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Prof. Dr. Hoff

27.04.2023 Sitzungen 7/108

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag „Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die vorhergehenden Aussagen der Abgeordneten. Wir haben seit vielen Jahren einen Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde. Dieser Staatsvertrag dient dazu – und das ist deutlich gemacht worden –, auch den Jüdinnen und Juden in Thüringen die Rahmenbedingungen für eine ungehinderte Religionsausübung zur Verfügung zu stellen. Wir stehen – und auch das ist von den Abgeordneten deutlich gemacht worden – in einer besonderen historischen Verantwortung gegenüber der Jüdischen Gemeinde, jeder Jüdin und jedem Juden in unserem Freistaat. Insofern ist auch durch die Abgeordneten deutlich gemacht worden, dass wir insbesondere in dem Themenjahr, das sich coronabedingt angenehmerweise in diesem Fall über deutlich länger als ein Jahr hingezogen hat, über neun Jahrhunderte jüdisches Leben nicht nur gesprochen haben, sondern diese neun Jahrhunderte jüdisches Leben in das öffentliche Bewusstsein gehoben, wir in diesem öffentlichen Bewusstsein deutlich gemacht haben, darauf ist abgestellt worden, dass ein großer Teil unseres kulturellen Gedächtnisses, unserer Sprache, auch unserer Kultur jüdischen Einflüssen unterliegt, durch jüdische Kultur geprägt wurde, Sprachbilder, mit denen wir alltäglich agieren. Wir haben ganz bewusst von neun Jahrhunderten jüdischen Lebens gesprochen, weil es keine ungebrochene Geschichte von neun Jahrhunderten gibt, sondern die Geschichte jüdischen Lebens in Thüringen wie in Deutschland insgesamt, wie auch weltweit immer auch davon geprägt ist, dass Jüdinnen und Juden mit maßloser Diskriminierung und Gewalt konfrontiert waren und auch sind, weil sie Jüdinnen und Juden sind. Ich habe hier in einer Regierungserklärung im Zusammenhang mit dem Thüringen-Monitor deutlich gemacht, dass von Ressentiments über Jüdinnen und Juden zu sprechen schon deshalb falsch ist, weil Ressentiments gemeinhin eine Erfahrung voraussetzen. Aber beim Antisemitismus handelt es sich um ein Vorurteil über Jüdinnen und Juden ohne Kenntnis eines einzigen Juden, sondern es ist das Vorurteil, was man glaubt, über Jüdinnen und Juden zu wissen. Und in diesen Vorurteilen gegenüber Jüdinnen und Juden werden maßlose Überdimensionierungen vorgenommen. Sich damit auseinanderzusetzen ist unsere staatliche Aufgabe, weil die Aufgabe der Jüdischen Landesgemeinde zunächst nicht mehr und weniger darin besteht, als schlicht ihre Religion ungestört ausüben zu dürfen, sondern darüber hinaus auch all diejenigen sozial fürsorgerischen Tätigkeiten wahrnehmen zu können, die zu einem Gemeindeleben gehören. In diesem Staatsvertrag oder dem Gesetz zur Änderung des Staatsvertrags werden im Wesentlichen drei Dinge geregelt: Das Erste ist – darauf hat Abgeordneter Kellner, darauf hat Abgeordnete Mitteldorf hingewiesen –, die kulturelle oder weitere Befähigung der Jüdischen Landesgemeinde, jüdische Kultur insbesondere im Zusammenhang mit den Jüdisch-Israelischen Kulturtagen strukturierter und planvoller durchführen zu können, indem wir durch eine Erhöhung der Zuweisung an die Jüdische Landesgemeinde im Volumen von 80.000 Euro der Jüdischen Landesgemeinde die Möglichkeit geben, dem Intendanten der Jüdisch-Israelischen Kulturtage unter dem Dach der Jüdischen Landesgemeinde finanzieren und auch tätig werden lassen zu können. Das Zweite ist eine Rechtsanpassung. Es gibt verwaiste jüdische Friedhöfe, darum kümmern sich öffentliche Körperschaften. Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts gab es Unklarheiten, was das jetzt für die öffentlichen Körperschaften bedeutet. Insofern ist hinsichtlich § 2b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz hier in diesem Änderungsgesetz zum Staatsvertrag eine Klarstellung gemacht worden, um diese Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Und das Dritte: Es wird ein Verwaltungsabkommen für Sicherheitsleistungen geschlossen, präventiv, aber präventiv im Hinblick auf dramatische Erfahrungen, die wir gemacht haben. Die eine oder der andere wird sich daran erinnern, dass es im Jahr 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle gegeben hat. Dass dort nicht in großer Zahl Menschen zu Tode gekommen sind, lag schlicht und einfach an der Tatsache, dass es dem Täter nicht gelungen ist, die massive Tür der Synagoge zu durchbrechen. Insofern haben Bund und Länder gemeinsam klargestellt: Wir als Staat sind für die Sicherheit der jüdischen Einrichtungen zuständig. Dieses Verwaltungsabkommen wird in diesem Gesetz geklärt und klargestellt und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Ich bin dankbar, dass diejenigen, die aus den Fraktionen und der Gruppe gesprochen haben, deutlich gemacht haben, dass sie in erster und zweiter Lesung diesem Gesetz zum Staatsvertrag zustimmen wollen, und bedanke mich für dieses klare Zeichen an die Jüdische Landesgemeinde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗