Dr. Böhler
Fragestunde
Zu Frage 1: Eine Bescheinigung bestätigt, dass das Prüfungsergebnis vorliegt, dass es positiv bestanden ist, es ist aber noch nicht das eigentliche Zeugnis. Das Absolvieren des Zeugnisses wird durch Ausstellung des Prüfungszeugnisses dargestellt. Der zweite Punkt: Man kann natürlich theoretisch bestätigen, dass man sich im Prüfungsverfahren befindet, aber das würde jetzt keine positiven Effekte haben. Ich wüsste jetzt nicht so richtig, warum man das eigentlich tun sollte. Dass man sich im Prüfungsverfahren befindet, kann man ja auch nachweisen, indem man die Anmeldung zur Prüfung vorlegt, insofern bräuchte man das wahrscheinlich nicht. Vielen Dank.
