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Prof. Dr. Hoff

27.04.2023 Sitzungen 7/108

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie stellen die Frage, die Ihr Fraktionskollege Kellner bereits in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien gestellt hat. Insofern trage ich hier noch mal vor, was wir Ihrem Fraktionskollegen in der Ausschusssitzung schon erläutert haben. Wie Sie wissen, ist das ein neues Gesetz. Erstmals wird das Verfahren auf Anerkennung durchgeführt und wir stehen in einem intensiven Austausch mit den Trägern der Jugendkunst- und der Musikschulen, die alle über das Verfahren informiert sind, die über jeden Schritt in Kenntnis gesetzt werden, die also auch Bescheid wissen, dass ihnen durch das Verfahren in seinem zeitlichen Ablauf keinerlei Schwierigkeiten in irgendeiner Form entstehen, sondern es ist sogar auch aus den Einrichtungen heraus der Wunsch, dass hier Qualität vor Geschwindigkeit geht. Insofern ist es so, dass bereits bei der Antragstellung und auch der Beibringung der erforderlichen Unterlagen dieses neue Verwaltungsverfahren mit neuen Formularen zu implementieren ist. Die Formulare wurden im November des vergangenen Jahres den Antragstellern zur Verfügung gestellt. Die haben eine ganze Reihe von Unterlagen beizubringen, die nicht in einzelnen automatisierten Prüfschritten zu bearbeiten sind. Hier geht es zum Beispiel um die Prüfung des Verhältnisses von hauptamtlich zu nebenamtlich angestelltem Personal, die Prüfung der Berufsqualifikation etc. Das sind im Prinzip händische Vorgänge. Das ist bei den Jugendkunstschulen ein Stück weit anders, denn hier sind alle zu erfüllenden Aufgaben im Gesetz geregelt. Weil die Arbeit von Jugendkunstschulen zumeist von Vereinen getragen ist und das in der Regel keine kommunalen Einrichtungen sind, wurde ausdrücklich im Konsens mit allen Akteuren die Bearbeitung der Anträge der Jugendkunstschulen vorgezogen. Sie sind besonders dringend auf die staatliche Förderung angewiesen. Insofern ist es so, dass bezogen auf die Frage, die Sie zu den Jugendkunstschulen gestellt haben – nein, Sie haben nur zu den Musikschulen gefragt –, wir hier also die entsprechende Bearbeitung vorgenommen haben. Vor dem Hintergrund dieser Informationen, die im Wesentlichen dann auch die Antwort auf Frage 3 mit umfassen, sage ich zu Frage 1: Bisher hat die Musik- und Kunstschule Jena die staatliche Anerkennung erhalten. Das war auch eine Bitte aus der Einrichtung heraus, weil es hier um eine anderweitige Förderung geht, weshalb hier fristgebunden die Bearbeitung vorgezogen wurde, auch im Konsens mit den anderen Institutionen. Zu Frage 2 – Bei welchen Musikschulen wurde der Antrag bisher abgelehnt?: Es ist kein Antrag auf staatliche Förderung abgelehnt worden. Dann haben Sie nach der Zahl der Anträge gefragt. Hier sind 27 Anträge von Musikschulen vorgelegt worden, darunter 24 Anträge kommunaler und zwei Anträge privater Musikschulen, die bereits im Jahr 2022 gefördert wurden. Eine private Musikschule stellte den Antrag auf Anerkennung, die im Jahr 2022 noch nicht gefördert wurde. Daraus ergeben sich 27 Anträge. Drei private Musikschulen, die im Jahr 2022 gefördert wurden, haben keinen Antrag auf Anerkennung gestellt. In dem Verfahren, wie wir es mit den Musik- und Jugendkunstschulen vorgesehen haben, ist der einheitliche Abschluss der Anerkennungsverfahren für Mai dieses Jahres geplant.

Protokoll ↗