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Andreas Bühl

CDU 27.04.2023 Sitzungen 7/108

Fragestunde

Aushilfskraft für erkrankten Sprecher der „Ramelow-Regierung“ Am 27. März 2023 berichtete die „Thüringer Allgemeine“, dass der frühere Regierungssprecher ab 1. April 2023 in der Presseabteilung der Staatskanzlei aushelfen und Ministerpräsident Ramelow beraten soll. Hintergrund sei, dass der derzeitige Regierungssprecher erkrankt sei. Die Anstellung des früheren Regierungssprechers erfolge auf Honorarbasis. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter sind in den Organisationseinheiten „Presse und Öffentlichkeit“ und „Regierungssprecher“ der Thüringer Staatskanzlei im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl in diesen Organisationseinheiten dazu in der Lage, Aufgaben der öffentlichen Kommunikation und der Betreuung von Medienvertretern zu übernehmen? 2. Was sind die Gründe dafür, dass die stellvertretende Regierungssprecherin die Aufgaben des erkrankten Regierungssprechers nicht übernehmen kann und eine Aushilfe benötigt wird? 3. Welche Gründe führten zur Beschäftigung des bereits im Ruhestand befindlichen ehemaligen Regierungssprechers auf Honorarbasis, nachdem wie viele Personen in die Auswahlentscheidung einbezogen wurden? 4. Wie hoch ist das vereinbarte Honorar, das aus welchen Haushaltstiteln finanziert wird?

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