Christoph Zippel
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es ausnahmsweise mal vornweg sagen: Meine Fraktion wird sich bei diesem Gesetz enthalten. Die Änderung ist notwendig, deswegen können wir nicht Nein sagen. Aber wir können eben auch nicht mit gutem Gewissen zustimmen, da vor allem zwei Punkte zu kritisieren sind. Da wäre zunächst erstens: Es brauchte erst die Initiative der FDP, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Das ist kein Grund, Nein zu sagen!) Noch einmal zur Erinnerung: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus dem Jahr 2018. Das kann man ohne Übertreibung als Arbeitsverweigerung seitens der Landesregierung bezeichnen. Und ich weiß schon, was die Ministerin sagen wird: Es gab hier anderslautende Regelungen, wir brauchten da nicht mal ein Gesetz zu machen. Die Hausaufgabe war aber klar, es sollte eine Gesetzesvorlage kommen. Das ist nicht erfolgt. An der Stelle musste erst die Gruppe der FDP tätig werden, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Aber das ist doch gut!) Zweitens: Wir haben in der Anhörung 30 Zuschriften bekommen mit Hinweisen von Experten, was an dem Gesetz alles zu ändern ist. Insgesamt waren das über 400 Seiten Material. Was hat RotRot-Grün davon berücksichtigt? Nichts! Zusammen mit der FDP haben Sie alles weggestimmt. Ich frage Sie: Wenn man das Gesetz schon anfasst, warum dann nicht richtig? Durch diese Arbeitsverweigerung zwingen Sie den Landtag, unsauber zu arbeiten. Nun haben wir die Versprechen der Landesregierung gehört: Keine Sorge, alles nicht so schlimm, wir werden das Gesetz zeitnah überarbeiten. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber Sie haben mehr als drei Jahre lang prokrastiniert. Ohne die FDP-Initiative hätten Sie das Gesetz auch nicht angefasst. Deswegen fehlt mir an dieser Stelle ein wenig der Glaube, dass da auf die Schnelle eine grundlegende Gesetzesnovelle kommen wird. Solche Versprechen haben wir schon oft gehört. Könnte man den Beteuerungen der Landesregierung glauben, hätten wir auch schon einen neuen Krankenhausplan. Und deswegen können wir nicht gegen die Anpassung des Gesetzes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein, aber es ist unklar, warum es nicht gleich ein richtiger Schritt wird, warum wir es nicht gleich richtig machen und dem Landtag hier ein Stückwerk vorgelegt wird. Wir hätten genug Zuarbeiten gehabt, wir hätten es gleich ordentlich machen können. Das wurde nicht getan. Deshalb werden wir uns hier konsequenterweise enthalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
