Birgit Pommer
Also nach Punkt 9 a sollen als dritter Tagesordnungspunkt gemeinsam die Tagesordnungspunkte 13 und 15 aufgerufen werden. Erhebt sich Widerspruch? Das ist der Fall. Dann müssen wir darüber in einfacher Mehrheit abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, die Tagesordnungspunkte 13 und 15 gemeinsam als dritten Tagesordnungspunkt heute abzuarbeiten, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der Koalition, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Gruppe Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dem Antrag mehrheitlich stattgegeben. Außerdem gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt 16 auf jeden Fall heute als letzten aufzurufen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend. Sehr geehrte Damen und Herren, damit darf ich den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6349 - korrigierte Fassung dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6350 Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes werden die Präsidentin bzw. der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache, einzeln und geheim für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags auf sich vereinigt. Das sind aktuell 60 Stimmen. Dies gilt auch für die Wahl des Vizepräsidenten. Bevor ich das weitere Wahlprozedere erläutere, sei denjenigen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern für ihre Bereitschaft, ein Amt zu übernehmen und auszuüben, das in unserem Verfassungsstaat von herausgehobener Bedeutung ist, gedankt, die nicht erneut für eine Kandidatur vorgeschlagen wurden. Namentlich sind das Frau Elke Heßelmann, Herr Prof. Dr. Walter Bayer, Herr Michael Menzel sowie Frau Petra Pollak. Ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Nun wieder zum Wahlverfahren: Mit Blick auf die in § 3 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes normierte Amtszeitbegrenzung sind zunächst zwei berufsrichterliche Mitglieder, ein Mitglied mit Befähigung zum Richteramt und drei weitere Mitglieder zu wählen. Für den Fall, dass Herr Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied und Herr Jörg Geibert als weiteres Mitglied gewählt werden, sind in einer zweiten Wahlrunde eine Stellvertreterin für ein berufsrichterliches Mitglied, ein Stellvertreter für ein Mitglied mit Befähigung zum Richteramt und ein Stellvertreter für ein weiteres Mitglied zu wählen. Unter Beachtung der Übergangsvorschrift des § 54 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag in einer dritten Wahlrunde die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten aus dem Kreis der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die die Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle als berufsrichterliches Mitglied erfüllen. Zusammengefasst heißt das, dass in einer ersten Wahlrunde sechs Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu wählen sind. In Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Wahlrunde sind in einer zweiten Wahlrunde eine Stellvertreterin und zwei Stellvertreter zu wählen. Nach der zweiten Wahlrunde sollen die Ernennung und Vereidigung der gewählten Mitglieder sowie der gewählten Stellvertreterin und der gewählten Stellvertreter stattfinden. Ebenfalls in Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Wahlrunde schließt sich in einer dritten Wahlrunde die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs an. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen als Drucksache 7/6349 in einer korrigierten Fassung vor. Danach sind vorgeschlagen als berufsrichterliches Mitglied Herr Dr. Lars Schmidt, als berufsrichterliches Mitglied Frau Renate Wittmann, als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt Frau Barbara Burkert, als weiteres Mitglied Herr Jörg Geibert, als weiteres Mitglied Herr Prof. Dr. Christoph Ohler, als weiteres Mitglied Herr Jens Petermann. Ich darf Ihnen ganz herzlich nach oben einen Gruß schicken. Herzlich willkommen denen auf der Tribüne, die heute hier zu Gast sind.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP, Gruppe der BfTh) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel hinter dem Namen jeder Kandidatin bzw. jedes Kandidaten entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Stimmzettel, die ein nicht eindeutiges Votum tragen oder bei einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten mehr als ein Kreuz aufweisen, sind als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
