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Madeleine Henfling

GRÜNE 27.04.2023 Sitzungen 7/108

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer eine wahre Freude, Herrn Zippel zuzuhören, (Beifall CDU) – Hashtag „Ironie“ – insbesondere dann, wenn (Unruhe CDU) – ja, jetzt habe ich Sie wieder enttäuscht, das tut mir leid, aber das wird heute auch nicht besser werden – (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Alles gut!) man vorher mit ihm in internen Beratungsrunden saß und weiß, warum bestimmte Dinge erst dann kommen, wenn sie kommen. Wir erinnern uns an die Runde, als wir das letzte Mal zum Rettungsdienstgesetz gesprochen haben: Da war die CDU mit diesem ganzen Telenotarztding in der gesetzlichen Formulierung auch noch ein bisschen überfordert, deswegen hat es einen Moment gedauert, und vor allen Dingen hatten sich die Gremien, die dazu zu entscheiden haben, auch noch nicht positioniert. Also, Herr Zippel, deswegen würde ich empfehlen, auch um der Sachlichkeit zu dienen, den Ball an dieser Stelle ein Stück weit flachzuhalten, wenn es nicht darum geht, den Regierungsfraktionen jetzt vorzuwerfen, dass sie zu spät sind, sondern vielleicht einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass wir jetzt an dem Punkt sind, wo wir vielleicht tatsächlich ernsthaft darüber reden können. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Um noch ein bisschen abzuschreiben! Ist schon klar!) Ach her Zippel, mit dem Abschreiben, wissen Sie, wenn ich anfange aufzuzählen, was die CDU alles abgeschrieben hat, meine Güte, (Unruhe CDU) dann können wir in dieses Plenum schauen und dann sehen wir, dass Sie schon wieder was aus Bayern abgeschrieben haben, und wenn wir das Jugendkunstschulgesetz nehmen, dann sehen wir, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben doch von uns abgeschrieben!) dass Sie das einfach von den Verbänden geklaut haben. Also ganz ehrlich: Über das Urheberrecht in der Politik zu diskutieren, ist ein bisschen müßig, das wissen Sie aber auch selbst. Von daher, glaube ich, ist das kein besonders gutes Argument. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur ganz kurz noch – weil Kollegin Vogtschmidt im Prinzip schon zum Inhalt des Ganzen ganz viel gesagt hat – möchte ich hier noch anführen, dass wir jetzt natürlich das dritte Gesetz in den Ausschuss geben wollen. Ich will auch noch ganz kurz auf das Thema „Experimentierklausel“ eingehen, weil ich diese Experimentierklausel – natürlich hört sich das immer blöd an, wenn man im Rettungsdienstgesetz, einem Bereich, wo man ungern experimentieren möchte, da gebe ich Ihnen ja sogar Recht, Herr Zippel, von einer Experimentierklausel spricht. Natürlich wollen wir da nicht ausprobieren, wie es wäre, wenn der Notarzt erst in zwei Stunden kommt. Das ist uns, glaube ich, hier auch allen klar. Aber was beispielsweise in so eine Experimentierklausel reinkönnte, wäre die Frage nach der Ersthelfer-App, die unter anderem auch Kollege Montag hier mit angebracht hat, damit man eine rechtliche Grundlage hat, in der man so eine Ersthelfer-App tatsächlich auch erst mal testen, schauen kann, wie läuft es, wie viele Menschen die nutzen. Dafür wäre so eine Experimentierklausel sehr wohl sinnvoll. Wir arbeiten dann in so einer Experimentierklausel auch mit wissenschaftlichen Evaluationen, können uns das genau ansehen. Das ist vor allen Dingen fundiert im Gesetz nachlesbar, man kann sich auf etwas berufen und muss das nicht im luftleeren Raum machen. Dafür ist so eine Experimentierklausel sehr wohl sehr sinnvoll. Zur Lehrleitstelle: Na ja, die steht im Konzept zu den Leitstellen mit drin, und das ist jetzt das, was wir hier in das Gesetz gießen. Von daher, Herr Zippel, kommt das nicht gerade wie Kai aus der Kiste, sondern hat im Konzept seinen Niederschlag. Es muss aber dann auch im Gesetz stehen, wenn wir das wollen. Das ist der Punkt, warum es hier mit angebracht wird. Und dann sind natürlich auch so Fragen wie – da haben wir ja heute oder in den nächsten Tagen noch einen Antrag zum Katastrophenschutz draufstehen – diese Lehrleitstelle im Land, die in Gera errichtet und betrieben und auch verankert werden soll. Das kann auch genutzt werden, um Ausfälle zu kompensieren. Und dann werden wir bei dem Antrag der CDU zum Katastrophenschutz noch darüber reden müssen, ob dann die geforderte Beschaffung von mobilen Einsatzzentralen zur Übernahme von Leitstellenfunktionen in Krisengebieten überhaupt notwendig wäre. Also auch da müssen wir noch mal verknüpft darüber reden, weil Sie da auch unterschiedliche Sachen auf den Tisch gelegt haben. Und es gibt noch ein paar weitere Anpassungen: Die betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Landesbeirats, die Meldung von Versorgungskapazitäten an die Leitstellen. Ich freue mich, dass wir das im Ausschuss dann auch fundiert diskutieren, da auch sehr wahrscheinlich natürlich eine gemeinsame Anhörung dazu durchführen werden, und bitte um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, damit wird dann tatsächlich zu einem gemeinsamen und sehr guten Rettungsdienstgesetz kommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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