-Regel an sich ist nicht das Problem. Die sagt ja nur aus, dass die günstigsten Kraftwerke als Erstes genutzt werden und die Kraftwerke entsprechend der Preisgestaltung sortiert werden. Das Problem, das wir konkret haben, ist, dass sich der Einfluss auf die Preisgestaltung immer am teuersten Kraftwerk orientiert. Ich glaube, da muss man tatsächlich eine neue Regelung finden für solche Krisenzeiten, dass bestimmte Energieträger ein extremer Preistreiber sind, wie es beim Gas zu beobachten war. Sie haben dann noch Nord Stream angesprochen und da muss man wieder darauf hinweisen: Die Russen sind diejenigen, die uns kein Gas geliefert haben. Es sind ja noch andere Pipelines, die wir haben. Auch darüber wird kein Gas geliefert. Insofern ist das kurzfristig sicher kein Ausweg. Was aber auch noch einmal gesagt werden sollte: Sie haben hier so eine Formulierung drin, dass die einseitige Ausrichtung auf nicht grundlastfähige Wind- und Solarkraft ein Fehler ist. Da würde ich sogar zustimmen, aber sicher in einer anderen Art und Weise, als Sie es sich gedacht haben. Denn natürlich müssen Wind- und Solarkraft durch grundlastfähige Technologien wie Wasserkraft, Biomasse, Geothermie ergänzt werden. Aber wir brauchen insbesondere die Ergänzung über Residuallastkraftwerke, das heißt vor allen Dingen Wasserstoff-Speichertechnologien, Puffer, Sektorenkopplung, und ja, auch regelbare Gaskraftwerke. Das werden wir brauchen. Das wird zum Gesamtkonzept dazugehören genauso wie der Netzausbau nicht nur beim Strom, sondern auch bei den Pipelines für Wasserstoff. Insgesamt ist es natürlich so, dass wir gerade aufgrund dieser falschen Aussagen, die Sie hier in diesem Antrag formulieren, dem Antrag nicht zustimmen können. Wir werden deswegen dagegenstimmen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Vielen Dank. Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die aktuelle Energiesituation, die den Menschen in Thüringen sowie den energieintensiven Unternehmen und dem Mittel ­ stand Thüringens zu schaffen macht, ist kein Zufall, sondern die Folge falscher politischer Entschei ­ dungen. Wer sich dazu faktenbasiert, allgemein verständlich und kompakt informieren möchte, soll ­ te „Die große Energiekrise“ von Fritz Vahrenholt le ­ sen, ein ausgewiesener Fachmann und im Übrigen SPD-Mitglied,Herr Möller. Das täte Ihnen auch gut, wenn Sie sich dort mal über Fakten informieren würden. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ich habe doch auch Fakten genannt!) Neben einer sehr prägnanten Fehleranalyse zeigt er praktikable Wege auf und fordert eine Technologieoffensive für Deutschland, die neben den etablierten erneuerbaren Energien auch Alternativen einbezieht und vor allem Investitionen in Energieforschung fordert. Gesetze von EU, Bund und Land behindern, ja, kriminalisieren teilweise Kreativität, anstatt innovative Rahmenbedingungen zu schaffen. Viele Forderungen in der Neufassung des AfD-Antrags sind von mir hier mehrfach eingefordert worden, aber leider offensichtlich außer von den Kollegen der AfD bei allen anderen auf taube Ohren gestoßen. Ich muss auch sagen, dass ich entsetzt war, dass im UNO-Sicherheitsrat die Initiative zur Bildung eines internationalen Untersuchungsausschusses zur Sprengung von Nord Stream 2 an der Enthaltung aller Mitgliedstaaten des Sicherheitsrats außer Russland, China und Brasilien gescheitert ist. Aber kommen wir zurück nach Thüringen. Ich informiere mich gern auf der Grundlage wissenschaftlich basierter Fakten. Dabei bin ich auf Untersuchungen und Hochrechnungen des Klima-ServiceZentrums des Helmholtz-Instituts in Hamburg gestoßen. Interessant ist, dass für Thüringen die Zahl der Trockentage bei den geplanten Klimamaßnahmen mehr werden, als wenn wir nichts verändern würden, und im Umkehrschluss auch die Niederschlagsmenge leider durch die geplanten Klimamaßnahmen in Thüringen abnimmt. Die Berechnungen beziehen sich sowohl auf die nächsten 50 als auch auf die nächsten 100 Jahre. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist die Klimakrise!) Hier sage ich wieder: Es ist noch nicht zu spät. Nehmen Sie die Untersuchungen der Wissenschaftler renommierter Institute ernst! Auch der Thüringer Mittelstand macht sich Gedanken über die existenzbedrohende Energieversorgung in Thüringen, zum Beispiel am 15. März auf dem „Mittelstandsgipfel Ostthüringen“ in Hermsdorf. Leider ist die Erkenntnis aus dem Treffen neben sehr konstruktiven Vorschlägen auch die, dass Mittelständler bereits aus Thüringen weggegangen sind bzw. den Weggang vorbereiten. Auch hier mein Appell an die zuständigen Minister: Nehmen Sie diese Warnungen ernst! Und auch wenn Herr Tiefensee heute nicht da ist: Unternehmer wollen nicht am Tropf von Almosen hängen, sondern bestimmt selbstbestimmt agieren. Danke.

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Madeleine Henfling

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Als Nächster erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere liebe Zuhörer, Zuschauer auf der Tribüne – herzlich willkommen im Thüringer Landtag! Ich hoffe, wir können das auch so erklären, dass Sie mal alle folgen können, über was wir hier reden. Ich denke, das, was bei Ihnen ankommt, sind die erhöhten Energiepreise. Jeder fragt sich: Wie kommt das zustande, wie können wir vor allen Dingen dagegen vorgehen und wie können wir für die Zukunft vermeiden, dass Sie persönlich, vielleicht die Firma Ihrer Eltern oder die Firma, in der Ihre Eltern angestellt sind oder wo Sie zukünftig eine Anstellung suchen, oder auch im Seniorenalter, dass man nicht davon betroffen wird? Dasselbe gilt für die Inflation, die wir gerade alle spüren. All das ist Gegenstand des Redens. Und da erleben wir hier eine Debatte, die von der AfD angeregt oder initiiert worden ist, mit vielerlei vielleicht wohlklingenden Forderungen, die man auch oft gehört hat, die aber an der Thematik oder an der Problematik und vor allen Dingen an der Lösung vorbeigehen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich fange mal mit einer Sache an, die schon Kollege Gottweiss betont hat, nämlich: Was sind die Ursachen der Energiekrise? Das sind, weiß Gott, nicht die Sanktionen gegen Russland, sondern erst mal die Aggressionen Russlands und die damit in der Weltpolitik eingetretenen Folgen. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn wir heute auf die Energiemärkte schauen, sind die Preise, die jetzt noch nicht bei den Endverbrauchern ankommen, oftmals unter dem Niveau von vor dem Beginn der kriegerischen Auseinandersetzung. Die Energiekrise wurde dadurch ausgelöst, dass zum Beispiel Deutschland – das ist der große Vorwurf – 2011 mit dem überstürzten Ausstieg aus der Atomenergie Schritt für Schritt eine Technologie aufgegeben hat. Der 15. April dieses Jahres mit der Abschaltung der letzten drei Meiler war ja nur der letzte Schritt. Wir haben im Jahr davor drei abgeschaltet und jedes Jahr Energie aus dem Markt, aus dem Angebot genommen und damit Preise verteuert. Der andere Faktor ist die Verteuerung von CO . 2 Das war auch so gewollt, weil sich damit ein Markt einstellt und die Konkurrenz und der Wettbewerb um die beste Idee, mit möglichst wenig Energie die gleiche Leistung, den gleichen Output zu erzeugen. Aber zurück zum Entstehen der Energiekrise – nochmals: Es sind nicht die Sanktionen gegen Russland, sondern es ist tatsächlich auch eine falsch gemachte Energiepolitik. Wir haben in den letzten 20 Jahren versäumt – aufgrund eines Versprechens von einem Grünen, der hieß Jürgen Trittin, die Energiewende koste uns alle nur eine Eiskugel –, tatsächlich wie andere Länder einen sinnvollen Energiemix aufzubauen, der sich von fossiler Energiegewinnung weitgehend ablösen kann. Aber ich sage noch mal eines, Herr Möller, die Mär, wir kämen auf kurze Zeit ohne fossile Energieträger aus – also was immer so erzählt wird, wir bauen nur genug Windräder auf, dann wird das schon funktionieren –, das wird nicht funktionieren. Es gibt keine Physik, die das belegt, weil das ist nämlich die Verkürzung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wenn Sie über Energie sprechen, sprechen Sie immer nur über den Strommarkt. Primärenergie ist das Siebenfache von dem Energiebedarf, den wir als Strom brauchen, und dort haben die Erneuerbaren gerade mal einen Anteil – je nachdem, wie man rechnet – von 14 bis 16 Prozent. Die Lücke, die wir schließen müssen – die 86 Prozent –, ist nicht speicherfähig. Wir haben 1.800 Stunden Wind im Durchschnitt in Deutschland von 8.500, die wir im Jahresverbrauch brauchen. Jeder braucht rund um die Uhr Energie, dasselbe gilt für Strom. Also so wird das nicht funktionieren – mal abgesehen davon, dass Gas zum Beispiel ein Vorprodukt für die chemische Industrie ist. Also keiner hätte mehr einen Lippenstift und vielerlei andere Produkte nicht mehr, wenn wir denn komplett auch auf dieses Medium verzichten. Zu der Sache Merit-Order, was Sie immer anführen, man muss nur Merit-Order abschaffen und schon sinkt der Preis. Das ist erstens ein europäisches System – ich habe es auch persönlich oft kritisiert – und tatsächlich arbeitet die EU an einem Reformvorschlag, wie dieser Faktor – auch wenn er nur ein My der Einspeisung bedeutet –, dann die letzte Einspeisetechnologie den Preis bestimmt. Das macht keinen Sinn. Das macht aber vor allen Dingen zurzeit einen reich, nämlich die Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen. Und dagegen gehe ich auch gern mit vor, weil es genauso ist, weil es immer versprochen wird, dass das eine entsprechend preiswerte Energieerzeugungsform ist. (Beifall Gruppe der FDP) Zu der Forderung Nord Stream 2 – ja auch oft gehört: Wir haben inzwischen eine Nachverwendung für Teile der Pipeline gefunden, nämlich das LNGTerminal anzubinden. Dafür reicht die Zeit jetzt nicht, über die LNG-Terminals noch mal zu sprechen, und auf der anderen Seite gibt es noch zwei Pipelines. Und der Schieber ist zu. Putin liefert uns kein Gas. Putin hat es begriffen, dass das eine Waffe gegen die westliche Welt ist, um uns kriegsmüde zu machen und zu zermürben. Deshalb müssen wir da widerstehen und für Alternativen sorgen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich gebe bei einer Kritik recht: was wir jetzt mit einem völlig falschen CO -Footprint nach Deutsch2 land schaffen, das sogenannte LNG-Gas. Wir haben überhaupt keine Ahnung, ob da nicht russisches Gas drin ist, Habeck hat da mal was von Molekülen gefaselt. Nein, da ist russisches Gas drin. Und im Zweifel verkaufen uns andere Länder, andere Nationen ihr Gas und kaufen Gas in Russland ein. Es ist ja nicht so, dass die Gasmenge vom Himmel fällt, sondern

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Madeleine Henfling

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Herr Kemmerich, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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das hat alles so seinen Zusammenhang. (Beifall Gruppe der FDP) Aber letztlich ist tauglich, die Energiekrise zu beenden, zu besprechen, zu erklären.

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Madeleine Henfling

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Herr Kemmerich, Ihre Redezeit ist schon seit Längerem zu Ende.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Danke, Frau Präsidentin, dass Sie mir die Gelegenheit gaben, auszusprechen.

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Madeleine Henfling

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Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt – Frau Hoffmann, ich weiß nicht, ob Sie noch Zeit haben. Moment: 2 Minuten 18 Sekunden.

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Hoffmann AfD

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe ja geahnt, dass Herr Möller wieder nicht zuhört, deswegen habe ich noch zwei Minuten eingeplant. Also vielen Dank für die Möglichkeit, dass ich noch mal darlegen kann, wozu wir Ja sagen. Wir sagen Ja zu grund- und spitzenlastigen Energieerzeugungsträgern: Biogas, Kernkraft und auch Erdgas. Wir sagen Ja zu Steuererleichterungen durch Absenkung der Mehrwertsteuer und Abschaffung der CO -Steuer und Aussetzen der Energiesteuer. Wir 2 sagen Ja zur Entkopplung des Strom- und Gaspreises durch Aufhebung der Merit-Order-Regel. Wir sagen Nein zu der als Energiewende bezeichneten Energietransformation, weil sie zu Versorgungsunsicherheit führt und die Preise nach oben treibt. Das zu Ihnen. Nun zu Herrn Gottweiss: Was Sie wirklich gut können, ist, wie Merkel rummäandern. Energiewende ja, nein, vielleicht. (Beifall AfD) Und auch Herr Kemmerich von der Ampel-FDP: Eigentlich geben Sie unseren Anträgen ja recht, aber weil sie von der AfD sind, kann man nicht zustimmen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ihrem Antrag kann man ja nicht zustimmen!) (Beifall AfD) Das können Sie so weitermachen. Aber letztlich müssen Sie das vor den Bürgern rechtfertigen, von denen Sie erwarten, dass sie Sie wählen sollen. (Beifall AfD) Und da sagen uns die Umfrageergebnisse was anderes. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten – Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-OrderRegel aussetzen, Nord-StreamPipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung hat sich Minister Stengele zu Wort gemeldet. Nein? Gut. Dann gibt es hierzu keinen Redebeitrag der Landesregierung. Das ist auch völlig in Ordnung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist aber ein Ding!) Sind Sie fertig? Ich glaube, das ist nicht das erste Mal, dass die Landesregierung auf ihr Rederecht verzichtet. Das ist ihr gutes Recht. Genauso wie auch andere Fraktionen das Recht haben, nicht zu reden. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Parlamen- tarische Demokratie funktioniert aber etwas anders!) Herr Tischner. Gut. Könnten wir uns jetzt wieder auf das Wesentliche konzentrieren und vielleicht in das Abstimmungsverfahren einsteigen? Ich habe jetzt nicht wahrgenommen, dass eine Ausschussüberweisung beantragt wurde. Das bleibt dabei. Gut. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmen ... Dann müssen Sie sich vielleicht mal in der Fraktion entscheiden, was Sie möchten. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Frau Henfling, bei allem Respekt, Sie hat genickt, als Sie gefragt haben!) Dann haben Sie meine Frage nicht richtig verstanden. Ich habe gesagt, ich habe keine Ausschussüberweisung wahrgenommen und da hat sie genickt. Das ist eine Bestätigung meiner Aussage. Möchten Sie eine Ausschussüberweisung? An welchen Ausschuss möchten Sie denn Ihre Überweisung machen? (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Umwelt und Energie!) An den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Gut. Dann steht jetzt der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen und Gruppen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen direkt über den Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Und wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die üblichen – die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses; üblich auch ein bisschen beim Abstimmungsverhalten der letzten Anträge. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Gibt es Enthaltungen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6306 - Neufassung dazu: Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern Alternativantrag der Frakon der CDU ti - Drucksache 7/7851 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweiz, Schweden, Tschechien und die Ukraine nutzen Kernkraft für ihre Energieversorgung. Andere europäische Länder planen den Einstieg in diese. Was macht Deutschland? Es steigt aus dieser aus. Und die Wortführer des Ausstiegs werden nicht müde zu behaupten, dass die Aufgabe der CO -freien Kernkraft etwas mit dem Klima2 schutz zu tun habe und Deutschland es mal wieder besser wisse. Welch eine Hybris liegt diesem Denken zugrunde? Während immer mehr Länder Kernenergie als sicher, bezahlbar und umweltfreundlich erkennen, führt sich das linksgrün geführte Germany mit Habeck am Steuer wie der berühmte Geisterfahrer auf der Autobahn auf und schreit: Ein Geisterfahrer? Nein, Hunderte! – Geradezu witzig ist, wenn eben dieser Robert Habeck sagt, die AKW in der Ukraine seien – ich zitiere – „in Ordnung“, denn sie sind ja nun mal gebaut. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das haben wir gestern schon gehört!) In der Tat, der Ausstieg ist eine historische Fehlentscheidung – dann hören Sie es noch mal, vielleicht merken Sie es sich dann, Herr Gleichmann – und wie bei solchen massiven Fehlentscheidungen üblich, sollte man sich vergegenwärtigen, wie es dazu kam. 2011 beschloss die große Physikerin der Nation im Angesicht einer Wahlniederlage in Baden-Württemberg, dass die deutsche Energieversorgung über Nacht völlig neu überdacht werden müsse, um an den Grünen links vorbeizurasen. (Beifall AfD) Das Ergebnis war ein Gesetzentwurf der damaligen Koalition aus Union und FDP, der den Atomausstieg fixierte, und so ward es mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sowie SPD und Grüne beschlossen. Die folgende Bundesregierung, abermals unter Merkel, aber mit schwarz-rotem Anstrich, führte den Ausstieg weiter und die rot-gelb-grüne Ampel macht schließlich das Licht aus. Und nun wird es richtig irrsinnig, denn die FDP, die 2011 den Anfang vom Ende initiierte und 2023 das Ende besiegelte, die vor wenigen Wochen im Bundestag gegen Anträge zum Weiterbetrieb votierte, Herr Kemmerich, versucht sich nun in einer Revolte, um darin die Menschen zu verschaukeln. Sie will vom Ausstieg nichts mehr wissen und mimt die große Kernenergiepartei. (Beifall AfD) Nun mangels eines eigenen Antrags hier im Plenum gehe ich fest davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen, alles andere wäre so unglaubwürdig wie die Bundesgelben. (Beifall AfD) Was ist nun das direkte Ergebnis des Ausstiegs aus der Kernenergie und damit dem Abschalten von zuletzt 4,5 Gigawatt zur Grundlastsicherung? Am 16. April mussten Kernkraftwerke aus Frankreich Deutschland mit Atomstrom beliefern. Ein Schweizer Medium titelte: „Kaum sind die AKW abgeschaltet, wird mehr Atomstrom importiert“ – wer hätte es geahnt? Oder wie Robert Habeck es vielleicht sagen würde: Wir produzieren nichts mehr, wir kaufen halt. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Haben wir auch gestern schon gehört!) Für den Verbraucher alles andere als freundlich wird Strom im Durchschnitt zu 30 Cent die Kilowattstunde eingekauft, darunter Atomstrom, der Erneuerbare aus Deutschland aber billiger ins Ausland verkauft. Von wegen eine Kugel Eis, die die Energiewende kosten würde. Wäre man in der Ampel konsequent oder sagen wir mal ehrlich, müsste man auf Atomstromimporte verzichten, zumal dieser Atomstrom, wie wir gelernt haben, auch noch die Netze verstopft. Zur Tragödie, die sich Deutsche Energiepolitik nennt, kommt die von den Grünen stets wie eine Reliquie verehrte CO -Bilanz, die plötzlich keine 2 Rolle mehr spielt, wenn es um die gestiegene Kohleverstromung geht. 15 Millionen Tonnen mehr CO 2 werden jährlich durch den Ausstieg mit den letzten drei AKW in die Luft geblasen. Ich zitiere den Autor der Studie: „Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Wegfall der Kernenergie kurzfristig durch stärkere Kohleverstromung und mehr Strom aus Gaskraftwerken kompensiert wird. Dies geht zulasten der CO -Bilanz des deutschen 2 Stromsektors und damit zulasten der deutschen Klimaschutzverpflichtungen“, sagte Studien-Autor und Physiker der Universität Stuttgart André Thess. Bevor das letzte, den Grünen noch verbliebene Argument „Endlager“ kommt: Finnland nimmt in einer selbst bezeichneten Pionierleistung das erste Endlager in Betrieb. Durch Recycling in Reaktoren der nächsten Generation könnte Atommüll außerdem weiterverwendet und damit deutlich reduziert werden. Die EU stuft Kernenergie indes als klimafreundlich ein, gegen den Willen von Deutschland, den globalen Energiewendegeisterfahrer mit einem Grünen am Steuer. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Wünscht die CDU-Fraktion die Einbringung zu ihrem Alternativantrag? Sieht nicht danach aus. Wir warten jetzt auch nicht, also entweder ja oder nein – okay. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, leider müssen wir uns heute noch mal mit dem Thema „Atomkraft“ auseinandersetzen. Es gab gestern bereits zwei aktuelle Stunden dazu, in denen ausführlich diskutiert wurde, wo auch als eigentlich klares Ergebnis gesehen werden kann: Es ist gut, dass die Atomkraftwerke abgeschaltet werden, und diese Debatte ist hiermit auch abgeschlossen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich wiederhole aber gern für die antragstellende AfD-Fraktion noch mal ein paar der Argumente, warum es unsinnig ist: Insbesondere wird gern vorgetragen, im letzten Jahr hätte Deutschland von Frankreich Strom importieren müssen. Genau das Gegenteil ist der Fall und ich will hier noch mal ein paar Fakten darlegen. Man kann sich hierzu einfach mal die Strommarktdaten der Bundesnetzagentur anschauen. Deutschland exportierte im Jahr 2022 26 Terrawattstunden mehr Strom, als es importierte. Besonders hoch war der Nettoexport mit 15,3 Terrawattstunden nach Frankreich. Das ist auch nicht verwunderlich, denn es gibt hierfür zwei Gründe: nämlich dass die Hälfte aller französischen AKWs gar nicht funktionierte. Der eine Grund war, dass die Flüsse dort aufgrund der Klimakrise und der damit einhergehenden Dürre zu wenig Wasser hatten und damit die AKWs nicht mehr gekühlt werden konnten, der andere, dass es viele altersschwache und reparaturanfällige Atomkraftwerke in Frankreich gibt, die auch nicht laufen konnten. Das Ergebnis davon war, dass Deutschland eine Menge Strom nach Frankreich exportierte. Übrigens hat auch dies aufgrund der Merit-Order-Regel zeitweise zu den hier explodierenden Strompreisen geführt. Allein dies zeigt schon die Absurdität des vorliegenden Antrags. Auch das Thema „Versorgungssicherheit“ lässt sich einfach widerlegen. Es gab natürlich einen Stresstest des Bundeswirtschaftsministeriums, der untersucht hat: Haben wir Versorgungssicherheit für Energie in Deutschland, auch wenn wir die drei Atomkraftwerke abschalten? Dieser Stresstest hat ganz klar gezeigt: Nur in einer ganz unwahrscheinlichen Ausnahmesituation in Süddeutschland hätte es zu Engpässen kommen können. Allerdings war diese Ausnahmesituation unwahrscheinlich, sie ist auch dementsprechend nicht eingetreten. Und mittlerweile kann diese Ausnahmesituation auch nicht mehr eintreten, denn die Umstellung von russischer Importkohle auf andere Energiebezugsquellen hat längst stattgefunden. Das sollte man sich vergegenwärtigen. Deswegen richtig und wichtig, dass der Ausstieg jetzt erfolgt. Und über neue Atomkraftwerke hier zu fabulieren, ist lächerlich, denn man konnte gerade in Finnland beobachten, die wollen ein neues Atomkraftwerk bauen, das hat ganze 17 Jahre gedauert, sprich: mit Blick auf nahe Versorgungssicherheit, auf Umstellung unseres Energiesystems eine Technologie, die uns nicht weiterbringt. Dass wir von der AfD hier die üblichen Fake News vernehmen, das war erwartbar. Mich hat heute Morgen ehrlicherweise beim Blick ins AIS erschreckt, dass wir jetzt von der CDU einen ziemlich identischen Antrag hier vorliegen haben. Die CDU traut sich wohl nicht, dem AfD-Antrag zuzustimmen, und legt deswegen einen inhaltsgleichen vor, der vermutlich auch hier dann die Zustimmung finden wird. Mich erschreckt es, weil ich mich wirklich frage, was Sie damit bezwecken. Die Debatte, die wir hier im Thüringer Landtag führen, ist eine absolute Scheindebatte. Selbst wenn dieser Beschluss durchkommen würde, würden weder Landesregierung noch Bundesregierung dem Beachtung schenken, denn die entsprechenden Entscheidungen im Bundestag sind längst gefällt worden. Immer wieder wird sowohl von CDU als auch AfD in ihren Anträgen vorgebracht, dass jetzt der Atomausstieg für mehr CO sorgen würde. Dazu will 2 ich ein paar wissenschaftliche Quellen zitieren: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sagt – ich glaube, den kann man für seriös halten –, dass der Weiterbetrieb nicht zur nachhaltigen Verbesserung des Klimas führt. Es ist ein geringer Einspareffekt der CO -Emission zu beobachten, aber der 2 Weiterbetrieb der Atomkraftwerke kostet vor allem Geld, das dann für den Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt. Dasselbe sagt das ifo Institut, das auch sagt: Der Weiterbetrieb der AKWs würde nur eine sehr geringe Menge CO einsparen, aber er 2 behindert eindeutig den Ausbau der erneuerbaren Energien. Erstaunlicherweise hat die CDU in ihrem Antrag sogar drin, dass im Bundeshaushalt Geld für die AKWs eingestellt werden soll. Genau das zeigt, dass das der falsche Weg ist. Die CDU-Fraktion kann hier an dieser Stelle auch überhaupt nicht beziffern, wie viel Geld denn notwendig wäre. Sprechen wir über ein paar Hunderttausend Euro, sprechen wir über mehrere Dutzend Millionen Euro? Ich glaube, das zeigt, dass hier viel Wunschdenken dabei ist, aber wenig seriöse Argumente. Die CDU spricht auch davon, dass die Atomkraftwerke sicher laufen würden. Man kann ganz faktisch sagen: Sicher bleibt bei der Atomkraft immer nur das Risiko. Natürlich gibt es da viele Sicherheitsstandards. Aber menschliche Fehler, technisches Versagen lassen sich niemals ganz ausschließen. Während beim Thema „PV“ vielleicht mal eine Solaranlage abbrennt, was nicht schön ist, aber auch nicht besonders schlimm, bedeutet ein Risikofall bei der Atomtechnologie massive, verheerende Katastrophen für ganz Mitteleuropa, falls hier ein AKW einen Störfall haben sollte. Deswegen sind wir sehr froh, wir halten es auch mit den Energiebetreibern E.ON, EnBW, RWE, die selbst noch Atomkraftwerke hatten und gesagt haben: Dieses Kapitel ist abgeschlossen, eine Renaissance der Atomkraft ist weder möglich noch wirtschaftlich sinnvoll. Bei diesem Beispiel sollten wir vielleicht auf die Wirtschaft hören. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Henkel für die CDU-Fraktion das Wort.

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Martin Henkel CDU

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es ist doch immer wieder interessant, wie ideologisch die Diskussionen um das Thema „Energieversorgung“ hier auch in diesem Haus geführt werden. Ich staune regelmäßig darüber, wie von den Parteien von Rot-Rot-Grün Tatsachen ausgeblendet und Realitäten verweigert werden. Lieber Denny Möller, das ständige Wiederholen von irren Theorien und Halbwahrheiten machen diese nicht zur Wahrheit. Physik, Mathematik und Naturwissenschaften lassen sich nicht durch Ideologie ersetzen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD) Das machen Sie doch ständig, na klar, ständig, dann schauen Sie doch einfach Ihre Rede an! Immer dasselbe, nachplappern von Halbwahrheiten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sagen Sie mal eins! Sie können kein einziges sagen! Das ist Gequatsche, was Sie hier machen!) Dass Sie ein Problem mit Mathe und Physik haben, mag möglicherweise sein. Dann ist es aber trotzdem gut, mal zuzuhören und Dinge auch aufzunehmen, das kann gar nicht schaden. Es ist auch manchmal klug, über den Tellerrand zu schauen, was in anderen Ländern um uns herum passiert. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Das ist eine Halbwahrheit!) Wenn man merkt, dass in allen Ländern anders verfahren wird, dann ist es manchmal auch vernünftig, seine eigene Meinung zu hinterfragen. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Welche Länder sind denn das?) Aber das ist nicht in Ihrem Sinne. Dennoch möchte ich Ihnen ein schönes Zitat Ihres Ministers nicht vorenthalten, das hat er vor einigen Wochen gesagt – ich zitiere –: „[Das Land] wird an der Atomkraft festhalten, das ist völlig klar und das ist auch in Ordnung, solange die Dinge sicher laufen. Sie sind ja gebaut.“ Das Land ist allerdings nicht Deutschland, sondern die Ukraine. Dass die Kernkraftwerke in der Ukraine sicherer laufen als die in Deutschland, das glauben Sie wahrscheinlich selbst nicht, das glaubt auch Ihr Minister nicht. Aber was will man machen, wenn es nicht um Sinn und Unsinn geht, sondern um das Lebenswerk von grüner Ideologie, von grünen Vorkämpfern, dann werden die Kernkraftwerke in Deutschland stillgelegt. Für diese Kernkraftwerke würde genauso gelten, die sind da, die sind gebaut, die sind sicherer und neuerer, auch neuerer als die Kernkraftwerke in Frankreich, und die sind abgeschrieben. Man könnte für einen begrenzten Zeitraum zu sehr vernünftigen Preisen Energie gewinnen. Wenn der Weiterbetrieb von Kernkraftwerken irgendwo sicherheitstechnisch und ökonomisch sinnvoll wäre, dann sicherlich in Deutschland. Er wäre auch ökologisch sinnvoll, weil wir dann nämlich weniger CO aussto2 ßen würden, was jetzt durch zusätzliches Verbrennen von Kohle in Kraftwerken passiert. Aber nein, am 15. April 2023 sind die letzten drei deutschen Kernkraftwerke vom Netz gegangen. Das Stromangebot in Deutschland wurde damit weiter verknappt. Mit den aktuellen Regeln der Bepreisung am Strommarkt wird nun der Preis durch die teuren Gaskraftwerke bestimmt. Das führt dazu, dass die Betreiber von Windparks momentan Milliarden Gewinne fahren. Das ist grüne Klientelpolitik. So eine unverschämte Umverteilung von unten nach oben hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Das ist so. (Beifall CDU, AfD) Sie sind doch selbst an solchen Unternehmen beteiligt. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das sagen gerade die Richtigen!) Sagen Sie mal, an welchen Unternehmen Sie beteiligt sind, die zum Thema „Windkraft“ unterwegs sind. Ich würde sagen: Sie sind doch befangen, Sie sind befangen, Sie sind der Lobbyist! (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fest steht, Deutschland hat die höchsten Energiepreise, die höchsten Strompreise aller Industrieländer. (Zwischenruf Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz: Blödsinn!) Das ist so, natürlich ist es so.

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Madeleine Henfling

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Ich weise noch mal darauf hin, dass Zwischenrufe von der Regierungsbank nicht zulässig sind. Jetzt fahren wir uns gleich wieder runter und verfallen hier nicht in einen Dialog. Das Wort hat Herr Henkel.

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Martin Henkel CDU

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Fest steht, dass wir die höchsten Strompreise im Vergleich zu anderen Industrieländern haben. Fest steht auch, dass niedrige Energiepreise in Deutschland lange ein positiver Standortfaktor waren. Das hat sich jetzt ins Negative verkehrt. Wir stellen fest, dass gerade die energieintensiven Industriezweige ihre Produktion ins Ausland verlegen. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reden Sie es einfach weiterhin schlecht!) Andere Länder werben massiv um unsere Wirtschaft, die Betriebe gehen weg. Das ist das Problem. Und die werben mit günstiger Energie und verfügbarer Energie, was wir nicht mehr haben. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschäftigen Sie sich einmal mit Industriepolitik!) Sie sagen genau dasselbe, was die Bundesregierung sagt. Sie sagen, das ist alles kein Problem, weil es nämlich um eine Lebenslüge der Grünen geht, nichts anderes wird hier behandelt. Wir haben es gestern behandelt. Ihre These war: raus aus der Kernkraft, rein in die Erneuerbaren, hieß es da in der Aktuellen Stunde. Die Realität ist aber eine andere. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ein Endlager in Ihrem Fraktionsraum!) Statt Kernkraft werden in Deutschland jetzt verstärkt Steinkohle und klimaschädliche Braunkohle zur Stromerzeugung genutzt. Das belegen auch die Zahlen der Bundesnetzagentur. Ich denke, der Bundesnetzagentur werden Sie glauben, da sind ja Leute, die Ihre Farbe tragen. Allein am 25. April wurden 9,2 Prozent der Stromerzeugung aus Steinkohle und 16,9 Prozent aus Braunkohle erzeugt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Realität ist auch, in windstillen Nächten oder an Wintertagen wird Strom unter anderem aus französischen Kernkraftwerken und polnischen Braunkohlekraftwerken importiert, und das zu teuren Preisen. Fakt ist: Wir kaufen jetzt Strom aus dem Ausland, auch aus Kernkraft, und in Deutschland haben wir die Kernkraft abgeschaltet. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen das auch. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Haben Sie Ihrem Fraktionskollegen vorhin zugehört?) Vom 16. April, also vom Tag nach der Abschaltung, bis zum 31. April – innerhalb weniger Tage – mussten 28.000 Megawattstunden Strom netto aus Frankreich, aus Polen importiert werden. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einen Tag!) Frau Wahl, was Sie vorhin zu den Exporten von Deutschland nach Frankreich im Sommer gesagt hatten, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wir exportieren!) das ist weniger als die Energiemenge, die wir in der Zeit aus Kernkraft erzeugt haben. Wenn aber genau diese Menge jetzt fehlt, wissen Sie, dass wir nächstes Jahr eine Problemzone bekommen. Das gehört auch zur Wahrheit, das müssen Sie auch benennen, da müssen Sie einfach die Mengen vergleichen. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, ein befristeter Weiterbetrieb der Kernkraft wäre unter den Aspekten Versorgungssicherheit, preisliche Wettbewerbsfähigkeit und Erhalt von Industriearbeitsplätzen, aber auch effektiver Klimaschutz sinnvoll. Der Antrag der AfD beschreibt die Forderung zum Weiterbetrieb. Er sagt auch, man möge am Thema „Forschung“ dranbleiben. Das Thema „Forschung“ sehen wir im Übrigen auch so. Es ist wichtig, dass wir weiter an diesem Thema arbeiten. Es muss deutschen Firmen möglich sein, auch weiter Forschung zu betreiben. Wir dürfen hier nicht den Anschluss verlieren. In anderen Ländern der Welt gibt es hoffnungsvolle Entwicklungen. Trotzdem sagen wir: Der Antrag der AfD hat noch Mängel, auf die wir hinweisen. Deshalb haben wir einen Konkretisierungsantrag gemacht. Wir haben beispielsweise gesagt: Wir erwarten von der Bundesregierung ganz klar die Bestellung von neuen Brennstäben. Das benennen wir. Wir sagen auch, man möge diese Brennstäbe nutzen, bis sie technisch abgelaufen sind, und nicht willkürlich dazwischen die Kraftwerke stilllegen. Wir verweisen darauf, dass man diese Brennstäbe beispielsweise in Kanada kauft, um zu verhindern, dass Sie kommen und sagen, wir begeben uns mit den Brennstäben in eine russische Abhängigkeit. Das stimmt einfach nicht. Es gibt einen Weltmarkt für Brennstäbe, der ist vorhanden. Und was Sie erzählen, das sind Märchen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Punkt ist, dass wir sagen, welche Kraftwerke weiterlaufen sollen. Das sind fünf der sechs stillgelegten Kraftwerke, die sich noch nicht im Rückbau befinden, die benennen wir klar, und wir sagen, es muss auch weiterhin möglich sein, dass wir unsere Technologie den Ländern in der Welt zur Verfügung stellen, die Kernkraft weiter nutzen wollen. Hier haben wir viele Länder. Und deutsche Wirtschaft, deutsche Firmen profitieren davon. Es sichert Arbeitsplätze in Deutschland, wenn wir genau mit diesen Ländern kooperieren. Und wenn wir unsere Expertise weitergeben, führt das auch dazu, dass die dort neu gebauten Kernkraftwerke unseren deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Das faktische Exportverbot muss enden. Dass jetzt französische und chinesische Unternehmen in Polen zum Zug kommen, das kann nicht in deutschem Interesse sein. All diese Punkte greifen wir auf. Deshalb denken wir, dass unser Alternativantrag die Diskussion zum Antrag im Umwelt- und Energieausschuss bereichern wird. Wir werden deshalb für die Überweisung beider Anträge stimmen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

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Als Nächster erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe – wahrscheinlich noch dieselben wie beim letzten Tagesordnungspunkt, es geht ja auch um dasselbe Thema – Zuschauer auf der Tribüne, ich möchte mal nur eine Zahl herausgreifen, weil die relativ eindeutig ist. Am 15. April, das war der letzte Tag, an dem die Meiler am Netz waren, hatten wir einen Import von Atomstrom von 63,26 Megawatt. Am Tag danach – war nun ein Montag, das andere war ein Sonntag, da wird nun mal industriell mehr Strom gebraucht – haben wir diesen Anteil verdoppelt. Insofern ist der Vorwurf vollkommen richtig, dass wir nicht aus der Atom-, aus der Nutzung von Atomenergie ausgestiegen sind, sondern nur aus der Erzeugung. Und das nennt man bigott. Das zeigt auch die Hilflosigkeit dieser Energiewende, für die vor allen Dingen die Grünen und vor allem einer, Robert Habeck, verantwortlich sind. Das ist derselbe, der in der Ukraine steht und sagt, wir können die AKWs weiter betreiben, sie sind ja gebaut. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das haben wir jetzt schon dreimal gehört!) Durch Wiederholung lernen Sie es vielleicht, Herr Gleichmann. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dadurch wird es nicht richtiger!) Sie sind ja so borniert, uns zu verkaufen, dass der Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland, aus der friedlichen Nutzung, irgendetwas bewirkt. Außer dass wir sie in Frankreich beziehen, hat es keine Wirkung. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP hat es mit beschlossen!) Und es hat noch eine Wirkung, nämlich dass wir an dem Tag des 16. April deutlich mehr Steinkohle und deutlich mehr Gas verstromt haben. Jetzt fragen Sie mal das Klima, was es davon hält. Also, meine Damen und Herren, hier wird ein Popanz aufgebaut und eine falsche Entscheidung getroffen, mit der wir eins schaffen: die Deindustrialisierung Deutschlands, die Abwanderung von Industrieunternehmen. Und das setzt sich fort. Nochmals, und liebe CDU, ihr haltet das aus: Die letzten zwei Merkel-Regierungen haben dazu beigetragen, dass wir in Europa schon immer die teuersten Energiepreise hatten. Das ist nicht nur Ausfluss dessen, was wir in den letzten anderthalb Jahren erlebt haben. Wir müssen deshalb aktiv was tun, um die Angebotsmenge Energie zu erhöhen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ja, genau!) Ja, jetzt kommt er wieder: Wir bauen nur ein paar Windkrafträder. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Windkraft ist nun mal das Problem. – Frau Wahl, dann erklären Sie mir oder erklären Sie mal dem Publikum, wo Sie denn die Windkraftenergie in den knapp 6.500 Stunden speichern, in denen der Wind nicht bläst. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: In Spei- chern!) Wie viel Speicher haben wir denn? Wenn wir auf das Stromnetz reflektieren mit allen Speichermöglichkeiten, die wir haben (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Wie viel Atomkraftanlagen haben wir denn in Thüringen?) – hören Sie mir zu, Sie können was lernen! –, haben wir ungefähr 36 Minuten die Möglichkeit, Strom zu speichern, von der Primärenergie mal ganz abgesehen. Wenn das Chemiedreieck Ludwigshafen, BASF, an diesem Standort, die sich inzwischen in Milliardenhöhe im Ausland engagieren, die sich mit relativ geringem Aufwand dann auch aus Deutschland zurückziehen können, was haben wir dann gekonnt? Wir verlieren in Größenordnungen Industriearbeitsplätze. Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft lahmt und das Ganze, was Sie umverteilen und sich noch alles vornehmen wollen, ist dann nicht mehr möglich. Wir stehen an der Seite der Unternehmen, der Industrie, des Mittelstands und damit auch an der Seite der Bevölkerung. Nochmals, der Brotpreis des 21. Jahrhunderts ist die Energie. Wenn wir sie weiter und weiter verteuern, und wenn das nicht die Kugel Eis kostet, die die Vorgänger der grünen Umweltminister versprochen haben, dann haben wir alle ein Problem. Deshalb wird das Problem auch nicht durch die Anträge der AfD gelöst. (Beifall Gruppe der FDP) Weil Sie Dinge vermehren, Dinge feststellen, aber Sie doch keine Lösungen anbieten. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Lösungen! Gu- cken Sie doch in den Antrag!) Mit nichts, was Sie aufschreiben, ist eine Lösung angeboten. Stellen Sie sich mal vor, es kommt ein Marsmensch nach 50 Jahren wieder auf diesen Planeten und stellt fest, dass wir in Deutschland immer noch – bei der friedlichen Nutzung von Kernenergie – die Reaktoren der ersten Generation benutzen, obwohl die Forschung längst weiter ist. Das ist das eigentliche Problem, dass sich die Grünen seit Jahren gegen die Ausweitung der Forschung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie stellt. Andere Länder sind da weiter. Und wenn das 17 Jahre gedauert hat, Frau Wahl, dann sind die heute auf jeden Fall weiter, denn die haben nämlich jetzt eins: eins der sichersten und modernsten Kernkraftwerke, was wir auf der Welt finden. Und Ihre Borniertheit verhindert, dass wir überhaupt weiterdenken. Wo sitzen denn unsere Forscher? Die sitzen überall auf der Welt. Deutsche Forscher in puncto Kernenergie sitzen überall auf der Welt, nur nicht in Deutschland, weil wir es hier verbieten. So werden wir einfach unseren industriellen Kern abschmelzen und das wollen wir nicht. Deshalb wird zumindest der Antrag der CDU unsere Zustimmung erfahren, damit wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren können und das Thema nicht vom Tisch lassen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was wollen Sie denn im Ausschuss darüber diskutieren?) Und es auch nicht Ihnen überlassen, eine Mär aufzubauen, ein Märchen zu erzählen, mehr Windkraft wird das Problem lösen. Nein, es wird das Problem verschärfen, weil es genug Stunden der Flaute, genug Stunden gibt, wo keine Sonne scheint, und da wollen wir alle noch Strom haben. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ich glaube, die Redezeit ist vorbei!) Und wenn wir das bis zu Ende denken, dann ist das nicht so fernab von der Realität, weil Sie brauchen nur über deutsche Autobahnen fahren und sehen, wie oft die Windräder stillstehen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Ich will nur darauf hinweisen: Nur weil man das Wort „borniert“ oder „Borniertheit“ benutzt, macht es das nicht besser, wenn man damit Kolleginnen und Kollegen beleidigt. Deswegen, Herr Kemmerich, für „Sie sind so borniert“ erteile ich Ihnen eine Rüge. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich muss mich beschimpfen lassen?) Vielleicht begeben Sie sich einfach in den Wortstamm dieses Wortes und schauen, was es heißt, dann hilft das vielleicht. Als Nächste erhält Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort. Vorhin das war die Einbringung.

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Hoffmann AfD

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Danke, Frau Präsidentin. In der Begründung unseres Antrags „Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zu Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft“ habe ich einen Physiker zitiert, der die miserable CO -Bilanz des Atomausstiegs dar2 stellte. Zu Beginn dieser Debatte will ich ein weiteres Zitat zur Thematik einbringen, diesmal von Prof. Bruno Merk, der mittlerweile in Großbritannien an der Reduzierung des Atommülls durch Transmutation forscht, weil er dies in Deutschland nicht mehr konnte. Er sagte in einem Interview, ich zitiere: „Der Energiegehalt des etwa 16.000 Tonnen hochradioaktiven Brennelementabfalls aus dem Betrieb aller deutschen Kernkraftwerke bis heute könnte Deutschland für fast 300 Jahre mit Strom versorgen.“ Und weiter: „Eigentlich ist das Prinzip geschlossener Brennstoffkreisläufe nicht neu. Übrig bleiben nur noch Spaltprodukte, aber kein spaltbares Material, womit ein Problem des hochradioaktiven Mülls gelöst ist.“ Das sagt ein hoch renommierter Physiker, er ist eben kein Theaterschauspieler. (Beifall AfD) Am Ende blieben ein Zehntel bis ein Zwanzigstel der Ausgangsmengen übrig; bei 16.000 Tonnen, also 80 Tonnen. Hier spielt die Zukunftsmusik. Allerdings nicht in Deutschland, sondern in Großbritannien, während in Deutschland die Kapelle auf der Titanic klampft. Und so wie Herrn Merk geht es anderen hoch erfahrenen Wissenschaftlern und Ingenieuren: Sie wandern aus und nehmen ihr Wissen mit, zulasten des Standorts Deutschland. Während man sich hier seit Jahrzehnten von der Energiegewinnung mittels Kernkraft und der entsprechenden Forschung abgewandt hat, wurden in anderen Ländern erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Sicherheit und der Effizienz der Werke gemacht. Hier ist eine Kehrtwende erforderlich, damit das Hochtechnologieland Deutschland nicht den Anschluss und nicht weiter an Attraktivität verliert. (Beifall AfD) Eine Lösung des angeblichen Atommülls, wie es in Großbritannien geschieht, aber auch in Skandinavien oder Nordamerika, ist schlicht politisch nicht gewollt, weil die Grünen damit ihr einziges Argument gegen die Kernkraft und damit ihren letzten verbliebenen Markenkern verlieren würden. Den Pazifismus und den Umweltschutz haben sie ja schon über Bord geworfen. (Beifall AfD) Was in Deutschland politisch gewollt ist, ist eine als Energiewende bezeichnete Transformation. Eine Transformation, die die Verbraucher und die Industrie finanziell schädigt und die Wirtschaft schwächt, eine Transformation, die mit massiver Umweltschädigung durch Flächenversiegelung, Vogelschlag, Gefährdung von Fledermäusen und Insekten und der Beeinflussung der Lebensqualität des ländlichen Raums einhergeht. Eine Transformation, die zu Photovoltaik und Windkraftschrott führt. Allein die nicht recycelbaren Materialien der Windkraftanlagen – Stichwort Carbonfasern – werden mit 15.000 Tonnen pro Jahr beziffert, wie aus der Antwort der Bundesregierung selbst hervorgeht. Hinzu kommen tausende Tonnen Fundamente, die eigentlich wieder abgetragen werden müssten, aber im Boden verbleiben, wenn die Anlagen nicht weiterbetrieben werden. Eine Transformation, die ungeheuren Rohstoffabbau in anderen Regionen der Welt nach sich zieht – Stichwort Lithium oder Kobalt für Elektromobilität – und ihre Befürworter als moralische Heuchler entlarvt; oder seltene Erden für den angeblich grünen Wasserstoff, für den auch noch die Erdgasleitungen teuer umgewidmet werden müssen. Eine Transformation, die zu hunderten Kilometern Trassenschneisen durch Deutschland führt, um Zufallsstrom aus dem Norden in den windarmen Süden zu transportieren, wofür sogar Wälder wie der Wasunger Wald untergraben werden sollen, weil keine Speicher vorhanden sind. Eine Transformation, die zu Energieknappheit und Energiekostenexplosionen führt, die mit kleinen Preisbremsenpflastern zugeklebt werden sollen, damit die Bürger den Mund halten. Eine technologiefeindliche Transformation, die den sauberen Diesel bekämpft, die Hausbesitzer enteignet, das Wohnen teurer macht und vielen Menschen nur noch zum Hals heraushängt, die mit Umweltschutz nichts zu tun hat, sondern nur mit Ideologie. Eine Transformation, die letztendlich dazu führt, dass weniger sichere Kernkraftwerke als jene in Deutschland uns nun mit Atomstrom beliefern, damit es hier nicht zu Blackouts kommt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: erstens, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der vollständige Ausstieg aus der Kernenergie verhindert und der Weiterbetrieb der noch bestehenden Kraftwerke möglich ist; zweitens, sich auf Bundesebene für die Unterstützung und Förderung der Kernenergieforschung und -entwicklung einzusetzen; drittens, sich auf Bundesebene für ein mittelfristiges Aktionsprogramm zum Ausbau der Kernkraftgewinnung auf der Grundlage der neuesten Technologien, wie sie schon existieren, einzusetzen; viertens, sich auf Bundesebene für eine Beendigung der sogenannten Energiewende und für die Rückkehr zur Energieversorgung auf Basis des ausgewogenen Energiemixes im Sinne der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit einzusetzen; und fünftens, zur Vernunft zu kommen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Dr. Bergner, fraktionslos, das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der zweite Antrag der AfD mit Energiebezug ist vor allem eines: Selbstbeschäftigung des Parlaments. An der Stelle muss ich ausnahmsweise Frau Wahl zustimmen. Auch der Alternativantrag der CDU ändert doch nichts daran. Wen interessiert es denn, was wir heute hier im Thüringer Landtag beschließen? Ob wir dem zustimmen oder nicht: Die Landesregierung hat doch schon damals bei dem Gender-Beschluss gesagt, dass sie sich nicht nach den Beschlüssen des Parlaments richten wird. Natürlich erschließt es sich nicht, warum Deutschland als einziges europäisches Land – sogar weltweit als einziges Land – aus der Kernenergie aussteigen will, während überall jede Menge Kernkraftwerke in Betrieb gehen und neue gebaut werden. Und ja, die Sicherheitsstandards der deutschen Kernkraftwerke sind mit die höchsten der Welt. Dazu ein paar Zahlen, Daten, Fakten: Aktuell gibt es weltweit 440 Kernkraftwerke in 33 Ländern, die über eine Kapazität von 390.000 Megawatt verfügen und 10 Prozent des Weltenergiebedarfs abdecken. 55 weitere Kernkraftwerke sind im Bau und kommen bis 2027 ans Netz. Da bietet der ukrainische Energieminister German Galuschtschenko Deutschland die Lieferung von Atomstrom an, was Herr Habeck wohlwollend prüft. Mir fehlt hier die Logik, wieso Atomstrom aus der Ukraine besser ist als Atomstrom aus deutschen Kraftwerken. Nur: Die Messen in Deutschland sind gesungen, was Atomstrom angeht, und der Thüringer Landtag hat darauf keinen Einfluss. Ich verstehe auch nicht die Ausführungen von Thomas Kemmerich, hat doch die FDP im Bundestag der Abschaltung der Kernkraftwerke zugestimmt. Die Sicherheit von Atomkraftwerken ist mit den Sicherheitsstandards der 80er-Jahre nicht mehr zu vergleichen. Physiker und Techniker sind lernfähig und haben sehr gute Schlussfolgerungen aus den Unfällen gezogen. Auch das ist nachzulesen bei Herrn Vahrenholt. Übrigens war Tschernobyl kein technischer Unfall, sondern die Folge eines Befehls eines inkompetenten machtgierigen Managers, der die Warnungen aller Techniker ignoriert hat. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ha- ben Sie aber noch nicht bewiesen!) Ist das nicht ein Beispiel oder ein Spiegel für das aktuelle politische Handeln in Deutschland? Kommen wir jetzt aber zu dem Problem, das Thüringen im Zusammenhang mit Atomkraft wirklich betrifft. Das ist die Endlagersuche. Hier kann ich es nicht laut und oft genug sagen: Die Endlagersuche für den derzeitigen Atommüll ist ein Verbrechen an Natur und Menschen, weil es mittlerweile Verfahren gibt, diesen sogenannten Atommüll weiterzuverarbeiten und daraus Energie zu gewinnen. Übrigens, Herr Stengele, dort reduziert sich die Strahlzeit von 1 Million Jahre auf 300 Jahre. Welchen Energiegewinn wir daraus ziehen können, hat Frau Hoffmann eben ausgeführt. Für mich ist es unbegreiflich, wie es überhaupt jemand unter diesen Bedingungen unterstützen kann, ohne auf diese Technologien zurückzugreifen, für eine Endlagersuche weiter Geld auszugeben. Das ist der Skandal! Deshalb hat dieser Antrag für mich als einziges Sinn, einen Aufruf an alle betroffenen Thüringer zu schicken: Kein Atommüllendlager in Thüringen! Hier lohnt es sich wirklich noch zu kämpfen. Danke.

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Dorothea Marx

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Vielen Dank. Als Nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Gleichmann von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, auch heute, muss ich sagen, erschreckt mich der Antrag der AfD nicht – das sind wir ja gewöhnt –, sondern der Alternativantrag, der kurzfristig noch von der CDU dazugegeben wurde, wo – und das ist ja von Beginn an schon klar – eine Mehrheit gemeinsam mit der AfD hier im Landtag zu diesem Thema gesucht und gefunden wird, ohne überhaupt noch Skrupel zu haben. Das zeigt auch die Strategie der Voigt-CDU aktuell hier im Landtag. Was das Ergebnis dieser Strategie ist, sehen wir an den aktuellen Umfragen, und das sollte Ihnen in der CDU vielleicht dann doch zu denken geben. (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Wer im Glashaus sitzt!) An sich sind wir für dieses Thema, das wir auch gestern schon in der Aktuellen Stunde beackert haben – da mag das ja noch sein –, als Land Thüringen eigentlich gar nicht zuständig. Ich habe in einem Ausschuss vor Kurzem gelernt, dass Zuständigkeit hier auch eine ganz wichtige Rolle spielen kann, denn das Gesetz, ob wir Atomkraft nutzen oder nicht, ist ein Bundesgesetz. Da muss man auch immer in die Wiederholung gehen, wie Sie das auch immer machen, da muss man daran erinnern, dass das Gesetz ein Gesetzentwurf der CDU- und FDP-Fraktion aus dem Jahre 2011 war, das damals im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, Herr Kemmerich. Insofern frage ich mich auch, wo Sie jetzt immer diese Überzeugung hernehmen, dass man jetzt nach so vielen Jahren, in denen sich auch auf den Ausstieg vorbereitet wurde, den jetzt auf einmal, wo er jetzt vollzogen ist, wieder rückgängig machen kann. Das geht nicht, das sagen auch alle Betreiber dieser Atomkraftwerke, zum Beispiel EnBW sagt: „Für eine weitere Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ist es zu spät. Dafür bräuchten wir neue Brennelemente, die haben eine Lieferzeit von vielen Monaten“ – wir wissen mittlerweile, etwa 18 Monate. Wir bräuchten auch ausreichend Fachpersonal für diese Technologie, aber das werden wir für eine nochmalige Verlängerung nicht mehr haben. Es gibt diese Industrie in Deutschland einfach nicht mehr, wir haben sie über zehn Jahre zurückgebaut. Und das war damals der Beschluss von FDP und CDU. Insofern ist der Ausstieg jetzt nur der Vollzug des damaligen Beschlusses. Es gibt kein Zurück mehr. Das sagt auch der E.ONChef, der sagte: „Atomkraft hat in Deutschland kei ­ ne Zukunft. Punkt.“ Und das auch aus gutem Grund, denn wenn man jetzt schaut, woher man denn Brennelemente beziehen könnte, dann kommt man eigentlich nur auf Russland, nämlich auf Rosatom, da könnte man jetzt relativ schnell Brenn ­ stäbe erwerben. Ob das aber aktuell sinnvoll ist, das bezweifelt wahrscheinlich jeder oder fast jeder hier im Raum. Insofern werden wir auch da keine Renaissance der Atomkraft erleben. Zur Umweltfreundlichkeit von Atomkraft muss man einmal sagen: Wenn man alles mit einbezieht – also vom Abbau der entsprechenden Uranerze bis hin zur Abwicklung der Atomkraftanlagen –, würde die CO -Bilanz sicherlich auch verheerend ausse2 hen. Ganz interessant ist so eine Zahl: Der Streckbetrieb der Kernkraftwerke in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat die CO -Emission um et2 wa 1,5 Millionen Tonnen gesenkt. Das stimmt, das kann man feststellen. Wenn wir aber gleichzeitig die letzten drei Monate ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen von 120 Kilometern pro Stunde eingeführt hätten, dann hätte sich der CO -Ausstoß 2 um 6,7 Millionen Tonnen gesenkt. (Beifall DIE LINKE) Insofern ist die Frage, womit wir hier argumentieren. Und diese Import-/Exportdebatte, die Sie hier aufmachen, ist eigentlich auch eine Scheindebatte. Natürlich kann man sich jetzt immer schön ein paar Tage heraussuchen und Zeiträume heraussuchen, wo das eine und das andere Mal mehr Import und mehr Export war. Es ist klar, dass das europäische Stromnetz ein Verbundnetz ist und dass man auch im Rahmen der Energiewende, die ja europäisch, also weltweit stattfindet, Ausgleich zwischen den Regionen führen muss, wo gerade viel Wind weht, wo gerade viel Sonne scheint, wo wir mehr Wasserkraft, mehr Biothermie haben, und das gleicht sich am Ende natürlich aus. Aber es ist unmissverständlich – und das hat Paris deutlich gemacht –, dass wir den Klimawandel beschränken wollen, und das geht nur durch einen massiven Umbau des Stromnetzes, da kommt niemand drum herum, auch weltweit, ich habe es gerade schon gesagt. Sie sagen immer, es setzen alle auf Atomkraft, und Atomkraft hat sich erweitert. Das stimmt einfach gar nicht. Im Jahr 1996 stellte Atomkraft tatsächlich 17,5 Prozent der weltweiten Stromversorgung. Das sank seitdem kontinuierlich. 2021 lag der Anteil an Atomstrom weltweit noch bei 9,8 Prozent. Da muss man einfach sagen: Die erneuerbare Energie hat genau den entgegenzeigenden Graphen gezeich ­ net. Da sind wir mittlerweile weltweit bei 29 Pro ­ zent. Die Welt setzt auf Atomkraft – das funktio ­ niert nicht. Und selbst wenn wir uns Europa an ­ schauen – ich weiß nicht, Herr Kemmerich hatte es gesagt oder Herr Henkel, ich weiß es nicht ganz genau –, dass alle anderen Länder in Europa auf Atomkraft setzen. Das stimmt so nicht. In der EU ist in Frankreich ein Meiler im Bau, zwei in der Slowa ­ kei, zwei in Großbritannien. Frankreich plant weite ­ re 14 Atomkraftwerke, auch in Polen sind weitere Atomkraftwerke geplant, die aber wahrscheinlich erst in den Jahren 2035 bis 2040 netzdienlich wer ­ den, also auch in der aktuellen Problemlage keiner ­ lei Rolle spielen. Ich will auch noch mal sagen: So ein Atomkraftwerk ist ja jetzt kein – es hat mal je ­ mand so bezeichnet, keine Märklin-Eisenbahn, die man jetzt mal so schnell baut, sondern das Projekt des europäischen Druckwasserreaktors in Frank ­ reich sollte 3 Milliarden Euro kosten. Aktuell sind wir bei Kosten von 20 Millionen Euro. Das wird sicherlich noch teurer werden. Auch das ist nicht einfach, nicht günstig und auch nicht schnell her ­ stellbar. Der weltweite Trend ist eindeutig. 2022 sind 472 Milliarden Dollar in die erneuerbaren Energien investiert worden, dazu kamen dann noch mal 337 Milliarden Dollar in Speicher und Netze, die natürlich notwendig sind, um die schwankende Erzeugung auszugleichen. In die Kernenergie flossen hingegen am Ende nur noch 49 Milliarden Dollar weltweit. Insofern sind das, was Sie hier aufzeichnen, alles Mythen. Und ich muss sagen: Auch die sonstigen Argumente, die hier gekommen sind, wie zum Beispiel, dass BASF nicht von heute auf morgen klimaneutral werden kann, das ist zwar klar, aber die haben sich das als Ziel gesetzt, weil sie ansonsten ihre Produkte gar nicht mehr verkaufen können. Die Industrie will treibhausgasneutrale Energie haben, das ist Standortnotwendigkeit. Wenn wir das nicht bieten, dann werden wir weiter zurückfallen. Das ist auch das, was die AfD wahrscheinlich schon aus ihrer DNA zieht. Sie will eben keine Änderung haben. Damit verbleibt sie in der Vergangenheit, und diese Vergangenheit führt uns nicht dazu, dass wir industriell, wirtschaftlich, sozial gerecht bleiben und die Lasten auch verteilen können, sondern ihre Art und Weise wie Sie – das haben Sie versucht darzustellen – die Energieversorgung sicherstellen wollen, führt nur dazu, dass die großen Unternehmen weiter die Netze beherrschen, dass es keine Dezentralität, keine Regionalität gibt, und am Ende wenige Unternehmen die Preise diktieren können und dass der Markt das nicht für die Verbraucher regelt, sondern meist nur für wenige. Das haben wir nun in den letzten Jahren auch festgestellt. In die gleiche Kerbe schlägt jetzt die CDU, aus populistischen Gründen. Ich habe am Beginn meiner Rede schon klar gemacht: Das hilft Ihnen, verehrte CDU, überhaupt nicht, wie wir an den Umfragen sehen, sondern es hilft nur den Populisten der rechten Seite. Vielleicht überdenken Sie dies. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Wortmeldung vor. Doch, Frau Hoffmann von der AfD.

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Hoffmann AfD

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Den Vorwurf mit der Vergangenheit, den wollte ich sowieso aufgreifen, von daher noch mal vielen Dank, Herr Gleichmann. Rot-Rot-Grün kann ja dagegen sein, aber Sie müssen sich dann vorhalten lassen, dass Sie in den 1970ern stehengeblieben sind, als die Grünen aufkamen und ihre Pullover gestrickt haben. Wir sind mittlerweile weltweit bei der Kernenergie so weit mit der Forschung. Ich habe einen Physiker zitiert, einen renommierten Wissenschaftler. Ihr Denken ist in dieser Weise rückständig. (Beifall AfD) Was Sie damit hervorrufen, sind so gewaltige Umwandlungen, die Sie selbst noch gar nicht voraussehen können, weil Sie eben nicht in die Zukunft sehen. Wenn andere Länder in der EU auf Kernkraft setzen, dann rasen Sie wie der Geisterfahrer durch und schreien: Ne, hunderte Geisterfahrer! Es muss Ihnen doch irgendwann mal auffallen. Also kommen Sie zur Vernunft und wenn Sie die nicht haben, dann können Sie weiterreden. Aber unser Antrag ist der Zukunftsantrag. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Eine Stimme aus den 30ern!)

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Dorothea Marx

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Gibt es weiteren Redebedarf aus dem Plenum? Das kann ich nicht erkennen. Dann Minister Stengele für die Landesregierung, bitte.

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Stengele

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Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, Zukunft ist für alle da. Herr Kemmerich, auf dem Mars gibt es keine Lebewesen und mit allen anderen Ihrer Argumente ist es genau gleich. Im Grunde, mein Vorredner hat es gesagt, der Käse ist im Grunde gegessen. Die Thüringer Landesregierung steht für eine Energiepolitik, die sich an den Eckpfeilern Zuverlässigkeit, Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit und Akzeptanz ausrichtet. Deshalb kommt die Atomenergie nicht infrage. Ein neues Atomkraftwerk hier in Thüringen zu bauen, würde 17 Jahre länger dauern, als dieselbe Menge an Energie durch Windkraft oder Solar … (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Dann bauen wir sehr viele kleine Atomkraftwerke!) Genau, sehr viele kleine Atomkraftwerke, das ist auch eine der Illusionen, der sie anhängen, die weit gefährlicher, die noch nicht ausgereift sind, deren Bauzeit vermutlich noch sehr viel länger ist. Und die Kosten sind unüberschaubar höher als die für Solar- und Windenergie. Und weil Sie das mit dem Verstopfen der Leitungen immer sagen: Nur weil Sie etwas nicht begreifen, heißt es nicht, dass es keinen Wahrheitsgehalt hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich versuche der Diskussion noch ein paar wenige Argumente hinzuzufügen, obwohl die allermeisten schon ausgetauscht sind.

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Dorothea Marx

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Ich darf mal um Ruhe bitten hier im Haus!

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Stengele

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Der Ausbau von Kernkraftwerken entbehrt technischer und ökonomischer Grundlagen. Das ist die Überschrift und die Quintessenz eines Artikels in einem aktuellen Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, der die Rentabilität und technologische Umsetzbarkeit von Reaktorkonzepten weltweit betrachtet. Atomenergie war und ist, so schreibt der Autor, und bleibt unrentabel und technologisch riskant. Daran ändern auch angeblich neue Reaktorkonzepte nichts, die de facto ihren Ursprung in der Frühzeit der Atomenergie in den 50er- und 60er-Jahren hatten. So lange forscht man nämlich schon an diesen kleinen Reaktoren. Damit ist das Wesentliche gesagt, das bringt es auf den Punkt. Sicher, Sie haben es erwähnt, es gibt Neubauprojekte – international und auch in Europa. Sehen Sie sich diese Projekte an: Sie zeichnen sich durch erhebliche Kostensteigerungen, durch Zeitverzögerungen aus. Das können Sie sich in Hinkley Point in Großbritannien anschauen, Flamanville in Frankreich oder Olkiluoto in Finnland. Flamanville beispielsweise sollte seit zehn Jahren Strom liefern, das wäre eine Dunkelflaute. Der finnische Reaktor Olkiluoto 3 ist mit über zehn Jahren Verspätung in Betrieb gegangen und arbeitet noch immer in einer Testphase. Immer neue Probleme verzögerten den Bau und ließen die Kosten von angesetzten 3 Milliarden auf 10 Milliarden Euro ansteigen. Für Hinkley Point wird zwischenzeitlich mit Kosten von über 30 Milliarden Euro gerechnet und hinzukommt: Das Projekt kann nur realisiert werden, weil der britische Staat beim Baubeschluss über 35 Jahre Laufzeit eine Einspeisevergütung von umgerechnet 10,5 Cent pro Kilowattstunde garantiert hat. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist ja ein Schnäppchen!) Zur Orientierung: Die bezuschlagten Gebote für Onshore-Windprojekte lagen bei den Ausschreibungen Ende des vergangenen Jahres bei etwas unter 6 Cent pro Kilowattstunde, das wissen wir. Die kleinen mittelständischen Unternehmen, die Industrie in Thüringen möchten Windkraft und sie möchten sie gern selbst herstellen. Unterstützen Sie unsere Anstrengungen für Energy Sharing, für dezentrale Energiegewinnung, weil wir dann mit unseren Energiepreisen konkurrenzfähig sind. Kernenergie ist und bleibt eine sehr teure Energiequelle. Wenn die Vollkostenrechnung aufgemacht wird, ist sie nicht konkurrenzfähig. Neue Kraftwerke sind gegenüber erneuerbaren Technologien nicht wettbewerbsfähig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren werden deren Kosten natürlich noch weiter sinken. Die Erneuerbaren sind auch weltweit einsetzbar, was für unsere Wirtschaft eine mögliche Chance darstellt. Bei der Kernenergie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die Hoffnung nicht bewahrheitet, dass sie sich zu einer kostengünstigen Form entwickelt. Nun noch ein paar Punkte zu dem zusätzlichen Antrag von der CDU: Für einen Weiterbetrieb der AKWs hätte sich die damalige GroKo spätestens 2019 entscheiden müssen. Die Brennstäbe sind nun nahezu völlig aufgebraucht, die Produktion neuer Brennelemente dauert 12 bis 15 Monate – da wäre dann der nächste Winter auch vorbei – und bedarf in der Regel umfangreicher Berechnungen, Begutachtungen und behördlicher Zustimmungen. Das ist keine Kleinigkeit. Weiterhin sind die jede Dekade anfallenden periodischen Sicherheitsüberprüfungen mittlerweile seit vier Jahren überfällig. Wir reden hier immer von den allersichersten Kernkraftwerken der Welt und haben sie nicht mehr geprüft; seit vier Jahren sind die überfällig. Das müsste nachgeholt werden, was mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen einhergeht. Ein KernenergieWiedereinstieg wäre also erst spät im Jahr 2024 überhaupt möglich, selbst wenn man es wollte. Schließlich haben sich die Kraftwerksbetreiber seit elf Jahren auf den festgelegten Atomausstieg eingerichtet. Dies hat auch praktische Folgen, etwa den Abbau von Fachpersonal, das für einen Wiedereinstieg ebenso fehlen würde. Ein erneuter Betrieb der Kernkraftwerke ist keine Lösung für die Energiekrise. Grundsätzlich ist die Sorge vor einem Strommangel – heute oft besungen – angesichts von Überkapazitäten vollkommen unbegründet. 2022 bestand ein Exportüberschuss von etwa 30 Terrawattstunden. Bemerkenswerterweise haben die Kernkraftwerke im gleichen Zeitraum 30 Terrawattstunden erzeugt, es wurde also fast genau dieselbe Menge ins Ausland exportiert. Wenn man immer sagt, jetzt haben wir wieder von Frankreich importiert: Das ist das europäische Stromnetz, man exportiert und importiert, so geht das hin und her. Das ist die europäische Art, Energie miteinander zu teilen. Also einzelne Tage da rauszunehmen ist nicht etwa, weil wir hier keinen Strom haben, sondern weil an der Börse gehandelt wird und da wird Strom exportiert, da Strom importiert. Das sind also keine guten, relevanten Daten, die Sie uns vorlegen. Bei Berechnung der gesamtgesellschaftlichen Kosten, erst recht unter Einbeziehung eines möglichen GAUs – und das müssen wir, es gibt nämlich welche, es gab schon zwei, von denen wir wissen –, liegt Kernenergie zudem erheblich über anderen Energieträgern. Die Lösung – und das ist das, was mich verwundert, wir reden doch über Thüringen, wir wollen doch hier günstige Energie erzeugen, ich weiß gar nicht, warum wir uns so viele Gedanken über Kernkraftwerke machen, die es hier gar nicht gibt – (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) liegt im konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und in einem Energiesystem, das auf erneuerbare Energien ausgerichtet ist, und in den Möglichkeiten der Teilhaberschaft, auch das eine ganz wichtige Komponente, wenn wir die Energiewende realisieren wollen, dass wir die Bürger dabei mitnehmen. Dafür arbeiten wir hier im Land, dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, zunächst zum Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/6306. War Ausschussüberweisung beantragt? (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Umweltaus- schuss!) Es ist beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Mitglieder der Gruppe der FDP. Das Zweite ist – von hier aus gesehen – die Mehrheit. Gibt es da andere Meinungen? Dann ist das abgelehnt. Dann kommen wir zum Antrag selbst. Wer dem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Dann ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Dann kommen wir zum Alternativantrag der Fraktion der CDU. Gab es da auch einen Überweisungsantrag? Ja. Dann auch hier zunächst die Abstimmung, ob der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen werden soll. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind zwei Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten, die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und zwei Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Dann würde ich sagen, dass wir das jetzt zählen müssen. Bitte jetzt noch mal die Stimmen, die Arme derjenigen noch mal heben, die den Antrag überweisen möchten. 42 wird hier gezählt. Die Gegenstimmen. 39. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Damit kommen wir zum Ende dieses Tagesordnungspunkts und treten in die Mittagspause ein, die bis 14.00 Uhr dauert. Ich bitte Sie, nach der Mittagspause pünktlich wieder hier zu sein, weil wir dann eine Reihe von Wahlgängen zu absolvieren haben. 14.00 Uhr geht es hier weiter. Es sollte jetzt eigentlich weitergehen, aber die AfD-Fraktion hat eine Fraktionssitzung, deswegen werden wir hier verspätet beginnen, nämlich um 14.15 Uhr. Wir kommen jetzt im Rahmen der beschlossenen Tagesordnung zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 14 und 15 sowie 17 bis 21 . Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7830 Der Landtag hat in seiner 45. Sitzung der 6. Wahlperiode am 17. März 2016 Frau Renate Licht als Stellvertreterin für das damalige weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Michael Menzel, dessen Nachfolger mittlerweile Jens Petermann ist, auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Amtszeit von Frau Licht endet mit Ablauf des 6. Juli 2023. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des bevorstehenden Amtszeitendes von Frau Licht hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Jens Petermann für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und ist geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in Drucksache 7/7830 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Frau Renate Licht. Der nächste Wahlgang ist TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7807 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7807 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7808 Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7808 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wie bereits gestern mitgeteilt wurde, hat die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums in der 93. Sitzung des Ältestenrats am 17. April 2023 stattgefunden. Wird zu diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 18 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7831 Der Landtag hat in seiner 105. Sitzung am 17. März 2023 aufgrund des am 19. Januar 2023 in Kraft getretenen Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vier der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Vor diesem Hintergrund wurden mit Frau Abgeordneter Marx eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen sowie Herrn Abgeordnetem Walk, Herrn Abgeordnetem Kellner und Herrn Abgeordnetem Bergner drei Vertreter aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition gewählt. Zu wählen ist ein Mitglied aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in Drucksache 7/7831 vor. Vorgeschlagen wurde für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Sascha Bilay. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 93. Sitzung des Ältestenrats am 17. April 2023 stattgefunden. Wird die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann ist der nächste Wahlgang TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7810 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landestags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/7810 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Stefan Möller. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktionen der AfD in einem Wahlgang und in einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen generell zu ermöglichen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7811 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, das aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7811 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7794 Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinderund Jugendhilfeausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Die heutige Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds ist notwendig, weil Herr Thilo Gaßmann, der in der 3. Plenarsitzung am 12. Dezember 2019 als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, seinen Rücktritt zum 20. April 2023 erklärt hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in Drucksache 7/7794 vor. Vorgeschlagen ist Herr Tim Strähnz. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann haben wir alle Wahlgänge erläutert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sieben Stimmzettel. Pro Wahl haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Laura Wahl GRÜNE

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

ust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber A g ner, Dirk; Bergner, Ute; Bilay, Sascha; BlechDr. schmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Martin Henkel CDU

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Da höre ich keinen Widerspruch. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung Tagesordnungspunkt 22 auf. Wir starten mit der ersten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tiesler mit Drucksache 7/7576. Ich bitte Sie, Ihre Frage zu stellen. Gut. Bitte das Saalmikrofon anschalten.

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Stephan Tiesler CDU

Fragestunde

Weiterbildung von Feuerwehrleuten Brandschutz ist eine zentrale Aufgabe der Kommunen. Das Land muss sicherstellen, dass das Personal die nötige Qualifikation erhält. Die Antwort der Landesregierung in Drucksache 7/7047 macht deutlich, dass die Kapazität zur Weiterbildung von Feuerwehrleuten in Thüringen nicht ausreicht, um den tatsächlichen Bedarf der freiwilligen und beruflichen Feuerwehren abzudecken. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung, dass in den Jahren vor Corona bis zu einem Drittel der Weiterbildungen für Feuerwehrleute aus dem Saale-Holzland-Kreis aufgrund fehlender Kapazitäten in der Feuerwehrschule ausgefallen sind? 2. Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung seit dem Jahr 2014 ergriffen, um die Kapazität bei der Weiterbildung von Feuerwehrleuten in Thüringen zu erhöhen? 3. Wie will die Landesregierung zukünftig sicherstellen, dass alle Feuerwehrleute die nötigen Weiterbildungen durchführen können?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tiesler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die durch die Landesregierung eingeführten Maßnahmen zum Ausbau der Bildungsangebote, insbesondere im Segment der Führungslehrgänge, zur Fortbildung der TLFKS zu einer zentralen Aus- und Weiterbildungsstätte für Führungskräfte, Sonderfunktionsträgerinnen und Sonderfunktionsträgern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie zur Entwicklung von neuen Lehr-, Lern- und Einsatzmethoden bzw. Erprobung neuer Einsatzmittel zeigen bereits erste Wirkung, werden aber in den kommenden Jahren noch größere Früchte tragen. Insgesamt befindet sich die TLFKS in einem positiven Entwicklungsprozess, welcher aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Landesregierung optimiert das Lehrangebot fortlaufend. Ich kann Ihnen zunächst mitteilen, dass im Lehrgangsjahr 2022 erstmals kein angebotener Lehrgang durch die Landesfeuerwehrschule aus organisatorischen Gründen abgesagt werden musste. Aufgrund fehlender Kapazitäten war dennoch der erfragte Anteil an abgesagten Weiterbildungen für Feuerwehrleute aus dem Saale-Holzland-Kreis mit rund einem Fünftel zu hoch. Dieser wird mit den eingangs erwähnten Maßnahmen weiter proaktiv abgebaut. Zu Frage 2: Zuerst ist festzustellen, dass die TLFKS 2017 über 33 Planstellen verfügte, während wir heute einen Stand von 56 Planstellen erreicht haben. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der identifizierte Investitionsstau in der Gebäudesubstanz und der Liegenschaft in den letzten Jahren abgebaut werden konnte. Beispielhaft seien die Schaffung der neuen Lernwelt unter dem Unterkunftsgebäude, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und die Renovierung des Küchenbereichs genannt. Dass die Landesregierung kräftig in die TLFKS investiert, kann man bereits am Bau der Übungshalle sehen, welche in das Gesamtprojekt TLFKS 2.0 integriert ist. Das Richtfest ist für Mitte dieses Jahres geplant und die Übergabe an die Nutzer für Anfang 2024. Durch die Schaffung verbesserter personeller und sächlicher Rahmenbedingungen konnten sowohl die Lehre weiterentwickelt, als auch neue Aufgaben übernommen werden. Für Letzteres seien exemplarisch die Einführung des Digitalfunks, die Herausforderungen in der Vegetationsbrandbekämpfung oder der Hochwasserschutz genannt. Ich bin zuversichtlich, die Kapazität an Angeboten für die Weiterbildung von Feuerwehrleuten in Thüringen in den nächsten Jahren weiter erhöhen zu können. Zu Frage 3: Für die Angehörigen der Feuerwehren im gesamten Freistaat wird das Lehrgangsangebot an der TLFKS kontinuierlich ausgebaut, wie gerade unter Frage 1 ausgeführt. Ziel bleibt es, das Bildungsangebot für die Anzahl an Lehrgangsplätzen parallel zur Weiterentwicklung des Projekts TLFKS 2.0 zügig zu erhöhen. Die Sicherstellung der Qualität steht hier natürlich im Vordergrund. Zudem wird die Einbeziehung geeigneter Bildungspartner außerhalb der TLFKS forciert. Die Qualifizierung für Maschinisten für Drehleiterfahrzeuge ist ein Beispiel für eine gelungene Partnerschaft mit einem solchen Bildungspartner. Die Planungspriorisierung von Lehrgangsarten mit erhöhter Nachfrage ist ein weiterer Bestandteil des Angebotsausbaus. Die Lehrgangsarten mit geringer Nachfrage rücken zugunsten von stark nachgefragten Formaten in den Hintergrund. Erwogen wird, einige Lehrgangsteile im Vergleich zu den Vorjahren nicht nacheinander, sondern parallel anzubieten. Hier lässt sich auf das verbesserte Personal und Sachausstattung der TLFKS aufbauen. Dieser Positivtrend spiegelt sich in den gesteigerten Teilnehmertagen erstmals wider. Schließlich wird eine ständige und engmaschige Beobachtung des Lehrgangsbedarfs dafür sorgen, dass schnell und lageabhängig justiert werden kann, damit Kapazitäten und Ressourcen effektiv gesteuert und genutzt werden können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin. Sie haben angesprochen, und das ist erfreulich, dass die Anzahl der Planstellen erhöht worden ist. Natürlich ist für uns interessant, wie viele von den 56 Planstellen derzeit besetzt sind.

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Schenk

Fragestunde

Es sind 56 Stellen, von denen ich gesprochen habe; das ist quasi der Stand von Stellen, den wir gerade erreicht haben. Ob davon welche nicht besetzt sind, müsste ich Ihnen schriftlich beantworten.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke. Dann habe ich eine weitere Frage, weil das auch in den Ausschüssen immer mal eine Rolle gespielt hat: die Attraktivität des Standorts in Bad Köstritz für das Lehrpersonal. Ich gehe davon aus, dass die Stellen nicht alle besetzt sind; als ein Punkt hier noch mal angeführt, dass die Attraktivität nicht hoch genug sei. Wie bewerten Sie das und gibt es eventuell einen Maßnahmenkatalog, wie man das erhöhen könnte?

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Schenk

Fragestunde

Na gut, die Bewertung würde natürlich die Grundlage dafür sein, dass ich dann einen Maßnahmenkatalog beziffern kann. Insofern können wir das Thema gern vertiefen. Insgesamt ist es natürlich so, dass generell die Attraktivität von Arbeitsplätzen immer sehr stark davon abhängt, welche Lehrkräfte ich ansprechen will. Für den einen sind die Gegebenheiten in der Lokalität entscheidend, für andere familiäre Faktoren auschlaggebend. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass ein sehr differenziertes Bild gezeichnet werden muss.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Ja, danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Damit kommen wir zur zweiten Frage. Fragesteller ist hier Herr Abgeordneter Kowalleck mit Drucksache 7/7651. Bitte schön.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Wegfall des Halb-Stunden-Taktes auf der Saalbahn zwischen Saalfeld und Jena Die Pläne für den zukünftigen Bahnverkehr auf der Saalbahn, die beispielsweise den Wegfall des HalbStunden-Taktes zwischen Saalfeld und Jena vorsehen, stoßen auf große Kritik bei den betroffenen Kommunen und Bahnnutzern. Für die Pendler zwischen Saalfeld, Jena und Naumburg würde dann ab Dezember tagsüber nur noch jede Stunde ein Zug auf der Saalbahn fahren. Insbesondere bedeutet das mit Blick auf das erhöhte Fahrgastaufkommen durch das 49-Euro-Ticket einen großen Rückschritt für die Bahnkunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Änderungen des Bahnverkehrs sind vorgesehen, die den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und die Saalbahn betreffen? 2. Wie kann erreicht werden, dass der Halb-Stunden-Takt auf der Saalbahn zwischen Saalfeld und Jena erhalten bleibt? 3. Inwieweit könnte der Doppelstock-IC auf der Saalbahn auch mit einem Nahverkehrsticket über die Tarifintegration geöffnet werden? 4. Warum wird ein neuer Franken-Thüringen-Express über die ICE-Schnellfahrtrasse von Nürnberg über Coburg nach Erfurt eingerichtet?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalleck, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich beginne mit einer Vorbemerkung: Mit Wegfall der stündlichen ICE-Verkehre im Saaletal infolge der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Leipzig–Erfurt–Nürnberg hat das Land die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs im Saaletal erweitert. So wurde beispielsweise eine neue Regionalexpresslinie RE 18 geschaffen, die als zweistündliche umsteigefreie Anschlussverbindung von Jena nach Halle an den Fernverkehr in Richtung Berlin konzipiert war. Das Land hat zusätzlich die bestehende RE-Linie 42 von Nürnberg nach Jena bis nach Leipzig verlängert. Da die benachbarten Aufgabenträger dieser Linie keine ausreichende verkehrliche Bedeutung zugemessen hatten, musste die Linienverlängerung im Übrigen allein vom Freistaat Thüringen mit jährlich mehreren Millionen Euro finanziert werden. Beide Linien waren von Anfang an als sogenannte Vorläufer bzw. temporäre Ersatzverkehre vorgesehen, deren Verkehrsverträge nunmehr planmäßig auslaufen. Hintergrund ist, dass die DB Fernverkehr auf Betreiben der Landesregierung im Jahr 2017 zugesagt hatte, ab Jahresende 2023 eine zweistündliche Verlängerung der IC-Linie Karlsruhe–Nürnberg über Saalfeld und Jena nach Leipzig einzurichten. Auf diese Zusage wurden anschließend die Planungen des Schienenpersonennahverkehrs entlang der Saalebahn ausgerichtet. Ich komme nun zu den Fragestellungen. Zu Frage 1: Im neuen Angebotskonzept entlang des Saaletals übernimmt die angekündigte zweistündliche IC-Linie 61 die überregionale Erschließungsfunktion der bisherigen SPNV-Linie RE 42 zwischen Nürnberg, Saalfeld, Jena und Leipzig. Die Schienenpersonennahverkehrslinie 42 aus Nürnberg endet zukünftig in Saalfeld und stellt mengenmäßig unverändert die stündliche Nahverkehrsanbindung in Richtung Nürnberg sicher. In Richtung Norden stellt zukünftig im Stundenversatz zum IC der RE 15, also Saalfeld–Jena–Leipzig, die schnelle Nahverkehrsanbindung an die Stadt Leipzig sowie den Fernverkehr in Richtung Berlin sicher. Die für die Erschließung der Region im Nahverkehr wichtige Linie RB 25 Saalfeld–Jena–Halle mit Korrespondenz in Naumburg zur RBLinie 20 wird unverändert angeboten. Unter den derzeitigen Randbedingungen konnte leider nur eine Kompromisslösung mit der kritisierten zeitlich ungünstigen Zugverteilung zwischen Saalfeld und Naumburg erzielt werden. Dies ist den vielfältigen Aufgabenstellungen hinsichtlich Anschlüssen in den Knoten Jena mit fahrplanseitiger Verknüpfung zur MDV, Naumburg mit der fahrplanseitigen Verknüpfung zur Thüringer Stammbahn, Leipzig und Halle mit fahrplanseitiger Verknüpfung zu den Fernverkehrsangeboten, der Verteilung der Züge im Taktsystem, also unterschiedlichen Fahrzeiten aufgrund unterschiedlicher Produktarten, sowie zuletzt der weiteren verkehrlichen Belange von drei Aufgabenträgern, nämlich Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, geschuldet. In der Gesamtschau über alle Verkehrsangebote, also den Fern- und Nahverkehr, findet im Abschnitt Nürnberg–Saalfeld–Jena–Naumburg nur insofern eine mengenmäßige Reduzierung statt, als dass der IC nicht als vollständige zweistündliche Linie verkehrt. In der Betrachtung auf die Ziele Halle, also Entfall des Zwei-Stunden-Takts SPNV, und Leipzig, Einführung des Zwei-Stunden-Takts SPNV, findet jedoch lediglich eine Umverteilung der Leistungsangebote statt. Zu Frage 2: Die ungünstige zeitliche Verteilung der Züge zwischen Saalfeld und Jena war ausdrücklich kein Planungsziel des Landes. Ich verweise auf die zu Frage 1 dargestellte Kompromisslösung mit dem Ergebnis der zeitlich ungünstigen Zugverteilung zwischen Saalfeld und Jena. Festzuhalten ist aber auch, dass die Züge zwar bislang besser verteilt waren, ein Halbstundentakt jedoch nicht gegeben und fahrplantechnologisch auch gar nicht möglich war. Eine Änderung hätte in anderen Abschnitten, insbesondere im Zuglauf auf Leipzig, eine deutlich ungünstigere Verteilung der Züge zur Folge. Zu Frage 3: Hierfür müsste mit dem Fernverkehrsbetreiber eine Vereinbarung getroffen werden, die zum einen eine Anerkennung der Nahverkehrstarife in den eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrszügen vorgibt und zum anderen die finanziellen Ausgleichsleistungen regelt, welche im Zusammenhang mit der Anerkennung von Nahverkehrsfahrausweisen entstehen. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorgaben ist hierzu vorab ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Für eine Anerkennung außerhalb Thüringens müssten die entsprechend betroffenen Aufgabenträger ebenfalls eine Vereinbarung vorbereiten bzw. ein gemeinsames Verfahren durchführen. Zu Frage 4: Der Freistaat Bayern ist vor einigen Jahren an den Freistaat Thüringen herangetreten und hat die Einführung einer neuen Regionalexpresslinie von Coburg nach Erfurt vorgeschlagen. Ziel für den Aufgabenträger Bayern war eine schnelle Anbindung der Stadt Coburg an den Kno ­ ten Erfurt mit entsprechenden Anschlüssen an den Fernverkehr Richtung Berlin. Diese Züge ergänzen die in Coburg haltenden IC-Züge zu einem zwei ­ stündigen Angebot in dieser Relation. Für den Frei ­ staat Thüringen hat die Einführung dieses verlän ­ gerten Regionalexpresses den positiven Nutzen ei ­ ner deutlich verbesserten Anbindung der Region Sonneberg. Fahrgäste aus Sonneberg haben so eine signifikant kürzere Reisezeit in Richtung Erfurt als über die heutige Verbindung via Eisfeld, Grim ­ menthal und Arnstadt. Die Einführung der RE-Leistung zwischen Coburg und Erfurt ist also raum-, verkehrs- sowie angebotsplanerisch komplett unabhängig von den SPNV-Angeboten im Saaletal zu betrachten. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Zunächst danke, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Zu Frage 3 haben Sie gesagt, was gemacht werden müsste. Inwieweit wird denn die Landesregierung aktiv, gerade was das Thema „Tarifintegration“ angeht?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Wir befinden uns hier derzeit in Gesprächen mit verschiedenen Akteuren, um zu eruieren, was unter Einbeziehung der vergaberechtlichen Bedingungen und Notwendigkeiten möglich ist, die ich gerade geschildert habe.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke schön. Und noch eine zweite Frage. Inwieweit erwartet die Landesregierung durch das erhöhte Fahrgastaufkommen aufgrund des 49-EuroTickets Probleme, insbesondere für die Saalbahn, da der Halbstundentakt dann wegfällt?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Wir erwarten hier grundsätzlich erst mal keine besonders großen Probleme, weil –so kann ich es erst mal beantworten – wir es natürlich in der Prognose nicht vollständig durchgerechnet haben und einfach schauen müssen, wie sich das dann weiterentwickelt. Aber große Probleme antizipieren wir im Moment nicht.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für eine weitere Nachfrage hat sich Frau Abgeordnete Lukin gemeldet. Bitte schön.

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Gudrun Lukin Die Linke

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, gerade in Vorbereitung der Haushaltsdiskussionen: Wie viele Euro ungefähr würde den Freistaat eine Tarifintegration für die Saalbahn zwischen Saalfeld und Leipzig kosten? Da ja alle interessiert sind, muss das – denke ich – mal so hinterfragt werden.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Die Tarifintegration, was die kosten würde? Okay. Weil es eine ganze Reihe von Variablen sind, und wir sprechen hier immer nur über die Relation zwischen Saalfeld und Jena, kann man das nicht klar beziffern. Wir können hier nur Vergleichszahlen heranziehen. Das sind auf der MDV für eine Tarifintegration inklusive 49-Euro-Tickets ungefähr 1,6 Millionen Euro, also auf der MDV. Man kann das aber für diese andere Strecke nicht konkret beziffern.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Plenum? Eine wäre noch möglich. Das ist nicht der Fall. Dann geht es weiter mit der dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald mit Drucksache 7/7662.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Öffentliche Impfempfehlung der Landesregierung gegen Influenza für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – TMASGFF – hat im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2021 öffentlich empfohlene Schutzimpfungen des Landes gemäß § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes bekannt gegeben. Unter Punkt 4 Satz 3 heißt es: „Über die STIKO-Empfehlungen hinausgehend wird die Schutzimpfung gegen Influenza für Kinder ab dem 6. Lebensmonat sowie für Kinder und Jugendliche jeden Alters empfohlen.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Grundlage – fachlich, gesetzlich – und unter Beteiligung welcher Personen, Institutionen oder Unternehmen wurde die Impfempfehlung gegen Influenza für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat abweichend von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission – STIKO – ausgesprochen (bitte genaue Angaben zu den Qualifikationen und Funktionen der Beteiligten)? 2. Wie begründet das TMASGFF diese Impfempfehlung, die nicht von der zuständigen STIKO unterstützt wird, obwohl deren Empfehlungen als medizinischer Standard gelten? 3. Ist das TMASGFF der Auffassung, dass die STIKO für die ihr zugewiesene Aufgabe der Entwicklung von Impfempfehlungen nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin verzichtbar geworden ist – bitte begründen – und, wenn ja, wie soll nach Auffassung der Landesregierung in Zukunft eine Koordination der Impfempfehlungen nach wessen Maßgabe stattfinden? 4. Plant das TMASGFF Einfluss auf die STIKO zu nehmen, falls ja, in welcher Form und aus welchen Gründen? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich namens der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Nach § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz werden durch die jeweilige oberste Landesgesundheitsbehörde die STIKO-Empfehlungen in die öffentlichen Impfempfehlungen der Bundesländer überführt, wobei darüber hinausgehende Empfehlungen ausgesprochen werden können. Für die Empfehlung zur Impfung gegen Influenza ab dem sechsten Lebensmonat sind die Fachinformationen der in Deutschland zugelassenen Influenzaimpfstoffe, Zulassungsinformationen des Paul-EhrlichInstituts und weitere Daten und Informationen von RKI und STIKO ausschlaggebend. Die Impfempfehlung wird fortlaufend in Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz als zuständige Fachbehörde aktualisiert. Zu Frage 2: Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, also der STIKO, gelten als medizinischer Standard in Deutschland. Die öffentlichen Impfempfehlungen der Länder sind eine Voraussetzung für die Anerkennung eines Impfschadens gemäß § 60 IfSG. Sie schaffen somit Sicherheit für die geimpften Personen sowie Impfärzte und Impfärztinnen. Die Aufklärungspflicht nach § 630e BGB bleibt unberührt. Die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der verfügbaren Impfstoffe gegen Influenza werden über die Impfstoffzulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut sichergestellt. In Deutschland stehen Influenzaimpfstoffe mit einer Zulassung zur Verwendung ab dem sechsten Lebensmonat zur Verfügung. In den aktuellen STIKO-Empfehlungen heißt es: „Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoffzulassungen weitere ‚Impfindikationen‘ möglich, auf die hier nicht eingegangen wird. Je nach individueller (gesundheitlicher) Situation können diese Impfindikationen relevant sein. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, mit Patientinnen und Patienten die individuelle (gesundheitliche) Situation einzuschätzen und auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern ist eine fehlende STIKO-Empfehlung kein Hindernis für eine begründete Impfung.“ Das RKI führt weiterhin aus, Zitat: „Dass die Ständige Impfkommission […] die Influenzaimpfung nur für bestimmte Personengruppen empfiehlt […], bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influenzaimpfung anderer Personen abrät.“ Impfungen gegen Influenza nach individuellen Erwägungen über die empfohlenen Indikationen hinaus und für alle Altersgruppen im Rahmen der Zulassung werden somit von der STIKO gestützt. Bei gesunden Kindern verläuft eine Grippeerkrankung in den meisten Fällen ohne schwerwiegende Komplikationen, wie zum Beispiel Lungenentzündungen. Zahlen des RKI zeigen für Deutschland, dass Kinder im Alter von null bis vier Jahren besonders häufig von Influenzaerkrankungen betroffen sind. Diese Altersgruppe weist eine geringe Grundimmunität und viele Kontakte auf, zum Beispiel durch den Besuch von Kindertageseinrichtungen, und ist daher oft an Ausbruchsgeschehen beteiligt. Daten aus dem Jahr 2020 zeigen außerdem, dass bei Influenzaerkrankungen neben Erwachsenen ab 60 Jahren insbesondere Kinder unter fünf Jahren aufgrund einer Influenzaerkrankung in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen. In manchen Fällen kann eine Impfung gegen Influenza für Kinder durchaus medizinisch sinnvoll sein. Auch die STIKO empfiehlt die Influenzaimpfung explizit auch für Kinder ab sechs Monaten, die bestimmte Grunderkrankungen oder als mögliche Infektionsquelle regelmäßig Kontakt mit Risikopersonen haben, zum Beispiel im eigenen Haushalt. Nach ärztlicher Beratung und Aufklärung kann durch Impflinge bzw. deren Erziehungsberechtigte eine freie, eigene und mündige Entscheidung für oder gegen eine Influenzaimpfung getroffen werden. Die Absicherung über § 60 IfSG ist durch die öffentliche Impfempfehlung gegeben. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Das TMASGFF beteiligt sich im Rahmen der üblichen Stellungnahmeverfahren für STIKO-Beschlüsse, an denen die obersten Landesbehörden beteiligt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Frau Werner, ist Ihnen bekannt, ob andere Bundesländer auch eine Extraregelung treffen, und wenn ja, welche Bundesländer oder wie viele?

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Heike Werner

Fragestunde

Ich weiß, dass andere Bundesländer auch Extraregelungen getroffen haben, beispielsweise in Sachsen gibt es auch eine eigene Impfkommission. Welche Länder das genau sind, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das würde ich schriftlich nachreichen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold mit Drucksache 7/7663. Bitte schön.

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Impfungen gegen Influenza für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat in Thüringen Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2021 hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die aufgrund des § 20 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen empfohlenen Schutzimpfungen des Landes bekanntgegeben. Unter Punkt 4 Satz 3 heißt es: „Über die STIKO-Empfehlungen hinausgehend wird die Schutzimpfung gegen Influenza für Kinder ab dem 6. Lebensmonat sowie für Kinder und Jugendliche jeden Alters empfohlen.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder ab dem sechsten Lebensmonat und Jugendliche bis einschließlich dem 17. Lebensjahr wurden in Thüringen in den Jahren 2018 bis 2022 gegen Influenza geimpft (bitte jährlich nach Altersgruppen angeben: unter einem Jahr, ein bis fünf Jahre, sechs bis zehn Jahre, elf bis siebzehn Jahre)? 2. Aus welchen Gründen sah das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Handlungsbedarf für die Veröffentlichung einer Impfempfehlung gegen Influenza für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat, für die die Ständige Impfkommission zuständig ist und die über die STIKO-Empfehlungen hinausgeht? 3. Wurde diese Impfempfehlung auf der Gesundheitsministerkonferenz abgesprochen und nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern von den jeweils zuständigen Gesundheitsministerien genauso empfohlen? 4. Übernimmt die Landesregierung die Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge dieser Impfempfehlung auftreten könnten, und wie ist das gegenüber den Ärzten und Eltern kommuniziert und geregelt worden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Daten zu Influenzaimpfungen bei Kindern und Jugendlichen werden aktuell nicht vom Robert-Koch-Institut im Rahmen des KV-Impfsurveillance erfasst und ausgewertet. Zu Frage 2: Die Frage ist inhaltlich identisch mit Frage 2 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald, die ich eben beantwortet habe. Ich würde auf die entsprechende Beantwortung verweisen. Wenn Sie aber wünschen, kann ich das gern noch einmal vortragen. Noch einmal vortragen? Sehr gern. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut gelten als medizinischer Standard in Deutschland. Die öffentlichen Impfempfehlungen der Länder sind eine Voraussetzung für die Anerkennung eines Impfschadens gemäß § 60 IfSG. Sie schaffen somit Sicherheit für die geimpften Personen sowie Impfärzte und Impfärztinnen. Die Aufklärungspflicht nach § 360e BGB bleibt unberührt. Die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der verfügbaren Impfstoffe gegen Influenza wird über die Impfstoffzulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut sichergestellt. In Deutschland stehen Influenzaimpfstoffe mit einer Zulassung zur Verwendung ab dem sechsten Lebensmonat zur Verfügung. In den aktuellen STIKO-Empfehlungen heißt es – ich beginne mit dem Zitat –: „Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoffzulassungen weitere ‚Impfindikationen‘ möglich, auf die hier nicht eingegangen wird. Je nach individueller (gesundheitlicher) Situation können diese Impfindikationen relevant sein. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, mit Patientinnen und Patienten die individuelle (gesundheitliche) Situation einzuschätzen und auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern ist eine fehlende STIKO-Empfehlung kein Hindernis für eine begründete Impfung.“ Das RKI führt weiterhin aus, Zitat: „Dass die Ständige Impfkommission […] die Influenzaimpfung nur für bestimmte Personengruppen empfiehlt […], bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influenzaimpfung anderer Personen abrät.“ Impfungen gegen Influenza nach individuellen Erwägungen über die empfohlenen Indikationen hinaus und für alle Altersgruppen im Rahmen der Zulassung werden somit von der STIKO gestützt. Bei gesunden Kindern verläuft eine Grippeerkrankung in den meisten Fällen ohne schwerwiegende Komplikationen. Zahlen des RKI zeigen für Deutschland aber, dass Kinder im Alter von null bis vier Jahren besonders häufig von der Influenzaerkrankung betroffen sind. Diese Altersgruppe weist eine geringe Grundimmunität und viele Kontakte auf und ist daher oft an Ausbruchsgeschehen beteiligt. Daten aus dem Jahr 2020 zeigen außerdem, dass bei Influenzaerkrankungen neben Erwachsenen ab 60 Jahren insbesondere Kinder unter fünf Jahren aufgrund einer Influenzaerkrankung in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen. In manchen Fällen kann eine Impfung gegen Influenza für Kinder durchaus medizinisch sinnvoll sein. Auch die STIKO empfiehlt die Influenzaimpfung explizit auch für Kinder ab sechs Monaten, die bestimmte Grunderkrankungen oder als mögliche Infektionsquelle regelmäßig Kontakt mit Risikopersonen haben, zum Beispiel im eigenen Haushalt. Nach ärztlicher Beratung und Aufklärung kann durch Impflinge bzw. deren Erziehungsberechtigte eine freie, eigene und mündige Entscheidung für oder gegen eine Influenzaimpfung getroffen werden. Die Absicherung über § 60 IfSG ist durch die öffentliche Impfempfehlung gegeben. Zu Frage 3: Eine Absprache im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz fand nicht statt und ist weder gesetzlich vorgesehen noch fachlich notwendig. In der öffentlichen Impfempfehlung wird in erster Linie die STIKO-Empfehlung abgebildet. Lediglich in Sachsen findet durch die sächsische Impfkommission eine zusätzliche eigenständige fachliche Bewertung der Empfehlungen statt. In einigen Ländern gehen die öffentlichen Impfempfehlungen teilweise über die STIKO-Empfehlungen hinaus. Zu Frage 4: Die öffentlichen Impfempfehlungen der Länder haben zum Ziel, die Bedeutung der Impfung als Präventionsleistung von staatlicher Seite hervorzuheben und die Durchführung von Impfungen zu unterstützen. Gleichzeitig stellen sie nach § 60 des Infektionsschutzgesetzes die Grundlage für einen möglichen Anspruch auf Entschädigung im Falle eines Impfschadens dar. Entsprechend der genannten Reglung haben Personen, die durch eine von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, auf Antrag und positivem Bescheid Anspruch auf Versorgung. Die jeweils aktuelle öffentliche Impfempfehlung wird im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Thüringer Gesundheitsämter an die Ärzteschaft kommuniziert. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Landesamts für Verbraucherschutz. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Die fünfte Frage wird gestellt von Herrn Abgeordneten Braga mit Drucksache 7/7664.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Schriftverkehr zwischen der Thüringer Landesregierung und einem Verband der Entsorgungswirtschaft In meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7448 bat ich die Landesregierung um Auskunft unter anderem zum Schriftverkehr zwischen der Landesregierung, dabei insbesondere dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, und einem Verband der Entsorgungswirtschaft mit Sitz in Berlin. In der Beantwortung erklärte die Landesregierung, vertreten durch den Chef der Staatskanzlei, dass „Vertreter des Verbandes sich seit dem Jahr 2014 in acht Fällen an das TMUEN und in zwei Fällen an die Thüringer Staatskanzlei gewandt“ hätten. Die angebotene Übersicht der Vorgänge wurde nachträglich mit Drucksache 7/7588 verteilt. Die tabellarische Übersicht enthält elf Vorgänge. Der letzte dort aufgeführte Vorgang datiert vom 27. September 2021. Nach mir vorliegenden Informationen hat es im Jahr 2022 mindestens zwei Schreiben des hier gegenständlichen Verbands an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bzw. an die damalige Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz gegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung neue Erkenntnisse vor, wonach die Angaben in Drucksache 7/7588 aus welchen Gründen unvollständig oder nicht mehr aktuell sind? 2. Welche weiteren Vorgänge von Fällen, in denen sich Vertreter des oben genannten Verbands seit 2014 schriftlich an die Thüringer Landesregierung, dabei insbesondere an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, gewandt haben, wurden wie oft in der Übersicht in Drucksache 7/7588 aus welchen Gründen nicht aufgeführt? 3. Wie wurden die Anliegen aus Frage 2 jeweils bearbeitet und beschieden und wann wurden durch wen die schriftlichen Eingaben beantwortet?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich ebenso wie die bereits durch Herrn Minister Hoff erteilte Antwort auf Frage 4 der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7448 auf die im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im betreffenden Zeitraum eingegangenen und in die Schriftgutverwaltung aufgenommenen Schreiben des betreffenden Verbands, mit denen sich dieser an das Ministerium gewandt hatte. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Braga beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der nun vorliegenden Mündlichen Anfrage wurde um Auskunft gebeten, ob sich ein Verband der Entsorgungswirtschaft mit Sitz in Berlin in 2022 an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gewandt habe. Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor, die über die bereits zur Beantwortung der Drucksache 7/7448 getätigten Aussagen hinausgehen. Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam: Der Landesregierung sind unter Verweis auf die Vorbemerkungen keine weiteren Vorgänge bekannt. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Braga.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es war der Presseberichterstattung zu entnehmen, der „Thüringer Allgemeinen“ vom 20.04. dieses Jahres, dass sowohl das Umweltministerium als auch der hier betreffende Verband der Zeitung mitgeteilt hätten, dass es über diese Aufzählung, die die Staatskanzlei mir freundlicherweise in der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in der vergangenen Plenarsitzung zur Verfügung gestellt hat, hinaus auch 2022 Kontakte zwischen der Landesregierung und diesem Verband gab, die nicht in dieser Auflistung aufgeführt sind. Das widerspricht Ihrer hier gegebenen Antwort. Wie erklären Sie mir diesen Widerspruch?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage war nach Anliegen, die von dem Verband an das Thüringer Ministerium herangetragen worden sind. Die Frage war nicht nach Kontakten, die zwischen dem Thüringer Ministerium und dem Verband stattgefunden haben.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Fragen?

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Im Lichte der Tatsache, dass ich von Ihnen jetzt keine brauchbare Antwort auf meine Fragen erhalten werde, frage ich zu einem anderen Sachverhalt: Am 6. April dieses Jahres war der Presse zu entnehmen, dass das Gremium nach § 5c des Ministergesetzes inzwischen eine Empfehlung an die Landesregierung ausgesprochen hat, wie mit dem Ersuchen der früheren Ministerin umzugehen ist, nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Ministerin einer Beschäftigung nachzugehen. Warum hat die Landesregierung noch nicht in dieser Sache entschieden und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Dazu kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben. Es wird aber in Kürze mit einer Entscheidung der Landesregierung diesbezüglich zu rechnen sein. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Die Zuständigkeit liegt bei mir und nicht bei ihm!)

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Dorothea Marx

Fragestunde

Die Zuständigkeit liegt für diese Frage bei der Staatskanzlei. Insofern müsste dort ein kleiner Wechsel stattfinden. Im Interesse der Beantwortung der Frage gebe ich Herrn Minister Prof. Dr. Hoff das Wort.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister, für die Ermöglichung der Antwort.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, das beratende Gremium hat einen Entwurf eines Berichts vorgelegt. Bei der Entscheidung der Landesregierung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Wie Sie als Jurist wissen, ist es für einen Verwaltungsakt notwendig, dass bei einem zu erlassenden Verwaltungsakt den davon Betroffenen auch die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wird. Insofern hat es ein entsprechendes Anhörungsverfahren gegeben, das 14 Tage beträgt. Auf der Grundlage dieses Anhörungsverfahrens wird die Landesregierung in Kürze eine entsprechende Entscheidung treffen.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Der guten Ordnung halber und zur Korrektur des Protokolls: Ich bin kein Jurist, ich bin Politikwissenschaftler. Danke für die Beantwortung.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Ich bedanke mich für die Beantwortung – die unkonventionelle durch einen weiteren Minister. Wir kommen zur nächsten Frage, der sechsten. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Jankowski mit Drucksache 7/7665. Bitte schön.

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Denny Jankowski AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Frage ist zum Thema „Situation der Seiteneinsteiger an Thüringer Schulen“. Wie ein aktueller Bericht des MDR am Beispiel der Situation der Seiteneinsteiger in Sachsen-Anhalt offenbart, scheiden viele Seiteneinsteiger nach anfänglicher Euphorie wieder schnell aus dem Lehrerberuf aus. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Seiteneinsteiger wurden seit dem Schuljahr 2018/2019 in den Thüringer Schuldienst eingestellt (bitte einzeln nach Schuljahren aufschlüsseln)? 2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Seiteneinsteigern waren seit dem Schuljahresende 2018/2019 noch im Thüringer Schuldienst eingestellt (bitte auch hier einzeln nach Schuljahren aufschlüsseln)? 3. Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Seiteneinsteigern fand der vierwöchige Intensivkurs vor dem ersten Schuleinsatz statt? 4. Welche Gründe, denen die Landesregierung mit welchen Maßnahmen entgegenwirkt, nennen die Seiteneinsteiger für ihr freiwilliges Ausscheiden aus dem Thüringer Schuldienst – hier reichen mir die beiden am häufigsten genannten Gründe? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herr Holter.

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Holter

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jankowski beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie viele Seiteneinsteiger wurden seit dem Schuljahr 2018/2019 in den Thüringer Schuldienst eingestellt? Das soll nach den einzelnen Schuljahren aufgeschlüsselt werden. Insgesamt wurden seit dem Schuljahr 2018/2019 1.350 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt. Mit Ihrem Einverständnis, Herr Abgeordneter, würde ich die Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre zu Protokoll geben. Zu Frage 2: Wie viele von den in Frage 1 erfragten Seiteneinsteigern waren seit dem Schuljahresende 2018/2019 noch im Thüringer Schuldienst eingestellt? Wiederum auch nach Jahren aufschlüsseln. Entsprechend der Fragestellung waren 1.180 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im erfragten Zeitraum eingestellt. Auch hier würde ich die Aufschlüsselung zu Protokoll geben. Zu Frage 3: Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Seiteneinsteigern fand der vierwöchige Seiteneinsteiger-Intensivkurs vor dem ersten Schuleinsatz statt? Auch hier möchten Sie wissen, wie das in den einzelnen Schuljahren aussieht. Wir haben dazu keine schulstatistischen Erfassungen. Zu Frage 4: Welche Gründe, denen die Landesregierung mit welchen Maßnahmen entgegenwirkt, nennen die Seiteneinsteiger für ihr freiwilliges Ausscheiden aus dem Thüringer Schuldienst? Und hier bitte die Angabe der zwei am häufigsten genannten Gründe. Die nachstehend genannten Gründe für das freiwillige Ausscheiden von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus dem Thüringer Schuldienst entsprechen den diesbezüglichen Angaben der Staatlichen Schulämter ohne Nennung der Häufigkeit. Da gibt es erstens Nichtbestehen bzw. Abbruch der Nachqualifizierung aus persönlichen Gründen, Einschätzung der eigenen persönlichen Nichteignung ist einer der Gründe, Unterschätzung der Anforderungen und des Aufgabenspektrums des Lehrerberufs sowie der berufsbegleitenden Nachqualifizierung wird auch benannt, insbesondere im pädagogischen Bereich und in der Aufbereitung und fachdidaktischen Vermittlung der Lerninhalte. Ein zweiter Hauptgrund sind zu wenig Fachleiterinnen und Fachleiter für die angemessene Begleitung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in der Nachqualifizierung, woraus sich eine Überforderung und mangelnde schulorganisatorische Ausbildung ergibt. Das betrifft insbesondere den Schulstart an der Regelschule. Der dritte Hauptgrund ist die fehlende Perspektive aufgrund der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Einstellungsvorgaben, hier unter anderem fehlende Verbeamtungsmöglichkeit oder Eingruppierung analog einer voll ausgebildeten Lehrkraft, zum Beispiel wenn ein Seiteneinsteiger einen universitären Abschluss hat, welcher über eine Gleichstellung in nur einem Fach verfügt und kein weiteres Studium absolvieren möchte. Oftmals haben solche Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ein attraktives Angebot aus der Privatwirtschaft. Der vierte Grund wäre dann der Eintritt in den Vorbereitungsdienst, das sind dann diejenigen, die bei uns verbleiben, ist ja klar, wenn sie in den Vorbereitungsdienst gehen. Den zuerst genannten Gründen wird mit folgenden Maßnahmen entgegensteuert: 1. Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Schulämter über Entwicklungsperspektiven, welche es den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ermöglicht, durch Nachqualifizierung und gegebenenfalls anschließendes bzw. paralleles Studium und die hiermit verbundene Prüfung in einem weiteren Fach am Ende sämtliche Vorteile einer voll ausgebildeten Lehrkraft für sich in Anspruch zu nehmen, hierzu gehört etwa die Verbeamtung oder die Eingruppierung in die E10; 2. Anmeldung zum Intensivkurs zur pädagogisch-didaktischen Arbeitsweise beim ThILLM und die damit verbundenen Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern; 3. Unterstützung durch die Schulen beim Kennenlernen der Schule und Schulumgebung sowie Begleitung durch den Schulalltag; 4. Hinweise auf Anrechnungsstunden für die Nachqualifizierung; 5. Einsatz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in Schule mit entsprechenden Erfahrungen; 6. Hospitationen und die Bildung von Austauschgruppen, Coachingangebote für Einzelne und in Gruppen sowie kollegiale Fallberatung – das sind auch Maßnahmen, die zur Anwendung kommen; 7. Fortbildungsangebote zu Themen wie „Methoden im Unterricht“, „Planung und Gestaltung von Unterricht“ und 8. – letzter Punkt – Fortbildungsangebote für Verantwortliche für die Ausbildung und für die Schulleitung zum Umgang mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Abgeordneten Bühl mit Drucksache 7/7677 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Aushilfskraft für erkrankten Sprecher der „Ramelow-Regierung“ Am 27. März 2023 berichtete die „Thüringer Allgemeine“, dass der frühere Regierungssprecher ab 1. April 2023 in der Presseabteilung der Staatskanzlei aushelfen und Ministerpräsident Ramelow beraten soll. Hintergrund sei, dass der derzeitige Regierungssprecher erkrankt sei. Die Anstellung des früheren Regierungssprechers erfolge auf Honorarbasis. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter sind in den Organisationseinheiten „Presse und Öffentlichkeit“ und „Regierungssprecher“ der Thüringer Staatskanzlei im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl in diesen Organisationseinheiten dazu in der Lage, Aufgaben der öffentlichen Kommunikation und der Betreuung von Medienvertretern zu übernehmen? 2. Was sind die Gründe dafür, dass die stellvertretende Regierungssprecherin die Aufgaben des erkrankten Regierungssprechers nicht übernehmen kann und eine Aushilfe benötigt wird? 3. Welche Gründe führten zur Beschäftigung des bereits im Ruhestand befindlichen ehemaligen Regierungssprechers auf Honorarbasis, nachdem wie viele Personen in die Auswahlentscheidung einbezogen wurden? 4. Wie hoch ist das vereinbarte Honorar, das aus welchen Haushaltstiteln finanziert wird?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Regierungssprecher Falk Neubert – das war den Zeitungen zu entnehmen – ist bereits seit längerer Zeit erkrankt und ich wünsche ihm von dieser Stelle aus alles Gute und beste Genesung. Bei gleichzeitiger Abwesenheit des Regierungssprechers und der stellvertretenden Regierungssprecherin gibt es in dieser Funktion keine weiteren Beschäftigten in der Thüringer Staatskanzlei, die deren Aufgaben wahrnehmen können, denn der Regierungssprecher und seine Stellvertreterin sind die einzigen Beschäftigten im Presse- und Öffentlichkeitsbereich, die regelmäßig und auch nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung an den relevanten Beratungen wie beispielsweise der Kabinettssitzung oder der Staatssekretärskonferenz teilnehmen und bei denen zugleich das besondere Vertrauensverhältnis mit der Hausleitung bzw. den übrigen Mitgliedern des Kabinetts besteht. Auch die stellvertretende Regierungssprecherin ist aus persönlichen Gründen und planmäßig für mehrere Wochen nicht im Dienst und insofern gab es tatsächlich eine Friktion und die Notwendigkeit, hier zu einer übergangsweisen Besetzung zu kommen. Bei der Entscheidung, einen zeitlich befristeten Honorarvertrag mit dem vormaligen Regierungssprecher zu schließen, wurde keine Reaktivierung im arbeitsrechtlichen Sinn vorgenommen, vielmehr wurde mit Herrn Kolodziej ein zeitlich befristeter Honorarvertrag geschlossen, für die allein die längerfristige Erkrankung des Regierungssprechers und die temporäre Abwesenheit seiner Stellvertreterin ursächlich ist. Und ich danke Herrn Kolodziej für die Bereitschaft, in dieser durch äußere Umstände entstandenen und nicht planbaren Sondersituation für einen Zeitraum von drei Monaten, und zwar vom 1. April 2023 bis 30. Juni 2023, aus seiner Pensionierung zurückzukehren und zu unterstützen. Herr Kolodziej hat nicht die Funktion des Abteilungsleiters übernommen. Hierfür gelten die abteilungsinternen Vertretungsregelungen, die ich im ersten Teil meiner Antwort genannt habe. Herr Kolodziej berät die Hausleitung in politischkommunikativen Fragen, unterstützt die Presseund Öffentlichkeitsarbeit, bei Bedarf nimmt er entsprechende konkrete Aufgaben in der Medienarbeit wahr wie etwa Vermittlung, Organisation, Nachbereitung von Anfragen, Interviews, Steuerung von Kommunikation und Zielgruppenansprache im Rahmen der Beschäftigung, die gemeinhin der Regierungssprecher bzw. in seiner Vertretung die stellvertretende Regierungssprecherin wahrnimmt. Die Entscheidung für einen entsprechenden Honorarvertrag mit Herrn Kolodziej fiel aufgrund seiner Kenntnis der handelnden Akteure. Ich habe deutlich gemacht, er war bereits Regierungssprecher, bevor er in den Ruhestand eingetreten ist, und kennt die Abläufe. Das bereits bestehende und für diese Aufgabe unverzichtbare Vertrauensverhältnis zur Hausleitung und den Kabinettsmitgliedern bringt er darüber hinaus aus seiner früheren Tätigkeit mit. Insofern war es möglich, ohne entsprechende zusätzliche Opportunitätskosten hier einen reibungslosen und schnellen Eintritt in eine – das betone ich noch mal – auf drei Monate begrenzte Tätigkeit zu realisieren, für die zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verlängerung vorgesehen ist. Mit Herrn Kolodziej wurde ein Vertrag über 60 Beratungstage geschlossen, die der Thüringer Staatskanzlei von ihm in Rechnung gestellt werden, sofern sie in diesem Umfang geleistet werden. Diese 60 Beratungstage sind mit einem Stundensatz von 62,50 Euro bewertet, sodass ein Gesamthonorar, wenn alle 60 Tage in Anspruch genommen werden würden, in Höhe von 30.000 Euro gezahlt wird. Sollte vor dem 30. Juni eine Rückkehr des Regierungssprechers zu erwarten sein, dann würde sich der Beratungsvertrag selbstverständlich entsprechend verkürzen. Der Stundensatz, den ich genannt habe, ist signifikant geringer als in der Branche gemeinhin üblich. Die Kostenstelle, aus der die Mittel bezahlt werden, ist Kapitel 02 01 Titel 538 73.

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Henry Worm

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Eine Frage schien mir noch nicht beantwortet, nämlich wie viele Personen zur Auswahl standen oder wie sich der Auswahlprozess gestaltet hat.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Es gab für diese Funktion aus den von mir genannten Gründen keine weitere Person, die zur Auswahl stand. Der Vorgänger des Regierungssprechers Günter Kolodziej war oder ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt Staatssekretär der Berliner Landesregierung, insofern stand er nicht infrage, und der vorhergehende Regierungssprecher Karl-Eckhard Hahn ist Beschäftigter im Thüringer Landtag und stand insoweit nicht zur Verfügung, als das besondere Vertrauensverhältnis zur Hausleitung aufgrund seiner Tätigkeit in der Regierung Lieberknecht nicht gegeben war. Insofern haben wir uns aus den von mir genannten Gründen für den vormaligen Regierungssprecher Günter Kolodziej entschieden.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Abgeordnete Hoffmann mit Drucksache 7/7703 gestellt wird. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Fragen zur Umwelt-App „Meine Umwelt“ In einem Artikel der Thüringischen Landeszeitung vom 10. April 2023 ist zu lesen, dass laut dem zu ­ ständigen Thüringer Ministerium für Umwelt, Ener ­ gie und Naturschutz eine neue Version der App „Meine Umwelt“ aufgelegt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurde mit welchem Ziel eine neue Version der App aufgelegt? 2. Wann wurde diese neue Version aufgelegt bzw. wann war sie einsetzbar? 3. Welche Kosten sind für die neue Version der App entstanden? 4. Welche Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version weist die neue Version auf? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es werden jährlich meist ein bis zwei neue Versionen der App bereitgestellt. In diesen neuen Versionen erfolgen inhaltliche Erweiterungen oder Anpassungen sowie technische Verbesserungen und Fehlerbehebungen, um die App auf technologischer Basis aktuell zu halten. Die App „Meine Umwelt“ wird in einer Länderkooperation mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gemeinsam bereitgestellt und weiterentwickelt. Zu Frage 2: Die neue Version 3.1 wurde in der 11. Kalenderwoche 2023, also vom 13. bis 17.03.2023, in den Stores bereitgestellt. Zu Frage 3: Die Kosten werden in der Länderkooperation in Jahresscheiben aufgeteilt und beziehen sich auf die gesamten Arbeiten für das Jahr 2023. Der Thüringer Anteil beläuft sich auf 12.425 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für neue Versionen der App. Zu Frage 4: Aus Thüringer Sicht sind die Verbesserungen der GPS-Koordinatenaufnahme sowie der Anpassung des Meldeworkflows die wichtigsten Neuerungen. Das von Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommene Melden von Umweltbeeinträchtigungen wurde damit verbessert. Weitere Neuerungen sind ein Bugfix für Android, die Personalisierungsmöglichkeit der Startseite, der Direktzugang zu Messwertkarten für Pegel, Luftqualität und Waldbrandgefahr auf der Startseite, die Erweiterung in der Bedienbarkeit der Kartenfunktion, die Erweiterung in der Bedienbarkeit der Meldefunktion sowie die Umstellung auf den neuen Thüringer Auftritt zur Luftqualität. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen gibt es keine. Damit rufe ich auf die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss mit Drucksache 7/7713. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Anerkennung Thüringer Musikschulen Das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz vom 14. Juli 2022 wurde am 20. Juli 2022 verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. Das Gesetz regelt das Verfahren zur Anerkennung als Staatlich anerkannte Musikschule. Die Thüringer Staatskanzlei hatte nach Kenntnis des Fragestellers angestrebt, die Anträge auf Anerkennung bis Ende März 2023 zu prüfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Musikschulen in Thüringen wurden bisher staatlich anerkannt? 2. Bei welchen Musikschulen in Thüringen wurde der Antrag auf staatliche Anerkennung abgelehnt? 3. Von welchen Musikschulen liegen derzeit Anträge auf staatliche Anerkennung vor, über die noch nicht entschieden wurde? 4. Was sind die Gründe dafür, dass diese Anträge auf staatliche Anerkennung noch nicht beschieden wurden?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie stellen die Frage, die Ihr Fraktionskollege Kellner bereits in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien gestellt hat. Insofern trage ich hier noch mal vor, was wir Ihrem Fraktionskollegen in der Ausschusssitzung schon erläutert haben. Wie Sie wissen, ist das ein neues Gesetz. Erstmals wird das Verfahren auf Anerkennung durchgeführt und wir stehen in einem intensiven Austausch mit den Trägern der Jugendkunst- und der Musikschulen, die alle über das Verfahren informiert sind, die über jeden Schritt in Kenntnis gesetzt werden, die also auch Bescheid wissen, dass ihnen durch das Verfahren in seinem zeitlichen Ablauf keinerlei Schwierigkeiten in irgendeiner Form entstehen, sondern es ist sogar auch aus den Einrichtungen heraus der Wunsch, dass hier Qualität vor Geschwindigkeit geht. Insofern ist es so, dass bereits bei der Antragstellung und auch der Beibringung der erforderlichen Unterlagen dieses neue Verwaltungsverfahren mit neuen Formularen zu implementieren ist. Die Formulare wurden im November des vergangenen Jahres den Antragstellern zur Verfügung gestellt. Die haben eine ganze Reihe von Unterlagen beizubringen, die nicht in einzelnen automatisierten Prüfschritten zu bearbeiten sind. Hier geht es zum Beispiel um die Prüfung des Verhältnisses von hauptamtlich zu nebenamtlich angestelltem Personal, die Prüfung der Berufsqualifikation etc. Das sind im Prinzip händische Vorgänge. Das ist bei den Jugendkunstschulen ein Stück weit anders, denn hier sind alle zu erfüllenden Aufgaben im Gesetz geregelt. Weil die Arbeit von Jugendkunstschulen zumeist von Vereinen getragen ist und das in der Regel keine kommunalen Einrichtungen sind, wurde ausdrücklich im Konsens mit allen Akteuren die Bearbeitung der Anträge der Jugendkunstschulen vorgezogen. Sie sind besonders dringend auf die staatliche Förderung angewiesen. Insofern ist es so, dass bezogen auf die Frage, die Sie zu den Jugendkunstschulen gestellt haben – nein, Sie haben nur zu den Musikschulen gefragt –, wir hier also die entsprechende Bearbeitung vorgenommen haben. Vor dem Hintergrund dieser Informationen, die im Wesentlichen dann auch die Antwort auf Frage 3 mit umfassen, sage ich zu Frage 1: Bisher hat die Musik- und Kunstschule Jena die staatliche Anerkennung erhalten. Das war auch eine Bitte aus der Einrichtung heraus, weil es hier um eine anderweitige Förderung geht, weshalb hier fristgebunden die Bearbeitung vorgezogen wurde, auch im Konsens mit den anderen Institutionen. Zu Frage 2 – Bei welchen Musikschulen wurde der Antrag bisher abgelehnt?: Es ist kein Antrag auf staatliche Förderung abgelehnt worden. Dann haben Sie nach der Zahl der Anträge gefragt. Hier sind 27 Anträge von Musikschulen vorgelegt worden, darunter 24 Anträge kommunaler und zwei Anträge privater Musikschulen, die bereits im Jahr 2022 gefördert wurden. Eine private Musikschule stellte den Antrag auf Anerkennung, die im Jahr 2022 noch nicht gefördert wurde. Daraus ergeben sich 27 Anträge. Drei private Musikschulen, die im Jahr 2022 gefördert wurden, haben keinen Antrag auf Anerkennung gestellt. In dem Verfahren, wie wir es mit den Musik- und Jugendkunstschulen vorgesehen haben, ist der einheitliche Abschluss der Anerkennungsverfahren für Mai dieses Jahres geplant.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für den heutigen Tag, die von Frau Abgeordneter Wahl mit Drucksache 7/7735 gestellt wird. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Reduzierung des Angebots des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Saalbahn Mitte Februar wurde der Entwurf des Jahresfahrplans 2024 auf der Website des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr veröffentlicht. Auf der Saalbahn würden danach zwei der bisher drei dort verkehrenden Linien des Regionalexpresses ersatzlos entfallen, der bisherige Halbstundentakt faktisch aufgelöst, das Angebot nach Halle/Saale um 30 Prozent ausgedünnt und damit um mehr als 30 Prozent verlangsamt. Verstärkt werden die Einschränkungen durch eine voraussichtlich 14-monatige Baustelle bei Bad Kösen, die ab April 2024 eingerichtet werden soll und zur Folge hätte, dass auch die letzte verbleibende RE-Linie im Abschnitt Jena–Leipzig vollständig eingestellt werden würde. Über den Zeitraum von mehr als einem Jahr gäbe es von Jena weder nach Leipzig noch nach Halle/Saale schnellen und umsteigefreien Regionalverkehr. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung untersuchen lassen, welche Verlagerungswirkungen im überregionalen Verkehr die nicht unerhebliche Verlagerung von Betriebsleistungen im SPNV aus dem Saaletal/Ostthüringen auf die ICE-Neubaustrecke – künftiger RE 19, Coburg–Erfurt – entfaltet und, wenn ja, was wurde festgestellt? 2. Wie viele Zugkilometer werden jährlich durch die entsprechenden RE-Linien in Thüringen erbracht (bitte nach den derzeit verkehrenden RE-Linien 42, 18 und 15 und den in Zukunft verkehrenden RE-Linien 15 und 19 aufschlüsseln)? 3. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Thüringen derzeit jährlich für den Betrieb des Franken-Thüringen-Express (RE 42) im Abschnitt Saalfeld/Saale–Jena-Saalbahnhof und Jena-Saalbahnhof–Leipzig, des RE 15 im Abschnitt Saalfeld/Saale–Jena-Saalbahnhof sowie des RE 18 im Abschnitt Jena-Göschwitz–Naumburg/Saale im Vergleich zu den Kosten, die dem Freistaat zukünftig jährlich für den Betrieb des RE 15 und des künftigen RE 19 – Coburg–Erfurt – entstehen? 4. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen auf der IC-Linie 61 aufgenommen und, wenn nein, wann ist die Aufnahme von Gesprächen beabsichtigt?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil, bitte.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Freistaat Bayern ist vor einigen Jahren an den Freistaat Thüringen herangetreten und hat die Einführung einer neuen RE-Linie von Coburg nach Erfurt vorgeschlagen. Ziel für den Aufgabenträger Bayern war und ist eine schnelle Anbindung der Stadt Coburg an den Knoten Erfurt mit entsprechenden Anschlüssen an den Fernverkehr in Richtung Berlin. Diese Züge ergänzen die in Coburg haltenden ICE-Züge zu einem zweistündlichen Angebot in dieser Relation. Für den Freistaat Thüringen hat die Einführung dieses verlängerten Regionalexpresses eine deutlich verbesserte Anbindung der Region Sonneberg zur Folge. Fahrgäste aus Sonneberg haben so eine signifikant kürzere Reisezeit in Richtung Erfurt als über die heutige Verbindung via Eisfeld, Grimmenthal und Arnstadt. Damit ist die Einführung der Regionalexpressleistung zwischen Coburg und Erfurt raum-, verkehrsund angebotsplanerisch gänzlich unabhängig von dem Schienenpersonennahverkehrsangeboten im Saaletal zu betrachten. Eine Verlagerung von Verkehrsleistungen hat nicht stattgefunden. Mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke VDE 8 im Dezember 2017 wurden die ICE-Verkehre im Saaletal über Jena eingestellt bzw. über die VDE 8 geführt. Zur Kompensation wurde eine Intercityverbindung geplant, die seitens DB Fernverkehr fahrzeugbedingt zunächst nicht umgesetzt werden konnte. Deshalb hat der Freistaat Thüringen die Regionalexpresslinie RE 42 von Jena nach Leipzig bestellt. Ermöglicht wurde dies durch eine zweistündliche Verlängerung der Züge von Saalfeld über Jena, Naumburg, Weißenfels nach Leipzig. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 wird das ursprüngliche Konzept der Intercityverbindung umgesetzt und der als temporäre Ersatz konzipierte Regionalexpress 42 durch den Intercity rückersetzt. Zusätzlich zum Intercity-Angebot und der stündlichen Regionalbahn 25 Halle–Saalfeld wird neu der zweistündliche Regionalexpress Leipzig–Saalfeld/Saale eingeführt, sodass sich für Jena zusammen mit dem Intercity 61 eine stündliche umsteigefreie Reiseverbindung nach Leipzig ergibt. Die sich aus diesem stündlichen Konzept ergebende ungünstige Verteilung der Züge zwischen Saalfeld und Jena ist technisch bedingt und kein Planungsziel des Landes. Zu Frage 2: In Thüringen werden im Fahrplanjahr 2023 für die Linien Regionalexpress 42 rund 776.000 Zugkilometer, Regionalexpress 18 rund 174.000 Zugkilometer sowie Regionalexpress 15 rund 255.000 Zugkilometer erbracht. Der ab Fahrplanjahr 2024 ab Mitte des Jahres verkehrende Regionalexpress 19 wird pro Fahrplanjahr in Thüringen rund 268.500 Zugkilometer umfassen. Die Regionalexpresslinie 15 wird ohne Berücksichtigung des Baugeschehens ein Bestellvolumen von rund 434.000 Zugkilometern im Fahrplanjahr aufweisen. Ein Vergleich der Zugkilometer muss berücksichtigen, dass die Werte für den RE 42 auch für den Abschnitt Landesgrenze Bayern–Saalfeld ausgewiesen sind. Auf diesem Abschnitt wird auch im kommenden Fahrplanjahr der Regionalexpress 42 verkehren. Zu Frage 3: Mit der Ernennung der nachgefragten zugbezogenen Kosten im Rahmen einer öffentlichen Landtagssitzung würden Informationen veröffentlicht, die dem Schutzbereich von Artikel 12 Abs. 1 und Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz, also dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen, unterfallen. Ich schlage daher vor, die Frage im Rahmen einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung des zuständigen Fachausschusses zu behandeln. Zu Frage 4: Die von der Streckenrelation betroffenen Aufgabenträger Sachsen-Anhalt und Sachsen haben bereits signalisiert, dass eine Tarifintegration durch sie nicht angestrebt wird. Insofern ist jede Bemühung durch Thüringen lediglich für den Teilabschnitt Jena–Saalfeld relevant. Dessen ungeachtet werden wir prüfen, ob für die Baustellenphase eine temporäre Sonderregelung vereinbart werden kann, die den SPNV-Fahrgästinnen das unvermeidlich eingeschränkte Reiseangebot vollumfänglich eröffnet. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Wahl.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank. Eine Frage: Der SPNV-Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt bereitet sich wohl mit Einführung des Deutschlandtickets auf eine steigende Nachfrage vor und prüft eine Verstärkung von Linien, die auch Thüringen betreffen. Deswegen hätte ich die Frage, ob es da schon Kommunikation mit dem zuständigen Ministerium in Sachsen-Anhalt gab und welchen Stand gegebenenfalls Planungen haben.

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Weil

Fragestunde

Dazu kann ich jetzt ad hoc nichts sagen. Das würde ich gern nachliefern.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Somit ist mit dieser Antwort die Fragestunde für den heutigen Tag beendet. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 14 und 15 sowie 17 bis 21 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7830 Abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag entfallen 60 Jastimmen, 24 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Licht zu Ihrer Wahl. Frau Licht, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Frau Licht: Ja!) (Beifall im Hause) Das ist der Fall. Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung von Frau Licht, die durch Frau Landtagspräsidentin Pommer vorgenommen wird.

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Birgit Pommer

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung

Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Sie sind bereits alle aufgestanden. Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Licht, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Juli 2023 zur Stellvertreterin für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Jens Petermann. Sie erhalten zunächst die Urkunde. Ich komme zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „ich schwöre es“ oder „ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ich schwöre es.

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Birgit Pommer

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung

Ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute – auch im Namen des Landtags. Danke schön. (Beifall im Hause)

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Henry Worm

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung

Wir fahren fort in der Tagesordnung. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7807 Abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? (Zuruf Abg. Aust, AfD: Ja!) Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7808 Abgegebene Stimmzettel 85, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin aus Rechtsgründen nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7831 Abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 45 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber aus Rechtsgründen nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7810 Abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 60 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber aus Rechtsgründen nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7811 Abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7794 Abgegebene Stimmzahl 86, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 53 Jastimmen, 29 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Herrn Strähnz zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Danke, Herr Präsident. Namens meiner Fraktion beantrage ich eine 20-minütige Auszeit.

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Henry Worm

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Dann treten wir jetzt in die Auszeit ein und treffen uns nach 20 Minuten wieder hier. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6307 dazu: Schutz von Amtsund Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7243 Neufassung Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Mühlmann, bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und ein herzliches Willkommen auch an die Zuschauer! Das Präsidium des Thüringer Landtags müht sich seit mittlerweile über einem Jahr, den stets zunehmenden Angriffen auf Amts- und Mandatsträger irgendetwas entgegenzusetzen. Die Betonung liegt hierbei auf „bemüht sich“, denn ein brauchbares Ergebnis ist nach meinem Eindruck nicht wirklich erkennbar. Als neueste Eingebung wurde nun Anfang des Jahres die Hotline des Innenministeriums auf die Abgeordneten des Thüringer Landtags ausgeweitet und daher in Richtung Präsidium – die Präsidentin ist nicht da – die Frage: Hat sich vorher mal irgendjemand dafür interessiert, wie erfolgreich diese Hotline ist? Nein? Ich auch nicht. Deshalb habe ich unmittelbar, nachdem Anfang des Jahres dieses Wundermittel verkündet wurde, die entsprechende Kleine Anfrage eingereicht. Die Antwort liegt seit März vor. Es geht hier aber um die Einbringung des AfD-Antrags. Ich will also gar nicht diese Hotline diskutieren. Aber es fällt schon auf: Die angegebenen sieben Anrufe in vier Jahren resultieren bei den vielen und der steigenden Anzahl von Angriffen auf Amtsund Mandatsträger einfach nur aus der Unbekanntheit der Hotline. Die Landesregierung hat es nicht mal für nötig gehalten, diese Hotline den Kommunen selbst in einem direkten Anschreiben bekannt zu geben. Wie sollen die Leute das denn auch kennen? Von daher sind sieben Anrufe fast noch ein bisschen viel, möchte man meinen. Und so etwas kommt eben von so etwas. Bereits im Kommunalwahlkampf 2019 kann ich Ihnen einige Beispiele von Leuten nennen, die sich gern kommunalpolitisch betätigt hätten und dafür beispielsweise auf Listen der AfD für Stadträte oder andere kommunale Vertretungen hätten stehen wollen. Allein die Tatsache, dass sie dafür nach damaliger Rechtslage ihre Privatadresse veröffentlichen lassen mussten, hat dafür gesorgt, dass sie davon Abstand nahmen. Zu groß war damals schon die Angst vor linken Straftätern am eigenen Haus und Auto. Zwischenzeitlich wurde diesem Problem Abhilfe geschaffen. Der Schaden an der Demokratie ist aber bereits angerichtet. (Beifall AfD) Angriffe auf Amts- und Mandatsträger sind Angriffe auf die Demokratie. Diese Angriffe sind derart demokratiegefährdend, dass man sich nach meiner Überzeugung nicht jahrelang lediglich in Hinterzimmern hier im Landtag damit auseinandersetzen und selbst nach all der Zeit nichts Konkreteres vorweisen kann, außer die Anschriften der potenziell Betroffenen zu verstecken und eine weitgehend tote Hotline auszuweiten. Deshalb braucht es nach meiner Überzeugung mehr als diese Hinterzimmerpolitik von Rot-Rot-Grün hier im Parlament. Es braucht eine deutliche Verurteilung derartiger Taten durch uns alle, es braucht einen Antrag wie den vorliegenden und es braucht die öffentliche Diskussion über echte Lösungsansätze zur Rettung der Demokratie im Freistaat. Es braucht ein klares Stoppzeichen für die hier im Rund, die solche Straftaten – im Übrigen genauso wie Angriffe auf Wahlkreisbüros – lieber relativieren als verhindern, (Beifall AfD) ein Stoppzeichen für die, die in gute und schlechte Straftaten unterscheiden, weil die einen der rechten und die anderen der linken Seite zugeordnet werden. Um es mal mit den nüchternen Worten eines Sachverständigen im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ zu sagen – kein Zitat, aber sinngemäß –: Egal, ob die Tat von rechts oder links, ob sie mit einer rechten oder linken Motivation begangen wurde, das Ergebnis bleibt dasselbe. – Und da hat er recht: Ob ein Arm mutwillig gebrochen wurde, weil der Täter vermeiden will, dass sich ein Thüringer politisch engagiert, ist für den Armbruch als solches völlig unerheblich. Die Tat als solche muss völlig unabhängig von der zugrunde liegenden Motivation verurteilt werden, denn nach dem Arm bricht noch was anderes, nämlich unsere Demokratie. (Beifall AfD) Das kann keiner derjenigen wollen, die hier im Rund tatsächlich demokratisch denken. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Danke, Herr Abgeordneter. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Bitte, Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir als Freie Demokraten Gewalt als politisches Mittel ablehnen, ist hinlänglich bekannt. Im Jahr 2022 gab es in Thüringen 345 erfasste strafrechtsrelevante Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger. Leider war in vorhergehenden Jahren ein kontinuierlicher Anstieg dieser Zahlen zu beobachten. Kaum jemand im politischen Leben kennt nicht Personen, die bereits von Übergriffen betroffen waren, seien es Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe oder auch nur – in Anführungsstrichen – Sachbeschädigungen. Aber nicht nur Amts- und Mandatsträger sind betroffen, es trifft auch die Familien, und das schreckt ab. Die Frage, bewerbe ich mich um ein Amt oder Mandat, darf keine sein, bei der man darüber nachdenkt, könnte meine Familie angegriffen oder geschädigt oder könnte ich selbst Opfer einer Straftat werden. Wenn man sich diese Frage ernsthaft stellen muss, schadet das der Demokratie. (Beifall Gruppe der FDP) So wird es tatsächlich immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich politisch engagieren wollen, die sich Anfeindungen aussetzen wollen. Es fehlen Menschen vor allem im kommunalen Bereich, die sich um Ämter bewerben. Das hat verschiedene Ursachen. Aber hier haben wir eine, die man ganz konkret benennen und angehen kann. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unseren Antrag „Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie“ eingereicht. Wir wissen, es gibt einen Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Kriminalität“ im Landtag, in dem wir leider keinen Sitz haben, aber wir wollen uns diesen Schutz der Demokratie als eines der Kernthermen der Freien Demokraten nicht aus der Hand nehmen lassen. Meine Damen und Herren, im Antrag der AfD-Fraktion sehen wir freilich wieder einmal den Versuch, auch unter einem scheinbar lauteren Vorwand Öl ins Feuer zu gießen. Es wird der Eindruck erweckt, als ginge es um eine einzige Form von Extremismus, die zunehmend eine Gefahr darstellt. Uns geht es aber um Gewalt in jede Richtung. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das habe ich doch gesagt! Haben Sie mir nicht zugehört?) Ich habe Ihnen zugehört, aber Sie müssten vielleicht auch in Ihren eigenen Antrag schauen. Uns geht es um Gewalt von allen politischen Extremen, und da ist es egal, wer der Straftäter ist. Diesen Unterschied sehen wir und vor allem haben wir deswegen auch diesen eigenen Antrag eingebracht. Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion, die vor allem dazu beitragen soll, Verächtlichmachung nicht weiter zu unterstützen, nicht weiter nur immer mit dem Finger auf die anderen zu zeigen, sondern sich Gedanken zu machen, wie wir Gewalt aus allen politischen Richtungen wirksam bekämpfen können. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Somit eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Mühlmann, Fraktion der AfD, das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Herr Bergner, ich werde Ihnen gleich noch erzählen, was ich damit meinte. Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe bereits in der Vergangenheit mehrfach hier im Plenum die Fakten zu Angriffen auf Amts- und Mandatsträger wiederholt. Offenbar sind die Zahlen doch nicht allen bewusst. Herr Bergner nannte zumindest immerhin eine Zahl. Ich will mal ein bisschen mehr ins Detail gehen. Da wir im Rahmen der Beantwortung Mündlicher Anfragen die vorläufigen Zahlen im letzten Plenum – oder war es das vorletzte? Ist auch egal – für 2022 erfahren haben, kann ich die folgenden Zahlen, anders noch als im Antrag, in einem Fünfjahresvergleich festmachen. Im Phänomenbereich ‑ rechts- stieg die Zahl der Taten innerhalb von fünf Jahren von 12 im Jahr 2018 auf 49 im Jahr 2022. Das entspricht einem Anstieg um den Faktor 4. Phänomenbereich ‑ nicht zuzuordnenvon 43 im Jahr 2018 auf 198 im Jahr 2022. Das entspricht einem Anstieg um den Faktor 5. Im Phänomenbereich ‑ links- stieg die Zahl der Taten von 9 im Jahr 2018 auf 96 im Jahr 2022. Das entspricht einem Anstieg um den Faktor von fast 11. Um es noch mal deutlich zu sagen: Der absolute Wert von Straftaten, die mit einer linken Motivation begangen wurden, war seit 2019 in jedem einzelnen Jahr höher als von den Straftaten, die mit einer rechten Motivation begangen wurde. Deswegen ist der Schwerpunkt im Antrag so gewählt, wie er gewählt wurde. Das macht nichts von beiden besser oder schlechter, aber das zeigt den Irrtum, den ich seit Jahren von hier aus in Bezug auf den sogenannten Kampf gegen Rechts anprangere. Weil mein Beitrag auch aufrütteln soll, möchte ich die Gesamtzahlen der vergangenen fünf Jahre auch noch einzeln aufzählen. 2018 waren es gerade mal 43 Taten, 2019 schon 121, 2020 waren wir bei 169, 2021 der nächste Anstieg auf 245 und im vergangenen Jahr waren wir dann bei 345. Das wiederum zeigt, dass wir es hier mit keinem Phänomenbereich zu tun haben, der mal eben so von jetzt auf gleich wieder verschwindet und im nächsten Jahr plötzlich wieder weg ist oder den man etwa mit einer Hotline klein bekommt. Schließlich haben sich die Zahlen nicht etwa verringert. Nein, die haben sich in den ganzen Jahren verdoppelt. Das ist auch kein Wunder. Denn schon eine einfache Suche bei Google ergibt in Sekunden zahlreiche Aufrufe zu Gewalt – Gewalt basierend auf politischen Motiven. In den letzten Jahren häuft sich insbesondere eine Sorte von Aufrufen: Es wird nämlich davon schwadroniert, dass man die AfD nicht mit demokratischen Mitteln klein bekommt und deshalb gegen diese Andersdenkenden mit Gewalt vorgehen müsse. (Beifall AfD) Beispielsweise ein Artikel in der „taz“ vom 15. Januar 2019, überschrieben ist der Artikel nicht von ungefähr mit dem Slogan „Danke Antifa“. Wenn man nun bedenkt, dass dieser Slogan, insbesondere bei einer hier mit im Rund sitzenden Linksextremistin, ständig auf Twitter als Bekenntnis auftaucht – mutmaßlich schreibt sie gleich wieder an dem nächsten entsprechenden Tweed – und auch andere Abgeordnete auf der linken Seite hier diesen als Hassparolen zu verstehenden Appell gern nutzen … Bei einer so prominenten Unterstützung des Linksextremismus aus diesem Haus heraus, brauchen einen die jährlich steigenden Zahlen von Straftaten auf Amts- und Mandatsträger hier in Thüringen wirklich nicht wundern, insbesondere im linken Bereich. (Beifall AfD) Gerade deshalb trägt der Antrag dem besonders hohen Anstieg von Taten mit einer linken Motivation besonders Rechnung, indem beispielsweise in Punkt III Nr. 3 linksextremistische Straftaten zwar nach wie vor gleichberechtigt behandelt, aber gesondert genannt werden. Das soll diese nicht besonders hervorheben, aber ein kleines Gegengewicht zur unverantwortlichen Schwerpunktsetzung dieser linken Landesregierung darstellen, allen voran im Bereich der inneren Sicherheit unser „Besserwessi“ im Innenministerium, der damit und mit der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, des unverfrorenen Einsatzes der Exekutive gegen die politische Opposition im Freistaat vor allem sein zweifelhaftes Demokratieverständnis dokumentiert. (Beifall AfD) Jetzt noch einige Worte zu den sogenannten Outing-Aktionen. Ja, Frau Henfling, Sie sind gemeint. Ich möchte ein Beispiel bringen, welches die Problematik verdeutlichen soll: Weil in Erfurt-Nord eine rechte, kleinste und ewig gestrige Partei aktiv ist, wurde dort im November dieses Jahres eine Veranstaltung ins Leben gerufen, in der unter anderem zu Beginn erst einmal zu solchen Outing-Aktionen aufgerufen wurde, und die entsprechende Datensammlung gehört natürlich noch dazu. Ein halbes Jahr später wissen wir nun, dass zwischenzeitlich in der Landeshauptstadt erneut ein linksextremistischer Angriff mit Äxten und Totschlägern stattgefunden hat. So was kommt von so was und eine Verbindung können Sie zumindest nicht ausschließen. (Beifall AfD) Ob es eine Verbindung gibt, ist aber auch völlig unerheblich. Sicher ist, dass sich Menschen von diesen Aktionen eingeschüchtert fühlen, was im Übrigen bereits strafrechtlich relevant ist. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Er- mittlungen laufen!) Und ich unterstelle, das ist auch der eigentliche Grund und das eigentliche Ziel solcher Outing-Aktionen. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Der will Polizist sein? Die Ermittlungen laufen! Der labert hier so einen Käse!) Sie behaupten schamlos, es ginge um soziales Engagement, wollen aber einschüchtern. Und Sie ahnen es vielleicht: Das ist undemokratisch. Wer dabei als angeblicher Nazi und damit als potenzielles Ziel der Aktion bezeichnet wird, entscheiden unter anderem solche Teile Ihrer sogenannten Zivilgesellschaft, die beispielsweise auch vor einigen Jahren eine Liste von Gebäuden rechter Szeneobjekte erstellt haben. Rein zufällig hat natürlich das eine mit dem anderen nichts zu tun und gehen diese Objekte in den nachfolgenden Jahren in Flammen auf. An der Stelle wird deutlich, was ich sagen will: Sie nehmen zumindest billigend in Kauf, dass linke Extremisten diese ach so sozialen Outing-Aktionen als Aufforderung zur Begehung von Straftaten verstehen. Und ja, das trifft auch uns AfD-Angehörige, obwohl wir uns – und da spreche ich beispielsweise von meinen eigenen Reden – hier vom Pult aus stets und unmissverständlich gegen jeden, Herr Bergner, gegen jeden Extremismus aussprechen. (Beifall AfD) Das scheint nicht zu reichen, aber Wiederholung prägt ja besser ein, daher noch einmal: Jeder Extremismus ist zu verurteilen, jede extremistische Tat ist eine zu viel – völlig unerheblich, ob diese von rechts, links oder sonst woher kommt. Und jede Schwerpunktsetzung in diesem Bereich – Kampf gegen Rechts, sage ich nur – schadet zunehmend unserer Demokratie. (Beifall AfD) Da können Sie jetzt möglicherweise in Ihren noch folgenden Reden noch so sehr gegen die AfD schießen: An den eben genannten Fakten kommen auch Sie nicht vorbei. Das merken da draußen auch immer mehr Menschen und auch deshalb sind die Wahlumfragen seit Jahren, wie sie sind – wir hatten ja gestern erst oder heute eine neue –, egal wie viel Gift Sie über der AfD auskippen. Und angesichts dessen, worum es hier geht, sollten sich insbesondere CDU und FDP einfach mal kritisch hinterfragen, ob sie nicht heute, weil es da um Angriffe auf Amts- und Mandatsträger geht, einfach mal der Ausschussüberweisung dieses Antrags zustimmen sollten. Ich glaube, das täte not, das wäre ein Zeichen, das Sie tatsächlich mal nach außen senden sollten, um so etwas hier vernünftig zu verurteilen. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, man weiß nach so einer Rede immer nicht so richtig, wo man mit dem Aufräumen anfangen soll, wenn die AfD wieder alles in irgendeinen Topf wirft und umrührt. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Da brau- chen Sie nichts aufräumen!) Ich bin Herrn Bergner für den Alternativantrag dankbar, auch wenn ich da an der einen oder anderen Stelle noch Kritik habe und wir, glaube ich, noch mal darüber reden müssen. Aber das Einzige, was Sie hier gerade versuchen: Sie haben jetzt drübergeschrieben, Sie möchten den Amts- und Mandatsträgern Unterstützung bei den Angriffen geben, denen sie ausgesetzt sind. Ihr Antrag ist aber wieder nur so eine Selbstbeschäftigungsopferrollen-Mimimi-Nummer der AfD. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ach so sehen Sie Angriffe auf Amts- und Mandatsträger?) Wir sind – nein, nein. Wissen Sie, das Interessante ist immer, das interessiert Sie vor allen Dingen nur bei Ihnen selbst. Wenn die Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag davon betroffen sind, nehmen Sie das immer mit einem Schmunzeln hin und denken sich dann Ihren Teil. Das Problem, warum ich Sie nicht ernst nehmen kann, ist unter anderem, dass Sie die letzten drei Jahre auf Demonstrationen unterwegs waren – Gera ist zum Beispiel auch so ein Fall –, wo die AfD prominent dabei war, wo aktiv dazu aufgerufen wurde, den Oberbürgermeister aufzusuchen und solche Geschichten. Ich kann mich nicht erinnern, dass in den … (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Dagegen habe ich mich bereits ausgesprochen!) Ja, Herr Mühlmann, es nützt doch aber nichts, wenn Sie sich dagegen aussprechen. Das ist schön, dass Sie das machen, auch wenn ich Ihnen das nicht glaube, weil Sie einer Partei angehören, die demokratisch gewählten Mandatsträgerinnen und Amtsträgerinnen voller Verachtung gegenübersteht. Ihre eigenen Leute sind auf diesen Demos unterwegs. Die unterstützen die Aufrufe und Sie widersprechen nicht. Wie bitte soll ich dann ernst nehmen, dass Sie hier einen Antrag einbringen, mit dem Sie Mandatsträgerinnen schützen wollen? So etwas erlebe ich von keiner anderen Fraktion hier im Hause, dass sie so etwas macht. (Beifall DIE LINKE) Da wird es tatsächlich ernst genommen. Und das Einzige, was Ihnen einfällt, ist einen Antrag einzubringen, in dem Sie darüber faseln, dass die bösen Linken wieder schuld sind. Das passt in Ihr Weltbild. Ich will das gar nicht weiter kommentieren, weil es müßig ist. Und dann sitzen Sie da in Ihrer unfassbaren Arroganz. (Zwischenruf Abg. Abg. Mühlmann, AfD: Ar- rogant sind Sie!) Das Einzige, was Ihnen einfällt, ist, vor sich hinzugrinsen. Das Problem ist, dass Sie dann hier auch noch Zahlen falsch referieren und so tun, als wäre das die Wahrheit. Das tun Sie im Untersuchungsund Innenausschuss und lassen keinerlei Differenziertheit zu. Der Punkt ist auch: Es ist einfach ein Unterschied, ob man einen Aufkleber am Büro hat, den Sie regelmäßig anzeigen, der dann in der Statistik landet, oder ob zum wiederholten Male wie bei der Kollegin in Eisenach eine Fensterscheibe eingeschlagen wird und es tatsächlich Bedrohungen gibt. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Bei mir sind auch schon die Fensterscheiben eingeschlagen worden!) Sie werfen das alles in einen Topf und sagen, das ist alles Gewalt. Das ist erstens falsch und zweitens ist es nur dazu da, um Ihnen wieder recht zu geben. Das finde ich schwierig. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie waren auf Demonstrationen gegen die AfD!) Ich würde tatsächlich sehr gern, weil es nämlich wichtig ist, ernsthaft darüber reden, wie wir Mandats- und Amtsträgerinnen, wie wir Menschen in den Verwaltungen schützen können, weil auch da haben wir eine massive Zunahme. Sie hätten sich auch unter anderem auf das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft berufen können – aber das ist Ihnen wahrscheinlich wieder zu linksextrem. Die haben eine Umfrage gemacht, die haben sich damit beschäftigt und auch die Verwaltungsmitarbeiterinnen abgefragt, inwieweit sie psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. Und ja, da muss man feststellen – das leugnet hier im Raum niemand, das leugnen auch der Innenminister und das Innenministerium nicht –: Wir haben Defizite in dem Bereich, wie wir Menschen schützen können, und es hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Da spielen zum Beispiel Reichsbürgerinnen eine große Rolle, da spielen aber auch Bedrohungen verbaler Natur eine Rolle und man merkt generell – und das ist auch das, was Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mandatsträgerinnen spiegeln –, dass die Aggressivität in dieser Gesellschaft zugenommen hat. Was ich aber nicht gelten lasse, weil ich schon der Meinung bin, dass das hier der demokratische Konsens sein sollte und das ist eigentlich auch das, was die Zahlen uns sagen: dass die größte Bedrohung für diese Amts- und Mandatsträgerinnen, für die Verwaltung und für Demokratie von extrem Rechten, Neonazis, Reichsbürgerinnen ausgeht, die alle da mit reingehören, und auch von der AfD, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil Sie permanent hier dafür die Vorlage liefern und auch auf der Straße dafür sorgen, dass Menschen demokratische Strukturen und auch demokratisch gewählte Personen infrage stellen, und zwar nicht mit dem Mittel des Wortes, sondern durchaus auch mit dem Mittel der Drohung und mit psychischer und physischer Gewalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber können wir sehr gern reden. Das sollten wir im Ausschuss auch anhand des Antrags der FDP tun, wie wir Mandats- und Amtsträgerinnen besser schützen können, wie wir dafür sorgen können, dass diese Menschen gerade im Ehrenamt auch wieder Lust dazu haben, sich zu engagieren, ohne Angst haben zu müssen, dass sie oder ihre eigenen Familien in irgendeiner Art und Weise Bedrohungen ausgesetzt sind. Wir sollten das aber auch für die Verwaltungsmitarbeiterinnen unter anderem beispielsweise unserer Ordnungsbehörden diskutieren, denn wir haben nicht zuletzt auch vom Rechnungshof gehört, dass wir gerade in kleineren Gemeinden das Problem haben, dass Menschen, die in Ordnungsbehörden arbeiten, teilweise bestimmte Dinge nicht kontrollieren, weil sie Angst haben, dass das Folgen für sie haben könnte. Das ist etwas, was man in einem Rechtsstaat aus meiner Perspektive nicht hinnehmen darf. Da müssen wir gezielt darüber reden, wie wir das ändern können. Ihr Antrag nützt für diese Frage einfach rein gar nichts. Er ist nur wieder mal der Versuch, bestimmte Dinge in eine bestimmte Ecke zu schieben, so wie Sie das gern hätten und wie Sie wollen, dass es nach außen wahrgenommen wird. Das machen wir nicht mit, wir lehnen Ihren Antrag ab. Ich freue mich, wenn wir den Alternativantrag der FDP im Innenausschuss weiterdiskutieren können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Parlamentarische Gruppe der FDP spricht jetzt Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mühlmann, Sie beschweren sich über Verächtlichmachung und sprechen im nächsten Atemzug vom „Besserwessi“ im Innenministerium. Das nenne ich auch Verächtlichmachung. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Nicht nur mit solchen Vokabeln gießen Sie selbst Öl ins Feuer, das an dieser Stelle nun wirklich nichts zu suchen hat. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn Sie Straftaten von Linksextremisten benennen, haben Sie nicht unrecht. Ich wäre der Letzte, der die gutheißen oder auch nur verschweigen würde. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Es gilt, dass jede politisch motivierte Gewalt bekämpft gehört, egal ob sie von links oder von rechts oder von religiösen Extremisten kommt. Ich weiß freilich nicht, ob die Opfer in dem Fall die politisch engagierten Bürger sind, von denen Sie in Ihrem Antrag sprechen oder an die Sie dabei gedacht haben. Das wäre dann nicht ganz so hilfreich. Wir werben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, für eine konsequente Bekämpfung politischer Gewalt, egal welcher Couleur. Wir werben aber auch dafür, dass wir hier im Hause zu einem sachlichen Ton kommen und die Auseinandersetzung in der Sache führen und nicht mit Verächtlichmachung und nicht mit diesen Vorwürfen, wie wir sie hier immer hören müssen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie man an unserem Berichtsersuchen sieht, möchten wir unseren Blick auch auf das Geschehen im digitalen Raum richten. Es gibt mittlerweile genug Videos im Internet, in denen Abgeordnete vorlesen, wie sie im Internet beschimpft werden. Die meisten von uns kennen das auch aus eigener Erfahrung. Auch das sind Übergriffe. Vieles davon ist strafrechtlich relevant, aber leider werden solche Anzeigen bisher nur mit geringem Erfolg verfolgt. Es ist richtig und wichtig, dass politischer Austausch auch im Netz stattfindet. Wir als Freie Demokraten haben uns Digitalisierung bekanntlich auf die Fahne geschrieben. Aber man muss auch die Probleme ansprechen, die daraus entstehen. Das Bundesjustizministerium unter Minister Buschmann arbeitet gerade an einem digitalen Gewaltschutzgesetz. Vielleicht tritt dann an dieser Stelle auch Besserung ein. Aber bis es so weit ist, wollen wir mit Ihnen gemeinsam die von uns und anderen Rednern angesprochenen Probleme im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Und, Frau Kollege Henfling, danke auch für Ihre Worte, wir beantragen selbstverständlich auch die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und freuen uns auf eine sachliche Diskussion. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter König-Preuss das Wort, Fraktion Die Linke.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen hier im Landtag und am Livestream, ich kenne das schon, wenn ich vorgehe, dass von rechts außen sofort irgendwelche Sprüche kommen. Das passiert gerade eben auch und macht Ihren Antrag natürlich super glaubwürdig, wenn Sie einen Antrag einreichen, mit dem Sie Angriffen auf politisch engagierte Bürger, Amts- und Mandatsträger entschieden entgegentreten wollen. Das haben Kollegin Henfling und auch Herr Bergner zuletzt in Teilen schon sehr gut dargestellt. Dieser Antrag von Ihnen ist nichts anderes als absurd. Er ist auch deswegen absurd, weil … Ich will gar nicht in das letzte Jahr zurückgehen, sondern man kann auch viel weiter, seitdem die AfD hier in Thüringen und auch in anderen Parlamenten sitzt, entsprechend Beispiele aufzählen, aber manchmal macht es Sinn, es konkret zu machen. 2015 stand bei mir am Büro: „K. König, du linksextreme Schlampe“. Daneben stand „Judenhure“ und Ähnliches mehr. Es ist dann ein Täter erwischt worden, Mitglied des AfD-Kreisvorstands in SaalfeldRudolstadt. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das wer- de ich gleich mal in einer Kleinen Anfrage abfragen!) Insofern: Wenn sich die AfD heute hierhinstellt und erklärt, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger, Amts- und Mandatsträger entschieden entgegentreten will – grundsätzlich total gute Überschrift … Ich glaube aber, das funktioniert vor allem dann wirklich richtig – ich sehe schon, wie ernst Sie es nehmen, wenn Sie nicht mal in der Lage sind zuzuhören –, Ihre Überschrift, Ihr Titel des Antrags funktioniert dann und wäre dann glaubwürdig, wenn Sie gegen Ihre eigenen Leute vorgehen würden, die einen großen Teil, ein großes Spektrum derjenigen ausmachen, die zuständig und verantwortlich für Bedrohungen, für Beleidigungen und auch für Straftaten sind, die sich nicht nur gegen Abgeordnete in kommunalen oder in Landesparlamenten oder auch im Bundestag richten, sondern leider auch viel häufiger gegen Menschen, die sich politisch engagieren. Ich will mal – Frau Henfling hat schon darauf hingewiesen – die Straftaten, wie sie hier von der AfD vorgetragen wurden, gegen Büros von Abgeordneten, noch mal ein bisschen detaillierter aufschlüsseln. Wir zum Beispiel, weiß ich, zeigen sehr selten, um nicht zu sagen, so gut wie nie an, wenn ein Aufkleber am Schaufenster vom Wahlkreisbüro ist. Aufkleber abzuknubbeln – ein bisschen nervig, ohne Frage, manchmal auch anstrengend, wenn es viele Aufkleber sind. Verrückterweise erstattet die AfD so gut wie bei jedem Aufkleber Anzeige. Das erklärt zumindest in Teilen auch, warum bestimmte Angriffe auf Wahlkreisbüros so hochgegangen sind. Ich mache es am Beispiel deutlich: 2019, da gab es einen Sticker an einem Wahlkreisbüro der AfD mit einem Anus drauf. Darauf stand: „Anusticker.de“. Entschuldigung für die Werbung an der Stelle, wobei: Warum auch nicht. Das Ganze ist eingeordnet worden als PMK ‑ links-, also als Politisch Motivierte Kriminalität ‑ links-. Ein Sticker mit einem Anus drauf ist PMK –links-. Keine Ahnung, wie Polizei und Ermittlungsbehörden darauf kommen. Keine Ahnung, was das damit zu tun haben soll. Ebenso wenig erklärt sich uns zumindest nicht, warum ein Aufkleber, auf dem steht „Jesus würde links wählen“, als PMK ‑ links- eingeordnet wird, wenn er an einem Büro der AfD auftaucht. Ich glaube, dass es wirklich notwendig ist, detaillierter in diese Statistiken reinzuschauen und nicht einfach nur das, was die AfD hier versucht zu suggerieren, als Fakt hinzunehmen. Das auch deswegen, weil, wenn Sie sich in den letzten zwei, drei Jahren umschauen – ich habe vorhin schon angedeutet, eigentlich kann man das Ganze ab 2014 machen, aber gehen wir mal nur auf die vergangenen drei Jahre ein –, da laufen unter anderem AfD-Mitglieder mit Plakaten, auf denen Bundestagsabgeordnete, Wissenschaftlerinnen in Sträflingskleidung abgebildet sind. Und darüber steht groß „schuldig“. Was damit stattfindet, ist eine Diskreditierung von Verantwortungsträgern hier in Deutschland. Was damit aber auch stattfindet, ist ein Signal, das an bestimmte Personen gesendet wird, nämlich das Signal: Ihr könnt sie beleidigen, ihr könnt sie bedrohen, ihr könnt sie angreifen. Wenn dann Videos verbreitet werden, in denen zum einen unter anderem ein Galgen dargestellt wird und daneben Einschusslöcher und auch das im Kontext von Demonstrationen, an denen sich AfD mit beteiligt, dann ist eigentlich ganz klar, wer mitverantwortlich für entsprechende Taten, für entsprechende Beleidigungen, für entsprechende Drohungen ist. Gerade in der Vergangenheit, seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, stellen wir fest, dass es Demonstrationen gibt, innerhalb derer erneut gegen Lokalpolitikerinnen vorgegangen wird, erneut Lokalpolitikerinnen – übrigens aller demokratischer Fraktionen – angegangen und angegriffen werden. Unter anderem in Leinefelde war das der Fall, wo sich der Landrat mit dafür eingesetzt hat, dass Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht werden können. Dafür ist er angegriffen worden, da gab es Drohbriefe. Ähnliches in Sömmerda. Auch dort mit dabei und mit Am-Stimmung-machen gegen ukrainische Geflüchtete und gegen die Politik, die dort vom Bürgermeister und zum Teil auch vom Landrat und anderen kommunalen Akteuren vertreten wird, Mitglieder der AfD, die hier gerade auch sitzen, aber auch Mitglieder der AfD aus der Bundestagsfraktion. Ich finde das schon fatal, sich hier hinzustellen, so einen Antrag vorzulegen, in diesem Antrag zu erklären: ganz viele böse linksextreme Taten usw. usf. Denn wenn man sich mal die PMK-Statistiken genau anschaut: Der Großteil der Steigerung ist im PMK-Bereich ‑ Sonstige-. Wenn man sich ein bisschen auskennt mit der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität“, dann ist klar, dass unter „Sonstige“ unter anderem Straftaten und Ähnliches mehr fallen, die aus dem sogenannten Coronaleugnerspektrum, aus dem Spektrum der Reichsbürgerinnen oder auch aus dem Spektrum von Verschwörungsanhängern begangen werden. Ein großer Teil von denen ist ganz klar der rechten Szene zuzuordnen. Die Problematik ist hier die fehlende oder nicht zutreffende Analyse seitens Ermittlungsbehörden und auch die Verständigung innerhalb der Innenministerkonferenz, wie solche Taten einzuordnen sind. Von daher macht es nur Sinn, sich das mal konkreter und im Detail anzuschauen. Aber wir würden schon sagen, dass es auch sinnvoll wäre, zur Kenntnis zu nehmen, was es in Thüringen schon alles gibt. Wenn zum Beispiel die AfD – jetzt komme ich zum Alternativantrag von Ihnen – unter anderem fordert, dass es notwendig ist, detailliert aufzuschlüsseln und darzustellen … Das passiert einmal jährlich im Kontext der Vorstellung der PK-Statistik. Das passiert auch über Kleine Anfragen, die, wenn ich mich richtig erinnere, unter anderem auch von Ihnen gestellt werden. Das passiert auch im Innenausschuss, wo wir das regelmäßig auf der Tagesordnung haben. Das passiert unter anderem auch in dem aktuellen Untersuchungsausschuss zur Politisch motivierten Kriminalität. Insofern fänden wir es schwierig, so zu tun, als ob in Thüringen im Landtag über die Landesregierung nicht schon entsprechende Zahlen, Statistiken und Daten vorliegen würden. Ebenso fänden wir es schwierig, wenn wir die Extremismustheorie, die Ihr Antrag beinhaltet, übernehmen. Da werden Sie nicht nur bei mir, sondern auch bei der Fraktion Die Linke auf Widerspruch stoßen. Das auch deswegen, weil es angesichts dessen – PMK ‑ Sonstige-, was ich gerade dargestellt habe – wirklich überhaupt nicht passend ist, von den sogenannten Sonstigen zu sprechen und die Straftaten aus dem Coronaleugnerspektrum, von Reichsbürgern, aber auch von Verschwörungstheoretikern darunter zu erfassen. Sondern wir sind schon der Überzeugung, dass es notwendig ist, ganz klar zu sagen, dass diese Extremismustheorie überhaupt nicht in der Lage ist, die Straftaten adäquat abzubilden, denn die sonstigen Straftaten wären in der auch von Ihnen vertretenen Extremismustheorie überhaupt nicht erfasst. Dem stimmen übrigens auch Wissenschaftlerinnen zu. Wir hatten das im Untersuchungsausschuss „PMK“ mehrfach von verschiedenen Wissenschaftlerinnen so bestätigt bekommen. Eine letzte Sache: Die AfD halluziniert einen linken Schwerpunkt herbei. Ich glaube, wenn sich die AfD ehrlich machen würde, was sie schwer kann, dann sollte sie wirklich bei sich anfangen. Unter anderem aus der Landtagsfraktion der AfD hier gibt es einen Abgeordneten, der mit dem – zum Glück mittlerweile inhaftierten – Reichsbürger Kontakt pflegte. Die von diesem Reichsbürger geplante Umsturzaktivität in Deutschland, die unter anderem vorhatte, mehrere Politiker zu verhaften, sah auch vor, eine AfDAktivistin nach dem Staatsstreich als neue Justizministerin einzusetzen. Von daher: Ihr Antrag ist absurd. Ihr Antrag entspricht an keiner Stelle den Realitäten, die wir hier in Thüringen haben. Wir sind bereit, zumindest in Bezug auf das, was wir im Innenausschuss leisten können, mit Ihnen zum Alternativantrag der FDP ins Gespräch zu kommen. Und eine letzte Sache noch: Die Landesregierung hat viel gemacht. Unter anderem aufgrund eines Antrags, der von uns, von den Linken angestoßen wurde, ist eine Beratungsstelle „Hatespeech“ eingerichtet worden. Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag nicht nur von Rot-Rot-Grün, sondern auch eine sehr deutliche klare Unterstützung aus der CDUFraktion bekommen hat. Ich glaube, dass das ein geeignetes Mittel ist, wie man Menschen, die von rechts

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Henry Worm

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

bedroht werden, unterstützen kann, und freue mich, dass die CDU zumindest da auch sehr klar mit dabei war. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

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Danke sehr. Nächster Redner ist Abgeordneter Walk aus der CDU-Fraktion.

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Raymond Walk CDU

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, wir alle wissen: Unsere Demokratie ist ein zartes Pflänzchen. Sie zu bewahren und zu schützen ist hier unsere gemeinsame Aufgabe. Fakt ist leider aber auch: Die Feinde unserer Demokratie werden nicht weniger, ganz im Gegenteil. Wenn wir uns die Straftaten im Bereich der politisch motivierten Gewalttaten anschauen, dann sehen wir, dass sich die Zahlen von 2010 bis 2022 rasant in die Höhe bewegt haben. Sie haben sich mehr als verdoppelt, von 1.403 im Jahr 2010 auf 3.156 politisch motivierte Straftaten 2022, und das alles hier in unserem kleinen Thüringen. Eine traurige Begleiterscheinung möchte ich ansprechen. Das sind die Straftaten und die Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte – im letzten Jahr 1.358, knapp 1.400 Straftaten. Damit ist das ein trauriger Höchststand im letzten Jahr 2022. Nicht hinnehmbar – und das will ich besonders herausheben – sind die tätlichen Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte, nämlich insgesamt 444 im letzten Jahr. Auch das ist eine Steigerung von über 40 Prozent. Da gibt es auch nichts zu relativieren. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Aber das macht doch keiner!) 73 Straftaten mit 21 Verletzten weist die Statistik aus dem Jahr 2022 auf. Wenn man darauf schaut, wie viele Angriffe auf Rettungsdienstkräfte und Feuerwehrkolleginnen und kollegen durchgeführt wur‑ den, auch das – Sie ahnen es – ein trauriger Höchstwert. Aber heute geht es um ein anderes Thema. Es geht um die Angriffe auf Amts- und Mandatsträger – das ist insgesamt etwas zu kurz gekommen in den bisherigen Diskussionen. Da sind die Zahlen auch explodiert, Kollege Bergner hat es angesprochen: 345 im letzten Jahr. Was nicht gesagt wurde und was auch wirklich Bände spricht: Vor acht Jahren sah das noch ganz anders aus. Da gab es 43 Angriffe. Die Zahl hat sich innerhalb dieser kurzen Zeitspanne verachtfacht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Entwicklung ist höchst besorgniserregend und stellt auch eine große Gefahr für unsere Demokratie dar. Warum ist das so? Es werden sich nämlich künftig immer weniger Menschen zur Verfügung stellen, wenn es darum geht, kommunale, insbesondere auch Ehrenämter auszufüllen. Das wird auch dadurch belegt, dass bei den letzten Kommunalwahlen von insgesamt über 400 Möglichkeiten, sich in den Kommunen zu bewerben, 22 Gemeinden mit völlig leerem Stimmzettel antraten, wo überhaupt kein Name draufstand. Auch diese Zahl hat sich verdreifacht und ist Spiegelbild der Realität. Eine wesentliche Ursache, warum das so ist – das ist natürlich sehr komplex, haben wir eben schon gehört, das stimmt –, aber eine Ursache sind auch die vielen traurigen Einzelbeispiele, die wir alle kennen. Wir sind, die meisten jedenfalls, auch kommunal in Kreistagen und Stadträten, in Kommunalparlamenten verwurzelt. Ich habe an gleicher Stelle vor einem Jahr bei dem Thema der Amts- und Mandatsträger schon Beispiele angeführt, die würde ich gern auch noch einmal ins Feld führen, weil sie flächendeckend sind und zeigen, wie perfide die Realität tatsächlich ist. Angriffe, Bedrohungen oder auch Belästigungen; in Gera bei Julian Vonarb, in Floh-Seligenthal bei Ralf Holland-Nell, Benjamin Koppe in Jena, in Ershausen Sebastian Wagner, Alexander Schulze in Greiz, bei uns in Eisenach Katja Wolf, in Altenburg André Neumann, in Mihla im Wartburgkreis Rainer Lämmerhirt, in Helbedündorf Jörg Steinmetz und der Landrat vom Saale-Orla-Kreis Thomas Fügmann. Die sind alle belästigt, angegriffen, beleidigt, attackiert worden – kommunale Verantwortungsträger. Das hätte es so vor vielen Jahren nicht gegeben. Deswegen müssen wir gegensteuern. Ich will noch eines sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Einschüchterungen, Hetze und Gewalt richten sich seit Jahren gegen kommunale Amtsund Mandatsträger sowie gegen Parteirepräsentanten. Aber heute – ich glaube, das ist deutlich geworden – haben wir eine neue Qualität. Das ist deswegen wichtig – und deswegen müssen wir darüber reden –, weil Kommunalpolitiker seit jeher das Rückgrat unserer Demokratie sind. Unsere Demokratie – Frau Präsidentin ist auch hier, sie kennt das Thema – ist nur dann funktionsfähig, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene auch im positiven Sinne einmischen, wenn sie sich trauen, ihre Meinung zu sagen und bestenfalls auch für ein Amt zur Verfügung zu stehen. Was ist zu tun? Das ist die zentrale Frage. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Fünf Vorschläge hätte ich jetzt schon. Ich hatte in der Plenardebatte vor zwei Jahren schon angeregt, eine Studie zur Bedrohungssituation von kommunalen Amts- und Mandatsträgern auf den Weg zu bringen. Beispiel war Brandenburg. Das ist bis heute leider noch nicht gelungen. Die Brandenburger Studie ist einmalig. Ich finde, Frau Staatssekretärin, das wäre ein lohnendes Projekt auch für unseren Landespräventionsrat. Daraus könnte man dann auch konkrete Maßnahmen gegen Hass und Gewalt ableiten. Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, nämlich Hass und Hetze im Onlinebereich, in sozialen Medien. Ich glaube, niemand hier aus dem Rund ist davon noch nicht betroffen gewesen. Auch bei mir wurde über ein halbes Jahr die Facebook-Seite lahmgelegt. Das ist aufgeklärt worden – weil es eben hieß, es wird nicht aufgeklärt. Man muss es eben auch bei der Polizei melden. Der Täter ist ermittelt, hilft mir jetzt auch nicht unbedingt weiter, aber die Polizei kriegt das hin, wenn auch nicht in dem Umfang, wie wir uns das alle gern wünschen. Die Beratungsstelle für Hatespeech-Opfer ist bereits erwähnt worden. Ja, das war unsere gemeinsame Forderung und ich war sauer, dass sich zwei Jahre in dem Bereich nichts getan hat, obwohl wir das Geld schon 2021 eingestellt hatten. Jetzt hat mich die neue Leiterin dieser vorgesehenen elly-Beratungsstelle angesprochen und gesagt: Ich habe gehört, das interessiert Sie, haben wir nachgelesen, können wir uns nicht mal treffen? Da habe ich gesagt: Sehr gern, ich helfe gern mit. Was ich bemängele – das ist positiv, Frau Staatssekretärin – ist, man hätte darüber auch mal im Ausschuss berichten können. Unabhängig davon freue ich mich, dass die Beratungsstelle wohl im II. Quartal 2023 dann auch an den Start gehen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss vielleicht auch ein Ausblick. Ich habe gesagt, ich will es möglichst konkret auf die Ermittlungsbehörden machen. Klar ist, dass wir qualifizierte Polizeibeamte brauchen, Frau Staatssekretärin. Wir brauchen digitale Ermittler, Cybercops, wir brauchen IT-Spezialisten, wir brauchen Forensiker, einschließlich der Expertise bei Verfassungsfeinden auch des Verfassungsschutzes. Dritter Punkt: Wer bedroht wird, muss auch leichter eine Auskunftssperre für seine Adresse im Melderegister vornehmen können. Punkt 4: Nicht zuletzt brauchen wir auch eine Staatsanwaltschaft. Sonderdezernate sind bisher nicht eingerichtet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zum Schluss. Was wir aber, fünfter Punkt, im Kern brauchen, ist ein breiter gesamtgesellschaftlicher Konsens aller Demokraten der Parteien, der Vereine, der Zivilgesellschaft, um das politische Klima für eine demokratische Meinungs- und Streitkultur zu stärken. Wir brauchen unterm Strich mehr Respekt für unsere kommunalen Verantwortungsträger. Und auch da wieder an alle gerichtet: Hilfreich wäre aus meiner Sicht so was Ähnliches wie eine bundesweite Respekt-Kampagne. Wir können vielleicht erst mal in Thüringen anfangen. So was Ähnliches gibt es schon bei Rettungsdienstkräften, ich finde, mit einem passenden Namen. Die Kampagne dort heißt „Respekt?! Ja Bitte!“. So etwas könnte ich mir gut vorstellen. Auch das wäre ein lohnendes Projekt für den Landespräventionsrat. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und will noch anfügen, dass wir dem Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der SPD erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe verbliebene Zuschauer zu der Nachmittagsstunde, die langsam später wird! Herr Mühlmann, zu Ihrem Antrag ist schon sehr viel gesagt worden. Es beginnt eigentlich damit, dass Sie so tun, als ob es irgendjemanden hier in diesem Haus gäbe, der Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amts- und Mandatsträger nicht entschieden entgegentreten wollte. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Die sit- zen da drüben!) Das ist doch ein Konsens, den wir hier schon ewig haben. Wir haben uns schon sehr oft in den entsprechenden Ausschüssen immer wieder damit beschäftigt, dass wir so etwas natürlich nicht dulden und dagegen etwas unternehmen wollen. Hier gibt es keinen neuen Erkenntnisgewinn durch Ihren Antrag, dass Sie meinen, es müsste erstmals festgestellt werden, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträgern nottut bei den Angriffen, die auf sie stattfinden. Es ist auch schon gesagt worden: Sie meinen, und das haben Sie gesagt und das steht auch in Ihrem Antrag, in dem Sie schreiben: Besonders augenfällig ist der Anstieg von den entsprechenden Taten, die dem politisch linken Spektrum zuzurechnen sind. Das ist Ihr eigentliches Ziel: zu sagen, dass diese Vergiftung des politischen Klimas, der dann auch Angriffe auf Kommunalpolitiker und Mandatsträger auf allen Ebenen folgen und natürlich auch – was wir hier schon oft problematisiert haben – auf Polizei-, Sicherheits- und Rettungskräfte, dass die letztendlich den Linken auf das Konto zu buchen ist, weil die ständig zu Gewalt aufrufen. Dass Sie aber meinen, der Anstieg von entsprechenden Taten sei dem linken Spektrum zuzurechnen, das ist evident falsch und ergibt sich aus den von Ihnen selbst zitierten PMK-Statistiken. Wie auch in einigen anderen Bereichen ist die alles überlagernde Entwicklung, dass wir immer mehr Fälle von Politisch motivierter Kriminalität gegenüber Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen erleben, die Phänomenbereichen von rechts oder links gar nicht mehr zugeordnet werden, sondern da haben wir immer diese Sonstigen – dazu wurde jetzt schon mehrfach gesprochen. Bei den Sonstigen haben wir alle möglichen Menschen: Da haben wir Coronaleugner, Querdenker, Reichsbürger und alle die, die der Verfassungsschutz zu Recht als Delegitimierer bezeichnet. Und an deren Spitze haben Sie sich doch in der Vergangenheit häufig genug gesetzt bei den letzten Demonstrationen, wo dann immer heiß erwartet und sehnsüchtig als der glorreiche Schlussredner Ihr Fraktionsführer Höcke vor den Menschen stand, um zu erzählen, dass die Linken an allem schuld sind. Wenn man sich aber tatsächlich mal in Ihren eigenen Annalen orientiert und auch das berühmte Werk Ihres Fraktionsführers „Nie zweimal in denselben Fluss“ durchliest, dann finden wir doch die Zitate, wo die Brücken geschlagen werden, genau zu den Milieus, die Hauptangriffstäter bilden. Denn da hat Herr Höcke geschrieben: „Jeder hat seine Aufgabe und sein Betätigungsfeld. Das schließt gemeinsame Aktionen von Fall zu Fall nicht aus. […] Straßenproteste sind von Natur aus derber und akklamatorischer als Parlamentsreden oder feinsinnige Disputationen.“ Da hat man sich schon mal der Straße freundlich zugewandt und hat sich der Zusammenarbeit mit dem Widerstandsmilieu verschrieben. Es geht dann noch weiter: „Wir brauchen in der existenziellen Krise keine falsche konservative Loyalität zu Institutionen, die die Zukunft unseres Volkes gefährden, sondern selbstbewußten, renitenten Bürgermut und einen kämpferischen Nonkonformismus, der heute wie gesagt in allen politischen Lagern zu finden ist.“ Und so geht es dann munter weiter. Und dann wundern Sie sich, dass die Leute, die Sie aufgewiegelt haben, dann nicht nur irgendwelche Scheiben einwerfen oder auch Menschen angreifen oder auch einfach mal so „Nazi-Area – Hier ist unser Land, haut ab!“ an Wahlkreisbüros kleben. Das Ganze ist doch hier ein Haltet-den-Dieb-Geschrei, das schon wirklich sehr schauerlich anmutet. Wir haben deswegen eine ganze Reihe von harten Indizien dafür, dass wir die ganzen Angriffe auf Verantwortungsträger auf Attacken dieses Milieus zurückzuführen haben, das von Ihnen hier mitbestärkt wird. Deswegen ist dieser Antrag, mit dem Sie versuchen, mit einem breiten Bogen von sich abzulenken und auf die linke Seite dieses Hauses zu zeigen, untauglich. Ich freue mich sehr, dass die FDP dem einen sachlichen Antrag gegenübergestellt hat, der vielleicht auch in dem einen oder anderen Punkt noch recht allgemein gefasst ist, aber an dem wir sicherlich im Innenausschuss, an den wir ihn auch gern überweisen, noch weiter feilen können. Dass es nicht bekannt sei, an wen man sich wenden könnte, halte ich auch für ein Gerücht. Kollegin König-Preuss hat eben schon davon berichtet, dass die Hatespeech-Stelle bereits eingerichtet wurde. Wir stellen also Hilfsmöglichkeiten bereit. Wir brauchen aber nicht nur die Solidarität aller Demokraten, sondern auch keine Menschen, die die Ursachen oder die Mitverursachung der Taten hier leugnen und in Abrede stellen. So ein ganz bisschen erinnert das, was Sie hier heute zu veranstalten versuchen, an Feuerwehrleute, die immer mal gern Brände legen. Das lehnen wir ab und das wird Sie auch nicht wundern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

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Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf.

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Ute Bergner fraktionslos

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die beiden Anträge von AfD und FDP legen ausführlich dar, wie gefährdet Amtsund Mandatsträger durch die Bevölkerung sind, und fordern Maßnahmen zu deren Schutz. Gründe wurden heute viele genannt und der gegenseitigen Vorwürfe gab es zu Genüge. Ich möchte das Augenmerk auf einen anderen Gesichtspunkt lenken, und zwar auf die Spaltung der Gesellschaft und die zunehmende Intoleranz gegenüber anderen Meinungen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist jetzt Ihr sachlicher Beitrag?) Das lässt sich nicht mit Regeln, nicht mit mehr Polizeigewalt und auch nicht mit Vorwürfen reduzieren. Für diese Spaltung und Intoleranz trägt die Politik in Deutschland und auch in Thüringen eine wesentliche Verantwortung. Sollten wir Parlamentarier nicht eine Vorbildfunktion einnehmen? Kennen Sie das Sprichwort: Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken? Wenn wir in den Parlamenten nicht vorleben, dass wir andere Meinungen außer der unsrigen respektieren, uns persönlich beschimpfen und ausgrenzen, dann erwarten wir ein besseres Verhalten von den Bürgern? Da bin ich an der Stelle bei Herrn Walk. Wir brauchen hier ein anderes Klima. Wenn die Medien die Bürger schlechter darstellen, als sie sind – nehmen wir das Beispiel der Vielzahl der rassistischen Beschimpfungen unserer neuen Justizministerin, die sich nach Auskunft des Innenministeriums auf zwei beliefen. Ja, auch zwei sind zwei zu viel, aber nicht eine Vielzahl, und diese zwei müssen rechtsstaatlich geklärt werden. Wenn sich gerade in den letzten Jahren diese Angriffe vermehrt haben, können direkte Schlüsse zu den Ereignissen dieser Zeit gezogen werden. Der Innenminister hat es in seinem Salve.TV-Interview angesprochen. Der Staat hat die Bürger in die Illegalität gedrängt. Dieses Interview bezog sich auf Coronademonstrationen, aber es zeigt wie im Brennglas, was dahintersteht. Der Staat verweigert den Dialog mit den Bürgern, anstatt auf Augenhöhe mit ihnen zu reden, und nicht jeder ist in der Lage, besonnen und sachlich zu reagieren. Die Menschen fühlen sich bevormundet, gegängelt und nicht ernst genommen. Wenn ein Politiker dann von einem Bürger mit unangenehmen Fragen und Wahrheiten konfrontiert wird, wie reagieren einige von Ihnen? Mit Gesprächsverweigerung, Ausgrenzung aus öffentlichen Sitzungen oder mit Rechtfertigung der ausführenden Rolle. Nicht selten wird mit Zurechtweisung des Bürgers und dem Einfordern von Respekt gegenüber dem Amt reagiert. Als ob wir Abgeordnete etwas Besseres wären als die Bürger, die uns gewählt haben und uns bezahlen! Um es hier auch zu sagen: Gewalt, egal gegen wen, auch gegen Amts- und Mandatsträger, ist nicht tolerabel, übrigens genauso wenig wie Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten. Da muss der Rechtsstaat konsequent durchgreifen. Wenn ich beispielsweise bei meinen Auftritten im Rahmen des Volkbegehrens zur Verfassungsänderung mit den Menschen spreche, dann honorieren auch kritische und aggressive Bürger den konstruktiven und respektvollen Dialog. Der umfangreiche Polizeischutz, den ich beim Unterschriftensammeln genieße, ist aus meiner Sicht übertrieben. Aber ich danke den Kollegen von der Polizei für ihren Einsatz, da es mir doch Sicherheit gibt. Begegnen wir den Menschen in unserem Land auf Augenhöhe, respektieren wir ihre Meinungen und arbeiten an einem ergebnisoffenen Dialog, der nicht ausgrenzt, rufen zu Dialog und nicht zu Hass auf, wenden die Gesetze des Rechtsstaats konsequent an! Dann, bin ich sicher, sparen wir viele polizeiliche Ressourcen, und das ist eine Grundlage für ein besseres Klima in unserem Land. Danke.

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Henry Worm

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Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Schenk das Wort.

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Schenk

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Mühlmann, der Antrag hat einen sehr schönen Namen, nämlich den demokratischen Willensbildungsprozess zu verteidigen. Wenn man sich jetzt mal fragt, was man alles so tun kann, um den demokratischen Willensbildungsprozess zu verteidigen, fallen mir eine ganze Menge Punkte ein. Punkt 1 wäre – und das hat Abgeordneter Bergner schon gesagt –, selbst keine Beleidigungen zu verwenden. Insoweit ist es schon fraglich, wenn Sie mit „Besserwessi“ einsteigen, dann aber die Reihe vor Ihnen beklagt, dass jemand das Wort „halluzinieren“ verwendet. Das ist schon irgendwie ein putziger Umgang, denn Sie wissen selbst, warum Sie den Begriff „Besserwessi“ verwendet haben. Sie haben ihn verwendet, um jemanden herabzusetzen. Deswegen denke ich auch, dass man im Präsidium noch mal darüber nachdenken könnte, ob man Ordnungsrufe in diesem Bereich vielleicht etwas genauer betrachtet. (Beifall DIE LINKE) Was kann man noch tun, um den demokratischen Willensbildungsprozess zu verteidigen? Man kann zum Beispiel keine Falschinformationen verbreiten. So haben Sie ausgeführt, dass diese Hotline irgendwie so eine geheime Nummer wäre, bei der niemand wusste, dass er anrufen kann, und wir zumindest versäumt haben, überhaupt auf diese Hotline hinzuweisen. Das stimmt nicht, denn wir haben sowohl im Februar des vergangenen Jahres, genau am 03.02.2022, sowohl den Thüringischen Landkreistag als auch den Gemeinde- und Städtebund in einem sogenannten Brief darauf hingewiesen und wir haben … (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja, ge- nau! Aber die Kommunen haben sie nicht!) Ja, wissen Sie, das ist genau das Problem. Sie kreischen da los: „Aber die Kommunen haben sie nicht!“ Wissen Sie, was der Witz von einer Dachorganisation ist? Der Witz davon, was oben drüber ist, ist, dass die untendrunter Informationen bekommen. Wenn ich Ihrer Fraktion jetzt was mitteilen will, dann sage ich das – jetzt ganz verrückt – Ihrem Fraktionsvorsitzenden. So kann man quasi oben was reinstecken und unten kommt was raus. Und dann kann ich Ihnen noch beruhigend hinzufügen, dass wir auch generell als Landesregierung dazu neigen, vermehrt über Dinge zu sprechen, die wir tun. Deswegen sind wir bei unseren zahlreichen Besuchen und Gesprächen immer damit beschäftigt, auf die bestehenden Hilfsangebote hinzuweisen. Denn es macht gar keinen Sinn, etwas einzurichten, das dann niemand nutzt. Insofern ist das schön, dass Sie da die Empörungsschleife drehen wollen, aber es basiert einfach nur so ein bisschen auf: Stimmt nicht – hat leider nicht geklappt. Außerdem haben Sie auch zufällig vergessen, die Hatespeech-Stelle zu erwähnen. Da kann man natürlich mit Abgeordnetem Walk beklagen, dass das sehr lang gedauert hat – da bin ich bei Ihnen. Nichtsdestotrotz ist sie jetzt da, funktionstüchtig. Und es ist doch die Aufgabe auch von Abgeordneten, bestehende Dinge, die es gibt und die funktionieren sollen, anzusprechen und nicht zu behaupten, dass irgendetwas irgendwo nicht beworben wurde. Zudem – wir sind immer noch im Bereich: keine Fake News erzählen, um den Willensbildungsprozess zu verteidigen – haben Sie behauptet, dass es eigentlich immer nur darum geht, Sachen gegeneinander aufzuwiegen, links/rechts, und dann haben Sie da noch ein bisschen Anstieg und dort noch ein bisschen Anstieg. Es wäre schön, wenn Sie einfach mal die Zahlen vortragen würden, denn die gehen Ihnen sehr regelmäßig zu. Da ist der wesentliche Punkt – den hat auch Abgeordnete König-Preuss, wenn ich mich erinnere, richtig angesprochen –, dass die meisten Anstiege im Bereich ‑ nicht zuzuordnen ‑ festzustellen sind. Das ist doch ein Punkt, über den man mal ganz konzentriert sprechen muss, wenn man über einen demokratischen Willensbildungsprozess spricht, statt immer nur wieder die berühmte Rechts-Links-Spirale und die beliebte Extremismustheorie weiter zu verteidigen. (Beifall DIE LINKE) Damit würden Sie wirklich dem Willensbildungsprozess helfen. Außerdem haben Sie vergessen zu erwähnen, dass es schon seit 2018 eine zentrale Infostelle für Reichsbürger-Schwierigkeiten beim Thüringer Landesverwaltungsamt gibt. Auch diese Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und andere Amts- und Mandatsträger, die sich von Reichsbürgern bedroht und bedrängt fühlen, finden dort schon seit Jahren konsequent Hilfe. Man könnte das noch eine ganze Weile fortsetzen, was Sie alles zur politischen Profilierung tun, anstatt mal auf die Fakten hinzuweisen, auf die ich jetzt hier gern hingewiesen habe. Zum guten Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie, Herr Abgeordneter Walk, noch mal über das Klima gesprochen haben. Sie haben auch gesagt, soziale Medien, das wäre gut, wenn es da einen größeren Rahmen gibt, in dem man das bespricht. Es gibt bereits die Kampagne „Stark im Amt“ und die wird auch seitens der Landesregierung unterstützt und beworben; die wird vom Bundespräsidenten als Schirmherr betreut. Deswegen würde ich Ihnen abschließend zustimmen: Es kommt auch darauf an, die guten Neuigkeiten zu verbreiten, und gute Neuigkeiten sind die Beratungsstelle „Hatespeech“, über die kann man proaktiver und offensiver berichten. Es liegt am Ende auch am Gesetzgeber, neue Projekte weiterhin auskömmlich finanziell zu unterfüttern. Deswegen steht dem nichts im Wege, zum Beispiel auch im Ausschuss funktionierende Methoden mit den kommunalen Spitzenverbänden, die die Erfahrungen aus den 634 Kommunen in Thüringen einsammeln, zu besprechen. Dann sind wir am Ende vielleicht weniger bei Populismus, sondern bei wirklicher Hilfe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung. Herr Mühlmann, 40 Sekunden haben Sie noch.

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Ringo Mühlmann AfD

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Ja, Frau angestellte Staatssekretärin, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war genau so ein Ding! Genau das war gemeint!) es ist nun mal so, dass Sie genau das machen können, was Sie eben gemacht haben, was auch der Verfassungsschutz macht: Er dreht Sachen so lange rum, bis sie nach seiner Meinung irgendwelche Darstellungen sind, die wir als AfD angeblich tun würden. Sie können natürlich sagen, dass ich Fake News verbreite, weil ich gesagt habe, dass die Kommunen nicht darauf hingewiesen wurden. Sie haben dann aber bestätigt, dass ich genau das gesagt habe, was auch geschehen ist: Sie haben dem Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund Bescheid gegeben, aber nicht den Kommunen. Man kann jetzt sagen: Das sollte ja weitergegeben werden. Das mag sein, aber deshalb sind es noch lange keine Fake News.

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Bergner

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Und damit, Herr Abgeordneter, sind die 40 Sekunden zu Ende. Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Ringo Mühlmann AfD

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Ja, ich habe aber gesagt, was ich sagen wollte. (Beifall AfD)

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Bergner

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Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Ich habe Sie, Herr Kollege Mühlmann, richtig verstanden, dass Sie beantragen, Ihren Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen? Gibt es noch einen weiteren Ausschuss? Gut, danke. Dann kommen wir zu dem Antrag der AfD-Fraktion, den Antrag der AfD-Fraktion an den Innenund Kommunalausschuss zu überweisen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von Frau Abgeordneter Dr. Bergner und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Der guten Ordnung halber frage ich noch die Enthaltungen ab. Gibt es keine. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zum Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Da ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von Frau Dr. Bergner, der AfDFraktion, der CDU ‑ Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. Ich frage noch die Gegenstimmen ab, auch wenn es keine geben dürfte. Doch? (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären!) Sofort. Dann machen wir die Abstimmung aber bitte erst mal zu Ende und dann können Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären, Herr Kollege. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist zunächst einmal die Überweisung angenommen. Was wir jetzt noch machen müssten, wäre über Ihren Antrag abzustimmen. Sind Sie einverstanden, wenn Sie danach dann Ihr Abstimmungsverhalten erklären können? (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Wir stimmen also jetzt noch über den Antrag der AfD-Fraktion ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU ‑ Fraktion, Gruppe der FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Enthaltungen? Demzufolge eine Enthaltung, nämlich die der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner. Und jetzt, Herr Mühlmann, können Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären.

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Ringo Mühlmann AfD

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Ich möchte mein Abstimmungsverhalten zu dem FDP-Antrag erklären, weil mir dieses Thema viel zu wichtig ist, als dass man dem nicht zustimmt. Auch wenn die FDP unseren Antrag und die Überweisung abgelehnt hat, war es mir aber wichtig, in der Sache trotzdem im Ausschuss darüber zu reden. Deswegen habe ich, obwohl mir wieder gezeigt wurde, dass die FDP offensichtlich nicht an unserem Antrag interessiert ist, guten Gewissens der Überweisung dieses Antrags zugestimmt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ich hö- re nur Mimimi!)

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Bergner

Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amtsund Mandatsträger entschieden entgegentreten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Somit ist die eine Überweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6817 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich schaue in Richtung der CDU ‑ Fraktion. Es wird keine Begründung gewünscht, gut. Dann eröffne ich die Aussprache und Abgeordneter Urbach erhält für die CDU-Fraktion das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf heute hier zu Ihnen zum Thema „Katastrophenschutz“ sprechen. Warum hat die CDU-Fraktion diesen Antrag vorgelegt? Das vorliegende Papier deckt ein breites Themenspektrum ab. Viele Aspekte werden darin angesprochen. Dies hat seinen Grund in den vielfältigen Krisen und Herausforderungen der vergangenen Zeit. Da wären zum einen die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre an Elbe, Mulde und Ahr, aber auch in Braunsdorf in Baden-Württemberg oder in Rustenfelde im Eichsfeld. Vermeintliche Jahrhunderthochwasser wiederholen sich in Zehn-Jahres-Abständen und nehmen beispielsweise an der Ahr Formen an, die wir nicht kannten oder auch nicht erwartet haben. Insbesondere der letzte Aspekt ist mir wichtig: Wir haben eine Katastrophe wie die Flut an der Ahr so, wie sie war, nicht erwartet. Ebenso wenig haben wir einen Krieg mitten in Europa erwartet. Doch hat uns beides ereilt. Waren wir darauf ausreichend vorbereitet? Ich denke nicht, weil es eben in dieser Form nicht absehbar war. Nun kann man freilich nicht auf alle möglichen Szenarien vorbereitet sein. Doch wir möchten mit diesem vorliegenden Antrag dafür werben, dass wir den Bereich des augenscheinlich Möglichen in Bezug auf Katastrophen in unseren Überlegungen ausweiten und auf die wahrscheinlichen Herausforderungen besser vorbereitet sein werden, als wir es bislang sind. Mir ist bewusst, dass das Innenministerium das Thema grundsätzlich auf dem Schirm und auch Aktivitäten in diesem Bereich vorzuweisen hat. Die Vorbereitungen auf künftige Katastrophenlagen unter Zuhilfenahme der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, wie sie hier unter Federführung des TMIK auf der Leitungsebene der Ministerien durchgeführt worden sind, sind ein guter Schritt. Es ist auch bekannt, dass momentan innerhalb des Ministeriums und unter Beteiligung von Experten an einem Vorschlag zur Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gearbeitet wird. Welche Inhalte hier konkret besprochen werden, ist uns allerdings bislang nicht bekannt. Der vorliegende Antrag kann daher aus meiner Sicht dazu dienen, die Anliegen des Parlaments im Vorfeld des legislativen Prozesses darzustellen. Was fordern wir konkret? Wir möchten im Krisenfall Kommunikation, Energieversorgung und Mobilität sicherstellen. Daher sollte es beispielsweise ausreichend und flächendeckend Satellitentelefone bzw. satellitengestützte Breitbandinternetverbindungen geben. Insbesondere ist hier aber auch über die Finanzierung der nicht unerheblichen dauerhaften Nebenkosten zu sprechen. Auch eine flächendeckende Versorgung mit Notstromaggregaten muss gewährleistet werden. Hierzu ist wiederum notwendig, ausreichend Kraftstoff bereitzustellen. Daher sollte ein landesweites Treibstoffnetz für Krisen- und Katastrophenfälle etabliert werden, damit auch beispielsweise Sicherheitsbehörden bei einer Energiemangellage einsatzfähig bleiben. Die Anschaffung mobiler Einsatzzentralen regen wir an, damit diese im Bedarfsfall Leitstellenfunktionen übernehmen können. Da gibt es beispielsweise technische Lösungen hier bei uns in Thüringen im Ilm-Kreis. Neben den Gefahren durch Überflutungen haben wir auch immer wieder Katastrophen aus genau dem gegenteiligen Grund heraus zu befürchten. Durch langanhaltende Trockenheit spitzt sich die Lage in den Wäldern immer wieder dramatisch zu. Die Waldbrandgefahr ist zu unserer Zeit wesentlich höher als in den vergangenen Jahrzehnten. Deshalb müssen wir darauf reagieren. Die großflächigen Brände in der Sächsischen Schweiz oder auch im Harz haben gezeigt, dass wir vorbereitet sein müssen. Daher schlagen wir neben der flächendeckenden Anschaffung von speziellen Drohnen zur Waldbrandüberwachung die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Waldbrand vor, wie dies beispielsweise in Brandenburg geplant ist oder auch in Sachsen überlegt wird. Neben dem Aufholen bei bestimmter Ausstattung für einen effektiven Katastrophenschutz gilt es ebenso, auch administrativ die Voraussetzungen für eine gelingende Bewältigung von Katastrophen zu schaffen. Ich war mit meinen Kollegen Kellner und Walk kürzlich im Ahrtal zu Gast. In den Gesprächen mit lokalen Vertretern von Kommunalpolitik und Feuerwehr wurde deutlich, dass insbesondere das Agieren der Verwaltungsspitze des Landkreises Ahrweiler während der Katastrophe sehr viele Fragen offengelassen hat. Ausgehend von dieser Überlegung sollten wir uns auch in Thüringen die Frage stellen, ob die Schulungsangebote an Landräte, Oberbürgermeister, Beigeordnete und Bürgermeister ausreichend sind und ob diese auch in ausreichendem Maße genutzt werden. Ich denke, hier sollte der Freistaat nachbessern, beispielsweise in Kooperation mit der Kommunalen DienstleistungsGesellschaft, der Feuerwehrschule und auch der Bundesakademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Alle Kommunalverantwortlichen müssen sich ihrer Rolle im Katastrophenfall bewusst sein und sollten dahin gehend geschult sein. Die Zuständigkeiten beim Schutz der Bevölkerung sind in Deutschland klar geregelt und aufgeteilt. Dennoch müssen wir eine aktive Kooperation der Länder, die für den Katastrophenschutz zuständig sind, und des Bundes, der den Zivilschutz verantwortet, weiter vorantreiben. Die Etablierung des GeKoB, des Gemeinsamen Kompetenzzentrums für Bevölkerungsschutz, von Bund und Ländern war ein wichtiger Schritt. Thüringen arbeitet hier bereits auch mit und sollte dies weiterhin mit großer Hingabe tun. Zudem fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Thüringen perspektivisch einer der Standorte für die sogenannten Labor-5000-Einheiten wird. Da sollen am Ende zehn entstehen, die sind noch im Modellversuch. Hier hat man eine neuartige und angemessene Reaktion, wie ich finde, auf verschiedene Krisen der jüngsten Zeit gefunden. Es geht darum, 5.000 Menschen innerhalb kürzester Zeit mit allem zu versorgen, was es zum Überleben braucht: Schlafmöglichkeiten und Unterkünfte, Nahrungsmittelbereitstellung, medizinische Versorgung und Versorgung mit der benötigten Energie. Diese Einheiten werden auch modular einsetzbar sein und können daher entsprechend den Anforderungen eingesetzt werden, wie sich beispielsweise bei den ersten Einsätzen in Berlin gezeigt hat. Dort ging es um die Bewältigung der großen Welle von Kriegsflüchtlingen. Dieses Projekt ist freilich eine große Aufgabe, die aber jeweils mit Partnern wie beispielsweise DRK oder ASB realisiert werden würde. Schlussendlich gilt unsere Aufforderung der Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass auch auf Bundesebene endlich finanzielle Mittel in nennenswerter Höhe investiert werden, um beispielsweise die besondere Umstellung aller Sirenen im Land auch weiterhin zu fördern. Die Ergebnisse des Warntags im letzten Jahr waren schon besser als die der Jahre zuvor. Dennoch müssen alle Beteiligten hier schneller vorankommen, um die Bevölkerung zuverlässig warnen zu können. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und im besten Falle auch auf die Anhörung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Kollege Urbach. Ich erteile Frau Kollegin Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verbliebene Öffentlichkeit! Lieber Kollege Urbach, ich bin schon sehr lange hier im Haus und ein bisschen ist es stets so, dass immer im letzten Plenum vor dem Feuerwehrverbandstag noch mal so ein Antrag von Ihrer Fraktion kommt. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dezember letzten Jahres!) Ach so. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Also nicht mehr aktuell!) Das würde erklären, dass da bestimmte Sachen auch schon nicht mehr so ganz aktuell sind. (Unruhe CDU) Aber ich will jetzt gar nicht Ihre guten Absichten in Abrede stellen. Im Gegenteil, wir arbeiten in diesem Bereich bewusst immer gern und, ich denke, auch gut über die Parteigrenzen hinweg immer auch sehr gern mit Ihrer Fraktion zusammen, denn „Katastrophenschutz“, „Brandschutz“ sind natürlich Themen, die weniger etwas mit Parteipolitik zu tun haben, sondern mit der Zweckmäßigkeit und mit unserem gemeinsamen Anliegen, Bürgerinnen und Bürger, Hab und Gut und natürlich auch die eingesetzten Kräfte zu schützen. Die Weiterentwicklung unseres Katastrophenschutzes – wir stehen natürlich auch alle dahinter. Natürlich muss die Katastrophenhilfe möglichst auf der Höhe der Zeit sein; das können wir nicht vernachlässigen. Da haben wir natürlich auch noch Aufgaben offen. Da möchte ich nicht behaupten, dass es nicht so wäre. Wir haben schon Verbesserungen erzielt. Wir haben beim letzten Warntag schon mehr Menschen über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast erreicht. Andererseits war auch beim Warntag in einigen, aber eben nicht allen Landkreisen die digitale Ansteuerung der Sirenen funktionsfähig. Deswegen hat auch der Feuerwehrverband etwa beim Thema „Digitale Alarmierung“ Erwartungen an uns alle. Die CDU formuliert das in ihrem Antrag noch mal eine Tonlage schärfer. Sie sagen, der Freistaat Thüringen sei nicht in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen- und Krisenfälle vorbereitet. Es solle nun auch in Thüringen keine weitere wertvolle Zeit verloren gehen und die Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angegangen werden. Ich glaube, es ist sinnvoll, wenn wir das hier abschichten. Eine ganz große Leerstelle des Antrags ist – aber wenn er schon vom letzten Jahr stammt, dann ist das erklärlich –, dass die zentrale Reform in unseren Händen als Landtag gar nicht in Ihrem Text vorkommt, denn die haben wir nun gerade heute auch schon diskutiert. Die Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist auf einem guten Weg und erfolgt natürlich nicht mit einem allgemeinen Antrag und einer Aufforderung „Macht mal!“, sondern in einem umfassenden Arbeitsprozess des Innenministeriums, in dem in der gebotenen Zeit der Austausch mit den Fachkreisen und Praktikern stattfindet. Nun ist es legitim, dass sich die CDU hier im Vorfeld einen Debattenbeitrag aufschreibt und sich hier einbringt, aber es gibt doch noch einige Unschärfen, die ich hier vielleicht mal beispielhaft benennen will. Beispielsweise bei der Schaffung einer strategischen Bevorratung von Kraftstoffen und Heizöl: So etwas gibt es schon. Kraft Bundesgesetz mit einem Erdölbevorratungsverband gibt es eine zentrale Stelle. Diese strategische Ölreserve ist dafür ausgelegt, die Versorgung zumindest für 90 Tage zu sichern. Dafür gibt es ein eigenes Gesetz – § 3 Abs. 1 Erdölbevorratungsgesetz. Die Frage einer Energiemangellage ist natürlich wichtig und deswegen ist es auch schön, dass Sie sich damit beschäftigen. Aber da müssen wir auch schauen, wie die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern hier aussieht. Es gibt natürlich nicht nur Kraftstoff und Heizöl, sondern wir haben auch eine Gasversorgung. Da haben wir auch Füllvorgaben bei Gasspeicherbetreibern, die auf Bundesebene einem Gasmangel vorsorgen sollen. Ein weiteres vielleicht wichtigeres Beispiel für Unschärfe: Sie fordern die Durchführung von regelmäßigen ressort- und behördenübergreifenden Katastrophenschutzübungen unter Einbindung der Betreiber kritischer Infrastruktur. Da beziehen Sie sich – um es beim Namen zu nennen – offensichtlich auf die Länder und ressortübergreifende Krisenmanagementübungen. Die gibt es schon, die heißen LÜKEX. Genau diesen ressortübergreifenden Ansatz, diese Beteiligung von KRITIS-Betreibern verfolgt dabei das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Da kann man auch nicht so richtig erkennen, worum es Ihnen konkret darüber hinaus geht. Geht es Ihnen darum, zu bekräftigen, dass LÜKEX dann endlich stattfindet, nachdem es pandemiemäßig ein paar Mal ausgefallen ist? Das ist natürlich wichtig, denn das diesjährige Thema „Cyberangriffe auf das Regierungshandeln“ findet statt und ist natürlich schon lange aktuell. Erst kürzlich wurden wieder Hackerangriffe auf Webseiten unseres Innenministeriums und der Polizei abgewehrt. Geht es Ihnen darum, auch die Regelungen zu Katastrophenschutzübungen im Anwendungsbereich des Bundeskatastrophenschutzgesetzes § 32 und der Katastrophenschutzverordnung anzufassen? Oder geht es Ihnen darum, angelehnt an LÜKEX vielleicht sogar ein eigenes länderübergreifendes Format einzurichten? Alles das haben wir noch nicht so richtig geklärt in Ihrem Antrag. Zuletzt haben Sie noch mal darauf hingewiesen, Herr Kollege Urbach, mehr Geld ist natürlich immer wichtig. Damit beziehen Sie sich aber auch auf das Stärkungspaket „Bevölkerungsschutz“, das die Innenministerkonferenz schon länger beschlossen hat. Wenn wir uns mal die Titelgruppe im Innenministerium hier in Thüringen anschauen, da waren wir 2013 noch bei rund 500.000 Euro, 2023 sind es 13 Millionen Euro. Das ist schon mal eine schicke Steigerung und natürlich werden diese Mittel auch schon jetzt für viele kleine Bausteine verwendet, die Sie mit Ihrem Antrag im Sinn haben. Sie sehen also, es laufen schon sehr viele Sachen und wir arbeiten natürlich gern mit Ihnen weiter. Die Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist dazu die beste Gelegenheit. Den Antrag hätte es deswegen vielleicht nicht unbedingt gebraucht, aber wir überweisen ihn gern an den zuständigen Ausschuss und schauen uns alles an, was wir daraus noch an Honig saugen können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Ich erteile Abgeordnetem Czuppon für die AfD-Fraktion das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer, es ist richtig, den Katastrophenschutz in Thüringen an die veränderten Bedingungen anzupassen. Die Folgen des leider immer noch andauernden Ukrainekriegs sind in den Thüringer Katastrophenschutzvorschriften noch nicht berücksichtigt. Dies haben die Antworten der Thüringer Landesregierung auf unsere zahlreichen Kleinen Anfragen ergeben. Die Landesregierung hat dabei versucht, ihre Verantwortung auf Bund und Kommunen abzuwälzen, was nicht redlich ist. Aber nicht nur die Anpassung der Thüringer Katastrophenschutzvorschriften ist wichtig, wichtiger ist vielmehr, ihre Anwendung für die kreisfreien Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden zu vereinfachen. (Beifall AfD) Wie kann es sein, dass der Thüringer Katastrophenschutzfonds in den letzten Haushaltsjahren in der nach § 2 Abs. 4 der Thüringer Katastrophenschutzfondsverordnung geregelten Höhe von 2,3 Millionen Euro stagniert? Sowohl das Land als auch die kreisfreien Städte und Landkreise haben seit Jahren keine Beiträge hierfür entrichtet oder entrichten müssen – je nachdem wie man das sieht. Dies sagt uns doch, dass kein Geld aus dem Katastrophenschutzfonds abgeflossen ist, und das, obwohl es in den vergangenen Jahren zahlreiche Unwetterereignisse durch Starkregen im Wartburgkreis und im Landkreis Gotha in Thüringen gegeben hat. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verstehen überhaupt nicht, wie dieser Fonds funktioniert, das ist das Problem!) Wir brauchen daher in erster Linie eine verlässliche Regelung, die eine rechtssichere Festsetzung des Katastrophenfalls durch Oberbürgermeister und Landräte ermöglicht, wie zum Beispiel in Brandenburg. Ich habe das auch im Tenor, glaube ich, bei den Ausführungen von Herrn Urbach gehört. Was die Aufstockung des Katastrophenschutzfonds um zusätzliche Mittel im Umfang von 1 Million Euro betrifft, verschweigt die CDU aber in ihrem Antrag, dass nach § 45 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die kreisfreien Städte und Landkreise denselben Betrag dann dorthin abführen müssten. Für mich ist das wie eine Sparbüchse. Da sind 2,3 Millionen Euro schon drin, jetzt kommt noch 1 Million Euro mehr rein. Es ist ja schön, wenn man eine Sparbüchse hat, aber es müssen dann auch Regelungen für den Notfall geschaffen werden, wenn es diese Katastrophen hier gibt, dass diese Mittel dann auch abfließen. (Beifall AfD) Meine Fraktion steht für eine zeitnahe Anpassung der katastrophenschutzrechtlichen Regelungen in Thüringen. Was dafür in welchem Umfang nötig ist, sollte gemeinsam mit den Aufgabenträgern des Katastrophenschutzes in Thüringen im Innen- und Kommunalausschuss besprochen werden, dort unter anderem auch zusammen mit den Rettungsdiensten und den Feuerwehren. So finden wir eine Lösung, die langfristig allen gerecht wird. Einer Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss stimmt meine Fraktion zu. In diesem Sinne: Alles für Thüringen! (Beifall AfD)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Herr Czuppon. Jetzt erteile ich Frau Abgeordneter Vogtschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute den CDU-Antrag zum Thema „Katastrophenschutz“ und es wurde vorhin schon ganz kurz angesprochen: Eigentlich handelt es sich dabei um ein längst überholtes Überbleibsel aus den Haushaltsverhandlungen vom Dezember 2022, weil es die CDU damals nicht, wie eigentlich zunächst vorgesehen, als Entschließung eingereicht hat, sondern es uns seitdem auf der Tagesordnung hier im Plenum begleitet. Der Antrag enthält auch inhaltlich ziemlich viel Überholtes und wir sind als Linke etwas verwundert gewesen, warum die CDU diesen Antrag nicht längst zurückgezogen, sondern gestern noch mal eine Neufassung eingereicht hat, die leider auch weiter einige Fehler enthält. Denn die enthaltene Polemik, dass der Freistaat Thüringen überhaupt nicht in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen- und Krisenfälle vorbereitet sei und es bisher anders als andere Länder versäumt habe, neue Konzepte für den Katastrophenschutz zu entwickeln, ist ehrlich gesagt auch eine Frechheit, vor allem gegenüber den ehrenamtlichen Aktiven in Thüringen, aber auch den hauptamtlichen Aktiven in den Landkreisen, kreisfreien Städten und auch in den Ministerien. Es ist vor allem auch ignorant gegenüber dem, was wir im Landtag auf den Weg gebracht haben, teilweise auch schon im Schulterschluss mit der Union gemeinsam. In den neun Jahren der CDU-Regierung bis 2014 wurden 120 Millionen Euro für den Katastrophenschutz, für die Feuerwehren und auch für die Rettungsdienste bereitgestellt. Das hört sich zunächst erst mal viel an, war aber doch etwas zu wenig und hatte auch einen massiven Investitionsstau zur Folge, den wir nun als Rot-Rot-Grün Stück für Stück aufholen müssen. Im Vergleich dazu konnten in den letzten neun Jahren seit 2014 unter der rot-rot-grünen Regierung rund 340 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das entspricht durch diesen Faktor 2,8 fast einer Verdreifachung. (Beifall DIE LINKE) Aber auch aus unserer Sicht ist der Katschutz dadurch noch nicht am Optimum. Das heißt, da geht noch ein bisschen mehr. Als Linke setzen wir uns auch massiv für die Umsetzung des 1-Prozent-Ziels ein, um in Auswertung der Ereignisse des Ahrtals, aber auch der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine im Notfall ad hoc 22.000 Thüringerinnen und Thüringer versorgen und betreuen zu können. (Beifall DIE LINKE) Dazu haben wir in der Zwischenzeit den Teil der dezentralen Katschutzlager von einst ungefähr 200.000 Euro in den Millionenbereich aufgestockt und ich erzähle auch weiter natürlich gern in jeder Rede von diesem 1-Prozent-Ziel, bis wir es auch in Thüringen endlich in dem Punkt erreicht haben. (Beifall DIE LINKE) Wir haben bereits vieles in unserem Freistaat besser gemacht und wollen auch weiterhin gern vieles besser machen, denn ich sagte schon: Da ist noch Luft nach oben. Dazu wünschen wir uns aber auch einen konsequenten, konstruktiven und auch kollegialen Weg, wie wir dies bereits in der Vergangenheit auch gemeinsam mit der CDU zum Thema „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ geschafft haben. Der Antrag enthält jedoch leider immer noch sehr offensichtliche und auch fachliche Fehler, die eine Zustimmung in dieser Form unmöglich machen; aber wir stimmen den Antrag heute ja auch nicht endgültig ab. Beim Haushalt 2022 hatten wir als Linke gemeinsam mit unseren Partnerfraktionen von Rot-RotGrün Änderungsanträge eingebracht, um die Mittel für die Vorhaltung von Notstromaggregaten, Sanitätsausrüstung, Einmalkleidung, Zelten usw. massiv zu erhöhen. Auch in den Vorjahren hatten wir die Mittel schon erhöht. Und auch die CDU hatte einen Änderungsantrag gestellt, den Katastrophenschutzfonds zu erhöhen, um adäquate Ausstattung zu besorgen, aber ohne dies weiter zu konkretisieren. Auch in diesem Punkt wird der heute beratene Antrag wenig konkret. Wir haben der CDU damals schon aufgezeigt, dass dieser Weg der fachlich falsche Weg ist, da der Fonds erst dann greift, wenn nach § 25 und § 45 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes die Katastrophe eingetreten ist, der Schaden also bereits vorliegt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann es also nur wiederholen: Der Fonds würde dann erst greifen, wenn die Katze aus dem Sack ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn der Drops bereits gelutscht ist, werte Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir also präventiv tätig sein und die Ausstattung verbessern wollen, müssen wir beispielsweise die vier dezentralen Katastrophenschutzlager des Landes und die Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes stärken. Genau das hat die CDU bei den Verhandlungen zum Haushalt 2023 zunächst verstanden und mit uns auch gemeinsam Mittel in genau diesem Bereich umgewidmet und erhöht sowie auf ihre ursprüngliche Änderung verzichtet, sodass jetzt neue Ausrüstung beschafft wird. Das ist auf jeden Fall ein positiver Punkt, denn damit konnten wir die Mittel für 2023 verzehnfachen. Die logische Folge wäre gewesen, die Forderungen zum Fonds in dem jetzigen Antrag zu streichen. Der ist auch mit 2,3 Millionen Euro bereits gut gefüllt und erhält neue Zuweisungen, sobald es Entnahmen gab. Dieser Erkenntnisgewinn hat sich nun leider jedoch irgendwie in eine Erkenntnisamnesie gewandelt. Denn gerade der massive Krieg gegen die Menschen in der Ukraine und auch die gezielten Angriffe auf die dortigen Energieinfrastrukturen haben gefordert, dass aus der Bundesrepublik zu Recht Notstromversorger an unsere europäischen Nachbarinnen und Nachbarn in der Ukraine abgegeben werden. Das THW entsandte dazu mehrere hundert Geräte. Damit sind jetzt auch Fähigkeiten hier bei uns eingeschränkt, die sich teilweise 2023 kompensieren lassen, aber nicht komplett. Umso mehr werben wir dafür, auch 2024 in die Vorhaltung zu investieren. Dazu lade ich auch heute gern schon die CDU ein, gemeinsam mit uns erneut im Millionenbereich im Haushalt 2024 gezielt tätig zu werden. Außerdem enthält der Antrag der CDU noch Selbstverständlichkeiten, die bei uns im Freistaat schon längst umgesetzt werden. Zum Beispiel heißt es unter Punkt II Nr. 5, dass regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden sollen. Dazu ist der Antrag aber eigentlich nicht nötig, da wir in der aktuell gültigen Thüringer Katastrophenschutzverordnung vom November 2020 einen kompletten Paragrafen, § 6, haben, der sich mit der Durchführung der regelmäßigen Übungen befasst. Es ist also schon geltendes Recht, was in dem Antrag der CDU aufgelistet ist. Und auch Punkt Nr. 7, die Überprüfung der Waldbrandüberwachung aus der Luft, ist überholt, denn hier sind wir doch schon einige Schritte weiter. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nur ange- wendet wird es nicht!) Denn auf Vorschlag der Linken, gemeinsamen mit unseren rot-grünen Koalitionspartnern, hat die CDU beim aktuellen Haushalt 2023 der Änderung zugestimmt, zusätzlich 25.000 Euro im Bereich der Sachverständigenkosten für den Brand- und Katastrophenschutz einzustellen, um eine Studie genau dazu zu finanzieren, welche die bisherige Bekämpfung analysiert und auch anlässlich der Klimaveränderungen bis 2030 Forderungen trifft. Diese geht also deutlich weiter, soll auch Synergieeffekte mit anderen Bundesländern und Zuständigkeiten in den Blick nehmen. Und der dritte Punkt: Ebenso hat auch die Landesregierung seit 2019 damit begonnen, die Drohnenfinanzierung zur Waldbrandbekämpfung in allen Landkreisen anzubieten. Leider haben nicht alle Landkreise bisher das Angebot genutzt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Auch das vorgesehene Kompetenzzentrum Waldbrand an der Feuerwehrschule gibt es quasi schon durch die aktuelle gemeinsame Zusammenarbeit von ThüringenForst und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und der Arbeit der AG Waldbrandschutz, an der auch das Innenministerium und das Infrastrukturministerium mit angedockt sind. Auch hinsichtlich der mobilen Einsatzzentralen teilte uns das Innen- und Kommunalministerium bereits mit, dass diese längst im Landesbeschaffungsprogramm KatSchutz enthalten sind und der Bedarf von diesem „Labor 5.000“ bereits mehrfach gegenüber dem Bund angemeldet wurde und auch fortlaufend thematisiert werde. Über die geforderte Aktualisierung von Alarmund Einsatzplänen hat das Innenministerium erst vergangene Woche im zuständigen Kommunalausschuss berichtet. Das geforderte Krisenmanagementkonzept befindet sich nach unserem Kenntnisstand aktuell auch in der Ressortabstimmung. Sprich: Alles, was die CDU in diesem Antrag gerade anspricht, ist bereits erfolgt, wird derzeit umgesetzt oder ist fachlich auch nicht geeignet oder erforderlich. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Alles? Na super!) Ja, super, finde ich nämlich auch! Stattdessen hat der Thüringer Landtag bereits vor vier Monaten einen Antrag zum Katastrophenschutz beschlossen – Sie waren wahrscheinlich fast alle mit dabei –, nämlich in Drucksache 7/6966 mit dem Titel „Sicher durch Krisensituationen – Katastrophenschutzstrukturen stärken“, eingebracht durch uns, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. (Beifall DIE LINKE) Damit wurde auch beauftragt, eine Gesamtinventur einer Katastrophenschutzvorhaltung und eine Überprüfung der Anzahl und Standorte der KatSchutzLager anzufertigen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was ist passiert?) Die Sensibilisierungskampagne „Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz“ und auch eine enge Abstimmung bei der Waldbrandbekämpfung aus der Luft in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern wurden damit beschlossen. Natürlich ist unser Herzstück wie immer die weitere Modernisierung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, denn gerade die Schule ist für den Katastrophenschutz das Rückgrat für eine valide Ausbildung. Ich bin deswegen auch hocherfreut, dass nun in der Neufassung von dem CDUAntrag steht, dass sich die Schule in Bad Köstritz befindet und nicht in Bad Blankenburg, wie Sie das in dem damaligen Entschließungsantrag im Dezember 2022 geschrieben hatten. Deswegen, herzlichen Glückwunsch zum Lerneffekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Schule in Bad Köstritz liegt und nicht in Bad Blankenburg. Mit dem Haushalt 2023 konnten wir einen weiteren Personalaufwuchs auch an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule umsetzen, darunter auch viele Ausbilderinnen und Ausbilder für den Bevölkerungsschutz, sodass wir seit dem Regierungsantritt 2014 die Stellenanzahl um 75 Prozent erhöht haben, um Lehrgänge besser abzusichern. Unser Ziel ist und bleibt, die Attraktivität der Schule, aber auch für das Lehrpersonal selbst weiter zu steigern. Hier in dem Antrag also darzustellen, es würde nichts passieren oder es ist alles andere als sachgerecht, ist meines Erachtens schlicht und ergreifend auch unfair den aktuellen Akteurinnen und Akteuren gegenüber. Da wir jedoch bei dem Thema weiter an der Tradition des konstruktiven gemeinsamen Miteinanders hier im Thüringer Landtag festhalten wollen, möchten wir den Antrag gern gemeinsam auch weiterhin im Innen- und Kommunalausschuss fortberaten und stimmen der Ausschussüberweisung trotz fachlicher Bedenken zu. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Frau Kollegin Vogtschmidt. Jetzt hat Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU stellt uns mit ihrem Antrag eine ernste Frage, nämlich: Sind wir gewappnet für den Ernstfall? Nach unseren Erfahrungen aus den letzten drei Jahren dürfte man schlechterdings mit einem „wohl eher nicht“ antworten, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Erfahrung haben Sie denn?) denn nicht nur Thüringen, sondern ganz Deutschland musste neu lernen, mit Krisen umzugehen. Da ist natürlich nicht nur die Frage der strukturellen und ressourcenorientierten Vorbereitung, sondern auch die Frage des Umgangs miteinander, das, was man gesellschaftliche Krisenresilienz nennt. Aber dennoch: Corona, Energiekrise, Ukrainekrieg oder die Ahrtalflut – all das sind Dinge, die noch mal gezeigt haben, wie wichtig hier auch das SichWappnen für den Ernstfall ist. Die Liste an Ereignissen, die uns darauf hingewiesen hat, was im absoluten Ernstfall alles nicht und möglicherweise nicht funktionieren würde, ist länger, als wir uns das alle wünschen. Daher möchte ich hier unser – positives – Wohlwollen für den Antrag der CDU zum Ausdruck bringen. (Beifall Gruppe der FDP) Der Thüringer Katastrophenschutz ist ein Thema, das im Innen- und Kommunalausschuss sehr gern zu diskutieren ist. Ob die einzelnen Forderungen im Antrag so bestehen bleiben können oder vielleicht weitere aufgenommen werden sollten, wird sich dann sicherlich auch in einer breit angelegten Debatte zeigen, auch unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten. Ich möchte für den Ausschuss vielleicht jetzt schon ankündigen, dass wir als Freie Demokraten dann nicht nur die übliche schriftliche Anhörung beantragen werden, sondern auch eine mündliche Anhörung, ähnlich wie das auch im Bundestag zu dem entsprechenden Antrag und Thema stattgefunden hat. Das Ziel für uns als Thüringer Landtag muss es sein, unser Land so aufzustellen, dass wir die Frage „Sind wir gewappnet für den Ernstfall?“ guten Gewissens mit Ja beantworten können. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Kollege Montag. Jetzt hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollegin Vogtschmidt hat mir die Möglichkeit gegeben, zumindest einmal darauf hinzuweisen, dass ich es äußerst befremdlich finde, wenn ein Abgeordneter der AfD-Fraktion in Anlehnung an einen SA-Wahlspruch hier heute seine Reden permanent mit „Alles für Thüringen“ beendet, obgleich sein Fraktionsvorsitzender letzte Woche die Immunität dafür aufgehoben bekommen hat, dass er den Wahlspruch der SA „Alles für Deutschland“ in einer Rede erwähnt hat. Das will ich hier durchaus noch mal erwähnen. Das zeigt wahrscheinlich, wes Geistes Kind Sie sind, indem Sie solche Sachen verharmlosen und glauben, sich hier einen Spaß daraus machen zu können. Ich finde das wirklich schwierig und möchte für meine Fraktion auch große Irritation anmelden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind aber eigentlich bei einem sehr wichtigen Thema, nämlich beim Thema „Katastrophenschutz“. Wir behandeln heute den Antrag der CDU-Fraktion und ich kann auch schon vorab sagen, dass wir diesen Antrag auch an den Ausschuss überweisen wollen. Ich will aber zumindest noch ein paar Punkte ansprechen, die ich jenseits dessen, was die Kolleginnen schon erwähnt haben, auch mal wichtig finde. Das fängt schon in Punkt I ein. Ich finde es schon schwierig, so pauschal zu sagen: Wir sind hier auf nichts vorbereitet. Das ist, glaube ich, schon auch in Bezug auf die ehrenamtlichen Katastrophenschützer in Thüringen eine schwierige Aussage, denn ich glaube schon, dass die sich sehr gezielt und gut auf den Katastrophenschutzfall vorbereiten und im Ernstfall auch effektiv der Bevölkerung helfen können, wofür, glaube ich, hier auch vonseiten der demokratischen Fraktionen unser aller Dank gilt. Klar ist natürlich, dass wir Verbesserungsbedarf haben; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Natürlich einmal mit Blick auf die Coronapandemie: Da haben wir gesehen, dass an bestimmten Stellen Dinge nicht funktionieren. Aber natürlich hat auch das Ahrtal dazu geführt, dass wir gesehen haben, was passiert, wenn es richtig schiefgeht. Ich glaube, es wäre sinnvoll – das will ich hier nur auch noch einmal gesagt haben –, der Untersuchungsausschuss in Rheinland-Pfalz hat, glaube ich, in dieser Woche seine Beweisaufnahme beendet, ich fände es wirklich wichtig, wenn wir die Erkenntnisse aus Rheinland-Pfalz, die sicherlich dann auch in einem Abschlussbericht niedergeschrieben werden, auch mit in unsere Beratung einfließen lassen. Ich glaube, man muss nicht zum 150. Mal das Rad neu erfinden, sondern kann vielleicht davon profitieren, dass sich Rheinland-Pfalz äußerst detailliert mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Das nur auch schon mal vorweg mit Blick auf diverse Anhörungen oder Ähnliches. Man kann auch Ausschussvorsitzende von Untersuchungsausschüssen anhören; ich will das nur hier einmal erwähnt haben. Auch das ist eine Möglichkeit, dass man vielleicht die Leute von Rheinland-Pfalz mal hierherholt, auch wenn die CDU-Fraktion schon da war. Da sind auch ein paar Unschärfen in Ihrem Antrag bei der ganzen Frage von Bevölkerungswarnung. Wir wissen ja, dass es Probleme gibt. Im letzten Innenausschuss zum Warntag konnten wir testen, ob es funktioniert. Auch da, Cell Broadcast ist nicht das Gleiche wie eine Warn-App; das sind unterschiedliche Geschichten. Da gibt es eine Unschärfe in Ihrem Antrag. Zu den mobilen Einsatzzentralen habe ich bereits zum Rettungsdienstgesetz etwas gesagt. Da sollten wir uns darüber verständigen mit Blick auf das Rettungsdienstgesetz, was tatsächlich die sinnvolle Variante ist. Und das mit dem Katastrophenschutzfonds, das macht mich auch wirklich wahnsinnig, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass ein großer Teil nicht verstanden hat, was dieser Katastrophenschutzfonds macht. Kollegin Vogtschmidt hat das gerade schon ausgeführt. Und ich habe von Kollege Wolf von den Linken gelernt: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. (Beifall DIE LINKE) Das ist ein wichtiger Spruch. Ich finde, das war auch mind-blowing. Was ich damit sagen will: Man muss nur einmal ganz kurz in die Verordnung schauen und dann ist auch die Frage über die Höhe dieses Fonds geklärt. Da heißt es nämlich in Abs. 4 in § 2 der zuständigen Verordnung: Die Beitragspflicht setzt ab dem Jahr aus, das auf das Jahr folgt, in dem das Fondsvermögen eine Höhe von 3 Millionen Euro überschreitet, und setzt ab dem Jahr wieder ein, das auf das Jahr folgt, in dem das Fondsvermögen die Höhe von 2,3 Millionen Euro unterschreitet. Will heißen, das ist der Grund für die Stagnation, die hier angeblich die AfD gefunden hat. Von daher: Es ist einfach klar geregelt, wie sich dieser Fonds zusammensetzt. Diese Aufstockung, die verstehe ich insofern nicht, weil – das hat Kollegin Vogtschmidt ausgeführt – wir reden hier davon, dass der Katastrophenschutzfonds die Einsatzkosten erstattet. Dann weiß ich nicht, warum wir das aufstocken sollen. Ich wüsste auch nicht, dass wir gerade zu wenig Geld hätten, um Einsatzkosten zu erstatten, zumindest ist das an uns nicht herangetragen worden. Vielleicht kann der Innenminister uns erhellen, falls das ans Innenministerium herangetragen wurde. Und das ist ein Fonds, der wird vom Land und den Kommunen finanziert. Das heißt, wenn wir mehr reingeben, müssen das übrigens auch die Kommunen machen. Ich weiß nicht, ob die das wollen. Wir können das mit denen gern diskutieren. Aber für mich hat sich noch nicht so ganz erschlossen, warum der aufgestockt werden soll, weil das da wieder drinsteht. Ich bin auch da bei Kollegin Vogtschmidt: Lassen Sie uns über Präventivmaßnahmen reden, das halte ich für deutlich wichtiger. Wir haben natürlich auch an vielen Stellen Investitionen zu tätigen. Da müssen aus meiner Sicht mit Vorbereitung auf einen möglichen Katastrophenfall – in welcher Form auch immer – Investitionen reingegeben werden. Dann nur noch ein Satz zum GeKoB, weil Sie fordern, dass Thüringen Teil sein soll. Auch da sind Sie nicht die ersten gewesen, die gefragt haben; ich habe das schon vor einigen Wochen beim Innenministerium angefragt. Thüringen beteiligt sich am GeKoB finanziell. Das Problem ist, dass es nicht genug Ländersitze in diesem GeKoB gibt, das heißt, nicht alle Länder haben einen automatischen Sitz im GeKoB. Das will heißen, wir müssen eigentlich mal im Verbund bzw. mit dem Bund darüber reden, wie dieses GeKoB ausgestaltet ist, denn daran kann Thüringen allein nichts ändern. Es gibt noch ein paar andere Punkte, aber die können wir auch gern im Ausschuss oder in einer Anhörung besprechen. Ich bin auch dafür, dass wir das sehr breit und unter den demokratischen Fraktionen auch sehr sachlich diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Dann hat sich Herr Minister Maier für die Landesregierung zu Wort gemeldet.

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Georg Maier

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Präsident hat mich eben so fragend angesehen, ob ich etwas zu diesem Antrag sagen möchte. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Antrag möchte ich natürlich etwas sagen. Es ist auch kein Geheimnis, dass mich das Thema sehr stark interessiert. Beginnen möchte ich allerdings, liebe Abgeordnete der CDU: Den einleitenden Satz unter I. finde ich wirklich nicht fair. Jetzt nicht mir gegenüber, mir können Sie vorwerfen, ich bin nicht vorbereitet. Aber tun Sie das nicht auf eine Art und Weise, dass Sie den Eindruck vermitteln, unsere Katastrophenschützerinnen sind nicht auf komplexe Katastrophen vorbereitet. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das steht doch nicht da!) Ja, aber man könnte das so auffassen. Ich finde das immer ein bisschen schwierig. In der ganzen politischen Auseinandersetzung sollte man darauf achten, dass nicht diejenigen – wie soll ich sagen – über einen Kamm geschoren werden, die jeden Tag dafür sorgen, dass unsere Sicherheit gewährleistet ist. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht. Wir können nur immer bestmöglich vorbereitet sein. Das nehme ich jetzt einfach mal für uns in Anspruch, also für die gesamte Katastrophenschützerfamilie, dass wir alles dafür tun, dass das so ist. Das hat man auch schon unter Beweis gestellt, zum Beispiel als wir im Ahrtal ausgeholfen haben. Auch das war eine hochkomplexe Katastrophenlage. Wir wären auch in der Lage gewesen, noch schneller zu helfen, auch aus der Luft, wenn dort die Koordinierung besser gelaufen wäre. Das ist genau das, was auch unsere Aufgabe ist, solche Erfahrungen immer aufzunehmen und zu verarbeiten und dann besser zu werden. Auch in der Coronapandemie und auch jetzt bei den Folgen des Ukrainekriegs, wo wir auch sehr schnell geliefert haben, zum Beispiel Notstromaggregate, hat man gemerkt, dass wir das auch können. Ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz ausdrücklich sagen, dass die Landesregierung das Engagement dieser Menschen, die für den Katastrophenschutz arbeiten – die allermeisten freiwillig –, im höchsten Maße wertschätzt. Und diese Wertschätzung ist nicht nur das gesprochene Wort, sondern wir haben auch verschiedene Initiativen eingeleitet, zum Beispiel das Projekt TLFKS 2.0, denn das ist die größte Baustelle im wahrsten Sinne des Wortes, wo wir viele Dinge verbessern müssen. Was mir aber auch ganz persönlich am Herzen liegt, ist die psychosoziale Notfallversorgung, denn wir sollten nicht nur immer – wie soll ich sagen – Beton oder andere Investitionen, Fahrzeuge in den Blick nehmen, sondern wir müssen auch dafür sorgen, dass die seelische Gesundheit der Menschen sichergestellt ist, die zum Teil in ganz schwierige Situationen kommen. Software und andere Dinge für die Feuerwehren seien an dieser Stelle auch noch erwähnt. – Ich muss mich jetzt ein bisschen sputen, weil die 7 Minuten, die ich jetzt noch habe, vielleicht gar nicht so richtig ausreichen, ich will es versuchen. – Das sind Beispiele, dass wir an der Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes stetig arbeiten. Die Beschaffung von Notstromaggregaten und Satellitentelefonen – das wird auch in dem Antrag angesprochen – zur Sicherstellung einer zuverlässigen Kommunikation ist für uns wahrlich kein neues Thema. In den Landeskatastrophenschutzlagern sind bereits 34 Stromerzeuger eingelagert und es sollen wieder welche dazukommen, weil wir Bestände abgegeben haben. Aber momentan sind eben die Lieferzeiten so, wie sie sind, 14 bis 20 Monate, weil jetzt natürlich jeder nach diesen Geräten sucht und die auch bestellt. Insofern gibt es da gewisse Lieferengpässe. Wir verfügen bereits über Satellitentelefone, die als Ausfallredundanz für die Krisenkommunikation vorgehalten werden. Die Forderung zur Schaffung einer strategischen Bevorratung mit Kraftstoffen und Heizöl in Verbindung mit dem Ausbau eines landesweiten Treibstoffnetzes für Krisen- und Katastrophenfälle ist ein interessanter und möglicher Vorschlag, aber da sind wir nicht zuständig, das muss ich an der Stelle einfach mal sagen. Das ist eine Bundesaufgabe und ich habe den Eindruck, dass der Bund diese Aufgabe auch sehr konsequent wahrnimmt, um Treibstoff zum Beispiel auch hier in Thüringen vorrätig zu halten, damit wir im Notfall darauf zurückgreifen können. Das Thema „Verbesserung der Logistik im Bereich der Hilfeleistungskontingente“: Auch da sind wir bereits tätig gewesen. Wir haben ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Betreuung und Versorgung sicherzustellen, wir haben den Betreuungszug neu strukturiert, wir haben das getrennt, Sanität und Betreuung, und stellen diese Züge jetzt neu auf. Auch das Thema „Katastrophenschutzübung unter Einbindung der Betreiber kritischer Infrastruktur“ wird selbstverständlich unterstützt. Hierzu verweise ich auch darauf, dass wir hier immer wieder regelmäßig üben. Gut, das war jetzt in Zeiten der Pandemie nicht möglich, zwei Jahre haben jetzt gefehlt. Aber es wird jetzt auch wieder in diesem Jahr eine LÜKEX-Übung zu einem brandaktuellen Thema geben, nämlich „Cyberangriffe auf das Regierungshandeln“. Das wird demnächst geübt und das ist auch gut so. Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mal kurz auf den Warntag 8. Dezember verweisen. Wir wissen, dass der vorherige Warntag nicht optimal funktioniert hat, aber dieser Warntag war ein Erfolg. Was mir am Herzen liegt, ist, dass wir die Warninfrastruktur auf verschiedenen Ebenen mit verschiedenen Gerätschaften weiter ausbauen. Sirenen spielen da eine Rolle, aber auch ein funktionierendes modulares Warnsystem mit dem Namen MoWaS, was jetzt zum Teil der Bevölkerung über Warn-Apps usw. zur Verfügung steht. Das ist ein ganz wichtiges Thema. Aber die gute alte Sirene liegt uns auch am Herzen, die werden wir weiter fördern. Ich freue mich auch, dass der Bund hier sein Förderprogramm auch verlängert hat. Ich komme jetzt noch kurz auf das Thema „Drohnen“ zu sprechen: In Bezug auf das Thema „Waldbranderkundung“ sind Drohnen ein ganz wichtiges Instrument, aber nicht nur dort, sondern auch im ganz klassischen Brandfall, um die Brandherde zu identifizieren. Diese luftunterstützte Technik ist von hoher Bedeutung. Hierfür werden nicht nur Drohnen, sondern auch Hubschrauber eingesetzt. 2019 wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Drohnen gefördert werden, inklusive – das ist ganz wichtig – auch der Ausbildung, damit die Drohnen natürlich nicht nur angeschafft, sondern auch genutzt werden können. Ich verfolge das auch in der Feuerwehr-Community, zum Beispiel auf Facebook sehe ich immer wieder, wie Kameradinnen und Kameraden dort posten, wie sie mit den Drohnen bereits sehr professionell umgehen. Das Thema „Löschwasser“ ist eines, was auch von großer Relevanz ist, vollkommen klar, gerade auch bei Waldbrandszenarien. Dass wir uns da nur oder sehr stark auf diese Löschwasserbehälter fokussieren, ist meines Erachtens nicht wirklich optimal. Natürlich können wir diese auch einsetzen und nutzen, das ist hilfreich. Aber wir müssen das Wasser auch an Ort und Stelle bekommen. Ich war am Wochenende mit Kameradinnen und Kameraden unterwegs, um genau das zu üben, nämlich mit Tanklöschfahrzeugen in schwierigem Gelände voranzukommen. Das hat sehr gut funktioniert und auch Spaß gemacht. Wir sehen, dass unsere Tanklöschfahrzeuge, die wir über den Katastrophenschutz angeschafft haben, sehr gut in der Lage sind, diese Aufgabe zu bewältigen, und dass die Fahrerinnen und Fahrer das sehr gut können. Wir tauschen uns mit ThüringenForst aus, um das Thema „Waldbrandbekämpfung“ auch strukturell auf breitere Beine zu stellen. Wir sind in der Lage, entsprechende Ausbildungen zusammen mit ThüringenForst in der Landesfeuerwehrschule anzubieten. Sie sehen, es sind viele Dinge, die hier schon im Werden sind. Was auch ganz zentral ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat man im Ahrtal gesehen, dass auch politische Entscheidungs- und Verantwortungsträger in der Lage sind, in Katastrophen zu bestehen. Denn es ist so, dass zum Beispiel ein Landrat, eine Landrätin die ganz zentrale Figur in diesem Moment ist. Deshalb ist es wichtig, dass hier Ausbildungsangebote gerade für kommunale Aufgaben- und Verantwortungsträger unterbreitet werden. Das tun wir in verstärktem Maße, um letztendlich auch genau das zu bewerkstelligen, was notwendig ist, dass diese Verantwortungsträger die richtigen Entscheidungen treffen. Ich komme zum Thema „Haushaltstitel für die Forderung in Bezug auf die aufgestockten Mittel für Investitionen im Katastrophenschutz“. Ich gehe davon aus, dass es sich um Kapitel 03 18 Titel 812 73 handelt, nämlich Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen. Selbstverständlich werden die vom Haushaltsgesetzgeber für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bei der Planung und Durchführung der anstehenden notwendigen Investitionen im Katastrophenschutz berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der vielen im Katastrophenschutz in den letzten Jahren entstandenen zusätzlichen neuen Aufgaben und Herausforderungen möchte ich aber an dieser Stelle die Bitte äußern, von weiteren quartalsweisen Berichterstattungen im Innen- und Kommunalausschuss abzusehen, denn das bindet natürlich sehr viele Ressourcen, gerade in dem zuständigen Referat bei mir, und hält die Kollegen tatsächlich von dem ab, was erforderlich ist, um diese Projekte voranzutreiben, die ich eben angesprochen habe.

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Dorothea Marx

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Herr Urbach, wollten Sie eine Frage stellen oder habe ich das – ach ja, da stehen Sie. Entschuldigung. Gestatten Sie eine Frage, Herr Minister?

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Georg Maier

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Ja.

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Dorothea Marx

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Bitte.

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Jonas Urbach CDU

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Die Frage ginge aber auch am Ende Ihrer Ausführungen, Herr Minister. Oder waren Sie durch?

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Georg Maier

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Okay, dann bringe ich es zu Ende und dann können Sie Ihre Frage stellen. Sie haben auch gefordert, dass ich mich verstärkt auf Bundesebene für diese Themen des Katastrophenschutzes einsetze. Die 10 Milliarden Euro stehen auch für den Bevölkerungsschutz in Rede. Das werde ich natürlich machen. Ich werde mich auch intensiv – und das habe ich mich bereits schon – dafür einsetzen, dass wir das „Labor 5.000“, was eben auch schon angeklungen ist, nach Thüringen holen, eines davon. Dafür setze ich mich ganz intensiv auch direkt bei der Bundesinnenministerin ein. Was das GeKoB anbelangt, das ist natürlich auch unser Bestreben. Wir haben dafür eine Stelle im Haushaltsjahr 2024 geschaffen, eine Personalstelle, dass wir für diesen neuen Stab – den ich ja immer wieder eingefordert habe, einen Bund-Länder-Krisenstab für den Katastrophenschutz – aus den Erfahrungen der Ahrtalkatastrophe lernend eine Personalstelle schaffen, auf die wir dann auch einen Vertreter, eine Vertreterin entsenden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das soll nur ein Abriss gewesen sein. Ich freue mich auf die Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss und stehe jetzt für Ihre Frage zur Verfügung, Herr Urbach.

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Jonas Urbach CDU

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Herzlichen Dank. Kollegin Vogtschmidt hat freundlicherweise die Drucksache 7/6966 erwähnt, die wir im Dezember hier beschlossen haben, ein Entschließungsantrag, in dem auch gefordert oder beschlossen wurde, dass es eine aktualisierte Gesamtbestandsaufnahme über die Vorhaltung bei den Hilfsorganisationen geben soll, die dann periodisch vorgestellt werden wird. Da meine Frage anknüpfend an die Ausführungen von Kollegin Vogtschmidt: Wo stehen wir? Jetzt stehen hier, wenn ich es richtig überflogen habe, keine Daten. „Periodisch“ kann natürlich auch alle zwei Jahre sein, aber das ist wahrscheinlich nicht so gedacht gewesen.

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Georg Maier

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Das kann ich spontan nicht beantworten. Dazu würde ich dann im Innenausschuss eventuell mündlich oder schriftlich berichten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Herr Minister. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, und das sehe ich nicht, dann können wir zur Abstimmung kommen. Es war Ausschussüberweisung beantragt. Darüber lasse ich abstimmen, den Antrag der CDU-Fraktion an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen dieses Hauses und die Gruppe der FDP sowie die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Weiter geht es mit dem Aufruf von TagesordAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7710 Zur Einbringung dieses Antrags erhält Herr Kollege Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Ideengeber für diesen Antrag sind meine Großeltern, auch wenn sie schon seit über drei Jahrzehnten nicht mehr leben. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs flohen sie zurück in das Dorf ihrer Mutter, sprich meiner Urgroßmutter, in eine Zweizimmerwohnung ohne Bad unter sehr beengten Verhältnissen. Das heißt, es war Wohnungsnot, ein Begriff, den wir auch heute kennen, wenn auch nicht in dieser Schärfe wie damals. Als es ihnen gelungen war, im Dorf ein Grundstück zu ergattern, fehlte es natürlich an Baumaterial. Sie haben den örtlich anstehenden Lehm von Hand ausgegraben und daraus in Formen Lehmsteine geformt, die dann luftgetrocknet waren, die Größe von Ziegeln hatten, aber nicht gebrannt wurden. Sie haben damit – nebenbei gesagt – auch jede Menge Energie gespart. Das ist eine gute Lösung. Ich habe selbst auch einige Jahre in dem Haus gewohnt. Es ist ein angenehmes Wohnklima, steht heute noch, auch nachdem ich dort gewohnt habe. (Beifall Gruppe der FDP) (Heiterkeit DIE LINKE) Es gibt nur ein Problem: Das, was meine Großeltern 1946/1947 geleistet haben, wäre heute gar nicht mehr so einfach möglich, denn der Lehm aus der Baugrube verfügt über keine CE-Kennzeichnung, keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse. Es gibt einen großen Streit darüber, ob man überhaupt von eingeführten technischen Baubestimmungen reden kann, zumindest für den Lehm aus der eigenen Baugrube. Ob man das zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik rechnen kann, obwohl es eine jahrtausendalte Bauweise ist, ist auch umstritten, zumindest von Behörde zu Behörde. Bleibt also nur der Weg der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung. Das bedeutet: Antrag beim Infrastrukturministerium mit sehr umfangreichen Unterlagen, die fast umfangreicher sind als für einen Bauantrag, und Prüfgebühren von bis zu 5.000 Euro. Das ist der Grund, warum es viele nicht machen und warum ich es beim Bau vom eigenen Haus auch nicht gemacht habe. Meine Damen und Herren, angesichts des Klimawandels ist es notwendig und geboten, in allen Sektoren des gesellschaftlichen Handelns CO 2 mindernde Maßnahmen zu implementieren. (Beifall Gruppe der FDP) Der Gebäudesektor wird für ca. 30 Prozent der gesamten Treibhausgasemmissionen in Deutschland verantwortlich gemacht. Hier bietet sich die Chance, schon ein großes Maß an Energie einzusparen, indem das Baumaterial nicht erst gebrannt werden muss. Der Vorschlag der FDP zielt im Kern darauf ab, lokal anstehende Rohstoffe für die Errichtung von Gebäuden ohne unnötige bürokratische Hürden einsetzbar zu machen. Durch den verstärkten Einsatz von Lehm im Bauwesen können nicht nur Immissionen für die Herstellung von Baumaterialien in erheblichem Maße eingespart werden, sondern auch der energieintensive Transport von Material zu den Baustellen, auch die Abfuhr von Erdstoffen. Und – nebenbei gesagt – sparen wir auch jede Menge Bedarf an Deponieraum. (Beifall Gruppe der FDP) Lehm findet sich in Abhängigkeit von den örtlichen Baugrundverhältnissen sehr oft gleich vor Ort, sodass das Ganze auch noch kostengünstig werden kann, wenn wir es entbürokratisieren. (Beifall Gruppe der FDP) Mit Blick auf die Zeit kürze ich etwas ein und möchte noch auf einen Fakt schon in der Einbringung aufmerksam machen. Wenn wir diese Bauweise ermöglichen, schaffen wir auch gerade mit Blick auf die derzeit enorm gestiegenen Baukosten für Menschen, die sich Bauen derzeit nicht leisten können, die aber vielleicht nicht zwei linke Pfoten haben, sondern selbst auch mal anpacken könnten, die Möglichkeit, mit Eigenmaterial vor Ort den Traum vom eigenen Wohnraum auf den Weg zu bringen, und das Ganze auch noch auf ökologische Weise. (Beifall Gruppe der FDP) Ich glaube, das alles ist Grund genug, dass wir uns darüber im Bauausschuss, also im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft – als Bauingenieur darf man auch mal vom Bauausschuss reden –, (Beifall Gruppe der FDP) also im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft darüber unterhalten, wie wir diesen Weg gemeinsam gehen, vielleicht in der Bauordnung eine Tür dafür öffnen können. Ich werbe sehr dafür, dass Sie nachher auch unserem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft Folge leisten, und freue mich auf eine interessante inhaltliche und fachliche Diskussion. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem Abgeordneten Malsch von der CDUFraktion das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt wissen wir ja: Der FDP und Herrn Bergner geht es darum, die Potenziale von regionalem sowie lokal anstehendem Lehm als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen. Dazu soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Lehm mit konventionellen Baustoffen nicht nur weitgehend gleichgestellt wird, sondern dass auch der vor Ort zum Beispiel beim Baugrubenaushub gewonnene Lehm leichter in die Bautätigkeiten mit einfließen kann, und das aufgrund der CO -Emissionsthematik. 2 Das ist grundlegend ein guter Ansatz, den wir auch unterstützen. Aber wenn man den Antrag mal richtig bis zu Ende und auch die Begründung liest, sieht man richtig vor sich, dass die Baugrube ausgehoben wird, dass Schalbauweise gemacht wird und mit Lehm dort Lehmhäuser entstehen. Bis dahin ist es bestimmt noch ein ganz weiter Weg, denn der Lehmbau an sich, und das haben Sie ja auch gut beschrieben, ist schon einige Jahre alt und die Zahl der Lehmbaukräfte, die das überhaupt noch können, dezimiert sich auf sehr wenige. Es ist ein guter Ansatz, also back to the roots, klar, und es ist auch ein guter Ansatz, das Traditionelle mit dem Modernen zu verbinden. Als gutes Beispiel, weil Sie es ansprechen, für den Einfluss in die Thüringer Bauordnung kann man auch ein Vor-Ort-Beispiel geben. Wir haben zum Beispiel in Schweina die Krone und da waren neulich Studenten aus Berlin, die im Rahmen des Bauens im Bestand dort die Lehmbauweise wieder kennengelernt haben. Von daher ist an der Stelle zu sagen: lieber spät als nie. Wir würden natürlich unterstützen, dass der Antrag auch an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird, geben aber zu bedenken, dass das natürlich auch eine Initiative hätte sein können, die schon vor zwei Jahren hier hätte mit einfließen können, nämlich genau da, als die Debatte um die Novellierung der Thüringer Bauordnung reingekommen ist. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Auch wir sind nur Menschen!) Da haben wir eine Anhörung gemacht und da hätten wir natürlich noch ein bisschen näher darauf eingehen können. Aber sei es drum. Wir überweisen es gern, diskutieren es gern, weil es ein ideologiefreies Thema ist. Und wenn es uns weiterhilft, gerade Bauen im Bestand, im Altbestand zu machen, dann soll uns das recht sein. Ich habe vorhin mit Kollegin Tasch gesprochen, sie sagt: Die Lehmwand bei mir zu Hause ist eine derjenigen, die am längsten gehalten hat – bis jetzt – und die natürlich auch ein entsprechendes Klima ausstrahlt und mit den Witterungsverhältnissen ganz gut umgehen kann. Von daher unterstützen wir gern, das im Ausschuss weiter zu bereden und vielleicht fließt es ja noch in die neue Novellierung der Thüringer Bauordnung ein, die gerade im Kabinett behandelt wird. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank. Ich erteile als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Lukasch von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Lehm kommt ziemlich oft in Deutschland vor, entweder als Schichtablagerung oder als Ansammlung in Lehmgruben. Nicht zuletzt wegen seiner vielseitigen Verwendbarkeit hat Lehm als Baustoff eine 9.000-jährige Geschichte. Etwa ein Drittel der Menschen lebt auch heute noch, im Zeitalter von Beton und Stahl, in Häusern aus Lehm. Lehm kann je nach Anwendungsgebiet entweder als Lehmstein genutzt werden oder als faserhaltiger Stoff, also gemischt mit Stroh. Zusätzlich mit mineralischen Stoffen wird das oft als Boden verwendet. Der aus alten Mischungen bekannte Pferde- und Kuhmist gehört Gott sei Dank der Vergangenheit an. Dass der Lehmbau eine gute, moderne und ökologische Alternative zu alternativen Baustoffen ist, zeigt die Praxis. (Beifall Gruppe der FDP) Vorbei sind die Zeiten, als der Lehm noch als Matsch belächelt wurde. Der älteste natürliche Baustoff der Welt hat inzwischen Hochkonjunktur bei Bauherren und Architekten. Kein Wunder, denn diese Mischung aus Ton, Sand und gröberen Bestandteilen wie Kies und Schotter zeichnet sich durch eine hervorragende Energiebilanz sowie vielfältige Einsatz- und Gestaltungsmöglichkeiten aus. Als natürlicher Baustoff ist Lehm beliebig wiederverwendbar, ressourcenschonend und fast überall verfügbar. Lange Transportwege entfallen. Die Verarbeitung erfolgt ohne Zusatz von chemischen Stoffen. Die wärmespeichernden Eigenschaften reduzieren den Heizaufwand und helfen unheimlich, Energiekosten zu sparen. Lehmbaustoffe sind zwar keine Dämmstoffe im klassischen Sinne, aber mit ihnen lassen sich optimale Techniken insbesondere zur Innendämmung von Fachwerkhäusern und anderen Altbauten ausführen. Solche modernen Innendämmsysteme in Kombination mit Lehm sorgen im Sommer und im Winter für angenehme Temperaturen. Dass der Lehmputz ein optimales Raumklima erzeugt, schon wegen der Fähigkeit, Feuchtigkeit aufzunehmen und auch wieder abzugeben, ist wohl jedem bekannt. Die relative Luftfeuchtigkeit pendelt sich zwischen 45 und 55 Prozent ein. Das verhindert Schimmelbildung und im Lehm enthaltene Tonmineralien lassen unangenehme Gerüche gar nicht erst entstehen. Um Lehme als Baulehme verwenden zu können, müssen sie auf Eignung geprüft werden. Die Eigenschaften eines in der Landschaft vorkommenden Lehms sind nicht bekannt und überall auch unterschiedlich. Aber die Verfahren zur Prüfung sind bekannt und können von etablierten Materialprüfanstalten wie einst in Weimar vorgenommen werden. Einzig: Es muss erlaubt werden. Ein nach DIN hergestellter Lehmbaustoff, also der Lehmmörtel, oder Lehmprodukte wie Lehmsteine brauchen nicht geprüft werden, da diese bereits durch den Hersteller geprüft werden. Dieser Bereich ist unkritisch. Der Einsatz von Lehmbaustoffen ist sowohl in der Sanierung als im Neubau wieder selbstverständlich. Es fehlten lange Zeiten detaillierte Regelwerke. Planern war es häufig nicht möglich, die Leistungsbeschreibung für Lehmbaustoffe und Bauteile eindeutig zu formulieren. Der Bauüberwachung und auch den Sachverständigen fehlten die Grundlagen für die Bewertung der Übereinstimmung bzw. Mangelfreiheit. Dies hat sich in Deutschland mit der Veröffentlichung der DIN-Normen für Lehmsteine, Lehmbau- und ‑ putzmörtel zumindest in diesen wesentlichen Teilbereichen des Lehmbauens grundlegend geändert. In den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurden zehntausende Wohneinheiten gebaut – Herr Bergner ist mit einer bildhaften Geschichte seiner Eltern darauf eingegangen. Damals gab es die DIN-Normen noch und als der Lehmbau aus der Mode geriet, wurden diese abgeschafft. Erst die ökologisch bedingte Renaissance des Lehmbaus erzeugte neuen Regelungsbedarf. Ende der 90erJahre betraute das Deutsche Institut für Bautechnik den Dachverband Lehm mit der Formulierung der neuen bauaufsichtlichen Grundlage. Das Resultat waren die Lehmbauregeln. Sie sind Bestandteil der Musterlinie der technischen Baubestimmungen und in fast allen deutschen Bundesländern Bestandteil der Liste der technischen Baubestimmungen. Die Anwendung der Lehmbauregeln wurde jedoch auf Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sowie zwei Vollgeschossen eingeschränkt. Dies bedeutet eine weitgehende Anwendung von Lehmbautechniken in der Regel durch Beantragung der Zustimmung im Einzelfall, die sehr kosten- und zeitaufwendig ist. Die Normen gelten nur für die im Werk hergestellten Lehmbaustoffe. Wird Lehm hingegen auf der Baustelle gemischt, im Idealfall auf dem eigenen Grundstück ob seiner Eignung geprüften Lehm in der Baugrube, dann gelten weiterhin die Lehmbauregeln des Dachverbands. Also wir bewegen uns da nicht ganz in einem rechtsfreien, aber in einem bürokratischen und auch teuren Raum. Kaum ein Baumaterial eignet sich so gut für die Kreislaufwirtschaft wie Lehm. Er ist an vielen Orten vorhanden, bedarf keiner gesundheitsbeeinträchtigenden Zusatzstoffe und ist bedenkenlos rückführbar. Das Material ist vor Ort verfüg-, verwert- und entsorgbar. (Beifall Gruppe der FDP) Lehm kann mit geringem Energieeinsatz aufbereitet und damit ohne Qualitätsverlust mehrfach wiederverwendet werden. Lehm fällt vor allem bei großvolumigen Bauvorhaben als Aushub an, kann unterschiedliche Bauaufgaben übernehmen und fungiert in diversen Bereichen als Ersatz CO -intensiver 2 Materialien wie Zement und Beton. Lehm ist das sozialste Material überhaupt, was uns als Rot-RotGrün sehr entgegenkommt. (Beifall Gruppe der FDP) Lehm kann ich mit den Händen formen, Lehm ist ein gesundes Material. Ich kann ihn so oft recyceln, wie ich will, ohne Qualitätsverlust, und ich kann noch einen Garten obendrauf pflanzen – nur keine Möhren, das wird nichts, das habe ich ausprobiert. (Heiterkeit DIE LINKE) Ich kann mit seiner Verarbeitung Arbeitsplätze schaffen, indem ich Menschen vor Ort einbinde, vom Stampfen der Wände bis hin zur Gestaltung und der Böden. Ob das in den Ausführungen zur Bauordnung zu regeln ist, wie die FDP in ihrem Antrag vorschlägt, oder ob wir uns da nicht mit dem Entledigungswillen aus dem Bereich der Kreislaufwirtschaft beschäftigen müssen, sollten wir in den weiteren Befassungen zum Thema klären. In diesem Sinne: Lasst uns gemeinsam den Weg gehen und den notwendigen Raum in den Regelwerken schaffen! Es gibt einige richtig gute Beispiele. Ich will nur einige nennen: die Kita „Glückskäfer“ in Alach, das „Familienhotel“ in Weimar, die Andachtskapelle im Zentralklinikum in Suhl oder in Kombination mit Stroh das Strohballenhaus in Weimar. Das zeigt, dass man – bildlich gesehen – aus Stroh und Lehm Gold machen kann. (Beifall DIE LINKE) Lassen Sie uns im Ausschuss gern darüber diskutieren und die optimale Lösung finden. Die Koalition freut sich auf die Debatte und wird einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen. (Beifall DIE LINKE) Sehr geehrter Herr Bergner, ich hätte noch eine Bitte: Die Pressemitteilung ist raus, dass die Landesregierung die Bauordnung überarbeitet. Ich hätte gern, dass wir beides zusammen diskutieren. Ich persönlich würde mich über eine mündliche Anhörung zu einem bestimmten Thema freuen, da es noch andere alternative Baustoffe gibt. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Genau!) Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank. Ich erteile nun als Teilnehmer der Aussprache noch mal meinem Kollegen Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über die sachliche und fachliche Diskussion. Frau Lukasch, das ist auf jeden Fall richtig, wenn wir das zusammen mit der Bauordnung diskutieren können. Der Antrag war zwar schon entstanden, bevor die Pressemitteilung über die Bauordnung kam. Aber als ich dann die Pressemitteilung gelesen habe, haben wir uns auch darum bemüht, das priorisierend auf die Tagesordnung zu bekommen, schon um die Bauordnung nicht mehrmals anfassen zu müssen. Das halte ich für einen guten Schritt. Zum Recycling gibt es ja den schönen Spruch: Wenn mir mein Lehmhaus nicht mehr gefällt, sumpf ich es ein und baue mir ein neues. Das passt sehr gut zu dem, was Sie hier vorgetragen haben, Frau Kollegin Lukasch. Herr Malsch, es gibt bereits Firmen, die mit Lehm arbeiten, und gar nicht so wenige. Die haben nur das Problem, dass die gerade wegen dieser Problematik mit dem eigenen Baugrund meist mit angeliefertem Material arbeiten müssen, und das macht es teuer. Deswegen entscheiden sich zu viele Bauherren nach wie vor nicht für dieses Material. Deswegen werbe ich so dafür. Warum wir als Liberale auf das Thema „Lehmbau“ setzen, habe ich erläutert. Ich möchte gern noch mal kurz erklären, wie wir uns die Entbürokratisierung vorstellen, meine Damen und Herren. Um den Einsatz lokal anstehender bindiger Böden auch für selbsttragendes Mauerwerk aus Lehmstein – wie das funktioniert, habe ich erläutert – oder Stampflehm – das ist im Prinzip eine Gleitschalung, wie wir sie auch vom Beton her kennen, wo dann der Lehm dort hineingestampft wird – zu vereinfachen, können wir uns folgendes Verfahren vorstellen: Die Eignung möchten wir im Rahmen eines Baugrundgutachtens feststellen lassen. Das sollte man, wenn man baut, heutzutage sinnvollerweise wirklich tun, dass man sich auch über die Beschaffenheit des Baugrunds vorweg informiert. Dann wollen wir zweitens die der Tragwerksplanung zugrunde liegende Druckfestigkeit nachweisen lassen, also dass das Material es auch erreicht anhand geeigneter Prüfverfahren wie zum Beispiel mittels Probewürfel unter Aufsicht eines Baugrundbüros oder des Bauleiters. Das kennen wir aus dem Betonbau mit dem Probewürfel, nur dass man den Probewürfel aus Lehm natürlich nicht wie bei Beton in Wasser einlegen kann. Das wäre bei Lehm verheerend. (Beifall Gruppe der FDP) Über die Idee haben wir uns mit Prof. Ruth von der Bauhausuniversität in Weimar unterhalten, der gestern hier zum parlamentarischen Abend war, Prof. Ruth selbst nicht, der aber an dem Thema „Lehmbau“ forscht und durchaus über unseren Gedanken erfreut war, dass wir mit dem eigenen Lehm aus der eigenen Baugrube arbeiten wollen und nicht nur mit den typisierten Baustoffen. Ein Wort an die Baustoffhändler und Baustoffproduzenten: Die brauchen mit Sicherheit keine Angst zu haben, weniger zu verkaufen, sondern sie werden eher mehr verkaufen, auch neben Putz usw. usf., weil einfach die Bauweise mit Lehm wieder salonfähiger werden wird. (Beifall Gruppe der FDP) Das sind die entscheidenden Punkte, über die wir mit Ihnen diskutieren wollen. Insofern glaube ich, dass wir sagen können: Wir haben in Thüringen das Potenzial, tatsächlich ein ganzes Stück weit ökologischer zu bauen. Wir haben ein ganzes Stück weit die Chance, damit auch den Freistaat als Leuchtturm eines nachhaltigen Bauens weiterzuentwickeln. Mit dem Holzbau wurde schon ein guter Anfang geleistet. Das war damals Ihr Antrag, verehrte Kollegen der Union. Deswegen hoffen wir, dass es gelingen wird, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Lehm nicht nur mit konventionellen Baustoffen weitgehend gleichgestellt, sondern dass die Verwendung geeigneter in situ, also vor Ort verwendeter Materialien leichter ermöglicht, die Bautätigkeit mit Lehm attraktiver gestaltet wird und dass es gelingt, Energie, Deponieraum zu sparen. Eine kleine Bemerkung noch am Rande: Allein wenn ich den Aushub von einem Eigenheim nicht mehr irgendwo auf der Deponie verkippen lassen muss, spare ich rund 20.000 Euro, so mal als Aussage aus der Praxis. Insofern glaube ich den Beiträgen, die hier gekommen sind, entnehmen zu können, dass eine Diskussion im Infrastrukturausschuss möglich wird und auf die freue ich mich, weil ich das Gefühl habe, es könnte gelingen, gemeinsam etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rudy von der AfD-Fraktion.

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Thomas Rudy AfD

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer, der Antrag der Thüringer FDP mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren“ in Drucksache 7/7710 ist ein Beispiel für eine Forderung, die die Realität und die Sicherheitsstandards im Bauwesen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Forderung nach einer Entbürokratisierung der Bauvorschriften für Gebäude, die mit Lehmbauweise errichtet wurden, birgt Gefahren. Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass die Bauvorschriftenstandards in Deutschland nicht ohne Grund so streng sind. Sie dienen dazu, die Sicherheit von Gebäuden und damit auch die Sicherheit der Menschen, die in ihnen leben und arbeiten, zu gewährleisten. Eine Lockerung dieser Vorschriften könnte potenzielle Sicherheitsrisiken mit sich bringen und somit Menschenleben gefährden. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Neh- men Sie deutschen Lehm, der ist doch gut!) Insbesondere die Anforderungen an den Brandschutz und die Statik sind von entscheidender Bedeutung und sollten nicht unbedingt reduziert werden. Darüber hinaus ist es wichtig zu bedenken, dass es bereits eine Vielzahl von Vorschriften und Normen gibt, die den Einsatz der Lehmbauweise regeln. Diese Vorschriften sind notwendig, um sicherzustellen, dass Gebäude, die mit dieser Bauweise errichtet werden, den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen wie Gebäude, die mit anderen Baumaterialien errichtet wurden. Eine Entbürokratisierung dieser Vorschriften könnte dazu führen, dass Lehmbauten nicht dem gleichen Standard entsprechen wie andere Gebäude, was zu einer Benachteiligung gegenüber anderen Bauweisen führen würde. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Verwendung von Lehm als Baumaterial nicht die einzige ökologisch und ökonomisch sinnvolle Option ist. Es gibt auch viele andere nachhaltige Baumaterialien wie Holz, Stroh oder recycelte Materialien, die ebenfalls ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind und auch in der Baubranche eingesetzt werden können. Eine Fokussierung auf nur eine Bauweise könnte andere nachhaltige Optionen ausschließen und somit die Vielfalt und Innovation der Baubranche einschränken. Lehm wird eher selten genutzt, da es auch einige Nachteile gibt. Lehm ist feuchtigkeits- und frostempfindlich, schrumpft und schwindet beim Austrocknen. Eine weitere potenzielle Folge einer Entbürokratisierung der Bauvorschriften für Lehmbauweise ist die Schaffung von Ungleichheit in der Baubranche. Andere nachhaltige Baumaterialien wie Holz oder Stroh, werden derzeit strengen Bauvorschriften unterworfen, während für Lehmbauweise eine Lockerung der Standards gefordert wird. Dies würde zur Wettbewerbsverzerrung führen und den Einsatz anderer nachhaltiger Baumaterialien verhindern. Es gibt natürlich auch Vorteile beim Lehmbau, das will ich nicht verschweigen. Es gibt moderne Innenbaudämmsysteme, es gibt Lehmziegel. Natürlich kann man das probieren und deswegen sollte man das im Ausschuss besprechen. Ich bin da eher skeptisch, aber ich lasse mich auch überzeugen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber Lehm ist doch braun, das muss euch doch gefallen!) (Heiterkeit DIE LINKE) Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank, Herr Rudy. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt nicht. Herr Staatssekretär Weil sieht so aus, als ob er etwas sagen möchte. Bitte schön, Ihr Pult.

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Weil

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir werden reichlich Gelegenheit haben, bei der hoffentlich erfolgenden Ausschussüberweisung über das Thema im Ausschuss miteinander ins Gespräch zu kommen. Unser Ministerium jedenfalls begrüßt die Initiative der FDPGruppe, die Potenziale des regional sowie lokal anstehenden Baustoffs Lehm stärker zu nutzen. Ich will das auch sagen, weil Herr Rudy eher die Risiken und Gefahren betont hat: Ich habe den Antrag nicht so verstanden, das künftig nur noch mit Lehm gebaut werden soll, sondern ich verstehe die Initiative so, Lehm als eine Möglichkeit als Baustoff für Denkmalsanierung und auch für ökologisches Bauen zu nutzen. Das, finde ich, können wir alle nur begrüßen. In der Tat ist der Zeitpunkt insofern günstig, als dass wir im Ausschuss, und dann ja auch im Plenum, miteinander über die Bauordnung sprechen und dann sicherlich auch noch mal das Thema diskutieren werden, wie wir die Nutzung von Lehm als einen regional verorteten Baustoff mit den Schutzzielen, die die Bauordnung hat, vereinbaren. (Heiterkeit DIE LINKE) Insofern freue ich mich auf eine intensive Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt wirklich nicht mehr. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt – ich komme heute immer auf den Bauausschuss. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Irgendwie eine Blockade!) Ja, wenn einmal der Wurm drin ist. Die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ist beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner, der AfDFraktion, der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP und der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Natürlich der guten Ordnung halber auch: Gegenstimmen? Erwartungsgemäß keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist der Antrag überwiesen. Ich glaube, Ihr Einverständnis zu finden, wenn ich jetzt mit Blick auf die verbleibenden 4 Minuten bis 19.00 Uhr sage, es wird kein neuer Punkt aufgerufen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, freue mich auf weitere Diskussionen am morgigen Freitag. Wir sehen uns morgen wieder. Vielen Dank.

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