André Blechschmidt
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Also wir sind ja, wenn ich das so formulieren darf, kurz vorm Feierabend. Das ging mir jetzt dann ein bisschen schnell bei dem Tagesordnungspunkt. Ich gestehe ja, dass die Finanzministerin mit großen Schritten jetzt hier reingekommen ist. Ich würde gern dieses Gesetz begründet wissen von der Landesregierung und danach würde ich entscheiden wollen, wie ich weiter als Parlamentarier mit diesem Gesetz umgehe. Wir reden von Tagesordnungspunkt 37.
