thueringer-landtag.de ↗

Madeleine Henfling

GRÜNE 27.04.2023 Sitzungen 7/108

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollegin Vogtschmidt hat mir die Möglichkeit gegeben, zumindest einmal darauf hinzuweisen, dass ich es äußerst befremdlich finde, wenn ein Abgeordneter der AfD-Fraktion in Anlehnung an einen SA-Wahlspruch hier heute seine Reden permanent mit „Alles für Thüringen“ beendet, obgleich sein Fraktionsvorsitzender letzte Woche die Immunität dafür aufgehoben bekommen hat, dass er den Wahlspruch der SA „Alles für Deutschland“ in einer Rede erwähnt hat. Das will ich hier durchaus noch mal erwähnen. Das zeigt wahrscheinlich, wes Geistes Kind Sie sind, indem Sie solche Sachen verharmlosen und glauben, sich hier einen Spaß daraus machen zu können. Ich finde das wirklich schwierig und möchte für meine Fraktion auch große Irritation anmelden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind aber eigentlich bei einem sehr wichtigen Thema, nämlich beim Thema „Katastrophenschutz“. Wir behandeln heute den Antrag der CDU-Fraktion und ich kann auch schon vorab sagen, dass wir diesen Antrag auch an den Ausschuss überweisen wollen. Ich will aber zumindest noch ein paar Punkte ansprechen, die ich jenseits dessen, was die Kolleginnen schon erwähnt haben, auch mal wichtig finde. Das fängt schon in Punkt I ein. Ich finde es schon schwierig, so pauschal zu sagen: Wir sind hier auf nichts vorbereitet. Das ist, glaube ich, schon auch in Bezug auf die ehrenamtlichen Katastrophenschützer in Thüringen eine schwierige Aussage, denn ich glaube schon, dass die sich sehr gezielt und gut auf den Katastrophenschutzfall vorbereiten und im Ernstfall auch effektiv der Bevölkerung helfen können, wofür, glaube ich, hier auch vonseiten der demokratischen Fraktionen unser aller Dank gilt. Klar ist natürlich, dass wir Verbesserungsbedarf haben; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Natürlich einmal mit Blick auf die Coronapandemie: Da haben wir gesehen, dass an bestimmten Stellen Dinge nicht funktionieren. Aber natürlich hat auch das Ahrtal dazu geführt, dass wir gesehen haben, was passiert, wenn es richtig schiefgeht. Ich glaube, es wäre sinnvoll – das will ich hier nur auch noch einmal gesagt haben –, der Untersuchungsausschuss in Rheinland-Pfalz hat, glaube ich, in dieser Woche seine Beweisaufnahme beendet, ich fände es wirklich wichtig, wenn wir die Erkenntnisse aus Rheinland-Pfalz, die sicherlich dann auch in einem Abschlussbericht niedergeschrieben werden, auch mit in unsere Beratung einfließen lassen. Ich glaube, man muss nicht zum 150. Mal das Rad neu erfinden, sondern kann vielleicht davon profitieren, dass sich Rheinland-Pfalz äußerst detailliert mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Das nur auch schon mal vorweg mit Blick auf diverse Anhörungen oder Ähnliches. Man kann auch Ausschussvorsitzende von Untersuchungsausschüssen anhören; ich will das nur hier einmal erwähnt haben. Auch das ist eine Möglichkeit, dass man vielleicht die Leute von Rheinland-Pfalz mal hierherholt, auch wenn die CDU-Fraktion schon da war. Da sind auch ein paar Unschärfen in Ihrem Antrag bei der ganzen Frage von Bevölkerungswarnung. Wir wissen ja, dass es Probleme gibt. Im letzten Innenausschuss zum Warntag konnten wir testen, ob es funktioniert. Auch da, Cell Broadcast ist nicht das Gleiche wie eine Warn-App; das sind unterschiedliche Geschichten. Da gibt es eine Unschärfe in Ihrem Antrag. Zu den mobilen Einsatzzentralen habe ich bereits zum Rettungsdienstgesetz etwas gesagt. Da sollten wir uns darüber verständigen mit Blick auf das Rettungsdienstgesetz, was tatsächlich die sinnvolle Variante ist. Und das mit dem Katastrophenschutzfonds, das macht mich auch wirklich wahnsinnig, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass ein großer Teil nicht verstanden hat, was dieser Katastrophenschutzfonds macht. Kollegin Vogtschmidt hat das gerade schon ausgeführt. Und ich habe von Kollege Wolf von den Linken gelernt: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. (Beifall DIE LINKE) Das ist ein wichtiger Spruch. Ich finde, das war auch mind-blowing. Was ich damit sagen will: Man muss nur einmal ganz kurz in die Verordnung schauen und dann ist auch die Frage über die Höhe dieses Fonds geklärt. Da heißt es nämlich in Abs. 4 in § 2 der zuständigen Verordnung: Die Beitragspflicht setzt ab dem Jahr aus, das auf das Jahr folgt, in dem das Fondsvermögen eine Höhe von 3 Millionen Euro überschreitet, und setzt ab dem Jahr wieder ein, das auf das Jahr folgt, in dem das Fondsvermögen die Höhe von 2,3 Millionen Euro unterschreitet. Will heißen, das ist der Grund für die Stagnation, die hier angeblich die AfD gefunden hat. Von daher: Es ist einfach klar geregelt, wie sich dieser Fonds zusammensetzt. Diese Aufstockung, die verstehe ich insofern nicht, weil – das hat Kollegin Vogtschmidt ausgeführt – wir reden hier davon, dass der Katastrophenschutzfonds die Einsatzkosten erstattet. Dann weiß ich nicht, warum wir das aufstocken sollen. Ich wüsste auch nicht, dass wir gerade zu wenig Geld hätten, um Einsatzkosten zu erstatten, zumindest ist das an uns nicht herangetragen worden. Vielleicht kann der Innenminister uns erhellen, falls das ans Innenministerium herangetragen wurde. Und das ist ein Fonds, der wird vom Land und den Kommunen finanziert. Das heißt, wenn wir mehr reingeben, müssen das übrigens auch die Kommunen machen. Ich weiß nicht, ob die das wollen. Wir können das mit denen gern diskutieren. Aber für mich hat sich noch nicht so ganz erschlossen, warum der aufgestockt werden soll, weil das da wieder drinsteht. Ich bin auch da bei Kollegin Vogtschmidt: Lassen Sie uns über Präventivmaßnahmen reden, das halte ich für deutlich wichtiger. Wir haben natürlich auch an vielen Stellen Investitionen zu tätigen. Da müssen aus meiner Sicht mit Vorbereitung auf einen möglichen Katastrophenfall – in welcher Form auch immer – Investitionen reingegeben werden. Dann nur noch ein Satz zum GeKoB, weil Sie fordern, dass Thüringen Teil sein soll. Auch da sind Sie nicht die ersten gewesen, die gefragt haben; ich habe das schon vor einigen Wochen beim Innenministerium angefragt. Thüringen beteiligt sich am GeKoB finanziell. Das Problem ist, dass es nicht genug Ländersitze in diesem GeKoB gibt, das heißt, nicht alle Länder haben einen automatischen Sitz im GeKoB. Das will heißen, wir müssen eigentlich mal im Verbund bzw. mit dem Bund darüber reden, wie dieses GeKoB ausgestaltet ist, denn daran kann Thüringen allein nichts ändern. Es gibt noch ein paar andere Punkte, aber die können wir auch gern im Ausschuss oder in einer Anhörung besprechen. Ich bin auch dafür, dass wir das sehr breit und unter den demokratischen Fraktionen auch sehr sachlich diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Madeleine Henfling Protokoll ↗