Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, denen wir uns nachher noch einmal widmen werden – einen schönen guten Morgen nach oben! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Baum zeitweise, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Abgeordneter Walk zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wie Sie den Hinweisen in der Einladung entnehmen können, soll heute der Tagesordnungspunkt 19 als erster Punkt aufgerufen werden. Für den neuen Tagesordnungspunkt 9 a gibt es die Festlegung, dass dieser heute Vormittag aufgerufen werden soll, sodass dieser heute als zweiter Punkt zum Aufruf kommen wird. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Tagesordnungspunkte 31, 35 und 37 heute auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Der Tagesordnungspunkt 24 soll nach der Mittagspause erneut aufgerufen werden. Erlauben Sie mir bitte an der Stelle folgenden Hinweis: Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt erneut nicht völlig ausgeschlossen scheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte, die aufgerufen werden sollen, zum Aufruf kommen können. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich auch an dieser Stelle davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollten und heute nicht mehr aufgerufen werden können. Zu Tagesordnungspunkt 19 wurde eine korrigierte Fassung des Wahlvorschlags in der Drucksache 7/6349 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zum Tagesordnunsgspunkt 9 a wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6371 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 33 wurde ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6358 verteilt. Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es weitere Hinweise? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Anknüpfend an Ihren Hinweis, dass der Tagesordnungspunkt 9 a als zweiter aufgerufen werden soll, bitte ich – da waren ja die PGFs beauftragt zusammenzufassen –, die Punkte 13 und 15 heute gemeinsam als TOP 3 abzuarbeiten und letztendlich, damit es auch geschäftsordnungstechnisch keine Schwierigkeiten gibt, den TOP 16 als letzten heute aufzurufen.
Also nach Punkt 9 a sollen als dritter Tagesordnungspunkt gemeinsam die Tagesordnungspunkte 13 und 15 aufgerufen werden. Erhebt sich Widerspruch? Das ist der Fall. Dann müssen wir darüber in einfacher Mehrheit abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, die Tagesordnungspunkte 13 und 15 gemeinsam als dritten Tagesordnungspunkt heute abzuarbeiten, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der Koalition, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Gruppe Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dem Antrag mehrheitlich stattgegeben. Außerdem gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt 16 auf jeden Fall heute als letzten aufzurufen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend. Sehr geehrte Damen und Herren, damit darf ich den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6349 - korrigierte Fassung dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6350 Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes werden die Präsidentin bzw. der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache, einzeln und geheim für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags auf sich vereinigt. Das sind aktuell 60 Stimmen. Dies gilt auch für die Wahl des Vizepräsidenten. Bevor ich das weitere Wahlprozedere erläutere, sei denjenigen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern für ihre Bereitschaft, ein Amt zu übernehmen und auszuüben, das in unserem Verfassungsstaat von herausgehobener Bedeutung ist, gedankt, die nicht erneut für eine Kandidatur vorgeschlagen wurden. Namentlich sind das Frau Elke Heßelmann, Herr Prof. Dr. Walter Bayer, Herr Michael Menzel sowie Frau Petra Pollak. Ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Nun wieder zum Wahlverfahren: Mit Blick auf die in § 3 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes normierte Amtszeitbegrenzung sind zunächst zwei berufsrichterliche Mitglieder, ein Mitglied mit Befähigung zum Richteramt und drei weitere Mitglieder zu wählen. Für den Fall, dass Herr Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied und Herr Jörg Geibert als weiteres Mitglied gewählt werden, sind in einer zweiten Wahlrunde eine Stellvertreterin für ein berufsrichterliches Mitglied, ein Stellvertreter für ein Mitglied mit Befähigung zum Richteramt und ein Stellvertreter für ein weiteres Mitglied zu wählen. Unter Beachtung der Übergangsvorschrift des § 54 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag in einer dritten Wahlrunde die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten aus dem Kreis der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die die Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle als berufsrichterliches Mitglied erfüllen. Zusammengefasst heißt das, dass in einer ersten Wahlrunde sechs Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu wählen sind. In Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Wahlrunde sind in einer zweiten Wahlrunde eine Stellvertreterin und zwei Stellvertreter zu wählen. Nach der zweiten Wahlrunde sollen die Ernennung und Vereidigung der gewählten Mitglieder sowie der gewählten Stellvertreterin und der gewählten Stellvertreter stattfinden. Ebenfalls in Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Wahlrunde schließt sich in einer dritten Wahlrunde die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs an. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen als Drucksache 7/6349 in einer korrigierten Fassung vor. Danach sind vorgeschlagen als berufsrichterliches Mitglied Herr Dr. Lars Schmidt, als berufsrichterliches Mitglied Frau Renate Wittmann, als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt Frau Barbara Burkert, als weiteres Mitglied Herr Jörg Geibert, als weiteres Mitglied Herr Prof. Dr. Christoph Ohler, als weiteres Mitglied Herr Jens Petermann. Ich darf Ihnen ganz herzlich nach oben einen Gruß schicken. Herzlich willkommen denen auf der Tribüne, die heute hier zu Gast sind.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP, Gruppe der BfTh) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel hinter dem Namen jeder Kandidatin bzw. jedes Kandidaten entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Stimmzettel, die ein nicht eindeutiges Votum tragen oder bei einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten mehr als ein Kreuz aufweisen, sind als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann gehe ich davon aus und stelle fest, alle Abgeordneten haben ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um die Auszählung der Stimmen. Bitte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um die Aufmerksamkeit muss ich nicht bitten, es war ja in der Pause manchmal ruhiger als zu Plenarsitzungen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe die Wahlergebnisse bekannt: abgegebene Stimmzettel 85. Wahl von Herrn Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 63 Jastimmen, 18 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich gratuliere Herrn Dr. Schmidt zu seiner Wahl und ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
(Zuruf Dr. Schmidt: Ja, ich nehme die Wahl
an!) Wunderbar.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die Wahl von Frau Renate Wittmann als berufsrichterliches Mitglied wie folgt: ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 63 Jastimmen, 17 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Wittmann und frage oder gehe davon aus, Sie nehmen die Wahl an.
(Zuruf Frau Wittmann: Ich nehme die Wahl
an!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die Wahl von Barbara Burkert als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 64 Jastimmen, 16 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Burkert zur Wahl und frage oder gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
(Zuruf Frau Burkert: Ich nehme die Wahl an!)(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Zur Wahl von Herrn Jörg Geibert als weiteres Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 66 Jastimmen, 17 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln erreicht. Ich gratuliere Herrn Geibert und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
(Zuruf Herr Geibert: Ich nehme die Wahl an!)(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Zur Wahl von Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler als weiteres Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 66 Jastimmen, 16 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln erreicht. Ich gratuliere Herrn Prof. Dr. Ohler zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.
(Zuruf Prof. Dr. Ohler: Ich nehme die Wahl
an!)
(Beifall im Hause)
Zur Wahl von Herrn Jens Petermann als weiteres Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 63 Jastimmen, 19 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Petermann und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.
(Zuruf Herr Petermann: Ich nehme die Wahl
an!)
(Beifall im Hause)
Nachdem Herr Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied und Herr Jörg Geibert als weiteres Mitglied gewählt wurden, führen wir jetzt die zweite Wahlrunde durch, in der eine Stellvertreterin und zwei Stellvertreter zur Wahl stehen. Die vorgeschlagene Kandidatin und die vorgeschlagenen Kandidaten können ebenfalls dem Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6349 in der korrigierten Fassung entnommen werden. Danach sind vorgeschlagen Frau Anja Klameth als Stellvertreterin für das berufsrichterliche Mitglied Dr. Lars Schmidt, Herr Eckart Peters als Stellvertreter für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt Dr. Klaus Hinkel und Herr Dr. René Kliebisch als Stellvertreter für das weitere Mitglied Jörg Geibert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel hinter dem Namen der Kandidatin und jedes Kandidaten entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind erneut eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl. Damit darf ich die Wahlhandlung eröffnen und bitte die Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Es kann beginnen.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Noch nicht, es fehlen noch welche. Gut. Ich frage nochmals: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann stelle ich das fest, schließe den Wahlgang und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe die Wahlergebnisse bekannt: abgegebene Stimmzettel 84. Wahl von Frau Anja Klameth als Stellvertreterin für das berufsrichterliche Mitglied Dr. Lars Schmidt: ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 63 Jastimmen, 16 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Klameth zu ihrer Wahl und gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt.
(Beifall im Hause)
Wahl von Eckart Peters als Stellvertreter für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt von Dr. Klaus Hinkel: ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 64 Jastimmen, 16 Neinstimmen. Es liegen 4 Enthaltungen vor. Auch damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln erreicht. Ich gratuliere Herrn Peters zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.
(Beifall im Hause)(Zuruf Herr Peters: Danke, ich nehme die
Wahl an!) Wahl von Dr. René Kliebisch als Stellvertreter für das weitere Mitglied Jörg Geibert: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 66 Jastimmen, 16 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Auch hier ist damit die gesetzliche Zweidrittelmehrheit des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Dr. Kliebisch zur Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.
(Beifall im Hause)(Zuruf Dr. Kliebisch: Vielen Dank, ich nehme
die Wahl an!) Sehr geehrte Damen und Herren, damit kommen wir nun zur Ernennung und Vereidigung der gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sowie der gewählten Stellvertreterinnen und gewählten Stellvertreter. Damit darf ich Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Zunächst werde ich die gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ernennen und vereidigen. Anschließend werde ich die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter ernennen und vereidigen. Im Anschluss an die Ernennung und Vereidigung aller Mitglieder sowie der Stellvertreterinnen und der Stellvertreter besteht die Möglichkeit zur Gratulation. Wir beginnen mit der Ernennung der gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Ich händige Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus. Dazu bitte ich Sie, nach Ihrer Namensnennung einzeln nach vorn zu treten und Ihre Urkunde in Empfang zu nehmen. Herr Dr. Lars Schmidt, ich ernenne Sie zum berufsrichterlichen Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Frau Renate Wittmann, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zum berufsrichterlichen Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Frau Barbara Burkert, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zum Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Herr Jörg Geibert, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 30. September 2022 zum weiteren Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Herr Prof. Dr. Christoph Ohler, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zum weiteren Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Herr Jens Petermann, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zum weiteren Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Herr Dr. Lars Schmidt. Ich schwöre es.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Frau Renate Wittmann. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Frau Barbara Burkert. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Herr Jörg Geibert. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Herr Prof. Dr. Christoph Ohler. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Ich danke Ihnen. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats Thüringen alles Gute.
(Beifall im Hause)
Wir kommen nun zur Ernennung der gewählten Stellvertreterin und der gewählten Stellvertreter. Ich händige auch Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus. Dazu bitte ich auch Sie nach Ihrer Namensnennung einzeln nach vorn und dann übergebe ich die Urkunde. Frau Anja Klameth, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zur Stellvertreterin für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Dr. Lars Schmidt.
(Beifall im Hause)
Herr Eckart Peters, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zum Stellvertreter für das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt Dr. Klaus Hinkel.
(Beifall im Hause)
Herr Dr. René Kliebisch, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 7. Oktober 2022 zum Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Jörg Geibert.
(Beifall im Hause)
Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Auch hier können Sie die Eidesformel mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Frau Anja Klameth. Ich schwöre es.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Herr Eckart Peters. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Herr Dr. René Kliebisch. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Ich danke Ihnen. Sie dürfen jetzt die Gratulationen entgegennehmen.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem Herr Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt sowie ernannt und vereidigt wurde, steht nun die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs an. Für dieses neue geschaffene Amt hat die Fraktion Die Linke Herrn Dr. Lars Schmidt vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6350 vor. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel hinter dem Namen des vorgeschlagenen Kandidaten entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind auch für diese Wahl Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Ich frage die Abgeordneten: Hatte jede/jeder die Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelfenden auszuzählen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 61 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Dr. Schmidt zu seiner Wahl als Vizepräsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
(Beifall im Hause)
Ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt, und bitte Herrn Dr. Schmidt auch noch mal zur Übergabe der Urkunde über die Ernennung als Vizepräsident für den Thüringer Verfassungsgerichtshof nach vorn. Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und nehme die Wahl an.
(Beifall im Hause)
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Sehr geehrter Herr Dr. Lars Schmidt, damit sind Sie für die Dauer der Amtszeit als berufsrichterliches Mitglied zum Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ernannt und ich darf Ihnen herzlich gratulieren. Alles Gute für dieses Amt.
(Zuruf Dr. Schmidt: Herzlichen Dank!)(Beifall im Hause)
Die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne müssen sich jetzt leider verabschieden. Es ist natürlich schade, dass Sie hier keiner inhaltlichen Debatte folgen konnten, aber vielleicht der Trost: Diese Wahlen waren ein historischer Moment, an dem Sie teilnehmen konnten. Alles Gute Ihnen!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir treten jetzt in die Lüftungspause bis 11.15 Uhr.
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann in der Tagesordnung fortfahren. Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zum Aufruf des Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4827 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6332 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6371 Das Wort erhält Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung.
(Beifall DIE LINKE)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es tut mir leid, dass das nicht exakt vorbereitet ist. Deswegen nur der Hinweis: Es gab den Antrag der CDU-Fraktion, der dann an den Ausschuss überwiesen worden ist, bei dem es um eine grundsätzliche Aussetzung ging. Er wurde mehrmals geschoben. Im jüngsten Sozialund Gesundheitsausschuss hatten wir das dann in einer gemeinsamen Beratung so weiterentwickelt, dass das Ergebnis jetzt ein Prüfauftrag ist. Dieser liegt auch heute in der Drucksache vor und wurde im Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Endlich
mal eine freie Rede!)
Vielen Dank, auch für die Spontaneität. Ich habe noch nicht von allen Fraktionen zu diesem Tagesordnungspunkt Rednerinnen gemeldet bekommen. Vielleicht könnten Sie mir das noch signalisieren. Herr König, Herr Aust und Herr Montag? Okay. Hervorragend. Dann eröffne ich an dieser Stelle die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter König für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer dieser Debatte! Der Antrag „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“ der CDU-Fraktion ist kein neuer Antrag – das hat Herr Plötner eben gesagt –, sondern wurde bereits im Februar 2022 in das Parlament eingebracht und im Rahmen eines Sonderplenums ebenfalls im Februar 2022 ausführlich beraten. Danach hatten wir die Beratung im Ausschuss, der Punkt wurde geschoben. Wir hatten im Ausschuss auch immer mal wieder Berichte zum aktuellen Stand der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, auch als erste Daten nach dem 30.06.2022 vorgelegen haben. Insgesamt betrifft das in Thüringen rund 13.000 Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen, im Gesundheitsbereich – also doch schon eine sehr beachtliche Größe. Es gab zwischendurch immer schon Berichterstattung, Weiterarbeiten an dem Antrag und in der vergangenen Woche dann die abschließende Beratung im Ausschuss, um das zu ergänzen. Damals – also im Februar 2020 – haben wir als CDU-Fraktion schon deutlich gemacht, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die Omikron-Variante, die zwar infektiöser als die bis Ende 2021 vorherrschende Delta-Variante ist, aber zu milderen Verläufen und einer deutlich geringeren Hospitalisierung geführt hat, nicht mehr zielführend ist. Hinzu kam, dass auch die zu dieser Zeit verfügbaren Impfstoffe nicht mehr in dem Maße vor einer Infektion geschützt haben, wie das bei vorigen Virusvarianten noch der Fall war. Das heißt, dieser für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wichtige Fremdschutz war nicht mehr gegeben. Deswegen haben wir gesagt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unter diesen geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend. Nichtsdestotrotz haben wir weiterhin dafür appelliert – das ist auch noch in dem Antrag beschrieben –, dass es weiter Impfungen geben soll, weil die Impfung einen wichtigen Grundschutz gegen das Coronavirus darstellt, aber nicht als Zwang, sondern als Freiwilligkeit. Daran halten wir natürlich auch fest, sodass wir den Änderungsantrag der AfD, der eingebracht wurde, der das Impfen komplett an die Seite stellt und ablehnt, nicht mittragen werden, das sage ich schon an dieser Stelle. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber nicht nur wegen der geänderten Rahmenbedingungen der Coronapandemie in diesem Jahr, in 2022, abgelehnt, sondern auch aus zwei weiteren ganz entscheidenden Gründen: zum einen wegen des hohen bürokratischen Aufwands für Gesundheitsämter und den Medizin- und Pflegesektor insgesamt. Also wir haben gerade die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht belastet, die schon einen Großteil der Last während der Pandemie getragen haben; seien es die Gesundheitsämter, wenn wir an die Kontaktnachverfolgung denken, aber auch die Pflegeeinrichtungen, die Krankenhäuser, die unter hohen Belastungen gestanden haben. In den Einrichtungen mussten Daten abgefragt werden, die an das Gesundheitsamt gemeldet wurden, also ein hoher bürokratischer Aufwand und enorme Zusatzbelastungen. Zweitens wollten wir, dass der Pflege- und Gesundheitssektor keine weiteren Mitarbeiter verliert, denn Betretungs- und Beschäftigungsverbote sind aus unserer Sicht kein angemessenes Mittel zum Schutz vor Coronainfektionen gewesen, sondern vielmehr bewährte Testungen, Masken, Hygienemaßnahmen. Darauf sollte zurückgegriffen werden. Wie soll man jemandem erklären, gerade nachdem die allgemeine Impfpflicht nicht umgesetzt wurde, dass man selber geimpft sein muss, um in seinem Beruf zu arbeiten, aber der Patient, den man behandelt, nicht geimpft sein muss? Dieser Widerspruch hat hier auch bestanden. In Kombination, also genau vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen der Pandemie, der enormen Belastung für Gesundheitsämter und den Gesundheitssektor und des drohenden Verlustes von Fachkräften in diesem Bereich, haben wir damals in dem Antrag, den wir heute hoffentlich auch verabschieden, die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, für die unverzügliche Aussetzung von § 20a Infek tions schutzgesetz einzusetzen, wohl wissend, dass die Gesetzgebungskompetenz nicht hier bei uns im Landtag liegt, sondern im Bund. Was hier von der Landesregierung beeinflusst werden kann, ist der Ermessensspielraum bei der Umsetzung; deswe gen haben wir auch immer wieder im Ausschuss gesagt, von dem muss größtmöglich Gebrauch gemacht werden, um die Belastungen möglichst gering zu halten und Fachkräfte nicht in andere Berufe zu drängen.
(Beifall CDU)
Nun, mehr als ein halbes Jahr später, hat sich das bewahrheitet, was unsere Fraktion bereits im Februar gesagt hat: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Flop und hätte schon längst ausgesetzt werden müssen. Sie hat viel Ärger, Bürokratie, schlechte Stimmung in den Einrichtungen gebracht und der Fachkräftemangel hat sich verstärkt. Sie hat kaum zu mehr Impfungen geführt,
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
was das eigentliche Ziel war, sondern sie hat Mitarbeiter aus diesem Bereich in andere Berufe getrieben. Ich denke, jeder hier in der Runde kennt jemanden, der aus seinem alten Beruf gewechselt ist, ob das die Altenpflegerin ist, die jetzt im Supermarkt arbeitet, oder der Betreuer einer Behinderteneinrichtung, der heute in der Industrie in einem metallverarbeitenden Unternehmen arbeitet. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung trotz der katastrophalen Bilanz an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgehalten hat und sie zudem ab dem 1. Oktober 2022 noch verschärft. Denn dann ist eine Doppelimpfung bzw. Impfung vor oder nach Infektion nicht mehr ausreichend, sondern drei Einzelimpfungen, davon die letzte mindestens drei Monate nach der zweiten, oder zwei Einzelimpfungen plus positiver Antikörpertest oder Genesenenstatus vor oder nach der zweiten Impfung. Dies sollen nun wieder die Gesundheitsämter erheben und der Gesundheitssektor muss dann wieder zurückmelden, und das, obwohl die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Stand jetzt, zum 31.12.2022 auslaufen soll. Gesundheitsminister Lauterbach, der seine Karriere auch ein Stück weit der Coronapandemie verdankt, hat zwar momentan noch eine etwas andere Meinung und sieht das anders, aber der Protest der Bundesländer ist so groß, sodass wir davon ausgehen können, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12. endet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Verlaub, das ist grober Unfug und nicht vermittelbar, dass wir für zwei Monate Erhebungen machen, vielleicht wieder Mitarbeiter in diesen Bereichen aus dem Beruf drängen. Deswegen haben wir unseren Antrag noch dahin gehend geändert – Herr Plötner hat es gesagt –, dass wir Absatz 5 abgeändert haben und gesagt haben, es soll in der Hinsicht Ermessen ausgeübt werden. Es gibt das bayerische Modell, das angewendet werden soll, dass diese neuen Regelungen am 1. Oktober nur für Neueintritte in die verschiedenen Berufe gelten sollen. Das soll eine Entlastung bringen. Dem, was im Bundesrat in der letzten Woche verabschiedet wurde, hat Thüringen nicht zugestimmt, was wir gut finden. Herr Ministerpräsident Ramelow und Frau Werner haben sich auch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Trotzdem ist die Regelung durch den Bundesrat gegangen, sodass wir jetzt mit der Situation umgehen müssen. Deswegen ist die bayerische Variante, die auch von BadenWürttemberg umgesetzt wird, also nur Neuzugänge ab dem 1. Oktober unter diese neuen Bedingungen zu stellen, aus unserer Sicht die richtige Variante, die wir auch hier in Thüringen gern einfordern würden. Auf jeden Fall soll sie so geprüft werden, dass sie am Ende umgesetzt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der Verabschiedung dieses Antrags setzen wir auch ein wichtiges Zeichen nach Berlin an die Ampel, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert ist und schnellstmöglich ausgesetzt werden soll und in keinem Fall verlängert werden soll. Ich würde mich über Ihre Zustimmung freuen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, wir haben – es wurde schon gesagt – zu diesem Thema im Februar-Plenum debattiert, in den nachfolgenden Ausschusssitzungen wurde uns regelmäßig berichtet. Das Thema „Impfpflicht“ beschäftigt das Land noch immer von Flensburg bis Rosenheim, von Aachen bis nach Görlitz, wobei die Anzahl der Geimpften leider von Nord nach Süd als auch von West nach Ost abnimmt, was womöglich auch daran liegt, dass Menschen in vielen anderen Regionen in Deutschland einfach pragmatischer denken, zu Recht auf die Wissenschaft vertrauen und mit dem Entschluss zur Immunisierung durch die wirksamen Impfstoffe ihr eigenes Risiko einer schweren und langfristigen Coronaerkrankung senken und ebenso das Risiko senken, als Infizierte das Virus weiterzutragen und andere anzustecken. Über die Ursachen dieser unterschiedlichen Tendenzen zu diskutieren, muss allerdings an anderer Stelle passieren. Heute geht es um den Änderungsantrag der CDU. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Ermessensspielraum zur Aussetzung von Geldstrafen und Betretungsverboten zu nutzen und vollständig auszureizen. Das hat die Thüringer Landesregierung schon während der gesamten Zeit seit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemacht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich gehe mal davon aus, auch aufgrund der Tatsache, dass die CDU-Fraktion dem Ausschuss ihren hier zu beratenden Antrag sehr kurzfristig vorgelegt hat, dass der bayerische Vorstoß des dortigen CSU-Gesundheitsministers Holetschek den Anstoß zu dieser parlamentarischen Initiative gegeben hat. Bayern nämlich hat am 10. September angekündigt, für Entlastungen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Hintergrund ist, dass ab dem 1. Oktober ein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen notwendig wird. Der dritte Nachweis, das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenennachweis. In Bayern soll nun von aktuell in Einrichtungen Beschäftigten kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Immunschutzes verlangt werden. Lediglich für Neueinstellungen ab dem 1. Oktober müssen den Einrichtungsleitungen gemäß Bundesgesetz die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Ob das für Entlastung sorgt? Ich möchte mich dieser Prüfung nicht entziehen, wenn es zur Entlastung der Gesundheitsämter beiträgt. Aber ich möchte an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU noch einmal sagen, dass die CDU auf Bundesebene seinerzeit an der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehr aktiv mitgearbeitet hat.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: So ist es!)
Die CDU hat im Bundestag dem Infektionsschutzgesetz und damit der Einführung der hier heute wieder diskutierten einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt. Es geht nach wie vor um den Schutz von vulnerablen Gruppen in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Genau da in den Bundestag gehören dieses Bundesgesetz und eben auch mögliche Änderungen hin. Von einer ähnlich geratenen Initiative der CDU zur Änderung des Gesetzes im Bundestag ist mir zumindest nichts bekannt. Nicht nur, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, wir sollten den Schutz der vulnerablen Gruppen nicht aus den Augen verlieren. Natürlich sind mir auch die Diskussionen innerhalb der Thüringer Koalition, die Ansprache unseres Ministerpräsidenten Bodo Ramelow im Bundesrat und die von Frau Ministerin Werner vertretene Position in der Gesundheitsminister/ ‑ innen-Konferenz bekannt. Dass wir hier unterschiedliche Auffassungen vertreten, ist völlig legitim bei einem Thema, das, wie anfangs gesagt, landauf und landab diskutiert wird. Das ist eine demokratische Auseinandersetzung, die das Thema verdient hat, aber bitte ohne Polemik, abseits von Ideologie.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben hier gute Impfstoffe. Natürlich sollten sich nicht nur Menschen impfen lassen müssen, die in der Pflege, in den Krankenhäusern und in Arztpraxen arbeiten. Leider liegt Thüringen – gemessen an der Bevölkerungszahl – bei den Coronaimpfungen im Vergleich der 16 Bundesländer auf dem 14. Platz. Bis hier sind zwar ca. 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer mit der Erst- und Zweitimpfung grundimmunisiert, aber den Booster haben erst knapp 53 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer erhalten. Das ist zu wenig. Impfungen tragen wesentlich dazu bei, die Erkrankung zu kontrollieren, größere Ausbrüche zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Lassen Sie uns das nicht vergessen angesichts der weiteren großen Herausforderungen, vor denen Deutschland angesichts der Klima- und Energiekrise steht, lassen Sie uns vielmehr gemeinsam daran arbeiten, dass die Impfkampagne wieder an Fahrt aufnimmt, um die vorhandenen guten Angebote wieder ins Bewusstsein der Menschen zu bringen, denn vor allem im ländlichen Raum und in den Regionen mit bisher niedrigen Impfquoten ist da noch sehr viel Luft nach oben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden dem Antrag zustimmen, aber dem AfD-Änderungsantrag nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank. Ich will noch mal den allgemeinen Hinweis geben, dass die Fraktionen und Gruppen bitte darauf achten, dass auf den Abgeordnetenplätzen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen. Das wäre ganz großartig, weil das für uns auch hier oben verwirrend ist, gerade auch, wenn es um Abstimmungen geht. Danke schön. Dann machen wir weiter in der Redeliste. Als Nächstes erhält für die AfD-Fraktion Abgeordneter Aust das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“, mit diesem Antrag beschäftigen wir uns jetzt hier in dieser Stunde. Ich möchte vorweg eines sagen: Wir wollen diese Impfpflicht nicht aussetzen, wir wollen sie abschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Es gibt mindestens drei gute Gründe dafür, aber wahrscheinlich noch viel mehr: erstens der bereits angerichtete Schaden, zweitens die objektive Sinnlosigkeit dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht und drittens, durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen noch verschärft.
(Beifall AfD)
Zu erstens, dem angerichteten Schaden: 12.500 Fachkräfte von definitionsgemäß 60.000 Arbeitskräften im Gesundheitswesen haben sich entschieden, dieser Impfung nicht nachzugehen, weil sie der Meinung sind, dass der Eigenschutz nicht das Risiko überwiegt. Damit haben Sie 12.500 Schicksale in Thüringen produziert; junge Leute, die unter Druck stehen, weil sie nicht wissen, ob sie nach ihrer Abschlussprüfung überhaupt in ihrem Beruf arbeiten dürfen, Fachkräfte, die mit dem Gedanken spielen müssen, ihren Beruf zu verlassen, weil sie möglicherweise nicht weiterarbeiten dürfen. Alle außer der AfD haben dabei mitgemacht. Meine Damen und Herren, diese Schicksale sind Ihr Werk.
(Beifall AfD)
Es wäre das Mindeste, jetzt dafür sorgen, dass die ausgereichten Bußgeldbescheide wieder kassiert werden und bereits gezahlte Bußgelder zurückerstattet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Zweitens, die objektive Sinnlosigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Der Fremdschutz, von dem hier gerade auch schon die Rede war, ist – diplomatisch ausgedrückt – nicht so wie erhofft oder auch von dem einen oder anderen Pharmaziekonzern versprochen. 95 Prozent aller Deutschen haben darüber hinaus – so zeigen aktuelle Studien – bereits Antikörper entwickelt, in Großbritannien sind es gar 99 Prozent. Deshalb behandeln Länder wie Großbritannien, Spanien oder auch Dänemark Corona mittlerweile wie eine Grippe. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Sie wollen die Coronaschutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten. Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahmen lebensnah auszugestalten, ist, sie abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Drittens, die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft den Fachkräftemangel gerade in jenem Bereich, in dem Fachkräfte ohnehin schon rar sind. Der CDU-Antrag ändert daran nichts, im Gegenteil, er ist eine Mogelpackung. Es steht darauf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen, aber darin steht, sie soll für Neueinstellungen weiter gelten. Sie versuchen hier, den Fachkräften und den Bürgern dieses Landes ein X für ein U vorzumachen. Da machen wir nicht mit. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht keine Gefahr von nicht geimpften Fachkräften aus, sondern es geht eine Gefahr dadurch aus, dass Fachkräfte aufgrund Ihrer Regelung nicht eingestellt werden dürfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Vor etwa einem Jahr, im Dezember 2021 stand ich hier an diesem Platz und habe die Landesregierung und die Bundesregierung davor gewarnt, eben diese einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen. Ich habe mit meinen Warnungen Recht behalten, so wie die gesamte AfD. Ich habe damals auf das Beispiel Québec hingewiesen, eine kanadische Provinz, die erst diese einrichtungsbezogene Impfpflicht einführte und dann aufgrund der katastrophalen Folgen diese einrichtungsbezogene Impflicht kurz darauf wieder aussetzte und dann abschaffte. Das Gleiche galt im Übrigen auch für Großbritannien. Erst wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, später wurde sie nach Massenprotesten des Personals in Großbritannien wieder abgeschafft. Meine Damen und Herren, die einzig richtige Forderung hier in diesem Landtag, im Bundesrat und auch im Bundestag ist, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen, sofort und für alle. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, werte Zuschauende und/oder Zuhörende, die einrichtungsbezogene Impfpflicht war zum damaligen Zeitpunkt eine nachvollziehbare Entscheidung.
(Beifall DIE LINKE)
Der Bundestag hatte am 10. Dezember 2021 nach einer intensiven Debatte den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und weitere Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am 10. Dezember 2021 569 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 79 lehnten ihn ab und es gab 38 Enthaltungen. Wir waren an diesem 10. Dezember 2021 hier in Thüringen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 1.055 auf dem Höhepunkt der Delta-Welle. Aber die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Erstens, es herrscht die Omikron-Variante vor, die mit dem Typ BA.5 dieser Variante zwar ansteckender ist als alles, was wir bei den Coronavorgängern bisher kannten, aber zum Glück sind diese Verläufe dann nach einer Infektion nicht mehr so kritisch wie bei den Vorgängern. Zweitens, die Grundimmunität der Bevölkerung gegenüber Corona ist kontinuierlich gestiegen. Drittens – sicherlich mit der entscheidendste Punkt bei der Frage, warum es im Dezember letzten Jahres überhaupt beschlossen worden ist –, es war der Annahme gefolgt worden, dass es eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona geben wird, dies auch vor dem Hintergrund der damals grassierenden Varianten. Doch nun sind Menschen in einzelnen Berufsfeldern im Fokus. Die Gesundheitsämter, bei denen leider weiterhin im gesamten Freistaat viele Amtsärztinnen und Amtsärzte fehlen, kommen mit der Durchsetzung an ihre Grenzen. Und wenn es so ist – und das ist auch das, was man von der Ampelkoalition immer wieder vernehmen kann –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum Ende des Jahres auslaufen soll, dann ist es vollkommen sinnlos, die Menschen damit weiterhin in Unruhe zu versetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss jetzt dort beerdigt werden, wo es geboren worden ist, nämlich im Deutschen Bundestag.
(Beifall DIE LINKE)
Da das nicht passiert, ist der heute zu beschließende Kompromiss mit einem Prüfauftrag an die Landesregierung richtig. Denn wir haben damit nicht mehr oder weniger vor, als ein Bundesgesetz außer Kraft zu setzen. Der Grundgedanke, von dem die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer getragen worden ist, ist auch weiterhin richtig, und zwar besonders gefährdete Personen zu schützen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Gerade in Pflegeheimen muss das die oberste Aufgabe politischen Handelns und das Ziel sein. Geimpfte Menschen haben ein geringeres Risiko, sich anzustecken. Dass eine Infektion nicht ausgeschlossen ist, ist hinlänglich bekannt. Aber um das Ziel zu erreichen, zahlreiche Tote in den Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen zu verhindern, ist neben den Hygienemaßnahmen eine hohe Impfquote der Schlüssel. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Änderungsantrag der AfD abzulehnen. Sie wollen den Passus gestrichen haben, mit dem die Thüringerinnen und Thüringer aufgerufen werden, sich nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts impfen zu lassen. Das ist natürlich weiterhin der richtige Aufruf und der richtige Weg, um dem Coronavirus zu begegnen.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Geimpfte
sind ansteckend!) An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen bedanken, die sich in der Coronakrise solidarisch und rücksichtsvoll verhalten haben, und auch bei denen, die in einer Impfung die Antwort auf die dramatische Pandemie gesehen haben und sehen. Es gehört aber auch der Respekt vor denen dazu, die sich bisher – aus was für Gründen auch immer – gegen eine Impfung gegen das Coronavirus entschieden haben. Ich verstehe das bei einigen Menschen wirklich nicht und versuche zu überzeugen, dass eine Impfung weiterhin sinnvoll ist. Aber der Respekt ist wichtig, vor allen bei denen in der Pflege und im gesamten Gesundheitswesen, bei denen, die Großartiges leisten. Das haben sie im Übrigen auch vor Corona schon getan. Die CDU aber sollte nicht so tun, als hätte sie von Anfang an gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gesprochen.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Sie auch nicht!)
Sie hatten Anfang dieses Jahres der Landesregierung vorgeworfen, keinen Plan zur Umsetzung zu haben, mal davon abgesehen, dass das überhaupt nicht stimmt und der Fall war. Weil es intensive Vorbereitungen zur Umsetzung gab, haben Sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht doch zu Beginn nicht infrage gestellt. Sonst hätten Sie diesen Antrag im Ausschuss nicht immer wieder geschoben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass die Landesregierung einen verantwortbaren und rechtlich abgesicherten Weg findet, dass die am Ende dieses Jahres auslaufende einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht weiter Beschäftigte und Gesundheitsämter unter Druck setzt. Die Kraft muss besser für eine optimale medizinische Versorgung genutzt werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen, dass die Zeit manchmal über die Erkenntnisse hinweggeht. Noch immer sind wir dabei, zu lernen und zu verstehen, wie auch zukünftig am besten Pandemien begegnet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir, dass die Impfstoffe vor allen Dingen dem Eigenund Selbstschutz und im geringeren Maß dem Fremdschutz dienen. Das heißt, eine Impfung ist gut, aber sie muss freiwillig bleiben, denn eine Impfung schützt vor allen Dingen die Geimpften vor schweren Verläufen. Es sollte also jeder ein Eigeninteresse daran haben. Wir sind in einer Phase, in der die Eigenverantwortung aus meiner Sicht ausreicht. Menschen sind klug genug, zu wissen, wie sie mit Gefährdungen, mit Krankheitserscheinungen umgehen, denn das Coronavirus, gerade in der Omikron-Variante, ist ja nicht das einzige Virus, das einen selbst und andere krank machen kann. Deswegen ist es richtig, dass wir die Umsetzung hier zumindest erst mal prüfend aussetzen wollen. Denn wir haben eine andere Situation als im Herbst 2021 und für die Freien Demokraten kann ich sagen, dass wir von Thüringen aus, aber auch im Bund alles tun werden, dass diese einrichtungsbezogene Impfpflicht Ende des Jahres ausläuft – so wie vereinbart.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen ist auch richtig, dass wir jetzt natürlich dem absehbaren Ende dieser gesetzlichen Grundlagen nicht Verwaltungsaufwand und Eingriff in die persönlichen Lebensfreiheiten Einzelner und Arbeitender entgegenstellen. Deswegen ist es richtig, dass wir schnellstmöglich keine Bescheide erstellen, keine Bußgelder verhängen, sondern dass wir dazu kommen, dass wir wieder zurückkehren zur Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und gerade derjenigen, die das ganz gut für sich einschätzen können, weil sie die medizinische Vorbildung haben. Insofern ist die Initiative gut. Wir hätten uns gewünscht, dass man etwas weiter gehen kann. Wir selbst haben ja schon seit Juli einen Antrag hier stehen, der auch sofort die Aussetzungen etwaiger Sanktionen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsberufen möchte. Insofern ist das ein wichtiger Schritt, aber es ist eben auch Auftrag an die Landesregierung, schnell zu einem Ergebnis zu kommen, damit wir wieder zu einer Normalisierung, auch zu einer normalen Einschätzung des tatsächlich medizinisch nachweislichen Gesundheitsrisikos für sich selbst, aber eben auch andere kommen. Insofern danke ich Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich bin sehr froh, dass endlich Bewegung in dieses Thema „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ kommt. Es ist überfällig, zumal das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen bereits begonnen hat, Bußgeldverfahren einzuleiten. Ich muss dazu sagen: Ich empfinde es dann schon als scheinheilig, wenn sich Herr Ramelow und Frau Werner dazu äußern, dass sie sagen, sie sind nicht für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, und es nicht schaffen, hier im Land die Gesundheitsämter zur Zurückhaltung zu animieren,
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Wollen Sie die Strukturen aussetzen?)
(Unruhe DIE LINKE)
sondern mit dieser Gewalt brutal durchzugreifen.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht behindert nicht nur Neueinstellungen – und das ist in diesem Antrag wirklich zu bemängeln –, sondern sie behindert auch die Ausbildung medizinischer Fachkräfte, denn ungeimpften Auszubildenden wird es aktuell verboten, ihre klinischen Praktika durchzuführen. Das sollte hier auch mit ermöglicht werden. Zur Wirksamkeit der Impfungen: Es ist ja ausführlich von Herrn König beschrieben worden, dass die nicht das erreichen, was politisch versprochen worden ist. Hier möchte ich auch noch mal betonen, dass mir von Beratern der Landesregierung im September 2020 bekannt war, dass die Impfungen, wenn sie dann auf den Markt kommen, eine maximale Wirksamkeitszeit von einem halben Jahr haben. Und da frage ich mich immer: Wo kamen dann die anderen Aussagen her, wie wirksam der Impfstoff sein sollte?
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: 2020
gab es noch gar keinen Impfstoff!) Grundsätzlich fehlen mir in der Diskussion die Nebenwirkungen und die Folgen der Impfung, was hier überhaupt nicht zutage getreten ist. Deswegen möchte ich hier auf einen Vortrag hinweisen von Prof. Dr. Werner Bergholz, der zum Sachverständigenbeirat des Gesundheitsausschusses im Bundestag gehört und am 18.09. in Lahnstein einen Vortrag gehalten hat. Hier muss ich sagen: Ich habe vor ungefähr einem Jahr darauf hingewiesen, dass es eine Korrelation zwischen Übersterblichkeit und Impfquote in den Bundesländern gibt, und hatte gebeten, dort mal genauer nachzuhaken und das zu verfolgen. Hier im Land bin ich deswegen verspottet worden, aber zum Glück gab es Menschen, die sich dessen angenommen haben. In der Präsentation am 18.09. kommt Prof. Bergholz zu dem Ergebnis – indem die Daten weiter analysiert worden sind –, dass die Gesamtsterbefallzahlen jetzt signifikant positiv mit der Impfquote korrelieren, und das in allen deutschen Bundesländern, aber auch EU-weit. Verblüffend ist dabei auch, entgegen der Erwartung, dass in den Bundesländern, in denen das Durchschnittsalter am höchsten und die Impfquote am niedrigsten ist, die Sterblichkeit am geringsten ausfällt. Auch geht aus seinem Vortrag aus Erhebungen der Krankenkassen hervor, dass Geimpfte deutlich häufiger erkranken als Ungeimpfte. Ich denke, das sollte uns in der Diskussion auch mal zu denken geben. Mein Appell ist tatsächlich an alle Verantwortlichen: Schauen Sie doch ehrlich in den Spiegel, damit wir die besten Entscheidungen für das Land treffen können. Wir werden dem Antrag zustimmen, denn es ist wichtig, dass wir hier für die letzten drei Monate eine Rechtssicherheit kriegen und unserem Pflegepersonal nicht noch zusätzlich psychische Belastungen durch Bußgeldbescheide und Bußgeldverfahren auferlegen. Danke.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Herr König, Sie haben noch 11 Sekunden. Sie können das versuchen. Herr Gröning, Sie haben noch 6 Sekunden.
(Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der
BfTH: Das reicht!) Ich bin gespannt.
Ganz kurz, um die Gerüchte hier auszuräumen: Die CDU-Fraktion ist seit Februar 2022 für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die am 15. März in Kraft getreten ist.
(Beifall CDU)
Das möchte ich noch mal sagen. Das ist auch keine Mogelpackung, es geht um die Aussetzung.
Herr Gröning, nein. Jetzt ist erst Herr Mühlmann dran und dann haben Sie noch 6 Sekunden. Bei Ihnen sind es noch Minuten. Warten Sie, Sie sehen auch gleich, wie viele. 3 Minuten 39 Sekunden.
Ich sehe es. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein wichtiges Thema, das sehe ich immer wieder auf der Straße. Deshalb war es mir auch wichtig, jetzt noch mal hier vorzugehen. Ich habe nämlich aufmerksam zugehört. Der CDU habe ich zugehört. Herr König hat es eben wiederholt, indem gesagt wird, dass im Prinzip seit Monaten – Februar hatten Sie gerade noch mal genannt – verfolgt wird, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich zumindest ausgesetzt wird. Herrn Montag von der FDP habe ich zugehört. Auch da hieß es, seit April oder März, sagen Sie mir ruhig das genaue Datum, ist egal
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
06.07.2022!) – wunderbar –, haben Sie ein Interesse daran, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Thüringen nicht mehr umgesetzt wird. Auch von der Gruppe hier habe ich eben gehört, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr umgesetzt werden soll. Von meiner Partei weiß ich, dass wir noch nie für irgendeine Umsetzung oder Sonstiges dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht waren.
(Beifall AfD)
Dann lassen Sie uns doch hier nicht mehr ewig rumdebattieren. Sie, CDU, FDP, die Gruppe, können nachher gern unserem Antrag zustimmen und schon ist das Thema Geschichte.
(Beifall AfD)
Da brauchen Sie hier nicht Ewigkeiten Behauptungen aufzustellen, wie interessiert Sie daran sind,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist ein
Bundesgesetz!) dass die Leute im Pflegebereich eben nicht mehr zum Impfen gezwungen werden. Dann stimmen Sie uns zu und gut ist.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Präsidentin, vielen Dank für diese Redestellung. Am 13.10. wird die öffentliche Anhörung zu meiner Petition stattfinden. Bitte schalten Sie sich dazu, um 15.00 Uhr findet sie statt. Es geht um die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Jetzt habe ich noch eine …
(Unruhe im Hause)
Also, meine Herren! Ich glaube, wir arbeiten hier weder mit Drohungen noch mit irgendwelchen verbalen Anfeindungen – Herr Gröning, das ging aber auch an Sie. Ich gebe gern noch mal den Hinweis, dass die Auseinandersetzung hier vorn am Redepult stattfindet und jeder – je nachdem, wie viel Zeit er hat – das auch tun kann und wir uns bitte hier nicht gegenseitig beschimpfen außerhalb – also auch nicht hier vorn –, aber generell ein bisschen die Contenance wahren. Jetzt hat sich Abgeordneter Lauerwald für die AfD-Fraktion noch mal zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Werte Kollegen Abgeordnete, die AfD hat schon 2020 vor der Einführung einer Impfpflicht gewarnt, wurde verspottet, beschimpft und ich wurde als Verschwörungstheoretiker hingestellt. Dann ist es dazu gekommen, dass vor der Bundestagswahl alle Parteien – außer der AfD natürlich – gesagt haben, eine Impfpflicht wird es nie geben. Und nach der Bundestagswahl – schwups – haben alle Altparteien gesagt: Ja, eine Impfpflicht ist notwendig. Wie wahrhaftig ist das denn? Da sieht man doch: Wenn Sie schon für diese Entscheidung vor der Bundestagswahl/nach der Bundestagswahl Ihre Meinung komplett um 180 Grad wenden und für eine allgemeine Impfpflicht gewesen sind: Wie glaubhaft ist das denn jetzt mit Ihrer einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Also: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Nur der führt zu der Lösung für die Pflegekräfte, Ärzte und Angestellten im Gesundheitswesen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Frau Parlamentspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Lauerwald, Sie kommen jetzt mit Ihrer AfD her und sagen: Wir haben es ja von Anfang an schon immer alles besser gewusst. Und der Meinung sind Sie auch immer noch. Der Meinung können Sie ja sein, das kann man hier vorn auch sagen. Zu dem damaligen Zeitpunkt auf den damaligen Fakten basierende Entscheidungen zu treffen, das haben sozusagen die regierungstragenden Parteien gemacht. Ich glaube, mit den Daten und Fakten, die damals vorgelegen haben, war das genau die richtige Entscheidung.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Nein,
niemals!) Das sehen Sie anders, das haben Sie jetzt auch mehrfach formuliert. Ich glaube, es ist total korrekt und auch rechtlich redlich, wenn man zu einem anderen Zeitpunkt – zum Beispiel jetzt – sagt: Auf jetzigen Datenbasen würden wir eine andere Entscheidung treffen oder auf der jetzigen Basis würden wir die und die Entscheidung treffen.
(Beifall DIE LINKE)
Und das zuzulassen, finde ich viel korrekter als das, was Sie hier machen, sich immer hinstellen, Sie haben immer alles besser gewusst.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon im Bericht aus dem Ausschuss gesagt, dass uns der Antrag der CDU-Fraktion, der ursprünglich alternativ zu einem AfD-Antrag gestellt wurde, in den Ausschusssitzungen regelmäßig begleitet hat. Wir haben, denke ich, sehr ausführlich dazu diskutiert. Das zeigt, denke ich, dass alle Abgeordneten hier einen sehr hohen Handlungs- und Diskussionsbedarf gesehen haben. Ich will hier an der Stelle auch sagen: Als Landesregierung begrüßen wir das natürlich außerordentlich – eine aktive parlamentarische Beteiligung an den Themen. Ich will aber auch gleich zu Beginn hier im Hohen Haus betonen, dass sich die Exekutive seit geraumer Zeit bereits eigenständig mit der Frage „Wie weiter mit dem § 20a IfSG?“ befasst hat und hier gewissermaßen auch zum Vorreiter unter den Ländern geworden ist. Lassen Sie mich deswegen an der Stelle noch einmal den Gesamtkontext skizzieren: Inzwischen dürfte allgemein bekannt sein, dass die in § 20a Infektionsschutzgesetz normierte Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 1. Januar des nächsten Jahres außer Kraft treten wird. Es zeichnet sich klar ab, dass es keine Mehrheit für eine Verlängerung geben wird. Hinzu kommt, dass das ursprüngliche politische Versprechen des Bundes, nämlich nach einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeitnah eine allgemeine folgen zu lassen, nicht mehr realisierbar erscheint. Alle diesbezüglich vorgelegten Gesetzentwürfe haben keine Mehrheit im Bundestag hinter sich vereinen können und eine solche wird es auch in absehbarer Zeit nicht geben. Resultierend aus diesem Umstand und weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch eine recht geringe Geltungsdauer hat, habe ich mich unlängst mit einem Schreiben an Herrn Bundesminister Prof. Lauterbach zu dieser Problematik geäußert. Ich habe den Bundesminister aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten Klarheit zur Zukunft der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekommen müssen, und diese zu schaffen und deswegen insbesondere – vor allem auch auf das seinerzeit laufende, letzte Woche abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes – dem Bundesgesetzgeber Formulierungshilfen an die Hand zu geben, mit denen das Infektionsschutzgesetz auch dahin gehend eine Änderung erfährt, dass die Regelungswirkung des § 20a bereits im Oktober 2022 entfällt. An der Stelle sei nur gesagt: Ich habe leider weder von der CDU noch von der FDP eine entsprechende Initiative im Bundestag mitbekommen, aber das sei hier nur am Rande erwähnt. Klar betonen möchte ich, dass mit dieser Bitte an den Bundesgesundheitsminister, den § 20a bereits im Oktober 2022 fallen zu lassen, kein Aufgeben einer ursprünglichen Position einhergeht. Es wurde hier auch schon ausführlich beschrieben. Ich möchte aber auch konstatieren, dass durch das Ausbleiben einer allgemeinen Impfpflicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, welche nur noch sehr wenige Monate in Kraft ist, deutlich mehr Probleme mit sich bringt, was den Schutz der damit in den Blick genommenen vulnerablen Klientel angeht. Dazu bringt mich auf, dass der Bund nunmehr überraschenderweise davon ausgeht, dass lediglich drei Monate ein Fremdschutz durch eine Impfung besteht. Zumindest wurde das so vom Bundesgesundheitsminister diskutiert. Ich will aber noch dazusagen, dass diese These weder vom Robert Koch-Institut noch in den dafür zuständigen Fachgremien der Gesundheitsministerkonferenz oder der AG der Infektionsschützer bestätigt wurde. Allerdings hat sich der Bund diese Annahme zu eigen gemacht. Damit ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch schwer zu rechtfertigen, weil im Umkehrschluss dann alle drei Monate eine Auffrischungsimpfung vonnöten wäre, was schlechterdings nicht praktikabel ist. Auch hat sich Thüringen dieser Problematik vergangene Woche in einer Videoschalte der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister mit einer eigenen Themenanmeldung angenommen.
Entschuldigung, Frau Werner. Herr Kemmerich, es ist üblich, für eine Zwischenfrage aufzustehen. Wenn Sie sich melden, dann ist es ein Redebeitrag. Deswegen – Frau Werner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kemmerich zu?
Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass bis in die letzten Tage auch noch Anhörungsbögen an betroffene, nicht ausreichend immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern verschickt worden sind, oder können Sie jetzt mit Sicherheit sagen, dass dann in Zukunft keine Anhörungsbögen mehr verschickt werden?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ja, ist doch logisch, das ist die Gesetzesgrundlage!)
(Unruhe DIE LINKE)
Das ist nicht logisch – sie werden verschickt. Da will ich hier hören, dass die nicht mehr verschickt werden.
Sie sagen ja selbst immer, dass Sie zu der Partei gehören, der es wichtig ist, Recht und Gesetz umzusetzen. Es gibt ein Bundesgesetz, das wirkt, das können wir nicht aussetzen. Insofern gibt es also auch den Erlass, der dazu führt, dass entsprechende Anhörungsbögen ausgeschickt werden müssen.
Warum nehmen Sie dann nicht dieselbe Anwendungsmöglichkeit, wie Bayern sie zum Beispiel für sich in Anspruch nimmt, es eben nicht mehr umzusetzen und Anhörungsbögen nicht mehr zu verschicken? Bayern macht das in der Praxis.
Bayern macht das nicht, sondern – darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen – Bayern will die Aufforderung zur Auffrischungsimpfung aussetzen, die jetzt ab 1. Oktober notwendig wäre.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist schlichtweg falsch!) Ich habe das dargestellt und noch mal darauf hingewiesen, dass ich auch in der Gesundheitsministerinnenkonferenz dazu eine Themenanmeldung hatte. Auch hier habe ich noch mal darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund einer auslaufenden Regelung und dem Ausbleiben der allgemeinen Impfpflicht ein buchstäbliches Umsetzen bis zum letzten Tag relativ wenig Sinn ergibt und dass außerdem in Bereichen, in denen sowieso schon ein Fachkräftemangel herrscht, eine unnötige Verschärfung herbeigeführt werden könnte. Man muss aber dazu sagen, dass es zwischen den Ländern leider keinen Konsens an der Stelle gab, auch keinen Beinahe-Konsens, an dem derzeitigen Regelungsgefüge etwas zu verändern. Auch seitens des Bundes wird es keine diesbezügliche In i tiative geben. Was sich hingegen recht klar abzeichnet, ist, dass es auch keine Verlängerung von § 20a IfSG geben wird. Im Endeffekt bleibt es dadurch dabei, dass eine bundesgesetzliche Regelung in der Welt ist, die nicht vorzeitig abgeschafft werden soll, und die Länder können die Regelung im Vollzug auch nicht aussetzen. Das mag man bedauern oder nicht, aber das ist nun mal ein Faktum. Nicht zuletzt ist mir wichtig, zu betonen – das wurde vorhin schon angesprochen –, dass Thüringen im Bundesrat dem IfSG nicht zugestimmt hat. Der Ministerpräsident, Bodo Ramelow, hat in seiner dortigen Rede auch noch mal explizit klargestellt, dass diese fehlende Zustimmung insbesondere mit dem Problem des § 20a IfSG und dass hier keine Lösung gefunden wurde, zusammenhängt. Als Exekutive haben wir parallel das weitere Vorgehen geprüft. Im Ergebnis möchte ich betonen: Nachdem wir nun die vom Bund geforderte saubere Lösung mit einer Abschaffung der gesetzlichen Regelungen nicht bekommen werden, wird es aber zumindest ab 1. Oktober auch in Thüringen eine Lösung für Bestandskräfte mit nur zwei Impfungen geben. Hierzu haben wir uns in der vergangenen Woche mit anderen Bundesländern ausgetauscht, die einen ähnlichen Weg gehen. In der nächsten Woche werden wir die Gesundheitsämter per Erlass anweisen, alle Personen mit zwei Impfungen, die diese bereits nachgewiesen haben, auch weiterhin als vollständig geimpft zu behandeln. Wir werden damit also verhindern, dass eine Booster-Impfung nochmals gesondert geprüft werden muss, um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Wir prüfen auch als Freistaat Thüringen, inwieweit in den kommenden Wochen und Monaten der Restlaufzeit, darüber hinaus im bestehenden Vollzug, noch weitere Modifikationen vorgenommen werden können. An dieser Stelle sei es noch mal gesagt, ich habe darauf hingewiesen: Was die AfD und auch Frau Bergner fordern, ist rechtswidrig. Es ist wirklich fahrlässig, wenn Sie weiterhin in der Öffentlichkeit einen entsprechenden Eindruck vermitteln.
(Beifall DIE LINKE)
Zu der Studie, die Frau Bergner an der Stelle noch mal genannt hat: Inzwischen haben sich die Autoren dieser Studie selbst davon distanziert, und zwar in aller Öffentlichkeit. Sie haben selbst gesagt, dass es eine Notiz war und keine wissenschaftliche Publikation oder Studie, die den eigenen wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen genügen würde. Sie haben auch gesagt, dass das diese „Studie“, wie Sie es nennen, nicht beweisen kann, dass es einen Zusammenhang zwischen einer hohen Impfquote und einer Sterbewahrscheinlichkeit gibt, dass es verschiedene Hypothesen gibt und dass hier weiter geprüft werden muss. Aber wie gesagt: Sie haben sich in der Öffentlichkeit davon selbst distanziert. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass Sie weiterhin darauf herumreiten. Als Letztes, ich habe es gesagt: Wir werden also schauen, inwieweit wir im Rahmen der aufgestellten Ermessenskriterien und insbesondere am Kriterium des Eingriffs in der Berufsfreiheit nachschärfen können. Von meinem Standpunkt aus ist ein Verbot – welches ja den Schutz einer vulnerablen Klientel bezweckt – umso unverhältnismäßiger, je kürzer die Zeit wäre, in der dieses ausgesprochen wird. Ich hoffe, dass mit dieser Regelung eine Möglichkeit gefunden wird, sodass es in der Wirkung dieses Ermessensspielraums keine Betretungsverbote mehr geben muss. Ganz zum Schluss – das soll noch mal gesagt sein – möchte ich mich bei all den Menschen im Pflegeund Gesundheitssystem bedanken, die jeden Tag ihr Bestes geben, um Menschen zu unterstützen, zu betreuen und zu behandeln.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) An der Stelle soll noch mal gesagt werden: 80 Prozent der Menschen im Gesundheits- und Pflegesystem sind geimpft und haben damit einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die neuen angepassten Impfstoffe stehen zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich impfen und vor allem: Vergessen Sie die Grippeschutzimpfung nicht. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will es noch mal in Ruhe formulieren. Erst mal gilt der Dank allen Menschen in Gesundheitsberufen, die sich seit zwei Jahren und länger unter hoher Belastung verdient gemacht haben, die Folgen der Viruserkrankung abzumildern. Sie waren auch häufig selber von der Erkrankung betroffen, insofern spricht man heute von Immunisierung und nicht mehr nur von Impfungen. Herr Lauterbach hat ja oft genug Studien zitiert, die nicht die Seriosität hatten, überhaupt genannt zu werden. Das BMG vertut sich auch häufig in ihren Einschätzungen; zuletzt haben sie getwittert, 10 Prozent aller Erkrankten landen stationär in den Krankenhäusern. Kurzum: Ich möchte noch mal ausdrücklich das Signal senden, dass unser Dank auch denjenigen gilt, die ausreichend immunisiert sind, aber nicht dem Gesetz folgen. Ich halte das für folgerichtig, auch hier ein Signal zu schicken und eben nicht mehr Anhörungsbögen rauszuschicken.
(Beifall CDU, Gruppe der BfTh)
Denn es hat die Wirkung auf denjenigen, der rechtsunkundig ist, wenn er im Anhörungsbogen begründen muss, warum er nicht ausreichend immunisiert ist, und dann weiter ausgeführt wird, dass eine Strafe von bis zu 2.500 Euro droht. Der Rechtsunkundige sagt dann: Das kann mich voll treffen. Sie können sich vorstellen, was das für eine Motivation am nächsten Tag auslöst, zur Arbeit zu gehen. Davor will ich diese Menschen bewahren und ich will ein klares Signal dieser Landesregierung haben, dass das nicht mehr der Fall ist, sondern dass sie ungehindert weiter ihrer Berufung, ihrem Beruf nachgehen können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Herr Kemmerich, eine ganz kurze Frage: Sagen Sie das auch Ihren Abgeordneten im Bundestag, die in der Mehrheit, also dort in der Koalition sitzen und die Möglichkeit hätten, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch gesetzlich abzuschaffen?
(Beifall AfD)
Ich sage das den Abgeordneten der Freien Demokraten und die Freien Demokraten allein haben nicht die Möglichkeit, diese Impfpflicht mehrheitlich abzusetzen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6371. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Dann die Gegenstimmen, wer stimmt dagegen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Änderungsantrag an dieser Stelle abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Doch, Herr Heym hat sich enthalten!) Entschuldigung, Herr Heym hat sich enthalten, gut, dann halten wir das auch noch fest.
(Beifall AfD)
Der Antrag bleibt trotzdem abgelehnt, nur, um das noch mal klarzustellen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/6332 unter Berücksichtigung des eben erfolgten Abstimmungsergebnisses. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt und sie ist damit angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4827 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koali tionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDUon und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Frakti es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erken Gibt nen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Frak tion der AfD. Damit ist auch dieser Antrag ange nommen. Herr Gröning?
(Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der
BfTh: Ich würde gern zu meinem Abstimmungsverhalten eine Erklärung abgeben!) Bitte, dann tun Sie das.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Besucher hier im Thüringer Landtag, sehr geehrte Abgeordnete, ich fand es wichtig, hier dem Antrag der CDU zuzustimmen, weil ich es für ganz, ganz wichtig halte, dass es immer eine Freiwilligkeit der Impfung geben muss. Es darf keinen Zwang geben. Gerade unser Gesundheitssystem ist überfordert, ist ausgelaugt und hält sich nur durch gegenseitige Kameradschaft über Wasser. Sie wissen teilweise gar nicht, was auf den Stationen hier los ist, was die Krankenschwestern, unsere Pfleger, unsere Ärzte leisten. Und denen zusätzlich eine Pflicht zu einer Impfung aufzuerlegen, sie unter Druck zu setzen, und zwar mit irgendwelchen Strafzahlungen, mit irgendwelchen Impfquoten, das ist der absolute Hammer.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das sa-
gen alle Populisten!) Ich bedanke mich bei der CDU für diesen Antrag. Ich hoffe, dass hier endlich ein Schritt in die richtige Richtung, auch von der Bundesregierung, gemacht wird, dass diese Impfpflicht endlich gekippt wird. Im Übrigen hat meine Frau jetzt auch die Aufforderung vom Gesundheitsamt gekriegt, und wir werden uns rechtlich dagegen wehren. Danke. Tschüss!
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich habe unserem Antrag zugestimmt und dem von der CDU nicht, obwohl der Antrag vorsieht, das zu überprüfen. Denn, wenn ich auf die Zeitabläufe gucke, dann läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus heutiger Sicht Ende des Jahres aus, wenn sie nicht in Berlin erneut verlängert wird. Der Verweis an den Ausschuss führt nur dazu, dass das Ganze im Freistaat erfolgreich bis zum 31.12. verhindert oder weiterhin nicht bearbeitet wird und damit einfach nur auf die
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist gerade
beschlossen worden!) sowieso auslaufende einrichtungsbezogene Impfpflicht hin verlängert wird. Deswegen konnte ich dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Das wollte ich nur hier erklären.
(Beifall AfD)
Möchte jetzt noch irgendjemand sein Abstimmungsverhalten erklären? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 9 a. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 13 und 15 in gemeinsamer Beratung. Tagesordnungspunkt 13 – ich bitte um ein bisschen Ruhe, denn jetzt wird es vielleicht auch kompliziert mit der Abstimmung und dem, was wir tun, damit auch alle wissen, was sie tun. Der Tagesordnungspunkt 13 ist Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5758 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 7/5947 Neufassung Dazu der Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6300 Ich frage: Wird zu den jeweiligen Anträgen das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Henkel für den CDU-Antrag.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, die hier zu diskutierenden Anträge befassen sich mit dem wohl brennendsten Thema unserer Zeit. Die Energiekrise geht uns alle an. Sie trifft die ganze Gesellschaft in einer bisher noch nicht gekannten Härte, ganz besonders natürlich die, bei denen es sowieso schon eng ist. Wir denken da vor allem an Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentner mit geringen Renten, Studierende und Geringverdiener. Viele wissen nicht mehr, wie sie ihre Energierechnung bezahlen sollen. Das betrifft im Übrigen mittlerweile auch die Mittelschicht. Viele machen sich Gedanken, wie sie ihre Miete bezahlen sollen, wie sie den Kredit für das Eigenheim überhaupt noch stemmen können. Wir alle kennen den Fall der Rentnerin, die eine höhere Energierechnung hat, als sie überhaupt Rente bekommt. Die Energiekrise betrifft auch die Wirtschaft in einem vorher kaum vorstellbaren Ausmaß. Unternehmen stehen vor dem Kollaps. Erste Insolvenzen erleben wir, weitere kündigen sich an. Ganze Branchen wie Glas, Papier, Stahlherstellung, Gießereien, Keramikhersteller, Kristallzuchten drohen unterzugehen oder abzuwandern, Branchen, die in Thüringen wichtig sind. Ja – man muss es benennen –, Thüringen droht die Deindustrialisierung, sie droht der gesamten Bundesrepublik. Natürlich ist das eine Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Es ist aber auch eine Folge einer fehlgeleiteten Energiepolitik in den letzten Jahren. Auch deshalb ist Deutschland davon besonders betroffen. Deshalb müssen wir darüber reden und diese Energiepolitik korrigieren. Sehr geehrte Damen und Herren, auch zahlreiche Handwerksbetriebe werden ihren Betrieb mit Blick auf die aktuelle Preisentwicklung nicht mehr lange aufrechterhalten können. Selbst das tägliche Brot steht im wörtlichen Sinne auf der Kippe. Spätestens seit März war die Lawine, die auf uns zurollt, zu erkennen, die Lawine, die jeden Tag größer wird. Deshalb haben wir als CDU bereits im März-Plenum einen Antrag gestellt, um die Wirtschaft in Thüringen abzusichern. Die Landesregierung hat diesen Antrag nur nicht umgesetzt. Das ist Stand der Dinge. Und im Bund passiert es ähnlich. Ich habe den Eindruck, als ob Rot-Rot-Grün genauso wie die Ampel das Risiko und die brachiale Gewalt dieser Lawine, die auf uns zurollt, die auf uns zukommt, noch gar nicht richtig wahrnimmt.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht fünf vor zwölf, sondern fünf nach zwölf. Es geht jetzt darum …
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das zeigt Ihre Einstellung zu dem, glaube ich, wichtigsten Thema. Das ist interessant. Die Damen von Rot-Rot-Grün wollen bei diesem Thema nach Hause gehen. Ich sehe das anders. Es ist das dringendste Thema, was wir haben. Aber das passt irgendwie dazu.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie
haben 16 Jahre regiert!) Denn die Politik der Ampel-Regierung hat nichts dafür getan, Lösungen anzubieten. Die beschlossenen, angekündigten Entlastungspakete sind ein Tropfen auf den heißen Stein und ignorieren die mittelständischen Betriebe, ignorieren das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft vollständig. Angeboten werden Kredite. Aber das ist für kleine Unternehmen und viele Handwerker doch nur Spott und Hohn. Kredite kann man aufnehmen, wenn man investiert, um Kosten zu senken oder um Kapazität zu erhöhen, aber doch nicht um laufende Betriebskosten wie Energie zu bezahlen. Irgendwann müssen die Kredite zurückbezahlt werden; und die werden sich eben nicht amortisieren, wenn man sie für laufende Kosten aufwendet. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Ernst der Lage im Bund immer noch nicht verstanden wurde. Dabei würde ein Zusammenbruch der Wirtschaft nicht wieder ausgleichbare Schäden und einen massenhaften und dauerhaften Verlust an Arbeitsplätzen nach sich ziehen. Bis vom Bund endlich zielgenau Unterstützung kommt, muss Thüringen eigene Schritte gehen, um die Bürger zu entlasten, die Wirtschaft zu schützen und die Energieversorgung zu stabilisieren. Beides, die Bundesperspektive, aber auch die für Thüringen zu lösenden Aufgaben, greift unser Antrag auf. Für uns ist das energiepolitische Dreieck aus sicherer, bezahlbarer und nachhaltiger Energieversorgung der Schlüssel für eine zukunftsfeste Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik. Dafür müssen wir auf allen Ebenen wichtige Entscheidungen treffen und Weichen stellen. Dabei gibt es kurzfristige und langfristige Perspektiven. Kurzfristig müssen wir die Bürger entlasten, die Verfügbarkeit von Energie erhöhen – das bedeutet, alle möglichen verfügbaren Energieressourcen an das Netz bringen – und wir müssen der Wirtschaft effektiv helfen. Langfristig braucht es ideologiefreie und technologieoffene Investitionen in eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen. Ja – das wurde gestern gefragt –, dazu gehören auch erneuerbare Energien, aber eben nicht nur einseitig fokussiert auf Wind und Sonne, sondern technologieoffen betrachtet. Beispielsweise Geothermie, Biomasse, Wasserkraft, all das gehört dazu. Natürlich brauchen wir Kraftwerke, die die Grundlast sichern – das ist das Rückgrat unserer Energieversorgung –, und wir brauchen Möglichkeiten zum Spitzenlastausgleich. All das gehört zusammen. Nur wenn das zusammenkommt, werden wir unser Land in eine sichere Zukunft führen können.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde gleich noch mal auf Details des Antrags eingehen. Bereits jetzt möchte ich aber dafür werben, lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Signal aus dem Landtag an die Bürger senden, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Lassen Sie uns ein Signal an die Wirtschaft senden, dass der Wirtschaftsstandort Thüringen weiterhin interessant ist. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Ich erinnere noch mal daran, dass Sie für die Einbringung eines Antrags 5 Minuten haben. Ich möchte darum bitten, dass Sie das einhalten. Für die Einbringung des Alternativantrags der AfD hat sich Abgeordneter Thrum zu Wort gemeldet.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, um die Energieversorgung des Freistaats sicherzustellen, ist uns gar nichts anderes übrig geblieben, als einen Alternativantrag vorzulegen. Denn die CDU murkst nur an den Symptomen herum, ohne die Ursachen wirklich zu benennen, die sie selbst mit herbeigeführt hat.
(Beifall AfD)
Aber trotzdem an dieser Stelle vielen Dank, dass Sie nun endlich auch den Ernst der Lage erkannt haben und in Ihrem Antrag von großen Belastungen für Verbraucher und Unternehmer aufgrund der Gaspreise, aufgrund der Gasmengen schreiben. Sie erkennen dankenswerterweise auch an, dass die neuen Bundesländer in besonderer Weise betroffen sind. Sie skizzieren einen Zusammenbruch der Wirtschaft und eine Überforderung der Verbraucher. Dabei war es doch Ihr Parteivorsitzender, Ihr Fraktionsvorsitzender im Bundestag, Herr Merz, der im März dieses Jahres einen Stopp von Gaslieferungen durch Nord Stream 1 forderte. Einschränkungen der Gasversorgung müssten wir in Deutschland akzeptieren, so der CDU-Parteivorsitzende. Was wollen Sie denn hier wirklich? Einerseits fordern Sie die Gasverknappung, und wenn dann der Fall eingetreten ist, dann beklagen Sie die Folgen?
(Beifall AfD)
Ihre Politik, liebe CDU, ist nicht konsistent. Ihre Politik ist unehrlich. Und Ihre Art, Politik zu machen, hat ausgedient. Sie formulieren in Ihrem Antrag eine technologieoffene Herangehensweise, wollen aber Kern- und Kohlekraftwerke nur für den kommenden Winter einbeziehen. Ja, wie wollen Sie denn sonst aus der Nummer herauskommen? War es doch die MerkelCDU, die uns den gleichzeitigen Ausstieg aus der Kohle- und Kernenergie bescherte, ohne einen adäquaten Ersatz zu schaffen.
(Beifall AfD)
Seitdem lacht jedenfalls die ganze Welt über uns, denn mit Flatterstrom aus Sonne und Wind will sich eins der größten Industrienationen nun wetterabhängig machen. Tolle Zukunftsaussichten! Hoffentlich haben Sie stabile Wetterprognosen mit bestellt.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Es ging auch eine Zeit lang ganz gut, bezogen wir doch über verschiedene Pipelines zuverlässig gut und günstig Erdgas und Erdöl aus Russland; die Grundlastsicherheit konnte somit hergestellt werden. Den Traum von den erneuerbaren Energien konnte man so weiterträumen, bis am 24. Februar dann der große Knall aus der Ukraine kam. Ja, es handelt sich um einen völkerrechtswidrigen Krieg. Wie alle Kriege auf dieser Welt verursacht auch dieser Krieg viel Leid und Elend. Doch dieser Krieg wird anders behandelt als vorangegangene. Denken wir an den völkerrechtswidrigen Angriff der USA gegen den Irak. Sanktionen undenkbar. Gegenüber Russland sieht das jetzt anders aus. Auch der Thüringer Ministerpräsident Ramelow meinte im April, wir brauchen harte Sanktionen; bevor Putin eskaliert, müssten wir eskalieren. Wir kennen ja Herrn Ramelow und wissen auch, dass er gern mal im Landtag eskaliert und hier vorn am Rednerpult herumhüpft wie Rumpelstilzchen. Aber dass er sich jetzt mit Moskau anlegt, …
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Ich bitte Sie, sich ein bisschen zusammenzureißen. Ich glaube, den Ministerpräsidenten als Rumpelstilzchen zu bezeichnen, ist nicht in Ordnung. Ich rüge Sie dafür.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das hat er gar
nicht gesagt!)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Auch alle anderen etablierten Parteien meinten eine Zeit lang, wir müssen auf russische Energielieferungen verzichten. Die von Ihnen herbeigeredete und herbeigeführte Verknappung, die lässt die Preise explodieren. Die Leidtragenden sind unsere Landsleute, unsere Wirtschaft. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Thüringer Wirtschaft, Stephan Fauth, warnt vor einer Deindustrialisierung; die Energiepolitik der vergangenen Jahre und die Lösungsansätze der Bundesregierung seien gescheitert. Das, was wir schon seit Jahren predigen, erkennen nun auch die Wirtschaftsverbände an. Wachen Sie endlich auf und korrigieren Sie Ihre fehlgeleitete Politik, meine Damen und Herren!
(Beifall AfD)
Die Menschen in Deutschland haben es satt, für die Fehler, die Sie in der Politik begehen, bezahlen zu müssen. Die Menschen in Deutschland wollen nicht länger von Politikern regiert werden, die unser Land vorsätzlich ruinieren, obwohl sie doch alle mal geschworen haben, Schaden vom Volk abzuwenden. Also, kommen Sie jetzt Ihrer Verpflichtung gefälligst nach!
(Beifall AfD)
Nachdem wir wissen, dass sich eine Großmacht wie Russland weder wirtschaftlich noch politisch sanktionieren lässt, fordern wir mit unserem Antrag eine Korrektur der Sanktionspolitik gegenüber Russland zugunsten einer sicheren und bezahlbaren Gasversorgung. Die Aussetzung der Koppelung von Strom- und Gaspreis-, die Merit-Order-Regel, soll ausgesetzt werden. Wir fordern Sie auf, sich für den Betrieb der für 10 Milliarden Euro fertiggestellten Erdgaspipeline Nord Stream 2 einzusetzen. Wir brauchen unsere Kern- und Kohlekraftwerke, um die Energiepreise zu stabilisieren. Wie ich Ihnen vor zwei Tagen schon mitgeteilt habe, ist die Stromerzeugung aus Sonne und Wind zwar ein schönes Spielzeug, aber nicht in der Lage, uns grundlastsicher mit Energie zu versorgen.
(Beifall AfD)
Wir brauchen deshalb technologieoffene
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Forschungen in allen Bereichen, die Mehrwert ersenkung auf ein Mindestmaß, die Ausset steu zung der Energiesteuer und die Abschaffung der CO -Steuer. 2
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Zuhörer oben auf den Tribünen, vielleicht mache ich es einfach ganz kurz und erkläre euch und Ihnen, was in dem Antrag der Koalitionsfraktionen steht, der unter der Überschrift „Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen“ eingereicht wurde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit unserem Antrag, den wir heute vorgelegt haben, gehen wir einen zweiten notwendigen Schritt, nach der gestrigen gesetzlichen Vorgabe aus dem Coronanotfallfonds einen Sonderfonds für die Hilfen für die Energiekrise auf den Weg zu bringen. Wir fordern in unserem Antrag ganz konkret, 10 Millionen Euro für Thüringerinnen und Thüringer, die in Not geraten sind, einzusetzen. Genau das steht auch in dem Antrag drin. Wir haben uns auf drei Schwerpunkte geeinigt und die will ich gern für Sie/für euch, um den Antrag vorzustellen, noch mal kurz benennen. Wir haben uns als Koalitionsfraktionen eindeutig darauf verständigt, die Landesregierung zu bitten, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die Übergewinne endlich abgeschöpft werden, denn es ist an der Zeit, dass von großen Konzernen, die aufgrund der steigenden Energiekosten mehr Gewinne erzielt haben, diese zurückgeführt werden. Wir wollen, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass ein Gaspreisdeckel entsprechend der unterschiedlichen Haushaltsgrößen auf den Weg gebracht wird und dass Thüringerinnen und Thüringer ein Gasgrundkontingent erhalten. Wir wollen ebenfalls – und das noch mal sehr, sehr eindeutig –, dass Strom- und Gaspreise dauerhaft voneinander getrennt werden. Ich glaube, das ist in den zurückliegenden Tagen hier im Thüringer Land tag schon ganz oft artikuliert worden und das soll mit einem Landtagsbeschluss noch mal verdeutlicht wer den. Nicht zu vergessen ist an der Stel e auch ein l kommunaler Schutzschirm. Auch der ist notwendig. Sie wissen alle, unterschiedliche Vereine und Ver bände wissen heute schon nicht, wie sie vielleicht im Dezember bis Januar, Februar ihre Energiekosten zahlen können. Darum braucht es auch einen Schutzschirm. Der wichtigste Punkt aber in unserem Antrag, den ir beraten haben und der hier heute zur Abstim w mung vorliegt, ist die Errichtung eines Notfallfonds gegen Energiearmut. Der ist hier formuliert – 0 Millionen Euro – und das ist erst ein Anfang, 1 den wir in den nächsten Wochen gemeinsam hier im Thüringer Landtag ausgestalten müssen. Wir möchten schon, dass Menschen, die in Not geraten sind, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Abschläge oder Energiekosten zahlen sollen, sich darauf ver lassen können, dass es ein unteres Notfallnetz gibt, wo sie aufgefangen werden können. Und dieses Auffangen, diese Anlaufstellen könnten unter ande rem die Stiftung „HandinHand“ sein, wo Familien und Alleinstehende mit Kindern die Möglichkeit ha ben hinzugehen. Oder es kann auch die Möglichkeit gegeben werden in den Beratungsstellen, in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, genau dort Beratung, aber auch Hilfe zu erhalten. All dies haben wir in unserem Antrag ganz konkret formu liert und wir werden uns auch ganz konkret dafür einsetzen, dass die Mittel unbürokratisch, ohne gro ße Hürden bei den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ankommen, damit genau diese unbüro kratische Hilfe auch ankommt.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Zum Schluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum werbe ich jetzt bei der Einbringung des Antrags bereits dafür, ihn heute abzuschließen, abzustimmen, damit die ersten Arbeiten gemacht werden können, die Vorbereitungsarbeiten, damit Bürgerinnen und Bürger sich verlassen können, ein Schutzschirm für Thüringerinnen und Thüringer wird aufgespannt und wir werden keinen Bürger in Thüringen in der Kälte sitzen lassen und wir wollen alles dafür tun, dass auch der vor uns stehende Winter so abgearbeitet werden kann, dass keiner friert. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank für die Möglichkeit, Frau Kollegin Stange. Sie sagten, die Verbraucherschutzstellen und auch die Stiftung „HandinHand“ sollen diese Aufgaben erledigen oder übernehmen. Deswegen meine Frage: Wie wollen Sie denn diese Verbraucherschutzstellen, die Schuldnerinsolvenzberatungsstellen und auch die Stiftung „HandinHand“ ausreichend dabei unterstützen, dieser Aufgabe nachzukommen, wenn beispielsweise im nächsten Haushalt gerade bei diesen Mittel gekürzt wird und Sie unter den jetzigen Bedingungen schon völlig überlastet sind?
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Frau Meißner, die Antwort ist doch ganz einfach. Wir als Gesetzgeber werden den Haushalt in den nächsten Wochen hier beraten und auf den Weg bringen und werden sicher gemeinsam auch diese Themen, die Sie angesprochen haben, so klären, dass Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, aber auch andere Schuldnerberatungsstellen genau die Möglichkeit bekommen, im Jahr 2023 gute Arbeit zu leisten – genauso, wie sie das
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank. Ich erinnere noch mal daran, dass das nur die Begründung für den Antrag war, und ich eröffne jetzt die gemeinsame Aussprache der Tagesordnungspunkte 13 und 15. Als Erster hat sich Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Wir haben jetzt schon drei Begründungen zu zwei umfassenden Anträgen gehört, die heute hier jetzt zur Debatte stehen, um das Thema „Energiekrise“ zu bewältigen, anzugehen und vor allen Dingen Sicherheit für die Bevölkerung in Thüringen zu schaffen. Ich habe mich bei den Einbringungsreden aber auf der anderen Seite schon ein bisschen gefragt, Herr Henkel, warum Sie bei so einem so sehr sachlichen Antrag so eine Polemik machen. Das muss ich Sie wirklich ganz ehrlich fragen, denn ich glaube, dass wir im Moment aufgrund des aktuelles Stands der Krise davon ausgehen müssen, dass wir kurzfristige Handlungen darin sehen, vor allem Versorgungssicherheit zu schaffen. Sicherheit zu schaffen bei den Preisen, sowohl für die Bevölkerung als auch für die Wirtschaft, ist doch unbenommen. Aber das zu kombinieren mit der Frage, ob wir hier in Thüringen technologieoffen in die Zukunft schauen und die alte Rhetorik wieder rausholen über die Frage, wie wir die Energiewende, die absolut notwendig ist aufgrund der Klimakrise, aufgrund der Zukunftskrise, die auch die fossilen Energieträger haben, das hier wieder mit reinzumischen. Entschuldigung, Herr Henkel, aber das finde ich leider auch sehr populistisch und nicht zielführend.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein zweiter Aspekt, den ich zudem noch mal sehr deutlich machen möchte. Ich bin schon sehr gespannt, was bei der AfD jetzt nach dieser Einbringung noch kommen soll. Denn alles, was Sie in Ihren Antrag schreiben, haben Sie ja jetzt polemischerweise hier noch mal deutlich gemacht. Ich will Ihnen eins sagen – und das zeigen auch die Diskussionen und Proteste auf der Straße in den letzten Wochen –: Den Leuten geht es nicht darum, dass hier irgendwie jemand plötzlich wieder das Gas aus Russland haben will. Den Leuten geht es darum, dass sie die Schnauze voll haben davon, dass Gewinne privatisiert und Schulden weiterhin vergesellschaftlicht werden, auch gerade in dieser Krise, dass es hier Profiteure gibt. Und Sie reden diesen Profiteuren noch das Wort und streuen den Leuten Sand in die Augen, indem Sie solche Forderungen stellen wie, man soll noch eine weitere Pipeline aufmachen, damit nur das Gas fließt,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und hier so tun, als würde die Politik in Deutschland dafür sorgen, dass kein Gas nach Deutschland kommt. Umgedreht ist es der Fall. Putin hat das Gas abgedreht. Es ist egal, wie viele Pipelines Sie dann noch öffnen, es wird nicht mehr kommen. Damit erübrigt sich auch der Rest Ihrer Debatte und Ihres Beitrags, hier in irgendeiner Form
(Unruhe AfD)
eine Lösung dieser Krise herbeizuführen. Meine Damen und Herren, um noch mal etwas konkreter auf den Antrag der CDU einzugehen, denn da kann man auch mal wieder deutlich sagen: Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Ich möchte aber erst einmal zum Licht sprechen, denn ich sehe in dem vorgelegten Antrag der CDU schon einen konstruktiven Beitrag zum Diskurs für praktische Maßnahmen zur Lösung dieser Energiepreiskrise. Zum einen sind wir uns einig. Die Grundversorgung mit Wärme und Strom für die Menschen im Freistaat wird nicht infrage gestellt. Dieses gemeinsame Ziel darf niemals zur Debatte stehen. Niemand soll aufgrund der Energiekrise Heizung oder Strom abgeschaltet bekommen oder gar seine Wohnung verlieren. Das ist doch die Aufgabe, die wir als Politik im Moment haben und zu lösen haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir können die Krise nur gemeinsam mit den Kommunen, mit dem Bund, aber auch mit unseren europäischen Partnerinnen lösen. Hier ist insbesondere die gemeinsame Organisation des Gas- und Strommarkts entscheidend. Ich erinnere nur an die aktuelle Debatte um die Einführung eines Gaspreisdeckels, die wir, glaube ich, auch am Mittwoch alle begrüßt haben. Viele Länder Europas haben das schon ermöglicht: Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Estland, Griechenland, Ungarn, Kroatien und Rumänien. Ich glaube, es ist wichtig, wenn heute auch vom Land Thüringen noch mal die Botschaft in die bundesweite Debatte geht, dass wir diesen Gaspreisdeckel unbedingt brauchen, damit wir sozusagen Schaden von der Bevölkerung und der Wirtschaft abwenden können. Auch teile ich die Kritik an der Umsetzung der Gasumlage. Es ist absurd, wenn der Staat sich gleichzeitig an der Rettung von Versorgungsunternehmen beteiligt und damit ungebremst die Weitergabe von Preissteigerungen ermöglicht. Hier macht es sicherlich mehr Sinn, einen aus den Fugen geratenen Markt zeitlich begrenzt dem öffentlichen Interesse unterzuordnen und die betreffenden Unternehmen zu verstaatlichen. All das organisiert gerade die Bundesregierung, das müssen wir jetzt mit aller Klarheit unterstützen und fordern. Ich denke, hier versagt der Markt und hier brauchen wir einen starken Staat. Ein Teil Ihrer Forderungen ist aber auch chon s um gesetzt. Selbstverständlich gibt es bereits seit Mo naten auf Ministerebene zwischen den Häusern und den beteiligten Staatssekretärinnen intensives Arbeiten an Lösungen. Auch Vertreterinnen der Energiewirtschaft sind hier bereits mehrfach zu Ra te gezogen worden, Ministerin Siegesmund hat es, glaube ich, Anfang des Monats hier auch vorge stellt. Wie bereits in der Aktuellen Stunde und gestern ausgeführt, stützen wir schon jetzt kommunale Stadtwerke, die als Grundversorger dafür geradestehen, dass jeder Haushalt mit Energie versorgt wird. Zu diesem Zweck steht ein Bürgschaftsrahmen von einer halben Milliarde Euro zur Verfügung, der im Einzelfall genutzt werden kann, um kommunale Stadtwerke mit den erforderlichen Sicherheiten auszustatten. Zudem haben wir regierungstragenden Fraktionen mit der Einbringung des Antrags „Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen“ erste konkrete Vorschläge zur Hilfe für Menschen in Not in Thüringen vorgelegt, dazu gleich mehr. Aber – wie eingangs erwähnt – es gibt natürlich auch Schatten bei diesem Antrag der CDU, den ich nicht unter den Tisch fallen lassen will. Versorgungsunternehmen allein mit Thüringer Steuermitteln zu retten, übersteigt unsere finanziellen Fähigkeiten bei Weitem. Hier sehen wir einzig den Bund in der Lage und in der Pflicht, weiter in die Verantwortung zu gehen. Das ist, glaube ich, auch sehr deutlich geworden in den Diskussionen der letzten Tage. Die unbürokratische Duldung und die Ausnahmegenehmigung für energieintensive Unternehmen, kurzfristig ihre Energieversorgung von Gas auf andere Energieträger umstellen zu können und dabei Emissionsgrenzwerte zu überschreiten, macht akut durchaus Sinn, öffnet aber die Büchse der Pandora. Die Belastung der Luft mit Stickoxiden und Stäuben ist nicht ohne Grund für die Gesundheit der Bevölkerung besonders in den Wintermonaten in den letzten Jahrzehnten massiv reduziert worden – wer weiß das besser als wir hier in Thüringen, wenn Sie sich an die Luft vor 30 Jahren in unserem wunderschönen Land erinnern. Daher kann das nur eine Ausnahme sein und zeitlich und räumlich muss das klar begrenzt werden, denn es darf auf keinen Fall wieder einen generellen Freifahrtschein für dreckige Emissionen geben. Auch haben die Erfahrungen der Pandemieentlastungspakete sowie der ersten Energieentlastungspakete gezeigt, generelle Steuersenkungen sind weder zielgerichtet auf den Unterstützungsbedarf noch erreichen sie die Menschen direkt. Bei einer zeitlich ausufernden Inflationsrate wird eine Absenkung der Mehrwertsteuer bei privaten Haushalten keine merkliche Entlastung im Portemonnaie mit sich bringen, sondern nur Gewinnmitnahmen. Lassen Sie mich deutlich machen, welche ersten konkreten Hilfen wir uns aber für Thüringen wünschen und vorstellen und hier auch heute präsentieren. Weil wir als Freistaat einen Beitrag dazu leisten können, die Krisenfolgen abzumildern, ist es auch unsere Pflicht, und zwar in zwei Schritten: erstens mit einer massiven Stärkung der Beratungsstrukturen vor Ort und zweitens mit dem Thüringer Energienotfallfonds zur Abfederung akuter Härtefälle. Ich kenne Thüringer – wir alle kennen sicherlich Menschen –, die jetzt schon nicht wissen, ob ihre Finanzen entweder für Strom oder für Heizung oder für Lebensmittel reichen. Jeder von uns weiß von diesen dramatischen Fällen, denn die exponentiellen Nachzahlungen oder Abschlagserhöhungen sind jetzt schon in der Öffentlichkeit und damit sind Menschen konfrontiert. Das kann uns doch nicht kaltlassen, da müssen auch wir handeln, und zwar jetzt präventiv, vorsorglich, und unabhängig davon, was der Bund in der nächsten Zeit unbedingt noch auf den Weg bringen muss. Wir müssen die Unterstützungssysteme unseres Landes hochfahren, die den Menschen jetzt konkret helfen können. Dafür bietet unser Antrag zwei zentrale Punkte: Die erste Thüringer Haltelinie in der Energiepreiskrise muss die massive Stärkung der Verbraucher- und Lebensberatung sein. Gerade dort, wo Unsicherheit und Sorgen am größten sind, kann eine fachlich kompetente Beratung wieder Perspektiven aufzeigen und konkrete Hilfen vermitteln. Deshalb wollen wir die Beratungsstrukturen in Thüringen stärken, angefangen bei der Energieberatung, aber auch bei der Schuldner-, Verbraucher-, Insolvenzberatung, ja, bis hin zu den Lebensberatungs- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, denn überall hier finden Menschen wirtschaftliche Beratung, die bei der Suche nach Hilfe Orientierung geben kann und muss, denn schon jetzt gibt es viele Möglichkeiten, staatliche Hilfen zu beantragen, die im Gegensatz zu uns aber nicht jeder Betroffene auf dem Schirm hat. Ich will nur an das Wohngeld erinnern, an Einmalzahlungen in der Grundsicherung usw. usf. Die zweite Thüringer Haltelinie in der Energiepreiskrise soll unser Energienotfallfonds sein, denn wir sollten uns schon darauf vorbereiten, dass es trotz der ausgebauten Beratung und sozialen Unterstützungen absolute Härtefälle geben wird, die auf eine besondere Hilfe angewiesen sind. Da geht es um Menschen, die gemeinsam mit ihren Beraterinnen alle anderen Hilfen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben und die ihre finanzielle Notlage dennoch nicht abwenden können. Dann muss es im Einzelfall die Möglichkeit geben, diese besonderen finanziellen Härten abzufedern. Genau dafür schaffen wir diesen Notfallfonds. Wir wollen diesen Notfallfonds mit 10 Millionen Euro ausstatten, um damit die Härtefälle bei privaten Haushalten abzufedern. Es geht also um Thüringerinnen und Thüringer, deren finanzielle Notlage so groß ist, dass ihnen akute Energiearmut droht. Die Mittel dieses Energienotfallfonds sollen deshalb nach einer fachlichen Beratung und einer Einzelfallprüfung ausgezahlt werden und zwar so unbürokratisch wie nur irgend möglich. Massiver Ausbau der Beratung und die Einrichtung eines Energienotfallfonds – das können die beiden ersten Thüringer Haltelinien in der Energiepreiskrise sein, wenn wir diese hier und heute gemeinsam auf den Weg bringen. Uns ist völlig klar, dass weder der Notfallfonds noch der Ausbau der Beratungsstrukturen allein diese Energiepreiskrise in Thüringen lösen werden. Das können sie auch gar nicht, dafür sind sie nicht gedacht. Sie sind unsere erste präventive Maßnahme, mit der wir den Thüringern Sicherheit geben und in besonderen Einzelfällen direkt helfen werden. Das ist ein Anfang. Weiteres werden wir in den nächsten Tagen und Wochen auf den Weg bringen. Dazu auch der Gesetzentwurf zum Sondervermögen. Zum Abschluss möchte ich noch ein paar persönliche Worte an die Kollegen der CDU, an die Union richten. Es freut uns, dass die Einsicht bei der CDU-Fraktion vorliegt, die Energieversorgung durch eine Verfahrens- und Beschleunigungsoffensive technologieoffen zu sichern und damit auch beim beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien – ob Wind oder Solar – nicht mehr auf der Bremse zu stehen. Und eine letzte Anmerkung zum Alternativantrag der AfD. Die Abgeordneten der AfD, die sich mit Energiepolitik befassen, haben völlig den Bezug zur Realität verloren, wenn sie den Ursprung der Energiekrise in der Umsetzung der Energiewende sehen. Kleiner Tipp: Die deutsche Strombörse führt aktuelle Preise der Stromproduktion auf ihrer Ho mepage auf. Die volatilen erneuerbaren Energien sind hier Preisdämpfer und ein Garant für eine si chere Versorgung aus der Region, hier vor Ort. Hingegen ist der Import der fossilen Energieträger einschließlich des Urans der Preistreiber. Wir werden deshalb den Antrag der AfD ablehnen, dem CDU-Antrag im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer in großen Teilen zustimmen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, liebe Zuhörer und Zuschauer an diversen Endgeräten! In den letzten Tagen ist notwendigerweise sehr viel über Energie gesprochen worden, über das, was tatsächlich das Land bewegt: Wie kommen wir durch den Winter mit sicherer und bezahlbarer Energie, sowohl Strom als auch Gas? Wir brauchen auf Bundes- und auf Landesebene schnelle und kurzfristige Lösungen. Und zunächst brauchen wir eines: das klare Bekenntnis aller politisch Verantwortlichen, dass keiner frieren wird, dass jeder seine Rechnungen bezahlen kann, das klare Symbol, das klare Zeichen, dass hier keiner allein gelassen wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Allerdings darf eines nicht passieren, dass wir falsche Erwartungen schüren und dass wir Aktionismus und weiter Panik verbreiten. Gerade Panik und Aktionismus sind Begleiterscheinungen in Diskussionen, die nicht sachgerecht sind, um eine solch sehr diffizile Lage tatsächlich zu lösen. Deshalb komme ich zum sogenannten „Notfallfonds“, der hier gerade vorgetragen worden ist, insbesondere von Frau Stange. Ich glaube, nicht das Stärken von Beratungsstrukturen ist wichtig, sondern das einfache Lösen des Problems an der Ursache. Die Bundesregierung hat gerade mit dem Entlastungspaket 3, aber auch mit den Paketen 1 und 2 davor schon ein sehr großes Entlastungspaket für vielerlei Gruppen in dieser Bevölkerung gespannt. Was mir hier fehlt an Ihrem Antrag, ist sehr konkret zu sagen: Wer bekommt wie viel Geld? Es wird nur gesagt, es wird weiter unterstützt. Wir müssen das konkreter haben und müssen nicht einfach 10 Millionen hier noch weiter ins Schaufenster stellen. Ich verweise auf Details im Paket 3, dass insbesondere der Bezug von Wohngeld deutlich ausgeweitet wird und wir so sehr zielgenau den betroffenen Personen, übrigens auch Eigentümern von Eigentumswohnungen oder von Einfamilienhäusern, die durch die steigenden Bezugskosten von Energie in Not geraten sind, helfen können. Stromsperren sind ausgeschlossen, Abschöpfen von den sogenannten „Zufallsgewinnen“ wird angedacht und auch eine Strompreisbremse ist hier normiert.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das dauert mir persönlich auch alles viel zu lange, bis die Strompreisbremse tatsächlich klar definiert ist. Also ist das, was ich mit „Zeichen“ erwarte, zu sagen: Okay, wir limitieren den Strompreis auf 30 Cent, wie es eben das Ausland auch macht – Frankreich, England, die Staaten sind genannt worden. Hier müssen wir als Verantwortliche auch in der Ampel, Herr Möller, eben darauf drängen, dass das schnell passiert, und zwar mit einer Zahl, weil das konkret ist, und das wollen die Leute. Das müssen wir politisch herstellen, wie kommen wir denn da hin? Die Gaspreisbremse – da sind wir uns auch einig – ist notwendig. Auch da brauchen wir eine Zahl. England hat gesagt: 2.800 Pfund pro Jahr. Wie immer auch der Betrag aussieht, er muss verlässlich kalkulierbar sein. Jetzt komme ich zu einem großen Teil, nämlich auch zu den Unternehmen. Wir haben einen großen Teil der Bevölkerung, der doppelt in der Klemme steckt. Das sind die Unternehmer selbst, aber auch deren Mitarbeiter. Wenn die Mitarbeiter mitbekommen, dass ihr Chef – der Bäcker, der Galvanikunternehmer usw. – jeden Tag Angst davor hat, wie er durch den Winter kommt, dann zittern sie nicht nur um die eigene Rechnung, sondern auch um ihren Arbeitsplatz. Deshalb müssen wir ganz schnell auch da das Symbol, das Zeichen an die Unternehmerschaft schicken, dass ihre Preise kalkulierbar, fest und sicher sind, dass sie durch den Winter kommen. Denn viele wissen eben nicht, wie sie ihre Preise kalkulieren sollen, um nächstes Jahr Bauaufträge auszulösen, um weiter Brötchen zu backen, damit sie eben nicht beim Konditor bezogen werden. Es ist ganz wichtig. Auch eins noch: Den Gaspreis zu deckeln ist nicht das Eingeständnis des Versagens des Marktes. Der Gaspreis war kein Markt, sondern ein Oligopol von wenigen Anbietern und man hat einen Klumpen Risiko auf russisches Gas gebildet. Das fliegt uns jetzt um die Ohren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist eben das späte Platzen des Traums, tatsächlich aus Atomkraft und aus Kohleverstromung aussteigen zu können, ohne das Back-up zu haben. Man hat die Brücken abgebrochen, um eine neue zu bauen. Das kann nicht funktionieren, das bezahlen wir jetzt teuer. Das muss man auch sagen: Es kommen auch Fehler im Tagwerk dazu, die Verstaatlichung von Uniper ist viel zu spät gekommen. Wir diskutieren das seit Monaten. Es gab immer die zwei Alternativen und ich weiß nicht, warum man diesen Schritt nicht viel früher gegangen ist. Das ist in der Verantwortung des Herrn Habeck, des Ministers in diesem Ministerium, und wir müssen dafür Sorge tragen, dass er jetzt schnell seine Hausaufgaben macht. Wir brauchen Gas und wir brauchen eine klare verlässliche Quote. Wenn wir den Gaspreis deckeln, ist die Diskussion um die Gasumlage eh passé. Wenn wir ihn deckeln, dann muss der Staat das Problem lösen. Dann haben wir zwei Fliegen mit der berühmten einen Klappe geschlagen: keine Gasumlage und stabile Gaspreise. Insofern sind wir uns da tatsächlich mal einig, dass wir da vorankommen. Wir brauchen eine Angebotserweiterung von Energieträgern. Da komme ich zurück auf die Frage der AKW-Laufzeitverlängerungen. Das muss ein klares Signal sein. Auch das Signal geht an die Bürger, die sagen: Okay, ihr habt verstanden. Wenn da abgetan wird: Ja, die Verlängerung der AKWs bringt nicht viel. Das Versorgen von zehn Millionen Haushalten mit Strom ist doch nicht lapidar. Wenn zehn Millionen Haushalte neben den anderen Haushalten wissen, wir sind über den Winter sicher mit Strom versorgt, ist das ein klares Zeichen – plus die Deckelung der Strompreise. Wir senden auch psychologisch ein großes Signal an die Bevölkerung dieses Landes, aber auch an die Märkte. Die spekulieren doch, dass wir unsere Hausaufgaben nicht richtig machen. Das andere Symbol, aber auch tatsächliche wichtige Vorkommen ist, das deutsche Schiefergas zu nutzen. Es liegen große Vorräte innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes. Wir müssen endlich anfangen, das hier auch nach den Gutachten der entsprechenden Institute unter der Ägide des sehr sicheren deutschen Bergbaurechts möglich zu machen. Alle Experten sagen, es ist nicht mehr gefährlich. Was gefährlich ist, werden wir selbstverständlich lassen, aber es kategorisch zu verbieten – das ist gerade noch die Gesetzeslage – das ist das Falsche. Es ist ein klares Signal zu sagen, wir forschen, wir schauen uns das an, und wenn wir das fördern können, dann werden wir das tun, um auch unsere Einkaufspreise hier zu entlasten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das Letzte ist, Technologieoffenheit weiter zu betreiben. Mittelfristige Lösungen bringen uns hier durch den Winter, langfristige Lösungen müssen wir aber sehen, um tatsächlich auch die Energiewende als Ganzes zu befassen. Die AfD lehnt ja alles ab, die sagt, wir schaffen Merit-Order ab. Wir brauchen aber ein Satzmodell, wie sich Preise bilden. Die AfD lehnt auch Fracking ab. Ich weiß nicht, wie Sie außer mit Meckern dieses Land voranbringen können, das ist deutlich zu wenig. Das reicht vielleicht für Ihre Sprechblasen, aber es reicht nicht für die Bewältigung der wirklichen Probleme dieses Landes.
(Beifall Gruppe der FDP)
Jetzt schauen wir mal wirklich in die Zukunft: Wie kommen wir denn weiter? Wir haben die Diskussion auch geführt, Frau Siegesmund, erneuerbare Back-up-Leistung, Speicher, Netze – alles richtig. Aber wenn wir uns den Energiemarkt der Zukunft vorstellen wollen, dann sehe ich nur drei Alternativen. Wirklich alles auf Erneuerbare zu setzen ohne sinnvolle Back-up-Leistung, ohne ausreichende Speicher, ist das, was wir leider auch sehen können in teilweise publizierten Stoffen, das ist Strommangelwirtschaft, das sind drohende und stattfindende Blackouts, das sind Deindustrialisierungstendenzen, die wir alle nicht wollen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Nein, sind sie gar nicht!) Ich hoffe, da sind wir uns einig. Wir wollen dieses Land nicht deindustrialisieren. Die zweite Alternative ist erneuerbare Energien und Gas-Kohle-, also fossiles Back-up. Das wird langfristig aber zu milliardenschweren CO -Nachzahlungen gegenüber 2 der EU führen und löst ja unser Problem nicht. Wir wollen runter von der CO -Produktion und – auch 2 wenn wir das jetzt teilweise aussetzen, auch mit Recht, auch wenn wir schauen müssen, dass wir in Deutschland keine unsinnigen Alleingänge gehen – wir wollen langfristig auf saubere Lösungen kommen. Wenn wir das aber am Ende schaffen wollen, dann bleibt nur eins: erneuerbare und Atomenergie. Das ist auch eine Empfehlung des Weltklimarats IPPC und das ist auch Praxis vieler Nachbarstaaten. Warum bauen denn die Länder um uns herum auch unter Berücksichtigung der 4. Generation der Reaktoren, die das Atommüllproblem deutlich reduzieren, die saubere Energie herstellen, die Umwandlungsmöglichkeiten für Wasserstoff geben, die die Abwärme von der Kernkraft auch mit nutzbar machen? Das ist ein Weg, den ich uns nur allen wünschen kann, damit wir jetzt mittelfristig, kurzfristig, die Situation in den Griff bekommen durch Deckelung der explosionsartig gestiegenen Preise, dass wir die Zukunft aber dadurch in den Griff kriegen, nicht zu verleugnen, was wirklich sinnvoll ist und was viele unserer Nachbarländer und Nachbarvolkswirtschaften tatsächlich machen. Ich zitiere am Ende Herrn Dr. Björn Peters mit dem Satz: Am Ende bleibt nur die nüchterne Erkenntnis, dass ein radikaler Klimaschutz nur zwei Möglichkeiten lässt, den vollständigen ökonomischen Niedergang, Verarmung und Verelendung oder den Wiedereinstieg in die Nutzung der Kernenergie. – Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das stimmt doch einfach nicht!)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank. Da es Nachfragen gab, weil wir uns 13.00 Uhr nähern: Ich habe noch acht Rednerinnen und Redner auf meiner Liste, ohne Landesregierung, und es sind auch noch nicht alle Gruppen und Fraktionen darunter, nur, dass Sie abschätzen können, wie lange wir hier noch diskutieren, Sie haben doppelte Redezeit. Vielleicht gehen alle in sich und fragen sich, ob mehrere Menschen einer Fraktion oder Gruppe zu dem Thema sprechen müssen, das ist Ihnen überlassen, aber wenn Sie es kürzer haben wollen, haben Sie das in der Hand. Als Nächster spricht Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, mit diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns mit drei Anträgen von CDU, AfD sowie von der Regierungskoalition. Inhaltlich hat uns das Thema des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise bereits durch die vergangenen zwei Tage begleitet. Wir haben gemeinsam festgestellt, dass wir Hilfen zur Bewältigung der gestiegenen Gas- und Strompreise in allen Teilen der Gesellschaft wie auch in unserer Wirtschaft benötigen. Einig sind wir uns auch darüber, dass ein großer Teil der erforderlichen Hilfen nur durch den Bund aus Berlin bereitgestellt werden kann. Wenn allerdings davon gesprochen wird, dass Thüringen für den Fall Vorsorge treffen muss, dass aus Berlin keine Hilfe kommen könnte, ist das in meinen Augen Aktionismus, der substanziell nicht untersetzt werden kann. Zum einen wissen wir alle, dass Hilfen vom Bund kommen werden und diese bereits zugesagt sind. Ich habe gestern bereits dazu gesprochen. Zum anderen ist der Freistaat nicht ansatzweise finanziell in der Lage, Hilfsprogramme in dem von Ihnen suggerierten Rahmen anzubieten, ohne neue Geldquellen aufzutun und diese zu finanzieren. Ehrlichkeit in Ihren Forderungen sollte anders aussehen, meine Damen und Herren von der CDU. Aber vielleicht dient diese Forderung auch nur der allgemeinen Profilierung und ist dem Wissen unterworfen, welche Tragweite dieser Antrag überhaupt entwickeln kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, weite Teile Ihres Antrags können wir als Grüne sogar mittragen. Allerdings gibt es ein paar Punkte, die wir kritisch sehen. Ich möchte mit Punkt II.3a – Einrichtung eines Sicherungsfonds bei der Bereitstellung von Bürgschaften – beginnen. Hier gehe ich mit, bei der Höhe bin ich leidenschaftslos. Ich selber habe vor rund zwei Wochen bereits gegenüber den Medien geäußert, dass ich mir rund 500 Millionen Euro als Bürgschaftssumme vorstellen könnte. Sie fordern, wie ich hörte, 1 Milliarde Euro. Meine Damen und Herren, geschenkt. Allerdings treibt mich als Haushälter die nicht bezifferte Liquiditätshilfe um. Hier wünschte ich mir ein wenig mehr Präzisierung. Das Gleiche gilt für Punkt II.3b, die Liquiditätshilfen für die Kommunen: unbeziffert, unklar. Vor allem: Wer finanziert es? Spannend finde ich Ihre Ausbauoffensive für Zukunftsinvestitionen im Bereich der Energieversorgung. Dazu hätte ich gern mehr erfahren, insbesondere, an was Sie dabei gedacht haben. Diese Forderung ist ansonsten etwas für unser Phrasensparschwein. Woran denken Sie da eigentlich inhaltlich?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und unter II.5: „alle zur Verfügung stehenden Energieträger zu nutzen und Energiesicherung für Thüringen technologieoffen und ganzheitlich von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Speicherung zu denken und umzusetzen“: Ich helfe gern mal bei der Übersetzung des Begriffs „technologieoffen“, ein Lieblingsfüllwort der Union. Also „technologieoffen“: Gaskraftwerke, Kohleverstromung, Gewinnung von Fracking-Gas, Nutzung von Tiefen geothermie, Photovoltaikkraftwerke, Windkraftwer ke und natürlich der Einsatz der Atomenergie. Jetzt können Sie sich selber ausmalen, was davon bei der unter anderem durch Sie angefachten Stimmung gegen den Ausbau der erneuerbaren Ener gien umsetzbar sein wird. Ganz ehrlich? Sie kön nen doch nur froh sein, im Augenblick davon nichts selber anschieben zu müssen. Aber nur zu, es ist ein Entschließungsantrag. Der Punkt II.6 schließt sich nahtlos an die Unverbindlichkeiten des Punktes II.5 an: Verfahrungsund Planungsbeschleunigungsoffensive technologieoffen zu sichern. Ganz ehrlich: Das ist eine weitere Phrase. Sie alle wissen, dass weder die Genehmigungsbehörden auf der Kreisebene noch die in den oberen Behörden derzeit die Kapazitäten haben, um solche Verfahren auch nur ansatzweise zu beschleunigen. Ganz ehrlich: Wir bräuchten dafür ein radikales Planbeschleunigungsgesetz, ein Planbeschleunigungsgesetz, das weitgehend die Beteiligungsrechte von Anwohnern, von Trägern öffentlicher Belange, der kommunalen Familie ausschließt und die Qualitätsstandards und Genehmigungsunterlagen senkt, damit verbunden der Ausschluss etwaiger Klage- und Widerspruchsmöglichkeiten. Herzlich willkommen in Ihrer Traumwelt! Wenn Sie es wirklich wollen, erwarte ich hierzu konkrete Vorschläge. Wir sind immer und jederzeit bereit, diese mit Ihnen konstruktiv zu diskutieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Da mir nun die Zeit davonläuft und Sie sicherlich auch noch etwas zu Punkt IV erwarten – ja, den Punkt IV.5 werden wir ablehnen. Ich hatte mich hierzu auch schon auf dem parlamentarischen Abend des Handwerks geäußert. Ah, Herr Kemmerich ist leider rausgegangen. Ich habe selten einen derartigen Verfechter der Atomlobby erlebt. Ich hatte immer gedacht, das wäre so in den 80er-Jahren während meiner Schulzeit langsam mal ausgetröpfelt, aber ich werde hier immer wieder aufs Neue überrascht. Defekte Technik, ungelöste Atommüllbeseitigung, keine nennenswerten Einspareffekte, fehlendes Personal, ungelöste Versicherungs- und Haftungsprobleme – und in dem Zusammenhang möchte ich einfach nur mal daran erinnern, dass unlängst die derzeitigen Eigentümer der drei noch laufenden Atomkraftwerke geäußert haben, dass sie in dem Fall des Weiterbetriebs jegliche Form von Haftung ausschließen werden. Das heißt übersetzt: Der Bund übernimmt das.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das ist doch
wie bei den Impfungen!) Der Bund übernimmt das und wälzt das im Falle eines Falles, eines Unfalls, auf uns alle ab. Die Kosten des ukrainischen Kernkraftwerks Tschernobyl tragen wir heute noch, und zwar als internationale Staatengemeinschaft, weil ein Land wie die Ukraine das allein überhaupt nicht hätte stemmen können. Die Folgen eines solchen Unfalls in der Bundesrepublik in drei Ballungszentren, die kann sich, glaube ich, jeder selber ausmalen und die finanziellen Kosten daraus erst recht. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, wird es zu diesem Punkt keine Zustimmung geben. Ich beantrage auch in diesem Zusammenhang die einzelne Abstimmung des Punktes 5 in dem Antrag der CDU.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu den Äußerungen der AfD möchte ich keine Ausführungen machen, die sind substanzlos. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Thrum, Fraktion der AfD.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Frau Hoffmann
kommt!) Dann nehmen wir die Frau Hoffmann. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und hier, wir befinden uns in einer handfesten Energiekrise mit steigender Inflation, mit drohender Energiearmut und mit einer existenziellen Bedrohung für private Verbraucher und Unternehmen. Die bereits eingetretene Verteuerung ist für immer mehr Menschen kaum noch zu schultern. Und diese Krise und damit die Preiserhöhungen sind nicht wie eine Naturkatastrophe über uns gekommen, sie sind politisch verursacht, sie sind hausgemacht,
(Beifall AfD)
schon weit vor dem Ukraine-Krieg, der nun wie ein Brennglas wirkt. Die Inflation liegt in Thüringen bei 8 Prozent, höher als der Bundesdurchschnitt. Die Energiepreise treiben die Kosten für Lebensmittel, Arzneien und andere Waren in die Höhe. Die Abschlagszahlungen für Energierechnungen werden im monatlichen Takt erhöht. Erste Unternehmen haben bereits die Schließung angekündigt. Eschenbach, Bäckereifilialen, Gaststätten sind nur der Anfang. Wer die Coronamaßnahmen überlebt hat, muss nun wieder bangen. Der Mittelstand wird durch diese Energiepolitik zerschlagen und die Bürger werden geschröpft. Was fällt den Regierenden in dieser Situation ein? Waschlappentipps, Linke-Tasche-rechte-Tasche-Umverteilung, Verstaatlichung und Eingriffe auf dem Rücken der Steuerzahler, statt die Ursachen anzugehen.
(Beifall AfD)
Es wird an Baustellen herumgedoktert, die man selbst gegraben hat. Zur Beruhigung sollen dann abermals Steuergelder eingesetzt werden, die erst einmal zu erwirtschaften sind von eben jenem Mittelstand, und die Hilfsfonds reichen nur so lange, wie dieser Mittelstand überhaupt noch arbeiten kann.
(Beifall AfD)
Wobei der Vorschlag der Übergewinnabschöpfung interessant ist, denn sind es gerade die Erneuerbaren, die im Moment massive Übergewinne einfahren. Von daher nur zu!
(Beifall AfD)
Der Plan der Bundesregierung ist auch der, die eigene Stromproduktion durch Abschaltung der CO 2 freien Kernkraftwerke zu verhindern und Atomstrom aus dem Ausland einzukaufen. Das ist energiepolitischer Irrsinn, der sich „Energiewende“ nennt, die längst gescheitert ist.
(Beifall AfD)
Und ich darf daran erinnern, dass es die Union und die FDP waren, die diese Energiewende eingeläutet haben; Links-Grün treibt es nur voran. An dieser Energiewende in dieser aktuellen Lage festzuhalten, ist verantwortungsloser Fatalismus auf Kosten der Bürger, den wir nicht mittragen. Denn er führt konsequent in den Blackout, den ja nun auch die CDU attestiert, nachdem wir, die AfD, dazu schon vor Monaten eine Kampagne starteten.
(Beifall AfD)
Und hätte Deutschland noch nennenswerte Kernkraftforschung wie andere europäische Länder, könnte auch das Problem mit dem Atommüll in Zukunft keines mehr sein, weil die Reststrahlung weitergenutzt wird. Die in Deutschland noch aktiven drei Meiler leisten 4.500 Megawatt.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Die in Deutschland noch aktiven drei Meiler leisten 4.500 Megawatt regelbare grund- und spitzenlastfähige Energie – 4.500 Megawatt, die weder durch Windkraft noch durch Solarstrom ersetzt werden können. Sie werden allenfalls durch Import von Atomstrom aufgefangen, was sich auf den Preis auswirkt, und die meisten wissen das auch. Natürlich wissen auch viele, aber nicht alle Befürworter der Energiewende, dass mit Windkraft und Photovoltaik ohne belastbare Speichertechnologie kein Wirtschaftsstandort zu machen ist. Aber vielleicht ist ja das das Ziel der ganzen Aktion, Deutschland und Thüringen kurz und klein zu schlagen, bis nicht mehr viel übrig ist.
(Beifall AfD)
Unter dem Schlagwort „Transformation“ verbirgt sich schließlich die große Deindustrialisierung. Dahinter steckt die Globalisierung von links mit grünem Anstrich zulasten der Mittelschicht. Der Grüne Deal lässt grüßen. Dazu eine interessante Antwort auf meine Anfrage in Drucksache 7/6355 auf die Frage, ob es seitens der Landesregierung zumindest Pläne zur Absicherung der mit der Transformation wegfallenden Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft gibt. Ich zitiere: „Die Landesregierung besitzt keine Transformationspläne zur Absicherung der Arbeitsplätze von Beschäftigten der Energiewirtschaft.“ Das ist Politik nach dem Motto: Wer Schaden anrichtet, muss für die Folgen nicht einstehen.
(Beifall AfD)
Der Freistaat Thüringen deckt indes seinen Energiebedarf zu einem Großteil durch Erdgas. Ein weiteres Drittel wird durch Mineralölprodukte gedeckt, womit die Versorgung von Unternehmen und Bürgern gewährleistet wurde. Die Sicherstellung von Gaslieferungen ist daher im existenziellen Interesse Thüringens und die entsprechende Energiepolitik des Landes und des Bundes muss sich auf diese Versorgung ausrichten, um eine Energiearmut abzuwenden. Die Versorgung mit Erdgas ist kurzfristig nicht durch andere Energieerzeugungsträger substituierbar, schon gar nicht durch volatile Energieerzeugungsträger. Und der Ersatz durch Flüssiggas ist mit einer verheerenden Umweltbilanz verbunden. Denn dieses Gas wird nicht unerheblich durch das Fracking-Verfahren gewonnen, unter hohem Energieaufwand verflüssigt und dann dank Schweröl mit Schiffen transportiert. Grün ist daran gar nichts.
(Beifall AfD)
Da auch die Wirtschaftlichkeit von Stadtwerken auf der Nutzung von Erdgas beruht und diese Wirtschaftlichkeit die finanzielle Grundlage für zahlreiche Leistungen von Kommunen darstellt, muss die Landesregierung alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Versorgung mit Erdgas, ob nun als Brückentechnologie oder nicht, zu sichern. Die Strom- und Gaskrise ist jedenfalls da. Natürlich wissen auch einige Gegner der Nord-Stream-Pipelines – nicht alle –, dass das Flüssiggas aus Nordamerika eine miserable Umweltbilanz aufweist und russisches Erdgas gar nicht in der nötigen Menge ersetzen kann, schon gar nicht bei fehlender LNG-Infrastruktur. Trotzdem riskiert man durch eine Sanktionsspirale das wirtschaftliche Aus Deutschlands, nur um nicht zuzugeben, dass man eine falsche Energiepolitik verfolgt, über die man im Ausland schallend lacht.
(Beifall AfD)
Aber wo Schatten da auch Nutznießer. Nicht nur Flüssiggasverkäufer und ausländische Atomstromanbieter reiben sich die Hände. Denn wer profitiert auch von gestiegenen Preisen? Richtig: der Fiskus. Den Großteil des Preises auf Kraftstoffe machen Steuern und Abgaben aus. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, CO -Abgabe – zwei Drittel des Strom2 preises sind Steuern und Netzentgelte. Hochbesteuerung gilt auch für den Gaspreis. Hinzu kommt der Preisanstieg durch Verknappung. Eine spürbare Entlastung für alle muss es daher durch Steuersenkungen geben. Die Hochbesteuerung abzumildern, damit eben alle entlastet werden, wäre machbar bei politischem Willen, der aber leider fehlt. Der Strompreis in Deutschland wird so weiter durch die hohe Besteuerung und die Merit-Order, also die Kopplung an den Gaspreis, auf dem weltweit höchsten Niveau gehalten. Deshalb fordern wir neben den Steuerentlastungen auch die Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis.
(Beifall AfD)
Mit der Gasumlage, also mit zusätzlichen zunächst 2,4 Cent/Kilowattstunde ohne Steuer, setzt die rotgelb-grüne Ampel dem Ganzen die Krone auf. Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent als Beruhigungspille wird zudem nicht wirken, wenn der Gaspreis noch weiter nach oben schießt. Dann werden aus 500 Euro Mehrausgaben für eine Familie schnell mal 1.500 oder vielleicht 5.000 Euro. Zur Rettung ausländischer Lieferanten und einer mittlerweile verstaatlichten Firma werden die hiesigen Verbraucher geschröpft und verarmt. Diese Politik der Sozialisierung von Verlusten ist eine Agenda gegen die eigene Bevölkerung.
(Beifall AfD)
Und es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass Deutschland durch die Verstaatlichung von Uniper nun im Besitz von Kernkraftwerken in Schweden und Kohlekraftwerken in Russland ist. Noch dazu rollt eine Klagewelle auf das Bundeswirtschaftsministerium zu, weil die Verfassungsmäßigkeit der Gasumlage nach Auffassung von Kanzleien und verschiedenen Unternehmen bezweifelt wird. Weitere massive Preissteigerungen würden durch die Gasumlage eher befördert als verringert und derlei Eingriffe in Vertragswerke seien unzulässig, so die Argumente. Während Bundeswirtschaftsminister Habeck also auf gutes Wetter hofft, damit das Land durch den Winter kommt und während die Regierung des Freistaats Thüringen wiederum auch an den großen Wurf des Bundes glaubt, wird die Bedrohung für alle Verbraucher durch die hohen Energiekosten inzwischen existenziell. Die Stimme der Vernunft muss endlich Gehör finden, damit weiterer Schaden von privater Seite und Wirtschaft abgewendet wird.
(Beifall AfD)
Lieber aber richtet die Bundesregierung durch Sanktionen, die sich als unnütz erweisen, das eigene Land zugrunde, als eine verfehlte Energie- und Außenpolitik zu korrigieren. Lieber werden Waffenlieferungen an ein Kriegsgebiet durchgeführt, als sich um Diplomatie für ein Kriegsende einzusetzen.
(Beifall AfD)
Interessant übrigens, dass das Wort „Kapitalismus“, das bei sonst bei Waffenlieferungen überstrapaziert wird von links, hier noch gar nicht bemüht wurde. Man kann die Zitrone aber nicht ewig ausquetschen. Irgendwann ist die finanzielle Schieflage so schwer, dass der staatstragende Mittelstand, der malochende Bürger und seine Familie nicht mehr können, weil nichts mehr zu holen ist. Das Ergebnis sehen Sie jetzt schon auf den Straßen. Die Leute lassen sich das nicht mehr gefallen. Die nehmen es nicht mehr hin, dass sie von einer unfähigen Regierung im Land und im Bund von einer Krise in die nächste gesteuert werden.
(Beifall AfD)
Die Demonstrationen sind das Ergebnis einer fehlgeleiteten Politik. Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Ukraine-Krieg mit diplomatischen Bemühungen gelöst wird, Nord Stream 2 in Betrieb genommen wird, die Kernkraftwerke am Netz bleiben, die Mehrwertsteuer auf Energie gesenkt wird, die Energiesteuern ausgesetzt werden, die CO -Steuer abgeschafft wird, die Gasumlage 2 nicht greift, der Strom- vom Gaspreis entkoppelt wird und die Fokussierung auf nicht grundlastfähige Energieerzeugungsträger beendet wird, stattdessen technologieoffen agiert wird, um eine Energietriage und einen Blackout zu verhindern.
(Beifall AfD)
Wir fordern damit das, was in dieser Situation vernünftig und pragmatisch und zum Wohle des Volkes ist: eine rationale, realistische und vorausschauende Energiepolitik, eine Energiepolitik, die sich an Machbarkeit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit orientiert, nicht an ideologischen Motiven. Und: Nicht der Markt versagt, sondern die Politik. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Stimmen Sie mir zu, dass der Ausbau der Atomenergie hier in diesem Land vor dem Hintergrund der ungelösten Atommülllagermöglichkeit nicht mehr möglich ist?
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Also wenn Sie mir zugehört haben, habe ich gesagt, dass wir uns da an anderen europäischen Ländern orientieren sollten, die daran forschen, dass eben kein Atommüll mehr entsteht, weil sie die Reststrahlung immer wieder benutzen.
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Stimmen Sie mir zu, dass Sie sich gerade dazu geäußert haben, dass auf europäischer Ebene daran geforscht wird, aber keine praktische Umsetzung möglich ist?
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: So wie an Ihren
Speichern seit Jahrzehnten!)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Ich bemühe jetzt mal den von Ihnen so gern ins Rund geworfenen Optimismus. Ich denke, andere Länder irren da nicht. Deutschland ist in der EU der Geisterfahrer, was Kernkraft betrifft. Andere haben das als nachhaltig eingestuft und diesen Weg sollten wir auch gehen.
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream und verbliebene Besucherinnen und Besucher, es ist mal wieder eine spannende Debatte, so wie die Debatten zur Energiepolitik immer spannend waren. Wie immer wird alles wild durcheinandergemischt und jeder versucht, seine Botschaften nach außen zu senden, die zumeist mit dem eigentlichen Antrag gar nichts zu tun haben, und wie immer sticht die AfD da heraus, indem sie zum einen nicht zum Antrag redet und zum anderen mit ihrem latenten völkischen Nationalismus versucht, eine Debatte hier auszunutzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
An dieser Stelle muss man sagen, wir als Linke – und ich habe sehr viel Respekt vor Menschen, die aktuell aufgrund der schwierigen Umstände auf die Straße gehen, nur muss man denen auch deutlich sagen, dass brauner Protest keine Solidarität ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn man ansonsten – da kommen wir zum Thema der verschiedenen Tagesordnungspunkte, die wir gerade beraten – die Forderungen der CDU in ihrem Antrag unter Anstrich I sieht, dann muss ich mich als Linker doch teilweise wundern. Und ich wollte es schon sehr positiv interpretieren, bevor ich die Einbringung von Herrn Henkel hier gehört habe, denn eigentlich könnte man allem, was dort steht, zustimmen. Aus unserer Sicht steht das sogar in unseren Bundestagswahlprogrammen von 2017 und 2021. Auch in verschiedenen Anträgen unserer Bundestagsfraktion haben wir kostengünstige Kontingente gefordert, wir haben einen Energiepreisdeckel gefordert usw., und auch schon 2017 in einer Initiative unserer EU-Fraktion haben wir das gefordert. Insofern kam vorgestern, glaube ich, auch mal der Einwurf, dass es ja keine Parteien gab, die sich auf EU-Ebene gegen das Merit-Order-System gewehrt haben. Das ist insofern auch falsch. Richtig ist im CDU-Antrag die Forderung der Diversifizierung der Energiequellen und die Garantie der energetischen Daseinsvorsorge. Das können wir nur sehr unterstützen. Leider – und da sind wir bei der Einbringungsrede von Herrn Henkel und auch der Rede von Herrn Kemmerich – wird mit Technologieoffenheit meistens nicht das offen genannt, was man eigentlich meint, denn Sie meinen nämlich immer das Gegenteil von Technologieoffenheit. Sie meinen nicht Power-to-Gas. Sie meinen nicht intelligente regionale Netze. Sie meinen auch nicht regional vernetzte Speichereinheiten und Sie meinen auch nicht moderne Wärmekaskadennutzung in der Industrie. Sondern Sie wollen eigentlich nur zurück zur Stromversorgung der Vergangenheit und damit erneut großer Abhängigkeit und diese große Abhängigkeit erreichen wir eben auch durch Atomkraft. Und wenn man sich einfach die Entwicklung im Sommer dieses Jahres anschaut, dann kann man bei jeder Kartendarstellung sehen, dass der Strompreis in Frankreich dieses Jahr im Sommer besonders hoch ist. Das liegt eben daran, dass viele der Atomkraftwerke gar nicht mehr eingesetzt werden. Wenn wir schon mal bei dem Thema sind, müssen sich alle, die sagen, dass Atomkraft eine Zukunftstechnologie sein könnte, auch fragen, woher denn die Brennstäbe und woher das Uran bzw. das Material kommen sollen. Es kommt zum einen zu großen Teilen auch aus Russland, muss man dazu sagen. Wenn man so einen Brennstab jetzt bestellen würde, hätte man eine Lieferzeit von mindestens eineinhalb Jahren. Also das ist auch keine Antwort auf die …
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Halbes Jahr!)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: 18 Mo-
nate hat es gedauert!) Na ja, vielleicht haben Sie andere Quellen. Und, Herr Thrum, Sie hatten es vorhin so gesagt – und das fand ich insofern bemerkenswert –, Sie hatten gesagt, dass es in der Ukraine im März dieses Jahres einen großen Knall gab. Aber wenn man das richtig betrachtet, gab es diesen großen Knall 1986, nämlich als das Atomkraftwerk Tschernobyl hochgegangen ist. Und unter den Folgen leidet die Region und leiden die Menschen noch heute. Viel länger will ich mich auch gar nicht aufhalten bei den Dingen, die vonseiten der AfD noch genannt wurden, denn sie sind es wirklich nicht wert, sich damit auseinanderzusetzen. Vielleicht noch ein Hinweis: Wenn man den Menschen suggeriert, dass es jetzt damit getan wäre, Nord Stream 2 wieder zu eröffnen oder die Sanktionen zurückzufahren, dann will man entweder die Leute für blöd erklären, man irrt oder man ist total naiv. Welches Interesse hätte denn die russische Wirtschaft, welches Interesse hätte denn Russland aktuell, wieder Gas zu liefern? Wenn man sieht, dass die Importquote aus Russland sogar gestiegen ist nach Deutschland – 33 Prozent ist sie gestiegen im Wertumfang. Es sind zwar 27 Prozent weniger Güter transportiert worden und verkauft worden, aber die Summe an sich, die Russland bekommt, ist um 33 Prozent gestiegen. Das liegt eben daran, dass Erdöl, dass Kohle usw. deutlich teurer geworden ist und dementsprechend aktuell mehr Gewinne bringt für russische Unternehmen und auch für Staatsunternehmen, als das zu dem Zeitpunkt war, als Erdgas geliefert wurde. Insofern macht das für die gar keinen Sinn, wieder Erdgas zu liefern. Das zeigen sie ja auch, denn es gibt genügend Pipelines und man braucht Nord Stream 2 nicht. Sie könnten von heute auf morgen wieder Gas liefern und das tun sie nicht, weil sie es nicht wollen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Regional, dezentral, regenerativ, in Bürgerhand und bezahlbar, das ist die Basis unserer Energiepolitik. Und leider wurde diese – und da sind wir bei den Handlungsmöglichkeiten im Land, die der CDU-Antrag bespricht – ja in den letzten Jahren von einer Konstellation von AfD, CDU und FDP in Thüringen durchweg behindert. Ich erinnere da auch an gemeinsame Auftritte der genannten Parteien bei radikalen Antiwindkraft-Bürgerinitiativen,
(Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU:
Was?) zum Beispiel in der Nähe von Hermsdorf. Und jetzt haben wir die Misere. Aber auch hier scheint es ja zumindest bundespolitisch bei der CDU/CSU ein Umdenken zu geben. Wie wir vor Kurzem lesen konnten, hat der bayerische Ministerpräsident Söder ein Windkraftprogramm angekündigt, welches vor allem im Wald Windkraft forcieren soll. Also vielleicht orientieren Sie sich auch mal am Nachbarbundesland in dem Falle. Warum ist das in der aktuellen Situation so wichtig? Die Antwort darauf bekommt man, wenn man sich wirklich die Mühe macht und mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen spricht und an den Veranstaltungen ihrer Netzwerke teilnimmt. Die Unternehmen machen sich Gedanken um die Zukunft und entwickeln Konzepte, um mittelfristig ihre Stromversorgung zu guten Preisen sichern zu können. Die Dekarbonisierung findet statt, sie überfordert jedoch zum Teil die vorhandenen Strukturen. Das hat folgende Gründe: zum einen den Grund der Bürokratie, extrem lange Genehmigungsprozesse, die eben auch aus den Verweigerungshaltungen der letzten Jahre und der letzten Bundesregierung noch resultieren, und auch fehlendes Kapital, um gleichzeitig zur Energiekrise jetzt die nötige Transformation hinzubekommen – und wir müssen feststellen, dass wir bei allem schon viel weiter hätten sein können –, die Verhinderungshaltung im Bund. Wer hat denn die Solarbranche nach China geschickt? Das waren die FDP und die CDU – und auch die Opposition im Thüringer Parlament haben uns zurückgeworfen. Insofern freue ich mich, dass die CDU Kompetenzstreitigkeiten und Ressorteitelkeiten zurückstellen möchte. Ich nehme zwar an, dabei reflektieren Sie eher die Regierungspolitik, aber vielleicht reflektieren Sie auch mal die Politik Ihrer Fraktion und Ihrer Funktionsträger in den Kommunen.
(Beifall DIE LINKE)
Denn wer heute noch Stimmung gegen die Energiewende macht, vergeht sich an der Zukunft der mittelständischen Unternehmen und damit an dem Rückgrat unserer Wirtschaft. Das schwächt unsere Region und damit auch den Wohlstand der Menschen und das müssen wir jetzt und hier beenden. An dieser Stelle möchte ich die vielen Menschen grüßen, welche heute unter dem Dach von „Fridays for Future“ auf die Straße gehen. Das Motto könnte zur aktuellen Zeit nicht wichtiger sein: „#PeopleNotProfit“.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dann erzäh-
len die genauso einen Unsinn wie Sie, weil sie nichts gelernt haben, weil sie nur Spinner in den Reihen haben!)
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Na ja, vielleicht reflektieren Sie sich jetzt selbst, aber man muss natürlich die Dramatik auch mal deutlich machen: Dieser Krieg und diese aktuelle Energiepolitik, die jetzt gemacht werden muss, um kurzfristig die Menschen zu entlasten, belastet das Klima, die belastet die Zukunft der jungen Menschen, die die Auswirkungen noch stärker zu spüren bekommen werden als viele von Ihnen und auch als meine Generation. Wir können uns eigentlich diesen Krieg und diese Energieveränderung gerade gar nicht leisten.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Warum lie-
fern Sie dann schwere Panzer?) Wir müssten eigentlich gemeinsam an der Energiewende arbeiten, damit wir die so schnell wie möglich realisieren können, um die Zukunft für unsere Kinder und Enkel sicherzustellen. Die notwendige Abschöpfung der Übergewinne bei den Energie- und Mineralölkonzernen muss jetzt kurzfristig zu einem Unterstützungsprogramm für Menschen und Unternehmen werden. Den Vorschlag der CDU eines – wie auch immer – genau strukturierten Schutzschirmes des Landes können wir unterstützen, auch wenn klar sein muss, dass das quantitativ natürlich nur für die Abfederung der extremen Härten, auch im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen, geschehen kann. Das Bekenntnis zum Mittelstand, wie es zum Beispiel der Geschäftsführer von KAHLA Porzellan in dieser Woche gefordert hat, muss sich nun kurzfristig manifestieren, da gebe ich Ihnen recht, aber ohne die Dekarbonisierung aus den Augen zu verlieren. Auch die Unternehmen haben eine Verantwortung und ich weiß aus vielen Gesprächen, dass viele dieser auch gerecht werden wollen. Die energieintensive Produktion wie Porzellan, aber auch das einfache Brötchen vom Bäcker nebenan muss weiterhin in Thüringen produzierbar sein, ohne die Betriebe damit in die Insolvenz zu treiben. Gerade die eben von mir Genannten können die gestiegenen Energiekosten nicht auf die Verbraucher umlegen. Der Traditionsbäcker Laudenbach aus Gera rechnet deswegen richtigerweise vor, dass sich der aus dem aktuellen Energiepreis ergebende Endpreis für ein Brötchen von 80 Cent sich auf dem Markt nicht umsetzen ließe. Wir brauchen also kurzfristige Änderungen. Wir brauchen ein kurzfristiges Hilfsprogramm für die Wirtschaft und auch für die Menschen, und genau darüber reden wir gerade in diesem Tagesordnungspunkt. Wir brauchen einen Deckel der Preise – der Energiepreise, der Gaspreise – aus Berlin und wir brauchen das Ende von Merit-Order aus Brüssel. Gleichzeitig – und das ist der zweite Punkt, den ich hier noch mal ansprechen möchte – brauchen wir ein Transformationsprogramm in einer ansprechenden Größenordnung, auch um gegenüber anderen Regionen nicht zurückzufallen. Bayern legt gerade einen Fonds von 1 Milliarde Euro für die Transformation der Wirtschaft auf, das kleine Saarland – man höre und staune – hat 3 Milliarden Euro in Planung. Wir müssen uns zu den Möglichkeiten von Thüringen intensiv im Gespräch aufeinander zubewegen, auch hinsichtlich des Landeshaushalts 2023, um die schwierige Lage aktuell, aber eben auch die Transformation in die Zukunft besprechen zu können. Die Menschen und die Unternehmen wollen Antworten, sie gehen teilweise – wie gesagt – zu Recht auf die Straße. Lassen Sie uns in diesem Moment zeigen, dass wir alle gemeinsam, also der demokratische Teil dieses Hauses, handlungsfähig sind. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Es ist gut, dass wir über konkrete Lösungen diskutieren; ich habe bereits zum Einstieg die Dramatik der Situation deutlich gemacht. Ich denke, niemand kann die Augen davor verschließen, wie dringend Bürger und Wirtschaft in Thüringen klare Signale und echte Unterstützung erwarten und auch brauchen. Unser Antrag beginnt mit einer kurzen Analyse der Situation unter Punkt I. Er stellt die große Belastung dar und weist auf die besondere Betroffenheit in den neuen Ländern hin, denn das unterscheidet uns auch noch einmal ein Stück weit von den anderen Ländern, von den alten Bundesländern, dass wir deutlich mehr betroffen sind als diese. Er stellt klar, dass der Bund zwar hier am meisten zur Lösung beitragen muss, aber wir uns nicht nur auf den Bund verlassen dürfen. Ich denke, dieser Teil dürfte auf allgemeine Zustimmung stoßen. Selbst Herr Dittes hat gestern bekundet, Thüringen müsse flankieren. Unter Punkt II haben wir Dinge benannt, die Thüringen selbst angehen kann. Zunächst die Forderung nach einem ressortübergreifenden Krisenstab, denn der ist notwendig.
(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um-
welt, Energie und Naturschutz: Den gibt es doch längst, das stimmt doch gar nicht!) Da gibt es keine Abstimmung hier in Thüringen, es gibt einen Krisenstab im Ministerium, es gibt aber keinen ressortübergreifenden, denn wir haben sowohl soziale als auch wirtschaftliche als auch umwelt-, energiepolitische und nicht zuletzt auch haushaltspolitische Fragestellungen zu beachten und brauchen wir die externe Perspektive aus der Praxis. Ein ganzes Paket an weiteren Maßnahmen, die unser Antrag auch umfasst, wurde ja schon am Mittwoch zum Thema „Sondervermögen“ diskutiert. Dazu möchte ich jetzt gar nicht weiter ausführen. Deshalb komme ich auf einen weiteren wesentlichen Punkt, das ist die Stabilisierung der Stadtwerke, der kommunalen Energieversorger und anderer systemischer Einrichtungen wie der Wohnungsbauunternehmen. Gerade Stadtwerke sind zentral für die Versorgung der Bevölkerung, sie sind aber noch viel mehr. Gerade in den Städten schultern sie viele Leistungen – vom Schwimmbad bis zum Nahverkehr –, in Stadt und Land sorgen sie für kommunale Einnahmen, die viele soziale Projekte erst möglich machen. Wir wollen deshalb den Stadtwerken helfen, wir wollen ihnen zuerst Bürgschaften geben und dafür den Bürgschaftsrahmen auf 1 Milliarde Euro erweitern. Das wurde bereits genannt. Bürgschaften nehmen Unsicherheiten, Ausfallrisiken aus dem Markt und verhindern damit Risikoaufschläge auf den Preis. Wenn das gerade im Hinblick auf 2023 nicht ausreicht, dann muss auch Liquidität bereitgestellt werden. Deshalb brauchen wir einen Energiesicherungsfonds, wie er bei uns im Antrag beschrieben wurde. Wir hoffen alle, dass der Bund zusätzlich zu Krediten auch Liquidität, vor allem für den Mittelstand, auf den Weg bringt. Denn vielen Mittelständlern ist mit Krediten nicht geholfen. Unabhängig vom Bund sollte der Thüringer Energiesicherungsfonds ergänzend auch Gelder für Liquiditätsaufnahmen und Liquiditätshilfen an Unternehmen bereithalten. Auch im Antrag der Koalition „Energiearmut entgegenwirken“ finden sich Leistungen, die über den Thüringer Energiesicherungsfonds abgewickelt werden können. Ich sage zwar ganz klar: Beratungen – das ist das zentrale Element dieses Antrags – sind nicht unsere Priorität, wir wollen die Mittel lieber direkt bei den Betroffenen ankommen lassen. Aber gerade die Schuldnerberatung kann ein Beitrag sein und deshalb sind wir offen dafür, diesen mit aufzunehmen. Auch die Härtefallhilfen, die Sie fordern, haben im Thüringer Energiesicherungsfonds ihren Platz. Wir haben das bei unserem Antrag nicht drin, haben aber die Frage der Teilhabe auch jüngst auf unserem Landesparteitag am letzten Wochenende diskutiert und das hat Einzug in unser energiepolitisches Papier genommen. Deshalb sind wir auch hier offen. Wir dürfen uns nichts vormachen. Es werden viele kurzfristige Hilfsmaßnahmen notwendig sein. Natürlich braucht es die langfristige Perspektive und Investitionen in die Zukunft bei Strom und Wärme. Auch das hat unser Antrag nicht vergessen. Unter Punkt II.3c sprechen wir die Ausbauoffensive an, allerdings – wie wir schon sagten – technologieoffen, und auch Punkt II.5 bezieht sich genau darauf. Es gibt viel Potenzial bei Solarenergie. Nicht einmal 5 Prozent der Dächer im Besitz des Freistaats sind belegt, riesige Gewerbeflächendächer könnten genutzt werden, viele Private wollen gern Solarstrom erzeugen, warten allerdings auf Material – das gehört auch zur Wahrheit – und auf Handwerker. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Solarstrom eben nur im Sommer vernünftig verfügbar ist und große Mengen produziert, und das nur tagsüber. Im Winter rettet er Sie nicht. Da brauchen Sie nicht zu widersprechen, Frau Siegesmund, ich betreibe selber Solaranlagen. Ich sehe doch, wann Strom erzeugt wird. Dann, wenn man ihn braucht, im Winter, wenn es kalt ist, erzeugt er keinen Strom. Sie brauchen Speichermedien nicht nur im Sommer, um die Nacht zu überbrücken; das kann mit Speichern funktionieren. Sie brauchen vor allem Speichermedien für den Winter, die haben Sie aber nicht. Vielleicht sagen Sie auch etwas dazu, warum sich im Haushalt 2023 keine Fördermittel mehr für das Programm Solar Invest finden. Wir finden dieses Programm gut, wir hätten es gern gesehen, wenn Solar Invest weitergeführt würde. Wenn Sie die Energiewende konsequent wollen, dann müssen Sie auch hier Mittel dafür bereitstellen.
(Beifall CDU)
Aber es geht noch viel mehr. Es geht um Alternativen in die Fernwärme wie Geothermie oder Solarthermie. Es geht um Bioenergie, um Biogas und auch um Wasserstoff und da, wo es hinpasst, auch um Wind unter den geltenden Rahmenbedingungen von Bauordnung und Waldgesetz. Und wir brauchen den Rücklauf der Wasserstoffwirtschaft gerade als Speichermedium. Das alles ist für die Zukunft wichtig. Damit wir es überhaupt hinbekommen, braucht es jetzt aber entschlossenes Handeln gegen das Scheitern von Unternehmen. Wir müssen alles tun, um unbürokratisch zu unterstützen. Dazu gehören auch die in Punkt II.7 angesprochenen Ausnahmegenehmigungen. Alle politisch Verantwortlichen müssen eines verstehen: Kommt es zur Deindustrialisierung unseres Landes, dann können wir alles andere abschreiben. Dann ist kein Geld mehr da für die ganzen Zukunftsinvestitionen, dann ist kein Geld mehr da für Umverteilung und Sozialpolitik, keines mehr für Kunst, Kultur, Förderung der Zivilgesellschaft – all das ist weg. Für uns ist das energiepolitische Dreieck einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung der Schlüssel für eine zentrale, zukunftsfeste Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik. Dafür müssen wir auf allen Ebenen die richtigen Entscheidungen treffen und die Weichen stellen. Deshalb haben wir im Anschluss an die landespolitischen Forderungen auch noch unter III. auf Bundesebene an die Bundesnetzagentur adressiert. Bislang sitzt im dortigen Krisenstab als Vertreter der neuen Länder, die am meisten betroffen sind – ich erwähnte es –, jemand aus Mecklenburg-Vorpommern. Es wäre gut, wenn Mitteldeutschland ebenfalls mit einem Vertreter dort angebunden wäre. Wir wollen nicht vermessen sein, deshalb sprechen wir auch nicht von einem Vertreter aus Thüringen, sondern ein Vertreter aus Mitteldeutschland wäre schon ausreichend. Unter IV. kommt dann die eigentliche Bundesagenda. Auch hier müssten wir eigentlich viel Zustimmung aus dem Hohen Haus erfahren. Viele unserer Forderungen finden jedenfalls die Zustimmung von Wirtschaftsminister Tiefensee. Das schließt selbst den fünften Punkt zur Nutzung aller Energieressourcen mit ein. Besonders stimmt er aber mit uns überein, was die Frage von Liquiditätshilfen und auch die Preissenkungen betrifft. Wenn Sie also nicht glauben, dass das gute Vorschläge sind, die hier unterbreitet sind, dann glauben Sie wenigstens Ihrem Wirtschaftsminister. Sehr geehrte Damen und Herren, kurzfristig geht es um die Sicherung der Energie zu bezahlbaren Preisen für Bürger und Wirtschaft. Um den Preisanstieg zu dämpfen, muss vor allem die nationale Energieproduktion deutlich erhöht werden. Deshalb müssen alle verfügbaren Energieressourcen ohne politische Vorbehalte genutzt werden. Um das Reizwort „Kernkraft“, ohne die es sowieso nicht gehen wird, zu vermeiden, will ich ein anderes Beispiel rausgreifen: das Beispiel Bioenergie. Auch bei diesem Thema wird auf der Bundesebene für mich unverständlich blockiert und gedeckelt. Sonst könnte allein das Land Niedersachsen seine erzeugte Menge verzehnfachen. Und auch in Thüringen kann Bioenergie insbesondere bei Wärme für die Zukunft einen wichtigen Beitrag leisten. Jede in Deutschland produzierte Kilowattstunde hilft, die Versorgung zu sichern und die Preise zu senken. Das gilt für Strom und für Wärme. Die Nummer IV.6 unseres Antrags greift den Wunsch nach steuerlichen Entlastungen auf. Es geht darum, die Mehrwertsteuer bei Energieprodukten auf das Minimum zu senken. Es geht darum, die Energiesteuer und die CO -Bepreisung auf das 2 europäische Mindestmaß zu senken. Das sind unsere Forderungen an die Bundesregierung. Das ist das, was die Bürger wollen, was die Wirtschaft will, und das ist auch das, was andere europäische Staaten bereits getan haben. Es geht darum, den Menschen nicht erst das Geld aus der Tasche zu nehmen, um auf der anderen Seite wieder helfen zu wollen und umzuverteilen. Es geht darum, die Preise niedrig zu lassen, so wie – wie ich bereits sagte – andere europäische Staaten auch damit verfahren. Wir machen unter Nummer IV.7 unsere Forderung deutlich, dass wir eine Grundwärme- und Stromgarantie brauchen. Freut mich, dass gerade die Linken das so explizit begrüßen. Ich hoffe sehr, dass Sie das im weiteren Verlauf der Debatte und der Verhandlungen in den nächsten Wochen auch so mittragen. Diese Maßnahmen sind im Übrigen auch sozial angemessen, denn der Anteil, den diese Kosten an den Gesamtkosten eines Haushalts ausmachen, nimmt mit steigendem Einkommen ab. Wir fordern in Nummer IV.8 eine Abkehr von der Gasumlage. Auch das sollte viel Zustimmung hier im Hause finden. Wir haben am Mittwoch von verschiedenen Seiten dazu Zuspruch gehört und auch Anträge dazu liegen vor. Einzelanträge braucht es aber gar nicht, wir haben das alles in unserem sehr umfänglichen Antrag zusammengefasst. Genau wie die Reform des Strommarkts in Nummer IV.9 mit der klaren Zielrichtung, es ist besser, die Preise zu senken und Übergewinne gar nicht erst entstehen zu lassen, als diese dann irgendwie kompliziert abzuschöpfen, umzuverteilen. Auch dazu haben wir gestern Wortmeldungen in dieselbe Richtung gehört, Thema „Merit-Order reformieren“, Strom- und Gaspreis entkoppeln. Das sind genau die Dinge, die wir brauchen. Insgesamt denken wir deshalb, wir haben hier einen Antrag vorgelegt, der die richtigen Akzente setzt und auch zustimmungsfähig ist. Ich will vielleicht dennoch darauf eingehen. Herr Gleichmann und Herr Möller, mich hat das schon ein bisschen betroffen gemacht. Sie wehren sich so massiv gegen Technologieoffenheit und gegen das Wort „Ideologiefreiheit“ und haben uns dann vorgeworfen, dass wir die Dinge ausbremsen wollen. Ich selber bin davon wirklich betroffen, denn ich glaube, es sind gerade Leute aus der CDU, die ganz offen damit umgehen. Frau Siegesmund, können Sie sagen, wer im Jahr 2019 den Thüringer Energieeffizienzpreis von Ihnen bekommen hat unter anderem? Das war die Stadt Geisa, in der ich 13 Jahre Bürgermeister war. Im Jahr 2021 hat die Stadt Geisa den Bundesenergieeffizienzpreis bekommen, im Jahr 2022 den KFWEnergieeffizienzpreis, weil wir als Stadt schon vor Jahren hergegangen sind und gesagt haben, wir wollen weg vom Öl. Wir haben Hackschnitzelheizungen gebaut, Nahwärmenetze errichtet, womit wir unsere kommunalen Gebäude versorgen, Kindergärten, Ärztehaus, Musikschule usw., weil wir hergegangen sind und haben vor Jahren schon PV-Anlagen auf unsere Dächer gebaut, weil wir die erste Stadt waren, die ihre kommunale Beleuchtung komplett auf LED umgestellt hat, weil wir unseren Wald nachhaltig bewirtschaften, weil wir Waldumbau betreiben. All das tun wir doch. Dann ärgert es mich schon, wenn man hier den Vorwurf außert, dass wir als CDU, wenn wir über Technologieoffenheit reden, einseitig wären – nein, wir brauchen die komplette Bandbreite.
(Beifall CDU)
Herr Müller, oder vielleicht auch insgesamt möchte ich das in Richtung Rot-Rot-Grün sagen, vielleicht haben Sie mich vorhin bei der Einbringung unseres Antrags auch fehlverstanden. Ich habe gesagt, die Energiepolitik muss überdacht werden, die hat sich falsch entwickelt. Das war keine Kritik an Ihnen gewesen, das war Selbstkritik und ich glaube, auch der muss man sich stellen und man muss immer wieder Dinge prüfen, die man getan hat. Wenn wir heute die Situation in Deutschland betrachten, dann sehen wir, wir liegen wahrscheinlich falsch mit dem, was wir getan haben, zumindest unter den jetzigen Parametern, und da muss gegensteuert werden. Das habe ich benannt, das war keine Kritik an Ihnen, das war auch ein Stück Selbstkritik. Ich glaube, dazu muss man in der Lage sein. Es ist klug zu schauen, was alle Länder um einen herum machen. Da ist es ja so, dass dort andere Akzente gesetzt werden und dass man da auch offener mit gewissen Dingen umgeht, im Übrigen auch die Grünen, in anderen europäischen Ländern hat man da deutlich andere Auffassungen als die Grünen hier bei uns im Land. Ich möchte noch was zum Antrag der AfD sagen. Da steht einiges Richtiges drin, er enthält aber weniger konkrete Vorschläge als unser Antrag. Wir denken, dass unserer deutlich umfänglicher ist. Stattdessen scheinen aber die geopolitischen Ausführungen und der Ausflug zu einer Thüringer Außenpolitik bewusst jede Konsensfähigkeit zu verhindern. Dennoch möchte ich Sie einladen, wie alle hier im Haus, unserem Antrag zu folgen. Lassen Sie uns ein starkes Zeichen setzen an die Bürger und die Wirtschaft. Lassen Sie uns das beschließen, was realistisch ist. Wir werben für eine Überweisung in die Ausschüsse, beim Wirtschaftsausschuss sollte das der Sonderausschuss am 12.10. sein. Ziel muss es sein, einen Beschluss im Sonderplenum im Oktober anzustreben, denn bis November sollten diese Beschlüsse nicht warten, wir brauchen entschlossenes Handeln und kein Zaudern und Zögern. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, die derzeitige Situation im dem Energiesektor, Gas eingeschlossen, ist nicht durch den Ukraine-Krieg entstanden, sondern nur weiter verschärft worden. Ursache war der vor über zehn Jahren überstürzte und ohne Plan beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie mit gleichzeitigem Ausstieg aus der Kohleverstromung.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Fachleute haben vor der Situation, die wir jetzt haben, gewarnt, aber diese Stimmen sind ignoriert worden. Beide Energieerzeuger sind im Gegensatz zu den volatilen grundlastfähig – eine Voraussetzung für eine sichere Stromversorgung und Netzstabilität. Diese sollte dann durch die Stromproduktion mittels Gaskraftwerken ersetzt werden, die hauptsächlich mit dem Import von billigem russischen Erdgas betrieben werden. Das ist die Ausgangslage. Ein paar Fakten zur aktuellen Situation, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Deutschland war Ende 2021 der zweitgrößte Erdgasimporteur der Welt nach China, 55 Prozent der Gasimporte kamen aus Russland. Nun kam mit dem Krieg in der Ukraine und der damit einhergehenden Sanktionspolitik gegen Russland der Import russischen Erdgases immer mehr zum Erliegen. Dies ist auch politisch gewollt, schließlich will man sich von den einseitigen Abhängigkeiten lösen. Allerdings, wie ich eben ausgeführt habe, haben wir diese Abhängigkeit in Deutschland selbst geschaffen. Ohne den überstürzten gleichzeitigen Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung gebe es sie nicht. Und wie die hohen Strompreise beispielsweise zustande kommen – Stichwort „Merit-Order“ –, haben wir bereits ausführlich debattiert. 1.800 Stunden Strom produzieren heute die etwa 30.000 Windräder durchschnittlich pro Jahr. Ein Jahr hat aber 8.760 Stunden. Gaskraftwerke müssen also die restlichen 6.960 Stunden pro Jahr laufen, um allein die still stehenden Windräder zu ersetzen. Doch was wir brauchen, ist keine Problemdiskus on, sondern sind Lösungen. Wir brauchen kurz si fristige, mittelfristige und langfristige Pläne und Lö sungen. Langfristig ist auch die Kohleverstromung weiter möglich. Es gibt zum Beispiel CO -freie Koh 2 lekraftwerke, die sogenannten CCS-Kraftwerke. CCS steht für „carbon capture and sequestration“. Weltweit gibt es 17 laufende CCS-Projekte, in den USA, in Kanada, in Island, China und Indien. Die CCS-Anlage in Schwarze Pumpe in Deutschland wurde 2014 stillgelegt und anschließend nach Ka nada verkauft. Sie ist wegen der hohen Preise und CO -Zertifikate sogar wirtschaftlich. Synthetischer 2 Kraftstoff, der in vorhandenen Verbrennungsmoto ren genutzt werden kann und wo bei der Herstel lung CO in den Kreislauf gebracht wird, wird in 2 einfach ignoriert, stattdessen setzen Deutschland wir auf E-Autos, wo wir sowieso Probleme haben, Strom zu erzeugen. Als Letztes möchte ich auch noch mal dieses Stichwort „Neutrinovoltaic“ erwähnen. Also: Lösungen für unser Problem gibt es genug. Ich finde es immer schade, dass aus ideologischen Gründen Lösungen versperrt werden.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Nein. Kurzfristige Lösungen sind in den letzten Tagen viele geäußert worden. Es geht jetzt vor allem darum, den Menschen im Land bezahlbare Energie zu liefern, damit hier nicht buchstäblich die Lichter ausgehen. Dabei nützt es kaum etwas, wenn erst über Umlagen und Steuern den Unternehmen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen wird, um dann anschließend teilweise wieder Almosen auszuteilen. Mit einer sofortigen Streichung von Steuern und Abgaben auf Energie und dem Ende von „Merit-Order“, dem vorbehaltlosen Weiterbetrieb der Kern- und Kohlekraftwerke und damit dem Einsatz von Gas nur noch für Zwecke, für die es keine kurzfristigen Alternativen gibt, würden Stromund Gaspreise sofort und nachhaltig sinken.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Dies muss die Thüringer Landesregierung über den Bundesrat auf den Weg bringen. Und jetzt noch mal zu dem Antrag von Rot-RotGrün: Es ist das Recht der Bürger im Land, eine stabile und bezahlbare Energieversorgung zu erhalten und nicht einen Akt der Gnade. Und was den Menschen erst weggenommen wird durch sinnbefreite Steuern und Abgaben, muss man ihnen dann hinterher nicht gnädigerweise zur Abmilderung Ihrer durch die Politik selbst erzeugten Notlage zurückgeben. Mit Verlaub: Eine Ausweitung von Beratung, wie im Antrag gefordert, ist doch der blanke Hohn für die Menschen, denen die Gas- und Strompreise die Existenz kosten. Worüber sollen sie sich beraten lassen? Wie sie mit Decken und warmer Kleidung in der kalten Wohnung nicht erfrieren oder vielleicht – wie von dem Grünen-Ministerpräsidenten belehrend dargestellt – im richtigen Gebrauch mit Waschlappen? Wollen wir die Menschen im Land verhöhnen? Und ich sage: Die Steuerzahler, die die Quelle zur Speisung unserer Landes- und Bundeshaushalte sind, müssen es sich einfach leisten können, ihre Wohnungen und ihre Häuser zu heizen und Strom zu kaufen, der bezahlbar ist.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Hier sage ich, wir brauchen keine bürokratischen Monster, damit das möglich ist. Wir brauchen dringend einen Strompreisdeckel oder Energiepreisdeckel, der aus den Steuermehreinnahmen und durch die Streichung von Projekten im Haushalt, finanziert wird die heute nicht nötig sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BfTh)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Zu Punkt 13 der gemeinsamen Aussprache liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Somit kommen wir zur Rednerliste von Punkt 15. Ich erteile Abgeordneter Pfefferlein das Wort, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, nach zwei Coronajahren hätten alle von uns eine Verschnaufpause verdient. Aber das funktioniert leider nicht. Der Klimawandel, die Coronaviruspandemie und der Ukraine-Krieg begleiten uns. Die Probleme belasten uns alle sehr. Immer mehr Menschen machen sich Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation, mehr Sorgen als während der Coronapandemie. Auch die Sorgen um die soziale Ungleichheit in Deutschland ist ausgeprägter als während der Coronakrise. Die steigenden Ener giekosten sind in den Privathaushalten angekommen. Wohl kaum jemand hat in dem vergangenen Monat keine Post vom Strom- oder Gasanbieter be kommen, zum Teil allerdings mit horrenden Forde rungen. Die steigenden Energiepreise und die Infla tion setzen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso zu wie Unternehmen. Auf der anderen Seite machen Energiekonzerne Spitzengewinne. Deshalb steht für uns Bündnis 90/Die Grünen, die Übergewinnsteuer der Energieunternehmen abzuschöpfen, um zum Bei spiel einen Gaspreisdeckel zu finanzieren. Denn es ist schlicht nicht vermittelbar, dass einige wenige Konzerne millionenschwere Übergewinne einfah ren, während viele Menschen in Deutschland mit Sorge auf die nächste Nebenkostenabrechnung bli cken müssen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Bundesregierung reagiert da auch im Ganzen. Das dritte Entlastungspaket bringt steuerliche Entlastungen, gezielte Hilfen für Menschen mit niedrigem Einkommen. Eine Wohngeldreform liegt gerade vor. Ein viertes wird bereits debattiert. Aber natürlich müssen wir auch auf Landesebene reagieren, und zwar gezielt und schnell. Deshalb dieser Antrag, der zwei wesentliche Eckpfeiler hat. Wir wollen mit den 10 Millionen Euro aus dem Nothilfefonds besonders belastete Menschen unterstützen, und wir wollen die Beratungsstellen stärken und den Verbraucherschutz. Frau Dr. Bergner, ich muss sagen, ich bin froh, dass wir in Thüringen eine starke Beratungsstruktur haben. Sie hat schon vielen Menschen in den letzten Jahren in Thüringen geholfen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber sie muss noch weiter gestärkt werden. Gerade in dieser Zeit brauchen viele Menschen eine gute Beratung.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Verbraucherschutz zum Beispiel, die Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung, die Energieberatung und die Energieeinsparberatung, aber auch die Lebens-, Familien- und Krisenberatungsstellen leisteten in den vergangenen Jahren eine super Arbeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und wir haben – wie schon gesagt – in Thüringen gute Strukturen, die wir stärken und ausbauen müssen. Was aber in den kommenden Monaten auf dieses Unterstützungssystem zukommen wird, ist leider mit den bestehenden Personal- und Ausstattungsschlüsseln nicht zu stemmen. Schon jetzt verzeichnen die Beratungsstellen eine starke Zunahme von Beratungen. Die Sorgen und Nöte, mit denen die Menschen in die Beratungsstellen gehen, macht mehr Personal erforderlich. Da kann es nicht sein, dass auf Termine Wartezeiten von vier bis sechs Wochen anfallen. Es kommt entscheidend darauf an, dass möglichst viele Betroffene beraten werden können, zu Energietarifen und zu Verträgen, zu Möglichkeiten des Energieeinsparens, aber auch zu ihren Rechten, darüber, wo sie für finanzielle Notlagen Unterstützung erhalten, was ihnen zusteht, auch wenn sie nicht im Sozialleistungsbezug stehen. Wir brauchen deshalb mehr Möglichkeiten zur niedrigschwelligen und problemspezifischen Beratung und Möglichkeiten, um auch online an aktuelle Informationen zu Beratungsstellen, Hilfsangeboten und Anspruchsmöglichkeiten zu kommen. Dass dafür mehr Geld zur Verfügung gestellt werden wird, steht auch in diesem Antrag. Wir hätten in dem Antrag, den wir hier beraten, auch gern eine Verbindlichkeit der Einführung von digitalen Wohngeldanträgen und eines Wohngeldrechners für Thüringen untergebracht. Das ist uns aber nicht gelungen. Nun hoffen wir, dass diese Möglichkeit auch ohne Antrag schnell zur Verfügung stehen wird. Das würde sowohl die Antragstellenden als auch die Kommunen sehr entlasten, die diese Anträge bearbeiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Härtefallfonds oder zum Notfallfonds ausführen. 10 Millionen Euro sollen für die aktuell entstandenen Notlagen bereitgestellt werden.
(Beifall Abg. Reinhardt, DIE LINKE)
Ich möchte dazu vor allem zwei Aspekte erwähnen. Erstens: Wenn wir davon ausgehen, dass nach offizieller Statistik etwa 18,6 Prozent aller in Thüringen lebenden Menschen bereits armutsgefährdet sind, reden wir von über 300.000 Menschen, die in der aktuellen Situation nicht nur armutsgefährdet sind, sondern in Armut leben werden. Gehen wir von Ihren 10 Millionen Euro aus, bedeutet das nichts anderes, als dass Sie für jeden in Armut lebenden Thüringer 33 Euro zur Verfügung stellen.
(Beifall AfD)
Das reicht nicht einmal, um Erfurt-Südost zu helfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und dann möchte ich noch aus Ihrem Antrag zitieren, und hier möchte ich etwas tiefgreifender in die Kritik gehen. Zitat: Die Hilfen sollen ausgezahlt werden „im Einzelfall“ und – Zitat –: mit Blick auf besondere Notlagen – ohne dass Sie diese besonderen Notlagen qualifizieren oder genauer spezifizieren. Um es deutlich zu sagen: Hier ersetzen Sie den Sozialstaat durch staatliche Almosen.
(Beifall AfD)
Ich möchte das näher ausführen. Der Sozialstaat schafft rechtssichere und verlässliche Ansprüche. Sie schaffen beliebig auslegbare mögliche Ansprüche. Statt Sozialstaat gibt es mit Ihnen, gibt es mit der Linken in der Regierung Wohltätigkeit.
(Beifall AfD)
Zur Wohltätigkeit führte Johann Pestalozzi aus: „Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade.“ Ihr Fonds ist ein Gnadenfonds und schafft keine Sicherheit in Thüringen.
(Beifall AfD)
Und die richtigen Härten kommen erst noch im nächsten Jahr, nämlich dann, wenn die aktuell hohen Energiepreise und auch Spritpreise durch den gesamten Wirtschaftskreislauf gelaufen sind, und natürlich auch, wenn die Insolvenzen, die uns allen drohen, auch wenn Herr Habeck das anders sieht, das gesamtwirtschaftliche Güterangebot verknappen werden. Dann braucht es nicht Gnadenakte, sondern dann braucht es verlässliche Haushaltsmittel im Landeshaushalt, wofür wir uns in den kommenden Haushaltsverhandlungen einsetzen werden.
(Beifall AfD)
Das, was Sie mit Ihrem Nothilfefonds betreiben, ist nicht einmal Symbolpolitik, das, was Sie betreiben ist eine Nebelkerze zur Ablenkung ihrer eigenen verschuldeten Probleme.
(Beifall AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dieser Nebelkerze machen wir nicht mit. Darum werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörer auf der Tribüne oder am Livestream! Es ist doch eigentlich perfide, was Sie gerade gesagt haben, Herr Aust.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Perfide ist Ihre
Politik!) Wir wollen mit unserem Nothilfefonds 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen für Menschen, die nicht in den jetzigen Sozialhilfesystemen drin sind, denn für diese gibt es bereits eine Sicherstellung, die sind zum Beispiel in Hartz IV, die kriegen Geld aus der Grundsicherung vom SGB XII über die Sozialämter. Aber es gibt und wird zukünftig sehr viele Menschen geben, die genau an der Grenze entlangschrammen, die der Gesetzgeber auf Bundesebene festgelegt hat, und die keine Hilfe erhalten. Mit Ihrer Rede haben Sie gerade gesagt, denen wollen Sie auch keine Nothilfe zukommen lassen. Das ist Ihre Aussage und das ist perfide.
(Beifall DIE LINKE)
Lassen Sie mich noch zwei Sätze sagen – ach, jetzt ist Herr Kemmerich nicht da. Herr Kemmerich hat vorhin in seiner Rede eindeutig formuliert, unser Antrag wäre Aktionismus und Panikmache. Herr Kemmerich – ich denke, die Kollegen werden es ihm sicher mitteilen –, ich glaube ja, wenn man sich die drei Pakete der Bundesregierung anschaut, da muss man auch mal sagen, die waren jetzt nicht wirklich punktgenau und die haben zum Teil Panikmache oder Aktionismus spüren lassen. Das will ich an der Stelle noch mal deutlich formulieren. Die ersten zwei Pakete wurden verabschiedet, da ist einfach vergessen worden, Seniorinnen und Senioren, Soloselbstständige, aber auch Studentinnen und Studenten mit der sogenannten Energiepauschale zu bedenken. Da musste erst der Bundesverband des VdK mit Verfassungsklage drohen, um hier für den Dezember eine Nachsteuerung auf den Weg zu bringen. Bei näherer Betrachtung sage ich als Linke auch zu der Nachsteuerung jetzt zum 1. Dezember – es kommt immer darauf an, wann man den Rentenantrag gestellt hat, manche werden es wohl am 1. Dezember erhalten, manche erst am 30./31. Dezember mit der Rentenzahlung –, dass für eine Vielzahl von Thüringerinnen und Thüringern, die in Rente sind, nicht so sehr viel rumkommt, denn die Durchschnittsrente in Thüringen ist leider bei 1.100/1.200 Euro und davon muss noch eine Anzahl von Steuern gezahlt werden. Das kann auch bedeuten, dass Rentnerinnen und Rentner in Thüringen im nächsten Jahr noch mal Steuern darauf nachzahlen müssen. Ich hätte mir und wir als Linke hätten uns hier eine andere Politik für Bürgerinnen und Bürger vorgestellt – darum genau diese 10 Millionen Euro Härtefallfonds, um solche Menschen, die genau in diese Notlagen kommen werden, abzufedern und Geld auf den Weg zu bringen. Ich will auch noch mal deutlich sagen: Wir hätten uns bei der Unterstützung von Familien gern was anderes vorgestellt. Bei näherer Betrachtung heißen die 18 Euro, die im nächsten Jahr mehr Kindergeld gezahlt werden, einfach nichts, denn heute wissen wir schon, dass eine Vielzahl von Kindereinrichtungen und Schulen das Essengeld erhöht, und im Handumdrehen werden die 18 Euro Kindergeld leider weg sein und sie werden in Essen für Kinder finanziert werden müssen. Ich will noch mal beteuern, dass genau das Thema der Schuldner- und Insolvenzberatung für uns, die wir den Antrag formuliert haben, sehr wichtig war, dass dort die Fachfrauen und Fachmänner sitzen, die in Perspektive, also in den kommenden Monaten, genau wissen, wo noch Hilfe angeboten werden kann, wo Hilfestellung gegeben werden kann und wo vielleicht den Menschen auch heute schon Anträge ausgehändigt werden, die für die Heizkostenzuschüsse benötigt werden. Das sind die Intentionen des Antrags. Es gibt noch eine Intention. Ich erwarte von den Thüringer Kommunen, von den Sozialämtern, dass sie § 73 SGB XII in Perspektive so auslegen, dass Menschen, die in Notlage geraten sind, hingehen können und unbürokratisch Hilfe bekommen können, ohne dass da noch ewig Bedürftigkeitsprüfungen durchgeführt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Das sind unsere Ansätze, die wir unter anderem auch in dem Antrag hier formuliert haben. Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen, der mir wichtig wäre, und da schaue ich gern zu den Vertreterinnen und Vertretern unserer Koalition oder zu den Kollegen der FDP. Machen Sie sich auf und bringen Sie ab dem nächsten Jahr ein Bürgergeld auf den Weg, das wirklich den Namen „Bürgergeld“ verdient. Denn ich glaube nicht, dass Bürgerinnen und Bürger die Kosten, die auf sie zukommen, mit maximal 50 Euro mehr im Monat einfach schultern können.
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Lassen Sie mich noch eins sagen: Kümmern Sie sich heute schon darum, dass Menschen, die in Hartz IV sind, endlich
(Unruhe DIE LINKE)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
die Regelsätze so aufgestockt bekommen, dass heute schon die Energiekosten finanziert werden können. Die sind überhaupt nicht mit berechnet und müssen aus den heutigen Regelsätzen mitfinanziert werden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Stimmt doch gar nicht!) Herr Kollege Kemmerich, Sie sollten sich mal zum Jobcenter begeben und dort mit den Kolleginnen und Kollegen reden. Vielleicht brauchen Sie diesbezüglich eine Beratung.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag werben – für die 10 Millionen Euro und natürlich auch für die Beauftragung der Landesregierung, sich beim Bund für die Dinge einzusetzen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Kollege Henkel hat schon für meine Fraktion über unsere Ideen, über unseren Antrag ausgeführt. Er hat gleichzeitig auch über den Antrag der Minderheitskoalition gesprochen. Unser Standpunkt ist natürlich, wenn wir Geld auflegen, dann muss es auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Beratung ist wichtig, aber die Priorität ist wirklich, dass wir Entlastung schaffen. Wir können uns gut vorstellen, dass dieser Notfallfonds gegen Energiearmut, also eine Art Härtefallfonds, in den Thüringer Energiesicherungsfonds integriert wird. Frau Stange hat angesprochen, dass es sicherlich für Familien Probleme geben wird. Das Essengeld wird erhöht. Wer Kinder im Kindergarten oder in der Schule hat und diese Diskussion mitbekommen hat, begrüßt, dass man aus diesem Fonds jetzt auch Unterstützung – zum Beispiel für Essengeld – zahlen kann. Was wir bei der Umsetzung als schwierig ansehen, ist die tatsächliche Beratung und Einzelfallprüfung, bis Gelder ausgeschüttet werden. Wenn man unsere Strukturen und die personelle Ausstattung in Thüringen anschaut, wird das für mich in der praktischen Umsetzung sehr schwierig, dass das Geld auch ausgereicht werden kann. Ich habe gehört, die Stiftung HandinHand soll das Geld ausreichen. Vielleicht sollte man da Alternativen prüfen, wie Geld dann wirklich an die kommt, die das Geld benötigen. Wenn wir zum Beispiel die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Thüringen betrachten: Da haben wir die Situation, dass hier die GMA darübergelegt wurde – das heißt, dass in diesem Jahr schon weniger Geld zur Verfügung gestanden hat. Hinzu kommt noch, dass es natürlich auch beim Lohn Steigerungen gab, sodass dort Beratungsangebote, Beratungsvolumen reduziert wurden. Im neuen Haushaltsentwurf ist sogar der Haushaltstitel ohne GMA noch einmal reduziert. Hier muss massiv nachgebessert werden, weil wir gerade bei den Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen Nachholbedarf sehen. Aber das geht nicht von heute auf morgen.
(Beifall CDU)
Ich habe Stellenanzeigen gesehen, in denen eine Ausbildung als Sozialpädagoge oder Ähnliches gefordert wird. Der Markt ist da auch wirklich schwierig bei den zu besetzenden Stellen, die jetzt vielleicht neu ausgeschrieben werden. Deswegen ist es für uns vollkommen in Ordnung, die Beratung zu stärken. Man sollte aber auch schauen, dass Gelder anderweitig ausgegeben werden können, damit sie schnell ankommen. Es sollte nicht erst wieder ein bürokratisches Monster aufgebaut werden, was dann im Endeffekt weniger auszahlt und mit dem alles lange dauert. Es wäre also besser, auch auf Strukturen zurückzugreifen, die wir schon haben. Auch Energieberatungsstellen werden nicht sofort flächendeckend eingerichtet werden können, wenn es die noch nicht gibt. Da bin ich der Meinung, sind unsere Stadtwerke ein guter Partner, die wir vor Ort haben. Sagen wir denen: Wenn bei euch jemand anruft, bitte beratet den, macht doch Energieberatung. Das kann auch da eine Kernkompetenz sein, sodass wir das gar nicht auslagern müssen. Wie ich schon zu Beginn ausgeführt habe, können wir uns vorstellen, diesen Notfallfonds in den Thüringer Energiesicherheitsfonds zu integrieren. Wir wollen die Beratungen auch stärken, sehen aber in der Umsetzung, wie das Geld dann wirklich bei den Betroffenen ankommt, aktuell Probleme. Wir denken, dass es da noch größeren Gesprächsbedarf gibt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich habe jetzt auf der Rednerliste Frau Abgeordnete Bergner, die sehe ich aber nicht. Dann würde ich Herrn Abgeordneten Aust noch mal aufrufen.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Stange, die Kritik ist ja gerade, dass Sie nicht helfen, sondern dass Sie Hilfe vorspielen. Das ist unsere zentrale Kritik, die Sie hier eben auch hinnehmen müssen.
(Beifall AfD)
Wahrhaftige Hilfe wäre es, wenn Sie sich gegen die Ursachen der Krisen einsetzen würden, aber das tragen Sie ja alles mit, wie wir hier heute immer wieder zu hören bekommen.
(Beifall AfD)
Wirkliche Hilfe wäre in dieser Notlage ein eigenes Landesprogramm mit für alle nachvollziehbaren rechtssicheren Kriterien, nach denen Hilfe ausgezahlt wird. Das schaffen Sie mit Ihrem Nothilfeprogramm eben nicht, das gibt es nur mit der AfD in unseren kommenden Haushaltsverhandlungen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Darum werden wir Sie bei diesen Haushaltsverhandlungen an Ihren Worten und an Ihren Taten messen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich würde der Landesregierung das Wort erteilen. Bitte, Frau Ministerin Siegesmund.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, besondere Zeiten erfordern auch besondere Antworten und deswegen werden zu diesem verbundenen Tagesordnungspunkt zunächst ich für das Energieressort und dann Kollegin Heike Werner für den Sozialbereich sprechen. Lassen Sie mich zu Beginn aber deutlich machen, dass die gesamte Landesregierung 24 Stunden rund um die Uhr daran arbeitet, dass wir gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.
(Heiterkeit CDU)
Dass das jetzt interessanterweise für Gelächter sorgt, können Sie ja nachher hier vorn noch mal kommentieren. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar, vor mehr als ca. 200 Tagen, sind nicht nur viele Menschen vor Ort ums Leben gekommen, wir alle hier können uns den unfassbaren Schmerz der Menschen vor Ort wahrscheinlich gar nicht vorstellen. Putins Krieg ist auch ein Angriff gegen unsere europäischen Werte und die einzige Antwort darauf ist Solidarität, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will das an dieser Stelle ganz klar auch für die gesamte Landesregierung sagen: In dieser herausfordernden Zeit stehen wir solidarisch an der Seite der Ukraine, und ich möchte mich an dieser Stelle bei all jenen Thüringerinnen und Thüringern bedanken, die in den letzten Wochen und Monaten nicht müde geworden sind, den Menschen aus der Ukraine zu helfen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zugleich hat uns Putins Angriffskrieg auch deutlich gemacht, wie verletzlich unsere günstige Infrastruktur – energiepolitisch betrachtet jedenfalls – ist. Fakt ist, dass ausbleibende Energielieferungen aus Russland als Waffe gegen Europa, gegen europäischen Zusammenhalt ganz systematisch eingesetzt worden sind. Und wenn man zusammennimmt, dass Öl, Gas und Kohle nun mal die wichtigsten Energieträger in Europa waren, dann ist diese Strategie durchaus eine, die nachvollziehbar ist. Jetzt muss man nur eines tun: Man darf sich davon nicht verunsichern lassen, sondern man muss handeln. Und das tun wir im Bund und das tun wir in den Ländern und das tun auch alle europäischen Staaten in dieser schwierigen Krise mit Zusammenhalt und Solidarität, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn ich mir die Daten anschaue, dann haben wir tatsächlich beim Thema „Gas“ noch im Januar dieses Jahres zu 55 Prozent Importe aus Russland bezogen und zum heutigen Tag – am 21. September – sind das null. 35 Prozent des Öls, das wir hier in der Bundesrepublik brauchen, kam aus Russland – deutlich reduziert, genau das Gleiche gilt für Kohle. Und wer glaubt, liebe Frau Bergner, dass ohne Sanktionen Energieflüsse bei Öl, Gas oder Kohle einfach auf dem üblichen Niveau aus Russland geblieben wären, der glaubt an dieser Stelle etwas, was nicht der Realität entspricht. Es geht nicht darum, dass die Sanktionen dafür gesorgt haben, dass die Energie nicht mehr nach Europa fließt, sondern schlicht und ergreifend die Tatsache, dass Russland diesen Krieg auch energiewirtschaftlich gegen Europa führt. Und da führt nur eines raus: sich unabhängig machen, und zwar besser heute als morgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich mir das Richtung Bund anschaue, dann finde ich hochinteressant, was für einen Antrag die CDU uns heute zur Beratung vorgelegt hat. Die CDU hat in den letzten 16 Jahren mit wechselnden Partnern im Bund massiv zu dieser Abhängigkeit beigetragen. Das werfe ich Ihnen wirklich vor. Sie haben den Windausbau gezielt gestoppt, den Photovoltaikausbau mit dem 52-Gigawatt-Deckel – ich bin mit Herrn Altmaier drüben im Energieressort vor vier Jahren dazu intensiv in der Debatte gewesen. Er hat daran festgehalten, den 52-Gigawatt-Deckel nicht aufzuheben. Der Netzausbau wurde verschleppt. Gerade die Bayern, wenn wir in der Energieministerrunde sitzen, spüren jetzt genau die Folgen dessen. Und es hat schon manchmal was – ich bin ganz froh, dass vorhin der Abgeordnete Henkel deutlich gemacht hat, zu diesen Fehlern muss man stehen –, aber wenn ich mir hier manche Debatte anhöre, dann hat das schon was von kollektiver Amnesie, wenn man sich davon distanziert.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will wirklich sehr dazu einladen, endlich von der Vorstellung Abstand zu nehmen, dass gerade unsere Energieinfrastruktur nach dem Motto „Hauptsache billig“ weiter funktioniert. Den Menschen kommt das heute teuer zu stehen, dass Sie uns in den letzten Jahren tatsächlich bewusst in diese fossile Abhängigkeit getrieben haben. Günstig wäre nämlich gewesen, die Erneuerbaren tatsächlich konsequent auszubauen, die Zahlen kennen Sie: Gestehungskosten bei Wind 4 bis 6 Cent, 5 bis 10 Cent PV, 15 Cent Bio-Energie. Sie haben verhindert, dass wir deutlich mehr davon haben, übrigens auch in Thüringen. Wenn ich mir angucke, in welcher Situation wir jetzt sind, dann ist es richtig und wichtig, dass es gerade auch beim Thema „Fossile Energien“ nicht mal die gesetzliche Grundlage gegeben hatte, Gasspeichergesetz ist mein Stichwort, dieses auch zu schaffen. Das musste diese neue Bundesregierung tun, und zwar im März dieses Jahres. Es gab kein Gasspeichergesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und noch mal, der Füllstand heute, Stichwort Versorgungssicherheit: Wir waren im Februar 2022 bei 20 Prozent Speicherständen. Dank des Einsatzes der Bundesregierung, der Diversifizierung der Einkäufe überall auf der Welt haben wir derzeit nicht nur null Prozent Zustrom aus Nord Stream 1, sondern wir haben 90 Prozent Füllstände der Gasspeicher in der Bundesrepublik, 98 Prozent Füllspeicherstände in Thüringen. Was heißt das? Das heißt, dass diese Bundesregierung innerhalb weniger Monate das versucht zu korrigieren, was uns insbesondere 16 Jahre fossilgetriebene, billige Energiepolitik durch die CDU im Bund eingebrockt hat. Dazu müssen Sie stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heute können wir sagen, mit 90 Prozent Speicherständen und dem Stichwort Versorgungssicherheit: Ich bin mir sicher, wir kommen durch diesen Winter, weil Bundesregierung und Landesregierung vorsorgen, wenn wir die 20 Prozent, die wir sparen müssen, tatsächlich im Bereich Industrie und im Bereich Private in den nächsten Wochen und Monaten auch liefern. Jede Debatte über Energieeinsparung und Effizienz, die will ich mit Ihnen deswegen auch sehr ernsthaft führen. Ich bin auch Herrn Henkel sehr dankbar dafür, dass er von den Bemühungen aus Geisa erzählt hat. Diese Bemühungen sind die Voraussetzungen dafür, dass unser Industriestandort stabil produzieren kann, dass diejenigen, die sich darauf verlassen, als energieintensive Unternehmen in den nächsten Monaten vernünftig durch die Zeit kommen. Aber sie ist nicht die Garantie dafür, dass es immer so weitergeht, weil wir jetzt schlicht und ergreifend auch jene unterstützen müssen, die für den kommenden Winter entsprechend Vorsorge treffen müssen, zum Beispiel bei Wiegand-Glas. Ich habe Ihnen das berichtet am Mittwoch, WiegandGlas stellt jetzt kurzfristig erst einmal auf Öl um, Heinz-Glas will auf die zwei Stromwannen umstel len. Wir ermöglichen als Land den sogenannten Fuel Switch für Wiegand-Glas innerhalb von weni gen Tagen. Aber natürlich ist klar, dass die Pers pektive bei Heinz-Glas mit zwei strombetriebenen Glaswannen nur dann funktioniert, wenn es eine vernünftige Stromkulisse vor Ort gibt, Energie pro duziert wird. Da braucht es den Schulterschluss, und zwar unter allen demokratischen Parteien, nämlich das Umstellen auf mehr Erneuerbare in der Region, und da kommen wir nicht darum herum, die Erneuerbaren auszubauen. Das werden wir in der Tat auch gemeinsam tun.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass die Bundesregierung alles dafür getan hat, um die Gasspeicher zu füllen. Stimmen Sie mir zu, dass ein großer Anteil des Gasspeicherfüllstands damit zu tun hat, dass das Stickstoffwerk Piesteritz seit drei Wochen oder in drei Wochen außer Betrieb gesetzt wurde und damit andere Mangellagen erzeugt worden sind, um die Gasspeicher auf 90 Prozent zu füllen? Und stimmen Sie mir zu, dass sonst der Speicherfüllstand bei 35 Prozent wäre?
(Beifall CDU)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Diese Aussage ist falsch. Das Werk in Piesteritz befindet sich in Sachsen-Anhalt und ist sowohl bei der Frage der Produktion von AdBlue – Stichwort „die komplette Logistikbranche“ – als auch beispielsweise für Brauereien wichtig. Ich war kürzlich bei Neunspringe und anderen. Kohlensäure und viele andere Produkte, die in der Landwirtschaft von Relevanz sind, werden dort hergestellt. Piesteritz ist tatsächlich energieintensiv und vom Netz gegangen, weil massiv abhängig von Gaszuflüssen. Es hat jetzt innerhalb von einer Woche eine Produktionsstrecke wieder hochfahren können und wird, sehr geehrter Herr Abgeordneter, durch die Möglichkeit, die die Bundesregierung geschaffen hat, am 1. Oktober am sogenannten Auktionsmodell für Gas teilnehmen und sich entsprechend bevorraten, um auch wieder vollumfänglich produzieren zu können. Und glauben Sie mir, auch diese Frage „Piesteritz“ hat beim Energieministertreffen eine große Rolle gespielt. Um Ihre Frage, woran es denn liegt, dass die Füllstände bei 90 Prozent liegen, zu beantworten: weil unangenehme Entscheidungen getroffen werden mussten. Gerade die, die immer von ideologiefreier Politik reden, denen will ich mal sagen: Unangenehm gehört dann eben dazu, dass man sagt, weil in schnellster Geschwindigkeit LNG-Terminals gebaut werden, weil der Bund diversifiziert hat und weil an vielen anderen Stellen Zukäufe stattfinden. Und wenn Sie das amüsant finden, dann ist das zumindest etwas, was ich hier gern mal in den Raum spiegeln will. Bund und Land nehmen das Thema „Versorgungssicherheit“ nicht auf die leichte Schulter. Ich würde gerade von einer demokratischen Fraktion wie der CDU erwarten, dass Sie das ernst nehmen. Das ist wirklich das Minimum.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn man sich nämlich aus der fossilen Sackgasse befreien und gleichzeitig neue Perspektiven schaffen will – fossilfrei ist gar nicht ideologisch gemeint –, dann müsste man eigentlich, wenn man als Wirtschaftspartei, als die Sie sich ja immer gerieren wollen, allein mit Blick auf die Zahlen dem Ausbau der Erneuerbaren längst Schwung verliehen haben. Viele von Ihnen standen auf jeder Antiwindkraftdemo – der Abgeordnete Gleichmann hat es vorhin berichtet – mit in der ersten Reihe – allein aus wirtschaftspolitischen Gründen überhaupt nicht nachvollziehbar.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
haben einen Vorschlag gemacht!) Noch mal: Gestehungskosten für Windenergie 4 bis 6 Cent, Gestehungskosten für PV 5 bis 10 Cent. Schon jetzt ist es so, und zwar schon vor dem Krieg, dass Gestehungskosten für Gas bei 17 Cent, für Kohle bei 27 Cent und für Atomstrom bei 34 Cent lagen. Das sind alles Strompreise. Das heißt, dass Sie letztlich – wenn Sie so wollen – immer die teuerste, nämlich die fossile Variante für die Stromproduktion unterstützt haben.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die
Frage der Grundlastfähigkeit ist Ihnen als Ener gieministerin hoffentlich bekannt!) Das wollen Sie heute nicht mehr hören. Sie haben es teuer gemacht und Sie haben es in die Sackgasse geführt.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Nein. – Und ich will das in aller Deutlichkeit sagen: Wer A sagt, muss auch B sagen und man muss auch mal weiterdenken als nur von der Wand bis zur Tapete, meine sehr geehrten Damen und Herren in der CDU-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
haben wir, deswegen haben wir einen Energieplan vorgelegt und Sie nicht!)
(Unruhe CDU)
Es wäre wirklich gut, wenn Sie Wirtschaftspartei sein wollen, dass Sie endlich akzeptieren, dass Sie an der Stelle Ihren Kanon einfach mal verändern und dafür sorgen müssen, dass die Energieversorgung der Zukunft nur dann für Thüringen funktioniert, wenn Sie klimafreundlich ist, weil sie nämlich dann auch Wertschöpfung bei uns im Land ermöglicht. Und ja, unser gemeinsames Ziel sollte jetzt sein, eine günstige, eine krisensichere und nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen, die wir vor Ort möglichst in weiten Teilen selbst produzieren. Wenn ich bei Unternehmen unterwegs bin – ich habe es am Mittwoch erzählt, auch schon gestern: Natürlich ist klar, dass die hohen Energiepreise alle massiv unter Druck setzen. Schon heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich unterstützen zu lassen. Ich sage nicht, dass die ausreichen, ich sage, da muss noch mehr kommen. Deswegen bin ich für die unterschiedlichen Vorschläge auch dankbar. Jeden einzelnen sollte man sich angegucken. Aber machen Sie sich nichts vor: Es kann jetzt nicht nur darum gehen, Zuschüsse oder Bürgschaften oder Liquiditätshilfen einmal auf den Weg zu bringen. Wir brauchen auch, um resilient zu werden gegen diese Situation, die wir derzeit haben, nicht nur Bundesentscheidungen bei der Frage der Abkopplung des Strommarkts vom Gasmarkt – das ist eine europäische Kulisse –, sondern stabile Punkte, die wir jetzt gemeinsam für ein Strommarktdesign der Zukunft miteinander verabreden, keine Schnellschüsse, wie ich finde, sondern wirklich eine stabile Kulisse. Wir brauchen vor allen Dingen auch eines dringend: den Ausbau der Erneuerbaren und den Ausbau des dazugehörigen Netzes. Dass der Bund diese Deckel, die in der Vergangenheit gerade bei dem Thema der Erneuerbaren immer wieder eingezogen wurden, jetzt nach und nach wegräumt, ist sicherlich auch einer der wichtigen Punkte, die jetzt auch dran sind und anstehen. Ich will noch mal was zu den Stadtwerken sagen. Es gibt nicht nur einen wöchentlichen Austausch meines Hauses mit den Stadtwerken, sondern ich will ganz klar sagen: Wir stehen an der Seite unserer regionalen Energieversorger. Wir haben letzte Woche bei der Energieministerkonferenz ganz klargemacht, dass wir einen Schutzmechanismus für die Stadtwerke brauchen. Die wichtigste Aufgabe war vor allen Dingen, durch das Retten der großen Unternehmen wie Uniper hier die Importeure zu stützen. Der Bund hat an der Stelle gehandelt und er handelt jetzt wieder. Ich möchte nämlich nicht, dass, wie in 2014 in Gera die Insolvenz eines Stadtwerks, ein kommunales Unternehmen in Schieflage kommt und damit eine ganze Stadt, sondern – damals hat die schwarz-rote Landesregierung in Thüringen nicht eingegriffen – ich möchte, dass wir an der Seite unserer Stadtwerke stehen und sie durch diese schwierige Krise tragen. Wenn man mit den Stadtwerken spricht, dann sind sie auch kommunikativ eng angebunden und sehen, dass wir sowohl Zuschüsse, Liquiditätshilfen als auch Bürgschaften selbstverständlich gemeinsam auf den Weg bringen. Das ist übrigens auch laut § 29 Energiesicherungsgesetz Richtung Bund längst möglich, aber auch da, sagt der Bund, wird es noch weitere Möglichkeiten geben, wenn denn tatsächlich die Nachfrage dazu auch klarer wird. Der VKU macht derzeit unter seinen Energieversorgern eine Umfrage, um erst mal zu konsolidieren, welche Hilfen genau gebraucht werden, und dann wird es möglicherweise noch weitere Bundesprogramme geben. Das Land steht aber schon jetzt mit Bürgschaften bereit, das wissen Sie auch. Der Bund hat Entlastungspakete, drei Stück an der Zahl, in Höhe von 100 Milliarden Euro geschnürt. Auch das geht in die richtige Richtung. Wir diskutieren in der Landesregierung sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Maßnahmen und ich hoffe, dass es uns schnell gelingt, beim Thema „ergänzende Programme für Unternehmen, KMU, soziale Unternehmen und Stadtwerke“ als Parlament und als Landesregierung etwas auf den Tisch zu packen. Viele andere Länder diskutieren genau das auch. Ich denke, dass wir mit den Themen, die Sie in Ihren Anträgen adressiert haben, jedenfalls eine gute Diskussionsgrundlage haben. Jetzt möchte ich noch einmal, weil vorhin die Frage kam, wer im Land eigentlich worüber diskutiert, deutlich machen, welche Aktivitäten allein im kommunikativen Bereich quasi wöchentlich dazu stattfinden, ich habe es im Ausschuss auch berichtet. Es gibt wöchentlich Lageberichte im Kabinett, es gibt eine Staatssekretärskonferenz, die wöchentlich tagt, einen Staatssekretärsausschuss, der sich nur mit dem Thema „Versorgungssicherheit und Strom“ beschäftigt, es gibt Dienstberatungen der Katastrophenschutzbehörden, um sich auf eine mögliche Alarmstufe, also die dritte Stufe im Gasnotfallplan, vorzubereiten. Es gibt regelmäßig Gespräche mit dem VKU, Gesprächsrunden diverser Unternehmen über die Staatskanzlei als auch über das TMWWDG als auch mit uns, es gibt den Runden Tisch Energiearmut – dazu wird sicherlich gleich die Kollegin Werner sprechen – und Interministerielle Arbeitsgruppen beispielsweise auch zum Thema „Dekarbonisierung“. Die umfassende Liste hatte ich gestern schon zugesagt. Was ich damit sagen will, ist, diese Regierung arbeitet gemeinsam in dieser Krise, in dieser schwierigen Zeit mit den Akteuren, die es betrifft, intensiv an Lösungen. Das brauchen wir auch. Ich bin der festen Überzeugung, wir kommen sicher durch diesen Winter, wenn alle gemeinsam mit unterstützen. Auch diese Krise ist überwindbar, sie wird vorbeigehen, übrigens anders als die Klimakrise, die sich nicht einfach auflösen oder wegsubventionieren lassen wird. Der zweite Punkt, der wichtig ist: Die erste große Aufgabe war Versorgungssicherheit. Jetzt geht es um die Frage des Energiepreisdesigns, was dringend reformiert werden muss. Da sind alle Akteure dran. Um durch die nächsten Wochen und Monate zu kommen, würde ich uns wirklich allen raten: einen kühlen Kopf statt Kassandra-Modus. Das könnte jedenfalls der Spirit sein, den auch Thüringen braucht, um gemeinsam diese Krise zu stemmen und hinter sich zu lassen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gern auf den zweiten Antrag eingehen. Keine Angst, ich mache es relativ kurz, weil schon sehr vieles gesagt wurde. Ich will aber zunächst noch mal wirklich ganz strikt die Unterstellung zurückweisen, die hier von verschiedenen Seiten kam, dass die Landesregierung das Problem nicht ernst nehmen würde oder keinen Plan hätte. Zum einen hat, denke ich, Frau Ministerin Siegesmund sehr gut dargestellt, wie wir in der Krise mit funktionierenden Krisenstrukturen versuchen die Probleme, die immer wieder auftreten, tatsächlich auch zu meistern. Was wir aber nicht machen, ist, durch irgendwelche Luftpläne oder plakativen Aussagen den Menschen Sand in die Augen zu streuen, sondern wir sprechen Klartext, sagen hier die Wahrheit. Das ist das eine. Außerdem haben wir in der Vergangenheit sehr viel dafür getan, nachhaltige Lösungen zu finden. Die gehen ganz weit, vom Klimaschutz bis hin zu auskömmlichen Löhnen, um Energiearmut langfristig verhindern zu können. In der Krise gibt es immer Dinge, die noch zusätzlich kommen müssen. Und es wurde auf verschiedenen Ebenen auch versucht, die aktuellen Probleme zu lösen. Den Kolleginnen und Kollegen aus der CDU sei an der Stelle nur gesagt: Dass die Füllstände so hoch sind, liegt unter anderem auch daran, dass der Bundeskanzler damals, als vor allem beispielsweise die CDU gefordert hat, sofort ein Energieembargo umzusetzen, diese Forderung eben nicht sofort umgesetzt hat, sondern gesagt hat, wir müssen erst zu einem Stand kommen, dass wir wirklich ruhigen Gewissens sagen können, unsere Unternehmen sind hier nicht gefährdet, erst dann sind solche Maßnahmen tatsächlich auch umsetzbar. Noch ein Letztes, weil mir das als Gesundheitsministerin auch so wichtig ist: Wir müssen auf einen Klimaschutz setzen, der nachhaltig ist. Warum das so wichtig ist, das wissen wir, dass es heutzutage nicht nur so sein wird, dass unsere Kinder betroffen sind, weil wir keine Welt übergeben wollen, die nicht mehr lebbar ist, sondern wir erleben das schon heute, dass durch diese Hitzewellen beispielsweise im Sommer die Zahl der Hitzetoten steigt. Ich glaube, das ist noch mal ganz wichtig, hier tatsächlich die Maßnahmen, die wir als Landesregierung auf den Weg gebracht haben in den letzten Jahren, so weiter umzusetzen. Die Kollegin Siegesmund hat schon gesagt, dass alles dafür getan wird, die Versorgung sicherzustellen, und dass, wenn wir weiter effizient gut durch den Winter kommen, diese Versorgung mit den derzeitigen Füllständen sichergestellt ist. Aber die Sorge, die wir nicht nehmen können, das ist die Sorge vor hohen Energiepreisen, vor hohen Lebenshaltungskosten – nicht nur der Menschen – sowie die Daseinsvorsorge, die die Unternehmen umtreibt, sondern auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, wie wir das ja eindrucksvoll diese Woche erfahren konnten. Thüringen schaut da nicht weg. Natürlich sagen wir, dass die Pakete des Bundes – könnten wir uns vorstellen – an bestimmten Stellen weiter verbessert werden müssen. Das sagt aber die Bundesregierung inzwischen auch schon selber. Wir werden entsprechend dem Antrag auch die Vorschläge, die an der Stelle gemacht werden, in den Bundesrat mit einbringen. Aber Thüringen ist auch selber aktiv geworden. Ich will nur daran erinnern, dass beispielsweise das TAB-Bürgschaftsprogramm und das Landesbürgschaftsprogramm nicht nur zur Verfügung gestellt wurden, sondern auch ausgeweitet wurden. Das heißt, dass eben mehr Unternehmen diese Bürgschaftsprogramme mit sehr viel höheren Bürgschaftsquoten tatsächlich auch nutzen können, nämlich von bis zu 90 Prozent, und dass auch kommunale Unternehmen vorübergehend diese Bürgschaftsprogramme mit nutzen können. Wir haben uns weiterhin auch auf Bundesebene dafür eingesetzt – ich hatte das angesprochen, dass die Unternehmen der Daseinsvorsorge gefährdet sind; da geht es um Arztpraxen, um Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen –, dass es hier zu Veränderungen kommt. Wir brauchen Planungssicherheit für diese Bereiche, weil es nicht sein kann, dass aufgrund der hohen Energiekosten hier die gesundheitliche Versorgung nicht gesichert ist. Und an der Stelle – das ist wie bei Corona – merkt man eben, wo hier die Probleme liegen. Ein Problem, wenn es beispielsweise um die Pflegeeinrichtungen geht, sehen wir bei dieser Finanzierung, wie wir sie derzeit im Pflegesystem haben, dass die Bewohnerinnen und Bewohner alle höheren Kosten tragen müssen. Das ist nicht möglich. Das können die Bewohnerinnen und Bewohner nicht leisten. Deswegen ist es auch hier unbedingt notwendig, dass es vonseiten der Bundesregierung zu Veränderungen kommt. Ich finde es sehr gut, dass die Koalitionsfraktionen jetzt solch einen Härtefallfonds auf den Weg bringen, weil wir es genau spüren und es gab – Frau Meißner wird es bestätigen – gerade die Anfragen von vielen Tafeln, weil viele Menschen zunehmend auf Tafeln zukommen, weil das Geld zum Leben nicht mehr reicht. Wir haben als Landesregierung deswegen in einem ersten Schritt über Lottomittel ermöglicht, dass lokale Tafeln entsprechende Mittel nutzen können, um beispielweise Lebensmittel zu beschaffen. Das wurde auch von Tafeln angenommen. Und wir sind weiter dabei, Tafeln auch zu unterstützen, dass beispielsweise Energiekosten getragen werden können. An dieser Stelle muss ich sagen, ich bin dankbar, dass es die Tafeln gibt, aber ich bin nicht froh, dass es sie gibt, denn es kann ja nicht sein, dass Menschen auf die Angebote von Tafeln angewiesen sind, weil das Einkommen nicht reicht. Es heißt also, wir müssen langfristig auch daran arbeiten, dass die Einkommen für das Leben reichen und dieses Thema der Tafeln dann an der Stelle nicht mehr notwendig ist,
(Beifall DIE LINKE)
auch wenn ich dankbar bin, dass es darum geht, dass Tafeln dazu beitragen wollen, dass Lebensmittel nicht verschwendet werden. Es müssen weitere Maßnahmen geleistet werden. Wie gesagt, das Paket, der Notfallfonds „Energiearmut“ ist hier ein Beitrag. Wir sind uns klar, dass es hier vor allem gilt, diejenigen zu unterstützen, die besonders betroffen sind, ich denke hier an Familien. Wir werden Wege finden – das haben wir auch während der Coronakrise gefunden –, um entsprechend zu unterstützen. Ich finde es aber auch sehr wichtig, dass wir die Beratungsstellen an der Stelle ausbauen und dass wir versuchen, niedrigschwellig entsprechende Angebote zu leisten. Wir wissen – Herr Möller hat es, glaube ich, auch schon gesagt –, dass es viele Menschen gibt, die gar nicht wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, oder die auch Scham haben, beispielsweise Wohngeld oder auch Sozialleistungen zu beantragen. Ich glaube, dass niedrigschwellige Angebote an dieser Stelle zumindest zur Abfederung beitragen können. So weit sei ganz kurz auf den Antrag eingegangen. Ich denke, wir werden hier gemeinsam Lösungen finden, und bedanke mich sehr für den Antrag der Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Nachdem mein Fragewunsch nicht beantwortet wurde, bin ich noch mal nach vorn gegangen, um zu erzählen, von welchen Kuckuckszahlen hier geredet wird. Das Lieblingsprojekt der Landesregierung „Schwarzatal – Wasserstoffzug“ ist auf Eis gelegt. Das kann in den nächsten Jahren nicht realisiert werden. Und hier wird erzählt, dass wir eine Energiewende und Verkehrswende hinbekommen von einer Regierung, die seit fast zehn Jahren – sagen wir mal acht Jahren – dran ist und ihr Lieblingsprojekt nicht umsetzen kann. Also wovon reden wir hier bitte?
(Beifall AfD)
Ich bitte Sie, dass Sie endlich zur Vernunft kommen, dass Sie sich dafür einsetzen, dass die Steuern für alle gesenkt werden, dass die Gasumlage nicht kommt und dass Kernkraftwerke weiterbetrieben werden. Was Sie hier riskieren, das ist der Niedergang einer ganzen Volkswirtschaft. Das ist verantwortungslos. Das tragen wir nicht mit. Ich bitte Sie, kommen Sie endlich zur Vernunft!
(Beifall AfD)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Redewünsche liegen mir jetzt nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung, als Erstes über den Antrag der Fraktion der CDU. Der Wunsch nach Ausschussüberweisung liegt mir nicht vor. Das ist richtig. Damit würden wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5758 in der Neufassung abstimmen. Bitte, Herr Blechschmidt.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Wenn ich es richtig zur Kenntnis genommen habe, hat der Kollege Müller vorhin einen Antrag gestellt, Gesamtabstimmung außer Punkt IV.5, den hätten wir dann gern einzeln abgestimmt.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Gut. Dann stimmen wir in dieser Form ab. Wir stimmen als Erstes über den Gesamtantrag der Frakon der CDU ohne den Punkt IV.5 ab. Wer dafür ti ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen außer der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag angenom men. Da der Antrag angenommen wurde, erübrigt sich die Abstimmung über den Alternativantrag.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Ach so, Entschuldigung, ich war meiner Zeit voraus.
(Heiterkeit im Hause)
Wir stimmen natürlich noch über Punkt IV.5 des Antrags ab. Wer für diesen Punkt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen, Parlamentarische Gruppe der FDP und die AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Ich würde vorschlagen, wir zählen das aus. Wer ist dafür? Das sind 44 Jastimmen. Bitte die Neinstimmen. Das sind 39 Stimmen. Selbst, wenn wir jetzt noch zwei abziehen würden, wäre der Punkt 5 angenommen. Damit ist der Punkt 5 auch angenommen.
(Beifall CDU, Gruppe der BfTh)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier ist mir signalisiert worden, dass keine Ausschussüberweisung beantragt ist. Damit stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6300 ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die regie-
rungstragenden Fraktionen!) Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Parlamentarischen Gruppen der FDP und der Bürger für Thüringen. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt noch den Wunsch nach Begründung des Abstimmungsverhaltens. Bitte, Frau Abgeordnete Wahl.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurz mein Abstimmungsverhalten begründen. Ich habe dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt, so wie ich auch dem von Rot-Rot-Grün zugestimmt habe, weil es mir wichtig ist, dass schnellstmöglich Unterstützungsleistungen angesichts der extremen Energiekostensteigerungen auf den Weg kommen. Gleichzeitig erinnern uns heute Millionen Menschen weltweit mit dem globalen Klimastreik daran, dass es fatal wäre, bei der Bekämpfung der Energiekrise die Klimakrise aus dem Blick zu verlieren. Ich will ergänzend zu meinem Abstimmungsverhalten darauf hinweisen, dass uns diese Krise schon heute trifft. Ein Blick auf die vertrockneten Wiesen und Felder Thüringens in diesem Sommer oder nach Pakistan, wo vor Kurzem ein Drittel des Landes unter Wasser stand, genügt, um dies zu erkennen. Die Klimakrise wird mit jedem Jahr wuchtiger und gefährlicher. Mir ist daher wichtig, zu erklären, dass die in II.5 und II.6 des CDU-Antrags genannten Punkte der Speicherung sowie Planungsund Verfahrensbeschleunigung nicht mit einer vermeintlichen Technologieoffenheit vereinbar sind. Mit dem Begriff der Technologieoffenheit soll meis tens weiterhin die Nutzung von fossilen und nukle aren Energieträgern ermöglicht werden. Dem hätte ich aufgrund meiner politischen Überzeugung nicht zustimmen können. Mit Blick darauf, dass wir in Thüringen allerdings nur ausbaufähige erneuerbare Energiequellen haben – sprich: Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie und oberflächennahe Geothermie – können die beiden genannten Punkte II.5 und II.6 nur so interpretiert werden, dass hiermit endlich deren Planungs- und Verfahrensbeschleunigung gemeint ist. Diesem konnte ich natürlich zustimmen, denn klar ist: Die fossilen Energieträger sind Verursacher dieser Krise, mittel fristig sind nur 100 Prozent Erneuerbare der lo gische Weg da heraus. Danke für Ihre Aufmerk samkeit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Mit dieser Erklärung schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir würden jetzt eigentlich in die Mittagspause eintreten. Es wurde mir aber durch den Abgeordneten Blechschmidt signalisiert, einen Antrag stellen zu wollen.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Danke, Herr Präsident. Auf der Grundlage der Geschäftsordnung § 22 Abs. 1 Punkt 4 würde ich gern die Tagesordnung verändern: Streichung des Tagesordnungspunkts „Mittagspause“. Ich gehe davon aus, ich unterstelle das mal, dass ein Großteil der Abgeordneten die Mittagspause schon durchgeführt hat, und wir haben hier noch eine reichliche Tagesordnung abzuarbeiten. Demzufolge würde ich beantragen, den – in Anführungszeichen – Tagesordnungspunkt „Mittagspause“ zu streichen.
Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen
Es liegt uns ein Antrag vor, die Mittagspause zu streichen. Darüber müssen wir abstimmen. Das heißt, wer dafür ist, die Mittagspause zu streichen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Teile der CDU – oder jetzt fast alle. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Ja, einige Enthaltungen. Also, es gibt eine deutliche Mehrheit, die Mittagspause zu streichen.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Lüftungspau-
se!) Nach Plan geht es jetzt weiter mit dem Punkt 24, Wahlhandlung. Da ich aber dringend auf die Toilette muss, mache ich jetzt eine Pause von 5 Minuten. Wir unterbrechen die Sitzung für 5 Minuten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6344 Die erneut vorgeschlagene Abgeordnete Hoffmann erreicht in geheimer Wahl bei 67 abgegebenen gültigen Stimmen mit 24 Jastimmen, 42 Neinstimmen und 1 Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mindestens 46 Stimmen sind hier gefragt. Die Fraktion der AfD hat Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferinnen und als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben;
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Der Abgeordnete Liebscher wird dringend gesucht, um als Wahlhelfer zu fungieren. Vielleicht könnte ein Kollege aus der SPD – Herr Reinhardt springt ein. Alles gut. Herr Weltzien war schneller und tritt dafür jetzt als Wahlhelfer ein.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, konnten alle ihre Stimme abgeben? Das ist erkennbar der Fall. Damit schließe ich die Stimmabgabe und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß werden wir während der Auszählung der Stimmen erneut den Tagesordnungspunkt 28 , die aufrufen. Ich rufe als Erstes die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien in der Drucksache 7/6266 auf. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Nutzung von Cloud-Diensten in Thüringer Landesverwaltungen Die Tageszeitung Freies Wort berichtete am 30. Juli 2022 über die Nutzung von Cloud-Diensten in Thüringer Landesverwaltungen. Die Abhängigkeit vom US-Hersteller Microsoft soll demnach reduziert werden und eine eigene Cloud mit Open-Source-Software zum Einsatz kommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann soll die eigene Cloud in welchen Bereichen zum Einsatz kommen? 2. Wie werden die Beschäftigten in den Landesverwaltungen auf den Einsatz der eigenen Cloud vorbereitet? 3. Welche Cloud-Dienste von sogenannten „Hosted Services“ mit amerikanischen Mutterkonzernen – beispielsweise Microsoft etc. – sollen weiterhin genutzt oder neu implementiert werden? 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Daten der Landesverwaltung nicht auf US-Servern landen und damit dem Geltungsbereich des europäischen Datenschutzrechts entzogen werden?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Bitte, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Anfrage wie folgt: Wenn wir über Cloud und Cloud-Dienste sprechen, ist das nichts anderes, als wenn Sie irgendwo einen Server stehen haben. Etwas anderes ist das nicht. Insofern brauchen wir die Landesverwaltung nicht auf solche Cloud-Dienste vorbereiten, weil das völlig uninteressant ist, wo die Abarbeitung oder die Speicherung erfolgt. Wir haben keinen genauen Zeitplan. Es ist nicht ganz einfach, sich von bestimmter Software zu trennen, weil die Grundlage mancher Programme, die wir in der gesamten Landesregierung verwenden, auch auf anderen, gerade auf Microsoft-Produkten basiert, die nicht einfach abzulösen sind. Aber das Ziel ist, dass wir zumindest einen gewissen Betrag oder einen gewissen Anteil der Softwareprodukte, die wir bisher nutzen, auch ablösen können. Danke.
Zunächst vielen Dank für die Antwort, wenn sie auch doch angesichts von vier Fragen recht spärlich ausgefallen ist. Trotzdem eine Nachfrage dazu. Wenn Sie sagen, dass immer noch vereinzelte Dienste in Anspruch genommen werden, die US-amerikanische Mutterkonzerne haben, weiß ich trotzdem noch nicht, wie Sie die Frage zum Thema der US-Server und der Europäischen DatenschutzGrundverordnung beantworten. Sie wissen ja, dass wir sehr darauf drängen, auch die Bundesregierung darauf drängt, dass auch USamerikanische Firmen in Deutschland die Angebote machen. Das war der Streit gewesen zum Beispiel bei Microsoft, dass Microsoft sagt, wir wollen euch quasi zwingen, auf unseren Servern die Angebote zu nutzen. Das ist der eine Teil. Daran arbeitet – sage ich mal – Herr Schubert zum Beispiel über den IT-Planungsrat natürlich in gewisser Weise auch mit. Deswegen, das habe ich schon gesagt, sind wir bestrebt, an den Stellen solche Dienste abzulösen, indem wir Open Source gehen. Das ist ein Prozess, deswegen kann ich Ihnen den Zeitraum nicht nennen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir zur zweiten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, die des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/6268. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zeugnisvergabe an Lehramtsstudierende Aktuell läuft das Verfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter zum Einstellungstermin 1. November 2022 in Thüringen. Der Nachreichtermin für fehlende Unterlagen, beispielsweise Zeugnisse über das erste Staatsexamen bzw. den Master, ist der 15. September 2022. Gleichzeitig liegen die Termine für Prüfungen an den Hochschulen teils Mitte September. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich das Verfahren der Zeugniserstellung an den lehrerbildenden Hochschulen im Freistaat? 2. Wie viele Lehramtsstudenten haben bis zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 alle Prüfungsleistungen abgelegt und warten weiter auf ihr Abschlusszeugnis? 3. Was unternimmt die Landesregierung, damit die Vergabe der Abschlusszeugnisse zügig vollzogen wird und die Studierenden termingerecht in den Vorbereitungsdienst für die Lehramtsanwärter gehen können? 4. Werden durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter vorläufige Zeugnisse für Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst an Lehramtsanwärter zur Verfügung gestellt?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Zeugniserstellung erfolgt für die Studierenden der Staatsexamensstudiengänge „Lehramt Regelschule“ und „Lehramt Gymnasium“ an der FSU Jena sowie für das „Doppelfach Kunst“ an der BUW durch das Landesprüfungsamt, für Lehrämter beim TMBJS der Master-of-Education-Stu diengänge an der Universität Erfurt und an der schule für Musik „Franz Liszt“ Weimar direkt Hoch die Hochschulen. durch In den Staatsexamensstudiengängen, also FSU Jena und BU Weimar, gestaltet sich das Verfahren wie folgt: Wenn die Lehramtsstudierenden alle regulären Modulprüfungen absolviert haben, muss durch die Studierenden beim Landesprüfungsamt ein Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Studierenden ausschließlich vom Landesprüfungsamt betreut. Alle notwendigen Angaben zu Modulen und Noten sind im Prüfungsverwaltungssystem hinterlegt, auf das das Landesprüfungsamt Zugriff hat und nach Absolvierung der Staatsexamensmodule die Zeugnisse erstellt. Die FSU Jena erstellt lediglich das Zeugnis für die Absolventen der Masterstudiengänge, also Wirtschaftspädagogik mit dem Abschluss „Master of Education“. Das Zeugnis wird umgehend nach Vorlage der letzten Prüfungsleistung – das ist in der Regel die Abschlussprüfung – im Prüfungsamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt und dort auch ausgehändigt. In den Master-of-Education-Studiengängen gestaltet sich das Verfahren wie folgt und betrifft die Absolventen der Master-of-Education-Studiengänge an der Universität Erfurt zu den Lehrämtern Grundschule, Förderpädagogik, Regelschule und berufsbildende Schule sowie an der Hochschule für Musik Weimar für das Lehramt Gymnasium im Doppelfach Musik: An der Universität Erfurt liegen die Zeugnisse in der zweiten Dekade des Septembers oder März eines jeweiligen Jahres vor und werden an die Studierenden versandt. Dazu werden die Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden der Master-of-Education-Studiengänge durch die Hochschule prioritär, das heißt als erste Kohorte ausgewertet. Zu Frage 2: Voranstellen möchte ich, dass das Sommersemester 2022 noch bis zum 30.09. dauert, während das Schuljahr bereits begonnen hat. Soweit Studierende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben, erhielten sie bereits ihr Abschlusszeugnis. Im Sommersemester 2022 haben das Lehramtsstudium erfolgreich beendet: an der Universität Erfurt in den Master-of-Education-Studiengängen an der Universität zum Lehramt Grundschule, Förderpädagogik, Regelschule bzw. berufsbildende Schule 228 Absolventinnen und Absolventen – in 18 Fällen steht durch die Universität Erfurt krankheitsbedingt durch die potenziellen Absolventinnen und Absolventen die Bewertung einer Prüfungsleistung noch aus. Danach wird die Zeugniserstellung erfolgen –; bei der Hochschule für Musik in Weimar im Master-of-Education-Studiengang im Lehramt Gymnasium Doppelfach Musik an der Hochschule für Musik Weimar ein Absolvent. An der Friedrich-Schiller-Universität und Bauhaus-Universität Weimar für die Staatsexamensstudiengänge zu den Lehrämtern Regelschule und Gymnasium an der FSU Jena sowie Lehramt Gymnasium Doppelfach Kunst an der BU Weimar wurden seit dem 1. April 2022 insgesamt 175 Zeugnisse durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter ausgestellt. Davon wurde für 52 Absolventinnen und Absolventen im Vorfeld eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen der ersten Staatsprüfung ausgestellt. Informationen darüber, wie viele Absolventinnen und Absolventen der Staatsexamensstudiengänge nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten Staatsprüfung auf eine Bescheinigung warten, liegen uns nicht vor. Zu Frage 3: Die Erstellung der Abschlusszeugnisse im Studium erfolgt unmittelbar nach Vorliegen aller Prüfungsleistungen, soweit die Prüfungsleistungen erbracht sind. Dies wird bereits während des letzten Fachsemesters durch die Hochschulen gewährleistet. In der Allianz für Lehrerbildung vereinbarten das Wissenschaftsministerium und das Bildungsministerium zudem, die Einstellungstermine auf den 1. Mai und den 1. November vorzuziehen. Damit soll eine Verkürzung des Übergangs von der ersten Phase zur zweiten Phase der Lehrerausbildung erzielt werden. Da die Regelstudienzeit des Studiums ganz überwiegend zum Ende eines Sommersemesters endet, sollen möglichst keine Wartezeiten bis zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst entstehen. Damit sollen insbesondere die Absolventinnen und Absolventen der erhöhten Ausbildungskapazitäten im Lehramt der Universität Erfurt für die Bedarfslehrämter an Grund- und Regelschulen sowie die Förderpädagogik für einen Vorbereitungsdienst in Thüringen gewonnen werden. Das TMBJS beabsichtigt zudem, ab dem Jahr 2023 jährlich je Lehramt zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst vorzusehen. Die Einstellungen erfolgen dabei zeitlich gestaffelt, das heißt für die Lehrämter Grundschule, Regelschule und Förderpädagogik zum 1. Mai und zum 1. November; für die Lehrämter Gymnasium und berufsbildende Schulen sollen die bisherigen Einstellungstermine 1. Februar und 1. August bestehen bleiben. Zu Frage 4: Nach Mitteilung des Landesprüfungsamts für Lehrämter wird für die Bewerber für den Vorbereitungsdienst in Thüringen durch das Landesprüfungsamt eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen der ersten Staatsprüfung mit Mitteilung des Gesamtergebnisses ausgestellt, sobald das Gesamtergebnis ermittelt werden kann. Diese Bescheinigung wird zur Wahrung der Nachreichfrist dem für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zuständigen Referat beim TMBJS vorab per E-Mail übermittelt. Laut Terminablaufplan läuft der aktuelle Prüfungszeitraum noch bis zum 30. September 2022. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe zwei Nachfragen. Können Sie bitte noch mal den Unterschied erläutern zwischen den Bescheinigungen, die von der FSU ausgestellt werden,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das ist doch keine Frage!) – natürlich ist das eine Frage – und der ersten Staatsprüfung? Sie sind ja auf beide Sachen eingegangen. Die zweite Frage: Ist es möglich, dass die lehrerbildenden Universitäten auch eine Bescheinigung ausstellen, dass Studierende sich gerade im Prüfungsverfahren befinden, zum Einstellungstermin dann auch fertig sind, damit man dieses auch nutzen kann, um sich für das Bewerbungsverfahren für das Referendariat anzumelden?
Zu Frage 1: Eine Bescheinigung bestätigt, dass das Prüfungsergebnis vorliegt, dass es positiv bestanden ist, es ist aber noch nicht das eigentliche Zeugnis. Das Absolvieren des Zeugnisses wird durch Ausstellung des Prüfungszeugnisses dargestellt. Der zweite Punkt: Man kann natürlich theoretisch bestätigen, dass man sich im Prüfungsverfahren befindet, aber das würde jetzt keine positiven Effekte haben. Ich wüsste jetzt nicht so richtig, warum man das eigentlich tun sollte. Dass man sich im Prüfungsverfahren befindet, kann man ja auch nachweisen, indem man die Anmeldung zur Prüfung vorlegt, insofern bräuchte man das wahrscheinlich nicht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur dritten Anfrage, Abgeordneter Montag, Drucksache 7/6272. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Stand der Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 beschlossen, Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufzunehmen, um die pharmazeutische und (zahn ‑ )medizinische Versorgung landesweit sicherzustellen. Korrespondierend dazu wurde die Landesregierung durch den Landtag aufgefordert, die „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ bis zum 1. Oktober 2022 entsprechend anzupassen und in Kraft zu setzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die detaillierten Vorgaben des Beschlusses vom 17. Dezember 2021 umzusetzen und die novellierte „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ vorzulegen? 2. Wie sehen die Auszahlungsbedingungen aus und wer ist für die Auszahlung der Niederlassungsförderung zuständig? 3. Wie erklärt die Landesregierung die Redukti on der für die Förderung von Niederlassungen im Haushaltsjahr 2023 unter Maßgabe der neuen Richtlinie veranschlagten Mittel vor dem Hinter grund der durch den Beschluss des Landtags in der Drucksache 7/4628 vorgesehenen Ausweitung der Anspruchsberechtigten und der Erhöhung der jeweiligen Fördersumme?
Ja, eine Zeitersparnis, dachte ich. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gern im Namen der Landesregierung die Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die vorhergehende „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ in der Fassung vom 5. Dezember 2016 am 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten ist. In Umsetzung der Ziffer II des Landtagsbeschlusses, den Sie auch schon benannt haben, wurde auf Basis dieser Richtlinie durch das TMASGFF am 19. Januar 2022 eine angepasste Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit Gül tigkeit bis zum 31. Dezember 2022 erlassen. Damit wurde ein Teil der Vorgaben aus dem Landtagsbe schluss umgesetzt, um keine Förderlücke bis zur Vorlage einer novellierten Fassung entstehen zu lassen. Der Entwurf einer novellierten Förderrichtli nie für Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apotheker/ ‑ in nen befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung. Insbesondere die Prüfung der Einhaltung des haus haltsrechtlichen Grundsatzes der Nachrangigkeit sowie die Festlegung der für die Umsetzung der Förderrichtlinie zuständigen Stelle haben einen er höhten Bearbeitungsaufwand erzeugt und sind des halb noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ver öffentlichung der novellierten Richtlinie soll im Laufe des IV. Quartals 2022 erfolgen, sodass sie voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Zu Frage 2: Derzeit prüft das Ministerium, ob die Antragsprüfung und Mittelauszahlung an die Letztempfänger/ innen und die Verwendungsnachweis‑ prüfung unter den Bedingungen des erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten weiterhin über die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen oder gegebenenfalls über die GFAW erfolgen sollen. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Neben der Zustimmung des Stiftungsbeirats ist eine Änderung der Stiftungssatzung erforderlich und eine entsprechende Vergütung zu vereinbaren, da die zusätzlichen Aufgaben durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten vom Stiftungszweck nicht erfasst sind. Mit der Stiftung wurde dazu Kontakt aufgenommen. Alternativ kommt die Beauftragung der GFAW in Betracht. Dazu befindet sich das Ministerium mit der GFAW auch in Abstimmung. Die Auszahlungsbedingungen an die Letztempfänger/ innen richtet sich nach den ‑ Fördervorgaben des Landtagsbeschlusses und den bereits bestehenden Fördervorgaben. Da sich die Richtlinie noch in der Entwurfsfassung befindet und der Meinungsbildungsprozess zu den einzelnen Förderbedingungen noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich zu den Einzelheiten der Fördervergabe noch keine Aussage treffen kann. Zu Frage 3: Bei der Veranschlagung der Haushaltsmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 1,1 Millionen Euro wurden der bisherige Umfang der Inanspruchnahme der Förderung sowie die durch den Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2021 gestiegene Zuwendungshöhe von bis zu 40.000 Euro und die beschlossene Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten berücksichtigt. Es wurde dabei von zwölf Vollniederlassungen und sechs Eröffnungen von Zweig- bzw. Filialpraxen im ärztlichen Bereich und jeweils fünf Vollniederlassungen für Apotheker/ ‑ innen und Zahnärzte/Zahnärztinnen ausgegangen. Förderungen von Eigeneinrichtungen der Stiftung, die in den Vorjahren berücksichtigt wurden, wurden nicht eingeplant. Noch zum Abschluss: Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung arbeitet daran, dass die Beantragung und Gewährung der Niederlassungsförderung auch in Zukunft auf rechtssicheren Beinen steht. Nur dadurch kann dieses kurzfristig wirkende Instrument zur Sicherung der ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Versorgung erfolgreich zum Einsatz kommen. Deswegen brauchen wir ein ganz kleines bisschen mehr Zeit. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine Frage noch: Sie haben gesagt, spätestens zum 01.01.2023 ist nicht nur die Richtlinie in Kraft, sondern sind auch die Auszahlungsbedingungen dann so geklärt, dass tatsächlich auch für 2023 gefördert werden kann.
Genau. So haben wir das vorgestellt. Zum IV. Quartal kann man die Richtlinie mit all dem, was dazugehört, veröffentlichen und dann kann das ab 01.01.2023 starten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich keine. Jetzt ist die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/6281 dran – kollegial vertreten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert: Beschluss des Geraer Stadtrats zum Ende des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der „Elstertal“-Infraprojekt GmbH Mit dem Beschluss 96/2020 hat der Stadtrat in Gera am 5. November 2020 auf Vorschlag des Oberbürgermeisters festgelegt: „Der Stadtrat beschließt in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 21.09.2017, DS 82/2015, 5. Ergänzung die Fortschreibung der vertraglichen Beziehungen mit Ihrer Eigengesellschaft ‚Elstertal‘Infraprojekt GmbH und legt Folgendes fest: 1. Der Geschäftsbesorgungsvertrag wird bis zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Stadt gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz weitergeführt, also bis längstens 31.12.2022. 2. Dem Stadtrat ist zur 1. Sitzung nach der Sommerpause 2021 der Entwurf eines langfristig angelegten, umfassend geprüften Verwaltervertrages [...] vorzulegen.“ Dies ist bis heute nicht erfolgt. In einer Antwort an den Stadtrat zur Umsetzung des genannten Beschlusses vom 17. August 2022 wird eine Verlängerung des Vertrags als Möglichkeit dargestellt. Die Stadt Gera unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche rechtliche Bindung entfaltet nach Auffassung der Landesregierung der Beschluss des Stadtrats vom 5. November 2020 – bitte begründen –? 2. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten, wenn der Oberbürgermeister der Stadt Gera nicht den Beschluss des Stadtrats umsetzt und keinen neuen Beschluss des Stadtrats vor dem 31. Dezember 2022 erwirkt? 3. Stellt das Ignorieren des konkreten Termins zur Vorlage eines neuen Verwaltervertrags im Entwurf – laut Beschluss des Stadtrats bis zum September 2021 – einen Rechtsverstoß dar – bitte begründen –? 4. Inwieweit verstößt der Oberbürgermeister der Stadt Gera gegen die Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Elstertal“-Infraprojekt GmbH – 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Gera mit rund 100 Angestellten –, wenn entgegen dem Stadtratsbeschluss vom Jahr 2020 bis kurz vor Ablauf der vertraglichen Geschäftsgrundlage noch immer keine Anschlussregelung für den Fortbestand der Geschäftsbeziehung zwischen Stadt und GmbH vorliegt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs werde ich die Fragen 1 und 3 zusammen beantworten. Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung vollzieht der Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderats. Daraus folgt, dass der Oberbürgermeister der Stadt Gera dazu verpflichtet ist, den Stadtratsbeschluss vom 5. November 2020 zu vollziehen. In § 29 Abs. 1 Satz 2 ThürKO ist allerdings keine Frist festgelegt, in der ein Beschluss vollzogen werden muss. Zu Frage 2: Aus § 22 Abs. 3 Satz 2 bis 3 ThürKO ergibt sich die Rechtsposition des Stadtrats gegenüber dem Oberbürgermeister. Danach ist es in erster Linie Sache des Stadtrats, die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und gegebenenfalls einzufordern. Kommt der Oberbürgermeister seinen Pflichten zum Vollzug des Beschlusses und den entsprechenden Berichten und Auskunftspflichten nicht nach, kann der Gemeinderat seine Rechte im Wege des Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzen. Sollte der Beschluss des Stadtrats der Stadt Gera vom Oberbürgermeister nicht vollzogen werden, so wäre zu prüfen, ob im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Befugnisse des § 116 ff. ThürKO ein entsprechendes Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber der Stadt Gera geboten erscheint. Zu Frage 4: Etwaige Sorgfaltspflichten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Elstertal“-Infraprojekt GmbH können sich nur aus dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfalten. Arbeitgeber ist die „Elstertal“-Infraprojekt GmbH und nicht die Stadt Gera. Der Landesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse etwaiger Ansprüche der GmbH gegenüber der Stadt Gera aus bisherigen Geschäftsbeziehungen, zum Beispiel im Geschäftsbesorgungsvertrag, vor. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Damit können wir zur nächsten Anfrage kommen. Das ist die Anfrage der Frau Abgeordneten Pfefferlein in der Drucksache 7/6282. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Mikrofon als Erste.
Vielen Dank, Herr Präsident. Schutzimpfung gegen Affenpocken in Thüringen Affenpocken sind eine Virusinfektion. Die Erkrankung wird durch das Affenpockenvirus verursacht, das mit den Menschenpockenviren und den Kuhpockenviren verwandt ist. Auch wenn Betroffene in der Regel nicht schwer erkranken, stellen die Affenpocken inzwischen nach Ansicht von Medizinerinnen und Medizinern ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem in allen europäischen Ländern und Nordafrika dar. Die EU-Kommission hat den Impfstoff lmvanex Ende Juli gegen Affenpocken zugelassen und war damit einer EMA-Empfehlung gefolgt. Die Impfung empfiehlt die Ständige lmpfkommission in Deutschland für bestimmte Risikogruppen und für Menschen, die engen Kontakt zu Infizierten hatten. In Deutschland zeichnet sich eine hohe Impfbereitschaft ab, die im Sommer zum Beispiel in Berlin bereits zu Engpässen in der Versorgung führte. Inzwischen hat sich die Versorgungslage stabilisiert, mit zunehmendem Ausbruchsgeschehen ist jedoch mit einer erhöhten Nachfrage zur Impfung gegen Affenpocken auch in Thüringen zu rechnen. In Thüringen ist es geplant, die Indikationsimpfungen in den drei bestehenden HIVSchwerpunktpraxen durchzuführen – Erfurt, Jena und Weimar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Dosen Impfstoff bekam der Freistaat Thüringen bislang zugewiesen bzw. wann sind wie viele weitere Dosen zu erwarten? 2. Wird der Impfstoff an gefährdete Bürgerinnen und Bürger und an Beschäftigte im Gesundheitswesen ausschließlich in den drei bestehenden HIVPraxen ausgereicht oder ist die Immunisierung auch in den Gesundheitsämtern möglich? 3. Ist eine Ausweitung der Impfangebote bzw. sind weitere Maßnahmen geplant, um die Impfversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das Landesamt für Verbraucherschutz hat bisher 560 Dosen des Impfstoffs Jynneos in zwei Teillieferungen erhalten. Weitere 500 Impfdosen sollen ab der 39. Kalenderwoche geliefert werden. Ein konkreter Liefertermin ist noch nicht bekannt. Zu Frage 2: Aufgrund der hohen Anforderungen an die Lagerung und den Transport des Impfstoffs wird er ausschließlich in den drei Thüringer HIVSchwerpunktpraxen ausgereicht. Eine Impfung in den Gesundheitsämtern ist nicht möglich. Hintergrund ist: Die Einlagerung bei Tiefkühltemperaturen ist in den Gesundheitsämtern nicht möglich. Der Impfstoff muss im aufgetauten Zustand innerhalb von 12 Stunden verimpft werden. Dies erfordert ein sehr genaues Terminmanagement. Verwurf ist angesichts der nur sehr wenigen Impfdosen unbedingt zu vermeiden. Zu Frage 3: Eine Ausweitung der Impfangebote ist aufgrund der soeben geschilderten Problematik in absehbarer Zeit und der geringen Anzahl zur Verfügung stehender Impfdosen leider nicht möglich. Auch eine Überführung des Impfstoffs in das Regelsystem ist nach Kenntnis der Landesregierung seitens des Herstellers derzeit nicht geplant. Somit besteht auch in absehbarer Zukunft bedauerlicherweise keine Möglichkeit, den Impfstoff flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe zwei Nachfragen, wenn Sie gestatten. Und zwar: Wie viele Fälle von Affenpocken sind Ihnen denn in Thüringen bekannt, können Sie das sagen? Und was machen Sie mit nicht benötigten Impfstoffen, stellen Sie die anderen Bundesländern zur Verfügung? Die zwei Fragen hätte ich noch.
Also, die Zahl habe ich jetzt dummerweise nicht parat. Die würde ich Ihnen aber gern nachreichen. Und, wie gesagt, angesichts der derzeit doch geringen Anzahl von Impfstoffdosen würden wir nicht davon ausgehen, dass wir die anderen Bundesländern zur Verfügung stellen, sondern eben für die Menschen hier in Thüringen zur Verfügung stellen wollen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen aus dem Hause sehe ich nicht. Damit sind wir schon bei der sechsten Anfrage, die des Kollegen Worm in der Drucksache 7/6295.
Vielen Dank, Herr Präsident. Landesförderung der Musik- und Jugendkunstschulen in Thüringen Nachdem das Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen vom 14. Juli 2022 in Kraft getreten ist, steht aktuell seine Umsetzung an. Damit verbunden sind zusätzliche Aufgaben bzw. Leistungen, die sowohl von den jeweiligen Musik- und Jugendkunstschulen als auch von der Verwaltung der Landesregierung zu erbringen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Erarbeitungsstand der von der Landesregierung zu erstellenden Rechtsverordnung zur Ausführung dieses Gesetzes? 2. Wo ergeben sich Probleme bei der Erarbeitung bzw. Ausformulierung dieser Rechtsverordnung? 3. Wann ist geplant, zwecks Herstellung des Einvernehmens mit dem für Kultur zuständigen Landtagsausschuss den Entwurf dem Landtag zuzuleiten, und wann soll dieser erlassen werden? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die jeweiligen Einrichtungen bzw. ihre Träger Probleme bei der Umstellung der Beantragung der Förderung als Projektförderung nach der Richtlinie für Kunst und Kultur auf die neuen Fördermodalitäten haben, und – wenn ja – um welche Probleme bzw. Herausforderungen handelt es sich?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich würde aufgrund des Sachzusammenhangs die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – zusammenfassen. Bei dem neuen Musik- und Jugendkunstschulgesetz handelt es sich um ein Gesetz, das aus der Mitte des Landtags eingebracht wurde. Bekanntermaßen ging diesem Gesetz ein beharrliches Ringen, auch hier im Hohen Haus, bis zuletzt voraus, ehe es dann am 20. Juli 2022 verkündet wurde, um am Tag danach in Kraft zu treten. Die Umsetzung des Musik- und Jugendkunstschulgesetzes ist uns als Staatskanzlei ein wichtiges Anliegen. Deshalb fanden bereits Gespräche mit den betreffenden Verbänden in Vorbereitung der Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift statt, die rechtzeitig zum Inkrafttreten veröffentlicht werden sollen. Die Rechtsverordnung selber wird dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien am 9. Dezember vorliegen, damit das Einvernehmen fristgemäß hergestellt werden kann. So sieht es das entsprechende Gesetz vor. Zu Frage 4: In den ersten Gesprächen mit den Verbänden wurde problematisiert, dass die freien Musikschulen grundsätzlich genauso von dem Gesetz erfasst sind wie durch Kommunen, Gemeindeverbände oder Landkreise getragene Musikschulen. Es besteht die Befürchtung, dass diese das für die Förderung notwendige Zertifizierungsverfahren erheblich schwieriger durchlaufen können, da sie aufgrund der im Regelfall deutlich kleineren Größe nicht die gesamten Aufgaben in diesem Umfang erfüllen können, wie es das Gesetz für eine erfolgreiche Zertifizierung vorsieht. Herausfordernd ist nach Einschätzung der Vertreterinnen der LAG Jugendkunstschulen zudem der Umgang damit, dass Jugendkunstschulen auch nach den gesetzlichen Vorgaben am Anerkennungsverfahren scheitern könnten. Hier sollte insgesamt vermieden werden, dass sie ihre Förderung verlieren. Es gilt, das bei der entsprechenden Umsetzung zu prüfen. Hingewiesen wurde zudem auf die in § 8 des Gesetzes geforderte Finanzierungsbeteiligung der Träger, die mindestens 50 Prozent kommunale Beteiligung vorsehen. Die kommunale Beteiligung ist damit, wie gesagt, ein vorgeschriebenes Kriterium für die Gewährung der Landesförderung. Dafür müssten die Kommunen entsprechend Vorsorge treffen. Zur Formulierung in § 8 Abs. 1 letzter Satz des Gesetzes: Nachdem in begründeten Fällen von dieser 50-Prozent-Regelung abgewichen werden kann, bedarf es voraussichtlich einer Schärfung – weil hier immer wieder Fragen dazu entstehen, wie das gemeint ist.
Danke, Frau Staatssekretärin. Nachfragen gibt es keine. Dann kommen wir zur siebten Anfrage, nämlich des Kollegen Kemmerich in der Drucksache 7/6309, vorgetragen von dem Kollegen Montag.
Vielen Dank, Herr Präsident. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Thüringen Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, werden altersunabhängig Personen gefördert, die sich beruflich verändern wollen oder einen höheren Abschluss anstreben. Hierzu zählen beispielsweise Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher. Es beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Im Jahresbericht 2021 „Mut zum Dialog [...] damit Verwaltung Vertrauen nicht verspielt“ berichtete der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen als Brennpunkt 2 über lange Bearbeitungszeiten des Thüringer Landesverwaltungsamts bei der Bearbeitung von Anträgen auf das Aufstiegs-BAföG. Nach wie vor weist das Landesverwaltungsamt in der Antragseingangsbestätigung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens fünf Monaten hin. Das führt zu großem Unmut bei den Antragstellern, weil sie oftmals eine finanzielle Lücke überbrücken müssen und Kursteilnehmerinnen und ‑ teilnehmer aus anderen Bundesländern schon längst Gelder erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Aufstiegs-BAföG wurden in den Jahren 2021 und 2022 gestellt bzw. sind davon aktuell noch in Bearbeitung? 2. Wie hoch ist der derzeitige Bearbeitungsverzug, das heißt, bei welchem Eingangsdatum befindet sich der Bearbeitungsstand mit welcher Wartezeit auf Bewilligung und erste Auszahlung derzeit? 3. Wie viel Personal ist mit der Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG betraut und wurde mehr Personal gegenüber dem Vorjahr für die Bearbeitung bereitgestellt? 4. Worin genau bestehen die Unterschiede bei der Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie etwa Sachsen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller in Thüringen monatelang warten, während die aus Sachsen bereits ihre Gelder erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich wie folgt. Zu Frage 1: Im Jahr 2021 gingen nach den für das Thüringer Landesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Informationen 3.580 Anträge ein, 3.038 Anträge wurden bereits erledigt. Im Jahr 2022 gingen im Thüringer Landesverwaltungsamt 3.443 Anträge ein, 2.948 Anträge wurden erledigt. Mit Stand vom 31.08.2022 befinden sich laut Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts noch 1.583 Anträge in der Bearbeitung. Zu Frage 2: Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamts gingen die derzeit zu bearbeitenden Anträge weitgehend im Juli 2022 bzw. im August 2022 von den Antragstellerinnen und Antragstellern vervollständigt ein. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit im Durchschnitt nur noch drei Monate. Die Bearbeitungszeit resultiert zum einen aus dem hohen Arbeitsaufkommen und zum anderen aus der Tatsache, dass die Antragsunterlagen nicht vollständig vorliegen. In ca. 70 Prozent der Fälle sind Nachforderungen zu veranlassen und die Unterlagen gehen zum Teil verzögert ein. Zu Frage 3: Zum 07.07.2021 waren laut Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamts fünf Vollzeitbeschäftigte mit der Bearbeitung des AFBG betraut. Die aktuelle Personalisierung zum 31.08.2022 beträgt indes 8,4 Vollbeschäftigte, davon temporär bis zum 28.02.23 insgesamt 2,4 Vollbeschäftigte. Des Weiteren werden aktuell zwei Anwärterinnen bzw. Anwärter regelmäßig eingesetzt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihm für die zusätzliche Personalisierung keine zusätzlichen Stellen zugewiesen wurden. Die Aufstockung des Personals in dem Bereich AFBG erfolgt unter Zurückstellung von Aufgaben in anderen Aufgabenbereichen des Thüringer Landesverwaltungsamts, dies im Übrigen auch in der Coronazeit, in der bis zu 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stabstätigkeit, dem öffentlichen Gesundheitsdienst sowie bei der Bearbeitung der Entschädigungsleistungen nach § 56 IfSG im Einsatz waren. Zu Frage 4: Wie sich die Antragsbearbeitung in anderen Bundesländern im Detail gestaltet, ist hier nicht bekannt. Da es sich bei dem AFBG um ein Bundesgesetz handelt, sind jedoch die zu prüfenden Vorgaben überall gleich. In den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist gleichwohl die Zuständigkeit der Behörden. Im Freistaat Sachsen, der in der Frage zum Vergleich herangezogen wurde, befasst sich die sächsische Aufbaubank mit der Bearbeitung der Anträge. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zwei an der Zahl. Sie haben gesagt, die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Der Bürgerbeauftragte des Freistaats spricht von fünf Monaten. Frage 1: Wie erklären Sie sich die Differenz? Frage 2: Wann ist geplant, eine digitale Antragstellung für diese Aufstiegs-BAföG-Anträge in Thüringen einzuführen, so wie es in vielen anderen Bundesländern bereits üblich ist?
Die Frage nach den Monaten: Das waren zunächst fünf Monate, das stimmt. Dann wurde aber mehr Personal eingesetzt, Aufgaben wurden umgeschichtet, sodass jetzt, nach den aktuellen Angaben des Verwaltungsamts, die Zahl tatsächlich auf drei Monate reduziert werden konnte. Die zweite Frage würde ich Ihnen schriftlich nachreichen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich keine.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Doch, Herr Präsident!) Doch. Entschuldigung, Frau Staatssekretärin. Bitte schön, Frau Abgeordnete Baum.
Entschuldigung, ich würde doch noch mal nachfragen: Sie hatten erwähnt, dass das in Sachsen unter anderem durch die Aufbaubank gemacht wird. Ist denn überlegt worden in Ihrem Haus, das einer anderen Behörde zu übergeben, um die Prozesse zu beschleunigen?
Also, wir haben tatsächlich gerade eine Prüfung laufen, ob wir das auch bei der Thüringer Aufbaubank übernehmen könnten, aber das gestaltet sich jetzt dadurch, dass die Bearbeitungszeit so reduziert wurde, nicht mehr als vordringlich. Aber wir prüfen es tatsächlich, wir haben das im Blick. Aber wir gehen davon aus, dass mit diesen acht Mitarbeitern – 8,4 Vollzeitstellen – die Bearbeitungszeit jetzt tatsächlich reduziert werden konnte, und deshalb glauben wir im Moment, dass wir die Bearbeitungszeit reduzieren konnten, und so ähnlich ist es auch in anderen Bundesländern.
Vielen herzlichen Dank. Umsetzung der Landeskampagne zur Stärkung des Respekts gegenüber Rettungs- und Einsatzkräften Im Juni 2019 hat der Landtag den Öffentlichkeitsetat des Ministeriums für Inneres und Kommunales um zusätzliche 100.000 Euro für eine „Landeskampagne“ mit dem Ziel erhöht – ich zitiere –, „den Respekt vor der Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehren und Polizei zu stärken“. Im Antrag wurde festgehalten, dass die Kampagne unter Beteiligung der in Thüringen mit der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes beauftragten Organisationen, des Thüringer Landesfeuerwehrverbandes, der Gewerkschaft der Polizei, des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e. V. sowie der Deutschen Polizeigewerkschaft zu konzipieren sei. Im Dezember 2020 bekräftigte der Landtag für den Haushalt 2021 den Mittelansatz durch eine Änderung samt der Erläuterung – ich zitiere wieder –: „davon 100.000 Euro zur Umsetzung der Landeskampagne für mehr Respekt vor der Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei“. Im Haushalt 2022 sicherte die Landesregierung zu, die „Landeskampagne“ fortzusetzen, sie benötige jedoch nur 20.000 Euro, obwohl der entsprechende Haushaltstitel sogar um weitere fast 90 Prozent aufgestockt wurde. Eine öffentlichkeitswirksame „Landeskampagne“ in Thüringen, wie sie nach den Vorstellungen der Fraktionen im Haushalt verankert wurde, war bisher nach meiner Einschätzung nicht wahrnehmbar, lediglich ein Youtube-Video wurde im Jahr 2022 veröffentlicht und die jährliche mehrtägige Sommertermintour des Innenministers wurde unter das Motto „Respekt den Rettern“ gestellt. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Welche konzeptionellen Vorbereitungen wurden seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales in den letzten – mittlerweile sind es ja noch ein paar Tage mehr, als jetzt in der Anfrage steht, also Stand heute – 1.197 Tagen seit dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 6/6669 für eine Landes-Respektkampagne im haushalterischen Umfang von 100.000 Euro im Sinne des Landtags getroffen? 2. Wann und in welcher Weise wurden dabei mit welchem Ergebnis die mit der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes beauftragten Organisationen, der Thüringer Landesfeuerwehrverband sowie die Gewerkschaften und Berufsvertretungen – die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. und die Deutsche Polizeigewerkschaft – in die Konzeptionierung mit eingebunden? 3. Wann ist mit der Umsetzung dieser Landeskampagne inklusive landesweiter Plakatierung, öffentlicher Veranstaltungen und der Ausarbeitung von Kampagnenmaterial im Sinne des Gesetzgebers zu rechnen, bei denen die Würdigung der Arbeit der Rettungs- und Einsatzkräfte sowie deren Schutz vor Angriffen und Anfeindungen im Fokus steht?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu den bisherigen Maßnahmen erlaube ich mir eine kurze Zusammenfassung des Sachstands. Zu den konzeptionellen Vorüberlegungen des Ministeriums gehörte insbesondere, dass eine Sensibilisierung aller Bevölkerungsteile ein stetiger und länger andauernder Prozess war und bleibt, der mit einer Plakataktion oder einmaligen Flyern keine Früchte im Sinne des Themas trägt. Vielmehr ist durch ganzjährige Aktionen stetig auf das Thema hinzuweisen. Dies vorausgeschickt, ist das Thema der Stärkung des Respekts gegenüber Rettungs- und Einsatzkräften bereits seit 2019 Arbeitsgegenstand des Landespräventionsrats. Eine Bestandsaufnahme zur Datenlage über kriminogene und präventive Faktoren gewalttätiger Übergriffe auf Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Thüringen offenbarte ein Defizit an empirischen Erkenntnissen. Deshalb entschloss sich die Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste“, bestehend aus den Landesverbänden der Hilfsorganisationen, dem Deutschen Feuerwehrverband, der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Staatlichen Rettungsdienstschule Mühlhausen, zu einer Erhebung der Situation in Thüringen. Hierbei ging es im Wesentlichen um Gewaltverläufe in Situationsbedingungen. Ziel der Erhebung war vor allem, präventive Maßnahmen passgenau entwickeln zu können. Ein Fazit der Sitzung der Arbeitsgruppe am 28. April 2021 war, dass unter anderem coronabedingt auf Plakatierungen und den Druck von Flyern verzichtet wird und insbesondere Jugendliche als Zielgruppe angesprochen werden sollen. Im Schwerpunkt soll mit digitalen Medien auf die Thematik aufmerksam gemacht werden. Die AG entschied sich zu diesem Zeitpunkt für die Erstellung einer Informationsplattform mit Leitfäden, Checklisten und wichtigen Informationen zu Hilfsangeboten, auf der sich auch Führungs- und Einsatzkräfte informieren können, erreichbar über die Homepage des Landespräventionsrats, und einen Videofilm „Respekt?! Ja bitte!“, der am 6. Januar 2022 veröffentlicht wurde. Die Kosten hierfür betrugen rund 5.300 Euro. Zudem entwickelte das Ministerium bereits im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Thüringer Jugendfeuerwehrverband ein Brandschutzerziehungsheft, welches seitdem allen Grundschulen zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf jährlich rund 10.000 Euro. Außerdem wurde ein Malheft entworfen, welches alle Akteure, einschließlich der Thüringer Polizei, berücksichtigt. Dieses wurde im I. Quartal 2022 veröffentlicht und wird seitdem medial auch verteilt. Die Kosten hierfür betrugen rund 10.500 Euro. Ein weiterer Baustein für Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen der Einsatzkräfte ist aus Sicht des Ministeriums die regelmäßige „Respektden-Rettern-Tour“ des Innenministeriums seit 2020. Gerade die persönliche Danksagung vor Ort an die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben soll verdeutlichen, dass hinter jeder Einsatzkraft ein Vater, eine Mutter, eine Tochter oder ein Sohn steht – Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft. Für diese Tour wurden spezielle GiveAways und Geschenke angefertigt, die diese Form der Danksagung unterstreichen. Die Kosten für diese Tour belaufen sich ohne Give-Aways auf jeweils rund 3.000 Euro. Für die Sichtbarkeit und damit Nachhaltigkeit der Tour 2022 entschied sich das Ministerium zudem für einen Kalender 2023, der den Einsatzeinheiten zur Verfügung gestellt wird. Außerdem hat die Pressestelle des TMIK auf der Tour neun einzelne Videos erstellt, in denen die Arbeit von Autobahnpolizei, Tunnelfeuerwehr, DRK-Wasserwacht, DRKBergwacht, DRK-Hundestaffel und DLRG-Wasserrettung unter dem Retteraspekt beleuchtet wird. Die Videos wurden zur kostenfreien Nutzung für die Stellen zur Verfügung gestellt und auf den verschiedenen Kanälen des TMIK, also Website, YouTube, Facebook und Instagram veröffentlicht. Beides – Kalender und Videos – sollen künftig jedes Jahr vom Pressereferat zur „Respekt-den-Rettern-Tour“ produziert werden. Zu Frage 2: Diesbezüglich verweise ich auf meine vorherige Antwort. Ergänzend ist auszuführen, dass bislang sechs Sitzungen der Arbeitsgruppen stattfanden, in welchen die Thematik ausführlich erörtert wurde. Aufgrund der Trennung nichtpolizeilicher und polizeilicher Gefahrenabwehr war die Thüringer Polizei nicht Mitglied der Arbeitsgruppe. Das Thema der Wahrung des Respekts gegenüber Einsatzkräften der Thüringer Polizei ist jedoch ein wesentlicher Baustein bei der Nachwuchsgewinnungskampagne 2021/2022. Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, begann schon 2019 mit dem Brandschutzerziehungsheft die Sichtbarmachung des Themas „Stärkung des Respekts gegenüber Rettungs- und Einsatzkräften“ und ist ein immerwährender, fortdauernder Prozess, der sich in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zieht. Dem Ministerium ist die Einbindung aller Protagonisten wichtig und es steht deshalb in ständigem Austausch. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den jährlichen Bericht des Landespräventionsrates hinweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt sogar zwei. Sie haben gerade schon die Kampagnenseite „Respekt!? Ja bitte!“ angesprochen. Da gibt es auch eine Internetseite, aber das ist ja keine Landeskampagnenseite, sondern eigentlich die Seite von der GdP Bund und der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft des Bundes, die auch relativ eingeschlafen ist. Bei Facebook – ich habe mal geguckt – wurden dieses Jahr nur zwei Posts abgesetzt. Wir wollten eigentlich als Fraktion eine andere Landeskampagne und nicht auf die „Respekt!? Ja bitte!“-Kampagne hinaus, die auch gut gemeint ist vom Bund. Da sollte man aber vielleicht auf Landesebene noch mal was machen. Deswegen noch mal die Nachfrage. Sie hatten gerade Corona angesprochen. Gibt es noch einen Zeitplan bezüglich einer Ausarbeitung der Landeskampagne in diesem Jahr oder gibt es jetzt schon eine konzeptionelle Terminplanung bezüglich des nächsten Jahres in der Landeskampagne? Die zweite Frage bezieht sich auf das Video, das das Innenministerium produziert hat. Das ist sehr hochwertig gemacht. Dafür möchten wir uns wirklich löblich aussprechen, wenn es auch bisher leider nur ungefähr 10.000 Klicks erreicht hat. Ich stelle mir da so ein bisschen die Frage, ob es tatsächlich die Leute auch in diesen medialen Raum überhaupt hinschaffen, die das Video eigentlich ansprechen soll, das heißt Leute, die tatsächlich die Helfenden, die Rettenden attackieren, und ob da nicht doch noch einmal geprüft werden könnte, ob vielleicht auch Großflächen an Straßen beispielsweise als landesweite Plakatierung die Menschen besser ansprechen könnten als ein mediales Video.
Ich fange mal damit an, dass es offensichtlich darauf ankommt, wie man das Thema „Landeskampagne“ interpretiert. Ich habe in meiner Antwort zu Frage 1 dargestellt, dass es unter anderem coronabedingt – aber es ist nur ein Aspekt – uns darauf ankam und es hat sich die Gruppe, die alle die Akteure, um die es am Ende geht, einbindet, klargemacht, dass man sich eine Zielgruppe in den Fokus legen möchte, und das sind die Jugendlichen. Da war eben schon klar, dass man über Social Media dort mehr erreichen kann. Es ist natürlich misslich, wenn dann die Social-Media-Angebote, die Sie jetzt quasi von der Qualität gelobt haben – das freut mich –, nicht so viele Klicks erreichen, wie sie sollen. Andererseits, wenn ich mir die Bemerkung gestatten darf, ist es natürlich auch immer eine Frage derer, die quasi primär über die Existenz dieses Videos informiert werden – damit meine ich zum Beispiel die Abgeordneten –, das dann entsprechend zu verteilen und zu verbreiten, denn eine RespektKampagne lebt ja im Wesentlichen davon, dass man selber Respekt zollt. Das ist sozusagen der Gedanke, der auch hinter diesem Video steht, dass man die ganze Bandbreite an Einsatzkräften deutlich macht. Deswegen – das hatte ich in meiner Antwort auch ausgeführt – gibt es auch nicht nur ein Video, das statisch bleibt, sondern es soll im Rahmen dieser Sommertour immer neuer Content produziert werden, der zeigt, wie vielfältig das Rettungswesen ist. Gegenwärtig ist nicht geplant, eine Plakatkampagne umzusetzen, sondern sich eben darauf zu begrenzen und zu sagen, es gibt eine Plakatkampagne, ob die jetzt die entsprechende Reichweite vom Bund entfaltet oder nicht, das möchte ich mal dahingestellt lassen, aber man sagt eben, es gibt existente Präventionsangebote und die sollen eher gepusht werden, als viele alternative Dinge zu machen. Gleichwohl kann ich Ihnen zusagen, dass das fortlaufend auch vor dem Hintergrund des Budgets in dieser Arbeitsgruppe natürlich immer wieder geprüft wird, wie man am besten an die definierte Zielgruppe herankommt. Wir sind aber der Überzeugung, dass es sich lohnt, besonders an junge Menschen heranzutreten, die dieses Verhalten quasi erst noch entwickeln, als das jetzt bei den Menschen, die vielleicht sozusagen schon einen bestimmten Pfad eingeschlagen haben, zu versuchen. Die wird man vielleicht nicht mit einem Plakat von ihrem schlechten Verhalten abbringen, sondern im Wesentlichen durch gute Vorbilder, die ihren Respekt zollen. Was die Seite „Respekt?! Ja bitte!“ betrifft, auf die Sie verwiesen haben, dass die eingeschlafen ist, das kann ich jetzt weder bestätigen noch dementieren, weil ich sie gerade nicht präsent habe. Ich bezog mich jetzt hier auf den Videofilm „Respekt?! Ja bitte!“ und die darauf aufgelaufenen Kosten. Natürlich ist es wünschenswert, dass der weiterverbreitet wird, und da bitte ich Sie sozusagen um Ihre Mithilfe.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht und damit kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/6311. Bitte, Herr Kollege.
Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung in das Thüringer Landesverwaltungsamt Medienberichten in der „Südthüringer Zeitung“ vom 12. September 2022 und im „Freien Wort“ vom 13. September 2022 zufolge hat sich das Kabinett in seiner Sitzung am 13. September 2022 unter anderem mit der geplanten Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung – GfAW – in das Landesverwaltungsamt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 befasst. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde im Vorfeld des Beschlusses der Landesregierung zur Eingliederung der GfAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit welchem Ergebnis durchgeführt? 2. Falls keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, was sind die Gründe dafür, dass dies seitens der Landesregierung für entbehrlich angesehen wurde? 3. Wie stellt sich die Landesregierung den Integrationsprozess der GfAW in das Landesverwaltungsamt konkret vor? 4. Sollen im Rahmen der Eingliederung die Bereiche „Haushalt“, „Organisation“, „Personal“ und „IT“ zeitnah zusammengelegt werden, um so sinnvolle Synergieeffekte zu heben und – falls nein – was sind die Gründe dafür?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Vorfeld des Beschlusses der Landesregierung wurde eine Reihe von möglichen Alternativen zur Eingliederung der GfAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt geprüft: erstens die Neugründung einer Anstalt öffentlichen Rechts und Liquidation der GfAW, zweitens Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die GfAW, gegebenenfalls in einem Gesellschafterwechsel auf das Land, drittens Verlagerung der Aufgaben in die Landesverwaltung durch Gesamtrechtsnachfolge. Die Zielstellung der Stärkung einer effektiven und zentralisierten Arbeit im Bereich der Zuwendungen sowie einer Stärkung der Position des Landes war mit der Prämisse der grundsätzlichen Vermeidung von Mehrausgaben und hier insbesondere der Zahlung von Umsatzsteuern in Einklang zu bringen. Die künftige Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Zuwendungen soll nicht zu Mehrausgaben führen. Dies impliziert, dass die Aufgaben künftig ohne Umsatzsteuer erbracht werden sollen. Die Hauptentscheidungsgründe zur Umsetzung der genannten Alternativen lagen vor allem im organisatorischen Aufwand und dem zeitlichen Rahmen zu deren Umsetzung. Im Ergebnis kam keine der eben von mir aufgeführten drei Alternativen als mögliche Umsetzungsvariante in Betracht. Zu Frage 2: Der im Vorfeld der Beschlussfassung der Landesregierung durchgeführte Variantenvergleich hat ergeben, dass der Wegfall der Umsatzsteuerpflicht einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung im Bereich der Zuwendungen hat. Maßgebend für die Bewertung war neben anderen finanziellen Aspekten somit insbesondere die Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht der Leistungen der Nachfolgegesellschaft der GFAW. Dies führt zu einem erheblichen Einspareffekt. Zu Frage 3: Nach dem Auftrag des Kabinetts aus seiner Klausurtagung am 16. und 17. Mai 2022 soll die GFAW in ihrer bestehenden organisatorischen Struktur in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, soll die GFAW in ihrer aktuellen Struktur als eigenständiger Geschäftsbereich und zukünftige Abteilungsgruppe in das Thüringer Landesverwaltungsamt integriert werden. Die einzelnen Ressorts der GFAW sollen unter dem Dach dieser Struktur als Arbeitsbereiche abgebildet werden. Die Benennung der darunterliegenden Organisationseinheiten wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Die Ablauforganisation und die Prozesse der GFAW sollen zunächst in der bisherigen Art und Weise fortgeführt werden. Zu Frage 4: Nach dem eben genannten Kabinettsauftrag soll die GFAW in einem ersten Schritt in der hier bestehenden organisatorischen Struktur in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Dies stellt eine Übergangslösung dar, die unter der Prämisse steht, dass eine reibungslose Fortführung des Fördergeschäfts auch über den 1. Januar 2023 hinaus in jedem Fall gewährleistet ist. Im folgenden Jahr ist beabsichtigt, die Organisationsstruktur zu optimieren. Perspektivisch soll das Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß dem Beschluss des Kabinetts vom 16. und 17. Mai 2022 insbesondere im Hinblick auf den Bereich Zentrale Verwaltungsaufgaben als Dienstleister für die gesamte Landesverwaltung neu ausgerichtet und weiterentwickelt werden. In diese Prozesse werden die fachaufsichtsübenden Ressorts eng eingebunden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich hätte zwei Nachfragen, zum einen jetzt im Hinblick auf den Landeshaushalt 2023: Wie viele Stellen sind im Landeshaushalt 2023 etatisiert, sind von der Überführung schon welche etatisiert und in welcher Höhe? Die zweite Frage: Welche Integrationskosten sind denn im Landeshaushalt 2023 an welchen Stellen etatisiert?
Vielen Dank. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten und für heute letzten Anfrage, nämlich der des Kollegen Henkel in der Drucksache 7/6312.
Fragwürdige Personalie im Thüringer Landesverwaltungsamt Medienberichten in der „Südthüringer Zeitung“ vom 12. September 2022 und im „Freien Wort“ vom 13. September 2022 zufolge hat sich das Kabinett in seiner Sitzung am 13. September 2022 unter anderem mit der geplanten Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, GFAW, in das Landesverwaltungsamt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 befasst. Der bisherige Geschäftsführer der GFAW soll nach der Eingliederung als zusätzlicher Vizepräsident fungieren und hierfür ein Jahresgehalt in Höhe von 140.000 Euro erhalten. Dies entspricht der Besoldungsgruppe B 9, in der die Staatssekretäre der Landesregierung eingruppiert sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie rechtfertigt die Landesregierung den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem bisherigen Geschäftsführer der GFAW ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zu einem Jahresgehalt in Höhe von 140.000 Euro vor dem Hintergrund der Vorgaben des Thüringer Besoldungsgesetzes, das im Hinblick auf die Besoldung des Amtes eines Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts lediglich eine Bezahlung/Besoldung in Höhe von ca. 100.000 Euro vorsieht? 2. Welche Eigenschaften des bisherigen Geschäftsführers der GFAW haben die Landesregierung dazu bewogen, möglicherweise gegen die Vorgaben des Thüringer Besoldungsgesetzes, sei es in direkter oder in analoger Anwendung, zu verstoßen? 3. Wird der bisherige Geschäftsführer der GFAW auch innerhalb des Behördengefüges des Thüringer Landesverwaltungsamtes als persönlich haftender Geschäftsführer agieren, um die Höhe seines vermeintlich besoldungsgesetzwidrigen Gehalts zu rechtfertigen? 4. Wie stellt die Landesregierung in Zukunft sicher, dass die Ressorts bei der Einstellung von außertariflich Beschäftigten das Besoldungs- und Tarifgefüge beachten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs werde ich Frage 1 und 2 zusammen beantworten: In seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat das Kabinett beschlossen, dass mit dem derzeitigen Geschäftsführer der GFAW ab dem 1. Januar 2023 ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis beim Thüringer Landesverwaltungsamt begründet und ein feststehendes außertarifliches Entgelt in Höhe von 140.000 Euro pro Jahr vereinbart wird. Ihm sollen die Tätigkeiten eines Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts verbunden mit den Tätigkeiten des Leiters des Geschäftsbereichs Arbeits- und Wirtschaftsförderung im Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen werden. Die befristete Einstellung des bisherigen Geschäftsführers ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens soll zur Sicherung des Übergangs der GFAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt und mit Blick auf den Fortentwicklungsauftrag des Kabinetts erfolgen. Vier konkrete Ziele begründen das besondere Personalgewinnungsinteresse des Freistaats Thüringen: 1. Das Fördergeschäft soll ohne Beeinträchtigungen weitergeführt werden. 2. Den derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GFAW soll ein Höchstmaß an Sicherheit in der Übergangsphase gegeben werden. 3. Die Leistungsfähigkeit der GFAW soll aufrechterhalten bleiben. 4. Die Kompetenzen und Erfahrungen des Thüringer Landesverwaltungsamts sollen zügig mit den Kompetenzen und Erfahrungen der GFAW in der Umsetzung von Förderprogrammen verbunden und fortentwickelt werden. Der bisherige Geschäftsführer ist seit über zehn Jahren Geschäftsführer der GFAW und greift auf langjährige und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Fördergeschäft zurück. Er hat die Tätigkeit der GFAW entscheidend geprägt und optimiert. Seit Jahren arbeitet er eng mit den Förderressorts zusammen und ermittelt deren Zufriedenheit. Viele der Projektressorts, mit denen die GFAW Geschäftsbesorgungsverträge hat, haben sich für eine personelle Kontinuität auf Leitungsebene ausgesprochen. Auch der Aufsichtsrat der GFAW hat eine Weiterbeschäftigung empfohlen. Daneben hat sich die Leitungsebene der GFAW mehrfach dafür eingesetzt, dass der bisherige Geschäftsführer weiterhin als ihre Führungskraft fungiert. Damit die genannten Zielsetzungen erreicht werden können, soll der langjährige bisherige Geschäftsführer weiterhin den Bereich Arbeits- und Wirtschaftsförderung in leitender Position verantworten. Er verfügt insoweit mit Blick auf einen potenziellen Bewerberkreis über ein maßgebliches Alleinstellungsmerkmal. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens verzichtet. Das avisierte Gehalt orientiert sich eng an den Bezügen, die der bisherige Geschäftsführer der GFAW aufgrund seiner Geschäftsführeranstellungsverträge erhielt. Bei der Gehaltsbemessung ist das ausgewiesene Interesse der Landesregierung prägend, dass die GFAW ihre Tätigkeit uneingeschränkt und mit der gewohnt hohen Qualität fortsetzt. Hierfür ist, wie bereits erwähnt, eine Stabilität auf der Führungsebene von erheblicher Bedeutung. Maßgeblich für den Erfolg der Übernahme ist daher die Beschäftigung des bisherigen Geschäftsführers der GFAW in faktischer Fortführung und Erweiterung seiner bisherigen Tätigkeiten. Insoweit besteht seitens des Freistaats Thüringen ein erhebliches Personalgewinnungsinteresse. Zu Frage 3: Die Beschäftigung des bisherigen Geschäftsführers der GFAW erfolgt künftig auf Grundlage eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses. Der Beschäftigte unterliegt insoweit den üblichen Haftungsbedingungen von Arbeitnehmern des Freistaats Thüringen. Zu Frage 4: Die hier vorgesehene Überführung der GFAW als juristische Person des Privatrechts in die Thüringer Landesverwaltung stellt einen Sonderfall dar. Den Modalitäten für die befristete Einstellung des bisherigen Geschäftsführers kommt insoweit keine präjudizierende Wirkung für zukünftige außertarifliche Einstellungen zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir heute zum Ende der Fragestunde. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6344 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben: abgegebene Stimmen 67, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 67. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 42 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Eine weitere Wahlwiederholung würde eine durch die vorschlagende Fraktion zu initiierende Vorberatung im Ältestenrat erforderlich machen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit treten wir in die Lüftungspause ein, und die endet um 16.25 Uhr. Es geht dann weiter mit dem Tagesordnungspunkt 31, dass sich die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen, die dort zuständig sind, auch darauf einstellen. – Das ist jetzt für die Besucher gerade nicht so sehr schön, aber es gehört zur Ordnung dazu. – Meine Damen und Herren, es ist 16.25 Uhr. Auch wenn es draußen sicherlich jetzt im Augenblick angenehmer ist, bitte ich doch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Parlamentarischen Geschäftsführer, die Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam zu machen, dass es weitergeht. Es sieht im Augenblick noch etwas leer aus, als hätten wir die Fragestunde. Aber die ist vorbei. So, meine Damen und Herren, dann steigen wir ein in den Tagesordnungspunkt 31 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5264 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6337 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, liebe Zuhörer, Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/5264, Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes, Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts, wurde am 10. Juni 2022 in erster Lesung im Landtag in seiner 84. Sitzung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung federführend und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Sowohl im ThürPsychKG als auch im ThürMRVG sind Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen in Thüringen gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2018 zur Zulässigkeit von Fixierung bei untergebrachten Personen Anforderungen an entsprechende Regelungen für die Landesgesetze formuliert. Die bisherigen Regelungen der Anordnung und Durchführung zur Fixierung sind in beiden Thüringer Gesetzen noch nicht an die verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Anpassung nun erfolgen und die gesetzliche Lücke geschlossen werden. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Beiträge sind nicht eingegangen. In der Sitzung vom 7. Juli wurde eine schriftliche Anhörung und in der außerplanmäßigen Sitzung am 13. Juli der Kreis der Anzuhörenden mit konkreten Fragen zum Gesetzentwurf beschlossen. Bis zum 31. August sind 25 schriftliche umfangreiche Stellungnahmen in der Landtagsverwaltung eingegangen, die der federführende Ausschuss in seiner 52. Sitzung am 15. September beraten und ausgewertet hat. Alle Anzuhörenden erklärten einen generellen Bedarf und sogar die Notwendigkeit, beide Gesetze an die verfassungsmäßigen Anforderungen anzupassen. Einige Anzuhörende sehen darüber hinaus weiteren Änderungsbedarf, der über den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP hinausgeht. Auch aufgrund der Zuschriften wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingereicht, welcher Ihnen in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/6337 vorliegt. Diese Änderungen dienen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurfs der Gruppe der FDP dazu, die Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch stärker herauszuarbeiten. Der federführende Ausschuss hat mehrheitlich die Annahme des Änderungsantrags empfohlen. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 16. September beraten. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Gruppe der FDP mit den in Drucksache 7/6337 aufgeführten Änderungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank, Frau Kollegin Eger, für die Berichterstattung und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat sich Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es ausnahmsweise mal vornweg sagen: Meine Fraktion wird sich bei diesem Gesetz enthalten. Die Änderung ist notwendig, deswegen können wir nicht Nein sagen. Aber wir können eben auch nicht mit gutem Gewissen zustimmen, da vor allem zwei Punkte zu kritisieren sind. Da wäre zunächst erstens: Es brauchte erst die Initiative der FDP, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Das ist kein Grund, Nein zu sagen!) Noch einmal zur Erinnerung: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus dem Jahr 2018. Das kann man ohne Übertreibung als Arbeitsverweigerung seitens der Landesregierung bezeichnen. Und ich weiß schon, was die Ministerin sagen wird: Es gab hier anderslautende Regelungen, wir brauchten da nicht mal ein Gesetz zu machen. Die Hausaufgabe war aber klar, es sollte eine Gesetzesvorlage kommen. Das ist nicht erfolgt. An der Stelle musste erst die Gruppe der FDP tätig werden, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Aber das ist doch gut!) Zweitens: Wir haben in der Anhörung 30 Zuschriften bekommen mit Hinweisen von Experten, was an dem Gesetz alles zu ändern ist. Insgesamt waren das über 400 Seiten Material. Was hat RotRot-Grün davon berücksichtigt? Nichts! Zusammen mit der FDP haben Sie alles weggestimmt. Ich frage Sie: Wenn man das Gesetz schon anfasst, warum dann nicht richtig? Durch diese Arbeitsverweigerung zwingen Sie den Landtag, unsauber zu arbeiten. Nun haben wir die Versprechen der Landesregierung gehört: Keine Sorge, alles nicht so schlimm, wir werden das Gesetz zeitnah überarbeiten. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber Sie haben mehr als drei Jahre lang prokrastiniert. Ohne die FDP-Initiative hätten Sie das Gesetz auch nicht angefasst. Deswegen fehlt mir an dieser Stelle ein wenig der Glaube, dass da auf die Schnelle eine grundlegende Gesetzesnovelle kommen wird. Solche Versprechen haben wir schon oft gehört. Könnte man den Beteuerungen der Landesregierung glauben, hätten wir auch schon einen neuen Krankenhausplan. Und deswegen können wir nicht gegen die Anpassung des Gesetzes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein, aber es ist unklar, warum es nicht gleich ein richtiger Schritt wird, warum wir es nicht gleich richtig machen und dem Landtag hier ein Stückwerk vorgelegt wird. Wir hätten genug Zuarbeiten gehabt, wir hätten es gleich ordentlich machen können. Das wurde nicht getan. Deshalb werden wir uns hier konsequenterweise enthalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich schaue mal in Richtung der AfD-Fraktion, ich habe hier die Wortmeldung des Kollegen Möller stehen.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nein!)
Keine. Gut. Dann ist jetzt die nächste Wortmeldung von Herrn Montag für die Gruppe der FDP.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, zu dir komme ich gleich.
(Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP)
Ich will mal anders anfangen. Wir haben ja des Öfteren gehört, dass dieses Parlament nicht arbeitsfähig sei. Das hört man nicht nur ab und zu hier im Parlament selbst, sondern man liest es auch in Zeitungen. Ich glaube, heute wird gezeigt, dass man tatsächlich schnell zu einer Problemlösung kommt, wenn auch – und das ist richtig, lieber Christoph Zippel – das Problem selbst schon mehr als vier Jahre alt ist, richtigerweise angesprochen natürlich die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, was vier Jahre nicht in ein Thüringer Gesetz übertragen worden ist.
(Beifall Abg. Zippel, CDU)
Beide Gesetze, PsychKG und auch Maßregelvollzug, sind nicht geändert worden. Das heißt, wir haben nicht verfassungskonformes Recht in Thüringen gehabt, wenngleich das Ministerium erklärt hat, über eine Rechtsverordnung bzw. über einen Erlass die notwendige Rechtsanpassung in Kraft gesetzt zu haben. Das kann man übergangsweise machen, das hat aber so natürlich keinen dauerhaften Bestand.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Langer
Übergang!) Wir brauchen Rechtssicherheit nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die Patientinnen und Patienten, denn gerade hier sind wir ja in einem hochsensiblen Bereich, denn es geht ja darum, dass es eben auch in beiden Bereichen Freiheitseinschränkungen zumindest gegen den Willen des Patienten geben kann – die sogenannten Fünfpunkt- und Siebenpunkt-Fixierungen – und dass eben nicht genau normiert ist, wie tatsächlich die Aufklärungsarbeit seitens derjenigen zu leisten ist, die Gefahr abwenden müssen, nämlich die Ärztinnen und Ärzte, aber auch gleichzeitig wie der Rechtsweg für diejenigen sicher beschritten werden kann, die von einem solchen Eingriff betroffen sind. Das macht aber einen Rechtsstaat aus. Deswegen ist heute – so hoffe ich – die erforderliche Mehrheit in diesem Hause vorhanden und es ist ein guter Tag für die Bürgerrechte hier in Thüringen. Auch dazu noch mal ein kurzer Hinweis: Ja, wir wissen nicht erst seit den Zuschriften der Betroffenen, der Akteurinnen und Akteure, dass natürlich Regelungsbedarf über diese Frage der Verfassungsmäßigkeit der Normierung im PsychKG und Maßregelvollzug vorhanden ist. Das ist richtig. Insofern greift die Kritik nicht zu kurz, aber wir müssen sie anders ansetzen. Wir müssen sie von dem trennen, was heute tatsächlich vorliegt. Denn es war nicht unser Ansinnen, eine vollumfängliche Reform vorzulegen, sondern es war das Ansinnen, Bürgerrechte zu schützen und das ist allemal Anlass genug, tatsächlich hier schnell gemeinsam zu entscheiden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann auch die Kritikpunkte nicht nachvollziehen – dass das von der FDP kommt, das kennen wir des Öfteren. Als konstruktive Opposition nehmen wir das gern an und wir spüren auch die Last
(Beifall Gruppe der FDP)
der Verantwortung, sowohl die Regierung, aber auch die eine oder andere Oppositionsfraktion mit guten Ideen zu versorgen. Ich sage nur: Manche Übernahmen von Anträgen der FDP seitens der CDU habe ich hier nämlich auch schon überlegt.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das habe
ich auch nicht kritisiert, dass das von euch kam. Alles gut!) Also insofern kommt es immer auf die Qualität der Idee an und nicht am Ende des Tages, wer sie einbringt. Deswegen hoffe ich trotzdem auf eine breite Mehrheit. Und jawohl, es ist und es muss ein Startschuss sein, gemeinsam auch die große Reform des Maßregelvollzugs, auch PsychKG anzugehen. Heute ist der Tag, darauf hinzuweisen. Aber vor allen Dingen ist heute der Tag, dieses Gesetz zu beschließen, denn es schützt unsere Bürgerinnen und Bürger und es schützt auch die, die tagtäglich Verantwortung für sich und für andere Patientinnen tragen, nämlich die Medizinerinnen und Mediziner und die medizinischen Fachkräfte in diesen sensiblen Bereichen. Vielen Dank und ich bitte um Zustimmung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE:
Doch!) Doch, Entschuldigung. Dann bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Herr Präsident, herzlichen Dank! Werte Zuhörende und Anwesende! Ja, lieber Kollege Zippel, ganz kurz nur am Anfang zur Krankenhausplanung. Es war ein einstimmiger Beschluss der Landeskrankenhausgesellschaft, den bestehenden Landeskrankenhausplan noch einmal zu verlängern, und wir hatten jetzt wirklich – wie ich finde – einen sehr guten Werkstattprozess begonnen, wo es um die Zukunft der Thüringer Krankenhausstruktur geht. Da wäre es sinnvoller, wenn die CDU sich mal mehr einbringt, als ständig nur zu fordern, dass irgendwie alles schneller gehen muss. Ich glaube, dieser Prozess, der dort beschritten wird, ist der richtige Weg. Aber jetzt zum Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und dem des Maßregelvollzugs. Wir haben es gehört, durch das Bundesverfassungsgericht wurde 2018 im Prinzip ausgeurteilt, dass die Grundlage für die Fixierung ohne den Richtervorbehalt nicht mehr gegeben ist und dementsprechend man auch gesetzlich durch die Legislative dort nachschärfen muss. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass bei Personen, die in ihrer Freiheit durch eine Fixierung beschränkt werden, eine richterliche Entscheidung über diese Fixierung notwendig wird. Und ebenso – wir haben es vorhin schon gehört – hat das Bundesverfassungsgericht sehr dezidierte Vorgaben gemacht, was bei den gesetzlichen Regelungen zu beachten ist. Diese haben die rot-rotgrünen Koalitionsfraktionen zum Anlass genommen und den Gesetzentwurf der FDP über einen vorgeschlagenen Änderungsantrag weiterentwickelt, welcher dann eben im Ausschuss mehrheitlich angenommen worden ist. An dieser Stelle einmal der Dank für die sachbezogene Arbeit bei diesem Thema, dass die so möglich war, und herzlichen Dank an alle, die an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage mitgewirkt haben. Es reicht eben nicht allein die richterlich angeordnete Unterbringung bei einer psychiatrischen Krise, sondern bei Fixierungen muss es neben der fachärztlichen auch die richterliche Entscheidung für solch eine Maßnahme geben. Die Landesregierung hat nach dem Urteil sofort gehandelt und die Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils bei den psychiatrischen Kliniken und dem Maßregelvollzug angeordnet. Und damit wirklich noch mal allen hier klar ist, worum es geht: Zum Beispiel eine 7-Punkt-Fixierung, das bedeutet, dass Menschen an beiden Armen, an beiden Beinen, am Bauch, an der Brust und eben auch an der Stirn fixiert werden. Und wenn das keine freiheitsentziehende Maßnahme ist, was denn sonst. Es muss immer nur das allerletzte Mittel sein und eben sauber definiert. Lassen Sie uns deshalb heute für Rechtssicherheit sorgen, damit die Psychiatrien und der Maßregelvollzug auf gesetzlich angepassten Grundlagen agieren. Wir können und müssen an weiteren Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen arbeiten. Die Landesregierung hat kundgetan, dass an weiteren Qualifizierungen gearbeitet wird. Besonders nachdenklich stimmten zum Teil Stellungnahmen – lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen –, die auf die angespannte Personalsituation hingewiesen haben und in dem Zusammenhang Alarm schlagen, dass aufgrund der Situation nicht immer so viel Zeit wie gewünscht da ist, um die erkrankten Menschen so zu versorgen, wie es das eigene Gewissen vorgibt. Deswegen möchte ich zum Schluss den Dank an alle aussprechen, die tagtäglich mit der Versorgung von Menschen in Psychiatrien betraut sind und dabei oft an ihre Grenzen kommen, ebenso der Dank, dass alle Maßnahmen immer geprüft werden, ob sie verhältnismäßig und angezeigt sind. Lassen Sie mich das auch als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger noch sagen: Aus eigener Erfahrung ist es leider öfter so, dass es Situationen gibt, in denen sie an einer zeitlich begrenzten Fixierung nicht vorbeikommen. Um heute die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern, lassen Sie uns die Änderungsvorschläge der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, für die ich heute hier spreche, annehmen und die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass sich das optimiert. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt schaue ich noch mal durch die Runde und sehe keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin, bitte, Sie haben das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuallererst, Herr Zippel, muss ich mich kurz an Sie wenden. Jetzt geht es wirklich nicht um mich, das ist egal. Aber den Vorwurf des Prokrastinierens an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium zu richten …
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das geht an
Sie, der Vorwurf! Sie haben seit 2018 nichts gemacht!) Na, okay. Also ich glaube, Ihnen ist …
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Pöbeln
Sie mal nicht so rum!)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Werner hat das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Ich denke, Herr Zippel, Ihnen ist, glaube ich, absolut klar, was es für ein absurder Vorwurf ist, den Sie hier gerade ausgesprochen haben. Sie wissen ganz genau, was uns in den letzten Jahren besonders beschäftigt hat. Über 50 Prozent der Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus waren mit Krisenbewältigung beschäftigt. Sie können sich gern im nächsten Haushalt darum bemühen, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium eingestellt werden. Ich will nur mal den Vergleich bringen – das habe ich im Ausschuss auch schon mal gemacht –: Ich habe eine Abteilung, die für Gesundheit und Pflege zuständig ist. In Bayern beispielsweise gibt es ein ganzes Ministerium, das für Gesundheit und Pflege zuständig ist. Insofern sollten Sie auch sehen, dass wir so viel arbeiten, wie wir nur können. Die Kolleginnen und Kollegen im Haus sind sehr, sehr fleißig. Aber man kann nur das leisten, was tatsächlich auch in der Zeit zu leisten ist. Ich habe Ihnen das auch schon erzählt: Es gibt bei uns Menschen im Hause, die haben Überstunden im dreistelligen Bereich. Ich finde, dass dieser Vorwurf, den Sie hier gebracht haben,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wenn Sie
Ihre Planstellen nicht besetzt kriegen, ist das doch das Problem Ihrer …) absolut unterirdisch ist.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte an der Stelle Danke sagen, sowohl an die Gruppe der FDP als auch an die Koalitionsfraktionen, denn ich begrüße es sehr, dass mit dieser Initiative eine gesetzliche Lücke, die es bei der Fixierung von Patientinnen und Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gab, geschlossen werden kann. Ich habe es hier schon mal gesagt und im Ausschuss darauf hingewiesen: Natürlich hatten wir für die Praxis eine Regelung. Es gab eine untergesetzliche Regelung, die in der Praxis funktioniert hat. Aber natürlich ist es besser, gerade in so einem Bereich, wo es um eklatante Grundrechtseingriffe geht, dass wir hier gesetzlich tätig werden. Deswegen bin ich froh und will mich bedanken, dass hier die Legislative aktiv gewesen ist, um diese entsprechende Lücke zu schließen. Ich will jetzt gar nichts mehr zu Inhalten sagen. Das wurde hier schon getan. Ich will nur mal sagen, warum der Dank an die FDP, die sich im Gesundheitsbereich immer wieder sehr engagiert einbringt: Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist trotzdem besser, weil er doch etwas detaillierter ist und vor allem auch Regelungen für den Maßregelvollzug enthält. Insbesondere beim Maßregelvollzug ist es wichtig, dass wir hier von besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sprechen, die der vorherigen Zustimmung der Interventionsbeauftragten bedürfen. Da wir den Maßregelvollzug noch nicht vollständig verstaatlicht haben, ist es notwendig, dass diese Regelung mit aufgenommen wird.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin. Entschuldigen Sie bitte, dass ich noch mal kurz darauf zurückkomme: Sie hatten auf die Personalsituation des Ministeriums hingewiesen, ich will das natürlich durchaus berücksichtigen. Ich habe mir gerade den Gesetzentwurf der FDP noch mal angeschaut. Der eigentliche Gesetzestext, der vorgelegt wurde, umfasst vier Seiten. Sie wollen mir also erzählen, dass Ihr Haus mit dem Personal, das es zur Verfügung hat, nicht in der Lage gewesen wäre, einen vierseitigen Gesetzestext vorzulegen – nach vier Jahren Gerichtsurteil. Habe ich das so richtig verstanden?
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Herzlichen Dank, Herr Zippel, dass Sie mir diese Vorlage noch mal geben, denn ich habe Sie natürlich im Ausschuss auch schon darauf hingewiesen, dass wir derzeit sozusagen an einem großen Wurf arbeiten, also die Reformierung des PsychKG. Ich habe Ihnen auch im Ausschuss gesagt, dass wir da in den letzten Zügen sind, also es findet noch die Ressortabstimmung statt, die hat in Teilen schon stattgefunden. Es gibt haushalterische Fragen, die an der Stelle noch offen sind, ansonsten wäre genau diese Frage in dem Gesetzentwurf auch geregelt gewesen. Wir werden demnächst – und ich habe das ja auch gehört, es gab eine Anhörung hier im Landtag, wo auch sehr ausführlich die Anzuhörenden, die wir auch bei uns bezüglich des Gesetzentwurfs schon angehört haben, noch mal gesagt haben, wo Regelungsbedarfe und Veränderungsbedarfe aus ihrer Sicht bestehen. Also wie gesagt, der Entwurf liegt jetzt vor, er wird diskutiert werden. Da bin ich gespannt auf Ihre konstruktive Beteiligung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/6337. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, aus der Gruppe der FDP und aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDUFraktion und der Gruppe der BfTh. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Zweitens: Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5264 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe der BfTh. Demzufolge dürfte die Frage nach Gegenstimmen keine Zeichen mehr bringen? Das ist der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen jetzt – drittens – zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Keine. Und jetzt die Enthaltungen. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir kommen zu TagesGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6351 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Kollege, Ihr Podium.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Liebe Kollegen, ich höre, einige machen noch mit, danke. Ich berichte hier mal über den etwas ungewöhnlichen Verlauf der Beratung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Das war ja ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, dahinter verbirgt sich sozusagen der Lösungsansatz und ‑ versuch, die 49,5 Millionen Euro, die uns vom Bund bereitgestellt werden zur Finanzierung der Probleme, die sich aus den Fragen der Flüchtlingsunterbringung und ‑ versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine ergeben. Das wurde zur Anhörung im Haushaltsausschuss auch schnell auf den Weg gebracht. Die fand dann über den Sommer statt, aber es gab keine Lösung, wie wir alle hinreichend wissen. Wir haben also die kommunalen Spitzenverbände angehört. Sie haben sich eindeutig gegen den vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Es kam dann außerhalb des HuFA und des Parlaments auch noch zu Verhandlungsrunden zwischen der Landesregierung, Vertretern der Fraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden. Im Ergebnis liegt uns nun hier ein Gesetz vor, das ganz anders lautet als das, was ursprünglich eingebracht war. Es heißt jetzt „Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen“. Wir haben jetzt hier auch ein Artikelgesetz, das in mehrere Gesetze eingreift; man hat jetzt auch einen anderen Lösungsansatz gefunden. Unterm Strich ist aber nun eine Lösung gefunden. Alle sollen zufrieden sein. Daher empfehlen wir die Annahme dieses geänderten Gesetzentwurfs.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Vielen Dank, Herr Kollege Emde, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Bilay zu Wort gemeldet.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin nicht nur dankbar dafür, dass wir jetzt hier eine gemeinsame Lösung gefunden haben, sondern auch dafür, dass die CDU zur Sachlichkeit zurückgekehrt ist. Herr Emde hat es eben dargestellt. Es war doch im Sommer ein bisschen viel in den Medien dazu zu lesen, aber am Ende hat man einen Weg gefunden. Wir stellen heute klar, dass wir gemeinsam als Land unserer landespolitischen Verantwortung gerecht werden für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine. Entsprechend unterstützen wir die Kommunen hier, indem die erwähnten 49,5 Millionen Euro jetzt gesetzlich abgesichert werden und die Kommunen das Geld auch zeitnah erhalten können. Herr Emde hat ja erwähnt, dass wir mit dem Artikelgesetz jetzt auch eine andere Struktur im Gesetz haben, wo wir nicht nur das SGB II, SGB XII ändern, sondern eine Vielzahl von Gesetzen, was also nicht nur Bundesrecht umsetzt, sondern auch konkret das Landesrecht entsprechend mit beeinflusst. Was Herr Emde jetzt nicht gesagt hat, ist, dass wir neben den 49,5 Millionen Euro, die dieses Jahr fließen, eine neue Regelung geschaffen haben, dass die Kommunen auf Antrag auch im nächsten Jahr möglicherweise entstehende weitere Kosten auf kommunaler Ebene gegenüber dem Land beantragen können und dass wir dann im Jahr 2024 eine Abrechnung vornehmen. Auswirkung dessen, was wir damit tun – was ursprünglich einfacher gedacht war, wo sich aber dann am Ende herausgestellt hat, dass es doch ein bisschen komplexer und komplizierter ist –, ist auch, dass wir andere Gesetze ändern. Unter anderem müssen wir das Finanzausgleichsgesetz ändern, was so ursprünglich nicht gedacht gewesen ist, um zu vermeiden, dass sich am Ende die Zuweisungen des Bundes, die wir kriegen und eins zu eins an die Kommunen weiterreichen, in den Folgejahren bei den Kommunen bei der Bedarfsermittlung oder auch nach dem Partnerschaftsgrundsatz nachteilig für die kommunale Ebene auswirken. Das ist also auch sachgerecht. Ich will aber noch einmal auf einen Punkt hinweisen, der vielleicht gar nicht so im Fokus der Öffentlichkeit steht, der aber für das kommunale Leben durchaus relevant ist. Wir beschließen nämlich heute auch, dass die Ausnahmeregelungen in der Kommunalordnung für die kommunale Haushaltswirtschaft fortgelten, die wir ursprünglich für die Coronazeit getroffen hatten, dass die Kommunen auch dann, wenn sie vielleicht in eine finanzielle Schieflage geraten oder wenn auch unabsehbare Mehraufwendungen entstehen, ihre sogenannten freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände, an das Ehrenamt, an Sportvereine, an Kulturvereine, an soziokulturelle Vereine leisten können. Das ist nämlich auch eine Folge der kriegerischen Auseinandersetzung. Die Energiepreise steigen und führen am Ende zu ungeplanten Mehrausgaben auf kommunaler Ebene. Ich wäre auch dem Ministerium, der Landesregierung noch einmal dankbar, über die kommunalen Spitzenverbände darauf hinzuweisen, dass also kein Bürgermeister/keine Bürgermeisterin oder auch keine Landrätin/Landrat gezwungen ist, aufgrund der Mehrausgaben gegebenenfalls die Zuwendungen an die Vereine und Verbände im freiwilligen Bereich zu kürzen. Also die Kommunen sind ermächtigt, auch weiterhin – das ist die Folge – diese Ausgaben sicherzustellen. Hier findet kein „Verschiebebahnhof“ statt. Das Gesetz beschließen wir heute mit dem, was eben beschrieben wurde. Wir sind davon überzeugt, dass das ein gutes Gesetz ist. Wir zeigen damit auch als Land, dass wir die Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten, in Krisenzeiten behalten, dass wir gemeinsam als Landtag, Landesregierung, aber auch mit den Kommunen am Ende unter den beschriebenen Veränderungen, die ich eben dargestellt habe, einen Mehrwert für die Menschen vor Ort produzieren. Und wir sichern damit am Ende auch das Vertrauen der Menschen in die Landespolitik. Deswegen ist es gut, wenn wir das Gesetz heute beschließen.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, ich bin fast geneigt zu sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Aber eben auch nur fast. Die Geschwindigkeit jedenfalls, mit der sich die Landesregierung dieser wahrlichen Herkulesaufgabe widmete, spottet aus meiner Sicht jedoch jeder Beschreibung und wurde der akuten Situation in den letzten Monaten auch alles andere als gerecht. Von Anfang an war klar, dass es horrende Probleme bei der Wohnraumbeschaffung und der Finanzierung der Kosten bei der Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel geben würde. Die anfänglichen Angebote an die nun zuständigen Kommunen waren aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. Das haben wir von Anfang an auch klargemacht und haben uns auch begründet an die Seite der Kommunen gestellt. Wie so oft haben nicht die Kommunen die Entscheidungen getroffen, dass eine Aufgabe nun in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, und wie so oft mussten und müssen die Kommunen aber diese Aufgabe bewältigen. Mit dem Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich des SGB II sahen sich im Wesentlichen die Kreise und kreisfreien Städte, aber auch die kreisangehörigen Gemeinden erneut erheblichen Herausforderungen gegenüber. Mag man auch zu der Entscheidung, die ukrainischen Flüchtlinge in den Bereich des SGB II einzubeziehen, stehen, wie man will, aber von Anfang an war klar, dass es keine kreisfreie Stadt und kein Landkreis allein bewerkstelligen kann, mit den Aufgaben fertig zu werden. Ende März dieses Jahres – und das ist nun ein gutes halbes Jahr her – war klar, dass der Rechtskreiswechsel kommen wird. Im Verlauf wurden den Kommunen von der Landesregierung aus der vom Bund bereitgestellten Summe in Höhe von knapp 50 Millionen Euro lediglich ca. 18 Millionen Euro angeboten. Dass das nicht reichen würde,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
stimmt doch gar nicht!) war offenkundig und zumindest uns bewusst und das haben wir auch umgehend verdeutlicht.
(Beifall CDU)
Zwischenzeitlich wurde ja auch medial die Zahlung einer Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 2.500 Euro von der Regierung ins Feld geführt und schlussendlich mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken durch den Minister öffentlich wieder abgelehnt. Eine nachvollziehbare rechtliche Bewertung in Form eines Gutachtens etc. wurde uns leider auch nie zur Kenntnis gegeben, das durften die Abgeordneten am Ende dann auch aus der Zeitung erfahren. Aber sei es drum, die Odyssee in dieser ganzen Geschichte war noch lange nicht zu Ende. Während der Justizstaatssekretär öffentlichkeitswirksam darauf beharrte, dass die Aufgaben nun mal den Kreisen zugewiesen seien und diese sich darum kümmern müssten, vergingen weiter wertvolle Wochen und wertvolle Monate, während sich die Lage in den Kreisen weiter zuspitzte. Eine Vielzahl von Kreisen meldete ihre Aufnahmemöglichkeiten ab, weil es aufgrund erschöpfter Kapazitäten keinerlei Unterbringungsmöglichkeiten mehr gab. Ein Sonderausschuss im August konnte keinen Durchbruch herbeiführen; immer noch war von Prüfaufträgen die Rede, und wer etwas Verbindliches hören wollte, wurde auch enttäuscht.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Im Aus-
schuss war die CDU so klein mit Hut, kein Beitrag!) Herr Bilay, Sie haben vorhin von Sachlichkeit gesprochen. Ich glaube, dass Sie das Wort gar nicht kennen oder definieren können – aber sei es drum.
(Beifall CDU)
In allererster Linie sollte man den Kommunen dankbar sein, dass sie sich nach Kräften der Aufgabe gestellt haben und natürlich auch in einer unsicheren Finanzierungszeit für Unterbringung gesorgt haben. Schade und bedauerlich ist, dass über die vielen Wochen und Monate Vertrauen zerstört wurde, weil der Umgang mit den Kreisen und den kreisfreien Städten nur den berechtigten Eindruck erwecken konnte, dass man sie hängen lässt. Der Ministerpräsident hat in der Pressekonferenz vom 31.03. im Zusammenhang des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Flüchtlinge gesagt, dass die Gemeinden und Landkreise auf dem Geld nicht hängenbleiben dürfen. Später habe ich auch sein Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es keine Zusage gegeben habe. Und wenn man sich die Äußerungen im Anhörungsverfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf anschaut, Herr Ministerpräsident, muss man feststellen, dass nicht nur ich das damals als Zusage verstanden hatte.
(Beifall CDU)
Aber sei es drum.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Das habe ich Ihnen geschrieben!) Das haben Sie mir geschrieben, richtig, und ich habe extra noch mal in den Livestream der Regierungsmedienkonferenz vom 31.03. geschaut.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Da
ist in der Flüchtlingsabrechnung jeder Cent abgebildet!) Am Ende zählt, dass die Kommunen und die Kreise nicht auf den Kosten hängen bleiben dürfen. Das habe ich natürlich
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Moment mal! Ich bin die Vizepräsidentin, die immer sagt: Keine Zwiegespräche von der Regierungsbank aus! Es gibt das jederzeitige Rederecht, also sorry, aber es ist so.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt
hat er es schon relativiert!)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sei es drum. Ich habe es nicht relativiert, Herr Bilay, nein.
(Unruhe DIE LINKE)
Wissen Sie, wenn Sie die gleiche Geschwindigkeit bei diesem Prozess angelegt hätten wie gestern, dann wären wir alle schon ein Stückchen weiter, aber am Ende zählt ja das Ergebnis. Resümieren lässt sich, dass es gut war, dass weder die Kommunen noch meine Fraktion aufgegeben haben und sich beharrlich für eine faire Lösung eingesetzt haben. Mit dem jetzigen Ergebnis ist auch erreicht, dass diejenigen, die die Hauptlast tragen, die vom Bund bereitgestellten 49,5 Millionen Euro erhalten. Das ist gut und gut ist auch, dass die Aufteilung nach tatsächlich verteilten Ukrainern aufgeschlüsselt wird und nicht nach Einwohnern, wie es anfänglich geplant war. Dies sorgt für eine proportional höhere Berücksichtigung bei jenen, die viele Menschen aufgenommen haben. Weiterhin erfolgt im Frühjahr des nächsten Jahres eine erste Überprüfung, mit dem Ergebnis, dass im Zweifel darüber hinausgehende Kosten ebenso vom Land erstattet werden. Schließlich erfolgt danach dann auch eine Abrechnung. Das Ergebnis entspricht dem, was wir von Anfang an gefordert haben. Damit ist nun auch sichergestellt, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die derzeit ebenso mit den hohen Energiekosten zu tun haben, ihre Haushalte einigermaßen zusammenhalten können. Erreicht ist damit auch, dass die Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen über die Kreisumlage zur Bewältigung der Kosten nicht erfolgen muss und damit auch deren Haushalte nicht gesprengt werden. Schade ist, dass für die Kosten der Kinderbetreuung in den Kindergärten noch keine Lösung gefunden wurde. Sachsen übrigens hat dies berücksichtigt, aber auch diese Frage muss gegenständlich sein, wenn über die Kosten im nächsten Jahr diskutiert und gegebenenfalls auch gestritten wird. Ich kann nur hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten im kommenden Jahr das Zaudern und Zögern erspart bleibt, damit sie sich auf die Bewältigung ihrer Aufgaben konzentrieren können, anstatt sich mit fairem Umgang auseinandersetzen zu müssen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Schard, aus unserer Sicht wäre es zunächst mal wichtig, dass Sie als Ausschussvorsitzender darauf drängen, dass der Artikel 93 der Thüringer Verfassung, nämlich die Konnexitätsregelung, endlich überarbeitet wird und da ein bisschen Schwung reinkommt, damit gar nicht erst durch diesen Rechtskreiswechsel entsprechende Probleme, wie wir sie jetzt haben, mit der Kostenübernahme auftreten. Meine Damen und Herren, der Rechtskreiswechsel ist von der Bundesregierung quasi an die Landesregierung weitergeleitet worden/weitergegeben worden. Die Probleme des Rechtskreiswechsels haben letzten Endes die Kommunen auszubaden. Wenn wir uns die Chronologie des ganzen Ablaufs anschauen, stellen wir fest, es gab zunächst einmal die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten Ramelow bezüglich der Kostenübernahme bis zum Rechtskreiswechsel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das war der übertragene Wirkungskreis. Der Ablauf war bis dahin, bis dato, bis Ende Mai, problemlos. Mit dem Rechtskreiswechsel zum 01.06. begannen allerdings die Probleme; Sie hatten es schon erwähnt, Herr Schard. Sie haben gesagt, es gab die Forderung seitens der kommunalen Spitzenverbände, dass pro Flüchtling 2.500 Euro als Pauschale angesetzt werden müssen oder anzusetzen sind. Das war auch nicht ganz falsch. Es sollte eine Spitzabrechnung geben. Das wurde auch von Prof. Hoff damals so in die Debatte mit eingebracht. Allerdings gab es dann nach einer Prüfung durch die Landesregierung, die sich dies ausdrücklich vorbehalten hat, die Feststellung, dass es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt. Der erste Vorschlag war dementsprechend danach, dass es nun die Zahlung von 49,5 Millionen Euro gibt, den sogenannten Durchlaufposten der Umsatzsteuereinnahmen vom Bund. Das waren 500 Millionen Euro, die an die Länder gingen, und natürlich auch noch 12,4 Millionen Euro im Jahr 2022 für Gesundheits- und Pflegekosten sowie Kinderbetreuung. 24,8 Millionen Euro hat hier der Bund dem Land zur Verfügung stellen wollen. Wenn man jetzt die Gesetzesbegründung liest, stellt man fest, dass von diesen 12,4 Millionen Euro nichts mehr steht. Es steht in etwa drin, dass die Landesregierung nicht profitiert und eine Garantenstellung übernimmt. Letzten Endes fehlen aber diese 12,4 Millionen Euro, die im damaligen Gesetzespaket noch vorgesehen waren. Wir haben 18,4 Millionen Euro, die nach dem alten Vorschlag in drei jährlichen Tranchen à 6,13 Millionen Euro in den Jahren 2023, 2024, 2025 gezahlt werden sollten. Das reichte den Kommunen nicht. Da haben Sie recht, das haben Sie so erwähnt, Herr Schard. Aber letzten Endes kam es – und wie sollte es anders sein – letzte Woche zu Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretern der Landesregierung sowie Rot-Rot-Grün und CDU – nicht im Ausschuss, nicht im Parlament, sondern gewohnt demokratisch im Hinterzimmer.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: In zwei
Ausschüssen war es!) Das Prinzip der repräsentativen Demokratie ist nicht so das Ding dieser Kungelrunde. In gewohnt sozialistischer Manier hat die SED-Nachfolgerin mit ihrer Blockflöte CDU die Entscheidung vorab getroffen, das Parlament ist wiederum nur Makulatur.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, hier wurde versucht, im Schweinsgalopp ein schwieriges Gesetzesvorhaben durchzuführen. Wir haben neben den anderen Ausführungsartikeln drei neue Paragrafen hinzubekommen – Herr Bilay hat es schon erwähnt –, drei, die hier zur Debatte stehen, die wichtig sind, nämlich den § 7a. Das heißt, es werden 49,5 Millionen Euro im Jahr 2022 weitergeleitet. Wie gesagt, von den 24,8 Millionen Euro, die das Land aus dem Milliardenpaket zusätzlich erhalten hat, ist hier nicht die Rede. Ich bin mir nicht sicher, ob hier die Verhandlungsführer wirklich für die Gemeinden gehandelt haben. Sie haben es schon erwähnt, der Verteilungsschlüssel ist geändert worden. Das liegt im Wesentlichen auch daran, weil die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig Flüchtlinge ohne Zuweisung aufgenommen haben. Aber das Problem sind die Ergänzungsleistungen des § 7b. Wenn man sich die Vorschrift genauer anschaut, dann stellt man fest, dass die Höhe der Vergleichszahlungen nicht festgesetzt worden ist. Also, ob wir 20, 40, 60 oder 80 Prozent an die Kommunen für 2023 an Ergänzungsleistungen zahlen, ist im Gesetz nicht erfasst. Wir haben allerdings in § 7c – das ist in der Tat so – eine entsprechende Erwähnung, nämlich die Kostensteigerung oder der Kostenrückgang. Das heißt, das erfolgt allerdings erst 2024, und das spricht dafür, dass eben nicht 100 Prozent der Zuschussbedarfe im Jahr 2023 über § 7b ausgezahlt werden sollen. Meine Damen und Herren, diese Überprüfungsvorschrift, nämlich die Auskömmlichkeitsprüfung in § 7c führt letzten Endes erst 2024 zu einem Vergleich der Zuschussbedarfe auf Basis der Rechnungsstatistik 2022 des EP 04. Das ist unseres Erachtens zu kurz gegriffen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen hier bis 2024 in Vorleistung gehen. Woraus soll das finanziert werden? Sollen da die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage die Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung durch das Landesverwaltungsamt übernehmen? Und wer übernimmt die Zwischenfinanzierung der kreisfreien Städte, meine sehr geehrten Damen und Herren? Insgesamt ist das Gesetz hier etwas zu kurz gefasst. Wir haben auch erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der entsprechenden Bedarfe, die nicht konkret ermittelbar sind. Wenn wir jetzt vom Best Case ausgehen, haben wir bis zum Jahresende in etwa 8.500 bis 10.000 Bedarfsgemeinschaften ohne Berücksichtigung der KdU-Zahlungen an Einzelpersonen. Das würde bedeuten – wenn man im Schnitt davon ausgeht, dass bei 10.000 Bedarfsgemeinschaften 1.000 Euro KdU-Kosten entstehen –, dass wir 10 Millionen Euro zum Jahresende zu erwarten haben. 30 Prozent der Eigenleistung der Landkreise und kreisfreien Städte wären 3 Millionen Euro. Wenn wir 49,5 Millionen Euro durch sechs rechnen – also ab Juni –, dann kommen wir hier auf einen Betrag von etwa 8 Millionen Euro. Das heißt, dann wäre die Finanzierung auskömmlich, aber, wenn wir von den Werten ausgehen, die uns Frau Schweinsburg hier benannt hat – nämlich 2.500 Euro pro Flüchtling –, und wir davon ausgehen dürfen, dass zum Jahresende 30.000 Flüchtlinge hier sind, dann haben wir einen Kostenaufwand von 75 Millionen Euro monatliche Kosten – zumindest ab 2023 für die Kreise und kreisfreien Städte. Das, meine Damen und Herren, ist nicht zu stemmen. Das ist ein Super-GAU. Sie löschen letzten Endes eines von 1.000 Glutnestern und wundern sich, dass die Hütte dennoch abbrennt. Meine Damen und Herren, wir fordern als AfD, zunächst die Konnexitätsregelung endlich sachgerecht anzupassen und im Interesse der Gemeinden und kreisfreien Städte und der Landkreise die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Flüchtlinge und natürlich auch die Beendigung der Politik der wirklosen Symptombekämpfung und den Beginn mit der Beseitigung der Ursachen, nämlich Beendigung des Krieges
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, es war doch jetzt mindestens am Ende – wenn man zugehört hat – von dem Kollegen der AfD das, was man erwartet bei dem Thema – unqualifiziert und natürlich auch nicht sachgerecht. Mehr will ich darauf gar nicht eingehen. Was wir hier vorliegen haben: Wir haben einen Gesetzentwurf, in dem wir zu 49,5 Millionen Euro eine Sofortpauschale, eine flexible Lösung für Abschlagszahlungen zur Sicherung der Liquidität ab 2023 und eine befristete Flexibilisierung für den kommunalen Haushaltsvollzug zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung seitens der Kommunen erreichen. Das ist – zusammengefasst – das Ergebnis des Entwurfs. Damit erhalten die Kommunen sowohl für das Jahr 2022 als auch für die Folgejahre eine auskömmliche Finanzausstattung zur Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine. Mit dieser Entscheidung verzichtet das Land Thüringen bewusst auf eigene Anteile an den Zuweisungen des Bundes und reicht sie stattdessen vollumfänglich an die Kommunen weiter. Kosten des Freistaats, beispielsweise im Bereich der Bildung, müssen zulasten anderer Bereiche im Landeshaushalt aus eigenen Kräften gestemmt werden – ebenso die bereits vor einigen Monaten zugesicherte Spitzkostenabrechnung. Über diese reden wir immer so gern und sie wird auch von der CDU immer sehr einseitig beschrieben – dass ja alles erstattet werden soll vom Land im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Übernahme von Kosten der Krankenversicherung. Bis heute sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von mindestens 28,6 Millionen Euro angefallen. Davon allein erhalten die Kommunen 17,6 Millionen Euro auch als Erstattung. Darüber hinaus müssen die in 2023 durch die Kommunen beantragten Mittel nach derzeitigem Stand vollständig durch das Land gedeckt werden, da eine Anschlussfinanzierung durch den Bund noch ungeklärt ist. Eine Absicherung im Entwurf des Landeshaushalts 2023 muss daher zwingend auch erfolgen. Eine Etatisierung ist also durch uns als Gesetzgeber vonnöten. Wer A sagt, muss eben auch B sagen. In Summe fließen den Thüringer Kommunen mit diesen 49,5 Millionen Euro Sofortpauschale, den Aufwendungen im Rahmen der Flüchtlingskostenverordnung von 17,6 Millionen Euro und weiteren Folgekosten in 2023 mehr als 67,1 Millionen Euro für ukrainische Flüchtlinge zu. Nur mal zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat von seinen 96 Millionen Euro Umsatzsteueranteilen zwei Drittel – in Summe also 64 Millionen Euro – an seine Gebietskörperschaften weitergereicht. Eine mögliche Anschlussfinanzierung des Bundes sollte zwingend für die Kompensation der im Jahr 2023 zu leistenden Zuweisungen des Landes herangezogen werden. Auch wenn ich jetzt schon die Stimmen derer hören kann, die sagen, dass das zusätzlich zu 100 Prozent weitergereicht werden muss. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es gab in den vergangenen Wochen und Monaten viel Gezerre um diesen Gesetzentwurf. Am Ende kann man doch sicherlich zufrieden sein mit der Kompromissfindung, wenn das auch tatsächlich ein Verfahren war, was wir nicht gern so sehen. Dass aber von vielen Seiten wenig konstruktive Vorschläge, dafür aber umso mehr Forderungen auf dem Tisch lagen, ist leider symptomatisch geworden. Hier ist zwingend ein anderes Gesprächsklima angebracht.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Andernfalls befürchte ich, dass das pure Festhalten und Verstärken von Maximalforderungen die Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts auf lange Sicht tatsächlich kaputt macht. Und ich überlege immer noch angestrengt, auch nach den Aussagen von Kollegen Schard, welche konstruktiven und rechtskonformen Vorschläge – außer mehr Geld – die CDU in diesen verschiedenen Runden vorher überhaupt geliefert hat. Ich möchte an dieser Stelle nicht vergessen, denjenigen in der Landesverwaltung und auch auf unserer Arbeitsebene zu danken, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs, der dann doch in so kurzer Zeit noch mal umfassend geändert wurde, mitgewirkt haben. Es liegt ein gemeinsamer Vorschlag auf dem Tisch, der insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen vollumfängliche Handlungsfähigkeit bei der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge sichert.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Vollstän-
dig?) Daher kann ich als kommunalpolitische Sprecherin mit gutem Gewissen die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das auch nicht unnötig in die Länge ziehen.
(Beifall SPD)
Frau Merz hat schon eine ganze Reihe von Dingen gesagt, die ich unterstreichen kann. Also, gerade der Weg zu dem Gesetzentwurf, wie wir den hier vorliegen haben, war schon etwas abenteuerlich. Wir stimmen dem zu, weil es für uns selbstverständlich ist, dass die Mittel, die wir aus dem Bund für die Bewältigung der Aufgaben in der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge haben, dorthin müssen, wo sie benötigt werden. Wir unterstützen auch, dass es die Möglichkeit einer Spitzabrechnung geben soll. Ich will aber eigentlich hier an Sie alle, an die Mitglieder der Landesregierung, aber auch an die Kommunen und die Landkreise appellieren. Wir haben zukünftig – und gerade wenn man hört, was in Russland gerade passiert – noch Riesenaufgaben vor uns in dem ganzen Bereich Zuwanderung und Integration. Bundesebene und Europaebene müssen da endlich mal vernünftige Rechtsgrundlagen schaffen, das ist noch mal ein anderes Thema, aber wir müssen hier vor Ort zu einer echt guten und fairen Zusammenarbeit kommen, und zwar auf allen Ebenen. Je besser alle Verantwortlichen informiert sind, und zwar von Anfang bis Ende, und je besser wir Hand in Hand arbeiten, je besser wir die Lage im Griff haben, desto weniger Angriffspunkte gibt es für diejenigen, die hier Unruhe stiften.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und da kann ich wirklich nur alle Ebenen aufrufen und bitten, dass wir vielleicht zu einer anderen Arbeitsweise kommen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir ja nun schon aus verschiedenem Munde über die Historie gehört haben, möchte ich darauf gar nicht noch einmal eingehen. Denn ich glaube, am Ende des Tages zählt das Ergebnis und wir haben ein gutes Ergebnis vorliegen, was finanzielle Sicherheit für die kommunale Familie bedeutet – nicht nur für dieses Jahr, sondern auch für das nächste Jahr im Rahmen der Weiterreichung der 49,5 Millionen Euro. Kollegin Merz hat es schon ausgeführt, wir geben 100 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel weiter, also deutlich mehr, als manch ein anderes Bundesland dort in Leistung geht. Lassen Sie mich ganz kurz noch einmal darauf zurückkommen, dass wir gerade auch Wert darauf gelegt haben, dass in dem kommenden Jahr, also 2023, auch noch Mittel mit abgerufen werden können und erst 2024 überhaupt, insofern die Kommunen oder Kreise und kreisfreien Städte es wollen, die entsprechende Abrechnung vorgelegt werden muss. Das heißt, wir haben den gesamten Prozess im Sinne der kreisfreien Städte und der Kreise so weit gedehnt, wie es möglich war, sodass ich heute sagen kann, dass wir ein gutes Ergebnis vorgelegt haben. Ich hoffe, dass die Kreise und kreisfreien Städte damit auch vernünftig arbeiten können. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Herr Schard, zu dem, was Sie hier vom Leder gezogen haben, muss ich jetzt einfach auch noch mal etwas erklären. Das ist ein Paradebeispiel dafür gewesen, dass wir uns wirklich ernsthaft Gedanken darüber machen sollten, die Ausschusssitzungen im Landtag öffentlich zu machen und nach Möglichkeit auch im Livestream zu übertragen. Nachdem Sie über Wochen die Gazetten mit Ihren Forderungen gefüllt haben, ohne aber selbst etwas auf den Tisch zu legen, haben Sie dann den Sonderausschuss durchgedrückt – da waren wir ja beide drin. Da haben wir die Fragen sehr ausgiebig diskutiert. Da hat die CDU durchaus sachlich Fragen gestellt, Position bezogen usw. usf. Aber wie Sie dann hier ans Rednerpult treten und so tun, als hätte ausschließlich die CDU das Thema bearbeitet, in einer Art und Weise auch über andere zu reden, die sich nicht um das Thema kümmern würden, das ist schon erstaunlich. Hätten Sie mal in Ihrer Rede auch deutlich gemacht, wie Sie im Ausschuss sachlich arbeiten können – so, wie ich vorhin sachlich gewesen bin –, dann hätten wir das vielleicht auch anders thematisieren können. Zu dem, was Sie dem Ministerpräsidenten vorgeworfen haben: Im März hat der Ministerpräsident erklärt, dass das Land selbstverständlich die Kosten vollständig trägt. Zu dem Zeitpunkt waren die Menschen, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, Flüchtlinge. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land den Kommunen die daraus entstehenden Kostenfolgen, und zwar vollständig, zu 100 Prozent, auf Antrag. Die Kommunen müssen nur den Antrag beim Landesverwaltungsamt stellen, sie bekommen das Geld sofort überwiesen. Wir haben sogar im Ergebnis der Flüchtlingssituation 2015/2016 die Regel, dass die Kommunen Abschlagszahlungen erhalten können, bevor die Mittelbeantragung abschließend entschieden ist. Es existiert also ein flexibles Instrument, mit dem die Leistungsfähigkeit, auch die Liquidität der Kommunen immer abgesichert ist. Das war die Situation im März. Auf diese hat der Ministerpräsident abgestellt. Das Land übernimmt die Kosten zu 100 Prozent. Das Gesetz des Bundes zum Rechtskreiswechsel, das auch Grundlage für die Entscheidung heute ist, das Gesetz in Thüringen zu ändern, stammt vom 1. Juni. Ich traue dem Ministerpräsidenten wirklich sehr viel zu. Hellseherische Fähigkeiten möchte ich Bodo Ramelow aber nun doch ein bisschen absprechen. Bodo Ramelow hat – wie niemand von uns – im März nicht wissen können, dass der Bundestag am 1. Juni ein Gesetz mit den Folgewirkungen beschließt, über die wir heute reden. Zur AfD nur noch mal, damit dieser falsche Eindruck sich nicht in der Öffentlichkeit festsetzt und gegebenenfalls Kommunalpolitikerinnen oder Kommunalpolitiker jetzt verunsichert werden: Wir regeln heute mit dem Gesetz, dass die Bundesmittel zu 100 Prozent in diesem Jahr – so schnell wie möglich – an die Kommunen abfließen können. Das ist der erste Schritt. Um den Kommunen die Angst zu nehmen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass mögliche Mehrkosten, die im nächsten Jahr daraus entstehen könnten, nicht zulasten der Kommunen gehen werden, haben wir im Gesetz eine Optionsregelung vorgesehen, sodass die Kommunen auch im nächsten Jahr weitere Kosten beim Land geltend machen können. Die bekommen sie vom Land im nächsten Jahr erstattet. Wir wissen aber heute noch gar nicht, welche möglichen Mehrkosten für die Kommunen im nächsten Jahr entstehen, deswegen konnten wir da auch keine Zahlen ins Gesetz reinschreiben. Wir haben aber gesetzlich den Rahmen dafür geschaffen, dass die Kommunen am Ende auf der sicheren Seite sind. Selbstverständlich gibt es dann 2024 die Abrechnung. Auch da wissen wir doch heute noch nicht, wie viel Geld die Kommunen am Ende brauchen werden, aber wir haben die Vorsorge geschaffen, dass die Kommunen – und das ist dann tatsächlich wie die Aussage des Ministerpräsidenten, wo sich der Kreis schließt – auf den Kosten nicht sitzen bleiben werden.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf mich für sehr große Teile dieser Debatte doch herzlich bedanken, auch dafür, dass Herr Bilay gerade eben auch noch mal mit einer Mär aufgeräumt hat. In allen Beratungen, an denen ich teilgenommen habe – und ich glaube, ich bin in allen wesentlichen Beratungen dabei gewesen –, hat der Ministerpräsident deutlich gemacht, dass es diese Spitzkostenabrechnung eben für die Kosten im Asylbewerberleistungsgesetz gibt. Da gibt es keine Diskussion. Und es kann keine Diskussion darüber geben. Das war mehr als klar gewesen. Und wer sich dann immer wieder darauf bezieht, dass im MDR ein herausgreifbarer Satz anders gewertet werden kann, muss sich immer schnell wieder berichtigen – Herr Schard hat das ja vorhin auch gemacht –, dass es dabei eben nicht um eine Spitzkostenabrechnung im SGB II ging, sondern wenn, dann um eine gute Absicherung der kommunalen Strukturen. Wichtig ist, glaube ich, auch in der Debatte, dass, wenn in andere Länder geschaut wird und gesagt wird, die haben das viel besser gemacht – zum Beispiel hatte Herr Schard Sachsen erwähnt, wo die Kita-Finanzierung nach seiner Aussage mit drin sein soll –, dass man hier sehr klar sagen muss, Sachsen gibt eben nicht 100 Prozent. Man hat gesagt, von diesen nur anteiligen Finanzierungen, daraus dürft und könnt ihr auch eure Mehrkosten im Kita-Bereich finanzieren. Thüringen geht einen weiten Schritt weiter. Wir geben 100 Prozent, nämlich 49,5 Millionen Euro in diesem Jahr, 100 Prozent dessen, was der Bund zur Verfügung gestellt hat. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein besonderer Schritt, der richtig ist. Insofern darf ich auch mit einem Dank weitermachen, weil die Herausforderungen enorm sind. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gilt an dieser Stelle – das war mir bisher zu kurz gekommen – ein herzlicher Dank den Landkreisen, den kreisfreien Städten, dort insbesondere den Ausländerbehörden und den Menschen in den Sozialämtern, in den Jobcentern, aber eben auch den Ehrenamtlichen in Feuerwehr bis Kirchgemeinde. Und es gilt, einen ganz großen Dank an alle Thüringerinnen und Thüringer auszusprechen, die Menschen aus der Ukraine bei sich zu Hause aufgenommen haben. Das ist eine riesige Leistung
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) und ohne diese Hilfe hätten wir das nicht geschafft. Und es gilt, einen ganz großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahme in Suhl und im Landesverwaltungsamt zu sagen, die in diesem Jahr einen Topjob gemacht haben. Von der Küche, über den Ordnungsdienst bis zum ASB ist dort Großartiges geleistet worden. Und das ist mir auch wichtig, auch in meinem Haus denjenigen in der Abteilung 2 und dem M-Bereich zu danken, die hier Großartiges geleistet haben. Alle zusammen haben wir es ermöglicht, in diesem Jahr schon 24.984 Geflüchtete aus der Ukraine im AZR, im Ausländerzentralregister – aus dem stammt die Zahl – aufzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinzu kommen – und es ist mir wichtig, das niemals unter den Tisch fallen zu lassen – 3.358 Menschen, Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus aller Herren Länder, die genauso ein Recht haben, dass wir ihnen hier Obdach geben und eine gute Unterkunft und hier gute Startchancen organisieren. Zusammen sind das 28.342 Menschen, die wir in diesem Jahr aufgenommen haben, allein bis zum 19.09. dieses Jahres. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Zahl muss man auf sich wirken lassen und diese Zahl muss man einmal in Relation zu dem Jahr 2016 stellen. 2016 war das Jahr, in dem wir bisher das höchste Ankunftsgeschehen in Thüringen hatten. Damals haben wir 30.000 Menschen aufgenommen. Wir dachten, das ist sozusagen die absolute Oberkante, was man noch leisten kann. Wir haben damals eine enorme Unterstützung durch die Bundeswehr gehabt. In diesem Jahr haben wir 28.342 Mal aus unseren Thüringer Kräften mit Ehrenamtlern, mit den Menschen in den kommunalen Behörden die Registrierung mit PIK allein durchgeführt, ohne Hilfe der Bundewehr. Wir haben 28.342 Mal Menschen ein Bett und Obdach gegeben, wir haben 28.342 Mal ein erstes Gespräch geführt und 28.342 Mal haben wir unendlich viele Fragen beantwortet und Behördengänge begleitet. Das haben Ehrenamtler, kommunale Strukturen und Landesstrukturen gemeinsam geschafft und das ist, glaube ich, einen Applaus wert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das haben wir geschafft, weil wir im Jahr 2015 Kompetenzen und Möglichkeiten aufgebaut haben, um solche Herausforderungen bewältigen zu können, natürlich in den Ausländerbehörden, natürlich bei der Unterbringung, natürlich in den Sozialämtern, deren Arbeit wir mit einer Sozialberatungsrichtlinie immer wieder unterstützt haben, und natürlich über 80 Vereine und Projekte, die wir über unsere Integrationsförderrichtlinie jedes Jahr unterstützt haben – häufig sehr umstritten hier, das muss man ganz klar sagen. Diese beiden Förderrichtlinien sind häufig sehr umstritten, aber sie haben uns geholfen, Strukturen aufzubauen, die in diesem Jahr gewirkt und geholfen haben. Wir hätten das ohne diese Strukturen der Ehrenamtler, ohne diese Strukturen auf der kommunalen Ebene nicht geschafft. Dort, wo Integration und Aufnahme von Geflüchteten organisiert und umgesetzt werden, brauchen wir auch eine ausreichende und verlässliche Finanzierung. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz trägt dazu bei. Dieses Gesetz reicht 100 Prozent dessen, was der Bund uns als Land gegeben hat, an die Kommunen weiter, und das ist viel Geld. Thüringen ist damit in einer Spitzengruppe der Länder, die das zu 100 Prozent weiterreichen. Das machen nicht alle Länder. Es geht weiter, und da muss man wirklich sagen, das war ja ein krudes Zeug – Entschuldigung –, das war nicht unverständlich, sondern das war undurchdacht, was hier von der AfD gesagt wurde, irgendwie zu erzählen, da würden die Kommunen nichts nachbekommen. Wir sagen sehr klar, wir stellen 100 Prozent zur Verfügung und im nächsten Jahr nach der Jahresrechnung können die Kommunen sofort sagen, wir haben eine Steigerung bei den Sozialkosten und deshalb wollen wir diese Steigerung auch vom Freistaat bekommen. Und wir als Freistaat sagen: Ja, das wollen wir auch geben, weil das gut und gerecht ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie man überhaupt auf die Idee kommt, das zu kritisieren, also das will mir nicht in den Kopf, das verstehe ich nicht, wie Sie das kritisieren. Wollen Sie nicht, dass die Kommunen dieses Geld bekommen? Das ist doch einfach nur unvernünftig und undurchdacht, was Sie da erzählt haben.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Das ist
zu wenig!) Wenn man 100 Prozent der Steigerung bekommt, kann das wohl nicht zu wenig sein. Dass wir dann im Jahr 2024 auf der Grundlage von statistisch noch einmal bestätigten Zahlen sagen, wenn dann noch was übrig geblieben ist, zahlen wir das auch, das ist nur der richtige Weg. Deshalb darf ich all denjenigen, die vorhaben – und das nachher auch machen –, diesem Gesetz zuzustimmen, nur herzlich gratulieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie ermöglichen damit den Kommunen, in den Wohnungsbedarf, in die Wohnungswirtschaft zu investieren, sodass wir die Möglichkeit schaffen, all diejenigen, die im Augenblick noch in nicht winterfesten Unterkünften oder in Turnhallen sind, dort rauszuholen. Es ist mir ein ganz persönliches Anliegen, die Kommunen dabei zu unterstützen, dass wir die Turnhallen so bald wie möglich wieder freibekommen, weil wir nach der Zeit von Corona einen dringenden Bedarf daran haben, dass Sport auch wieder in einem guten Angebot gegeben werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist der richtige Weg. Ich darf alle, die vorhaben, hier zuzustimmen, dazu beglückwünschen. Und wenn ich noch einen Wunsch ausdrücken darf: Wir haben viel geschafft, ich habe das vorhin noch mal illustriert, wir hätten noch mehr geschafft, wir hätten Dinge leichter schaffen können, hätten wir ein spezialisiertes Amt für die Aufnahme von Geflüchteten, die Migration und die Integration, aber das können wir in einer nächsten Debatte sehr gern miteinander besprechen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe vorhin schon mal klar und deutlich gemacht, dass für uns das gute Ergebnis wichtig ist und dass es das ist, was im Wesentlichen zählt. Dazu stehen wir auch und dazu stehe ich auch. Ich möchte nur eines vermeiden und das ist eine gewisse Legendenbildung. Ja, wir haben darüber gesprochen und wir haben an vielen Stellen darüber gesprochen und Sie wissen ganz genau, dass die Frage der Spitzkostenabrechnung sehr stark umstritten war. Und ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen, wenn wir uns nicht so stark dafür gemacht hätten, dann würde es diese Spitzkostenabrechnung nicht geben. Das muss an dieser Stelle mal gesagt werden und das ist auch wichtig.
(Beifall CDU)
Das Zweite, was ich noch dazu sagen will, weil es unterschiedliche Wortmeldungen dazu gab, ist: Es steht jedem frei – ich will das gar nicht kommentieren –, sich auf YouTube die Regierungsmedienkonferenz anzuschauen. Da reicht die letzte Minute und daraus soll sich jeder sein eigenes Bild machen. Danke schön.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schard, es steht jedem frei, den Brief, den ich Ihnen geschrieben habe, zu lesen. Da steht nämlich genau drin, dass ich das im März gar nicht beantworten konnte, was Sie hinterher in einen Satz interpretieren, von dem Sie behaupten, dass man ihn so hätte verstehen können. Ich kann jetzt nur Herrn Bilay zitieren. Meine Fähigkeiten, Hellseher zu sein, würde ich dann nutzen, mir Lottozahlen vorherzusagen, und müsste mich mit Ihnen nicht darüber streiten, ob ich im März schon etwas wissen konnte, was im Juni erst im Gesetz beschlossen wurde. Herr Schard, es trifft mich auch. Ich habe versucht, Ihnen ehrlich zu antworten, und sofort, als ich Ihre öffentlichen Einlassungen gesehen habe, habe ich Ihnen persönlich den Brief geschrieben und Ihnen noch mal dargelegt, worum es in der Gesprächsrunde, an der auch Prof. Voigt teilgenommen hat, gegangen ist. Nämlich genau um die Frage, dass ich angekündigt habe, ich habe gehört, der Bundeskanzler plädiert für den Rechtskreiswechsel, und ich habe gefragt, ob wir dann anfangen müssen, uns darüber Gedanken zu machen, und ob etwas dagegensteht. Da gab es die Haltung, da müssen wir schauen, wie das funktioniert. Es war völlig klar, es ist noch niemals in der Form in Deutschland angewendet worden. Wir reden also über einen Vorgang, der kein Vorbild hat, auf das man zurückgreifen kann. Dann, Herr Schard, hier noch einmal vorzugehen und noch mal zu sagen, im letzten Satz hätte ich es aber angekündigt – ja, die Spitzabrechnung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die haben wir an dem Tag zugesagt. Da stand nämlich die Frage an Herrn Adams, ob aus den Vorabpauschalen die Spitzabrechnung erfolgen könnte. Und Herr Adams hat in meinem Beisein zugesagt: Selbstverständlich, so wird es praktiziert. Und Sie unterstellen jetzt im Nachhinein etwas, was ich im März schon hätte ahnen können. Verzeihen Sie, so viel Fähigkeiten habe ich nicht und wir sollten menschlich nicht so unredlich miteinander umgehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir dann zur Abstimmung kommen können, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6351, die die hier jetzt schon vielfach besprochene Neufassung des Gesetzentwurfs enthält. Wer möchte dieser Neufassung zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, aus der Gruppe der FDP und aus der CDU-Fraktion und aus der Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, den wir eben befürwortet haben. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung geben will, der mag das bitte tun und sich auch gleich von den Plätzen erhe ben. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer stimmt ge gen den Gesetzentwurf? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der AfD-Frakon. Damit ist auch in der Schlussabstimmung der ti Gesetzentwurf angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6241 ERSTE BERATUNG Gibt es hier einen Begründungswunsch? Das sehe ich nicht. Ich habe auch bis jetzt nur eine einzige Wortmeldung hier vorliegen. Das ist der Herr Abgeordnete Kemmerich. Auch nicht? Dann ist die Frage, was passiert mit diesem Gesetzentwurf, soll der an einen Ausschuss überwiesen werden? Nein, es gibt keinen Überweisungsantrag.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Dann schließe ich einfach die erste Beratung und der Gesetzentwurf wird dann zur nächsten Beratung im nächsten Plenum wieder zum Aufruf kommen. Wir haben jetzt noch einen Punkt, den wir auf jeden Fall heute eigentlich als letzten Punkt behandeln wollen, das ist der Tagesordnungspunkt 16. Soll ich noch einen dazwischenschieben? Ich denke, nein. Wir haben heute die Mittagspause ausgelassen, da müssen wir jetzt nicht noch überziehen. Dann rufe ich als voraussichtlich letzten Punkt der Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 16 auf.
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Ich
bin hier!) Und der Tagesordnungspunkt 16, den muss ich jetzt hier noch mal schnell aufblättern.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
So geht das nicht!) Zur Geschäftsordnung? Herr Blechschmidt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Also wir sind ja, wenn ich das so formulieren darf, kurz vorm Feierabend. Das ging mir jetzt dann ein bisschen schnell bei dem Tagesordnungspunkt. Ich gestehe ja, dass die Finanzministerin mit großen Schritten jetzt hier reingekommen ist. Ich würde gern dieses Gesetz begründet wissen von der Landesregierung und danach würde ich entscheiden wollen, wie ich weiter als Parlamentarier mit diesem Gesetz umgehe. Wir reden von Tagesordnungspunkt 37.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Dann habe ich das hier irgendwo falsch vermerkt gehabt oder vorgelesen. Dann geben wir der Finanzministerin noch mal kurz das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs, wenn ich keinen Widerspruch dazu gesehen und gehört habe. Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Aufbaubankgesetz vom 21. November 2001 wurde zuletzt im Jahr 2008 geändert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr insbesondere der § 7 des Gesetzes angepasst werden. Anlass dafür ist, dass die Thüringer Aufbaubank absehbar die Schwelle der Arbeitnehmermitbestimmung im Verwaltungsrat von 500 Beschäftigten überschreiten wird. Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, zugleich die Kontinuität der Besetzung des Verwaltungsrats zu erhöhen und dabei gleichzeitig der gesetzlichen Drittelbeteiligung der Arbeitnehmerschaft gerecht zu werden. Nach der geltenden Rechtslage würde der Eintritt der Mitarbeitermitbestimmung im Verwaltungsrat der Bank dazu führen, dass der Freistaat nur noch vier Mitglieder in das Gremium entsenden könnte statt bisher sechs. Die Beschäftigten würden zwei Vertreter wählen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll unabhängig von der Arbeitnehmermitbestimmung eine Kontinuität bei der Besetzung des Verwaltungsrats hinsichtlich der Anzahl der Sitze der Landesvertreter erreicht werden. Künftig sind stets sechs Sitze für die Landesvertreter vorgesehen. Wenn und solange die Voraussetzungen der Mitbestimmung vorliegen, sollen die von der Belegschaft gewählten Vertreter drei Sitze erhalten. Um diese Zahl würde der ansonsten sechsköpfige Verwaltungsrat dann auf neun vergrößert. Nach der geltenden Rechtslage würden Beschäftigtenvertreter nur zwei Sitze erhalten. Die Drittelbeteiligung der Beschäftigten im Verwaltungsrat bleibt also durch die vorliegende Gesetzesänderung unberührt, sie sollen künftig sogar eine Vertreterin bzw. einen Vertreter mehr wählen dürfen. Denn lediglich die Gesamtzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Fall der Mitbestimmung wird erhöht. Daneben sollen bei dieser Gelegenheit noch weitere kleinere Änderungen in § 7 des TAB-Gesetzes umgesetzt werden. Der bisher vorgesehene Fall der Aufstockung der Verwaltungsratssitze bei Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts an der TAB wird mangels absehbarer Relevanz gestrichen. Der Landtag wäre in diesem Fall nach dem TAB-Gesetz ohnehin zu involvieren und könnte in diesem Zusammenhang eine dann passgenaue Änderung des TAB-Gesetzes zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats mit beschließen. Weiterhin wird bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit gestrichen, ständige Vertreter für Verwaltungsratsmitglieder zu bestellen. Von dieser Möglichkeit hatte die Landesregierung schon jahrelang keinen Gebrauch mehr gemacht. Es ergibt sich aus der Anwendung der geltenden Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen – das ist unser Kodex – vom 18. September 2017. Diese sehen eine höchstpersönliche Mandatswahrnehmung vor. Aus Anlass des Änderungsgesetzes sollen weiterhin redaktionelle Änderungen, Aktualisierungen von Gesetzesverweisen und sprachliche Schärfung in einigen Paragrafen vorgenommen werden. Zudem soll das Thüringer Aufbaubankgesetz eine amtliche Abkürzung erhalten und die Gleichstellungsbestimmung in § 19 auf alle Geschlechter erweitert werden. Die kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Erstellung des Gesetzentwurfs angehört. Sie hatten keine Anmerkungen. Aufgrund der überschaubaren, aber notwendigen Änderungen bitte ich den Landtag, den vorgelegten Gesetzentwurf zu beraten und zu beschließen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich bin einem Schreibfehler im Rollenplan zum Opfer gefallen. Hier stand tatsächlich als Urheber des Gesetzentwurfs eine Fraktion des Hauses und nicht die Landesregierung. Jetzt hat die Landesregierung den Gesetzentwurf begründet, deswegen frage ich noch mal: Soll er in einen Ausschuss oder wird er einfach das nächste Mal wieder aufgerufen?
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Gut. Dann haben wir jetzt auch ein Überweisungsbegehren. Dann lasse ich darüber abstimmen, dass der ...
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr
Bühl hat es nicht beantragt, er hat nur mitgeteilt, dass er sich freuen würde!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Ich habe es richtig ausgelegt. Mischen Sie sich nicht in meine Auslegung ein, Herr Dittes.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Dann stimmen wir darüber ab, dass der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und auch die Gruppen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen. Jetzt können wir diesen Tagesordnungspunkt abschließen. Jetzt kommen wir zum letzten Tagesordnungspunkt für heute, nämlich dem Aufruf des TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6301 Hierzu gibt es eine Begründung und die gibt Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen (BfTh) sowie Regelung deren Rechte- und Pflichtenstellung hier: Neufassung der Nummer III des Beschlusses des Landtags vom 15. Juli 2022 in der Drucksache 7/6006
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Drucksache 7/6301 vor. Hier geht es um die Abänderung des Beschlusses zu den Rechten und dem Status der Parlamentarischen Gruppe der Bürger für Thüringen. Insbesondere geht es hierbei um die Frage „Kandidatur und Wahl eines Vizepräsidenten oder ‑ präsidentin“. Ich erinnere an die letzte Debatte im Juli. Dort haben wir einen entsprechenden Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP gehabt, wo wir denselben, gleichlautenden Antrag eingebracht haben. Die Begründung liegt im Besonderen auch darin, dass wir als Grundlage auf den Beschluss des Verfassungsgerichts Thüringen Bezug genommen haben – ich zitiere –: „Das Parlament ist bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Mitwirkungsbefugnisse jedoch nicht verpflichtet, einer Gruppe alle diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen.“ So der Originalton des Verfassungsgerichts Thüringen, der in diesem Zusammenhang auch auf das Grundsatzurteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts zum Gruppenstatus verweist. Dies ist alles nachzulesen auf den Seiten 22/23 der Gerichtsveröffentlichung. Ich will noch drei Stichpunkte in dem Zusammenhang nennen. Wir haben immer wieder in der Debatte – ich erinnere auch hier an den Juli – zu der Frage des Abstandsgebots eine Regelung. Das betrifft die Frage zwischen Fraktionen und Gruppe. Es wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, inwieweit dann diese Parlamentarischen Gruppen an den Leitungsprozess des Parlaments angekettet sind. Hier gibt es die klare und deutliche Antwort: Beide Gruppen sind Mitglieder des Ältestenrats, ein nicht ganz unbedeutendes Gremium unseres Parlaments, was die Funktion und die Abarbeitung der Arbeit des Parlaments anbetrifft. Natürlich – auch das will ich nicht unbenannt lassen – in Gleichbehandlung beider Gruppen bitte ich Sie ausdrücklich, diesem Antrag zuzustimmen. Ich beantrage keine Überweisung, sondern sofortige Abstimmung. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen (BfTh) sowie Regelung deren Rechte- und Pflichtenstellung hier: Neufassung der Nummer III des Beschlusses des Landtags vom 15. Juli 2022 in der Drucksache 7/6006
Vielen Dank. Gibt es einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Es gibt auch keinen Überweisungsantrag. Dann können wir direkt über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Es sind alle Fraktionen und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Antrag aber dennoch mit deutlicher Mehrheit angenommen. Damit sind wir auch am Ende der heutigen Tagesordnung. Bevor ich die Sitzung schließe, bitte ich Sie inständig darum: Bitte bunkern Sie nicht die wunderbaren Decken. Lassen Sie die bitte liegen. Die werden gewaschen und in der nächsten Plenarsitzung – hat die Präsidentin mir versichert – wird für jeden und jede von uns, in ausreichender Anzahl, eine Decke zur Verfügung gestellt werden. Bitte nicht mitnehmen, bitte hierlassen. Bevor ich Sie in das Wochenende entlasse, teile ich noch mit, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen für den 9., 10. und 11. November 2022 vorgesehen sind. Was ansonsten passiert, überlassen wir der Weisheit der Betroffenen. Die Sitzung ist geschlossen. Haben Sie ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund.