Christoph Zippel
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün vorliegen, der im Wesentlichen aus drei Komponenten besteht. Es soll eine zusätzliche Lehrleitstelle geschaffen werden, es sollen die rechtlichen Grundlagen für den Telenotarzt geschaffen werden und es sollen gesetzliche Schranken zur Einführung neuer Versorgungssysteme fallen. Dazu kommen kleinere Änderungen wie temporäre Regeln für eine geänderte Zusammensetzung des Landesbeirats für das Rettungswesen, die Meldung nicht nur der Betten, sondern auch der Versorgungskapazitäten von Krankenhäusern oder die Refinanzierung einer einheitlichen mobilelektronischen Einsatzdokumentation. Klingt alles erst mal so weit vernünftig. Doch es ist, glaube ich, nicht unwichtig, sich einmal die Genese des Ganzen anzuschauen und in die Tiefe einzusteigen. Also wollen wir doch mal das Pferd von hinten aufzäumen. Zunächst einmal habe ich große Sympathie für die Einführung neuer Versorgungssysteme und auch eine von Ihnen sogenannte Experimentierklausel für temporäre Abweichungen kann durchaus Sinn machen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Landeskrankenhausplanung, in der die Frage des Transports von Patienten zukünftig eine größere Rolle spielen muss und spielen sollte. Trotzdem gilt: Der Rettungsdienst ist kein Experimentierfeld. Ich bin sehr gespannt auf die Rückmeldungen der Praktiker in der Anhörung dazu. Wie weit die Liebe zu Experimenten geht, wird sich zeigen, und ich werde dann auch meine Position daran orientieren. Stärker hinterfragen sollten wir jedoch den Vorschlag einer neuen Lehrleitstelle. Bedarf es tatsächlich einer neuen Leitstelle? Angesichts einer laufenden Leitstellenreform mit dem erklärten Ziel, die regionalen Leitstellen zu reduzieren, wirkt der Aufbau einer völlig neuen Lehrleitstelle beinahe anachronistisch. Dazu kommt, dass auch eine neu aufzubauende Lehrleitstelle zusätzlichen Personals bedarf; Personal, das nur aus dem regulären Rettungsdienst rekrutiert werden kann, da wir ohnehin einen Fachkräftemangel in diesem Bereich haben. Positiv an Ihrem Vorschlag ist, dass zumindest eindeutig die Kostenträgerschaft des Landes für den Betrieb und die Errichtung der Leitstelle benannt wird. Beim Telenotarzt hingegen liegt der Fall etwas anders: Nachdem bereits CDU und FDP einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, unter anderem zur Einführung des Telenotarztes in Thüringen, liegt nun auch ein Entwurf der rot-rot-grünen Fraktionen vor. Ich freue mich darüber, dass Rot-Rot-Grün damit auch endlich die Notwendigkeit des Telenotarztes in Thüringen anerkennt, nachdem unsere Fraktionen diesen bereits seit 2021 im Rahmen parlamentarischer Initiativen fordern. Sie haben also nur geschmeidige zwei Jahre für diesen Erkenntnisprozess gebraucht.
(Beifall CDU)
Darüber hinaus ist es Rot-Rot-Grün gelungen, unter anderem die Notwendigkeit und in Teilen die Bestimmungen zu Aufgabebefugnissen aus dem Gesetzentwurf meiner Fraktion erfolgreich zu übernehmen. Herzlichen Glückwunsch dazu!
(Beifall CDU)
Ich muss Ihnen aber sagen: Das hätten Sie alles schneller haben können, denn der Original-CDUGesetzentwurf liegt bereits im Innenausschuss und enthält darüber hinaus auch Regelungen, die in Ihrem Gesetzentwurf nicht enthalten, jedoch essenziell sind. Ich will diese beispielhaft anführen. Zunächst die Ausformulierung der Qualifikation und damit einhergehend die korrekte Definition des Telenotarztes: Dies ist in Ihrem Entwurf nur kursorisch angerissen. Zweitens die Aufgabenbeschreibung des Telenotarztes: Der CDU-Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Aufgaben wie beispielsweise die telemedizinische Patientenerklärung, die Unterstützung von Notärzten durch telenotfallmedizinisches Konzil und die telemedizinische Patientenverlegung, die in Ihrem Gesetzentwurf leider vollkommen fehlen. Drittens die technischen Voraussetzungen für den Telenotarzt: Dies ist im CDU Gesetzentwurf sehr ‑ klar definiert und fehlt im Gesetzentwurf der rot ‑ rot ‑ grünen Fraktionen vollständig. Und viertens, und das ist besonders fatal und deswegen will ich es genau hervorheben: In Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Festlegung, dass die telenotärztliche Versorgung ein ergänzendes Strukturelement des Rettungsdiensts ist und damit die Pflicht zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz nicht aufgehoben wird. Vor diesem Hintergrund wäre Ihr Entwurf für den ländlichen Raum fatal. Wenn ein Notarzt durch den Telenotarzt ersetzt wird, ist dies keine strukturelle Verbesserung der Versorgungssicherheit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Natürlich käme der Telenotarzt ersetzend eher in jenen Regionen zum Einsatz, in denen die Arztdichte geringer ist, und nicht eben entlang der Thüringer Perlenkette entlang der A4. Wir haben den Telenotarzt als ergänzendes Instrument, als Unterstützung für den Notarzt vor Ort. Sie wollen die Möglichkeit schaffen, dass der Notarzt vor Ort komplett ersetzt wird. Bitte schauen Sie sich hier Ihren Gesetzentwurf noch mal ganz genau an. Entweder ist Ihnen das beim Abschreiben durchgefallen oder Sie haben hier ganz bewusst einen Strukturfehler eingebaut. Insofern wünschte ich, Sie hätten einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf eingereicht oder wenigstens vollständig abgeschrieben, dann hätte ich gern darüber hinweggesehen, dass Ihre Fraktionen die Anhörung der Gesetzentwürfe von CDU und FDP auch mit Unterstützung der AfD im Innen- und Kommunalausschuss blockiert haben, um dann mit diesem Entwurf der rot-rot-grünen Fraktionen gemeinsam anhören zu können. Wenn ich Ihren Entwurf nun insgesamt lese, dann muss ich letztendlich sagen: Sie haben leider zu spät einen Entwurf vorgelegt, der zwar einige innovative Ideen enthält, aber insgesamt wesentlichste Strukturelemente vergessen hat. Dafür haben Sie aber wiederum die Einführung des Telenotarztes erneut verzögert. Dafür fehlt mir persönlich das Verständnis. Trotzdem trage ich im Sinne einer konstruktiven Lösung die Ausschussüberweisung mit und hoffe auf eine zügige Einführung des Telenotarztes für Thüringen – eine Forderung, die wir als CDU-Fraktion, wie gesagt, seit zwei Jahren stellen, und ich freue mich, dass Sie diesem Weg nun auch endlich folgen. Danke schön.
(Beifall CDU, SPD)
