Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es geht nicht nur um kulturelle Vielfalt – auch –, es geht auch nicht nur um historische Verantwortung – natürlich auch –, es geht auch schlicht und einfach um Religionsausübung. Wir haben einen säkularen Staat. Das bedeutet aber nicht, dass wir frei von Religion sind, sondern frei für Religion. Dazu gehört natürlich die Vielfalt der Religionen. Deswegen ist auch der Staatsvertrag – und das muss hier auch noch mal, denke ich, herausgehoben werden – mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen zuallererst auch ein Vertrag über die Gewährleistung der Freiheit der Religionsausübung. Wie gesagt, säkularer Staat heißt nicht, der Staat hat mit Religion nichts zu tun, sondern der Staat schreibt seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht vor, welcher oder ob sie überhaupt einer religiösen Anschauung folgen wollen. Aber die Ausübung von Religionen steht unter dem grundgesetzlichen Schutz und auch unter dem Schutz der Thüringer Verfassung und deswegen hat sie auch mit der besonderen Sorge unserer Regierung zu tun und es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Deswegen haben wir, wie gesagt, eine doppelte Bedeutung auch dieses hier vorliegenden Staatsvertrags: einmal, dass wir die Staatsleistungen anpassen, wie es auch in den letzten Staatsverträgen schon verankert worden ist, und dass wir die Religionsausübung garantieren. Dass das im Fall der Jüdischen Landesgemeinde natürlich besonders wichtig ist, wurde schon vielfach betont. Aus den Gründen des Menschheitsverbrechens, was vor allen Dingen auch gegen Jüdinnen und Juden verübt worden ist, sind die jüdischen Gemeinden heute kleiner, als sie es historisch hätten werden und sein sollen. Dennoch hat sich hier in Thüringen in den letzten Jahren wieder eine sehr lebendige Jüdische Landesgemeinde etabliert und sie ist stärker geworden. Ich freue mich sehr darüber, dass zum Beispiel in dem städtischen Leben Erfurts das Chanukka-Fest inzwischen als selbstverständliches Stadtereignis wieder seinen Platz zurückerobert hat. Deswegen haben wir hier neben der reinen Finanzgarantie oder der Finanzzuweisung für die Religionsausübung richtigerweise auch einen Schwerpunkt in diesem Vertrag darin, dass zur kulturellen Vielfalt beigetragen und diese unterstützt wird – aber wie gesagt, das ist ein Nebenzweck aus meiner Sicht. Die jüdische Religion ist nicht irgendetwas Fremdes, sie ist die Mutterreligion der christlichen Religionen. Nicht zuletzt haben wir gerade Ostern gefeiert, und das ist das Fest der Auferstehung des Königs der Juden; als solcher wurde er hingerichtet und ermordet. Das möchte ich auch an dieser Stelle noch mal gesagt haben. Die Alltäglichkeit der jüdischen Religionsausübung ist noch lange nicht wieder zurückgekehrt in unser Land; es sind immer noch sehr wenige, aber es werden wieder mehr. Wir haben leider auch immer noch Antisemitismus, wir brauchen leider immer noch Polizeischutz für die Synagoge. Aber die 900Jahr-Feiern der jüdischen Kultur in Thüringen haben eindrucksvoll gezeigt, welche Fröhlichkeit und welcher Reichtum auch von der jüdischen Kultur für unser Land immer vorhanden gewesen sind und weiter erhalten werden müssen. Deswegen ist es natürlich auch richtig, dass besonders der kulturelle Schatz und die Unterstützung jetzt noch mal neu in diesen Staatsvertrag aufgenommen werden. Aber ich wiederhole es noch einmal: Durch die Sichtbarmachung von jüdischem Leben, jüdischer Kunst und Kultur soll nicht nur zum besseren Verständnis beigetragen und gesellschaftlicher Dialog unterstützt und weltoffene Einstellung gefördert werden, wie es in der Protokollerklärung steht, es geht um die Freiheit der Religionsausübung. Das möchte ich, wie ich es am Anfang gesagt habe, am Schluss noch mal betonen. Das ist eine der wichtigsten Freiheitsrechte unseres Staates. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
