Dr. Thadäus Rudolf König
Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer dieser Debatte! Der Antrag „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“ der CDU-Fraktion ist kein neuer Antrag – das hat Herr Plötner eben gesagt –, sondern wurde bereits im Februar 2022 in das Parlament eingebracht und im Rahmen eines Sonderplenums ebenfalls im Februar 2022 ausführlich beraten. Danach hatten wir die Beratung im Ausschuss, der Punkt wurde geschoben. Wir hatten im Ausschuss auch immer mal wieder Berichte zum aktuellen Stand der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, auch als erste Daten nach dem 30.06.2022 vorgelegen haben. Insgesamt betrifft das in Thüringen rund 13.000 Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen, im Gesundheitsbereich – also doch schon eine sehr beachtliche Größe. Es gab zwischendurch immer schon Berichterstattung, Weiterarbeiten an dem Antrag und in der vergangenen Woche dann die abschließende Beratung im Ausschuss, um das zu ergänzen. Damals – also im Februar 2020 – haben wir als CDU-Fraktion schon deutlich gemacht, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die Omikron-Variante, die zwar infektiöser als die bis Ende 2021 vorherrschende Delta-Variante ist, aber zu milderen Verläufen und einer deutlich geringeren Hospitalisierung geführt hat, nicht mehr zielführend ist. Hinzu kam, dass auch die zu dieser Zeit verfügbaren Impfstoffe nicht mehr in dem Maße vor einer Infektion geschützt haben, wie das bei vorigen Virusvarianten noch der Fall war. Das heißt, dieser für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wichtige Fremdschutz war nicht mehr gegeben. Deswegen haben wir gesagt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unter diesen geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend. Nichtsdestotrotz haben wir weiterhin dafür appelliert – das ist auch noch in dem Antrag beschrieben –, dass es weiter Impfungen geben soll, weil die Impfung einen wichtigen Grundschutz gegen das Coronavirus darstellt, aber nicht als Zwang, sondern als Freiwilligkeit. Daran halten wir natürlich auch fest, sodass wir den Änderungsantrag der AfD, der eingebracht wurde, der das Impfen komplett an die Seite stellt und ablehnt, nicht mittragen werden, das sage ich schon an dieser Stelle. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber nicht nur wegen der geänderten Rahmenbedingungen der Coronapandemie in diesem Jahr, in 2022, abgelehnt, sondern auch aus zwei weiteren ganz entscheidenden Gründen: zum einen wegen des hohen bürokratischen Aufwands für Gesundheitsämter und den Medizin- und Pflegesektor insgesamt. Also wir haben gerade die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht belastet, die schon einen Großteil der Last während der Pandemie getragen haben; seien es die Gesundheitsämter, wenn wir an die Kontaktnachverfolgung denken, aber auch die Pflegeeinrichtungen, die Krankenhäuser, die unter hohen Belastungen gestanden haben. In den Einrichtungen mussten Daten abgefragt werden, die an das Gesundheitsamt gemeldet wurden, also ein hoher bürokratischer Aufwand und enorme Zusatzbelastungen. Zweitens wollten wir, dass der Pflege- und Gesundheitssektor keine weiteren Mitarbeiter verliert, denn Betretungs- und Beschäftigungsverbote sind aus unserer Sicht kein angemessenes Mittel zum Schutz vor Coronainfektionen gewesen, sondern vielmehr bewährte Testungen, Masken, Hygienemaßnahmen. Darauf sollte zurückgegriffen werden. Wie soll man jemandem erklären, gerade nachdem die allgemeine Impfpflicht nicht umgesetzt wurde, dass man selber geimpft sein muss, um in seinem Beruf zu arbeiten, aber der Patient, den man behandelt, nicht geimpft sein muss? Dieser Widerspruch hat hier auch bestanden. In Kombination, also genau vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen der Pandemie, der enormen Belastung für Gesundheitsämter und den Gesundheitssektor und des drohenden Verlustes von Fachkräften in diesem Bereich, haben wir damals in dem Antrag, den wir heute hoffentlich auch verabschieden, die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, für die unverzügliche Aussetzung von § 20a Infek tions schutzgesetz einzusetzen, wohl wissend, dass die Gesetzgebungskompetenz nicht hier bei uns im Landtag liegt, sondern im Bund. Was hier von der Landesregierung beeinflusst werden kann, ist der Ermessensspielraum bei der Umsetzung; deswe gen haben wir auch immer wieder im Ausschuss gesagt, von dem muss größtmöglich Gebrauch gemacht werden, um die Belastungen möglichst gering zu halten und Fachkräfte nicht in andere Berufe zu drängen.
(Beifall CDU)
Nun, mehr als ein halbes Jahr später, hat sich das bewahrheitet, was unsere Fraktion bereits im Februar gesagt hat: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Flop und hätte schon längst ausgesetzt werden müssen. Sie hat viel Ärger, Bürokratie, schlechte Stimmung in den Einrichtungen gebracht und der Fachkräftemangel hat sich verstärkt. Sie hat kaum zu mehr Impfungen geführt,
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
was das eigentliche Ziel war, sondern sie hat Mitarbeiter aus diesem Bereich in andere Berufe getrieben. Ich denke, jeder hier in der Runde kennt jemanden, der aus seinem alten Beruf gewechselt ist, ob das die Altenpflegerin ist, die jetzt im Supermarkt arbeitet, oder der Betreuer einer Behinderteneinrichtung, der heute in der Industrie in einem metallverarbeitenden Unternehmen arbeitet. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung trotz der katastrophalen Bilanz an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgehalten hat und sie zudem ab dem 1. Oktober 2022 noch verschärft. Denn dann ist eine Doppelimpfung bzw. Impfung vor oder nach Infektion nicht mehr ausreichend, sondern drei Einzelimpfungen, davon die letzte mindestens drei Monate nach der zweiten, oder zwei Einzelimpfungen plus positiver Antikörpertest oder Genesenenstatus vor oder nach der zweiten Impfung. Dies sollen nun wieder die Gesundheitsämter erheben und der Gesundheitssektor muss dann wieder zurückmelden, und das, obwohl die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Stand jetzt, zum 31.12.2022 auslaufen soll. Gesundheitsminister Lauterbach, der seine Karriere auch ein Stück weit der Coronapandemie verdankt, hat zwar momentan noch eine etwas andere Meinung und sieht das anders, aber der Protest der Bundesländer ist so groß, sodass wir davon ausgehen können, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12. endet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Verlaub, das ist grober Unfug und nicht vermittelbar, dass wir für zwei Monate Erhebungen machen, vielleicht wieder Mitarbeiter in diesen Bereichen aus dem Beruf drängen. Deswegen haben wir unseren Antrag noch dahin gehend geändert – Herr Plötner hat es gesagt –, dass wir Absatz 5 abgeändert haben und gesagt haben, es soll in der Hinsicht Ermessen ausgeübt werden. Es gibt das bayerische Modell, das angewendet werden soll, dass diese neuen Regelungen am 1. Oktober nur für Neueintritte in die verschiedenen Berufe gelten sollen. Das soll eine Entlastung bringen. Dem, was im Bundesrat in der letzten Woche verabschiedet wurde, hat Thüringen nicht zugestimmt, was wir gut finden. Herr Ministerpräsident Ramelow und Frau Werner haben sich auch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Trotzdem ist die Regelung durch den Bundesrat gegangen, sodass wir jetzt mit der Situation umgehen müssen. Deswegen ist die bayerische Variante, die auch von BadenWürttemberg umgesetzt wird, also nur Neuzugänge ab dem 1. Oktober unter diese neuen Bedingungen zu stellen, aus unserer Sicht die richtige Variante, die wir auch hier in Thüringen gern einfordern würden. Auf jeden Fall soll sie so geprüft werden, dass sie am Ende umgesetzt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der Verabschiedung dieses Antrags setzen wir auch ein wichtiges Zeichen nach Berlin an die Ampel, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert ist und schnellstmöglich ausgesetzt werden soll und in keinem Fall verlängert werden soll. Ich würde mich über Ihre Zustimmung freuen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
