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Torsten Czuppon

AfD 27.04.2023 Sitzungen 7/108

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer, es ist richtig, den Katastrophenschutz in Thüringen an die veränderten Bedingungen anzupassen. Die Folgen des leider immer noch andauernden Ukrainekriegs sind in den Thüringer Katastrophenschutzvorschriften noch nicht berücksichtigt. Dies haben die Antworten der Thüringer Landesregierung auf unsere zahlreichen Kleinen Anfragen ergeben. Die Landesregierung hat dabei versucht, ihre Verantwortung auf Bund und Kommunen abzuwälzen, was nicht redlich ist. Aber nicht nur die Anpassung der Thüringer Katastrophenschutzvorschriften ist wichtig, wichtiger ist vielmehr, ihre Anwendung für die kreisfreien Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden zu vereinfachen. (Beifall AfD) Wie kann es sein, dass der Thüringer Katastrophenschutzfonds in den letzten Haushaltsjahren in der nach § 2 Abs. 4 der Thüringer Katastrophenschutzfondsverordnung geregelten Höhe von 2,3 Millionen Euro stagniert? Sowohl das Land als auch die kreisfreien Städte und Landkreise haben seit Jahren keine Beiträge hierfür entrichtet oder entrichten müssen – je nachdem wie man das sieht. Dies sagt uns doch, dass kein Geld aus dem Katastrophenschutzfonds abgeflossen ist, und das, obwohl es in den vergangenen Jahren zahlreiche Unwetterereignisse durch Starkregen im Wartburgkreis und im Landkreis Gotha in Thüringen gegeben hat. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verstehen überhaupt nicht, wie dieser Fonds funktioniert, das ist das Problem!) Wir brauchen daher in erster Linie eine verlässliche Regelung, die eine rechtssichere Festsetzung des Katastrophenfalls durch Oberbürgermeister und Landräte ermöglicht, wie zum Beispiel in Brandenburg. Ich habe das auch im Tenor, glaube ich, bei den Ausführungen von Herrn Urbach gehört. Was die Aufstockung des Katastrophenschutzfonds um zusätzliche Mittel im Umfang von 1 Million Euro betrifft, verschweigt die CDU aber in ihrem Antrag, dass nach § 45 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die kreisfreien Städte und Landkreise denselben Betrag dann dorthin abführen müssten. Für mich ist das wie eine Sparbüchse. Da sind 2,3 Millionen Euro schon drin, jetzt kommt noch 1 Million Euro mehr rein. Es ist ja schön, wenn man eine Sparbüchse hat, aber es müssen dann auch Regelungen für den Notfall geschaffen werden, wenn es diese Katastrophen hier gibt, dass diese Mittel dann auch abfließen. (Beifall AfD) Meine Fraktion steht für eine zeitnahe Anpassung der katastrophenschutzrechtlichen Regelungen in Thüringen. Was dafür in welchem Umfang nötig ist, sollte gemeinsam mit den Aufgabenträgern des Katastrophenschutzes in Thüringen im Innen- und Kommunalausschuss besprochen werden, dort unter anderem auch zusammen mit den Rettungsdiensten und den Feuerwehren. So finden wir eine Lösung, die langfristig allen gerecht wird. Einer Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss stimmt meine Fraktion zu. In diesem Sinne: Alles für Thüringen! (Beifall AfD)

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