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Prof. Dr. Hoff

27.04.2023 Sitzungen 7/108

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Regierungssprecher Falk Neubert – das war den Zeitungen zu entnehmen – ist bereits seit längerer Zeit erkrankt und ich wünsche ihm von dieser Stelle aus alles Gute und beste Genesung. Bei gleichzeitiger Abwesenheit des Regierungssprechers und der stellvertretenden Regierungssprecherin gibt es in dieser Funktion keine weiteren Beschäftigten in der Thüringer Staatskanzlei, die deren Aufgaben wahrnehmen können, denn der Regierungssprecher und seine Stellvertreterin sind die einzigen Beschäftigten im Presse- und Öffentlichkeitsbereich, die regelmäßig und auch nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung an den relevanten Beratungen wie beispielsweise der Kabinettssitzung oder der Staatssekretärskonferenz teilnehmen und bei denen zugleich das besondere Vertrauensverhältnis mit der Hausleitung bzw. den übrigen Mitgliedern des Kabinetts besteht. Auch die stellvertretende Regierungssprecherin ist aus persönlichen Gründen und planmäßig für mehrere Wochen nicht im Dienst und insofern gab es tatsächlich eine Friktion und die Notwendigkeit, hier zu einer übergangsweisen Besetzung zu kommen. Bei der Entscheidung, einen zeitlich befristeten Honorarvertrag mit dem vormaligen Regierungssprecher zu schließen, wurde keine Reaktivierung im arbeitsrechtlichen Sinn vorgenommen, vielmehr wurde mit Herrn Kolodziej ein zeitlich befristeter Honorarvertrag geschlossen, für die allein die längerfristige Erkrankung des Regierungssprechers und die temporäre Abwesenheit seiner Stellvertreterin ursächlich ist. Und ich danke Herrn Kolodziej für die Bereitschaft, in dieser durch äußere Umstände entstandenen und nicht planbaren Sondersituation für einen Zeitraum von drei Monaten, und zwar vom 1. April 2023 bis 30. Juni 2023, aus seiner Pensionierung zurückzukehren und zu unterstützen. Herr Kolodziej hat nicht die Funktion des Abteilungsleiters übernommen. Hierfür gelten die abteilungsinternen Vertretungsregelungen, die ich im ersten Teil meiner Antwort genannt habe. Herr Kolodziej berät die Hausleitung in politischkommunikativen Fragen, unterstützt die Presseund Öffentlichkeitsarbeit, bei Bedarf nimmt er entsprechende konkrete Aufgaben in der Medienarbeit wahr wie etwa Vermittlung, Organisation, Nachbereitung von Anfragen, Interviews, Steuerung von Kommunikation und Zielgruppenansprache im Rahmen der Beschäftigung, die gemeinhin der Regierungssprecher bzw. in seiner Vertretung die stellvertretende Regierungssprecherin wahrnimmt. Die Entscheidung für einen entsprechenden Honorarvertrag mit Herrn Kolodziej fiel aufgrund seiner Kenntnis der handelnden Akteure. Ich habe deutlich gemacht, er war bereits Regierungssprecher, bevor er in den Ruhestand eingetreten ist, und kennt die Abläufe. Das bereits bestehende und für diese Aufgabe unverzichtbare Vertrauensverhältnis zur Hausleitung und den Kabinettsmitgliedern bringt er darüber hinaus aus seiner früheren Tätigkeit mit. Insofern war es möglich, ohne entsprechende zusätzliche Opportunitätskosten hier einen reibungslosen und schnellen Eintritt in eine – das betone ich noch mal – auf drei Monate begrenzte Tätigkeit zu realisieren, für die zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verlängerung vorgesehen ist. Mit Herrn Kolodziej wurde ein Vertrag über 60 Beratungstage geschlossen, die der Thüringer Staatskanzlei von ihm in Rechnung gestellt werden, sofern sie in diesem Umfang geleistet werden. Diese 60 Beratungstage sind mit einem Stundensatz von 62,50 Euro bewertet, sodass ein Gesamthonorar, wenn alle 60 Tage in Anspruch genommen werden würden, in Höhe von 30.000 Euro gezahlt wird. Sollte vor dem 30. Juni eine Rückkehr des Regierungssprechers zu erwarten sein, dann würde sich der Beratungsvertrag selbstverständlich entsprechend verkürzen. Der Stundensatz, den ich genannt habe, ist signifikant geringer als in der Branche gemeinhin üblich. Die Kostenstelle, aus der die Mittel bezahlt werden, ist Kapitel 02 01 Titel 538 73.

Protokoll ↗