Robert-Martin Montag
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will heute mal so anfangen, etwas ungewöhnlich für einen Vertreter der Opposition: Ich will Sie für diesen Gesetzentwurf loben. Da bricht mir auch kein Zacken aus der Krone, weil ich mich und auch den Vorschlag der FDP damit im Prinzip selber lobe.
(Heiterkeit im Hause)
(Beifall Gruppe der FDP)
Wer den Gesetzentwurf liest, der erkennt doch erhebliche Ähnlichkeiten zwischen den Entwürfen. Das zeigt aber nur eines: nicht nur, dass die Opposition gute Arbeit macht, sondern dass sie auch zuhört. Ich bin mir sehr sicher, dass wir gemeinsam einen Weg finden werden, am Ende des Tages medizinische Versorgung – notfallmedizinische Versorgung – in diesem Land tatsächlich voranzubringen, denn das ist notwendig. Ich will gar nicht so viel zum Gesetzentwurf selbst sagen, weil natürlich ist es notwendig, die gesetzgeberische Grundlage zu schaffen, den Telenotarzt einzusetzen. Das ist auch nichts Neues, auch wenn die lieben Kolleginnen und Kollegen der AfD immer noch nicht verstanden haben, wozu das gut ist. Sobald da das Wort „Digitalisierung“ fällt, scheint ja irgendwie der Untergang des Abendlandes programmiert.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wenn es nach Ihnen geht, würden wir immer noch mit Pferd und Kutsche von Haus zu Haus ziehen, statt Menschen schnell medizinisch zu versorgen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Da kommen
wir wieder hin!) Ein weiterer Punkt, was auch im Entwurf steht, ist natürlich die Frage der Kapazitäten, Meldung und Prüfung. Wir haben es häufig genug, und das ist auch eine Frage der Patientensicherheit, dass dem Anfahren an ein Krankenhaus, nämlich dem nächsten Krankenhaus im eintretenden Notfall, und einer potenziellen Versorgung manchmal die Kapazität und die Versorgungsmöglichkeit des Krankenhauses entgegensteht, das heißt, sogenannte Fehlanfahrt. Man muss dann als Krankenwagen, als RTW weiterfahren und sich das nächste Krankenhaus suchen. Das wird damit verhindert. Das ist zugegebenermaßen in Thüringen kein riesen Problem, da hat man in urbanen Räumen wie Berlin, Frankfurt usw. sehr viel größere Probleme. Aber solche Systeme gibt es und wir können das übernehmen. Da will ich auch gleich sagen, dass wir dort noch ein Stück weit eine Präzisierung sehen. Sie sprechen von Krankenhausbetten recht allgemein, aber entscheidend ist – die Debatte hatten wir während der Coronapandemie schon mal –, dass die Kapazität vor allem die betreibbaren Betten sind, also dort, wo nicht nur ein Bett vorhanden ist, sondern wo man tatsächlich auch Patienten versorgen kann. Das liegt an vielerlei Punkten. Da haben wir auch noch Nachholbedarf. Ich gebe zu, im Wort, in der Ergänzung mag das gering scheinen, aber in der Versorgungsrealität ist das ein ganz entscheidender Unterschied. Wir haben dann – Frau Marx hat es gesagt, die Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt, Frau Vogtschmidt hat es gesagt – die Experimentierklausel. Ja, mein Gott, das ist richtig! Davor muss man keine Angst haben, dass demnächst ein Patient mit Herzinfarkt digital versorgt werden soll – das geht nämlich nicht, zumindest noch nicht –, sondern es ist natürlich richtig, dass wir den Strukturen, die wir haben, die sich zwar jahrzehntelang bewährt haben, aber die unter erheblichem Reformdruck stehen, hier auch die Möglichkeit geben, einfach mal Dinge auszuprobieren, bei Strukturfragen. Das ist richtig, das ist auch nichts Neues. Gerade die smartphonbasierte Ersthelferalarmierung ist etwas, was wir uns vorstellen können, was eine der ersten Experimentierfragen sein könnte, denn auch da hat man andernorts schon Erfahrungen gesammelt. Mein Fazit ist: Es ist ein richtiger Gesetzentwurf. Er kommt auch jetzt endlich. Wir warten, auch wenn uns das selbst nicht gefällt, das wissen Sie auch, aber wir haben auch darauf gewartet, dass das geht. Wir freuen uns dazu auf die weitere Debatte im Ausschuss. Sollte dies – nach Anhörung natürlich, nach Debatte im Ausschuss – Gesetz werden, kann ich von diesem Pult aus sagen, hat das Innenministerium mehr für die Versorgung der Menschen mit Gesundheitsleistungen in diesem Land getan als das Gesundheitsministerium seit 2014.
(Beifall Gruppe der FDP)
