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Robert Sesselmann

AfD 23.09.2022 Sitzungen 7/91

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Schard, aus unserer Sicht wäre es zunächst mal wichtig, dass Sie als Ausschussvorsitzender darauf drängen, dass der Artikel 93 der Thüringer Verfassung, nämlich die Konnexitätsregelung, endlich überarbeitet wird und da ein bisschen Schwung reinkommt, damit gar nicht erst durch diesen Rechtskreiswechsel entsprechende Probleme, wie wir sie jetzt haben, mit der Kostenübernahme auftreten. Meine Damen und Herren, der Rechtskreiswechsel ist von der Bundesregierung quasi an die Landesregierung weitergeleitet worden/weitergegeben worden. Die Probleme des Rechtskreiswechsels haben letzten Endes die Kommunen auszubaden. Wenn wir uns die Chronologie des ganzen Ablaufs anschauen, stellen wir fest, es gab zunächst einmal die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten Ramelow bezüglich der Kostenübernahme bis zum Rechtskreiswechsel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das war der übertragene Wirkungskreis. Der Ablauf war bis dahin, bis dato, bis Ende Mai, problemlos. Mit dem Rechtskreiswechsel zum 01.06. begannen allerdings die Probleme; Sie hatten es schon erwähnt, Herr Schard. Sie haben gesagt, es gab die Forderung seitens der kommunalen Spitzenverbände, dass pro Flüchtling 2.500 Euro als Pauschale angesetzt werden müssen oder anzusetzen sind. Das war auch nicht ganz falsch. Es sollte eine Spitzabrechnung geben. Das wurde auch von Prof. Hoff damals so in die Debatte mit eingebracht. Allerdings gab es dann nach einer Prüfung durch die Landesregierung, die sich dies ausdrücklich vorbehalten hat, die Feststellung, dass es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt. Der erste Vorschlag war dementsprechend danach, dass es nun die Zahlung von 49,5 Millionen Euro gibt, den sogenannten Durchlaufposten der Umsatzsteuereinnahmen vom Bund. Das waren 500 Millionen Euro, die an die Länder gingen, und natürlich auch noch 12,4 Millionen Euro im Jahr 2022 für Gesundheits- und Pflegekosten sowie Kinderbetreuung. 24,8 Millionen Euro hat hier der Bund dem Land zur Verfügung stellen wollen. Wenn man jetzt die Gesetzesbegründung liest, stellt man fest, dass von diesen 12,4 Millionen Euro nichts mehr steht. Es steht in etwa drin, dass die Landesregierung nicht profitiert und eine Garantenstellung übernimmt. Letzten Endes fehlen aber diese 12,4 Millionen Euro, die im damaligen Gesetzespaket noch vorgesehen waren. Wir haben 18,4 Millionen Euro, die nach dem alten Vorschlag in drei jährlichen Tranchen à 6,13 Millionen Euro in den Jahren 2023, 2024, 2025 gezahlt werden sollten. Das reichte den Kommunen nicht. Da haben Sie recht, das haben Sie so erwähnt, Herr Schard. Aber letzten Endes kam es – und wie sollte es anders sein – letzte Woche zu Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretern der Landesregierung sowie Rot-Rot-Grün und CDU – nicht im Ausschuss, nicht im Parlament, sondern gewohnt demokratisch im Hinterzimmer. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: In zwei Ausschüssen war es!) Das Prinzip der repräsentativen Demokratie ist nicht so das Ding dieser Kungelrunde. In gewohnt sozialistischer Manier hat die SED-Nachfolgerin mit ihrer Blockflöte CDU die Entscheidung vorab getroffen, das Parlament ist wiederum nur Makulatur. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, hier wurde versucht, im Schweinsgalopp ein schwieriges Gesetzesvorhaben durchzuführen. Wir haben neben den anderen Ausführungsartikeln drei neue Paragrafen hinzubekommen – Herr Bilay hat es schon erwähnt –, drei, die hier zur Debatte stehen, die wichtig sind, nämlich den § 7a. Das heißt, es werden 49,5 Millionen Euro im Jahr 2022 weitergeleitet. Wie gesagt, von den 24,8 Millionen Euro, die das Land aus dem Milliardenpaket zusätzlich erhalten hat, ist hier nicht die Rede. Ich bin mir nicht sicher, ob hier die Verhandlungsführer wirklich für die Gemeinden gehandelt haben. Sie haben es schon erwähnt, der Verteilungsschlüssel ist geändert worden. Das liegt im Wesentlichen auch daran, weil die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig Flüchtlinge ohne Zuweisung aufgenommen haben. Aber das Problem sind die Ergänzungsleistungen des § 7b. Wenn man sich die Vorschrift genauer anschaut, dann stellt man fest, dass die Höhe der Vergleichszahlungen nicht festgesetzt worden ist. Also, ob wir 20, 40, 60 oder 80 Prozent an die Kommunen für 2023 an Ergänzungsleistungen zahlen, ist im Gesetz nicht erfasst. Wir haben allerdings in § 7c – das ist in der Tat so – eine entsprechende Erwähnung, nämlich die Kostensteigerung oder der Kostenrückgang. Das heißt, das erfolgt allerdings erst 2024, und das spricht dafür, dass eben nicht 100 Prozent der Zuschussbedarfe im Jahr 2023 über § 7b ausgezahlt werden sollen. Meine Damen und Herren, diese Überprüfungsvorschrift, nämlich die Auskömmlichkeitsprüfung in § 7c führt letzten Endes erst 2024 zu einem Vergleich der Zuschussbedarfe auf Basis der Rechnungsstatistik 2022 des EP 04. Das ist unseres Erachtens zu kurz gegriffen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen hier bis 2024 in Vorleistung gehen. Woraus soll das finanziert werden? Sollen da die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage die Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung durch das Landesverwaltungsamt übernehmen? Und wer übernimmt die Zwischenfinanzierung der kreisfreien Städte, meine sehr geehrten Damen und Herren? Insgesamt ist das Gesetz hier etwas zu kurz gefasst. Wir haben auch erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der entsprechenden Bedarfe, die nicht konkret ermittelbar sind. Wenn wir jetzt vom Best Case ausgehen, haben wir bis zum Jahresende in etwa 8.500 bis 10.000 Bedarfsgemeinschaften ohne Berücksichtigung der KdU-Zahlungen an Einzelpersonen. Das würde bedeuten – wenn man im Schnitt davon ausgeht, dass bei 10.000 Bedarfsgemeinschaften 1.000 Euro KdU-Kosten entstehen –, dass wir 10 Millionen Euro zum Jahresende zu erwarten haben. 30 Prozent der Eigenleistung der Landkreise und kreisfreien Städte wären 3 Millionen Euro. Wenn wir 49,5 Millionen Euro durch sechs rechnen – also ab Juni –, dann kommen wir hier auf einen Betrag von etwa 8 Millionen Euro. Das heißt, dann wäre die Finanzierung auskömmlich, aber, wenn wir von den Werten ausgehen, die uns Frau Schweinsburg hier benannt hat – nämlich 2.500 Euro pro Flüchtling –, und wir davon ausgehen dürfen, dass zum Jahresende 30.000 Flüchtlinge hier sind, dann haben wir einen Kostenaufwand von 75 Millionen Euro monatliche Kosten – zumindest ab 2023 für die Kreise und kreisfreien Städte. Das, meine Damen und Herren, ist nicht zu stemmen. Das ist ein Super-GAU. Sie löschen letzten Endes eines von 1.000 Glutnestern und wundern sich, dass die Hütte dennoch abbrennt. Meine Damen und Herren, wir fordern als AfD, zunächst die Konnexitätsregelung endlich sachgerecht anzupassen und im Interesse der Gemeinden und kreisfreien Städte und der Landkreise die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Flüchtlinge und natürlich auch die Beendigung der Politik der wirklosen Symptombekämpfung und den Beginn mit der Beseitigung der Ursachen, nämlich Beendigung des Krieges

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