Birgit Pommer
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung
Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Sie sind bereits alle aufgestanden. Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Licht, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Juli 2023 zur Stellvertreterin für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Jens Petermann. Sie erhalten zunächst die Urkunde. Ich komme zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „ich schwöre es“ oder „ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ich schwöre es.
