Donata Vogtschmidt
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und natürlich auch hier im Hohen Hause oben auf der Tribüne, bereits in der letzten Sitzung des Thüringer Landtags hat die rot-rot-grüne Regierungskoalition angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes zur heutigen Plenarsitzung einzureichen. Dieser Entwurf liegt Ihnen nun in Drucksache 7/7780 zur ersten Beratung hier vor. Er enthält mehrere Regelungsbereiche. Zum einen die telenotärztliche Versorgung, die nun auf rechtssichere Füße gestellt wird. Dabei werden die Aufgabenträgerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen präzisiert und auch Befugnisse und Aufgaben festgeschrieben. Vor allem wollen wir in diesem Gesetzentwurf die Regelungen zur Aufzeichnung und Löschung von Bild- und Tondaten schaffen und es erfolgt auch eine gesetzliche Verankerung der künftig landesweiten Lehrleitstelle samt Kostenübernahme durch den Freistaat. Außerdem haben wir noch die Einführung einer Expe rimentierklausel verankert, um neue innovative An sätze erproben zu können nd das auch technik u offen zu gestalten, das heißt, egal ob nun eine Ersthelferalarmierung per App oder andere Neue rungen dort festgeschrieben werden. Ebenso wird dann auch die Refinanzierung der Kosten für eine einheitliche mobilelektronische Einsatzdokumenta tion unter den Benutzungsentgelten für die Notfall rettung und den Krankentransport verankert, ge nauso wie die Zusammensetzung des Landesbei rats für das Rettungswesen angepasst wird, damit die kommunalen Spitzenvertreterinnen und -vertre ter dort angemessen vertreten sein sollen. Die Stimmpar tät soll dadurch natürlich nicht angefasst i werden. Künftig sollen den Leitstellen nicht nur lau fend die Anzahl der freien Betten, sondern auch die Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser und anderer für die Versorgung geeigneter Behand lungseinrichtungen gemeldet werden. In den Gesetzentwurf sind dann auch jene Anforderungen und Diskussionen mit eingeflossen, die von der Fachebene selbst und dem Landesbeirat für das Rettungswesen bereits im Herbst 2022 diskutiert und erarbeitet wurden. Ziel des Gesetzes ist es also, eine qualitativ hochwertige und vor allem schnelle Versorgung für die Menschen in Notsituationen zu schaffen, gerade auch dann, wenn kurzfristig und großflächig auftretende Notarztausfälle auftreten sollten. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
