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Babette Pfefferlein

GRÜNE 23.09.2022 Sitzungen 7/91

Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, wir haben – es wurde schon gesagt – zu diesem Thema im Februar-Plenum debattiert, in den nachfolgenden Ausschusssitzungen wurde uns regelmäßig berichtet. Das Thema „Impfpflicht“ beschäftigt das Land noch immer von Flensburg bis Rosenheim, von Aachen bis nach Görlitz, wobei die Anzahl der Geimpften leider von Nord nach Süd als auch von West nach Ost abnimmt, was womöglich auch daran liegt, dass Menschen in vielen anderen Regionen in Deutschland einfach pragmatischer denken, zu Recht auf die Wissenschaft vertrauen und mit dem Entschluss zur Immunisierung durch die wirksamen Impfstoffe ihr eigenes Risiko einer schweren und langfristigen Coronaerkrankung senken und ebenso das Risiko senken, als Infizierte das Virus weiterzutragen und andere anzustecken. Über die Ursachen dieser unterschiedlichen Tendenzen zu diskutieren, muss allerdings an anderer Stelle passieren. Heute geht es um den Änderungsantrag der CDU. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Ermessensspielraum zur Aussetzung von Geldstrafen und Betretungsverboten zu nutzen und vollständig auszureizen. Das hat die Thüringer Landesregierung schon während der gesamten Zeit seit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich gehe mal davon aus, auch aufgrund der Tatsache, dass die CDU-Fraktion dem Ausschuss ihren hier zu beratenden Antrag sehr kurzfristig vorgelegt hat, dass der bayerische Vorstoß des dortigen CSU-Gesundheitsministers Holetschek den Anstoß zu dieser parlamentarischen Initiative gegeben hat. Bayern nämlich hat am 10. September angekündigt, für Entlastungen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Hintergrund ist, dass ab dem 1. Oktober ein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen notwendig wird. Der dritte Nachweis, das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenennachweis. In Bayern soll nun von aktuell in Einrichtungen Beschäftigten kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Immunschutzes verlangt werden. Lediglich für Neueinstellungen ab dem 1. Oktober müssen den Einrichtungsleitungen gemäß Bundesgesetz die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Ob das für Entlastung sorgt? Ich möchte mich dieser Prüfung nicht entziehen, wenn es zur Entlastung der Gesundheitsämter beiträgt. Aber ich möchte an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU noch einmal sagen, dass die CDU auf Bundesebene seinerzeit an der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehr aktiv mitgearbeitet hat. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: So ist es!) Die CDU hat im Bundestag dem Infektionsschutzgesetz und damit der Einführung der hier heute wieder diskutierten einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt. Es geht nach wie vor um den Schutz von vulnerablen Gruppen in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Genau da in den Bundestag gehören dieses Bundesgesetz und eben auch mögliche Änderungen hin. Von einer ähnlich geratenen Initiative der CDU zur Änderung des Gesetzes im Bundestag ist mir zumindest nichts bekannt. Nicht nur, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, wir sollten den Schutz der vulnerablen Gruppen nicht aus den Augen verlieren. Natürlich sind mir auch die Diskussionen innerhalb der Thüringer Koalition, die Ansprache unseres Ministerpräsidenten Bodo Ramelow im Bundesrat und die von Frau Ministerin Werner vertretene Position in der Gesundheitsminister/ ‑ innen-Konferenz bekannt. Dass wir hier unterschiedliche Auffassungen vertreten, ist völlig legitim bei einem Thema, das, wie anfangs gesagt, landauf und landab diskutiert wird. Das ist eine demokratische Auseinandersetzung, die das Thema verdient hat, aber bitte ohne Polemik, abseits von Ideologie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben hier gute Impfstoffe. Natürlich sollten sich nicht nur Menschen impfen lassen müssen, die in der Pflege, in den Krankenhäusern und in Arztpraxen arbeiten. Leider liegt Thüringen – gemessen an der Bevölkerungszahl – bei den Coronaimpfungen im Vergleich der 16 Bundesländer auf dem 14. Platz. Bis hier sind zwar ca. 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer mit der Erst- und Zweitimpfung grundimmunisiert, aber den Booster haben erst knapp 53 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer erhalten. Das ist zu wenig. Impfungen tragen wesentlich dazu bei, die Erkrankung zu kontrollieren, größere Ausbrüche zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Lassen Sie uns das nicht vergessen angesichts der weiteren großen Herausforderungen, vor denen Deutschland angesichts der Klima- und Energiekrise steht, lassen Sie uns vielmehr gemeinsam daran arbeiten, dass die Impfkampagne wieder an Fahrt aufnimmt, um die vorhandenen guten Angebote wieder ins Bewusstsein der Menschen zu bringen, denn vor allem im ländlichen Raum und in den Regionen mit bisher niedrigen Impfquoten ist da noch sehr viel Luft nach oben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden dem Antrag zustimmen, aber dem AfD-Änderungsantrag nicht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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