Dorothea Marx
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Czuppon, das war so ein bisschen verworren. Wir haben hier heute gerade auch junge Menschen an Bord. Googeln Sie einfach mal Herrn Czuppon, dann wissen Sie alles, was Sie wissen müssen.
(Beifall SPD)
Wir kommen jetzt zum Thüringer Rettungsdienstgesetz zurück. Herr Zippel, ich bin wirklich ein bisschen enttäuscht – das ist nicht nur eine rhetorische Floskel –, dass Sie jetzt hier wieder so eine Feindesstruktur aufbauen. Wir haben uns im Innenausschuss, denke ich, immer sehr seriös mit diesem ganzen Problem auseinandergesetzt und es bestand Übereinstimmung, dass wir gemeinsam die verschiedenen Gesetzentwürfe anhören und zum Wohle der Rettungsdienste dann das Beste herausfiltern wollen. Das ist ein ehrenhaftes Anliegen, denke ich, von uns allen. Warum es bei uns ein bisschen länger gedauert hat, das haben wir auch vielfach erklärt, weil nämlich noch bestimmte Anhörungsrunden mit den Betroffenen am Laufen waren. Das ist auch ein zentrales Anliegen für das, was wir hier neu regeln wollen, dass das natürlich diejenigen, die es dann auch umsetzen sollen, auch mittragen können und auch ihre Erfahrungswerte hergeben, damit wir hier ein positives Meinungsbild der Fachkreise und deren Gremien haben. Den Austausch mit denjenigen, die es in der Praxis umsetzen müssen, kann man im Anhörungsverfahren machen, kann man aber auch im Vorfeld eines Gesetzentwurfs machen. Das sind jetzt alles keine Dinge, die uns grundsätzlich zu bösen oder nur guten Menschen machen. Jetzt sind wir so weit und beim Telenotarzt gibt es eben noch sehr viel mehr Regelungsbedarf als in den bisher vorliegenden Entwürfen. Das machen wir. Die Empfehlung von bundesweiten Fachgremien und auch jetzt unserem Landesbeirat für das Rettungswesen liegen auf dem Tisch. Wir sollten künftig in ganz Thüringen Notärzte per Videoschaltung zu Einsätzen hinzuziehen können, um Patienten bestmöglich zu versorgen. Dafür geben wir den Telenotärzten ausdrücklich die Befugnis, die sie bisher nicht haben, noch vor dem Eintreffen des physischen Notarztes die Rettungskräfte vor Ort zu ärztlichen Maßnahmen anweisen zu dürfen. Neben diesem klassischen Fall bietet der Telenotarzt die Chance, auch bei Patientenverlegungen zwischen Kliniken die bekanntlich begrenzten Kapazitäten unserer Ärztinnen und Ärzte sinnvoll einzusetzen. Ein zugeschalteter Telenotarzt kann deswegen unnötige Fahrten von Notärzten vermeiden, aber es geht auch um umsichtige Folgeregelungen, letztendlich auch zur Frage, was mit Bild- und Tondaten geschieht, die bei der Zuschaltung von Telenotärzten entstehen. Das sind Dinge, die bei der medizinischen Versorgung immer wichtig sind. Genau solche Aspekte sind in unserem Entwurf geregelt. Den Telenotarzt testet die Kassenärztliche Vereinigung bereits seit 2021. Weil wir aber auch danach den Weg für Weiterentwicklungen in der Notfallversorgung absichern wollen, ist es gut, dass wir mit diesem Entwurf auch eine sogenannte Experimentierklausel vorsehen. Das ist jetzt nicht einfach etwas, was zusätzlich Menschen verunsichern soll, sondern wir sind in einem Fluss, weil sich das Rettungswesen in einem stetigen Wandel befindet. Wir haben nicht nur die Herausforderung, dass die Fälle, die Versorgungsnotwendigkeiten durch unsere alternde Bevölkerung quasi zunehmen, sondern wir haben zunehmenden Personalmangel bei der Suche nach Fachkräften wie Ärzten, Notfallsanitätern und all den anderen wichtigen Berufsgruppen, die unsere Notfallversorgung am Laufen halten. Da müssen wir verstärkt Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, mit denen wir an ganz unterschiedlichen Stellen der Rettungskette potenziell gewisse Fortschritte machen können. Andere Länder sind da schon sehr viel weiter. Ich verweise hier auf Dänemark. Dort haben wir sogar schon eine sprachund geräuschbasierte KI, künstliche Intelligenz, die Leitstellendisponenten schnellstmöglich dabei unterstützen soll zu erkennen, ob bei einem Patienten tatsächlich ein möglicher präklinischer Herzstillstand vorliegt. Solche Mittel hätten natürlich vor Jahrzehnten gar nicht zur Verfügung gestanden. Es gibt viele spannende solcher Technologien. Deswegen werden wir jetzt hoffentlich zusammen – ich denke, das werden wir im Innenausschuss in der gebotenen und eigentlich auch gewohnten Sachlichkeit hinbekommen – zu einer guten Regelung kommen und müssen auch künftig immer sehen, was wir noch brauchen. In dem Zusammenhang möchte ich auch zurückweisen, dass die Lehrleitstelle irgendein Unfug sei. Natürlich ist das gerade bei den enger werdenden Personalressourcen und neuen Anforderungen sinnvoll, dass man zentral eine Lehrleitstelle einrichtet, bei der man auch das Leitstellenpersonal auf die neuen Einsatznotwendigkeiten und Herausforderungen zentral vorbereitet und damit auch Personalreserven vorhalten kann, um bei kurzfristigen Personalausfällen oder Ausfällen ganzer Rettungsleitstellen praktisch weiter am Start zu sein. Was war noch bei Ihnen, Herr Zippel, was Sie angeblich so furchtbar fanden? Bei der Experimentierklausel haben Sie keinen Vorschlag. Sie ist sinnvoll, denn wir haben da zum Beispiel Möglichkeiten zur Abweichung von Vorgaben zur Besetzung von Leitstellen. Es ist nämlich die Frage: Wenn wir sie nicht komplett besetzen können, wird sie dann ganz abgeschaltet oder geht es vielleicht auch einmal etwas kleiner? Das Vorhalten von Rettungsmitteln in Rettungswachen und auch die Besetzung von Fahrzeugen werden auch vermehrt zum Problem. Da gibt es auch immer mal die Frage: Ist das eine oder andere wirklich erforderlich? Wie gesagt, das Wichtigste ist – und das, denke ich, wissen wir alle und das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger von uns –, dass die Einsatzzeit wirklich möglichst kurz ist und Hilfe dann sehr schnell eintrifft. Dafür müssen die ganzen Dinge ineinandergreifen und deswegen bin ich zuversichtlich, dass mit einer gemeinsamen Anhörung unsere verschieden akzentuierten Vorschläge zu einer guten Lösung kommen werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
