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Prof. Dr. Schönig

27.04.2023 Sitzungen 7/108

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalleck, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich beginne mit einer Vorbemerkung: Mit Wegfall der stündlichen ICE-Verkehre im Saaletal infolge der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Leipzig–Erfurt–Nürnberg hat das Land die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs im Saaletal erweitert. So wurde beispielsweise eine neue Regionalexpresslinie RE 18 geschaffen, die als zweistündliche umsteigefreie Anschlussverbindung von Jena nach Halle an den Fernverkehr in Richtung Berlin konzipiert war. Das Land hat zusätzlich die bestehende RE-Linie 42 von Nürnberg nach Jena bis nach Leipzig verlängert. Da die benachbarten Aufgabenträger dieser Linie keine ausreichende verkehrliche Bedeutung zugemessen hatten, musste die Linienverlängerung im Übrigen allein vom Freistaat Thüringen mit jährlich mehreren Millionen Euro finanziert werden. Beide Linien waren von Anfang an als sogenannte Vorläufer bzw. temporäre Ersatzverkehre vorgesehen, deren Verkehrsverträge nunmehr planmäßig auslaufen. Hintergrund ist, dass die DB Fernverkehr auf Betreiben der Landesregierung im Jahr 2017 zugesagt hatte, ab Jahresende 2023 eine zweistündliche Verlängerung der IC-Linie Karlsruhe–Nürnberg über Saalfeld und Jena nach Leipzig einzurichten. Auf diese Zusage wurden anschließend die Planungen des Schienenpersonennahverkehrs entlang der Saalebahn ausgerichtet. Ich komme nun zu den Fragestellungen. Zu Frage 1: Im neuen Angebotskonzept entlang des Saaletals übernimmt die angekündigte zweistündliche IC-Linie 61 die überregionale Erschließungsfunktion der bisherigen SPNV-Linie RE 42 zwischen Nürnberg, Saalfeld, Jena und Leipzig. Die Schienenpersonennahverkehrslinie 42 aus Nürnberg endet zukünftig in Saalfeld und stellt mengenmäßig unverändert die stündliche Nahverkehrsanbindung in Richtung Nürnberg sicher. In Richtung Norden stellt zukünftig im Stundenversatz zum IC der RE 15, also Saalfeld–Jena–Leipzig, die schnelle Nahverkehrsanbindung an die Stadt Leipzig sowie den Fernverkehr in Richtung Berlin sicher. Die für die Erschließung der Region im Nahverkehr wichtige Linie RB 25 Saalfeld–Jena–Halle mit Korrespondenz in Naumburg zur RBLinie 20 wird unverändert angeboten. Unter den derzeitigen Randbedingungen konnte leider nur eine Kompromisslösung mit der kritisierten zeitlich ungünstigen Zugverteilung zwischen Saalfeld und Naumburg erzielt werden. Dies ist den vielfältigen Aufgabenstellungen hinsichtlich Anschlüssen in den Knoten Jena mit fahrplanseitiger Verknüpfung zur MDV, Naumburg mit der fahrplanseitigen Verknüpfung zur Thüringer Stammbahn, Leipzig und Halle mit fahrplanseitiger Verknüpfung zu den Fernverkehrsangeboten, der Verteilung der Züge im Taktsystem, also unterschiedlichen Fahrzeiten aufgrund unterschiedlicher Produktarten, sowie zuletzt der weiteren verkehrlichen Belange von drei Aufgabenträgern, nämlich Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, geschuldet. In der Gesamtschau über alle Verkehrsangebote, also den Fern- und Nahverkehr, findet im Abschnitt Nürnberg–Saalfeld–Jena–Naumburg nur insofern eine mengenmäßige Reduzierung statt, als dass der IC nicht als vollständige zweistündliche Linie verkehrt. In der Betrachtung auf die Ziele Halle, also Entfall des Zwei-Stunden-Takts SPNV, und Leipzig, Einführung des Zwei-Stunden-Takts SPNV, findet jedoch lediglich eine Umverteilung der Leistungsangebote statt. Zu Frage 2: Die ungünstige zeitliche Verteilung der Züge zwischen Saalfeld und Jena war ausdrücklich kein Planungsziel des Landes. Ich verweise auf die zu Frage 1 dargestellte Kompromisslösung mit dem Ergebnis der zeitlich ungünstigen Zugverteilung zwischen Saalfeld und Jena. Festzuhalten ist aber auch, dass die Züge zwar bislang besser verteilt waren, ein Halbstundentakt jedoch nicht gegeben und fahrplantechnologisch auch gar nicht möglich war. Eine Änderung hätte in anderen Abschnitten, insbesondere im Zuglauf auf Leipzig, eine deutlich ungünstigere Verteilung der Züge zur Folge. Zu Frage 3: Hierfür müsste mit dem Fernverkehrsbetreiber eine Vereinbarung getroffen werden, die zum einen eine Anerkennung der Nahverkehrstarife in den eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrszügen vorgibt und zum anderen die finanziellen Ausgleichsleistungen regelt, welche im Zusammenhang mit der Anerkennung von Nahverkehrsfahrausweisen entstehen. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorgaben ist hierzu vorab ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Für eine Anerkennung außerhalb Thüringens müssten die entsprechend betroffenen Aufgabenträger ebenfalls eine Vereinbarung vorbereiten bzw. ein gemeinsames Verfahren durchführen. Zu Frage 4: Der Freistaat Bayern ist vor einigen Jahren an den Freistaat Thüringen herangetreten und hat die Einführung einer neuen Regionalexpresslinie von Coburg nach Erfurt vorgeschlagen. Ziel für den Aufgabenträger Bayern war eine schnelle Anbindung der Stadt Coburg an den Kno ­ ten Erfurt mit entsprechenden Anschlüssen an den Fernverkehr Richtung Berlin. Diese Züge ergänzen die in Coburg haltenden IC-Züge zu einem zwei ­ stündigen Angebot in dieser Relation. Für den Frei ­ staat Thüringen hat die Einführung dieses verlän ­ gerten Regionalexpresses den positiven Nutzen ei ­ ner deutlich verbesserten Anbindung der Region Sonneberg. Fahrgäste aus Sonneberg haben so eine signifikant kürzere Reisezeit in Richtung Erfurt als über die heutige Verbindung via Eisfeld, Grim ­ menthal und Arnstadt. Die Einführung der RE-Leistung zwischen Coburg und Erfurt ist also raum-, verkehrs- sowie angebotsplanerisch komplett unabhängig von den SPNV-Angeboten im Saaletal zu betrachten. Vielen Dank.

Protokoll ↗