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Torsten Czuppon

AfD 27.04.2023 Sitzungen 7/108

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir brauchen nicht eine Vielzahl von Gesetzentwürfen, die das Thüringer Rettungsdienstgesetz ändern wollen, und jetzt ganz speziell hier die Änderungen oder die Einführung von elektronischen Rettungsmitteln. Neben den Gesetzentwürfen von FDP und CDU kommen jetzt auch die Regierungsfraktionen mit der Einführung eines Telenotarztes aus der Deckung. Zwar macht bekanntlich Wiederholung den Meister, aber der Rettungsdienst in unserem Thüringen krankt bereits seit Jahren. Traurig stimmt mich in diesem Zusammenhang eine Presseveröffentlichung der „Ostthüringer Zeitung“ vom 1. Februar dieses Jahres, nach der nach einem medizinischen Notfall in Bad Lobenstein keinerlei Rettungswagen oder Notarzt zur Verfügung stand. Auch die sofort angerückte freiwillige Feuerwehr konnte nicht helfen, weil sie über keinen automatisierten externen Defibrillator verfügte, der bei Herzrhythmusstörungen üblicherweise zur Anwendung gelangt. Hätte denn da ein Telenotarzt helfen können, wenn schon gar kein Rettungswagen mit Rettungssanitätern rechtzeitig vor Ort gekommen ist? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: War das eine rhetorische Frage?) Digitalisierung hin oder her: Das Allheilmittel unserer Probleme ist sie jedenfalls nicht, wie es die FDP zu glauben scheint. Dies ist bestenfalls eine gute Notlösung. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Da kann ich gar nicht zuhören!) Das ist ein trauriges Ergebnis der bisherigen Regierungspolitik im Rettungswesen, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da müssen Sie einen zweiten Rettungswagen in Lobenstein stationieren!) Leider sind Sie viel zu oft fachlich unqualifizierte Parteisoldaten wie Ihre Minister und Staatssekretäre, die außer ihrem Portemonnaie und ihrem Parteibuch keinen Bezug zu Thüringen haben. (Beifall AfD) Zu den Telenotärzten, was ja das Thema hier ist: Eine solche präklinische Patientenversorgung kann doch nur funktionieren, wenn zeitnah Rettungsdienste in Thüringen beim Patienten vor Ort sind. Denn das Team des Rettungswagens kontaktiert dann den Telenotarzt, wenn kein Notarzt rechtzeitig vor Ort ist. Wie aber viele Anfragen der Kollegen von der CDU ergeben haben, werden in Thüringen die Rettungsdienstfristen oftmals nicht eingehalten. Unternommen hat die Landesregierung hier bislang aber nichts. Genau hier ist nach Meinung meiner Fraktion zuerst anzusetzen. Schaut man nun mal auf die Bundesländer, die ja diesen Telenotarzt schon erfolgreich eingeführt haben, also Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, werden dort die Hilfsfristen der Rettungswagen regelmäßig eingehalten, was in Thüringen, wie gesagt, oftmals nicht der Fall ist. Man hat dort auch nicht, wie Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, das wollen, das Rettungsdienstgesetz durch zusätzliche Regelungen und Experimentierklauseln überfrachtet. Vielmehr wurde dies dort mit zwei, drei Sätzen im bestehenden Rettungsdienstgesetz schon vor Jahren erreicht. Ihr verworrener Gesetzentwurf, der die Ursachen des kränkelnden Rettungswesens in Thüringen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur, weil Sie überfordert sind, ist er nicht verworren!) nämlich fehlende und gut ausgestattete Rettungswachen, aus dem Blick verliert oder gar nicht erst anspricht, trifft nicht den Kern des Problems. Wir werden einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss aber zustimmen, um ihn gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von FDP und CDU zu beraten, denn die Rettung von Menschenleben in lebensbedrohlichen Notsituationen ist vordringlichste Aufgabe des Rettungswesens. In diesem Sinne: alles für Thüringen. (Beifall AfD)

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