Dorothea Marx
Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, zunächst zum Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/6306. War Ausschussüberweisung beantragt?
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Umweltaus-
schuss!) Es ist beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Mitglieder der Gruppe der FDP. Das Zweite ist – von hier aus gesehen – die Mehrheit. Gibt es da andere Meinungen? Dann ist das abgelehnt. Dann kommen wir zum Antrag selbst. Wer dem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Dann ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Dann kommen wir zum Alternativantrag der Fraktion der CDU. Gab es da auch einen Überweisungsantrag? Ja. Dann auch hier zunächst die Abstimmung, ob der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen werden soll. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind zwei Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten, die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und zwei Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Dann würde ich sagen, dass wir das jetzt zählen müssen. Bitte jetzt noch mal die Stimmen, die Arme derjenigen noch mal heben, die den Antrag überweisen möchten. 42 wird hier gezählt. Die Gegenstimmen. 39. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Damit kommen wir zum Ende dieses Tagesordnungspunkts und treten in die Mittagspause ein, die bis 14.00 Uhr dauert. Ich bitte Sie, nach der Mittagspause pünktlich wieder hier zu sein, weil wir dann eine Reihe von Wahlgängen zu absolvieren haben. 14.00 Uhr geht es hier weiter. Es sollte jetzt eigentlich weitergehen, aber die AfD-Fraktion hat eine Fraktionssitzung, deswegen werden wir hier verspätet beginnen, nämlich um 14.15 Uhr. Wir kommen jetzt im Rahmen der beschlossenen Tagesordnung zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 14 und 15 sowie 17 bis 21 . Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7830 Der Landtag hat in seiner 45. Sitzung der 6. Wahlperiode am 17. März 2016 Frau Renate Licht als Stellvertreterin für das damalige weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Michael Menzel, dessen Nachfolger mittlerweile Jens Petermann ist, auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Amtszeit von Frau Licht endet mit Ablauf des 6. Juli 2023. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des bevorstehenden Amtszeitendes von Frau Licht hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Jens Petermann für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und ist geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in Drucksache 7/7830 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Frau Renate Licht. Der nächste Wahlgang ist TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7807 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7807 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7808 Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7808 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wie bereits gestern mitgeteilt wurde, hat die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums in der 93. Sitzung des Ältestenrats am 17. April 2023 stattgefunden. Wird zu diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 18 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7831 Der Landtag hat in seiner 105. Sitzung am 17. März 2023 aufgrund des am 19. Januar 2023 in Kraft getretenen Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vier der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Vor diesem Hintergrund wurden mit Frau Abgeordneter Marx eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen sowie Herrn Abgeordnetem Walk, Herrn Abgeordnetem Kellner und Herrn Abgeordnetem Bergner drei Vertreter aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition gewählt. Zu wählen ist ein Mitglied aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in Drucksache 7/7831 vor. Vorgeschlagen wurde für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Sascha Bilay. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 93. Sitzung des Ältestenrats am 17. April 2023 stattgefunden. Wird die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann ist der nächste Wahlgang TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7810 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landestags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/7810 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Stefan Möller. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktionen der AfD in einem Wahlgang und in einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen generell zu ermöglichen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7811 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, das aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7811 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7794 Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinderund Jugendhilfeausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Die heutige Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds ist notwendig, weil Herr Thilo Gaßmann, der in der 3. Plenarsitzung am 12. Dezember 2019 als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, seinen Rücktritt zum 20. April 2023 erklärt hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in Drucksache 7/7794 vor. Vorgeschlagen ist Herr Tim Strähnz. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann haben wir alle Wahlgänge erläutert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sieben Stimmzettel. Pro Wahl haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
