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Heike Werner

27.04.2023 Sitzungen 7/108

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich namens der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Nach § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz werden durch die jeweilige oberste Landesgesundheitsbehörde die STIKO-Empfehlungen in die öffentlichen Impfempfehlungen der Bundesländer überführt, wobei darüber hinausgehende Empfehlungen ausgesprochen werden können. Für die Empfehlung zur Impfung gegen Influenza ab dem sechsten Lebensmonat sind die Fachinformationen der in Deutschland zugelassenen Influenzaimpfstoffe, Zulassungsinformationen des Paul-EhrlichInstituts und weitere Daten und Informationen von RKI und STIKO ausschlaggebend. Die Impfempfehlung wird fortlaufend in Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz als zuständige Fachbehörde aktualisiert. Zu Frage 2: Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, also der STIKO, gelten als medizinischer Standard in Deutschland. Die öffentlichen Impfempfehlungen der Länder sind eine Voraussetzung für die Anerkennung eines Impfschadens gemäß § 60 IfSG. Sie schaffen somit Sicherheit für die geimpften Personen sowie Impfärzte und Impfärztinnen. Die Aufklärungspflicht nach § 630e BGB bleibt unberührt. Die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der verfügbaren Impfstoffe gegen Influenza werden über die Impfstoffzulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut sichergestellt. In Deutschland stehen Influenzaimpfstoffe mit einer Zulassung zur Verwendung ab dem sechsten Lebensmonat zur Verfügung. In den aktuellen STIKO-Empfehlungen heißt es: „Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoffzulassungen weitere ‚Impfindikationen‘ möglich, auf die hier nicht eingegangen wird. Je nach individueller (gesundheitlicher) Situation können diese Impfindikationen relevant sein. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, mit Patientinnen und Patienten die individuelle (gesundheitliche) Situation einzuschätzen und auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern ist eine fehlende STIKO-Empfehlung kein Hindernis für eine begründete Impfung.“ Das RKI führt weiterhin aus, Zitat: „Dass die Ständige Impfkommission […] die Influenzaimpfung nur für bestimmte Personengruppen empfiehlt […], bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influenzaimpfung anderer Personen abrät.“ Impfungen gegen Influenza nach individuellen Erwägungen über die empfohlenen Indikationen hinaus und für alle Altersgruppen im Rahmen der Zulassung werden somit von der STIKO gestützt. Bei gesunden Kindern verläuft eine Grippeerkrankung in den meisten Fällen ohne schwerwiegende Komplikationen, wie zum Beispiel Lungenentzündungen. Zahlen des RKI zeigen für Deutschland, dass Kinder im Alter von null bis vier Jahren besonders häufig von Influenzaerkrankungen betroffen sind. Diese Altersgruppe weist eine geringe Grundimmunität und viele Kontakte auf, zum Beispiel durch den Besuch von Kindertageseinrichtungen, und ist daher oft an Ausbruchsgeschehen beteiligt. Daten aus dem Jahr 2020 zeigen außerdem, dass bei Influenzaerkrankungen neben Erwachsenen ab 60 Jahren insbesondere Kinder unter fünf Jahren aufgrund einer Influenzaerkrankung in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen. In manchen Fällen kann eine Impfung gegen Influenza für Kinder durchaus medizinisch sinnvoll sein. Auch die STIKO empfiehlt die Influenzaimpfung explizit auch für Kinder ab sechs Monaten, die bestimmte Grunderkrankungen oder als mögliche Infektionsquelle regelmäßig Kontakt mit Risikopersonen haben, zum Beispiel im eigenen Haushalt. Nach ärztlicher Beratung und Aufklärung kann durch Impflinge bzw. deren Erziehungsberechtigte eine freie, eigene und mündige Entscheidung für oder gegen eine Influenzaimpfung getroffen werden. Die Absicherung über § 60 IfSG ist durch die öffentliche Impfempfehlung gegeben. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Das TMASGFF beteiligt sich im Rahmen der üblichen Stellungnahmeverfahren für STIKO-Beschlüsse, an denen die obersten Landesbehörden beteiligt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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