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Schenk

23.09.2022 Sitzungen 7/91

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs werde ich Frage 1 und 2 zusammen beantworten: In seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat das Kabinett beschlossen, dass mit dem derzeitigen Geschäftsführer der GFAW ab dem 1. Januar 2023 ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis beim Thüringer Landesverwaltungsamt begründet und ein feststehendes außertarifliches Entgelt in Höhe von 140.000 Euro pro Jahr vereinbart wird. Ihm sollen die Tätigkeiten eines Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts verbunden mit den Tätigkeiten des Leiters des Geschäftsbereichs Arbeits- und Wirtschaftsförderung im Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen werden. Die befristete Einstellung des bisherigen Geschäftsführers ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens soll zur Sicherung des Übergangs der GFAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt und mit Blick auf den Fortentwicklungsauftrag des Kabinetts erfolgen. Vier konkrete Ziele begründen das besondere Personalgewinnungsinteresse des Freistaats Thüringen: 1. Das Fördergeschäft soll ohne Beeinträchtigungen weitergeführt werden. 2. Den derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GFAW soll ein Höchstmaß an Sicherheit in der Übergangsphase gegeben werden. 3. Die Leistungsfähigkeit der GFAW soll aufrechterhalten bleiben. 4. Die Kompetenzen und Erfahrungen des Thüringer Landesverwaltungsamts sollen zügig mit den Kompetenzen und Erfahrungen der GFAW in der Umsetzung von Förderprogrammen verbunden und fortentwickelt werden. Der bisherige Geschäftsführer ist seit über zehn Jahren Geschäftsführer der GFAW und greift auf langjährige und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Fördergeschäft zurück. Er hat die Tätigkeit der GFAW entscheidend geprägt und optimiert. Seit Jahren arbeitet er eng mit den Förderressorts zusammen und ermittelt deren Zufriedenheit. Viele der Projektressorts, mit denen die GFAW Geschäftsbesorgungsverträge hat, haben sich für eine personelle Kontinuität auf Leitungsebene ausgesprochen. Auch der Aufsichtsrat der GFAW hat eine Weiterbeschäftigung empfohlen. Daneben hat sich die Leitungsebene der GFAW mehrfach dafür eingesetzt, dass der bisherige Geschäftsführer weiterhin als ihre Führungskraft fungiert. Damit die genannten Zielsetzungen erreicht werden können, soll der langjährige bisherige Geschäftsführer weiterhin den Bereich Arbeits- und Wirtschaftsförderung in leitender Position verantworten. Er verfügt insoweit mit Blick auf einen potenziellen Bewerberkreis über ein maßgebliches Alleinstellungsmerkmal. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens verzichtet. Das avisierte Gehalt orientiert sich eng an den Bezügen, die der bisherige Geschäftsführer der GFAW aufgrund seiner Geschäftsführeranstellungsverträge erhielt. Bei der Gehaltsbemessung ist das ausgewiesene Interesse der Landesregierung prägend, dass die GFAW ihre Tätigkeit uneingeschränkt und mit der gewohnt hohen Qualität fortsetzt. Hierfür ist, wie bereits erwähnt, eine Stabilität auf der Führungsebene von erheblicher Bedeutung. Maßgeblich für den Erfolg der Übernahme ist daher die Beschäftigung des bisherigen Geschäftsführers der GFAW in faktischer Fortführung und Erweiterung seiner bisherigen Tätigkeiten. Insoweit besteht seitens des Freistaats Thüringen ein erhebliches Personalgewinnungsinteresse. Zu Frage 3: Die Beschäftigung des bisherigen Geschäftsführers der GFAW erfolgt künftig auf Grundlage eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses. Der Beschäftigte unterliegt insoweit den üblichen Haftungsbedingungen von Arbeitnehmern des Freistaats Thüringen. Zu Frage 4: Die hier vorgesehene Überführung der GFAW als juristische Person des Privatrechts in die Thüringer Landesverwaltung stellt einen Sonderfall dar. Den Modalitäten für die befristete Einstellung des bisherigen Geschäftsführers kommt insoweit keine präjudizierende Wirkung für zukünftige außertarifliche Einstellungen zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗