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Robert-Martin Montag

FDP 23.09.2022 Sitzungen 7/91

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Stand der Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 beschlossen, Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufzunehmen, um die pharmazeutische und (zahn ‑ )medizinische Versorgung landesweit sicherzustellen. Korrespondierend dazu wurde die Landesregierung durch den Landtag aufgefordert, die „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ bis zum 1. Oktober 2022 entsprechend anzupassen und in Kraft zu setzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die detaillierten Vorgaben des Beschlusses vom 17. Dezember 2021 umzusetzen und die novellierte „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ vorzulegen? 2. Wie sehen die Auszahlungsbedingungen aus und wer ist für die Auszahlung der Niederlassungsförderung zuständig? 3. Wie erklärt die Landesregierung die Redukti on der für die Förderung von Niederlassungen im Haushaltsjahr 2023 unter Maßgabe der neuen Richtlinie veranschlagten Mittel vor dem Hinter ­ grund der durch den Beschluss des Landtags in der Drucksache 7/4628 vorgesehenen Ausweitung der Anspruchsberechtigten und der Erhöhung der jeweiligen Fördersumme?

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